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Inhaltsverzeichnis - Stadt Dormagen

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Elternbildungsangebote in Kindertagesstätten<br />

In den Familienzentren und Kindertagesstätten bestehen vielfältige Elternbildungsanbote etwa zur gesunden Ernährung<br />

des Kindes, zu Sport, Bewegungserziehung, Stressabbau im Alltag und der Vorbereitung auf die Einschulung.<br />

Für Inhaber des Familienpasses übernimmt die <strong>Stadt</strong> die Kosten zu 100 Prozent.<br />

Vereinsmitgliedschaft<br />

Kindern und Jugendlichen mit Familienpass wird der Jahresbeitrag für bis zu zwei Mitgliedschaften in Vereinen<br />

und Verbänden, die aufgrund des <strong>Stadt</strong>jugendplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> gefördert werden können, bis zu<br />

einem Höchstbetrag von jeweils 24,54 € erstattet.<br />

Gebühren für Beglaubigungen<br />

Beglaubigungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> werden ohne Gebühren ausgestellt.<br />

Wer kann den Familienpass beantragen?<br />

• Familien einschließlich aller im Haushalt lebender Kinder, die folgende jährliche Einkommensgrenzen<br />

nicht überschreiten:<br />

für den Haushaltsvorstand: 9.203,25 Euro<br />

für den Ehepartner: 6.135,00 Euro<br />

für jedes berücksichtigte Kind: 6.135,00 Euro<br />

• Familien ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen jeweils für ein Jahr, wenn sie:<br />

Empfänger sind von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB II bzw. nach SGB II und/oder SGB<br />

XII. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Ehegatten, die in der Familie leben. Sollten volljährige

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