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Inhaltsverzeichnis - Stadt Dormagen

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Schule und Weiterbildung vom 19.03.1997 (GABl. NRW. I S. 101), sind Schulwanderungen und Schulfahrten<br />

Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß<br />

§ 43 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme<br />

verpflichtet.<br />

Den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten ist durch eine frühzeitige Planung Gelegenheit<br />

zu geben, die voraussichtlich entstehenden Kosten anzusparen.<br />

Für Kinder, deren Eltern Sozialleistungen erhalten, kann ein Zuschuss zur Klassenfahrt gewährt werden.<br />

Wenden sie ich hierzu bitte an den für Sie zuständigen Mitarbeiter bei der ARGE oder bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong>,<br />

Fachbereich für Schule, Kinder, Familien und Senioren.<br />

Zuschuss zum Mittagessen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> hat an allen Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen eingerichtet. Auch an allen weiterführenden<br />

Schulen gibt es die Möglichkeit zur Teilnahme an einem gemeinsamen Mittagessen und einer<br />

Hausaufgabenbetreuung, sofern die weiterführenden Schulen nicht ohnehin Ganztagsschulen sind.<br />

Sollten sie finanziell nicht in der Lage sein, den Beitrag für das Mittagessen übernehmen zu können, so kann<br />

dieser – bis auf einen geringen Eigenanteil – auf Antrag übernommen werden. Voraussetzung für die Übernahme<br />

des Beitrages ist der Bezug von Sozialleistungen oder eine nachgewiesene finanzielle Notlage.<br />

Antragsformulare erhalten Sie in den Kindertagesstätten, den städtischen Schulen oder bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Dormagen</strong>, Schulverwaltung, Frau Angela Leitsch, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 <strong>Dormagen</strong>, (Tel. 0 21 33 - 257 240)

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