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Archäologie im Wald - Landesbetrieb Hessen-Forst

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Bodendenkmäler und Bodendenkmalpflege in <strong>Hessen</strong><br />

Grundsätzliches<br />

Bodendenkmäler sind nach dem Hessischen<br />

Denkmalschutzgesetz (HDSchG; siehe Anhang)<br />

bewegliche und unbewegliche Zeugnisse, Überreste<br />

oder Spuren aus Epochen und Kulturen der<br />

Erd- und Menschheitsgeschichte, für die Ausgrabungen<br />

und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse sind.<br />

Geschützte Bodendenkmäler <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> sind zum<br />

einen kleinere oder größere Flächen, auf denen<br />

sich solche Überreste sogar <strong>im</strong> Relief abzeichnen,<br />

z. B. ein deutlich sichtbarer Hügel von einem<br />

bronzezeitlichen Hügelgrab oder ein Wall von<br />

einem eisenzeitlichen Ringwall. Bodendenkmäler<br />

können aber auch Flächen sein, auf denen<br />

keinerlei Veränderungen des Reliefs erkennbar<br />

sind, wohl aber andere Spuren aus älteren Epochen<br />

oder Kulturen, z. B. einzelne mittelalterliche<br />

Keramikscherben von zerbrochenen Tongefäßen,<br />

die auf dem <strong>Wald</strong>boden, <strong>im</strong> Wurzelwerk umgestürzter<br />

Bäume oder in einem kleinen Bach liegen<br />

und zeigen, dass in diesem Bereich einst eine<br />

menschliche Siedlung gelegen hat, in diesem Fall<br />

also eine mittelalterliche Wüstung. Auch hier können<br />

<strong>im</strong> Untergrund weitere schützenswerte Reste<br />

verborgen sein, die bei Bodeneingriffen zerstört<br />

werden könnten.<br />

Es gibt also zum einen obertägig <strong>im</strong> Geländerelief<br />

deutlich sichtbare Bodendenkmäler. Die<br />

sollten eigentlich alle bekannt und fachlich registriert<br />

sein. Aber die Erfahrung zeigt, dass dies<br />

keineswegs der Fall ist. Zum andern gibt es<br />

Bodendenkmäler, die sich nur durch hier und da<br />

sichtbare Spuren zu erkennen geben, z. B. also<br />

durch Scherben, die aber nicht <strong>im</strong>mer sichtbar<br />

sein müssen (wenn sie abgesammelt sind oder<br />

Schnee liegt, kann man keine mehr sehen). Das<br />

macht das Erkennen von Bodendenkmälern oft<br />

sehr schwierig und abhängig vom Zufall. Selbst<br />

wenn man sein Vorhandensein festgestellt hat,<br />

ist die ganze unterirdische Ausdehnung eines<br />

Bodendenkmals meist nicht erkennbar, so dass<br />

man den geschützten Bereich gar nicht genau<br />

abgrenzen kann. Und es kann noch komplizierter<br />

werden, denn viele Bodendenkmäler lassen sich<br />

Bodendenkmäler und Bodendenkmalpflege in <strong>Hessen</strong><br />

<strong>im</strong> Voraus überhaupt nicht erkennen, sondern<br />

sie erscheinen erst in dem Moment, in dem der<br />

Boden geöffnet wird, also erst <strong>im</strong> Moment ihrer<br />

Zerstörung, z. B. ein spätbronzezeitliches Flachgrab<br />

mit den Resten einer Brandbestattung in<br />

einer Urne.<br />

Das Problem der oft schwierigen oder gar<br />

unmöglichen Festlegung, was <strong>im</strong> Einzelnen als<br />

Bodendenkmal gilt, hat der Gesetzgeber in <strong>Hessen</strong><br />

dadurch gelöst, dass Bodendenkmäler schon<br />

durch ihr bloßes Vorhandensein existieren und<br />

nicht erst in einem Verwaltungsakt als solche<br />

ausgewiesen werden müssen. Damit sind alle<br />

eingangs genannten Zeugnisse, Überreste oder<br />

Spuren automatisch Bodendenkmäler.<br />

Zu ihrem Schutz ist es natürlich förderlich, wenn<br />

diese Bodendenkmäler denkmalfachlich so gut<br />

wie möglich registriert, d. h. beschrieben und<br />

kartiert sind, und wenn dies auch dem Grundeigentümer<br />

und seinen Verantwortlichen vor Ort so<br />

gut wie möglich bekannt ist.<br />

Zeitliche Abgrenzung<br />

In <strong>Hessen</strong> sind Bodendenkmäler durch den Einschluss<br />

erdgeschichtlicher Zeugnisse aus dem<br />

vergangenen Tier- und Pflanzenleben (Paläontologische<br />

Bodendenkmäler) zum einen sehr<br />

weit definiert. Andererseits setzt das Denkmalschutzgesetz<br />

aber für solche aus dem Zeitraum<br />

der Menschheitsgeschichte (Archäologische<br />

Bodendenkmäler) eine eher willkürliche zeitliche<br />

Schranke, ab der kulturgeschichtliche Zeugnisse<br />

keine Bodendenkmäler mehr sind. Diese<br />

Schranke wird derzeit oft am Ende des Dreißigjährigen<br />

Krieges (1648) gesehen. Das erscheint<br />

inhaltlich mehr als fragwürdig, denn die Überreste<br />

einer 1550 gegründeten und bis 1700 betriebenen<br />

Glashütte wären demzufolge nur teilweise<br />

ein Bodendenkmal.<br />

Jüngere Zeugnisse können aber durchaus Kulturdenkmäler<br />

der Bau- und Kunstgeschichte sein,

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