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Der Betrieb im Neubau - Volkstheater Rostock

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TVöD) zu treffen, die <strong>im</strong> besten Fall für die Jahre 2013 bis 2017 Planungssicherheit<br />

herstellt.<br />

Die Konditionen ergeben sich aus der Deckelung der Zuschüsse. Aufgrund der <strong>im</strong><br />

Raum stehenden Forderungen der Gewerkschaften zeigen sich in dem Zeitraum folgende<br />

Defizite:<br />

2013 2014 2015 2016 2017<br />

-885 T€ -603 T€ -422 T€ -361 T€ -303 T€<br />

Nach Maßgabe heutiger Erkenntnisse sind diese Fehlbeträge durch Verzichtsleistungen<br />

der Mitarbeiter bei der Zuwendung zu kompensieren (bis auf einen Restbetrag in<br />

2013 von -140 T€). Voraussetzung ist, dass die Umsatzerlöse 2014 auf 1,7 Mio. und<br />

ab 2015 auf 1,8 Mio. gesteigert werden können.<br />

Unterstellt ist ein komplettes Aussetzen jeglicher Tariferhöhung in diesem Zeitraum.<br />

Einzig die Tariferhöhung aus 2012 von 3,5% und die Ost-West-Anpassung für<br />

das Orchester aus 2010 würden umgesetzt.<br />

Die hier zur Diskussion stehende Frage ist, welche Kosteneffekte auf den <strong>Betrieb</strong><br />

nach Auslaufen eines Haustarifvertrages zukommen können. Selbstverständlich ist<br />

dies abhängig von den Tarifschritten, die während des Zeitraums in der Fläche vollzogen<br />

werden. Nach Schätzungen des <strong>Volkstheater</strong>s würde sich das Lohnniveau bei<br />

moderaten Tarifschritten zwischen 2013 und 2017 (2 % p.a.) um etwa anderthalb Millionen<br />

Euro für den GmbH-<strong>Betrieb</strong> anheben, wenn die Tariflogik nicht ausgesetzt wäre.<br />

Anders: Um etwa 1,58 Millionen Euro hätten die Mitarbeiter des Theaters sich<br />

durch den fünfjährigen Haustarifabschluss vom Flächenniveau entfernt.<br />

Aufgrund der Ankündigung des Landes, ab 2020 die FAG-Mittel zu erhöhen, ist zunächst<br />

für den Zeitraum 2018 und 2019 eine Perspektive zu entwickeln. Auch wenn<br />

sich der HTV über einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren verlängern lässt, so doch<br />

kaum ohne einen Zwischenschritt in Richtung des Flächenlohns.

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