TV-L UK NRW.pdf
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Überleitung in den <strong>TV</strong>L<br />
Länder<br />
Führungsfunktionen<br />
Es werden Führungsfunktionen auf Zeit und auf Probe eingeführt. „Führung auf Zeit“ kann bis zu<br />
12 Jahre übertragen werden und führt aufgrund einer Zuschlagsregelung zu einer besseren<br />
Bezahlung als die entsprechende „Festeingruppierung“. „Führung auf Probe“ ist auf 2 Jahre<br />
begrenzt.<br />
Urlaubsanspruch und Übertragungszeitraum<br />
Bis zum 30. Lebensjahr: 26 Arbeitstage, bis zum 40. Lebensjahr: 29 Arbeitstage, nach dem vollendeten<br />
40. Lebensjahr: 30 Arbeitstage. (Für den zusätzlichen Urlaubstag für jüngere in den höheren<br />
Entgeltgruppen gilt persönlicher Bestandsschutz.)<br />
Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen. Bei der Übertragung von Urlaubsteilen in<br />
das folgende Jahr muss der Urlaub bis Ende März angetreten werden. Wenn dies wegen<br />
Arbeitsunfähigkeit oder dienstlichen Gründen nicht möglich ist, ist auch noch ein Antritt bis 31. Mai<br />
möglich.<br />
Der Urlaub 2006 wird noch nach bisherigem Recht abgewickelt. Das betrifft auch die Regeln der<br />
Urlaubsnahme (d. h. der Resturlaub aus 2006 muss in der Regel bis September 2007 genommen<br />
sein.)<br />
Zusatzurlaub<br />
Für Wechselschichtarbeit sind bis zu 6 Tage, für Schichtarbeit bis zu 4 Tage, sowie für geleistete<br />
Nachtarbeitsstunden bis zu 4 Tage pro Kalenderjahr vereinbart. Der Gesamturlaub ist pro Jahr<br />
begrenzt auf 35 bzw. 36 Tage. Neu ist, dass der Anspruch auf Zusatzurlaub direkt nach Erfüllung der<br />
Voraussetzungen entsteht, also im laufenden Jahr. Auch möglicher Zusatzurlaub nach beamtenrechtlichen<br />
Bestimmungen (z.B. Psychiatrie Bayern) ist vereinbart. Zustehende Zusatzurlaubstage<br />
aus 2006 werden in 2007 gewährt, allerdings auf o.g. Höchstgrenze begrenzt.<br />
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