29.10.2014 Aufrufe

auf dem Weg zum Energiedach - DEG Alles für das Dach eG

auf dem Weg zum Energiedach - DEG Alles für das Dach eG

auf dem Weg zum Energiedach - DEG Alles für das Dach eG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht und Finanzen<br />

Kostenlose Erstberatung<br />

Insolvenz kann ein<br />

Neuanfang sein<br />

Rechtsanwalt Holger Lessing vergleicht seine Arbeit als Sanierungsberater<br />

und Insolvenzverwalter mit der eines Arztes. „Wer gleich bei<br />

den ersten Symptomen kommt, hat wesentlich bessere Chancen<br />

<strong>auf</strong> Heilung, als wenn die schwere Krankheit bereits ausgebrochen<br />

ist.“ Lessing weiß, wovon er spricht. Der Rechtsanwalt hat sich als<br />

Partner und Namensgeber der Anwaltskanzlei Lessing, Trebing, Bert<br />

GbR mit Büros in Frankfurt, Mannheim und Darmstadt seit 1998<br />

<strong>auf</strong> Sanierungsberatung sowie Insolvenz- und Zwangsverwaltung<br />

spezialisiert. Er bietet jetzt eine kostenlose Erstberatung an, damit<br />

es gar nicht zur Insolvenz kommt. Und bei welchen Symptomen<br />

sollte ein <strong>Dach</strong>decker die Reise nach Frankfurt <strong>auf</strong> sich nehmen?<br />

„Wer <strong>auf</strong>grund der wirtschaftlichen Situation seiner Firma schlecht<br />

schläft, Zahlungsziele verlängern, sein Konto überziehen und den<br />

Kreditrahmen bei der Bank erweitern muss, bei <strong>dem</strong> besteht Handlungsbedarf“,<br />

sagt Lessing.<br />

Die Idee für die kostenlose Erstberatung stammt vom <strong>Dach</strong>deckermeister<br />

Klaus-G. Kaiser, der selbst bereits in die Schuldenfalle geraten<br />

ist und Privatinsolvenz anmelden musste. Der 62-Jährige aus<br />

Solingen weiß, wovon<br />

er spricht und möchte<br />

deshalb anderen <strong>Dach</strong>deckern<br />

Hilfestellung<br />

bieten. Die Kanzlei Lessing<br />

gewährt bei einem<br />

Gespräch selbstverständlich<br />

Anonymität.<br />

„Wenn Klienten dann<br />

berichten, haben sie<br />

oft Aha-Erlebnisse und<br />

beginnen ihre Lage realistisch<br />

einzuschätzen“,<br />

erläutert der Fachanwalt.<br />

Ganz wichtig sei, <strong>das</strong>s bei fehlender Liquidität <strong>auf</strong> keinen Fall<br />

<strong>das</strong> Löcherstopfen beginne. „Da geben viele ihr letztes Hemd und<br />

lösen die Lebensversicherung auch noch <strong>auf</strong>“, weiß Lessing. Aber<br />

auch dann, wenn eine Insolvenz unumgänglich ist, braucht keiner<br />

Angst davor zu haben. Sie bietet vor allem bei rechtzeitigem Antrag<br />

gute Chancen für eine „übertragende Sanierung“ und damit für einen<br />

Neuanfang ohne Schuldenberg. „Wenn eine Perspektive vorhanden<br />

ist, schaue ich als Insolvenzverwalter doch nach geeigneten Übernahmekandidaten“,<br />

erklärt Lessing. „Der bisherige Inhaber ist einer<br />

der ersten, der in Frage kommt.“ Info: <strong>Dach</strong>deckermeister Klaus-G.<br />

Kaiser, Tel. 0171 4106358 oder @ www.ltb-anwaelte.de<br />

achtung Verjährung<br />

Mahnschreiben<br />

reicht nicht<br />

Zum Jahresende sollte überprüft<br />

werden, ob offene Vergütungsansprüche<br />

zu verjähren<br />

drohen. Für die Verjährung<br />

von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen gilt: Sie<br />

beginnt grundsätzlich mit <strong>dem</strong> Schluss des Jahres, in<br />

<strong>dem</strong> die geltend gemachten Ansprüche entstanden<br />

sind. Sollte eine Verjährung von Vergütungsansprüchen<br />

drohen, kann die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen<br />

gehemmt werden. Dies kann erfolgen durch<br />

Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheides, Prozess<strong>auf</strong>rechnung,<br />

Streitverkündung, Anmeldung des<br />

Anspruchs im Insolvenzverfahren, selbstständiges Beweisverfahren,<br />

schiedsrichterliches Verfahren. Zu einem<br />

Neubeginn der Verjährung, nicht zu einer bloßen Hemmung,<br />

kommt es durch Anerkenntnis des Schuldners<br />

(Auftraggebers). Ein Anerkenntnis besteht z.B. bereits in<br />

einer Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung. Trotz<br />

weit verbreiteter Meinung wird die Verjährung jedoch<br />

nicht durch ein einfaches Mahnschreiben gehemmt.<br />

ZVDh-Leitfaden<br />

Elektronische<br />

Rechnung<br />

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011<br />

wurden die hohen Anforderungen an die elektronische<br />

Übermittlung von Rechnungen reduziert. Künftig<br />

wird die elektronische Rechnung der Papierrechnung<br />

gleichgestellt. So lässt sich<br />

zukünftig Arbeits<strong>auf</strong>wand (Kuvertierung,<br />

Papierausdruck) und Porto sparen<br />

und die Übermittlung geht schneller.<br />

Der ZVDH hat einen ausführlichen<br />

Leitfaden zur elektronischen<br />

Rechnungsstellung verfasst. Für Innungsbetriebe<br />

ist dieser im internen<br />

Mitgliederbereich unter www.dachdecker.de<br />

in der Rubrik Recht > Steuern<br />

bereitgestellt und bei Eingabe des<br />

Suchbegriffs „Rechnung“ zu finden.<br />

42 Das <strong>Dach</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!