Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK
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Wichtige Entscheidungen 2012<br />
Zur Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen<br />
(BGH, Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12)<br />
- BGH erinnert (nur) an die gesetzlichen Grundlagen<br />
d.h. freiheitsentziehende Maßnahmen unterliegen, wenn der<br />
Betroffene nicht einwilligungsfähig ist, dem strengen<br />
Genehmigungsvorbehalt des Betreuungsgericht, dabei kommt<br />
es nicht darauf an, ob ein (gesetzlicher) Betreuer oder ein<br />
Generalbevollmächtigter bestellt ist<br />
Jede freiheitsentziehende M. ist nach § 1906 Abs. 4 BGB<br />
immer nur mit Genehmigung des Gerichts zulässig!