Archäologie im Wald - Landesbetrieb Hessen-Forst
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Gefährdung Gefährdung von von Bodendenkmälern Bodendenkmälern <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> <strong>Wald</strong> und und<br />
Gegenmaßnahmen<br />
Gegenmaßnahmen<br />
Für die Erhaltung von Bodendenkmälern ist die<br />
Bestockung mit <strong>Wald</strong> gegenüber anderen Nutzungsarten<br />
besonders günstig, weil dabei die<br />
Oberfläche des Bodens am wenigsten gestört<br />
wird. Wenn die Bodendecke über einem Bodendenkmal<br />
verändert wird, ist Gefahr <strong>im</strong> Verzug.<br />
Anlass für die Störungen <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> können Maßnahmen<br />
des Bewirtschafters oder Naturereignisse<br />
Gefährdung von Bodendenkmälern <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> und Gegenmaßnahmen<br />
sein. Nur wenn dem Bewirtschafter das zu schützende<br />
Bodendenkmal bekannt ist, kann er bei<br />
den Maßnahmen Störungen vermeiden oder die<br />
unerwünschten Entwicklungen der Natur durch<br />
Einflussnahme auf die Bestockung vermindern.<br />
Die lagegerechte Einzeichnung in der Betriebsbuchskizze<br />
<strong>im</strong> Maßstab 1:5000 und die Beschreibung<br />
<strong>im</strong> Betriebsbuchblatt der <strong>Forst</strong>einrichtung<br />
Nachweis von Bodendenkmälern in einer Betriebsbuchskizze <strong>im</strong> Maßstab 1:5000. - HG = Hügelgrab. - W = Wüstung.