Inhaltsverzeichnis - Stadt Dormagen
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Sozialhilfe nach dem SGB XII<br />
Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt<br />
zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Außerdem<br />
sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor.<br />
Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.<br />
Zuständig für die Beratung und Antragstellung:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong><br />
Fachbereich für Schule, Kinder, Familien und Senioren<br />
Wirtschaftliche Hilfen,<br />
Neues Rathaus<br />
Paul-Wierich-Platz 2<br />
41539 <strong>Dormagen</strong><br />
Ansprechpartnerin :<br />
Brigitte Pfeiffer Tel. 02133/257-399<br />
<strong>Dormagen</strong>er Tafel e.V.<br />
Die <strong>Dormagen</strong>er Tafel erhält z. B. aus Supermärkten Lebensmittel, die sich kurz vor dem Verfallsdatum befinden,<br />
aber noch einwandfrei genießbar sind. Sie werden in dem Tafelladen zu einem symbolischen Preis verteilt. Außerdem<br />
sind dort Bekleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfs erhältlich – unter anderem gut erhaltene<br />
Baby- und Kinderbekleidung, Kinderwagen, Stillkissen und Hygieneartikel. Der gemeinnützige Verein finanziert<br />
seine Arbeit durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Helferinnen und Helfer arbeiten ehrenamtlich.