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Inhaltsverzeichnis - Stadt Dormagen

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Sozialhilfe nach dem SGB XII<br />

Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt<br />

zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Außerdem<br />

sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor.<br />

Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.<br />

Zuständig für die Beratung und Antragstellung:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dormagen</strong><br />

Fachbereich für Schule, Kinder, Familien und Senioren<br />

Wirtschaftliche Hilfen,<br />

Neues Rathaus<br />

Paul-Wierich-Platz 2<br />

41539 <strong>Dormagen</strong><br />

Ansprechpartnerin :<br />

Brigitte Pfeiffer Tel. 02133/257-399<br />

<strong>Dormagen</strong>er Tafel e.V.<br />

Die <strong>Dormagen</strong>er Tafel erhält z. B. aus Supermärkten Lebensmittel, die sich kurz vor dem Verfallsdatum befinden,<br />

aber noch einwandfrei genießbar sind. Sie werden in dem Tafelladen zu einem symbolischen Preis verteilt. Außerdem<br />

sind dort Bekleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfs erhältlich – unter anderem gut erhaltene<br />

Baby- und Kinderbekleidung, Kinderwagen, Stillkissen und Hygieneartikel. Der gemeinnützige Verein finanziert<br />

seine Arbeit durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Helferinnen und Helfer arbeiten ehrenamtlich.

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