Handbuch zur Packungsgrößenverordnung (PackungsV
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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>Packungsgrößenverordnung</strong> (<strong>PackungsV</strong>)<br />
Bei der Festlegung der N1 sollte auch eine gegebenenfalls einschleichende bzw.<br />
ausschleichende Dosierung berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann es bei<br />
einschleichenden Therapien sinnvoll sein, für die anschließende Erhaltungstherapie<br />
angepasste Packungsgrößen einzuführen. Dies kann sowohl für Dosierungen gelten, bei<br />
denen die Dosis erst im Therapieverlauf gesteigert wird oder aber auch bei Dosierungen, bei<br />
denen die Initialdosis hoch ist und die Erhaltungsdosis deutlich geringer.<br />
Weiterhin sollte aus Praktikabilitätsgründen die Empfehlung einer konkreten Messzahl für<br />
N1, N2 und N3 so erfolgen, dass mit ganzzahligen Vielfachen auch höhere<br />
Dosierungsbereiche abgedeckt werden können.<br />
2.2 Algorithmus <strong>zur</strong> Festlegung reichdauerorientierter Packungsgrößen<br />
Fiktives Beispiel für das Vorgehen bei der Festlegung der reichdauerorientierten<br />
Packungsgrößen bei neu zuzulassenden Arzneimitteln für abgeteilte Darreichungsformen <strong>zur</strong><br />
oralen Anwendung:<br />
1. Erforderliche Erkenntnisse aus der Klinischen Prüfung<br />
optimaler Dosisbereich: 10 mg – 20 mg<br />
Tagesmaximaldosis: 40 mg<br />
vorgesehene Stärken: 10 mg und 20 mg<br />
Applikationshäufigkeit pro Tag: 1 x 1 Tablette<br />
Wirkungseintritt: nach ca. 5 Tagen<br />
optimale Behandlungsdauer: <strong>zur</strong> Dauertherapie vorgesehen<br />
2. Festlegung der einzelnen Messzahlen<br />
N1 (1 x 10 bzw. 20 mg über 10 Tage) 10<br />
N2 (1 x 10 bzw. 20 mg über 30 Tage) 30<br />
N3 (1 x 10 bzw. 20 mg über 100 Tage) 100<br />
Diese Vorgehensweise setzt voraus, dass im Ergebnis der Klinischen Prüfung begründbare<br />
Entscheidungen zu allen Anwendungshinweisen getroffen werden, die auch für die<br />
Packungsgröße relevant sind.<br />
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