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Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK

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Wichtige Entscheidungen 2012<br />

Zur Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen<br />

(BGH, Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12)<br />

- BGH erinnert (nur) an die gesetzlichen Grundlagen<br />

d.h. freiheitsentziehende Maßnahmen unterliegen, wenn der<br />

Betroffene nicht einwilligungsfähig ist, dem strengen<br />

Genehmigungsvorbehalt des Betreuungsgericht, dabei kommt<br />

es nicht darauf an, ob ein (gesetzlicher) Betreuer oder ein<br />

Generalbevollmächtigter bestellt ist<br />

Jede freiheitsentziehende M. ist nach § 1906 Abs. 4 BGB<br />

immer nur mit Genehmigung des Gerichts zulässig!

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