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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

investition<br />

in Deutsche Wohnimmobilien<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Im <strong>Prospekt</strong> wur<strong>de</strong>n ausschließlich Bil<strong>de</strong>r von Immobilien<br />

<strong>de</strong>r Fonds <strong>ZBI</strong> Professional 1 – 7 verwen<strong>de</strong>t.


Titelbild: <strong>ZBI</strong> Professional 7, Leipzig, Johannisallee


<strong>ZBI</strong> 8 Inhalt <br />

Inhalt<br />

1 Brief <strong>de</strong>r Geschäftsleitung 7<br />

2 Verantwortlichkeitserklärung 9<br />

3 Grün<strong>de</strong> für ihre Beteiligung 11<br />

4 Das Angebot im Überblick 19<br />

5 Risiken in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage 31<br />

6 Leistungsbilanz 47<br />

7 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen 63<br />

8 Wirtschaftliche Angaben 87<br />

8.1 investitions- und Finanzierungsplan auf Ebene <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDinG KG (Basis Planprognose) 87<br />

8.2 Planprognose Vermietungs- und Veräußerungsphase auf Ebene <strong>de</strong>s Gesamtfonds (konsolidierte Sicht),<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDinG KG (Fondsgesellschaft), <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft (Objekt KG) und<br />

<strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft (Han<strong>de</strong>ls GmbH) 96<br />

8.3 Prognoserechungen pro 100.000 Euro Kommanditanteil auf Gesellschafter-Ebene 126<br />

8.4 Kapitalrückflussrechnung gemäß Institut <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer IDW S 4 (Basis Planprognose) 126<br />

8.5 sensitivitätsanalysen/Abweichung von <strong>de</strong>r Prognose 127<br />

9 Rechtliche Grundlagen 131<br />

10 Steuerliche Grundlagen 151<br />

11 Wesentliche Verträge 169<br />

11.1 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG 169<br />

11.2 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Zbi F 801 GmbH & Co. KG (Objekt KG) 183<br />

11.3 Satzung <strong>de</strong>r Zbi Fonds 8 H / GmbH (Han<strong>de</strong>ls GmbH) 187<br />

11.4 Treuhandvertrag 191<br />

11.5 Mittelverwendungskontrollvertrag 195<br />

12 Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) 199<br />

13 Glossar 209<br />

14 Abwicklungshinweise/Angabenvorbehalt 213<br />

5


<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

ZERTIFIKAT<br />

Wertpapier-Kenn-Nummer: A1J9DF<br />

Herr Max Mustermann<br />

ist treuhän<strong>de</strong>risch über die Erlanger Consulting GmbH<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />

100.000 €<br />

in Worten Einhun<strong>de</strong>rttausend Euro<br />

an <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

beteiligt und eingetragen im Treugeberregister unter <strong>de</strong>r Nummer<br />

123456789<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 25.02.2013<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 25.02.2013<br />

Erlanger Consulting GmbH<br />

Rathsberger Straße 6<br />

91054 Erlangen<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Henkestraße 10<br />

91054 Erlangen<br />

10 % dieser Kommanditeinlage stellen gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

die Haftsumme dar, die mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ins Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird. Dieses Zertifikat bestätigt<br />

nicht, dass die Kommanditeinlage tatsächlich geleistet wur<strong>de</strong>.<br />

Es dokumentiert lediglich, dass <strong>de</strong>r Zeichner sich zur Leistung<br />

einer entsprechen<strong>de</strong>n Kommanditeinlage verpflichtet hat, nennt<br />

<strong>de</strong>ren Nominalwert und trifft keine Aussage über <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />

Stand <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Zeichner geführten Kapitalkonten.<br />

6<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Urkun<strong>de</strong><br />

keinerlei Leistungspflicht begrün<strong>de</strong>t, insbeson<strong>de</strong>re kein verbrieftes<br />

For<strong>de</strong>rungsrecht als übertragbares Namenspapier<br />

darstellt. Die Verfügung über <strong>de</strong>n Geschäftsanteil kann gemäß<br />

§ 16 Absatz 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages nur durch geson<strong>de</strong>rten<br />

Vertrag mit vorheriger schriftlicher Genehmigung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

erfolgen.


<strong>ZBI</strong> 8 Brief <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

1 Brief <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in letzter Zeit haben es langfristig orientierte und sicherheitsbewusste<br />

Anleger nicht gera<strong>de</strong> leicht. Die Wirtschaftslage<br />

trübt sich weltweit ein. Eurokrise und damit verbun<strong>de</strong>ne Inflationsängste<br />

schaffen Unsicherheit, die erzielbaren Zinsen für<br />

Geldanlagen sind nicht attraktiv. Was können Sie als Anleger<br />

also tun, um langfristig vorzusorgen, Vermögen aufzubauen<br />

und dauerhaft zu sichern?<br />

Eine wachsen<strong>de</strong> Zahl von Kapitalanlegern beantwortet diese<br />

Frage mit einer Investition in Sachwerte und beson<strong>de</strong>rs mit<br />

<strong>de</strong>m Kauf von Immobilien. Wenn Sie zu unseren mehr als<br />

8.000 Anlegern gehören, dann wer<strong>de</strong>n Sie wissen: Deutsche<br />

Wohnimmobilien sind <strong>de</strong>rzeit eine <strong>de</strong>r stabilsten und<br />

schwankungsärmsten Anlagen, die Inflationsschutz bieten.<br />

Und warum sich das auch in <strong>de</strong>n nächsten Jahren nicht än<strong>de</strong>rt<br />

o<strong>de</strong>r sich in Deutschland auf absehbare Zeit wohl keine Immobilienblase<br />

entwickeln wird, erläutern wir Ihnen in Kapitel 3<br />

„Grün<strong>de</strong> für Ihre Beteiligung“.<br />

Und <strong>de</strong>nnoch scheuen viele Anleger <strong>de</strong>n Erwerb einer eigenen<br />

Immobilie, <strong>de</strong>nn das Investment verläuft nicht immer<br />

mit <strong>de</strong>m gewünschten Erfolg. Das Problem: Der typische Weg<br />

zum Realeigentum führt zum Kauf einer Eigentumswohnung.<br />

Hier verbergen sich jedoch einige Unwägbarkeiten. Es ist bsw.<br />

nicht sinnvoll, zu viel Kapital in ein einzelnes Investmentobjekt<br />

langfristig zu bin<strong>de</strong>n, weil dann die Gefahr besteht, dass <strong>de</strong>r<br />

Ausfall <strong>de</strong>s oft einzigen Mieters <strong>de</strong>n erhofften Ertrag in Gefahr<br />

bringt. Gleichzeitig be<strong>de</strong>utet <strong>de</strong>r Erwerb einer eigenen<br />

Immobilie einen nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>n Aufwand bei <strong>de</strong>r<br />

I<strong>de</strong>ntifizierung und beim Kauf <strong>de</strong>s Objekts, bei notwendigen<br />

Renovierungen sowie bei <strong>de</strong>r Vermietung und <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n<br />

Betreuung.<br />

Wo fin<strong>de</strong>t sich also eine stabile, langfristige Anlagechance, die<br />

<strong>de</strong>nnoch eine gute Rendite verspricht?<br />

Der beste Weg zur Vermeidung von Problemen und nicht kalkulierter<br />

Faktoren ist die Einschaltung eines Experten. So profitieren<br />

Sie von seiner Erfahrung und seinem Know-how. Die <strong>ZBI</strong><br />

Gruppe ist Spezialist für <strong>de</strong>utsche Wohnimmobilien und fin<strong>de</strong>t<br />

Lösungen zu <strong>de</strong>n Kernthemen <strong>de</strong>r Immobilienanlage. Durch<br />

die Investition in viele Wohneinheiten in diversen Ballungszentren<br />

ist die Basis <strong>de</strong>s Ertrags breit gestreut und nicht abhängig<br />

von nur einem Mieter. Über die Verteilung <strong>de</strong>r Gesamtkaufpreise<br />

auf viele Investoren ergeben sich mo<strong>de</strong>rate Einstiegsgrößen.<br />

Und die unumgänglichen zeitintensiven Nebenarbeiten<br />

rund um die Immobilien erledigt für Sie zuverlässig unser<br />

Management. Schließlich erzielen wir mit <strong>de</strong>m großvolumigen<br />

Einkauf <strong>de</strong>utlich günstigere Ankaufspreise, so dass inklusive<br />

aller erbrachten Dienstleistungen eine attraktive Rendite für<br />

Sie erzielbar ist. Dies haben wir mit unserer jüngsten erfolgreichen<br />

Fondsauflösung zum dritten Mal binnen weniger Jahre<br />

bewiesen.<br />

Wir la<strong>de</strong>n Sie ein, <strong>de</strong>n <strong>ZBI</strong> Professional 8 kennenzulernen – ein<br />

Wohnimmobilienfonds, in <strong>de</strong>m Sie das Recht haben, die Fondsimmobilien<br />

selbst auszusuchen.<br />

Dr. Bernd Ital<br />

Marcus Kraft<br />

Dirk Meißner<br />

Mark Münzing<br />

7


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Mittenwal<strong>de</strong>rstraße<br />

8


<strong>ZBI</strong> 8 Verantwortlichkeitserklärung<br />

2 Verantwortlichkeitserklärung<br />

Der <strong>Prospekt</strong> gibt die zum 19.02.2013<br />

(Datum <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung) bekannten<br />

und erkennbaren Fakten wie<strong>de</strong>r.<br />

Vollständigkeits- bzw. Verantwortlichkeitserklärung:<br />

Die Verantwortung für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Prospekt</strong>es insgesamt<br />

trägt die Anbieterin, <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH<br />

Sitz: 91054 Erlangen, Henkestraße 10.<br />

Die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH erklärt, dass ihrem<br />

Wissen nach die Angaben richtig und keine wesentlichen<br />

Umstän<strong>de</strong> ausgelassen sind.<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 19.02.2013<br />

<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH, diese vertreten<br />

durch ihren alleinvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführer, Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Wichtiger Hinweis nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Vermögensanlagengesetz:<br />

Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage<br />

während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>s öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren<br />

nach <strong>de</strong>m ersten öffentlichen Angebot <strong>de</strong>r Vermögensanlage im Inland, erworben wird.<br />

9


10<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Adalbertstraße


<strong>ZBI</strong> 8 Grün<strong>de</strong> für ihre Beteiligung<br />

3 Grün<strong>de</strong> für<br />

ihre Beteiligung<br />

Die wesentlichen Eckdaten für <strong>de</strong>n Anleger (im Folgen<strong>de</strong>n auch Investor genannt) sind im Folgen<strong>de</strong>n dargestellt.<br />

Der Fonds im Überblick<br />

Fondsgesellschaft<br />

Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />

Zeichnungsfrist<br />

Einzahlungstermine<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

(im Folgen<strong>de</strong>n auch Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG genannt)<br />

25.000 Euro zuzüglich 5 % Agio<br />

Ein Tag nach Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes<br />

planmäßig bis 21.07.2013.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann die Verlängerung<br />

<strong>de</strong>r Frist längstens bis zum 31.12.2013<br />

beschließen.<br />

20 % zuzüglich 5 % Agio 10 Tage nach Beitritt<br />

80 % nach Anfor<strong>de</strong>rung innerhalb 10 Tagen<br />

Fondslaufzeit unbefristet, Prognosezeitraum bis 31.12.2023<br />

Kommanditkapital<br />

Steuerliche Einkunftsart<br />

30 Mio. Euro (plangemäß)<br />

100 Mio. Euro (maximal)<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Prognostizierte Auszahlungen 4 % p. a. bis zum 31.12.2015<br />

5 % p. a. ab <strong>de</strong>m 01.01.2016<br />

6 % p. a. ab <strong>de</strong>m 01.01.2021<br />

Auszahlungstermine<br />

Kapitalkontoverzinsung<br />

aus Gewinnen vor Steuern<br />

Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss<br />

31.03., 31.07., 30.11. eines je<strong>de</strong>n Jahres<br />

4 % p. a. bis zum 31.12.2013<br />

7,5 % p. a. ab <strong>de</strong>m 01.01.2014<br />

191,09 % bezogen auf das Kommanditkapital<br />

zuzüglich Agio<br />

11


Bei einer Investition stellen sich viele Fragen. Es gilt Anlageziele<br />

und -risiken einan<strong>de</strong>r gegenüberzustellen. Wir<br />

haben hier die Fragen, die uns am häufigsten erreichen,<br />

zusammengefasst und für Sie beantwortet. Und falls<br />

für Sie eine wichtige Frage offen geblieben ist: Rufen<br />

Sie uns gerne an o<strong>de</strong>r sprechen Sie mit Ihrem persönlichen<br />

Berater.<br />

1. Fonds-Gesellschaften gibt es viele. Wer ist eigentlich<br />

die <strong>ZBI</strong> Gruppe?<br />

Die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG wur<strong>de</strong> 1999 gegrün<strong>de</strong>t<br />

und ist ein Spezialist für <strong>de</strong>utsche Wohnimmobilien.<br />

Von Anfang an haben wir uns darauf konzentriert,<br />

unseren Kun<strong>de</strong>n mehr zu bieten als nur die Beteiligung<br />

an einer interessanten Geldanlage. Deshalb kümmern<br />

wir uns neben <strong>de</strong>r Fondskonzeption, <strong>de</strong>m Fonds- und<br />

Vertriebsmanagement auch um alle Aspekte <strong>de</strong>r erfolgreichen<br />

Betreuung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Fonds erworbenen<br />

Wohnimmobilien: Den Einkauf, die sorgfältige Auswahl<br />

<strong>de</strong>r Anlageobjekte, die ertragsorientierte Bewirtschaftung,<br />

die Steigerung <strong>de</strong>s Wohnwerts durch Sanierung<br />

und regelmäßige Instandhaltung und <strong>de</strong>n erfolgreichen<br />

Verkauf <strong>de</strong>r Wohnimmobilien. Denn wer sich bei allen<br />

Fragen im Rahmen <strong>de</strong>r Betreuung einer Wohnimmobilie<br />

auskennt, erkennt leichter, wo sich Wertschöpfungspotenziale<br />

erschließen lassen.<br />

Fazit:<br />

Wir sind Ihr Partner, wenn Sie attraktive Vermögensanlagen<br />

im Wohnimmobilienbereich suchen.<br />

Sie wollen noch mehr über uns erfahren? Besuchen Sie<br />

uns auf unserer Homepage: http://www.zbi-ag.<strong>de</strong>/<br />

Netzwerk/<br />

Akquisition<br />

Verkauf<br />

techn. und kaufm.<br />

Due-Diligence<br />

Hausverwaltung<br />

Einkauf<br />

Vermietung<br />

Finanzierung<br />

Asset<br />

Management<br />

12


<strong>ZBI</strong> 8 Grün<strong>de</strong> für ihre Beteiligung<br />

2. Der Wohnungsmarkt in Deutschland verän<strong>de</strong>rt sich.<br />

Bietet eine Investition in Wohnimmobilien eine dauerhafte<br />

Rendite?<br />

Immer wie<strong>de</strong>r hört man das Argument, dass zusätzlicher<br />

Wohnraum in Deutschland nicht benötigt wird, da<br />

die Bevölkerungsentwicklung seit Jahren rückläufig ist.<br />

Dieses Argument scheint allerdings nur auf <strong>de</strong>n ersten<br />

Blick vernünftig.<br />

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich ein <strong>de</strong>utlich an<strong>de</strong>res<br />

Bild. Denn obwohl die Bevölkerungszahl sinkt,<br />

steigt <strong>de</strong>r Wohnraumbedarf in <strong>de</strong>n Großstädten kontinuierlich<br />

an, <strong>de</strong>nn immer mehr Menschen ziehen von<br />

ländlichen Regionen in Städte. Gleichzeitig wer<strong>de</strong>n<br />

die Ansprüche an die Versorgung mit Wohnraum höher:<br />

Begnügten sich die Einwohner in Deutschland im<br />

Jahr 2000 noch mit durchschnittlich 39,5 m 2 , so beanspruchten<br />

sie 2010 bereits 42,8 m 2 , d. h. über 8 % mehr<br />

Wohnfläche. Verstärkt wird <strong>de</strong>r Wohnungsbedarf zusätzlich<br />

durch die Zunahme von Single- und Zwei-Personenhaushalten.<br />

Dem steht eine anhalten<strong>de</strong> Stagnation bei <strong>de</strong>r Bautätigkeit<br />

gegenüber. Dieser Rückstand gegenüber <strong>de</strong>m<br />

gleichzeitig wachsen<strong>de</strong>n Bedarf wird sich in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n<br />

Jahren auch durch eine verstärkte Bautätigkeit<br />

kaum aufholen lassen.<br />

Fazit:<br />

Die allgemeine Bevölkerungsentwicklung beeinflusst<br />

<strong>de</strong>n Wohnungsbedarf nur punktuell. In <strong>de</strong>n Städten ist<br />

auf mittlere Sicht vielmehr mit einem steigen<strong>de</strong>n Bedarf<br />

zu rechnen – eine gute Nachricht für langfristig<br />

orientierte und sicherheitsbewusste Anleger.<br />

Bevölkerungsentwicklung in Ballungszentren (Beispiel Berlin)<br />

Einwohner / Haushalte in .000<br />

4.000<br />

Einwohnerentwicklung: 2,3 % (1991-2011)<br />

3.639<br />

3.500 3.425<br />

3.000<br />

2.500<br />

Haushalte: 13,7 % (1991-2011)<br />

2.124<br />

2.000<br />

1.755<br />

1.500<br />

1991<br />

1996<br />

2001<br />

2006<br />

2011<br />

2015*<br />

2020*<br />

2025*<br />

Haushalte<br />

Bevölkerung<br />

* PROGNOSE<br />

Stand: Juli 2012<br />

Quelle: Amt für Statistik Berlin Bran<strong>de</strong>nburg, Bertelsmann Stiftung, Jones Lang LaSalle<br />

13


3. Nicht je<strong>de</strong> Region bietet die gleichen Chancen für<br />

Wohninvestments. Welchen Fokus hat <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional<br />

8? Welche Einflußmöglichkeiten habe ich als<br />

Anleger auf <strong>de</strong>n Objekteinkauf?<br />

Der Einkaufsfokus im <strong>ZBI</strong> Professional 8 liegt auf <strong>de</strong>n<br />

Metropolregionen und Ballungszentren in Deutschland.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re Berlin ist ein attraktiver Standort und als<br />

Metropole immer noch unterbewertet. Die Bun<strong>de</strong>shauptstadt<br />

entfaltet ihre Stärke durch einen ungebrochenen<br />

Zuzug und insgesamt steigen<strong>de</strong> Einwohnerzahlen.<br />

Auf absehbare Zeit wird <strong>de</strong>shalb die Nachfrage das<br />

Angebot in Berlin übersteigen. Das lässt erwarten, dass<br />

sich hier in Zukunft attraktive Mietsteigerungspotenziale<br />

erschließen.<br />

Vielleicht wer<strong>de</strong>n Sie sich nun fragen, ob <strong>de</strong>r Fokus<br />

nicht auch hin<strong>de</strong>rlich ist. „Fokus“ be<strong>de</strong>utet für uns, einen<br />

