Beschlussbuch_KDV_130420 - SPD Friedrichshain-Kreuzberg
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Antragsbuch · <strong>KDV</strong> am 20. April 2013 - 21 - ASF: Änderungsanträge Leitbild<br />
renfreiheit in dieser Hinsicht. Demonstrationen dürfen immer dann abgefilmt werden,<br />
wenn es aufgrund der Größe oder Unübersichtlichkeit notwendig ist. Diese Aufnahmen<br />
werden dann direkt ins Polizeipräsidium weitergeleitet. Wann sie notwendig<br />
sind entscheidet dabei wieder die Polizei selbst. Weder gibt es eine Definition von<br />
„Größe und Unübersichtlichkeit“ noch ist erkennbar, warum dies zur Lenkung der<br />
Demonstration und Leitung des Polizeieinsatzes oder etwa des Verkehrs notwendig<br />
ist. Zum einen steht die Route der Demonstration im Vorfeld fest und zum anderen<br />
wird sie immer durch Polizeibeamte begleitet, die zusätzliche Informationen auch<br />
weitergeben können.<br />
Auch wenn das Gesetz nur Übersichtsaufnahmen erlaubt, so gibt es doch keine Mechanismen,<br />
die verhindern, dass diese Übersichtsaufnahmen nicht zur Beobachtung<br />
einzelner eingesetzt werden.<br />
Fraglich ist auch, warum gerade jetzt eine solche Regelung getroffen werden muss.<br />
Fakt ist, dass seit 2010 Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen rechtswidrig<br />
sind, da es keine Gesetzesgrundlage dafür gibt. In den letzten drei Jahren ist die<br />
Polizei folglich auch gut ohne sie ausgekommen. Dies stellt die Frage in den Raum,<br />
ob das neue Gesetzt eine Reaktion auf die aktuellen politischen Konflikte und die<br />
damit verbundenen Demonstrationen ist.<br />
In der Begründung zu dem Gesetz selbst steht, dass Menschen davon abgehalten<br />
werden auf Demonstrationen zu gehen, wenn sie wissen, dass sie jederzeit gefilmt<br />
werden können. Allerdings scheint es hier der Koalition nicht möglich zu sein zu erkennen,<br />
dass dies eine verfassungswidrige Einschränkung der Versammlungsfreiheit<br />
ist. Sogar der Sachverständige Direktionsleiter der Polizei, den die Koalition zur Untermauerung<br />
der Notwendigkeit ihres Gesetzesentwurfs geladen hatte, erklärte diesen<br />
für verfassungswidrig.<br />
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