P.T. MAGAZIN 05/2009
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
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20 Regional<br />
September I Oktober<br />
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)<br />
Der Wechsel kommt:<br />
Pensionszusagen im Fokus<br />
Bei der handelsrechtlichen Bilanzierung übernehmen heute viele Unternehmen den steuerlichen<br />
Bewertungsansatz von Pensionszusagen. Die Konsequenz: Die tatsächliche finanzielle<br />
Belastung durch eine Pensionszusage ist faktisch höher, als es die Bilanz ausweist. Mit dem<br />
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ändert sich dies.<br />
Die Unterbewertung bestehender<br />
Pensionsverpflichtungen resultiert<br />
im Wesentlichen aus einem unterstellten<br />
Zinssatz von sechs Prozent.<br />
Außerdem bleiben zukünftige Gehalts-<br />
und Rentenanpassungen der<br />
Versorgungsberechtigten unberücksichtigt.<br />
Dadurch entstehen in der<br />
Bilanz stille Lasten.<br />
Auch im Vergleich zur internationalen<br />
Bilanzierungspraxis sind die Pensionsverpflichtungen<br />
in der Regel zu<br />
niedrig bewertet.<br />
Einführung im Jahr 2010<br />
Bewertung von Pensionsverpflichtungen vor und nach<br />
Einführung von BilMoG<br />
Tsd. EUR<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
+ 53%<br />
2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026<br />
Teilw ert § 6a EStG (6 %)<br />
Erfüllungsbetrag nach Verteilung<br />
Erfüllungsbetrag (4,7 % u.a.Parameter)<br />
Übergangsregelung: Verteilung der<br />
Rückstellungserhöhung bis 2024 möglich<br />
Berechnungen auf Basis eines geschlossenen<br />
Musterbestands mit<br />
74 % aktive Anwärter<br />
6 % ausgeschiedene Anwärter<br />
20 % Rentner<br />
Endgehaltsabhängige Zusage auf Alters-, Invalidenund<br />
Hinterbliebenenrente<br />
Teilwertverfahren nach § 6a EStG mit Rechnungszins 6<br />
% (bisher übliches Verfahren)<br />
Erfüllungsbetrag nach BilMoG (Rechnungszins = 4,7 %,<br />
Gehaltstrend = 2,0 %, Rententrend = 1,5 %)<br />
Annahme: Verteilung des Rückstellungserhöhung in 15<br />
gleiche Raten, beginnend 31.12.2010<br />
Am 29. Mai <strong>2009</strong> ist das BilMoG in<br />
Kraft getreten. Damit wird die umfassendste<br />
Reform des deutschen<br />
Handelsrechts seit mehr als 20 Jahren<br />
umgesetzt. Das BilMoG nähert<br />
das bewährte deutsche Handelsbilanzrecht<br />
an die internationalen<br />
Rechnungslegungsstandards an.<br />
Aussagekraft, Vergleichbarkeit und<br />
Transparenz des handelsrechtlichen<br />
Jahresabschlusses werden verbessert.<br />
Die Änderungen werden für<br />
Geschäftsjahre wirksam, die nach<br />
dem 31.12.<strong>2009</strong> beginnen.<br />
In der betrieblichen Altersversorgung<br />
sind insbesondere Pensionszusagen<br />
betroffen. Versicherungsförmig<br />
ausgestaltete mittelbare<br />
Durchführungswege wie Direktversicherung,<br />
Pensionskasse,<br />
Pensionsfonds und kongruent<br />
rückgedeckte Unterstützungskasse<br />
bleiben unberührt. Steuerrechtlich<br />
ändert sich nichts. Es bleibt damit<br />
steuerlich bei der bisherigen Unterbewertung<br />
der Verpflichtungen aus<br />
Pensionszusagen.<br />
Realitätsnahe Bewertung durch das<br />
BilMoG<br />
Das BilMoG wird in der Regel zu höheren<br />
Pensionsrückstellungen füh-<br />
P.T. <strong>MAGAZIN</strong> 5/<strong>2009</strong>