Schwerpunkt zu setzen. Selbstverständlich wer<strong>de</strong>n<br />

wir darüber hinaus auch Anlagen in an<strong>de</strong>ren Regionen<br />

tätigen, wenn sie sich als aussichtsreich erweisen.<br />

Die Einflussmöglichkeiten <strong>de</strong>s <strong>ZBI</strong> Professional-Anlegers<br />

suchen in <strong>de</strong>r Fondsbranche ihresgleichen. Der Anleger<br />

kann über sein Stimmrecht die Objekte auswählen<br />

o<strong>de</strong>r die Anlegergemeinschaft später im Beirat <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

vertreten. Ein Objekteinkauf setzt immer die<br />

positive Entscheidung <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r Anleger voraus.<br />

Fazit:<br />

Ballungszentren und Metropolregionen wer<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>n nächsten Jahren attraktive Investitionsstandorte<br />

bleiben. Dies unterlegen sowohl die wachsen<strong>de</strong>n<br />

Bevölkerungszahlen <strong>de</strong>r Großstädte als auch die wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten. Deshalb sollen für <strong>de</strong>n<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 8 neben an<strong>de</strong>ren Standorten in wirtschaftlich<br />

prosperieren<strong>de</strong>n Regionen auch möglichst<br />

viele Objekte in Berlin erworben wer<strong>de</strong>n. Kommen<br />

dann noch, wie bei <strong>ZBI</strong> Professional 8, weitreichen<strong>de</strong><br />

Mitbestimmungsrechte (z. B. beim An- und Verkauf von<br />

Objekten) <strong>de</strong>r Investorengemeinschaft hinzu, liegen die<br />

Vorteile eines Immobilienfonds klar auf <strong>de</strong>r Hand.<br />

Dynamik top – Mietniveau noch mit Potential<br />

Berlin<br />

6,05<br />

7,05<br />

16,5 %<br />

Düsseldorf<br />

Köln<br />

8,50<br />

8,00<br />

8,55<br />

8,25<br />

6,3 %<br />

3,6 %<br />

Stuttgart<br />

8,90<br />

9,50<br />

6,7 %<br />

Hamburg<br />

8,80<br />

10,20<br />

15,9 %<br />

Frankfurt/M.<br />

10,15<br />

11,00<br />

8,4 %<br />

München<br />

11,75<br />

12,65<br />

7,7 %<br />

4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 11,00 12,00 13,00 14,00<br />

Miete in Euro/m 2<br />

h2 2011 h2 2009<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle<br />

14


<strong>ZBI</strong> 8 Grün<strong>de</strong> für ihre Beteiligung<br />

4. Je<strong>de</strong>r sucht im Moment nach <strong>de</strong>n besten Immobilienobjekten.<br />

Wieso kann gera<strong>de</strong> die <strong>ZBI</strong> Gruppe beson<strong>de</strong>rs<br />

attraktive Angebote bekommen?<br />

In <strong>de</strong>r heutigen komplexen Welt bringt die Spezialisierung<br />

erhebliche Vorteile mit sich. Deshalb beschäftigt<br />

sich die <strong>ZBI</strong> Gruppe ausschließlich mit Wohnimmobilien<br />

und hat sich in mehr als zehn Jahren in <strong>de</strong>r Immobilienbranche<br />

einen exzellenten Ruf als zuverlässiger und<br />

kompetenter Partner erworben. Durch unser langjährig<br />

aufgebautes Netzwerk verfügen wir über <strong>de</strong>n Zugang<br />

zu günstigen Immobilienangeboten. So erreichen uns<br />

Offerten oft exklusiv und bevor sie breit gestreut wer<strong>de</strong>n.<br />

Monatlich treffen bei uns etwa 500 Angebote ein. Diese<br />

begutachten wir nach strengen Kriterien, um die<br />

aussichtsreichsten Immobilienobjekte zu i<strong>de</strong>ntifizieren.<br />

Am En<strong>de</strong> stellen wir unseren Anlegern etwa 30 Objekte<br />

aus diesem Pool als konkrete Kaufempfehlung vor.<br />

Fazit:<br />

Sie sehen: Wie bei je<strong>de</strong>r Tätigkeit zählt auch beim Immobilienkauf<br />

die Erfahrung. Durch langjährige Kontakte erhalten<br />

wir mehr Angebote als viele an<strong>de</strong>re Marktteilnehmer.<br />

Unsere Erfahrung hilft uns anschließend, aus diesen<br />

Angeboten die besten Objekte für Sie auszusuchen.<br />

6.000 Angebote p. a.<br />

<strong>ZBI</strong><br />

Bün<strong>de</strong>lung /<br />

Objekterfassung<br />

STUFE 1:<br />

Interne<br />

Prüfung &<br />

Abstimmung<br />

STUFE 2:<br />

Externe<br />

Abstimmung<br />

ENTSCHEIDUNG EINKAUF<br />

abstimmung<br />

vorstandsbereiche und<br />

aufsichtsrat<br />

A<br />

N<br />

K<br />

A<br />

U<br />

F<br />

30 Ankäufe<br />

abstimmung<br />

mit beirat /<br />

Gesellschaftern<br />

Absichtserklärung<br />

Notarielle<br />

Beurkundung<br />

15


5. Bei einer selbst erworbenen Immobilie bin ich mein<br />

eigener Herr. Warum sollte ich mich dann an einem<br />

Fonds beteiligen?<br />

Immer mehr Anleger erkennen die Vorteile eines<br />

Fonds-Investments im Vergleich zu direkten Immobilien-Käufen.<br />

Fondsinvestoren haben bessere Möglichkeiten,<br />

diese Chancen wahrzunehmen. Beim Kauf einer<br />

Immobilie ist ein vergleichsweise hoher Betrag aufzubringen,<br />

<strong>de</strong>r in einem Objekt gebun<strong>de</strong>n ist, während<br />

ein Immobilienfonds wie <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional 8 in eine<br />

Vielzahl von Objekten investiert also mit einem breit<br />

gestreuten Immobilienportfolio aufwarten kann.<br />

Gleichzeitig ist ein Investment z. B. in <strong>de</strong>n <strong>ZBI</strong> Professional<br />

8 schon für 25.000 Euro möglich. So kann ein Anleger<br />

hier als Alternative zu einer Direktinvestition seine<br />

Geldanlagen über eine breitere Palette von Anlageklassen<br />

(Aktien, Staatsanleihen, Devisen etc.) streuen und<br />

so größere Chancen wahrnehmen.<br />

Doch es gibt noch weitere Vorteile, für die Investition<br />

in einen Immobilienfonds. Viele Anleger unterschätzen<br />

<strong>de</strong>n Aufwand, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kauf, die Instandsetzung, die<br />

Vermietung und Bewirtschaftung einer Immobilie mit<br />

sich bringen. Die <strong>ZBI</strong> Gruppe als Spezialist für Wohnimmobilien<br />

bietet hier das komplette Dienstleistungsspektrum:<br />

Wir kümmern uns um die I<strong>de</strong>ntifizierung<br />

und <strong>de</strong>n Kauf <strong>de</strong>r Objekte, um notwendige Renovierungen<br />

sowie die Vermietung und die laufen<strong>de</strong> Betreuung.<br />

Anleger <strong>de</strong>s <strong>ZBI</strong> Professional 8 sind <strong>de</strong>shalb von <strong>de</strong>n<br />

umfangreichen operativen Aufgaben <strong>de</strong>r Immobilienbewirtschaftung<br />

entlastet.<br />

Fazit:<br />

Sicherheit und geringerer Zeitaufwand, zwei wichtige<br />

Grün<strong>de</strong> für die Entscheidung für einen <strong>ZBI</strong>-Wohnimmobilienfonds.<br />

Investition in Wohnimmobilien aus rationaler Sicht<br />

Vergleich: Einzelimmobilie – Wohnimmobilien-Fonds<br />

Einnahme-Sicherheit<br />

Einzel-<br />

Wohnimmobilie<br />

1 Mieter<br />

Wohnimmobilien-<br />

Fonds<br />

Stabilität durch eine<br />

Vielzahl an Mietern<br />

Verwaltungsaufwand<br />

z. B. Ärger mit Mieter, Mieterwechsel<br />

?<br />

Profis nehmen die Arbeit ab<br />

Geprüfter Standort<br />

und Bausubstanz<br />

Rentabilität<br />

Zukunftssicherheit<br />

?<br />

Einkauf i. d. R.<br />

zu normalen Preisen<br />

?<br />

Profis prüfen intensiv<br />

Zugriff auf günstige Angebote<br />

durch das erstklassige Netzwerk<br />

Durch eine VielzahlŁ<br />

an Standorten<br />

16


<strong>ZBI</strong> 8 Grün<strong>de</strong> für ihre Beteiligung<br />

6. Immer wie<strong>de</strong>r wird vor hohen Gebühren bei Kapitalanlagen<br />

gewarnt. Bleibt <strong>de</strong>nn am En<strong>de</strong> eine attraktive<br />

Rendite für mich?<br />

Bei einer guten Investition gehen die Interessen von<br />

Anleger und Fondsgesellschaft Hand in Hand. Deshalb<br />

haben wir bei <strong>de</strong>n <strong>ZBI</strong> Professional Fonds das Kun<strong>de</strong> zuerst<br />

Prinzip eingeführt. Es ist vorgesehen, bei Auflösung<br />

<strong>de</strong>s Fonds die Einlage und auch das Agio zurückzuzahlen.<br />

Nach <strong>de</strong>r Planprognose erhalten die Anleger aus<br />

<strong>de</strong>n Veräußerungsgewinnen dann zuerst <strong>de</strong>n gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Basisgewinnanspruch<br />

(Hurdle Rate) von 7,5 % p. a. (4,0 % p. a. für das<br />

Jahr 2013). Danach wird <strong>de</strong>r darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Gewinn hälftig zwischen <strong>de</strong>r Investorengemeinschaft<br />

und <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe geteilt. Im Ergebnis sieht die Planprognose<br />

für <strong>de</strong>n Anleger einen Gesamtertrag in Höhe<br />

von 8,59 % p. a. vor.<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

Das Kun<strong>de</strong> zuerst Prinzip (PROGNOSE)<br />

Laufen<strong>de</strong> Ausschüttungen Basisgewinnanspruch (Hurdle Rate<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag)<br />

4,00 %<br />

4,00 %<br />

4,00 %<br />

7,50 %<br />

4,00 %<br />

7,50 %<br />

5,00 %<br />

7,50 %<br />

5,00 %<br />

7,50 %<br />

5,00 %<br />

7,50 %<br />

5,00 %<br />

7,50 %<br />

5,00 %<br />

7,50 %<br />

6,00 %<br />

7,50 %<br />

6,00 %<br />

7,50 %<br />

6,00 %<br />

7,50 %<br />

Gesamtgewinn<br />

gemäß Planprognose<br />

insgesamt<br />

8,59 %<br />

Rückzahlung<br />

Agio<br />

5,00 %<br />

Fazit:<br />

Und das be<strong>de</strong>utet für Sie: Bevor die <strong>ZBI</strong> Gruppe eine Gewinnbeteiligung<br />

aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s Fonds erhält, ist<br />

sichergestellt, dass Ihre Gewinne an Sie geflossen sind.<br />

Es ist <strong>de</strong>shalb in unserem eigenen Interesse, <strong>de</strong>n <strong>ZBI</strong> Professional<br />

8 möglichst erfolgreich zu führen. Dass dieses<br />

Prinzip für unsere Kun<strong>de</strong>n aufgeht, beweisen Fonds, die<br />

wir bereits erfolgreich mit überdurchschnittlichen Erträgen<br />

für unsere Kun<strong>de</strong>n verkauft haben (vgl. Leistungsbilanz<br />

S. 45 ff.).<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Böhmische Straße<br />

17


<strong>ZBI</strong> Professional 6<br />

Düsseldorf, Lessingstraße<br />

18


<strong>ZBI</strong> 8 Das Angebot im Überblick<br />

4 Das Angebot im Überblick<br />

Art <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebotes<br />

ist die mittelbare Beteiligung am unternehmerischen<br />

Erfolg eines auf Mietenerzielung ausgerichteten Immobilienportfolios<br />

und an einem Immobilienhan<strong>de</strong>lskonzept.<br />

Der Investor kann sich direkt als Kommanditist<br />

o<strong>de</strong>r mittelbar als Treugeberkommanditist an <strong>de</strong>r „<strong>ZBI</strong><br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG“ (im Folgen<strong>de</strong>n <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG genannt), mit Sitz in Erlangen, beteiligen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Vermögensanlage han<strong>de</strong>lt es sich also<br />

um Kommanditanteile. Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG selbst<br />

hat sich bereits an einer Objektgesellschaft (Objekt<br />

KG) – ebenfalls in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r GmbH & Co. KG –<br />

beteiligt und beabsichtigt, sich an weiteren Objektpersonengesellschaften<br />

zu beteiligen, die ihrerseits Immobilien<br />

erwerben und nachhaltig bewirtschaften wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien sind in § 5 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG konkrete<br />

Investitionskriterien geregelt. Über die konkrete Immobilieninvestition<br />

wird durch die Investoren im Rahmen<br />

von Gesellschafterversammlungen entschie<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG hat sich auch an einer Objektgesellschaft<br />

– in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r GmbH (Han<strong>de</strong>ls<br />

GmbH) – beteiligt, die gewerblichen Han<strong>de</strong>l mit Immobilien<br />

betreibt, und beabsichtigt, sich an weiteren Objektkapitalgesellschaften<br />

zu beteiligen.<br />

Adressat <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen. Die<br />

potenziellen Investoren sollen über ein grundlegen<strong>de</strong>s<br />

Verständnis bezüglich <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

verfügen. Grundsätzlich wird <strong>de</strong>m Investor die<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Auswirkungen einer Beteiligung in<br />

persönlich rechtlicher und steuerlicher Hinsicht vor<br />

Zeichnung <strong>de</strong>s Angebots durch einen rechtlichen und/<br />

o<strong>de</strong>r steuerlichen Berater dringend empfohlen.<br />

Das Beteiligungsangebot erfolgt nur in Deutschland.<br />

Ein Vertrieb in an<strong>de</strong>ren Staaten ist nicht vorgesehen.<br />

Fondsvolumen und Min<strong>de</strong>steinlage<br />

Das Kommanditkapital <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG beträgt<br />

planmäßig 30 Mio. Euro, wovon bereits 10.000 Euro<br />

durch die Gründungsgesellschafterin gezeichnet wur<strong>de</strong>n.<br />

Das zur Übernahme durch Investoren angebotene<br />

Kommanditkapital beträgt <strong>de</strong>mnach 29,99 Mio. Euro<br />

zuzüglich 5 % Agio. Gemäß Gesellschaftsvertrag darf<br />

das Kommanditkapital auf maximal 100 Mio. Euro erhöht<br />

wer<strong>de</strong>n. Das endgültige Kommanditkapital steht<br />

daher zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch<br />

nicht fest. Entschei<strong>de</strong>nd für die Höhe <strong>de</strong>s Fondsvolumens<br />

ist das am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Zeichnungsfrist gezeichnete<br />

Kapital.<br />

Der Anleger entschei<strong>de</strong>t über die Höhe seiner Beteiligung<br />

(Zeichnungssumme) in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung.<br />

Der Erwerbspreis entspricht <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

ohne Agio. Unabhängig von <strong>de</strong>m Erwerbspreis ist von<br />

<strong>de</strong>m Anleger ein Agio in Höhe von 5 % <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

zu entrichten. Vom Kommanditkapital wer<strong>de</strong>n<br />

10 % als Hafteinlage ins Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen.<br />

Die Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme beträgt grundsätzlich<br />

25.000 Euro, wobei die Geschäftsleitung gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag berechtigt ist, für maximal 25 %<br />

<strong>de</strong>s insgesamt gezeichneten Kapitals eine niedrigere<br />

Min<strong>de</strong>steinlage von min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro zu akzeptieren.<br />

Die Zeichnungssumme muss durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein. Eine Min<strong>de</strong>stanzahl von Kommanditanteilen,<br />

aus <strong>de</strong>nen das Fondsvolumen besteht, ist<br />

nicht geregelt, da die Zahl <strong>de</strong>r Anteile von <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r<br />

jeweils übernommenen Anteile abhängt. Aus diesem<br />

Grund stehen die Anzahl und <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Hinterlegung <strong>de</strong>s<br />

Verkaufsprospektes noch nicht fest. Die Min<strong>de</strong>stanzahl<br />

beträgt eins und <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stbetrag grundsätzlich<br />

25.000 Euro (Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme). Die rechnerische<br />

Maximalanzahl <strong>de</strong>r angebotenen Kommanditanteile,<br />

die sich auf Basis <strong>de</strong>s geplanten Kommanditkapitals<br />

von 30 Mio. Euro und <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Absenkung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>steinlage auf bis zu 10.000 Euro<br />

ergibt, beträgt 1.649.<br />

19


<strong>ZBI</strong> Professional 2<br />

Dres<strong>de</strong>n, Alfred-Althus-Straße<br />

20


<strong>ZBI</strong> 8 Das Angebot im Überblick<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt frühestens einen Tag<br />

nach Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes. Die<br />

Schließung <strong>de</strong>s Fonds erfolgt bei Vollplatzierung bzw.<br />

spätestens am 21.07.2013. Vor Vollplatzierung bzw. vor<br />

<strong>de</strong>m 21.07.2013 ist eine Schließung <strong>de</strong>s Fonds nicht<br />

möglich.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann allerdings beschließen,<br />

die Aufnahmefrist für weitere Beitritte bis<br />

längstens zum 31.12.2013 zu verlängern.<br />

Nach <strong>de</strong>m Beitritt ist eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen<br />

durch die Emittentin nur möglich, wenn <strong>de</strong>r Anleger<br />

seine Einlage nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig einzahlt<br />

o<strong>de</strong>r es im Rahmen von Erbschaften o<strong>de</strong>r Schenkungen<br />

zu Teilungen <strong>de</strong>r Beteiligungen kommt.<br />

Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten die<br />

Zeichnung vorzeitig zu schließen o<strong>de</strong>r Zeichnungen,<br />

Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen zu kürzen.<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

Die auf <strong>de</strong>n Erwerb von Anteilen o<strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

gerichteten Willenserklärungen nimmt die <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG, Henkestraße 10, 91054 Erlangen,<br />

entgegen. Diese Willenserklärungen wer<strong>de</strong>n zur<br />

Entscheidung über die Annahme an die Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

die Erlanger Consulting GmbH, Rathsberger Straße 6,<br />

91054 Erlangen, weitergeleitet.<br />

Einzahlungen, Zahlungstermin und Zahlstelle<br />

Die Einzahlungen <strong>de</strong>r Zeichnungsbeträge durch die Investoren<br />

nimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin entgegen. 20 % <strong>de</strong>r<br />

Zeichnungssumme zuzüglich Agio sind innerhalb von<br />

zehn Tagen nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zur<br />

Zahlung fällig. Das Restkapital wird ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

innerhalb von zehn Tagen nach Auffor<strong>de</strong>rung durch die<br />

Fondsgeschäftsleitung fällig. Die Zahlungen sind auf<br />

das nachfolgend genannte Konto zu leisten:<br />

Kontoinhaber: Erlanger Consulting GmbH<br />

Bank: S sparkasse Erlangen<br />

Konto Nr.: 12957<br />

BLZ: 763 500 00<br />

bic: B bYlaDEM1ERH<br />

iban: DE83 7635 0000 0000 0129 57<br />

Zuständig für die Ausführung von Zahlungen an die Investoren<br />

ist die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding KG, Henkestraße<br />

