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<strong>info</strong> <strong>03.10</strong> SOZIALPOLITIK 19 | | |<br />

Sozialpolitik: Das Neueste in Kürze<br />

Am 26. September hat das Schweizer Volk über die Revision der Arbeitslosenversicherung<br />

(ALV) abgestimmt. Ausserdem tritt Anfang 2011 die neue Pflegefinanzierung<br />

in Kraft. Die Kantone sind dabei diese Umsetzung zu regeln.<br />

/ Francisca Boenders<br />

Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes<br />

Mit der Revision der ALV, über die das<br />

Volk am 26. September 2010 entschieden<br />

hat, möchten der Bundesrat und das Parlament<br />

das Defizit in der Arbeitslosenversicherung<br />

über höhere Lohnabzüge und<br />

einen Leistungsabbau sanieren.<br />

Betroffen vom Leistungsabbau sind<br />

vor allem junge Menschen ohne Arbeit<br />

sowie Langzeitarbeitslose. Menschen mit<br />

Behinderung und chronischer Krankheit<br />

sind durch den Leistungsabbau betroffen,<br />

wenn ihnen die IV-Rente im Zuge<br />

der IV-Revision gestrichen wird und sie<br />

anschliessend Anrecht auf Leistungen<br />

der ALV haben. Die Lohnabzüge werden<br />

erhöht von 2 auf 2.2% für Jahreslöhne<br />

bis 126‘000 und wer mehr verdient, bis<br />

zur oberen Grenze von CHF 315‘000,<br />

mit einem Solidaritätsprozent.<br />

Das Volk stimmte am 26. September<br />

mit einer Mehrheit von 53.4% ab und<br />

nahm die Revision an.<br />

Die neue Pflegefinanzierung<br />

tritt 2011 in Kraft<br />

Die neue Pflegefinanzierung regelt die<br />

Aufteilung der Pflegekosten und deren<br />

Übernahme durch die Krankenversicherung,<br />

durch die Versicherten und die<br />

Kantone. Ein grosser Teil der Pflegekosten<br />

wird dann durch einen nationalen<br />

Tarif gedeckt, der über die Versicherungen<br />

abgerechnet wird. Nicht gedeckte<br />

Kosten können bis zu 20% den Patienten<br />

in Rechnung gestellt werden. Den Rest<br />

tragen der Kanton und die Gemeinden.<br />

Jeder Kanton regelt selbst, wie hoch<br />

die Beteiligung des Patienten im ambulanten<br />

oder stationären Bereich ausfällt<br />

(bis max. 20%) und wie die Aufteilung<br />

zwischen Kanton und Gemeinden ist.<br />

Diese Neuregelung soll insbesondere<br />

die Krankenversicherungen entlasten,<br />

Patienten, Kantone und Gemeinden werden<br />

dabei zusätzlich belastet. Das Ziel<br />

ist mehr Transparenz der anfallenden<br />

Kosten zu schaffen.<br />

// Weitere Informationen<br />

www.bk.admin.ch/aktuell/<br />

abstimmung<br />

// Weitere Informationen<br />

www.admin.ch/aktuell/00089/index.<br />

html?lang=de&msg-id=30538.

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