Update Sozialrecht (Frau Anja Hoffmann) - MAIK
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Wichtige Entscheidungen 2012<br />
Urlaubsansprüche langfristig erkrankter Arbeitnehmer<br />
- wie diese europarechtliche Begrenzung des Schutzes erkrankter<br />
Arbeitnehmer in Deutschland umgesetzt werden könnte, war seit<br />
diesem EuGH-Urteil umstritten.<br />
- denn das Bundesurlaubsgesetz enthält eine solche Spezialregelung<br />
für Krankheitsfälle nicht<br />
- trotzdem hat das BAG in dem Grundsatzurteil zugunsten der AG<br />
entschieden, dass der in Krankheitsfällen "angesparte" Urlaub<br />
allgemein, d.h. auch ohne eine tarifvertragliche Regelung, 15<br />
Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfällt, d.h. zum 31.<br />
März des übernächsten Jahres