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Beschlussbuch_KDV_130420 - SPD Friedrichshain-Kreuzberg

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Antragsbuch · <strong>KDV</strong> am 20. April 2013 - 21 - ASF: Änderungsanträge Leitbild<br />

renfreiheit in dieser Hinsicht. Demonstrationen dürfen immer dann abgefilmt werden,<br />

wenn es aufgrund der Größe oder Unübersichtlichkeit notwendig ist. Diese Aufnahmen<br />

werden dann direkt ins Polizeipräsidium weitergeleitet. Wann sie notwendig<br />

sind entscheidet dabei wieder die Polizei selbst. Weder gibt es eine Definition von<br />

„Größe und Unübersichtlichkeit“ noch ist erkennbar, warum dies zur Lenkung der<br />

Demonstration und Leitung des Polizeieinsatzes oder etwa des Verkehrs notwendig<br />

ist. Zum einen steht die Route der Demonstration im Vorfeld fest und zum anderen<br />

wird sie immer durch Polizeibeamte begleitet, die zusätzliche Informationen auch<br />

weitergeben können.<br />

Auch wenn das Gesetz nur Übersichtsaufnahmen erlaubt, so gibt es doch keine Mechanismen,<br />

die verhindern, dass diese Übersichtsaufnahmen nicht zur Beobachtung<br />

einzelner eingesetzt werden.<br />

Fraglich ist auch, warum gerade jetzt eine solche Regelung getroffen werden muss.<br />

Fakt ist, dass seit 2010 Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen rechtswidrig<br />

sind, da es keine Gesetzesgrundlage dafür gibt. In den letzten drei Jahren ist die<br />

Polizei folglich auch gut ohne sie ausgekommen. Dies stellt die Frage in den Raum,<br />

ob das neue Gesetzt eine Reaktion auf die aktuellen politischen Konflikte und die<br />

damit verbundenen Demonstrationen ist.<br />

In der Begründung zu dem Gesetz selbst steht, dass Menschen davon abgehalten<br />

werden auf Demonstrationen zu gehen, wenn sie wissen, dass sie jederzeit gefilmt<br />

werden können. Allerdings scheint es hier der Koalition nicht möglich zu sein zu erkennen,<br />

dass dies eine verfassungswidrige Einschränkung der Versammlungsfreiheit<br />

ist. Sogar der Sachverständige Direktionsleiter der Polizei, den die Koalition zur Untermauerung<br />

der Notwendigkeit ihres Gesetzesentwurfs geladen hatte, erklärte diesen<br />

für verfassungswidrig.<br />

21

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