10, 91054 Erlangen (Zahlstelle).<br />

Ausgabestelle für <strong>de</strong>n Verkaufsprospekt, das Vermögensanlageninformationsblatt,<br />

die Jahresabschlüsse<br />

und Lageberichte<br />

Ausgabestelle für <strong>de</strong>n Verkaufsprospekt und damit verantwortlich<br />

für Zeichnungs- bzw. <strong>Prospekt</strong>anfragen ist<br />

die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG, Henkestraße 10,<br />

91054 Erlangen. Sie ist auch Ausgabestelle für das Vermögensanlageninformationsblatt<br />

und <strong>de</strong>n jeweils letzten<br />

veröffentlichten Jahresabschluss und Lagebericht.<br />

Die Ausgabe erfolgt kostenlos.<br />

Investitionsvolumen<br />

Für die Beteiligung an Objektgesellschaften sowie<br />

die im Zuge <strong>de</strong>r Vermögensanlage entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nebenkosten wen<strong>de</strong>t die Zbi 8 HOLDING KG rund<br />

31,5 Mio. Euro auf. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um das benötigte<br />

Kommanditkapital inklusive Agio <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

welches notwendig ist, um die Beteiligungen<br />

an <strong>de</strong>n geplanten Objektgesellschaften (Anlageobjekte<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft) zu erwerben. Diese Objektgesellschaften<br />

erwerben ihrerseits Immobilien, so dass<br />

auch diese Immobilien Anlageobjekte <strong>de</strong>s Fonds sind.<br />

Deshalb erfolgt neben <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

und Mittelverwendung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

auch die Darstellung auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften,<br />

sowie eine Zusammenfassung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

Darstellungen. Die Herkunft und Verwendung dieser<br />

Mittel ist wie folgt geplant:<br />

21


Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Kommanditkapital Gründungsgesellschafterin 10.000 0,03 % 0,01 %<br />

Kommanditkapital Anleger 29.990.000 99,97 % 36,48 %<br />

Agio 1.499.500 5,00 % 1,83 %<br />

Gesamt 31.499.500 105,00 % 38,32 %<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

Euro<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

Beteiligungskapital Objekt KG 20.400.000 68,00 % 24,82 %<br />

Beteiligungskapital Han<strong>de</strong>ls GmbH 5.500.000 18,33 % 6,69 %<br />

25.900.000 86,33 % 31,51 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen<br />

Eigenkapitalbeschaffung 2.249.250 7,50 % 2,74 %<br />

Agio 1.499.500 5,00 % 1,83 %<br />

Marketinggebühren 450.000 1,50 % 0,55 %<br />

Konzeptionsgebühren 300.000 1,00 % 0,37 %<br />

Veranstaltungskosten, it-Dienstleistungen und<br />

sonstige Kosten Vertrieb 300.000 1,00 % 0,37 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 126.083 0,42 % 0,15 %<br />

Treuhandschaft 126.792 0,42 % 0,15 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 247.546 0,82 % 0,29 %<br />

5.299.171 17,66 % 6,45 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Han<strong>de</strong>lsregister 45.000 0,15 % 0,05 %<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung 22.500 0,08 % 0,03 %<br />

67.500 0,23 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges<br />

Sonstiges 20.000 0,07 % 0,02 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 3.800 0,01 % 0,01 %<br />

23.800 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 209.029 0,70 % 0,25 %<br />

Gesamt 31.499.500 105,00 % 38,32 %<br />

22


<strong>ZBI</strong> 8 Das Angebot im Überblick<br />

Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

Objektgesellschaften (Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Beteiligungskapital <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG 25.900.000 86,33 % 31,51 %<br />

Fremdkapital 50.700.000 169,01 % 61,68 %<br />

Gesamt 76.600.000 255,34 % 93,19 %<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

Euro<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Anlageobjekte<br />

einschließlich Nebenkosten (ohne Maklerkosten)<br />

Immobilienkaufpreise 64.220.000 214,07 % 78,13 %<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer 3.211.000 10,70 % 3,91 %<br />

Notar-/Gerichtskosten 963.300 3,21 % 1,17 %<br />

Kosten Due-Diligence 1.284.400 4,28 % 1,56 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 311.146 1,04 % 0,38 %<br />

Erhaltungsaufwand (brutto) 3.380.000 11,27 % 4,11 %<br />

73.369.846 244,57 % 89,26 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen<br />

Maklerkosten 1.926.600 6,42 % 2,34 %<br />

Fremdmittelbeschaffung 912.600 3,04 % 1,11 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 311.146 1,04 % 0,38 %<br />

3.150.346 10,50 % 3,83 %<br />

3. Liquiditätsreserve 79.808 0,27 % 0,10 %<br />

Gesamt 76.600.000 255,34 % 93,19 %<br />

23


Die Tabelle auf vorstehen<strong>de</strong>r Seite weist die prognostizierte<br />

Mittelherkunft/Mittelverwendung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaften (Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

kumuliert aus. Die Einzelangaben zur Objekt KG Prognose<br />

und zur Han<strong>de</strong>ls GmbH Prognose fin<strong>de</strong>n sich auf<br />

Seite 89.<br />

Auf Fondsgesellschaftsebene sollen keine Fremdmittel<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Die Fremdkapitalquote auf<br />

Fondsgesellschaftsebene ist 0. Es gibt keinen Hebeleffekt,<br />

<strong>de</strong>r sich auswirken könnte. Zwischenfinanzierungen<br />

sind we<strong>de</strong>r auf Fondsgesellschaftsebene noch auf<br />

Objektgesellschaftsebene geplant.<br />

Auf Objektgesellschaftsebene sollen zur Realisierung<br />

<strong>de</strong>r geplanten Immobilieninvestitionen außer<strong>de</strong>m<br />

Fremdmittel in Höhe von 50.700.000 Euro (davon<br />

39.900.000 Euro in <strong>de</strong>r Objekt KG und 10.800.000 Euro<br />

in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH) aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Fremdmittel sind nur geplant und nicht rechtsverbindlich<br />

zugesagt. Im Rahmen <strong>de</strong>r Fremdmittelplanung<br />

wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong>s unterstellt:<br />

Für die Objekt KG:<br />

Zinssatz bis einschließlich 2017: 3,00 % p. a.<br />

Zinssatz ab 2018: 4,00 % p. a.<br />

Tilgung:<br />

1,50 % p. a. (annuitätisch)<br />

Tilgungsbeginn:<br />

nach Darlehensaufnahme<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s für die Jahre 2013 und 2014 kalkulierten<br />

Zinsaufwan<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> unterstellt, dass jeweils<br />

25 % <strong>de</strong>s Fremdkapitals am 01.07.2013, am 01.11.2013,<br />

am 01.03.2014 und am 01.06.2014 valutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Han<strong>de</strong>ls GmbH:<br />

Zinssatz bis einschließlich 2017: 3,00 % p. a.<br />

Zinssatz ab 2018: 4,00 % p. a.<br />

Tilgung:<br />

1,00 % p. a. (annuitätisch)<br />

Tilgungsbeginn:<br />

nach Darlehensaufnahme<br />

24<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s für 2013 kalkulierten Zinsaufwan<strong>de</strong>s<br />

wur<strong>de</strong> unterstellt, dass jeweils ein Drittel <strong>de</strong>s<br />

Fremdkapitals am 01.07.2013, am 01.09.2013 und am<br />

01.11.2013 valutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Fremdkapitalquote wur<strong>de</strong> anfänglich für die Objekt<br />

KG mit 66,17 % und für die Han<strong>de</strong>ls GmbH mit<br />

66,26 % angenommen.<br />

Durch <strong>de</strong>n Einsatz von Fremdkapital wird die Eigenkapitalrendite<br />

<strong>de</strong>r Emittentin und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger, im Vergleich zu einer Finanzierung ausschließlich<br />

über Eigenkapital, gesteigert, da das Fremdkapital<br />

niedriger verzinst wird als die Gesamtkapitalrentabilität<br />

<strong>de</strong>r geplanten Investitionen.<br />

Für die Anleger ergibt sich aus <strong>de</strong>m Hebeleffekt <strong>de</strong>r<br />

angestrebten Finanzierung ein prognostizierter Gesamtrückfluss<br />

vor Steuern in Höhe von rund 191 %,<br />

bezogen auf das Kommanditkapital zuzüglich Agio.<br />

Abweichen<strong>de</strong> Effekte können sich ergeben, wenn die<br />

Verzinsung <strong>de</strong>s Fremdkapitals von <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>prognose<br />

variiert, z. B. bei einer Anschlussfinanzierung, o<strong>de</strong>r<br />

wenn Faktoren, die die Gesamtkapitalrentabilität <strong>de</strong>r<br />

Investitionen beeinflussen, wie z. B. Mieteinnahmen,<br />

Instandhaltungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkaufsfaktor, sich<br />

gegenüber <strong>de</strong>n kalkulierten Annahmen än<strong>de</strong>rn. Abweichen<strong>de</strong><br />

Annahmen zur Prognose sind im Kapitel 8.5<br />

Sensitivitätsanalysen/Abweichung von <strong>de</strong>r Prognose<br />

dargestellt. Grundsätzlich gilt, je höher die Fremdkapitalquote<br />

einer Investition, <strong>de</strong>sto stärker sind die Auswirkungen<br />

auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss, sobald sich<br />

Finanzierungskosten o<strong>de</strong>r Faktoren mit Einfluss auf die<br />

Gesamtkapitalrentabilität verän<strong>de</strong>rn.<br />

Der IDW-Standard „S4“ <strong>de</strong>s Institutes <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

legt verbindliche Vorgaben für Aufbau und Inhalt<br />

eines Emissionsprospektes fest. Bestandteil ist die Klassifizierung<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Kosten in Hauptgruppen. Die<br />

Angabe bezüglich <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG erfolgt in absoluter<br />

Höhe inklusive <strong>de</strong>r nicht abzugsfähigen Vorsteuer<br />

(Euro), in Prozent vom Kommanditkapital, in Prozent vom<br />

Kommanditkapital inklusive Agio und in Prozent vom<br />

Gesamtaufwand inklusive Agio:


<strong>ZBI</strong> 8 Das Angebot im Überblick<br />

Zusammenfassung <strong>de</strong>r Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

inklusive Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungen 25.900.000 86,33 % 82,23 % 31,51 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 5.299.171 17,66 % 16,82 % 6,45 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

67.500 0,23 % 0,21 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges 23.800 0,08 % 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 209.029 0,70 % 0,66 % 0,25 %<br />

Gesamt 31.499.500 105,00 % 100,00 % 38,32 %<br />

Das Agio wird – im Gegensatz zu <strong>de</strong>r Verfahrensweise<br />

bei einer Vielzahl an<strong>de</strong>rer Vermögensanlagen – bei <strong>de</strong>r<br />

bevorrechtigten Gewinnzuweisung an die Investoren<br />

wie Kommanditkapital behan<strong>de</strong>lt und zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zurückgezahlt.<br />

Aus diesem Grund wird die Unterteilung <strong>de</strong>s Gesamtaufwan<strong>de</strong>s<br />

in einzelne Kostengruppen in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Übersicht ohne Agio und ohne hieraus zu entrichten<strong>de</strong><br />

Vergütungen dargestellt.<br />

Verteilung <strong>de</strong>r Gesamtkosten (PROGNOSE)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

ohne Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

ohne Agio<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen 25.900.000 86,33 % 32,09 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 3.799.671 12,66 % 4,71 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 67.500 0,23 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges 23.800 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 209.029 0,70 % 0,26 %<br />

Gesamt 30.000.000 100,00 % 37,17 %<br />

25


Zusammenfassung Mittelherkunft/Mittelverwendung<br />

(PROGNOSE)<br />

Gesamtfonds<br />

Die vorstehen<strong>de</strong>n Angaben beziehen sich einerseits auf<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG mit <strong>de</strong>ren Anlageobjekten (Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Objekt KG und an <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

und an<strong>de</strong>rerseits auf die Objektgesellschaften mit<br />

<strong>de</strong>ren Anlageobjekten (Immobilien). In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

Darstellung wer<strong>de</strong>n diese bei<strong>de</strong>n Ebenen konsolidiert<br />

dargestellt. Der Gesamtaufwand <strong>de</strong>s Gesamtfonds<br />

(Zbi 8 HOLDING KG, Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r zum Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

an <strong>de</strong>n Objektgesellschaften (Anlageobjekte)<br />

geplanten Eigenmittel (30.000.000 Euro), <strong>de</strong>m Agio<br />

(1.499.500 Euro) und <strong>de</strong>r zur Realisierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestitionen<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

gemäß Planprognose aufzunehmen<strong>de</strong>n Fremdmittel<br />

(50.700.000 Euro). Unter Bezugnahme auf diesen Gesamtaufwand<br />

in Höhe von 82.199.500 Euro errechnet<br />

sich die folgen<strong>de</strong> Zusammenfassung <strong>de</strong>r Mittelherkunft/Mittelverwendung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtfonds:<br />

Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

Gesamtfonds<br />

Zusammenfassung Prognose <strong>de</strong>r<br />

Mittelherkunft<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

inklusive Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Kommanditkapital Gründungsgesellschafterin<br />

10.000 0,03 % 0,03 % 0,01 %<br />

Kommanditkapital Anleger 29.990.000 99,97 % 95,21 % 36,48 %<br />

Agio 1.499.500 5,00 % 4,76 % 1,83 %<br />

Fremdkapital 50.700.000 169,01 % 160,95 % 61,68 %<br />

Gesamt 82.199.500 274,01 % 260,95 % 100,00 %<br />

Zusammenfassung Prognose <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendung<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

inklusive Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Objekte einschließlich Nebenkosten<br />

(ohne Maklerkosten) 73.369.846 244,57 % 232,92 % 89,26 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 8.449.517 28,16 % 26,82 % 10,28 %<br />

2.1.1 davon <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG 5.299.171 17,66 % 16,82 % 6,45 %<br />

2.1.2 davon Objektgesellschaften 3.150.346 10,50 % 10,00 % 3,83 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

67.500 0,23 % 0,21 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges 23.800 0,08 % 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 288.837 0,97 % 0,92 % 0,35 %<br />

Gesamt 82.199.500 274,01 % 260,95 % 100,00 %<br />

26


<strong>ZBI</strong> 8 Das Angebot im Überblick<br />

Immobilien als Anlageobjekte<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. die ihr gehören<strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />

wer<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>n aufgestellten Investitionskriterien<br />

Immobilien erwerben. Immobilien, die<br />

von Objektgesellschaften <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in <strong>de</strong>r<br />

Rechtsform <strong>de</strong>r GmbH erworben wer<strong>de</strong>n, sollen innerhalb<br />

einer prognostizierten durchschnittlichen Haltedauer<br />

von rund zwei Jahren wie<strong>de</strong>r veräußert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die erzielten Han<strong>de</strong>lsgewinne tragen zum operativen<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s Fonds bei, <strong>de</strong>r Eigenkapitalanteil soll jeweils<br />

in neue Han<strong>de</strong>lsobjekte reinvestiert wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r hierbei zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien ist noch<br />

nicht bekannt. Gegenstand <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist<br />

die Verwaltung und Bewirtschaftung von mittelbar<br />

und unmittelbar gehaltenen Wohn- und Gewerbeimmobilienbestän<strong>de</strong>n.<br />

Die Immobilien sollen unter Verkehrswert<br />

erworben und die Mietsteigerungschancen<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n. Die Investitionen erfolgen vornehmlich<br />

über Objektgesellschaften, an <strong>de</strong>nen sich die <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG beteiligt.<br />

Die Investitionskriterien sind im § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

aufgelistet. Der Einkaufspreis <strong>de</strong>r vorgeschlagenen<br />

Immobilie darf zuzüglich zu kalkulieren<strong>de</strong>r Erhaltungsaufwendungen<br />

bei Instandhaltungsrückstand das<br />

12,5-fache <strong>de</strong>r Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen,<br />

wenn die Immobilie auf Basis <strong>de</strong>r marktüblichen Miete<br />

über <strong>de</strong>utliches Wertschöpfungspotential (d. h. min<strong>de</strong>stens<br />

15 % auf <strong>de</strong>n Kaufpreis innerhalb von maximal<br />

drei Jahren), so darf <strong>de</strong>r Gestehungsfaktor maximal das<br />

13,5-fache <strong>de</strong>r Jahresnettomiete betragen. Das Immobilien-Portfolio<br />

wird mittel- bis langfristig mittels <strong>de</strong>s<br />

sogenannten „Vere<strong>de</strong>lungsgeschäfts“ in <strong>de</strong>r Miet- und<br />

Wertentwicklung aufgewertet. Die Gesellschaft erzielt<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Im § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages sind Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an Objektvorschläge durch das Management<br />

geregelt. Dadurch soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung bzw. einem gegebenenfalls<br />

bestellten Beirat nur überdurchschnittlich lukrative<br />

Kaufgelegenheiten vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Geschäftsleitung hat sich verpflichtet, alle ihr bekannt<br />

gewor<strong>de</strong>nen Investitionsmöglichkeiten im Immobilienbereich<br />

ab 1 Mio. Euro pro Objekt, welche die Investitionskriterien<br />

<strong>de</strong>s § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG erfüllen, <strong>de</strong>n Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe – ab 5 Mio. Euro pro Objekt auch <strong>de</strong>n<br />

Zbi Invest Aktiengesellschaften, <strong>de</strong>n luxemburgischen<br />

sicar-Fonds und <strong>de</strong>n geplanten offenen Immobilienfonds<br />

(Kapitalanlagegesellschaften) <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe –, die<br />

sich zu diesem Zeitpunkt in <strong>de</strong>r Immobilieninvestitionsphase<br />

befin<strong>de</strong>n, zur Investition vorzuschlagen, um<br />

einen Interessenkonflikt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung weitgehend<br />

auszuschließen (sogenanntes First Look Recht vgl.<br />

§ 23 Absatz 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Objektauswahl<br />

Ziel <strong>de</strong>s Managements ist es, Objekte vorzuschlagen,<br />

<strong>de</strong>ren Einkaufspreis bei <strong>de</strong>m 12,5-fachen <strong>de</strong>r Jahresnettokaltmiete<br />

o<strong>de</strong>r darunter liegt.<br />

Im Standardfall müssen zunächst die in § 5 (Investitionskriterien)<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Kriterien erfüllt sein, damit potenzielle Anlageobjekte<br />

zur Vorlage in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung bzw.<br />

an <strong>de</strong>n Beirat gelangen. Sollten Objekte nicht hun<strong>de</strong>rtprozentig<br />

