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P.T. MAGAZIN 05/2009

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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20 Regional<br />

September I Oktober<br />

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)<br />

Der Wechsel kommt:<br />

Pensionszusagen im Fokus<br />

Bei der handelsrechtlichen Bilanzierung übernehmen heute viele Unternehmen den steuerlichen<br />

Bewertungsansatz von Pensionszusagen. Die Konsequenz: Die tatsächliche finanzielle<br />

Belastung durch eine Pensionszusage ist faktisch höher, als es die Bilanz ausweist. Mit dem<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ändert sich dies.<br />

Die Unterbewertung bestehender<br />

Pensionsverpflichtungen resultiert<br />

im Wesentlichen aus einem unterstellten<br />

Zinssatz von sechs Prozent.<br />

Außerdem bleiben zukünftige Gehalts-<br />

und Rentenanpassungen der<br />

Versorgungsberechtigten unberücksichtigt.<br />

Dadurch entstehen in der<br />

Bilanz stille Lasten.<br />

Auch im Vergleich zur internationalen<br />

Bilanzierungspraxis sind die Pensionsverpflichtungen<br />

in der Regel zu<br />

niedrig bewertet.<br />

Einführung im Jahr 2010<br />

Bewertung von Pensionsverpflichtungen vor und nach<br />

Einführung von BilMoG<br />

Tsd. EUR<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

+ 53%<br />

2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026<br />

Teilw ert § 6a EStG (6 %)<br />

Erfüllungsbetrag nach Verteilung<br />

Erfüllungsbetrag (4,7 % u.a.Parameter)<br />

Übergangsregelung: Verteilung der<br />

Rückstellungserhöhung bis 2024 möglich<br />

Berechnungen auf Basis eines geschlossenen<br />

Musterbestands mit<br />

74 % aktive Anwärter<br />

6 % ausgeschiedene Anwärter<br />

20 % Rentner<br />

Endgehaltsabhängige Zusage auf Alters-, Invalidenund<br />

Hinterbliebenenrente<br />

Teilwertverfahren nach § 6a EStG mit Rechnungszins 6<br />

% (bisher übliches Verfahren)<br />

Erfüllungsbetrag nach BilMoG (Rechnungszins = 4,7 %,<br />

Gehaltstrend = 2,0 %, Rententrend = 1,5 %)<br />

Annahme: Verteilung des Rückstellungserhöhung in 15<br />

gleiche Raten, beginnend 31.12.2010<br />

Am 29. Mai <strong>2009</strong> ist das BilMoG in<br />

Kraft getreten. Damit wird die umfassendste<br />

Reform des deutschen<br />

Handelsrechts seit mehr als 20 Jahren<br />

umgesetzt. Das BilMoG nähert<br />

das bewährte deutsche Handelsbilanzrecht<br />

an die internationalen<br />

Rechnungslegungsstandards an.<br />

Aussagekraft, Vergleichbarkeit und<br />

Transparenz des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses werden verbessert.<br />

Die Änderungen werden für<br />

Geschäftsjahre wirksam, die nach<br />

dem 31.12.<strong>2009</strong> beginnen.<br />

In der betrieblichen Altersversorgung<br />

sind insbesondere Pensionszusagen<br />

betroffen. Versicherungsförmig<br />

ausgestaltete mittelbare<br />

Durchführungswege wie Direktversicherung,<br />

Pensionskasse,<br />

Pensionsfonds und kongruent<br />

rückgedeckte Unterstützungskasse<br />

bleiben unberührt. Steuerrechtlich<br />

ändert sich nichts. Es bleibt damit<br />

steuerlich bei der bisherigen Unterbewertung<br />

der Verpflichtungen aus<br />

Pensionszusagen.<br />

Realitätsnahe Bewertung durch das<br />

BilMoG<br />

Das BilMoG wird in der Regel zu höheren<br />

Pensionsrückstellungen füh-<br />

P.T. <strong>MAGAZIN</strong> 5/<strong>2009</strong>

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