Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK
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Wichtige Entscheidungen 2011<br />
Grundsätze Vergütungsverhandlungen Intensivversorgung<br />
- da das AMNOG zu diesem Zeitpunkt noch nicht galt und die Zivilgerichte<br />
noch nicht zuständig waren (s.o.), wurde das SG Dresden – zunächst<br />
erfolglos angerufen<br />
- die Beschwerde hatte Erfolg, der KK wurde untersagt, das<br />
rufschädigende Verhalten fortzusetzen und den ambulanten PD in seiner<br />
unternehmerischen Tätigkeit zu behindern<br />
konkret: - es wurde der KK verboten, ihren Versicherten Probleme bei der<br />
Kostenerstattung für den Fall einer Beauftragung des selbst gewählten PD<br />
in Aussicht zu stellen, obwohl eine häusliche Intensivpflege indiziert und<br />
verordnet ist