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Inhaltsverzeichnis - Stadt Dormagen

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Rückstellung ist absolute Ausnahme<br />

Einige Zeit nach der Anmeldung an der Schule - wann genau ist wieder je nach Kommune unterschiedlich - müssen die Kinder<br />

dann zur Untersuchung zum Schularzt. Der stellt fest, wer vielleicht eine Brille braucht oder ein Hörgerät, oder ob ansonsten<br />

gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Dies ist jedoch nicht automatisch ein Grund dafür, ein Kind später<br />

einzuschulen: Grundsätzlich sind alle Mädchen und Jungen schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2008 sechs Jahre alt werden.<br />

"Allein aus erheblichen gesundheitlichen Gründen können Kinder ein Jahr zurückgestellt werden", heißt es aus dem Schulministerium.<br />

Dies sei beispielsweise gegeben, wenn ein Kind schwer krebskrank sei oder eine Operation und monatelanger<br />

Reha-Aufenthalt unmittelbar bevorstehe, so Referentin Heidrun Besler. In einem solchen Fall erstelle der Schularzt ein entsprechendes<br />

Gutachten. Dies ist Grundlage für die Entscheidung der Schulleitung. "Aber wenn sich ein Kind nicht so gut<br />

konzentrieren kann und schnell unruhig wird, ist das sicher kein Grund für eine Rückstellung." Denn mit der flexiblen Schuleingangsphase,<br />

die das neue Schulgesetz vorsieht, kann ein Kind den Stoff der ersten zwei Schuljahre in einem, zwei oder<br />

drei Jahren bewältigen - je nach seinem persönlichen Lerntempo. Die Lehrerinnen und Lehrer fördern dabei jedes Kind entsprechend<br />

seinen Fähigkeiten und seinem Leistungsstand.<br />

Stichtag wird nach hinten verlagert<br />

Soll ein Kind früher eingeschult werden, entscheidet die aufnehmende Grundschule darüber. Dabei gibt es keine altersmäßige<br />

Beschränkung nach unten: Immer wenn die Schulleitung davon ausgeht, dass ein Kind in der Lage ist, dem Schulbetrieb<br />

sowohl von den Leistungen als auch von den sozialen Anforderungen her gewachsen zu sein, kann es eingeschult<br />

werden - ganz gleich, wie weit der sechste Geburtstag noch entfernt ist. Bei dieser Entscheidung müssen Schulleiterin oder<br />

Schulleiter auch das schulärztliche Gutachten berücksichtigen. Nach und nach wird der Stichtag für die Einschulung allerdings<br />

ohnehin schrittweise nach hinten verlagert. So werden ab dem Schuljahr 2009/2010 alle Kinder eingeschult, deren<br />

sechster Geburtstag bis zum 31. August gelegen ist. Dieser Termin wird sukzessive nach hinten verlagert, bis schließlich im<br />

Schuljahr 2014/2015 die Kinder eingeschult werden, die bis zum 31. Dezember ihren sechsten Geburtstag haben.<br />

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