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Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK

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Wichtige Entscheidungen 2011<br />

Grundsätze Vergütungsverhandlungen Intensivversorgung<br />

- da das AMNOG zu diesem Zeitpunkt noch nicht galt und die Zivilgerichte<br />

noch nicht zuständig waren (s.o.), wurde das SG Dresden – zunächst<br />

erfolglos angerufen<br />

- die Beschwerde hatte Erfolg, der KK wurde untersagt, das<br />

rufschädigende Verhalten fortzusetzen und den ambulanten PD in seiner<br />

unternehmerischen Tätigkeit zu behindern<br />

konkret: - es wurde der KK verboten, ihren Versicherten Probleme bei der<br />

Kostenerstattung für den Fall einer Beauftragung des selbst gewählten PD<br />

in Aussicht zu stellen, obwohl eine häusliche Intensivpflege indiziert und<br />

verordnet ist

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