<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen, aber nach<br />

Überzeugung <strong>de</strong>s Managements trotz<strong>de</strong>m Gewinn versprechend<br />

sein, wer<strong>de</strong>n sie ebenfalls <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

vorgestellt. Die Investition muss dann<br />

jedoch mit einer Mehrheit von 75 % aller anwesen<strong>de</strong>n<br />

Stimmen beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Blind Pool und geschlossener Immobilienfonds –<br />

vereint zum investorenbestimmten Fonds<br />

Herkömmliche Fonds<br />

Geschlossene Immobilienfonds sind seit ca. 30 Jahren<br />

bekannt. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um eine Investitionsform<br />

mit einem festgelegten Min<strong>de</strong>st- und Maximalkapital.<br />

Sobald das benötigte Eigenkapital gezeichnet<br />

ist, wird <strong>de</strong>r Fonds geschlossen. Damit ist die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Investoren begrenzt. Die zu erwerben<strong>de</strong>n Objekte sind<br />

i. d. r. fertig konzipiert und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>tailliert im Angebot<br />

beschrieben.<br />

Der Investor weiß zwar genau, in welche Immobilie sein<br />

Kapital investiert wird, aber dies geschieht unabhängig<br />

davon, ob zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Immobilienerwerbs möglicherweise<br />

attraktivere Immobilien auf <strong>de</strong>m Markt<br />

sind.<br />

Bei einem Blind Pool han<strong>de</strong>lt es sich um einen Fonds, in<br />

<strong>de</strong>n Geld einbezahlt wird, bevor konkrete Anlageobjekte<br />

bekannt sind. Die Auswahl wird unmittelbar vor <strong>de</strong>m<br />

27


Immobilienerwerb von einem Management, regelmäßig<br />

nach bestimmten festgelegten Investitionskriterien<br />

getroffen.<br />

Der investorenbestimmte Fonds<br />

Im vorliegen<strong>de</strong>n Fonds ist dies an<strong>de</strong>rs geregelt. Alle<br />

endgültigen Investitions- und Verkaufsentscheidungen<br />

wer<strong>de</strong>n ausschließlich durch die Gesellschafterversammlung<br />

o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Anlegern aus<br />

ihren Reihen gewählten Beirat vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Immobilienerwerbs getroffen, so dass aus Blind Pool<br />

und geschlossenem Immobilienfonds ein „investorenbestimmter<br />

Fonds“ wird.<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG hat klar<br />

<strong>de</strong>finierte Investitionskriterien, nach <strong>de</strong>nen Immobilien<br />

vom Management ausgesucht wer<strong>de</strong>n. Diese wer<strong>de</strong>n<br />

je<strong>de</strong>m einzelnen Gesellschafter mit zuvor übersandten<br />

Unterlagen in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorgestellt.<br />

Die Gesellschafter entschei<strong>de</strong>n dann, in welche<br />

Immobilien investiert wer<strong>de</strong>n soll. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

kann sich dabei natürlich von einer Person seines Vertrauens<br />

wie Anlageberater, Steuerberater o<strong>de</strong>r Familienmitglie<strong>de</strong>rn<br />

durch Stimmrechtsvollmacht vertreten<br />

lassen.<br />

Das Management setzt sodann, soweit möglich, durch<br />

Ankauf <strong>de</strong>r für kaufenswert befun<strong>de</strong>nen Immobilien<br />

die Investitionsentscheidungen <strong>de</strong>r Gesellschafter um.<br />

Da mit Immobilienvorstellung und -kauf bereits während<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase begonnen wird, liegt für die<br />

Gesellschafter, die <strong>de</strong>r Gesellschaft zu einem Zeitpunkt<br />

beitreten, in <strong>de</strong>m bereits Investitionsentscheidungen<br />

umgesetzt wur<strong>de</strong>n, kein (reiner) Blind Pool mehr vor.<br />

Aus diesem Grund erhalten solche Gesellschafter vor<br />

Zeichnung eine die Eckdaten <strong>de</strong>r bereits angekauften<br />

Immobilien ausweisen<strong>de</strong> Aufstellung. Diese Aufstellung<br />

versetzt sie in die Lage, sich vor Zeichnung ein Bild<br />

vom Immobilienbestand <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu machen.<br />

Auch <strong>de</strong>r Verkauf von Immobilien – ausgenommen <strong>de</strong>r<br />

Verkauf von Immobilien <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH, an welcher<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG beteiligt ist – o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkauf von<br />

Beteiligungen an <strong>de</strong>n Objektgesellschaften ist durch die<br />

Gesellschafterversammlung abstimmungspflichtig.<br />

Darüber hinaus haben die Gesellschafter auch Entscheidungsbefugnis<br />

über viele an<strong>de</strong>re Sachverhalte, die ihre<br />

starke Stellung in diesem investorenbestimmten Fonds<br />

untermauern (vgl. § 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Gewinnbeteiligung, Ausschüttungen und Rechte <strong>de</strong>r<br />

Investoren aus <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

An <strong>de</strong>m im Jahresabschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft festgestellten<br />

Ergebnis sind sowohl mittelbar beteiligte Treugeberkommanditisten<br />

als auch Direktkommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Einlage anteilig beteiligt. Grundlage<br />

für die Gewinnbeteiligung ist die Zeichnungssumme<br />

<strong>de</strong>s Investors.<br />

Die geplanten Erträge bestehen aus <strong>de</strong>n Gewinnanteilen<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaften, die sich aus <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

<strong>de</strong>r Jahresabschlüsse ergeben. Diese resultieren<br />

zum einen aus <strong>de</strong>r nachhaltigen Bewirtschaftung <strong>de</strong>r<br />

Immobilien und zum an<strong>de</strong>ren aus Veräußerungsgewinnen<br />

in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH, abzüglich <strong>de</strong>r dabei jeweils<br />

anfallen<strong>de</strong>n Kosten.<br />

Die Anleger entschei<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />

über die Höhe <strong>de</strong>r jährlichen Entnahmen.<br />

Auf Grundlage <strong>de</strong>r aufgestellten Prognoserechnungen<br />

wer<strong>de</strong>n bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bis zum Jahr 2023<br />

gewählten Betrachtungszeitraums Erträge zu Gunsten<br />

<strong>de</strong>r Investoren in Höhe von 8,59 % vom Kommanditkapital<br />

linear pro Laufzeitjahr erwartet. Für weitere Einzelheiten<br />

hierzu wird auf das Kapitel „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ verwiesen.<br />

Sowohl Kommanditisten als auch mittelbar über die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligten Investoren stehen neben <strong>de</strong>r<br />

Ergebnisbeteiligung und <strong>de</strong>m Recht auf Teilhabe an beschlossenen<br />

Entnahmen alle wesentlichen, mit einer<br />

Kommanditbeteiligung verbun<strong>de</strong>nen Gesellschafterrechte<br />

bzw. Treugeberrechte zu. Dies sind das Recht auf Teilnahme<br />

an Abstimmungen in Gesellschafterversammlungen,<br />

Informations- und Kontrollrechte, Recht auf Teilhabe<br />

an einem Liquidationserlös, Kündigungsrechte, Recht auf<br />

Erhalt eines Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens sowie gegen<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin auf Herausgabe <strong>de</strong>ssen, was diese in<br />

Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages erlangt hat.<br />

28


<strong>ZBI</strong> 8 Das Angebot im Überblick<br />

Angaben gemäß § 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 VermVerkProspV<br />

Weitere Kosten<br />

Für direkt im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Kommanditisten<br />

fallen neben <strong>de</strong>r Zeichnungssumme zuzüglich 5 %<br />

Agio Notargebühren für die in diesem Falle zu erteilen<strong>de</strong><br />

notariell beglaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht sowie<br />

Gerichtskosten für die Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister an.<br />

Bei <strong>de</strong>r Löschung einer Han<strong>de</strong>lsregistereintragung können<br />

weitere Notar- und Gerichtskosten entstehen, die<br />

<strong>de</strong>r Kommanitist zu tragen hat.<br />

Folgen<strong>de</strong> weitere Kosten können gegebenenfalls anfallen:<br />

Honorare für vom Investor individuell konsultierte<br />

externe Berater; Bankgebühren im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Zahlungsabwicklung; Verzugszinsen im Falle verspäteter<br />

Einzahlung <strong>de</strong>s übernommenen Beteiligungsbetrages<br />

nebst Agio in Höhe von 12 % p. a., bezogen auf<br />

die rückständige Zahlungsverpflichtung; pauschalisierter<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz in Höhe von 25 %, berechnet auf die<br />

Beteiligungssumme im Falle <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

wegen Verzuges mit <strong>de</strong>r Einzahlungsverpflichtung;<br />

Porto- und Telefonkosten für Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin; Reisekosten<br />

für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen;<br />

gegebenenfalls entstehen<strong>de</strong> eigene Kosten für Einsichtnahmeverlangen;<br />

Bearbeitungsgebühren aufgrund<br />

verspäteter Mitteilung von Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben;<br />

Verwaltungsgebühren für die Fondsgeschäftsführung<br />

im Falle <strong>de</strong>r Übertragung, Abtretung o<strong>de</strong>r sonstiger<br />

Verfügungen über die Beteiligung in Höhe von 250 Euro<br />

zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Bearbeitungsgebühren<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin für die Mitwirkung bei Übertragungen<br />

in Höhe von 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />

Bei einer Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung können<br />

neben <strong>de</strong>n Darlehenszinsen weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren<br />

und Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.<br />

Darüber hinaus entstehen für <strong>de</strong>n Anleger keine<br />

weiteren Kosten, insbeson<strong>de</strong>re solche Kosten, die mit<br />

<strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>n sind.<br />

Haftung <strong>de</strong>r Investoren, weitere Leistungen<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Investoren ist grundsätzlich auf die zu<br />

leisten<strong>de</strong> Einlage beschränkt. Von <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

<strong>de</strong>s Anlegers wird ein Betrag von 10 % als Haftkapital<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Außenverhältnis<br />

haftet <strong>de</strong>r Investor nur in Höhe <strong>de</strong>s Haftkapitals. Die<br />

Haftung erlischt, wenn und solange die 10 % <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

eingezahlt und nicht zurückerstattet wur<strong>de</strong>n<br />

bzw. durch Entnahmen unterschritten wer<strong>de</strong>n, die<br />

nicht durch entsprechen<strong>de</strong> Gewinne ge<strong>de</strong>ckt sind. Wird<br />

das Haftkapital zurückgezahlt, lebt die Haftung wie<strong>de</strong>r<br />

auf. Dasselbe gilt für einen Investor, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausschei<strong>de</strong>t, für die bis zum Zeitpunkt seines<br />

Ausschei<strong>de</strong>ns begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

wenn diese ihm gegenüber innerhalb von<br />

fünf Jahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Daneben kommt<br />

eine Haftung im Innenverhältnis in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung<br />

<strong>de</strong>r §§ 30 ff. GmbHG bis zur Höhe <strong>de</strong>r empfangenen<br />

Auszahlungen in Betracht, soweit Auszahlungen<br />

erfolgt sind, obwohl die finanzielle Lage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

dies nicht zugelassen hätte.<br />

Mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligte Investoren<br />

tragen im Ergebnis das gleiche Haftungsrisiko, da diese<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

verpflichtet sind, die Treuhän<strong>de</strong>rin von allen Verbindlichkeiten,<br />

die mit <strong>de</strong>m treuhän<strong>de</strong>risch übernommenen<br />

Anteil zusammenhängen, freizustellen (vgl. Kapitel<br />

„Haftungsrisiken <strong>de</strong>r Investoren als Kommanditisten“).<br />

Zu Nachschüssen sind die Investoren nicht verpflichtet.<br />

Über die in diesem Abschnitt genannten Leistungen hinaus<br />

ist <strong>de</strong>r Anleger nicht verpflichtet, weitere Leistungen<br />

zu erbringen, insbeson<strong>de</strong>re gibt es keine weiteren<br />

Umstän<strong>de</strong>, unter <strong>de</strong>nen er haftet o<strong>de</strong>r Nachschüsse zu<br />

leisten hat.<br />

Provisionen o<strong>de</strong>r vergleichbare Vergütungen<br />

Die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />

o<strong>de</strong>r vergleichbaren Vergütungen<br />

belaufen sich plangemäß auf 6.899.096 Euro einschließlich<br />

Umsatzsteuer (dies entspricht 23,0 % in<br />

Bezug auf <strong>de</strong>n Gesamtbetrag <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

ohne Agio in Höhe von 30.000.000 Euro).<br />

An Provisionen o<strong>de</strong>r vergleichbaren Vergütungen<br />

wur<strong>de</strong>n berücksichtigt: Eigenkapitalbeschaffung<br />

(2.249.250 Euro) und Vertriebskosten aus <strong>de</strong>m Agio<br />

(1.499.500 Euro) auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (siehe<br />

Tabelle „Mittelherkunft/Mittelverwendung (Pro-<br />

Gnose) <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG“ auf Seite 22) sowie Maklervergütungen<br />

(1.926.600 Euro zuzüglich nicht<br />

abzugsfähiger Vorsteuer von 311.146 Euro, somit<br />

2.237.746 Euro) und Vergütungen für Fremdmittelbeschaffung<br />

(912.600 Euro) auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

(siehe Tabelle „Mittelherkunft/Mittelverwendung<br />

(PROGnose) Objektgesellschaften (Objekt KG<br />

und Han<strong>de</strong>ls GmbH)“ auf Seite 23).<br />

29


Dauer <strong>de</strong>r Beteiligung, Übertragung, Einschränkung<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist grundsätzlich auf unbestimmte<br />

Zeit errichtet. Eine Liquidation kann in <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung beschlossen wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

solcher Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r<br />

an <strong>de</strong>r Abstimmung teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen.<br />

Die Beteiligung wird vom Investor grundsätzlich auf<br />

unbestimmte Zeit übernommen. Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages ist ausgeschlossen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund in diesem<br />

Sinne wird die länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong> ununterbrochene<br />

Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters sowie<br />

die Feststellung <strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />

und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind.<br />

Eine Beendigung seiner Beteiligung kann <strong>de</strong>r Investor<br />

durch Übertragung seiner Beteiligung auf Dritte erreichen.<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligung<br />

erfolgt durch vertraglichen Eintritt <strong>de</strong>s Erwerbers in<br />

die Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>m Treuhandvertrag<br />

anstelle <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Treugebers. Bei einem<br />

Direktkommanditisten vollzieht sich die Übertragung<br />

durch Abtretung <strong>de</strong>s Kommanditanteils. Verfügungen<br />

über Teile <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteiles sind nur zulässig,<br />

wenn <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Verfügung betroffene<br />

Gesellschaftsanteil min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro<br />

beträgt und durch 1.000 teilbar ist. Die Veräußerung<br />

<strong>de</strong>s Geschäftsanteils ist grundsätzlich nur zum 31.12.<br />

eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Einen geregelten Markt wie<br />

bei börsennotierten Wertpapieren gibt es für die hier<br />

gegenständlichen Beteiligungen nicht, so dass sich ein<br />

Verkauf tatsächlich schwierig gestalten kann.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Beteiligung gar<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem geringeren als <strong>de</strong>m gewünschten<br />

Preis o<strong>de</strong>r sogar nur unter <strong>de</strong>m tatsächlichen Wert<br />

veräußert wer<strong>de</strong>n kann. Weitere Ausführungen hierzu<br />

können <strong>de</strong>m Unterkapitel „Eingeschränkte Verfügbarkeit,<br />

Gefahr <strong>de</strong>s gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls“ im<br />

Kapitel „Risiken in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage“<br />

auf Seite 40 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern mit <strong>de</strong>n<br />

nachrücken<strong>de</strong>n Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Gesellschafters<br />

fortgesetzt. Die Erben haben sich durch Vorlage eines<br />

notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll o<strong>de</strong>r<br />

eines Erbscheines jeweils im Original o<strong>de</strong>r in beglaubigter<br />

Kopie zu legitimieren. Mehrere Erben können<br />

die aus <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n<br />

Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />

durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben.<br />

Die Erben sind verpflichtet, einen solchen gemeinsamen<br />

Vertreter zu benennen.<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird gewerblich tätig, so dass<br />

<strong>de</strong>r jeweilige Anleger ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

erzielt. Diese Einkünfte unterliegen zusammen<br />

mit seinen übrigen Einkünften bei seinem Wohnsitzfinanzamt<br />

<strong>de</strong>r individuellen Besteuerung. Gemäß<br />

aufgestellter Planprognose ergibt sich aus <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

ein steuerlicher Verlust. Dies führt gemäß<br />

§ 15b estG zu einem mit <strong>de</strong>n künftigen Gewinnen aus<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG verrechenbaren Verlustvortrag<br />

mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die jährlich <strong>de</strong>n Anlegern zuzurechnen<strong>de</strong>n<br />

Ergebnisanteile bis voraussichtlich einschließlich<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2023 nicht zu Einkommensteuerzahlungen<br />

bei <strong>de</strong>m jeweiligen Investor führen. (Siehe<br />

hierzu auch Kapitel „Steuerliche Grundlagen“).<br />

Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

können <strong>de</strong>m Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“ auf <strong>de</strong>n Seiten 151 ff. entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

30


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

5 RisikEN in Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Vorbemerkung<br />

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle wesentlichen,<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage eintreten können und<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung bekannt sind,<br />

beschrieben wer<strong>de</strong>n müssen. Als Anleger, im Folgen<strong>de</strong>n<br />

auch als „Investor“ bezeichnet, beteiligen Sie sich an <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG – nachstehend kurz „<strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG“ genannt – direkt o<strong>de</strong>r über eine Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Daraus ergeben sich typischerweise Risiken.<br />

Das Anlageergebnis ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Umstän<strong>de</strong>n abhängig.<br />

Diese können sich über die voraussichtliche Dauer <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung auch än<strong>de</strong>rn, ohne dass diese Än<strong>de</strong>rungen<br />

vorausgesehen wer<strong>de</strong>n können. Interessierte Investoren,<br />

die nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

bei Immobilieninvestitionen verfügen, sollten<br />

daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ohne die Einschaltung fachkundiger Berater eingehen.<br />

Mit <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Darstellung sollen <strong>de</strong>m Investor für<br />

seine persönliche Entscheidungsfindung alle wesentlichen<br />

Risiken transparent gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierbei wird gemäß <strong>de</strong>r Anlage 1 zu IDW S 4 (Standards<br />

über die „Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung<br />

von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene<br />

Vermögensanlagen“) <strong>de</strong>s Instituts <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) zwischen <strong>de</strong>n sogenannten „Prognose gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n“,<br />

die „Anlage gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n“ und <strong>de</strong>n „Anleger<br />

gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiken“ unterschie<strong>de</strong>n.<br />

„Prognose gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken“ sind diejenigen Risiken,<br />

<strong>de</strong>ren Eintritt die Ergebnisse geringer ausfallen lassen<br />

als prognostiziert und damit zu geringeren Auszahlungen<br />

an die Investoren führen können. Risiken dieser<br />

Kategorie sind mit (1) gekennzeichnet.<br />

„Anlage gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken“ sind diejenigen Risiken,<br />

die entwe<strong>de</strong>r die Anlageobjekte o<strong>de</strong>r die Vermögensanlage<br />

als solche gefähr<strong>de</strong>n.<br />

Risiken, die dieser Kategorie zuzuordnen sind, sind mit<br />

(2) gekennzeichnet.<br />

Unter „Anleger gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiken“ versteht man<br />

schließlich diejenigen Risiken, die neben <strong>de</strong>m Verlust<br />

<strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals (Beteiligungssumme und<br />

Agio) auch auf das weitere Vermögen <strong>de</strong>s Investors<br />

Auswirkungen haben und dieses gefähr<strong>de</strong>n können.<br />

Risiken dieser Art sind mit (3) gekennzeichnet.<br />

Durch die Unterscheidung dieser Risikotypen wird keine<br />

Aussage über die Gefahr <strong>de</strong>r Risikoverwirklichung o<strong>de</strong>r<br />

über die Auswirkungen einer Risikoverwirklichung beim<br />

Investor getroffen. Verschie<strong>de</strong>ne Risiken, die für sich alleine<br />

betrachtet geringe Auswirkungen haben, können<br />

kumulativ auftreten und sich gegenseitig verstärken.<br />

Bei <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG han<strong>de</strong>lt<br />

es sich im Wesentlichen um eine Beteiligung an einem<br />

gesamthän<strong>de</strong>risch gebun<strong>de</strong>nen Immobilienvermögen,<br />

welches i. d. r. von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG mittelbar<br />

