Koalitionsvertrages - CDU Ortsverband Lichtenrade
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Inklusion im Sinne der UN-Konvention und Sonderpädagogik<br />
In Berlin wird bereits jetzt fast jedes zweite Schulkind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen unterrichtet,<br />
während im Durchschnitt der Bundesländer nur jedes fünfte Kind eine Regelschule besucht.<br />
Auf dieser guten Grundlage werden wir entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention den<br />
Anspruch auf einen inklusiven Unterricht schrittweise umsetzen. Das bestehende Konzept der Bildungsverwaltung<br />
soll gemeinsam mit den Betroffenen und Akteuren der Sonderpädagogik weiterentwickelt<br />
werden. Ziel ist es, den Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die<br />
am gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen teilnehmen, zu erhöhen. Die Möglichkeit für<br />
Eltern, ihr Kind an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt anzumelden, soll<br />
erhalten bleiben.<br />
Die erforderlichen Ressourcen sowohl personeller als auch sächlicher Art, insbesondere zum barrierefreien<br />
Zugang, werden bereitgestellt. Die Koalition wird Schulstandorte baulich so qualifizieren,<br />
dass sie als inklusive Schwerpunktschulen im Bereich der Grundschulen und weiterführenden Schulen<br />
in den Bezirken bessere Voraussetzungen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen mit<br />
schweren Behinderungen bieten. Das Thema inklusiver Unterricht wird Teil der Lehramtsausbildung<br />
in allen Ausbildungsphasen. Dem pädagogischen Personal werden darüber hinaus bedarfsgerechte<br />
und nachfrageorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote gemacht. Die inklusive Beschulung<br />
wird auf das System der beruflichen Schulen und Gymnasien ausgedehnt.<br />
Künftig erfolgt eine Deckelung des Gesamtsystems der sonderpädagogischen Förderung, und keine<br />
Deckelung von Teilsystemen: unabhängig vom Beschulungsort ist die Summe der Personalausstattung<br />
des Schuljahres 2011/12 an sonderpädagogischen Förderzentren und in der integrativen Beschulung<br />
Grundlage für die Lehrerstellenzuweisung für die landesweite sonderpädagogische Förderung.<br />
Stellen, die wegen einer Nachfrageverlagerung z.B. im Bereich Förderzentren abgebaut werden,<br />
kommen somit künftig vollständig der integrativen Beschulung zugute.<br />
Das bisherige Diagnose- und Feststellungsverfahren ist künftig so zu umzusteuern, dass eine überbezirkliche<br />
und einheitliche Steuerung der Verfahren gewährleistet werden kann. Insbesondere soll<br />
die sog. Abklärungsstelle künftig nicht mehr mit der Durchführungsstelle der empfohlenen Maßnahmen<br />
identisch sein.<br />
Rahmenlehrpläne entschlacken und modernisieren<br />
Wir wollen Rahmenlehrpläne überarbeiten mit dem Ziel, weniger, aber verbindliche Lerninhalte<br />
festzuschreiben.<br />
Schul- und Sportstättensanierungsprogramm ausbauen und fortsetzen<br />
Erfolgreiches Lehren und Lernen braucht Schulgebäude, die einladend sind und das Lernen unterstützen.<br />
Wir wollen daher insbesondere das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm in der<br />
jetzigen Höhe fortführen.<br />
Vernetzung mit Informationstechnik<br />
Die Vernetzung der Schulen und deren Ausstattung mit digitalen Medien werden im Rahmen des<br />
bestehenden „Masterplans E-Education und E-Government“ vorangetrieben.<br />
Für die Nutzung digitaler Medien in allen Unterrichtsfächern wird ein Programm zur Lehrerfortbildung<br />
unterstützt.<br />
Um die Planungssicherheit zu erhöhen und transparente Schülerzahlen zu erhalten, wird die Schülerdatei<br />
umgesetzt.