Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK
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Wichtige Entscheidungen 2011<br />
Finanzierungszuständigkeit von Leistungen nach § 37 SGB V<br />
in Einrichtungen der Eingliederung und Behindertenhilfe<br />
- das BSG sollte „Recht sprechen“, und eine höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung begründen<br />
aber: KK erklärte Übernahme der Kosten seit 01.04.2007, SHT<br />
erkannte den Anspruch dem Grunde nach an, d.h. kein Urteil<br />
aber, aber: BSG hat zumindest Erwägungen offen gelegt,<br />
konkret: