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Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK

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Wichtige Entscheidungen 2012<br />

Urlaubsansprüche langfristig erkrankter Arbeitnehmer<br />

- wie diese europarechtliche Begrenzung des Schutzes erkrankter<br />

Arbeitnehmer in Deutschland umgesetzt werden könnte, war seit<br />

diesem EuGH-Urteil umstritten.<br />

- denn das Bundesurlaubsgesetz enthält eine solche Spezialregelung<br />

für Krankheitsfälle nicht<br />

- trotzdem hat das BAG in dem Grundsatzurteil zugunsten der AG<br />

entschieden, dass der in Krankheitsfällen "angesparte" Urlaub<br />

allgemein, d.h. auch ohne eine tarifvertragliche Regelung, 15<br />

Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfällt, d.h. zum 31.<br />

März des übernächsten Jahres

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