über Objektgesellschaften gehalten wird. Objektgesellschaften<br />

sind bei einer geplanten Haltedauer <strong>de</strong>r Immobilie<br />

von min<strong>de</strong>stens zehn Jahren in <strong>de</strong>r Rechtsform<br />

<strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft, bei geplanter kürzerer Haltedauer<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Immobilie mit Anschlussinvestitionen<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r GmbH gestaltet. Jedoch<br />

ist auch <strong>de</strong>r direkte Erwerb von Immobilien durch die<br />

Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen.<br />

Das Kapital <strong>de</strong>r Investoren sowie auch <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG ist daher unabhängig von <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>s Immobilienerwerbs<br />

grundsätzlich längerfristig gebun<strong>de</strong>n.<br />

Der Investor wird in allen oben genannten Varianten<br />

über die Fondsgesellschaft in Höhe <strong>de</strong>r Beteiligungsquote<br />

mittelbarer Eigentümer <strong>de</strong>r Mietobjekte (Wohn- und<br />

Gewerbeimmobilien) und trägt somit auch alle mit <strong>de</strong>m<br />

Immobilienerwerb, -besitz und <strong>de</strong>ssen späterem Verkauf<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Risiken.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wird – soweit nichts an<strong>de</strong>res gesagt<br />

wird – davon ausgegangen, dass die Immobilien von Ob-<br />

31


jektgesellschaften erworben wer<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>nen die <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG beteiligt ist. Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

unmittelbar Immobilien erwirbt, können sich die dargestellten<br />

Risiken darüber hinaus auch unmittelbar bei <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft realisieren.<br />

Liquiditätsrisiken<br />

Alle nachfolgend dargestellten Risiken können negativen<br />

Einfluss auf das unternehmerische Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

Fondgesellschaft und damit <strong>de</strong>ren Liquidität haben. Sofern<br />

sich diese Liquiditätsrisiken verwirklichen, können<br />

Entwicklungen eintreten, die von einem vollständigen<br />

o<strong>de</strong>r teilweisen Ausfall von Auszahlungen an die Investoren<br />

bis hin zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s gezeichneten<br />

Kapitals <strong>de</strong>r Investoren reichen.<br />

Mieterträge <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

Bei <strong>de</strong>n Mietverträgen kann es u. a. bei wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten <strong>de</strong>r Mieter zu Mietausfällen und<br />

im Fall <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung <strong>de</strong>s Mieters<br />

wegen Zahlungsverzuges zu Leerstän<strong>de</strong>n kommen. Neben<br />

<strong>de</strong>m Ausfall <strong>de</strong>r Miete kann dies dann außer<strong>de</strong>m<br />

dazu führen, dass regulär auf <strong>de</strong>n Mieter umlegbare<br />

Nebenkosten mangels Begleichung durch <strong>de</strong>n Mieter<br />

von <strong>de</strong>r Objektgesellschaft als Vermieter getragen wer<strong>de</strong>n<br />

müssen. Auch ist nicht auszuschließen, dass es im<br />

Rahmen einer erfor<strong>de</strong>rlichen Anschlussvermietung zu<br />

schlechteren Mietmodalitäten kommen kann.<br />

Zu<strong>de</strong>m können zusätzliche, nicht kalkulierte Aufwendungen<br />

für <strong>de</strong>n Umbau, die Mo<strong>de</strong>rnisierung, für die<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Immobilie<br />

auf <strong>de</strong>m Markt anfallen. Auch ist es möglich, dass nach<br />

Ankauf einer Immobilie o<strong>de</strong>r bei Anschlussvermietungen<br />

eine Restflächenvermietung nicht, nicht zeitnah<br />

o<strong>de</strong>r nicht zu <strong>de</strong>r kalkulierten Miete erfolgen kann. Dies<br />

kann z. B. insbeson<strong>de</strong>re bei Wohnimmobilien durch<br />

negative Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r sozialen Strukturen im<br />

Objekt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m unmittelbaren Umfeld bzw. durch<br />

Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitsplatzangebotes am Standort<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wettbewerbersituation bei Gewerbeimmobilien,<br />

aber auch durch Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verkehrsführung<br />

geschehen. Für <strong>de</strong>n Fall, dass die vereinbarte Nutzbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Mietobjekte ganz o<strong>de</strong>r teilweise eingeschränkt<br />

bzw. langfristig ausgeschlossen ist und die Mieter diese<br />

Grün<strong>de</strong> nicht zu vertreten haben, können die Mieter die<br />

Miete entsprechend min<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Mietvertrag<br />

kündigen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bei zwangsverwalteten o<strong>de</strong>r über<br />

Zwangsversteigerung erstan<strong>de</strong>nen Immobilien besteht<br />

zu<strong>de</strong>m das Risiko, dass die tatsächlich eingehen<strong>de</strong>n<br />

Mieten von <strong>de</strong>m vertraglich vom Verkäufer zugesicherten<br />

Mietertrag zum Nachteil <strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

abweichen, weil mangels aktueller und kompletter<br />

Unterlagen bei Kauf von solchen Objekten seitens <strong>de</strong>s<br />

Käufers manchmal nur eine stichprobenweise Überprüfung<br />

einzelner Mietverträge erfolgen kann.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Mieteinnahmen ist abhängig von <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Mietentwicklung. Sollte diese nicht wie<br />

prognostiziert eintreten, kann es zu Min<strong>de</strong>reinnahmen<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Prognoserechnung kommen.<br />

Die in <strong>de</strong>n umlagefähigen Nebenkosten enthaltenen<br />

kommunalen Gebühren hatten in <strong>de</strong>n letzten Jahren<br />

einen überproportionalen Anstieg zu verzeichnen. Sollte<br />

sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen,<br />

könnte das Mietsteigerungspotential begrenzt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die „Warmmiete“ inklusive aller Nebenkosten das<br />

akzeptierte Niveau insgesamt überschreitet.<br />

In sämtlichen genannten Fällen ist nicht auszuschließen,<br />

dass geringere als in <strong>de</strong>r Prognoserechnung kalkulierte<br />

Mieteinnahmen erzielt wer<strong>de</strong>n, zusätzliche Aufwendungen<br />

– gegebenenfalls zu Lasten <strong>de</strong>r Liquiditätsrücklage<br />

– entstehen o<strong>de</strong>r weitere Kreditaufnahmen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies könnte jeweils zu einer Reduzierung<br />

bis zu einem vollständigen Wegfall <strong>de</strong>r Auszahlungen<br />

führen. Die Reduzierung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wegfall von<br />

Auszahlungen <strong>de</strong>r Objektgesellschaften an die Fondsgesellschaft<br />

wür<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong> Reduzierung<br />

bzw. <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Auszahlungen an die Investoren<br />

zur Folge haben. (1)<br />

32


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Bei einer beson<strong>de</strong>rs nachteiligen Entwicklung <strong>de</strong>r Mieterträge<br />

ist nicht auszuschließen, dass die Mieteinnahmen<br />

die laufen<strong>de</strong>n Kosten einer Objektgesellschaft,<br />

vor allem <strong>de</strong>n Kapitaldienst für die Fremdfinanzierung,<br />

nicht mehr <strong>de</strong>cken. In diesem Fall besteht das Risiko,<br />

dass die finanzieren<strong>de</strong>(n) Bank(en) die Darlehensverträge<br />

kündigen und eine o<strong>de</strong>r mehrere Immobilien unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

zwangsverwerten. Mit <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Mieteinnahmen<br />

aus <strong>de</strong>n betroffenen Immobilien geht <strong>de</strong>r Verlust<br />

<strong>de</strong>s insoweit investierten Kapitals <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

und damit anteilig auch <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals <strong>de</strong>s<br />

Investors einher. (2)<br />

Beschädigungen, Untergang, Mängel <strong>de</strong>r Immobilien,<br />

Versicherungsschutz<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass durch Gewalteinwirkung<br />

auf das Gebäu<strong>de</strong> (Schä<strong>de</strong>n durch Feuer, Wasser,<br />

Sturm, Erdbeben, Schneedruck, Krieg und Terrorismus<br />

usw.) Vermögensschä<strong>de</strong>n für die Gesellschaft eintreten,<br />

die nicht o<strong>de</strong>r nur zum Teil versichert bzw. nicht versicherbar<br />

sind.<br />

Der teilweise o<strong>de</strong>r vollständige Verlust <strong>de</strong>r Immobilie<br />

ginge – soweit kein Versicherungsschutz besteht o<strong>de</strong>r eine<br />

Selbstbeteiligung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers zum Tragen<br />

kommt – zu Lasten <strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft, was<br />

neben erheblichen Einnahmeausfällen die zwangsweise<br />

Verwertung <strong>de</strong>r Immobilie durch die finanzieren<strong>de</strong> Bank<br />

sowie gegebenenfalls auch die Insolvenz <strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

be<strong>de</strong>uten kann. Dies wür<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Reduzierung bzw. <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n<br />

Anleger sowie anteilig <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals<br />

inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers zur Folge haben. (1, 2)<br />

Auch die vorherige technische Due-Diligence Prüfung<br />

<strong>de</strong>r zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien kann nicht verhin<strong>de</strong>rn,<br />

dass sich nach <strong>de</strong>m Erwerb Mängel herausstellen o<strong>de</strong>r<br />

neu auftreten. Wenn in einem solchen Fall <strong>de</strong>r Verkäufer<br />

die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen<br />

hat o<strong>de</strong>r diese nicht erfüllt, muss die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel auf eigene Kosten vornehmen.<br />

Diese Aufwendungen verschlechtern das Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaft. Dies führt wie<strong>de</strong>rum zu einer<br />

Reduzierung <strong>de</strong>s Ergebnisses für <strong>de</strong>n Investor. (1) Im Falle<br />

einer beson<strong>de</strong>rs starken Beschädigung und einem damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen langfristigen Nutzungsausfall kann auch<br />

die Insolvenz <strong>de</strong>r Objektgesellschaft nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies kann anteilig zum Verlust <strong>de</strong>s vom Anleger<br />

gezeichneten Kapitals inklusive Agio führen. (2)<br />

Außer<strong>de</strong>m ist nicht auszuschließen, dass bei <strong>de</strong>r Verwirklichung<br />

von versicherten Risiken mögliche Leistungen<br />

<strong>de</strong>r Versicherung nicht ausreichen, <strong>de</strong>n gesamten<br />

Scha<strong>de</strong>n, wie Beschädigung und Nutzungsausfall<br />

zu kompensieren. Hierdurch können <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Objektgesellschaft erhebliche Kosten entstehen, die zu<br />

einer Reduzierung o<strong>de</strong>r zum Wegfall <strong>de</strong>r Auszahlungen<br />

an die Fondsgesellschaft und damit auch an die Investoren<br />

führen können. Im Falle einer beson<strong>de</strong>rs starken<br />

Beschädigung und einem damit verbun<strong>de</strong>nen langfristigen<br />

Nutzungsausfall kann auch die Insolvenz <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaft nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Dies<br />

wür<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong> Reduzierung bzw. <strong>de</strong>n Wegfall<br />

<strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger sowie anteilig <strong>de</strong>n<br />

Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s<br />

Anlegers zur Folge haben. (1, 2)<br />

Immobilienbetriebskosten, Instandhaltungskosten,<br />

Altlasten<br />

Soweit die Betriebskosten <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

kalkulierten Umfang übersteigen und die<br />

Kosten nicht auf die Mieter umzulegen sind, sind diese<br />

vom Eigentümer zu tragen. Insofern tragen die Objektgesellschaften<br />

das Risiko <strong>de</strong>r Kostensteigerung. Unerwartet<br />

starke Kostensteigerungen können zu geringeren<br />

Auszahlungen an die Fondsgesellschaft und damit auch<br />

an die Investoren führen. (1)<br />

Die bei Instandhaltung, Umbau, Mo<strong>de</strong>rnisierung und Entwicklung<br />

einer Immobilie eingeschalteten Handwerker<br />

können Insolvenz anmel<strong>de</strong>n. Es besteht das Risiko, dass<br />

Teilzahlungen an das insolvente Unternehmen geleistet<br />

wer<strong>de</strong>n, für die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Insolvenz noch<br />

keine entsprechen<strong>de</strong> Gegenleistung im Gewerk ge-<br />

33


genübersteht. Übersteigen die Vorschüsse die Fertigstellungs-<br />

o<strong>de</strong>r Gewährleistungsbankbürgschaft o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Gewährleistungseinbehalt bzw. sind die Zahlungen ohne<br />

Sicherheit geleistet, kann es zu höheren Gestehungskosten<br />

für die Gesellschaft kommen. Der erfor<strong>de</strong>rliche Abschluss<br />

neuer Verträge kann unter Umstän<strong>de</strong>n nur zu ungünstigeren<br />

Konditionen erfolgen. Dies hätte für die Objektgesellschaften<br />

zusätzliche Kosten zur Folge, was zu einer Verringerung <strong>de</strong>r<br />

Auszahlung an die Fondsgesellschaft führen kann. Hierdurch<br />

kann es zu geringeren Auszahlungen an die Investoren kommen.<br />

(1)<br />

Das Gleiche gilt, wenn nach Fertigstellung ein Gewährleistungsfall<br />

entsteht o<strong>de</strong>r die umgesetzte Bauqualität<br />

nicht für eine dauerhafte Vermietbarkeit genügend und<br />

das betreffen<strong>de</strong> Unternehmen insolvent ist. Dies kann<br />

zu geringeren Auszahlungen an die Fondsgesellschaft<br />

und damit auch an die Anleger führen. (1)<br />

Es besteht bei Ankauf von Immobilienbestän<strong>de</strong>n bzw.<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei Mo<strong>de</strong>rnisierungen das Risiko unent<strong>de</strong>ckter<br />

bautechnischer bzw. bauphysischer Mängel,<br />

die gegenüber <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

vorgestellten Sanierung erhöhte Instandsetzungsaufwendungen<br />

verursachen können, und ein Ersatz vom<br />

Verkäufer – gleichgültig aus welchen Grün<strong>de</strong>n – nicht<br />

erlangt wer<strong>de</strong>n kann. Auch können Altlasten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

o<strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>s (Kontaminierungen) unent<strong>de</strong>ckt<br />

geblieben sein und erst später im Rahmen <strong>de</strong>r Sanierung,<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierung o<strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

zur Kenntnis gelangen. Wie <strong>de</strong>r Verursacher, ist auch<br />

<strong>de</strong>r Eigentümer <strong>de</strong>r Liegenschaft in gleicher Weise<br />

sanierungsverpflichtet. Hierbei kommt es nicht darauf<br />

an, ob <strong>de</strong>r Eigentümer von <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nkontaminationen<br />

etwas wusste o<strong>de</strong>r hätte wissen können. Die hieraus<br />

resultieren<strong>de</strong>n höheren Kosten <strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft<br />

können zu geringeren Auszahlungen an<br />

die Fondsgesellschaft und damit auch an die Investoren<br />

führen. Soweit die Kosten beson<strong>de</strong>rs hoch liegen,<br />

kann auch die Insolvenz einer Objektgesellschaft und<br />

damit <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>r Vermögensanlage <strong>de</strong>s Anlegers<br />

insoweit nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. (1, 2)<br />

Finanzierungsrisiken<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG setzt zum Immobilienerwerb<br />

nicht nur Eigenmittel, son<strong>de</strong>rn in erheblichem Maße<br />

auch Fremdmittel ein. Der Einsatz von Fremdmitteln<br />

bringt folgen<strong>de</strong> über das Liquiditätsrisiko hinausgehen<strong>de</strong><br />

Risiken mit sich:<br />

Kapitalbindung<br />

Die fondsgegenständliche Immobilieninvestition ist<br />

grundsätzlich längerfristig angelegt, was die langfristige<br />

Bindung <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in<br />

Immobilienvermögen bedingt. Sollte ein kurzfristiger<br />

Liquiditätsbedarf <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG entstehen,<br />

kann dieser entwe<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n eiligen Verkauf o<strong>de</strong>r<br />

durch die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel bedient<br />

wer<strong>de</strong>n. Ob in einem solchen Fall von Kreditinstituten<br />

zusätzliche Fremdmittel gewährt wer<strong>de</strong>n, ist unsicher,<br />

je<strong>de</strong>nfalls ist <strong>de</strong>ren Aufnahme mit weiteren Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />

Bei einem Verkauf <strong>de</strong>r Immobilien unter Zeitdruck<br />

besteht das Risiko, dass nicht <strong>de</strong>r wirkliche Wert<br />

<strong>de</strong>r Objekte erzielt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

In bei<strong>de</strong>n Fällen ergäben sich negative Auswirkungen<br />

auf die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttungen an <strong>de</strong>n Investor. (1)<br />

Sofern <strong>de</strong>r Liquiditätsbedarf nicht durch Finanzierung<br />

o<strong>de</strong>r eilige Verkäufe zu <strong>de</strong>cken ist, kann die Zahlungsunfähigkeit<br />

auch zur Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und damit zum Verlust <strong>de</strong>s vom Investor gezeichneten<br />

Kapitals inklusive Agio führen. (2)<br />

Finanzierung<br />

Die Kreditgeber <strong>de</strong>r Objektgesellschaften, <strong>de</strong>ren<br />

Finanzierungskonditionen sowie die Auszahlungshöhe<br />

bzw. -zeitpunkte sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht verbindlich vereinbart bzw.<br />

stehen noch nicht fest. Liegt das Zinsniveau zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Kreditaufnahme über <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Planprognose genannten Nominalsätzen mit<br />

100 % Auszahlung, ist durch die höheren Finanzierungskosten<br />

eine nicht plangemäße Reduzierung <strong>de</strong>r<br />

34


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Liquiditätsreserve <strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft<br />

und damit letztlich <strong>de</strong>r Auszahlungen an die Investoren<br />

möglich. (1)<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzierungskonditionen<br />

einen „Loan to Value“-Wert vorsehen. Dieser Wert<br />

beziffert das Verhältnis <strong>de</strong>s Darlehens zum Immobilienverkehrswert.<br />

Sollte dieser Wert aufgrund eines<br />

sinken<strong>de</strong>n Verkehrswerts <strong>de</strong>r Immobilie nicht eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n können, besteht die Gefahr, dass die Objektgesellschaft<br />

Mieterträge nicht mehr ausschütten<br />

darf, die finanzieren<strong>de</strong> Bank <strong>de</strong>n Vertrag kündigt o<strong>de</strong>r<br />

weitere Darlehen mit negativen Folgen für die Liquidität<br />

und Rentabilität aufgenommen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Dies könnte eine entsprechen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r Auszahlung<br />

an <strong>de</strong>n Anleger sowie anteilig <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>s<br />

gezeichneten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers zur<br />

Folge haben. (1, 2)<br />

Zu<strong>de</strong>m könnten die Kreditgeber die Auszahlung <strong>de</strong>r<br />

Darlehen bzw. die Auszahlung einzelner Darlehenstranchen<br />

an die Erfüllung bestimmter Bedingungen,<br />

wie die Erreichung eines bestimmten Sanierungs- und/<br />

o<strong>de</strong>r Vermietungsstan<strong>de</strong>s, knüpfen. Wer<strong>de</strong>n diese Bedingungen<br />

nicht erfüllt, so hat dies zur Folge, dass die<br />

Darlehen nicht o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st nicht in voller Höhe ausbezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Fondsgesellschaft wäre in diesem<br />

