info 03.10 (PDF 2.47 MB) - Schweizerische Gesellschaft für ...
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<strong>info</strong> <strong>03.10</strong> SOZIALPOLITIK 19 | | |<br />
Sozialpolitik: Das Neueste in Kürze<br />
Am 26. September hat das Schweizer Volk über die Revision der Arbeitslosenversicherung<br />
(ALV) abgestimmt. Ausserdem tritt Anfang 2011 die neue Pflegefinanzierung<br />
in Kraft. Die Kantone sind dabei diese Umsetzung zu regeln.<br />
/ Francisca Boenders<br />
Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes<br />
Mit der Revision der ALV, über die das<br />
Volk am 26. September 2010 entschieden<br />
hat, möchten der Bundesrat und das Parlament<br />
das Defizit in der Arbeitslosenversicherung<br />
über höhere Lohnabzüge und<br />
einen Leistungsabbau sanieren.<br />
Betroffen vom Leistungsabbau sind<br />
vor allem junge Menschen ohne Arbeit<br />
sowie Langzeitarbeitslose. Menschen mit<br />
Behinderung und chronischer Krankheit<br />
sind durch den Leistungsabbau betroffen,<br />
wenn ihnen die IV-Rente im Zuge<br />
der IV-Revision gestrichen wird und sie<br />
anschliessend Anrecht auf Leistungen<br />
der ALV haben. Die Lohnabzüge werden<br />
erhöht von 2 auf 2.2% für Jahreslöhne<br />
bis 126‘000 und wer mehr verdient, bis<br />
zur oberen Grenze von CHF 315‘000,<br />
mit einem Solidaritätsprozent.<br />
Das Volk stimmte am 26. September<br />
mit einer Mehrheit von 53.4% ab und<br />
nahm die Revision an.<br />
Die neue Pflegefinanzierung<br />
tritt 2011 in Kraft<br />
Die neue Pflegefinanzierung regelt die<br />
Aufteilung der Pflegekosten und deren<br />
Übernahme durch die Krankenversicherung,<br />
durch die Versicherten und die<br />
Kantone. Ein grosser Teil der Pflegekosten<br />
wird dann durch einen nationalen<br />
Tarif gedeckt, der über die Versicherungen<br />
abgerechnet wird. Nicht gedeckte<br />
Kosten können bis zu 20% den Patienten<br />
in Rechnung gestellt werden. Den Rest<br />
tragen der Kanton und die Gemeinden.<br />
Jeder Kanton regelt selbst, wie hoch<br />
die Beteiligung des Patienten im ambulanten<br />
oder stationären Bereich ausfällt<br />
(bis max. 20%) und wie die Aufteilung<br />
zwischen Kanton und Gemeinden ist.<br />
Diese Neuregelung soll insbesondere<br />
die Krankenversicherungen entlasten,<br />
Patienten, Kantone und Gemeinden werden<br />
dabei zusätzlich belastet. Das Ziel<br />
ist mehr Transparenz der anfallenden<br />
Kosten zu schaffen.<br />
// Weitere Informationen<br />
www.bk.admin.ch/aktuell/<br />
abstimmung<br />
// Weitere Informationen<br />
www.admin.ch/aktuell/00089/index.<br />
html?lang=de&msg-id=30538.