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Zwickauer Energieversorgung Gmbh

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ANHANG<br />

4. ALLGEMEINES<br />

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 wurde nach den §§ 242 ff.<br />

HGB, den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des D-Markbilanzgesetzes aufgestellt.<br />

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten in der Bilanz und Gewinn- und<br />

Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind nachstehend aufgegliedert und erläutert.<br />

Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert angewendet.<br />

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Anlagevermögen<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich planmäßiger<br />

linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Soweit erforderlich<br />

werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB vorgenommen.<br />

Der Inhalt der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten enthalten entsprechend<br />

§ 255 Abs. 2 HGB die Einzel kosten für Material, Löhne und Leistungen Dritter für die selbst erstellten Anlagen.<br />

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 schreibt im § 6 Abs. 2 EStG eine neue Grenze für geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter vor. Ein Wirtschaftsgut ist im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe<br />

abzusetzen, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einen Wert von 150 € nicht übersteigen.<br />

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten über 150 € bis 1.000 € wurde<br />

entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Geschäftsjahr ein Sammelposten gebildet. Alle Wirtschaftsgüter, die in<br />

diesem Sammelposten erfasst werden, werden einheitlich mit 20 Prozent im Kalenderjahr, das heißt über 5<br />

Jahre, abgeschrieben.<br />

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />

Vorräte<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet, soweit nicht der<br />

Stichtagspreis niedriger lag.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind<br />

in Form von Einzel- und Pauschalwert berichtigungen berücksichtigt.<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

Die ausgewiesenen Bestände sind zum Nennwert angesetzt.<br />

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für die Zeit<br />

danach darstellen.<br />

Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung<br />

Das Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG entspricht der Höhe der Rückstellungen,<br />

die wegen der erstmaligen Aufwendung des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der D-Markeröffnungsbilanz<br />

gebildet wurden. Es wird in Höhe des Verbrauchs und der Auflösung dieser Rückstellungen abgeschrieben.

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