Fall gezwungen, das fehlen<strong>de</strong> Fremdkapital aus Eigenmitteln<br />

bereit zu stellen, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Anlage und somit auf die Auszahlung<br />

an <strong>de</strong>n Anleger auswirken wür<strong>de</strong>. (1)<br />

Im Einzelfall kann das Fehlen <strong>de</strong>r Darlehensmittel in<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Liquiditätsengpässe hervorrufen<br />

o<strong>de</strong>r sie zahlungsunfähig wer<strong>de</strong>n lassen. Dies könnte<br />

zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio<br />

<strong>de</strong>s Anlegers führen. (2)<br />

Außer<strong>de</strong>m ist zu beachten, dass die Realisierung <strong>de</strong>r<br />

geplanten hohen Fremdkapitalquote fehlschlagen<br />

könnte, weil Kreditinstitute nicht bereit sind, im<br />

kalkulierten Umfang Fremdmittel zur Verfügung zu<br />

stellen. Eine vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Versagung von<br />

Kreditmitteln gegenüber <strong>de</strong>m kalkulierten Wert kann<br />

zu erheblichen Abweichungen von <strong>de</strong>n in diesem <strong>Prospekt</strong><br />

vorgestellten Kalkulationen führen. Der durch die<br />

Fremdfinanzierung erzielte Leverage-Effekt wird geringer<br />

ausfallen, je weniger Fremdkapital für Investitionen<br />

zur Verfügung steht. Dieser Hebeleffekt wirkt sich nur<br />

solange positiv aus, wie die Gesamtkapitalrendite über<br />

<strong>de</strong>m Fremdkapitalzins liegt. Es besteht das Risiko, dass<br />

sich die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger vermin<strong>de</strong>rn bzw.<br />

gänzlich unetrbleiben. (1)<br />

Beim Einsatz von Tilgungsvarianten mit Tilgungsaussetzung<br />

gegen alternative Tilgungsansparung bzw.<br />

endfälliger Tilgung können Vermögensverluste eintreten,<br />

die zu Reduzierungen von Auszahlungen an <strong>de</strong>n<br />

Investor führen können. (1)<br />

Risiko <strong>de</strong>r Fremdkapitalaufnahme, Einzahlung <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals<br />

Es könnte vorkommen, dass das geplante Fremdkapital<br />

inklusive aller Nebenkosten nicht, nicht in voller Höhe<br />

o<strong>de</strong>r nicht termingemäß beschafft wer<strong>de</strong>n kann und<br />

<strong>de</strong>shalb eventuell größere und beson<strong>de</strong>rs interessante<br />

Objekte nicht von <strong>de</strong>n Objektgesellschaften <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG erworben wer<strong>de</strong>n können. Dies gilt auch,<br />

wenn die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG das von bereits beigetretenen<br />

Investoren einzuzahlen<strong>de</strong> Eigenkapital trotz Anfor<strong>de</strong>rung<br />

nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />

erhält. Soweit bereits Kaufverträge über Objekte<br />

abgeschlossen sind, besteht das Risiko, dass Zahlungsverpflichtungen<br />

aus <strong>de</strong>n Kaufverträgen nicht o<strong>de</strong>r nur<br />

verspätet gegenüber <strong>de</strong>m Verkäufer erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

können, falls das Eigenkapital o<strong>de</strong>r Fremdkapital, wie<br />

beschrieben, nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />

eingeworben o<strong>de</strong>r eingezahlt wird. Sollte die<br />

Verbindlichkeit aus vorgenannten Grün<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

vorübergehend nicht bezahlt wer<strong>de</strong>n, könnten<br />

zusätzliche Kosten, wie Verzugszinsen, anfallen.<br />

Dies könnte zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Einnahmen in <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaft führen, was die Ausschüttungen an<br />

die Investoren verringern wür<strong>de</strong>. (1)<br />

35


Sollte die Objektgesellschaft <strong>de</strong>n Kaufpreis gar nicht<br />

bezahlen, wäre sie <strong>de</strong>m Verkäufer gegenüber gegebenenfalls<br />

zusätzlich zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verpflichtet.<br />

Solche Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen und die Vermögenseinbußen<br />

infolge von Vollstreckungsmaßnahmen können<br />

dann zum Totalverlust <strong>de</strong>r bis dahin investierten<br />

Gel<strong>de</strong>r führen. Dies kann geringere o<strong>de</strong>r ganz ausbleiben<strong>de</strong><br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger sowie <strong>de</strong>n Verlust<br />

<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers<br />

zur Folge haben. (1, 2)<br />

Darlehensgewährungen an an<strong>de</strong>re <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fonds<br />

Bei <strong>de</strong>r Zwischenanlage von Liquidität gemäß § 4 Absatz<br />

8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages in Form von Darlehensausreichungen<br />

an an<strong>de</strong>re verbun<strong>de</strong>ne Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fonds o<strong>de</strong>r in Form<br />

von stillen Beteiligungen besteht das Risiko, dass die<br />

ausgereichten Mittel nicht, nicht zum vertraglich vorgesehenen<br />

Zeitpunkt o<strong>de</strong>r nicht vollständig zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n. Somit wür<strong>de</strong>n diese Mittel nicht o<strong>de</strong>r<br />

erst später als geplant o<strong>de</strong>r nur teilweise zur Investition<br />

in Immobilien zur Verfügung stehen. Dies kann insbeson<strong>de</strong>re<br />

dann eintreten, wenn das zwischenfinanzierte<br />

Beleihungsobjekt ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r erst<br />

später als geplant durch eine Bank endfinanziert wür<strong>de</strong>.<br />

Dies kann die Ausschüttungen an die Investoren negativ<br />

beeinflussen bzw. bei Ausbleiben <strong>de</strong>r Rückzahlung<br />

kann auch <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals eintreten.<br />

(1, 2)<br />

Immobilien- und finanzierungsbezogene Risiken auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />

unmittelbaren Erwerbs einer o<strong>de</strong>r mehrerer Immobilien<br />

Gebrauch macht, können sich sämtliche für die<br />

Objektgesellschaften beschriebenen, immobilien- und<br />

finanzierungsbezogenen Risiken auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft realisieren.<br />

Dies kann zu einer Reduzierung o<strong>de</strong>r einem Wegfall <strong>de</strong>r<br />

Auszahlungen an Investoren führen. Zu<strong>de</strong>m besteht<br />

36<br />

das Risiko, dass es zu einem teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen<br />

Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals im Falle <strong>de</strong>r Insolvenz<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommen kann. Von diesem<br />

Verlust wären auch die von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

gehaltenen Objektgesellschaften betroffen. (2)<br />

Insofern kann sich ein auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

an sich Prognose gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Risiko bei einer<br />

Realisierung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wegen<br />

<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Abschirmungswirkung zu einem Anlage<br />

gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiko verstärken. Neben <strong>de</strong>r negativen<br />

Auswirkung auf die Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger, kann<br />

es zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio<br />

<strong>de</strong>s Anlegers kommen. (1, 2)<br />

Sofern Einnahmeausfälle bei Objektgesellschaften<br />

dazu führen, dass die Gesellschaft <strong>de</strong>n Kapitaldienst für<br />

die Immobilie nicht bedienen kann und die Verwertung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n Darlehensgeber droht, kann<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG faktisch o<strong>de</strong>r bei Mitunterzeichnung<br />

<strong>de</strong>s Darlehensvertrages bzw. bei Stellung von<br />

Sicherheiten auch rechtlich gezwungen sein, für an<strong>de</strong>re<br />

Zwecke vorgesehene Liquidität zur Rettung <strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

bzw. <strong>de</strong>r in dieser vorhan<strong>de</strong>nen Immobilie<br />

einzusetzen. Die Zwecke, für die die Liquidität vorgesehen<br />

war, z. B. Tätigung an<strong>de</strong>rer Investitionen o<strong>de</strong>r Vornahme<br />

von Ausschüttungen, können in einem solchen<br />

Fall nicht verfolgt wer<strong>de</strong>n. Dies kann zu Ausfällen von<br />

Ausschüttungen und von Liquidationserlösen beim Investor<br />

bis hin zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />

und <strong>de</strong>s Agios führen. (1, 2)<br />

Zinsentwicklung (Guthabenzinsen)<br />

Sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften als auch<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht das Risiko,<br />

dass die auf die freie Liquidität kalkulierten Zinsen nicht<br />

in <strong>de</strong>r prospektierten Höhe erzielt wer<strong>de</strong>n können. Ein<br />

geringerer Zinssatz kann sich negativ auf die auszahlbare<br />

Liquidität sowohl auf Objekt- als auch auf Fondsgesellschaftsebene<br />

und damit auf die Auszahlungen an<br />

die Investoren auswirken. (1)


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Investitionsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt einer geplanten<br />

Investition bzw. Reinvestition <strong>de</strong>r Erlöse aus <strong>de</strong>m<br />

Immobilienhan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>n Objekt-GmbHs nicht genügend<br />

<strong>de</strong>n Investitionskriterien entsprechen<strong>de</strong> Immobilien<br />

am Markt zur Verfügung stehen. Mit <strong>de</strong>r Folge,<br />

dass die Fondsmittel nicht, nicht vollständig o<strong>de</strong>r erst<br />

zu einem späteren Zeitpunkt investiert wer<strong>de</strong>n können.<br />

Dies kann zu geringeren Einnahmen führen, was die<br />

geplanten Auszahlungen an die Investoren reduzieren<br />

wür<strong>de</strong>. (1)<br />

Weiter ist es <strong>de</strong>nkbar, dass die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG mangels<br />

Angebot an interessanten Immobilien das Gesellschaftskapital<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur zu höheren Kaufpreisen<br />

als vorgesehen investieren kann. Hierdurch kann es zu<br />

einer geringeren Rentabilität <strong>de</strong>r jeweiligen Immobilien<br />

kommen, und damit können sich die geplanten Auszahlungen<br />

an die Investoren reduzieren. (1)<br />

Soweit für die geplante Gesamtinvestition nicht ausreichend<br />

passen<strong>de</strong> Anlageobjekte erworben wer<strong>de</strong>n<br />

können, wird dies zu einem insgesamt schlechteren<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Vermögensanlage <strong>de</strong>r Anleger führen und<br />

sich zu<strong>de</strong>m negativ auf die Risikostreuung <strong>de</strong>s Fonds auswirken.<br />

(1, 2)<br />

Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG über eine Objektkapitalgesellschaft<br />

erworbene Immobilien kurzfristig wie<strong>de</strong>r<br />

veräußert, besteht insoweit das dargestellte Investitionsrisiko<br />

auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Reinvestitionen. Dieses<br />

Risiko kann zu geringeren bzw. gänzlich unterbleiben<strong>de</strong>n<br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen. (1)<br />

Bei Zusammentreffen mehrerer dieser Risiken, ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei geringer Vermögensstreuung aufgrund<br />

eines geringen Investitionsvolumens und einer nicht<br />

nachhaltigen, kapitaldienst<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Vermietung (z. B.<br />

aufgrund schlechter Bauqualität o<strong>de</strong>r höherer Finanzierungskosten),<br />

ein Totalverlust <strong>de</strong>r Kapitaleinlage einschließlich<br />

Agio nicht auszuschließen. (1, 2)<br />

Platzierungsrisiko für das Gesellschaftskapital,<br />

Rückabwicklung<br />

Der Investitionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sieht Investitionen<br />

in Immobilien mit einem konsolidierten Gesamtaufwand<br />

von rund 82,2 Mio. Euro bei einem einzuwerben<strong>de</strong>n<br />

Eigenkapital von über 30 Mio. Euro vor. Es<br />

wur<strong>de</strong> keine Platzierungsgarantie für die Beschaffung<br />

<strong>de</strong>s Eigenkapitals (Kommanditkapital <strong>de</strong>r Investoren)<br />

gegeben. Für <strong>de</strong>n Fall, dass weniger Eigenkapital platziert<br />

wer<strong>de</strong>n kann, kann die Risikostreuung nicht wie<br />

beabsichtigt umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Negative Entwicklungen<br />

bei einem o<strong>de</strong>r mehreren <strong>de</strong>r erworbenen Objekte<br />

können sich in diesem Fall auf die wirtschaftliche<br />

Gesamtentwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gravierend<br />

auswirken. Es besteht das Risiko einer Reduzierung bzw.<br />

<strong>de</strong>s Wegfalls <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger sowie <strong>de</strong>r<br />

Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers.<br />

(1, 2)<br />

Ein Min<strong>de</strong>stkapital ist zwar vertraglich nicht vorgesehen,<br />

tatsächlich aber zum Erwerb von Immobilien und<br />

auch zum Erhalt einer Finanzierung notwendig. Sofern<br />

die Gesellschafter beschließen, mangels ausreichend<br />

eingeworbenem Kapitals die Fondsgesellschaft nicht<br />

durchzuführen, son<strong>de</strong>rn rückabzuwickeln, ist nicht gewährleistet,<br />

dass die Investoren ihre Kapitaleinlage und<br />

das Agio vollständig zurückerhalten, weil Kosten und<br />

Gebühren gezahlt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zu zahlen sind und daher<br />

nicht mehr die gesamten von <strong>de</strong>n Investoren eingezahlten<br />

Gel<strong>de</strong>r zur Rückzahlung zur Verfügung stehen.<br />

(2)<br />

Soweit die Fondsgesellschaft nicht aufgelöst wird, wür<strong>de</strong>n<br />

sich Kosten <strong>de</strong>r Investitionsphase, die sich nicht<br />

nach <strong>de</strong>m platzierten Eigenkapital bemessen (z. B. Beratungskosten,<br />

Tagungskosten in <strong>de</strong>r Investitionsphase),<br />

verhältnismäßig stärker auf die Investitionsquote<br />

auswirken. Dies könnte eine Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Anlagerentabilität<br />

beim Investor zur Folge haben. Letzteres<br />

wür<strong>de</strong> auch in <strong>de</strong>m Fall gelten, in <strong>de</strong>m zwar weiteres<br />

Kommanditkapital platziert wer<strong>de</strong>n kann, das geplante<br />

Eigenkapital aber gleichwohl nicht vollständig erreicht<br />

wird. (1)<br />

37


Es besteht zu<strong>de</strong>m das Risiko, dass in <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

das für interessante Objektinvestitionen erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Kapital nicht o<strong>de</strong>r nicht in <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Höhe<br />

gezeichnet ist o<strong>de</strong>r zu spät einbezahlt wird. Außer<strong>de</strong>m<br />

besteht das Bonitätsausfallrisiko für die Einzahlung <strong>de</strong>r<br />

Resteinlagen von einzelnen Gesellschaftern bis zu <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt. Soweit keine entsprechen<strong>de</strong><br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung zu erhalten<br />

ist, könnten rentable Objekte nicht angekauft wer<strong>de</strong>n<br />

und die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

könnte von <strong>de</strong>r Prognose negativ abweichen, was<br />

geringere Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger zur Folge hätte.<br />

(1)<br />

Blind-Pool-Risiko<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s hier vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Emissionsprospektes sind keine konkreten Anlageobjekte<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Insofern besteht ein Blind-Pool-Risiko.<br />

Das be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Investor sich kein konkretes Bild<br />

über die Anlageobjekte machen und anhand dieser keine<br />

eigene Risikoabwägung vornehmen kann. Er kann<br />

sich lediglich über die im Gesellschaftsvertrag festgelegten<br />

Investitionskriterien einen Eindruck verschaffen,<br />

welche wirtschaftlichen Kriterien bei <strong>de</strong>n Immobilieninvestitionen<br />

einzuhalten sind. Mit einem qualifizierten<br />

Mehrheitsbeschluss <strong>de</strong>r Gesellschafter kann von diesen<br />

Investitionskriterien abgewichen wer<strong>de</strong>n. Die in diesem<br />

<strong>Prospekt</strong> befindliche Planprognose kann daher nur beispielhaften<br />

Charakter haben. Mangels zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung bekannter konkreter tatsächlicher<br />

Objektdaten ist es systemimmanent, dass sich die<br />

tatsächlichen Ergebnisse <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft pro Jahr<br />

und auch insgesamt verän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n und nicht genau<br />

in <strong>de</strong>r im <strong>Prospekt</strong> dargestellten Größe erzielt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

tatsächlichen Ergebnisse können sich ungünstiger als dargestellt<br />

entwickeln. Dies könnte zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r<br />

Auszahlung und <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive<br />

Agio <strong>de</strong>s Anlegers führen. (1, 2)<br />

Überlappen<strong>de</strong> Platzierungs- und Investitionsphase<br />

Noch während die Platzierungsphase läuft, beginnt die<br />

Fondsgesellschaft mit <strong>de</strong>m Immobilienerwerb. Für Investoren,<br />

die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erst nach vollzogenem<br />

Immobilienerwerb beitreten, be<strong>de</strong>utet dies, dass<br />

sie mit <strong>de</strong>m Beitritt zur Fondsgesellschaft auch an <strong>de</strong>n<br />

schon gekauften Immobilien mittelbar beteiligt sind,<br />

ohne dass sie selbst über <strong>de</strong>n Ankauf dieser Immobilien<br />

entschei<strong>de</strong>n konnten. Sollten diese Immobilien<br />

aufgrund entsprechen<strong>de</strong>n Gesellschafterbeschlusses<br />

zu einem Preis angekauft wor<strong>de</strong>n sein, <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n<br />

prognostisch kalkulierten Gestehungspreisen liegt, so<br />

kann dies negative Auswirkungen auf die Rentabilität<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Anlegers haben. (1)<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die oft erst nachträglich mögliche bzw. geschul<strong>de</strong>te<br />

Mittelverwendungskontrolle kann Abweichungen vom<br />

vorgestellten Planverlauf nicht von vornherein verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Es besteht somit grundsätzlich das Risiko von<br />

vertragswidrigen Handlungen von Vertragspartnern.<br />

Dieses Risiko kann we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur,<br />

noch die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche wirksam ausschließen.<br />

Diese vertragswidrigen Handlungen können<br />

geringere o<strong>de</strong>r ganz unterbleiben<strong>de</strong> Auszahlungen an<br />

<strong>de</strong>n Anleger sowie einen Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />

inklusive Agio bewirken. (1, 2)<br />

Wi<strong>de</strong>rruf von Beitrittserklärungen, Rückabwicklung<br />

Das am 08.12.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften über Fernabsatzverträge bei<br />

Finanzdienstleistungen (Fernabsatzgesetz) gewährt<br />

Zeichnern ein zweiwöchiges Wi<strong>de</strong>rrufsrecht. Darüber<br />

hinaus ist im Gesetz ein zweiwöchiges Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

für Verbraucher vorgesehen (Wi<strong>de</strong>rrufsrecht bei Haustürgeschäften).<br />

Sollte wegen zahlreicher Wi<strong>de</strong>rrufe die<br />

Rückabwicklung aller Beteiligungen erfolgen, können<br />

bereits eingezahlte Kapitalanlagen bis zur Rückzahlung<br />

nicht an<strong>de</strong>rweitig angelegt wer<strong>de</strong>n. Dies wür<strong>de</strong> zu geringeren<br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen. (1)<br />

38


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Wird eine Beitrittserklärung wirksam wi<strong>de</strong>rrufen, so ist<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Investor die eventuell bereits geleistete<br />

Zeichnungssumme inklusive Agio zurückzuzahlen.<br />

Soweit die Zeichnungssumme von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zum Zeitpunkt eines Wi<strong>de</strong>rrufs bereits investiert<br />

wur<strong>de</strong>, hat die Rückzahlung aus <strong>de</strong>n übrigen liqui<strong>de</strong>n<br />

