vorarlberger - Ãsterreichische Wirtschaftsbund
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V orarlberge r<br />
W i r t s c h a f t<br />
Bundespolitik ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf<br />
Wirkungsvolle Bekämpfung von<br />
Geldwäsche und Steuerflucht...<br />
...statt Scheingefechten um das Bankgeheimnis.<br />
Derzeit kämpft Österreichs Politik für<br />
den Erhalt des Bankgeheimnisses.<br />
Dieses Bankgeheimnis schützt die<br />
Privatsphäre von Kontoinhabern vor unbegründet<br />
neugierigen Behörden, ist aber nicht<br />
gleichzusetzen mit Anonymität gegenüber<br />
der Bank. Dieser gegenüber muss sich in Österreich<br />
jeder Kontoinhaber persönlich legitimieren.<br />
Das Bankgeheimnis schützt auch nicht<br />
im Falle eines Strafverfahrens gegen den<br />
Kontoinhaber. In solchen Fällen können<br />
Staatsanwaltschaften oder Strafgerichte mit<br />
gerichtlicher Bewilligung Einblick in Bankkonten<br />
erhalten. Das Bankgeheimnis ist auch<br />
kein Hindernis für eine vollumfängliche Besteuerung<br />
aller Zinserträge. Die sogenannte<br />
Quellenbesteuerung, also die direkte Einhebung<br />
und Abführung der 25%-igen Kapitalertragssteuer<br />
durch die Bank stellt auf sehr<br />
wirkungsvolle Weise die Steuergerechtigkeit<br />
sicher – und zwar auch für ausländische Kontoinhaber.<br />
Österreich ist also alles andere als<br />
eine Steueroase, erfüllt alle einschlägigen<br />
OECD-Standards und eignet sich überhaupt<br />
nicht für Geldwäsche und Steuerflucht.<br />
Bekämpfung der Steuerflucht<br />
Was die Bekämpfung von Steuerflucht<br />
von in Österreich Steuerpflichtigen anbelangt,<br />
die in Drittstaaten Konten unterhalten,<br />
hat sich Österreich durch Abkommen mit<br />
Liechtenstein und der Schweiz Steuereinnahmen<br />
von Steuersündern im Ausmaß von 1,5<br />
Milliarden Euro gesichert.<br />
Andere Länder haben sich dem automatisierten<br />
Datenaustausch verschrieben und sitzen<br />
jetzt auf einem Datenfriedhof gewaltiger<br />
Klubobmann Karlheinz Kopf.<br />
Größe und haben deswegen noch lange keine<br />
Mehreinnahmen. Aber jedes Land hat das<br />
Recht, die Form seiner Steuereinhebung und<br />
-kontrolle selbst zu wählen.<br />
Wir wehren uns nur dagegen, dass man<br />
uns EU-seitig vorschreiben will, auf welche<br />
Weise wir Steuereinhebung und -kontrolle<br />
bei den in Österreich Steuerpflichtigen bewerkstelligen.<br />
Grenzüberschreitende Maßnahmen<br />
Die derzeit auf EU-Ebene laufenden Bemühungen<br />
zur grenzüberschreitenden Bekämpfung<br />
von Steuerbetrug und Schwarzgeldmachenschaften<br />
werden selbstverständlich von<br />
Österreich unterstützt. Dazu bedarf es aber<br />
keiner Aufhebung des österreichischen Bankgeheimnisses.<br />
Österreich hat mit „Sham Trusts“<br />
und „Limited Liability Companies“ oder mit<br />
Mikronesien und Puerto Rico nichts gemein. Die<br />
dieser Art und in solchen Ländern stattfindende<br />
Anonymisierung von Gesellschaftskonstruktionen<br />
zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen<br />
zum Zwecke der Steuerhinterziehung<br />
(die Fachsprache nennt das „aggressive Steuerplanung“)<br />
ist aber das, worum es eigentlich<br />
geht. Um auf solche Machenschaften zu stoßen,<br />
muss man aber nicht in die Karibik, nach Mittelamerika<br />
oder in den Pazifik reisen, es reicht<br />
ein Blick in die EU, insbesondere nach Großbritannien<br />
und die zugehörigen Kanalinseln.<br />
Der Angriff auf Österreichs Bankgeheimnis ist<br />
somit auch ein Stück weit Ablenkungsmanöver<br />
von Seiten der echten Steueroasen.<br />
EU-weites "Trust-Register"<br />
Was wir also zunächst brauchen, ist ein<br />
EU-weites „Trust-Register“, in dem alle Gesellschaftskonstruktionen<br />
samt zugrundliegenden<br />
Eigentumsverhältnissen einzutragen sind.<br />
Dann könnte man Vermögen wieder zuordnen<br />
und die Steuereinhebung sicherstellen. In weiterer<br />
Folge verhandeln wir mit der EU gerne<br />
darüber, wann und in welcher Form ausländische<br />
Steuerbehörden Auskünfte über in Österreich<br />
bestehende Konten der bei ihnen Steuerpflichtigen<br />
bekommen können, um ihnen die<br />
Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerflucht<br />
in ihrem Land zu erleichtern.<br />
6 Ausgabe Nr. 3 / April 2013