Inhaltsverzeichnis - Stadt Dormagen
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Elternbildungsangebote in Kindertagesstätten<br />
In den Familienzentren und Kindertagesstätten bestehen vielfältige Elternbildungsanbote etwa zur gesunden Ernährung<br />
des Kindes, zu Sport, Bewegungserziehung, Stressabbau im Alltag und der Vorbereitung auf die Einschulung.<br />
Für Inhaber des Familienpasses übernimmt die <strong>Stadt</strong> die Kosten zu 100 Prozent.<br />
Vereinsmitgliedschaft<br />
Kindern und Jugendlichen mit Familienpass wird der Jahresbeitrag für bis zu zwei Mitgliedschaften in Vereinen<br />
und Verbänden, die aufgrund des <strong>Stadt</strong>jugendplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> gefördert werden können, bis zu<br />
einem Höchstbetrag von jeweils 24,54 € erstattet.<br />
Gebühren für Beglaubigungen<br />
Beglaubigungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong> werden ohne Gebühren ausgestellt.<br />
Wer kann den Familienpass beantragen?<br />
• Familien einschließlich aller im Haushalt lebender Kinder, die folgende jährliche Einkommensgrenzen<br />
nicht überschreiten:<br />
für den Haushaltsvorstand: 9.203,25 Euro<br />
für den Ehepartner: 6.135,00 Euro<br />
für jedes berücksichtigte Kind: 6.135,00 Euro<br />
• Familien ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen jeweils für ein Jahr, wenn sie:<br />
Empfänger sind von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB II bzw. nach SGB II und/oder SGB<br />
XII. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Ehegatten, die in der Familie leben. Sollten volljährige