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Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK

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Wichtige Rechtsfragen 2011/2012<br />

Grundsätze zur Abrechnung der speziellen medizinischen Behand-lungspflege<br />

nach § 37 Abs. 2, Satz 3 SGB V<br />

Voraussetzungen § 37 Abs. 2, Satz 3 SGB V:<br />

- Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V iVm BPfl nach § 37 Abs. 2, Satz 3 SGB V ist<br />

für ambulanten PD nötig (Bayern, Ndrs., NRW)<br />

(P) Höhe der Abrechnung? In der Regel zu gering!<br />

- normale Verträge nach § 132a Abs. 2 SGB V sehen unterschiedliche Modelle<br />

(LG, BPflG etc.) vor<br />

- üblich sind Tagespauschalen (29,50 € bis 78,00 €), je nach Zeitanteil,<br />

Qualifikation des Personals (z.B. Bayern: 95 min/T, LPSK)<br />

Achtung: die bestehenden Vergütungsvereinbarungen der stationären<br />

Einrichtungen dürfen nicht um den Anteil der BPfl reduziert werden!

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