Aktionsplan Hochwasser 2006_2010.pdf - iksms
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4 V E R R I N G E R U N G D E R S C H A D E N S R I S I K E N<br />
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten<br />
an der Saar sowie an kleineren saarländischen Gewässern<br />
wurde fortgesetzt. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
des Bundes war durch Planfeststellungsbeschluss<br />
zum Saarausbau verpflichtet, eine<br />
Berechnung des <strong>Hochwasser</strong>abflusses vorzulegen. Die<br />
Bundesanstalt für Gewässerkunde hat daher auf der<br />
Grundlage eindimensionaler Wasserspiegellagenberechnungen<br />
der ausgebauten Saar die Überschwemmungsgebiete<br />
für das HQ100 und HQ200 durch<br />
Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell<br />
ermittelt. Die Verwaltungsverfahren zur rechtlichen<br />
Festsetzung sind zurzeit im Gange. An drei der fünf<br />
Abschnitte sind Überschwemmungsgebiete vorläufig<br />
festgesetzt. Im Abschnitt zwischen Staustufe Güdingen<br />
und Landesgrenze zu Frankreich wurde das Überschwemmungsgebiet<br />
auf der Grundlage des abgelaufenen<br />
<strong>Hochwasser</strong>s 1993 vorläufig festgesetzt. Hier<br />
wurde eine ergänzende Vermessung durchgeführt, die<br />
Voraussetzung für die nun folgende hydraulische Berechnung<br />
auf Basis des HQ100 ist. Die ausgewiesenen<br />
Überschwemmungsgebiete sind im Internet unter der<br />
folgenden Adresse veröffentlicht:<br />
www.saarland.de/31228.htm.<br />
4.2 ERFASSUNG DER RISIKOGEBIETE<br />
DURCH HOCHWASSERGEFAHREN-<br />
UND -RISIKOKARTEN<br />
4.2.1 FRANKREICH<br />
Im Internetportal Cartorisques (http://cartorisque.prim.<br />
net) sind alle Karten über größere natürliche oder technische<br />
Risiken einsehbar. Die dort veröffentlichten Informationen<br />
stammen von verschiedenen staatlichen<br />
Stellen, die den betroffenen Präfekten unterstehen.<br />
Die zur Bewusstseinsbildung vorgesehenen Informationen<br />
sind in der Rubrik „Information préventive“<br />
einsehbar. Andere zielen darauf ab, der Informationsverpflichtung<br />
gegenüber dem Käufer oder dem Mieter<br />
einer Immobilie, die in einem erdbebengefährdeten<br />
Gebiet liegt oder Teil eines vorgeschriebenen oder<br />
gebilligten Risikovorsorgeplans ist, nachzukommen:<br />
siehe hierzu Rubrik „Information acquéreur locataire“.<br />
Wieder andere stellen öffentliche Dienstbarkeiten dar,<br />
die in bestimmten Teilgebieten Verbote und Vorschriften<br />
vorgeben.<br />
Beispiel: <strong>Hochwasser</strong>gefahrenkarte für das Departement<br />
Moselle<br />
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