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Archäologie im Wald - Landesbetrieb Hessen-Forst

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Gefährdung Gefährdung von von Bodendenkmälern Bodendenkmälern <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> <strong>Wald</strong> und und<br />

Gegenmaßnahmen<br />

Gegenmaßnahmen<br />

Für die Erhaltung von Bodendenkmälern ist die<br />

Bestockung mit <strong>Wald</strong> gegenüber anderen Nutzungsarten<br />

besonders günstig, weil dabei die<br />

Oberfläche des Bodens am wenigsten gestört<br />

wird. Wenn die Bodendecke über einem Bodendenkmal<br />

verändert wird, ist Gefahr <strong>im</strong> Verzug.<br />

Anlass für die Störungen <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> können Maßnahmen<br />

des Bewirtschafters oder Naturereignisse<br />

Gefährdung von Bodendenkmälern <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> und Gegenmaßnahmen<br />

sein. Nur wenn dem Bewirtschafter das zu schützende<br />

Bodendenkmal bekannt ist, kann er bei<br />

den Maßnahmen Störungen vermeiden oder die<br />

unerwünschten Entwicklungen der Natur durch<br />

Einflussnahme auf die Bestockung vermindern.<br />

Die lagegerechte Einzeichnung in der Betriebsbuchskizze<br />

<strong>im</strong> Maßstab 1:5000 und die Beschreibung<br />

<strong>im</strong> Betriebsbuchblatt der <strong>Forst</strong>einrichtung<br />

Nachweis von Bodendenkmälern in einer Betriebsbuchskizze <strong>im</strong> Maßstab 1:5000. - HG = Hügelgrab. - W = Wüstung.

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