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Koalitionsvertrages - CDU Ortsverband Lichtenrade

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Inklusion im Sinne der UN-Konvention und Sonderpädagogik<br />

In Berlin wird bereits jetzt fast jedes zweite Schulkind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen unterrichtet,<br />

während im Durchschnitt der Bundesländer nur jedes fünfte Kind eine Regelschule besucht.<br />

Auf dieser guten Grundlage werden wir entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention den<br />

Anspruch auf einen inklusiven Unterricht schrittweise umsetzen. Das bestehende Konzept der Bildungsverwaltung<br />

soll gemeinsam mit den Betroffenen und Akteuren der Sonderpädagogik weiterentwickelt<br />

werden. Ziel ist es, den Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die<br />

am gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen teilnehmen, zu erhöhen. Die Möglichkeit für<br />

Eltern, ihr Kind an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt anzumelden, soll<br />

erhalten bleiben.<br />

Die erforderlichen Ressourcen sowohl personeller als auch sächlicher Art, insbesondere zum barrierefreien<br />

Zugang, werden bereitgestellt. Die Koalition wird Schulstandorte baulich so qualifizieren,<br />

dass sie als inklusive Schwerpunktschulen im Bereich der Grundschulen und weiterführenden Schulen<br />

in den Bezirken bessere Voraussetzungen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen mit<br />

schweren Behinderungen bieten. Das Thema inklusiver Unterricht wird Teil der Lehramtsausbildung<br />

in allen Ausbildungsphasen. Dem pädagogischen Personal werden darüber hinaus bedarfsgerechte<br />

und nachfrageorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote gemacht. Die inklusive Beschulung<br />

wird auf das System der beruflichen Schulen und Gymnasien ausgedehnt.<br />

Künftig erfolgt eine Deckelung des Gesamtsystems der sonderpädagogischen Förderung, und keine<br />

Deckelung von Teilsystemen: unabhängig vom Beschulungsort ist die Summe der Personalausstattung<br />

des Schuljahres 2011/12 an sonderpädagogischen Förderzentren und in der integrativen Beschulung<br />

Grundlage für die Lehrerstellenzuweisung für die landesweite sonderpädagogische Förderung.<br />

Stellen, die wegen einer Nachfrageverlagerung z.B. im Bereich Förderzentren abgebaut werden,<br />

kommen somit künftig vollständig der integrativen Beschulung zugute.<br />

Das bisherige Diagnose- und Feststellungsverfahren ist künftig so zu umzusteuern, dass eine überbezirkliche<br />

und einheitliche Steuerung der Verfahren gewährleistet werden kann. Insbesondere soll<br />

die sog. Abklärungsstelle künftig nicht mehr mit der Durchführungsstelle der empfohlenen Maßnahmen<br />

identisch sein.<br />

Rahmenlehrpläne entschlacken und modernisieren<br />

Wir wollen Rahmenlehrpläne überarbeiten mit dem Ziel, weniger, aber verbindliche Lerninhalte<br />

festzuschreiben.<br />

Schul- und Sportstättensanierungsprogramm ausbauen und fortsetzen<br />

Erfolgreiches Lehren und Lernen braucht Schulgebäude, die einladend sind und das Lernen unterstützen.<br />

Wir wollen daher insbesondere das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm in der<br />

jetzigen Höhe fortführen.<br />

Vernetzung mit Informationstechnik<br />

Die Vernetzung der Schulen und deren Ausstattung mit digitalen Medien werden im Rahmen des<br />

bestehenden „Masterplans E-Education und E-Government“ vorangetrieben.<br />

Für die Nutzung digitaler Medien in allen Unterrichtsfächern wird ein Programm zur Lehrerfortbildung<br />

unterstützt.<br />

Um die Planungssicherheit zu erhöhen und transparente Schülerzahlen zu erhalten, wird die Schülerdatei<br />

umgesetzt.

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