Mitteln zu erfolgen. Wer<strong>de</strong>n so viele Beitrittserklärungen<br />

wi<strong>de</strong>rrufen, dass die Rückzahlungen aus <strong>de</strong>n liqui<strong>de</strong>n<br />

Mitteln nicht geleistet wer<strong>de</strong>n können, so ist die<br />

Fondsgesellschaft gezwungen, Immobilienvermögen<br />

kurzfristig wie<strong>de</strong>r zu veräußern o<strong>de</strong>r Fremdkapital aufzunehmen.<br />

Gelingt ihr dies nicht zu <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

o<strong>de</strong>r gewünschten Preis o<strong>de</strong>r überhaupt nicht, so wird<br />

sie gegebenenfalls die Auszahlungen an die Investoren<br />

reduzieren; daneben ist die Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und damit <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />

inklusive Agio nicht ausgeschlossen. (1, 2)<br />

Haftungsrisiken <strong>de</strong>r Investoren als Kommanditisten<br />

Eine Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch<br />

Gläubiger <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG z. B. für Fremdmittel<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft besteht für <strong>de</strong>n Fall, dass die Kommanditeinlage<br />

in Höhe <strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen<br />

Haftsumme noch nicht eingezahlt ist o<strong>de</strong>r durch<br />

Entnahmen unter die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />

Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>. Das Risiko besteht auch,<br />

wenn <strong>de</strong>m Investor Entnahmen zufließen, obwohl entsprechen<strong>de</strong><br />

Ergebnisse hierfür nicht erzielt wur<strong>de</strong>n. In<br />

diesem Fall lebt die Außenhaftung bis zur Höhe <strong>de</strong>r im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Haftsumme wie<strong>de</strong>r auf.<br />

Dasselbe gilt für einen Investor, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG ausschei<strong>de</strong>t, für die bis zum Zeitpunkt seines<br />

Ausschei<strong>de</strong>ns begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft, wenn diese ihm gegenüber innerhalb<br />

von fünf Jahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. (1, 2)<br />

Daneben kommt eine Haftung im Innenverhältnis in<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r §§ 30 ff. GmbHG bis<br />

zur Höhe <strong>de</strong>r empfangenen Auszahlungen in Betracht,<br />

soweit Auszahlungen erfolgt sind, obwohl die finanzielle<br />

Lage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dies nicht zugelassen<br />

hätte. Dies gilt inbeson<strong>de</strong>re dann, wenn <strong>de</strong>r Investor<br />

Ausschüttungen von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhält, <strong>de</strong>nen<br />

kein entsprechen<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlicher Gewinn<br />

gegenüber steht. (1, 2)<br />

Mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligte Investoren<br />

tragen im Ergebnis das gleiche Haftungsrisiko, da diese<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

verpflichtet sind, die Treuhän<strong>de</strong>rin von allen Verbindlichkeiten,<br />

die mit <strong>de</strong>m treuhän<strong>de</strong>risch übernommenen<br />

Anteil zusammenhängen, freizustellen. (1, 2)<br />

Schlüsselpersonenrisiko/Managementfehlentscheidungen<br />

Ein Ausfall <strong>de</strong>s Managements <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe kann zu<br />

Schä<strong>de</strong>n für die Fondsgesellschaft führen. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

sind die persönlichen Kontakte und das Know-how<br />

<strong>de</strong>s Managements für Einkauf, Entwicklung und Optimierung<br />

<strong>de</strong>r Mietverhältnisse und einen eventuellen<br />

späteren Verkauf von Immobilien entschei<strong>de</strong>nd.<br />

Wenn die aktuellen Vorstän<strong>de</strong>/Geschäftsführer Fehlentscheidungen<br />

treffen o<strong>de</strong>r sie sich bewusst o<strong>de</strong>r unbewusst<br />

vertragswidrig verhalten, kann dies zu einer<br />

Vermögensmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r einem Vermögensscha<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft führen. Je nach Ausmaß und<br />

Vielzahl <strong>de</strong>r Fehlentscheidungen und/o<strong>de</strong>r Vertragsverletzungen<br />

kann dies zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Auszahlungen an die Investoren o<strong>de</strong>r auch zu<br />

einem Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals <strong>de</strong>r Investoren<br />

führen. (1, 2)<br />

Interessenskonflikte <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko von Interessenskonflikten,<br />

wenn die Fondsgesellschaft mit an<strong>de</strong>ren Gesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

Geschäftsbeziehungen unterhält. So ist<br />

z. B. darauf hinzuweisen, dass die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin die Objektbeschaffung, Due-Diligence,<br />

die Finanzierungs- und Bürgschaftsvermittlung<br />

o<strong>de</strong>r auch Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnah-<br />

39


men, die Immobilienbewertung, die Miet- und Hausverwaltung<br />

und die Verkaufsabwicklung nicht im<br />

Fremdauftrag durchführen lassen muss, son<strong>de</strong>rn auch<br />

berechtigt ist, diese ganz o<strong>de</strong>r teilweise selbst, auch<br />

durch verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen, zu leisten. Soweit<br />

in diesem Zusammenhang Entscheidungen zum wirtschaftlichen<br />

Nachteil <strong>de</strong>r Objektgesellschaften o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG getroffen wer<strong>de</strong>n, kann dies zu<br />

einer Verschlechterung <strong>de</strong>r Planprognose bis hin zum<br />

Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>r Investoren<br />

führen. (1, 2)<br />

Eingeschränkte Verfügbarkeit, Gefahr <strong>de</strong>s<br />

gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls<br />

Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet<br />

und en<strong>de</strong>t mit Verkauf <strong>de</strong>r letzten Objektgesellschaft<br />

bzw. mit Verkauf <strong>de</strong>r letzten mittelbar o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbar gehaltenen Immobilie. Eine or<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigung seitens <strong>de</strong>s Investors ist ausgeschlossen.<br />

Der Investor hat keinen Anspruch gegen die Fondsgesellschaft<br />

auf Veräußerung seines Anteiles. Die Verfügbarkeit<br />

über das gebun<strong>de</strong>ne Kapital ist damit stark<br />

eingeschränkt.<br />

Damit besteht das Risiko, dass ein Investor im Falle von<br />

unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf darauf angewiesen<br />

ist, die Beteiligung durch eigene Aktivitäten zu<br />

veräußern, statt zu kündigen. Sollte eine Veräußerung<br />

nicht möglich sein (siehe unten), wür<strong>de</strong> sich das nachteilig<br />

auf seine Liquidität auswirken können. (3)<br />

Die Anteile <strong>de</strong>r Investoren an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

sind an Dritte nur bei entsprechen<strong>de</strong>r Nachfrage zu<br />

veräußern. Einen geregelten Markt wie bei börsennotierten<br />

Wertpapieren gibt es für hier gegenständliche<br />

Beteiligungen nicht, so dass sich ein Verkauf tatsächlich<br />

schwierig gestalten kann. Es besteht die Möglichkeit,<br />

dass eine Beteiligung gar nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem geringeren<br />

als <strong>de</strong>m gewünschten Preis o<strong>de</strong>r sogar nur unter<br />

<strong>de</strong>m tatsächlichen Wert veräußert wer<strong>de</strong>n kann. (2)<br />

Darüber hinaus kann über eine Beteiligung nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

verfügt wer<strong>de</strong>n. Bei einer treuhän<strong>de</strong>rischen Beteiligung<br />

ist zusätzlich auch die Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Diese Zustimmungen dürfen nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert wer<strong>de</strong>n. Liegt ein solcher<br />

Grund vor, ist die Übertragung ausgeschlossen.<br />

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Verkauf<br />

vor Ablauf von zehn Jahren Haltedauer <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

nicht auszuschließen ist, dass <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

zur Ermittlung eines eventuell gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>ls auf <strong>de</strong>r Gesellschafterebene herangezogen<br />

wird. D. h. <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung, soweit<br />

<strong>de</strong>r anteilig gehaltene Verkehrswert <strong>de</strong>r Immobilien<br />

inklusive Fremdmittelanteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

250.000 Euro übersteigt, könnte zu einer gewerblichen<br />

Infizierung privater Immobilienverkäufe <strong>de</strong>s Gesellschafters,<br />

die sich weniger als zehn Jahre im Eigentum <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

befan<strong>de</strong>n, führen. Dies hat zur Folge, dass<br />

<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn aus privaten Immobilienverkäufen<br />

zusätzlich gewerbesteuerpflichtig wür<strong>de</strong>. Außer<strong>de</strong>m<br />

wür<strong>de</strong> beim Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung ein eventuell<br />

zum betreffen<strong>de</strong>n Bilanzstichtag bestehen<strong>de</strong>r gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag anteilig entfallen. Diesen<br />

Nachteil hat <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Investor zu ersetzen. (3)<br />

Risiken durch allgemeine rechtliche und steuerliche<br />

Verän<strong>de</strong>rungen<br />

Der Fonds ist so konzipiert, dass er <strong>de</strong>n aktuellen rechtlichen<br />

und steuerlichen Grundlagen entspricht. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung und/o<strong>de</strong>r<br />

die Rechtsprechung hiervon abweichen<strong>de</strong> Rechtsauffassungen<br />

vertreten und es dadurch zu einer Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommt. Dies könnte<br />

zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger und<br />

<strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen. (1, 2)<br />

Zukünftige wirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche<br />

Entwicklungen, die jetzt nicht absehbar sind, wie<br />

40


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

z. B. Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />

und Verwaltungspraxis, können das prognostizierte<br />

Ergebnis beeinträchtigen und auch die Vermögensanlage<br />

als Ganzes gefähr<strong>de</strong>n.<br />

Die durch <strong>de</strong>n europäischen Gesetzgeber beschlossene<br />

aifm-Richtlinie, die zur Regulierung <strong>de</strong>r Manager<br />

von alternativen Investmentfonds dient, wird gegenwärtig<br />

in nationales Recht umgesetzt. Am 30.10.2012<br />

wur<strong>de</strong> seitens <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Finanzen<br />

ein Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds<br />

vorgelegt. Sollte das Gesetz entwurfsgemäß<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n, könnten für die Einhaltung<br />

gesetzlicher Vorgaben und bisher nicht bestehen<strong>de</strong>r<br />

Rechtspflichten zusätzliche Kosten entstehen, die in<br />

<strong>de</strong>r Prognose keine Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n haben.<br />

Die Gefahr, dass sich die Fondsgesellschaft bisher nicht<br />

bestehen<strong>de</strong>n Rechtspflichten und <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>n<br />

Kosten, die in <strong>de</strong>r Prognose nicht berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>n, ausgesetzt sieht, besteht insbeson<strong>de</strong>re, wenn<br />

die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>n Beschluss fasst die<br />

Zeichnungsfrist über <strong>de</strong>n 21.07.2013 hinaus zu verlängern.<br />

Es kann auch nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

es im Rahmen <strong>de</strong>s Gesetzgebungsverfahrens noch zu<br />

Än<strong>de</strong>rungen, die zu höheren Kosten führen, kommt.<br />

Dies könnte zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n<br />

Anleger und <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive<br />

Agio <strong>de</strong>s Anlegers führen. (1, 2)<br />

Zur Zeit gibt es von <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn Ba<strong>de</strong>n-Württemberg,<br />

Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgelegte<br />

Entwürfe zur Wie<strong>de</strong>reinführung <strong>de</strong>r Vermögensteuer.<br />

Bei einer Umsetzung in gelten<strong>de</strong>s Recht besteht<br />

das Risiko, dass die Objektgesellschaft in Rechtsform <strong>de</strong>r<br />

GmbH als juristische Person vermögensteuerpflichtig<br />

wird. Dies kann negative Auswirkungen auf die Rentabilität<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Anlegers haben. (1)<br />

Darüber hinaus sind Rechtsän<strong>de</strong>rungen nicht vollständig<br />

auszuschließen, die die Möglichkeit einer entschädigungslosen<br />

Enteignung <strong>de</strong>r Grundstücke beinhalten.<br />

Auch in diesem Fall wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bzw.<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaft die Insolvenz drohen und das gezeichnete<br />

Kapital <strong>de</strong>r Investoren verloren gehen. (1, 2)<br />

Politische Risiken<br />

Zu <strong>de</strong>n politischen Risiken gehören z. B. Aufruhr, kriegerische<br />

Ereignisse o<strong>de</strong>r Revolutionen im In- und Ausland,<br />

welche die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verbindlichkeiten<br />

verhin<strong>de</strong>rn, die dann zum Verlust von Ansprüchen<br />

führen können. Diese Verluste können die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Investors gefähr<strong>de</strong>n. (2)<br />

Risiko durch beherrschen<strong>de</strong> Gesellschafter und<br />

gesellschaftsrechtliches Majoritätsprinzip<br />

Für alle Abstimmungen im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gilt ein teils<br />

qualifiziertes Majoritätsprinzip <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Stimmen<br />

(Quorum 30 %). Es besteht somit das Risiko, dass<br />

Beschlüsse von Mitgesellschaftern eventuell gegen <strong>de</strong>n<br />

Willen eines Gesellschafters bzw. ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Mehrheit von Gesellschaftern gefasst wer<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>nnoch für alle Gesellschafter wirken. Aufgrund <strong>de</strong>s<br />

für die Entscheidungen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />

gelten<strong>de</strong>n Majoritätsprinzips kann ein einzelner<br />

Gesellschafter (Investor) seine Interessen möglicherweise<br />

nicht durchsetzen, wenn er keine Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

Stimmen auf sich vereinen kann.<br />

An<strong>de</strong>rerseits besteht das Risiko, dass ein neu beitreten<strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter (Investor) die Fondsgesellschaft<br />

majorisieren kann, wenn er die Mehrheit <strong>de</strong>r Stimmen<br />

zeichnet o<strong>de</strong>r ein Investor gegenüber <strong>de</strong>n übrigen anwesen<strong>de</strong>n<br />

Stimmen bei einer Gesellschafterversammlung<br />

die Mehrheit hat. Somit könnte dieser Investor<br />

Entscheidungen durchsetzen, die in seinem, nicht aber<br />

im Interesse <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gesellschafter sind. Dies kann<br />

dazu führen, dass <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteil wirtschaftlich<br />

entwertet wird. (2)<br />

41


Steuerliche Risiken<br />

Fehlen<strong>de</strong> Absicht <strong>de</strong>r Totalgewinnerzielung<br />

Die Finanzverwaltung könnte ein fehlen<strong>de</strong>s Totalgewinnstreben<br />

unterstellen, wenn in diesem Fonds die<br />

geplante Min<strong>de</strong>sthaltedauer von mehr als zehn Jahren<br />

unterschritten und kein positives steuerpflichtiges Totalergebnis<br />

erzielt wird. Die Folge eines fehlen<strong>de</strong>n Totalgewinnstrebens<br />

wäre die Aberkennung <strong>de</strong>r Gewinnerzielungsabsicht<br />

(sogenannte „Liebhaberei“) und die<br />

Zuordnung <strong>de</strong>r Beteiligung zur privaten Vermögensebene.<br />

Ergebnisse <strong>de</strong>s Fonds wären somit steuerlich<br />

irrelevant. Der Anleger wäre dadurch zu Steuernachzahlungen<br />

bzw. -rückzahlungen verpflichtet und auch die<br />

Geltendmachung <strong>de</strong>r anfallen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

wären unzulässig. (1)<br />

Anschaffungskosten<br />

Es besteht das Risiko, dass anschaffungsnahe Aufwendungen<br />

nicht als Betriebsausgaben anerkannt<br />

wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Anschaffungskosten zugerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n, was die teilweise Zuordnung zu <strong>de</strong>n nicht<br />

abschreibungsfähigen Kosten von Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>r AfA-Bemessungsgrundlage, be<strong>de</strong>utet; im Verhältnis<br />

zum Gesamtaufwand für Grund und Gebäu<strong>de</strong><br />

und zu Lasten <strong>de</strong>r sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.<br />

Dieses Risiko besteht auch bei Aberkennung<br />

<strong>de</strong>s wesentlichen Einflusses <strong>de</strong>r Gesellschafter auf die<br />

Fondsgesellschaft analog einem Hersteller im Sinne<br />

<strong>de</strong>s Fondserlasses. Dieses Risiko wür<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re<br />

bestehen, falls ein von <strong>de</strong>n Gesellschaftern aus ihrem<br />

Kreis gewählter Investitionsbeirat vor Einzahlung von<br />

min<strong>de</strong>stens 50 % <strong>de</strong>s prospektierten o<strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />

Kommanditkapitals bei Schließung <strong>de</strong>s Fonds<br />

gewählt wird und dieser anstatt <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

über die Investitionen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

beschließt.<br />

Hieraus ergibt sich für <strong>de</strong>n Anleger das Risiko, dass die<br />

ausgezahlte Liquidität früher als prognostiziert durch<br />

Steuerzahlungen geschmälert wird. (1)<br />

Das Risiko <strong>de</strong>r Umqualifizierung von sofort abzugsfähigen<br />

Kosten in zu aktivieren<strong>de</strong> Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bewirkt, dass sich <strong>de</strong>r gemäß Planprognose<br />

anfänglich erwartete Verlust im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 15b estG entsprechend reduziert und sich früher als<br />

in <strong>de</strong>n Prognoserechnungen kalkuliert, steuerpflichtige<br />

Ergebnisse ergeben.<br />

Hieraus ergibt sich für <strong>de</strong>n Anleger das Risiko, dass die<br />

ausgezahlte Liquidität früher als prognostiziert durch<br />

Steuerzahlungen geschmälert wird. (1)<br />

Ein Verlustvortrag nach § 15b EStG und Entnahmen negativer<br />

Ergebnisse aus <strong>de</strong>r Beteiligung sind aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Vorschrift <strong>de</strong>s § 15b EStG nicht mit an<strong>de</strong>ren Einkünften<br />

<strong>de</strong>s Investors, son<strong>de</strong>rn mit späteren Einkünften aus <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung zu verrechnen, was nach <strong>de</strong>r Planprognose<br />

dazu führt, dass bis zum Jahr 2022 voraussichtlich keine<br />

persönliche Einkommensteuer anfällt. Sollte sich das<br />

steuerliche Ergebnis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft – gleich aus<br />

welchen Grün<strong>de</strong>n – während <strong>de</strong>r Fondslaufzeit gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Planprognose verbessern, besteht das Risiko,<br />

dass bereits früher als prognostiziert eine Einkommensteuerbelastung<br />

beim Investor anfällt und die Entnahmen<br />

nicht mehr vollständig beim Investor verbleiben. (1)<br />

Kann die Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>m Veranlagungszeitraum,<br />

in <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong> Totalportfolioverkauf<br />

fällt, nicht vollständig abgewickelt wer<strong>de</strong>n, so muss sie<br />

für min<strong>de</strong>stens ein weiteres Geschäftsjahr ihr Jahresergebnis<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt erklären und dieses<br />

<strong>de</strong>n Investoren anteilig zuweisen. Sollte es sich bei<br />

<strong>de</strong>n Jahresergebnissen dieser Geschäftsjahre um Verluste<br />

han<strong>de</strong>ln, so wären diese Verluste nach <strong>de</strong>m ausdrücklichen<br />

Wortlaut <strong>de</strong>s § 15b EStG nicht mit <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>n Vorjahren durch die Fondsgesellschaft erzielten<br />

Gewinnen zu verrechnen. Eine Steuermehrbelastung<br />

<strong>de</strong>r Investoren wäre die Folge. (1)<br />

Gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche gewerbliche<br />

Einkünfte <strong>de</strong>r Objektgesellschaft in <strong>de</strong>r Rechtsform<br />

<strong>de</strong>r Personengesellschaft sowie <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

42


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Kürzungsvorschrift <strong>de</strong>s § 9 Nr. 1 Satz 2<br />

GewStG (ausschließliche Verwaltung eigenen Immobilienvermögens)<br />

ohne Gewerbesteuer kalkuliert wur<strong>de</strong>n.<br />

Das gilt auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Veräußerungs- und<br />

Aufgabeergebnisse.<br />

Soweit die Fondsdauer bzw. die Haltedauer <strong>de</strong>r nicht<br />

über eine Kapitalgesellschaft gehaltenen Immobilien<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise weniger als zehn Jahre beträgt o<strong>de</strong>r<br />

diese Immobilien im Rahmen <strong>de</strong>r Liquidation (Betriebsaufgabe<br />

o<strong>de</strong>r Betriebsveräußerung) vor Ablauf von<br />

zehn Jahren Haltedauer veräußert wer<strong>de</strong>n, besteht das<br />

Risiko, dass die Finanzverwaltung einen gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l annimmt, <strong>de</strong>r zur Gewerbesteuerpflicht<br />

führen wür<strong>de</strong>. Darüber hinaus besteht das<br />

Risiko, dass die Kürzung <strong>de</strong>r Veräußerungsgewinne bei<br />

Ermittlung eines gewerbesteuerlich relevanten Ergebnisses<br />

im Rahmen einer Liquidation bei unterstelltem<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l versagt wird.<br />

Auch wenn kein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l vorliegt,<br />

besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

Teile <strong>de</strong>s Ergebnisses, z. B. die Zinseinnahmen <strong>de</strong>r Gesellschaften,<br />

nicht <strong>de</strong>r an sich gewerbesteuerfreien<br />

Grundstücksverwaltung zurechnet, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Gewerbesteuer<br />

unterwirft.<br />

Soweit in diesen Fällen Gewerbesteuer anfiele, wür<strong>de</strong><br />

dies zu geringeren Auszahlungen an die <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG bzw. <strong>de</strong>n Investor führen. (1)<br />

Darüber hinaus könnten im Fall eines gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>ls auch privat von Gesellschaftern<br />

gehaltene Immobilien in einen gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Gesellschafters einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, was insoweit neben <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

auch zu einer Gewerbesteuerpflicht <strong>de</strong>s Investors führen<br />

wür<strong>de</strong>. (3)<br />

Außer<strong>de</strong>m besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Objektgesellschaften keine Absetzungen<br />

für Abnutzungen (AfA) geltend machen können,<br />

wenn die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten<br />

sollte, dass die Immobilien bilanziell nicht im Anlagevermögen,<br />

son<strong>de</strong>rn als Umlaufvermögen zu erfassen sind.<br />

Hieraus ergibt sich für <strong>de</strong>n Anleger das Risiko, dass die<br />

ausgezahlte Liquidität früher als prognostiziert durch<br />

Steuerzahlungen geschmälert wird. (1)<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

Sollte die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG vor Platzierung von min<strong>de</strong>stens<br />

6 % <strong>de</strong>s endgültigen Kommanditkapitals <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar in Immobilien<br />

investieren, besteht innerhalb von fünf Jahren<br />

das Risiko, dass erneut Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer für diese Immobilien<br />

ausgelöst wird, soweit weitere Investoren <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft neu beitreten (Kapitalaufstockung).<br />

Dieses Risiko kann zu geringeren bzw. gänzlich unterbleiben<strong>de</strong>n<br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen. (1)<br />

Darüber hinaus könnte <strong>de</strong>r Gesetzgeber einen höheren<br />

Steuersatz für die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer zu Grun<strong>de</strong> legen,<br />

als im Rahmen <strong>de</strong>r Prognoserechnung angesetzt<br />

wur<strong>de</strong>. Auch ist nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung<br />

eine höhere als die prognostizierte Bemessungsgrundlage<br />

für die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ansetzt. In<br />

bei<strong>de</strong>n Fällen besteht das Risiko, dass sich die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Investor reduzieren könnte. (1)<br />

Sonstige steuerliche Risiken<br />

Falls festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Investor<br />

zu Steuernachzahlungen führen, sind mit Beginn<br />

<strong>de</strong>s 16. Monats nach Ablauf <strong>de</strong>s Jahres, für das <strong>de</strong>r Bescheid<br />

ergeht, monatlich Zinsen in Höhe von 0,5 % an<br />

die Finanzverwaltung zu bezahlen. (3)<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG kann es ebenfalls zu<br />

wirtschaftlichen Belastungen mit Zinsen und an<strong>de</strong>ren<br />

steuerlichen Nebenleistungen kommen, die sich negativ<br />

auf die Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger auswirken<br />

können. (1)<br />

43


Risiko bei Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s Anteils durch <strong>de</strong>n<br />

Investor<br />

Bei einer Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung durch<br />

einen Investor stellt das jeweilige Kreditinstitut bei<br />

<strong>de</strong>r Kreditentscheidung i. d. r. nicht nur auf <strong>de</strong>n Wert<br />

<strong>de</strong>s Fondsanteils, son<strong>de</strong>rn auch auf die persönliche<br />

Bonität <strong>de</strong>s Investors ab. Regelmäßig besteht eine persönliche<br />

und unbegrenzte Haftung mit <strong>de</strong>m gesamten<br />

persönlichen Vermögen und Einkommen <strong>de</strong>s Investors.<br />

Unter Umstän<strong>de</strong>n verlangt das Kreditinstitut die Mitverpflichtung<br />

<strong>de</strong>s Ehegatten. Je<strong>de</strong> persönliche Anteilsfinanzierung<br />

schränkt daher einerseits <strong>de</strong>n Kreditspielraum<br />

für zukünftige Kreditaufnahmen ein. (3)<br />

An<strong>de</strong>rerseits ist zu beachten, dass die Zinsen und die<br />

Tilgung ab Valutierung <strong>de</strong>s Darlehens anfallen. Den<br />

Kapitaldienst muss ein Investor unabhängig von Zeitpunkt<br />

und Höhe <strong>de</strong>r Auszahlungen durch die Fondsgesellschaft<br />

und auch im Falle <strong>de</strong>s Totalverlusts <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung bedienen. Bei einer Verringerung, <strong>de</strong>m<br />

gänzlichen Wegfall <strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Totalverlust <strong>de</strong>r Kapitaleinlage muss<br />

ein Investor daher weiteres eigenes Vermögen für <strong>de</strong>n<br />

Kapitaldienst aufwen<strong>de</strong>n. Dies kann zur Zahlungsunfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Investors führen. (3) Die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Fondsbeteiligung wür<strong>de</strong> sich außer<strong>de</strong>m erheblich<br />

verschlechtern, falls die vereinbarten Zinskonditionen<br />

teurer als die tatsächlich erwirtschafteten Gewinne<br />

aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind. Sollte sich durch die<br />

Anteilsfinanzierung eine „Überentnahme“ im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 4 Absatz 4a EStG ergeben, kann <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

seine Darlehenszinsen anteilig nicht als Son<strong>de</strong>rbetriebsausgabe<br />

bei <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft steuerlich<br />

min<strong>de</strong>rnd geltend machen. (1)<br />

Risiken <strong>de</strong>r „kleineren“ Beteiligungssummen<br />

Im Ausnahmefall kann die Geschäftsleitung Investoren<br />

<strong>de</strong>n Beitritt zur Gesellschaft mit einer Kapitaleinlage<br />

von lediglich 10.000 Euro gestatten. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass bei kleineren Beteiligungen die Einnahmen<br />

und Ausgaben im Missverhältnis stehen können.<br />

So können z. B. hohe Rechts- und Beratungskosten, Reisekosten<br />

und sonstige Son<strong>de</strong>rbetriebs-Ausgaben auf<br />

Gesellschafterebene auch zu einem Totalverlust führen.<br />

Zumin<strong>de</strong>st wird die Rentabilität gegenüber größeren<br />

Zeichnungen gemin<strong>de</strong>rt. (1, 2, 3)<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximale Risiko eines Investors besteht neben<br />

<strong>de</strong>m Totalverlust seiner Kapitaleinlage nebst Agio zuzüglich<br />

vergeblicher Aufwendungen für Nebenkosten<br />

im Verlust seines sonstigen Privatvermögens. Im Falle<br />

einer Fremdfinanzierung seiner Beteiligung ist sein weiteres<br />

Vermögen gefähr<strong>de</strong>t. Durch die Realisierung <strong>de</strong>r<br />

beschriebenen steuerlichen Risiken, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Annahme <strong>de</strong>s gewerblichen Grundstückhan<strong>de</strong>ls durch<br />

die Finanzverwaltung, kann es zur Privatinsolvenz <strong>de</strong>s<br />

Investors führen.<br />

Weitere wesentliche Risiken<br />

Weitere wesentliche, über die in diesem Kapitel dargestellten<br />

Risiken hinausgehen<strong>de</strong> Risiken, existieren nach<br />

Kenntnis <strong>de</strong>r Anbieterin zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

nicht.<br />

Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n rät die Anbieterin ausdrücklich<br />

von <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung einer Beteiligung ab; sie<br />

bietet auch keine entsprechen<strong>de</strong> Anteilsfinanzierung an.<br />

44


<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

45


<strong>ZBI</strong> Professional 5<br />

Berlin, Britzer Straße (Luftbild)<br />

46


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

6 Leistungsbilanz<br />

Die <strong>ZBI</strong> Gruppe legt seit 2002 Wohnimmobilienfonds<br />

<strong>de</strong>r Professional Linie auf. Seit<strong>de</strong>m hat die <strong>ZBI</strong> Gruppe<br />

sechs <strong>ZBI</strong> Professional Fonds am Markt platziert. Die<br />

ersten Fonds (<strong>ZBI</strong> Professional 1, <strong>ZBI</strong> Professional 2 und<br />

50 % <strong>ZBI</strong> Professional 3) wur<strong>de</strong>n im Jahr 2007, <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Professional 5 zum Jahresen<strong>de</strong> 2012 erfolgreich veräußert.<br />

Die auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Seiten dargestellten Leistungsbilanzen<br />

geben die Entwicklungen <strong>de</strong>r bisher vom Hause<br />

<strong>ZBI</strong> durchgeführten Vermögensanlagen wie<strong>de</strong>r.<br />

Der siebte Professional Fonds ist <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Platzierungs-<br />

und Investitionsphase. Das bis Anfang Dezember<br />

2012 eingeworbene Eigenkapitel liegt bei über<br />

50 Mio. euro (inklusive Agio). Der <strong>ZBI</strong> Professional 7 investiert<br />

wie seine Vorgänger ausschließlich in <strong>de</strong>utsche<br />

Wohnimmobilien. Der Fonds hat bereits ein Portfolio<br />

mit einem Volumen von über rd. 94 Mio. Euro angekauft,<br />

weitere Ankäufe sind in Vorbereitung.<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Frankfurter Allee<br />

47


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 1<br />

Emissionsjahr 2002<br />

Platzierungsphase 2002 bis 2004<br />

Investitionsphase 2002 bis 2004<br />

Bewirtschaftungsphase 2003 bis 2007<br />

Objektverkauf 2007<br />

Auflösung 30.06.2010<br />

Fondsprofil<br />

Fondsstatus<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

verkauft und aufgelöst<br />

Durchschnittliche Laufzeit: 3,87 Jahre<br />

Durchschnittlicher Ertrag für die Anleger: 15,5 % pro Jahr<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 1<br />

Dres<strong>de</strong>n, Rabenauer Straße<br />

48


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital<br />

Euro Prozent 1)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 27.035.000 100,0 %<br />

Agio 1.350.750 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 2) 62.770.000 232,2 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 91.155.750 337,2 %<br />

Anschaffungskosten Objekte 3) 81.629.870 301,9 %<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Objekte/Pakete 33<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Kommanditisten 530<br />

Beteiligungsformen<br />

Typ A und Typ B<br />

Objektverkauf 2007 4) Euro Prozent 1)<br />

Anschaffungskosten Objekte 3) 81.629.870 301,9 %<br />

Verkaufspreis 105.938.356 391,9 %<br />

Differenz 24.308.486 90,0 %<br />

Rückzahlung von Kapital und Agio 28.385.750 105,0 %<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten kumuliert 5) 16.258.599 60,1 %<br />

Gesamtrückfluss 44.644.349 165,1 %<br />

Durchschnittsertrag p. a. 6) 15,5 %<br />

Durchschnittliche Laufzeit 6)<br />

3,87 Jahre<br />

Steuerliches Ergebnis kumuliert 15.396.646 57,0 %<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 1)<br />

1) Darstellung in Prozent vom Kommanditkapital ohne Agio per 31.12.2007 (27.035.000,00 Euro).<br />

2) Summe <strong>de</strong>r Nominaldarlehen, inklusive einer Zwischenfinanzierung über 1.000.000,00 Euro,<br />

die aufgrund <strong>de</strong>s Gesamtportfolioverkaufs nicht durch ein langfristiges Bankdarlehen abgelöst<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

3) Gestehungskosten lt. Geschäftsbericht 2008 <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional 1. Folgen<strong>de</strong> Kosten sind<br />

enthalten: Einkaufspreis, Sanierungskosten, Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

und sonstige Gebühren) sowie Aufwendungen für Finanzierungsvermittlung,<br />

Bürgschaftsgebühren, Darlehensgebühren und Maklergebühren, welche bis 31.12.2008 bezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

4) In <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung am 28.03.2007 wur<strong>de</strong> beschlossen, <strong>de</strong>n gesamten Immobilienbestand<br />

<strong>de</strong>s <strong>ZBI</strong> Professional 1 zu verkaufen. Am 14.07.2007 wur<strong>de</strong>n die Kaufverträge,<br />

am 07.12.2007 ein Nachtrag zu diesen Kaufverträgen beurkun<strong>de</strong>t.<br />

5) Die „Ausschüttungen an die Kommanditisten kumuliert“ bestehen aus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />

Ausschüttungen bis zum Gesamtportfolioverkauf, <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Verkauf vorgenommenen<br />

Ausschüttungen inklusive <strong>de</strong>r Rückzahlung Kommanditkapital und <strong>de</strong>s Agio und <strong>de</strong>n anrechenbaren<br />

Steuern. Es sind dies die Gesamtausschüttungen an die Anleger Typ A und Typ B.<br />

6) Der „Durchschnittsertrag p. a.“ wur<strong>de</strong> anhand <strong>de</strong>r unter Ziffer 5 <strong>de</strong>finierten „Ausschüttungen<br />

an die Kommanditisten kumuliert“ im Durchschnitt <strong>de</strong>r Anleger Typ A und Typ B berechnet,<br />

wobei eine Vollbeendigung <strong>de</strong>s Fonds zum Dezember 2007 unterstellt wur<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>r<br />

angegebenen „durchschnittlichen Laufzeit“ han<strong>de</strong>lt es sich um die insgesamt durchschnittliche<br />

Haltedauer, bezogen auf <strong>de</strong>n unterstellten Beendigungszeitpunkt, welche auf die tatsächlichen<br />

Einzahlungszeitpunkte und Einzahlungshöhen (Monatsdarstellung) ermittelt wor<strong>de</strong>n<br />

ist. Diese Ermittlung erfolgte getrennt zum einen für die Anleger Typ A und zum an<strong>de</strong>ren für<br />

die Anleger Typ B. Für die kumulierte Darstellung erfolgte eine Gewichtung <strong>de</strong>r durchschnittlichen<br />

Haltedauer bei<strong>de</strong>r Anlegertypen anhand <strong>de</strong>r unterschiedlichen Kommanditkapitalanteilsquoten.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Beitritte,<br />

Einzahlungszeitpunkte etc. nicht um eine Darstellung han<strong>de</strong>lt, die auf je<strong>de</strong> individuelle Beteiligung<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

49


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 2<br />

Emissionsjahr 2004<br />

Platzierungsphase 2004 bis 2005<br />

Investitionsphase 2005 bis 2006<br />

Bewirtschaftungsphase 2005 bis 2007<br />

Objektverkauf 2007<br />

Auflösung 30.06.2010<br />

Fondsprofil<br />

Fondsstatus<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

verkauft und aufgelöst<br />

Durchschnittliche Laufzeit: 2,48 Jahre<br />

Durchschnittlicher Ertrag für die Anleger: 14,1 % pro Jahr<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 2<br />

Berlin, Frie<strong>de</strong>nstraße<br />

50


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital<br />

Euro Prozent 1)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 33.363.000 100,0 %<br />

Agio 1.667.150 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 2) 75.856.250 227,4 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 110.886.400 332,4 %<br />

Anschaffungskosten Objekte 3) 86.050.661 257,9 %<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Objekte/Pakete 51<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Kommanditisten 676<br />

Beteiligungsformen<br />

Typ A und Typ B<br />

Objektverkauf 2007 4) Euro Prozent 1)<br />

Anschaffungskosten Objekte 3) 86.050.661 257,9 %<br />

Verkaufspreis 122.565.807 367,4 %<br />

Differenz 36.515.146 109,5 %<br />

Rückzahlung von Kapital und Agio 35.030.150 105,0 %<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten kumuliert 5) 11.673.477 35,0 %<br />

Gesamtrückfluss 46.703.627 140,0 %<br />

Durchschnittsertrag p. a. 6) 14,1 %<br />

Durchschnittliche Laufzeit 6)<br />

2,48 Jahre<br />

Steuerliches Ergebnis kumuliert 14.459.404 43,3 %<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 2)<br />

1) Darstellung in Prozent vom Kommanditkapital ohne Agio per 31.12.2007 (33.363.000,00 Euro).<br />

2) Summe <strong>de</strong>r Nominaldarlehen, inklusive einer Zwischenfinanzierung über 1.850.000,00<br />

Euro, die aufgrund <strong>de</strong>s Gesamtportfolioverkaufs nicht durch ein langfristiges Bankdarlehen<br />

abgelöst wur<strong>de</strong>.<br />

3) Gestehungskosten lt. Geschäftsbericht 2008 <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional 2. Folgen<strong>de</strong> Kosten sind<br />

enthalten: Einkaufspreis und Sanierungskosten, welche bis 31.12.2008 bezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

4) In <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung am 28.03.2007 wur<strong>de</strong> beschlossen, <strong>de</strong>n gesamten Immobilienbestand<br />

<strong>de</strong>s <strong>ZBI</strong> Professional 2 zu verkaufen. Am 14.07.2007 wur<strong>de</strong>n die Kaufverträge,<br />

am 07.12.2007 ein Nachtrag zu diesen Kaufverträgen beurkun<strong>de</strong>t.<br />

5) Die „Ausschüttungen an die Kommanditisten kumuliert“ bestehen aus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />

Ausschüttungen bis zum Gesamtportfolioverkauf, <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Verkauf vorgenommenen<br />

Ausschüttungen inklusive <strong>de</strong>r Rückzahlung Kommanditkapital und <strong>de</strong>s Agio und <strong>de</strong>n anrechenbaren<br />

Steuern. Es sind dies die Gesamtausschüttungen an die Anleger Typ A und Typ B.<br />

6) Der „Durchschnittsertrag p. a.“ wur<strong>de</strong> anhand <strong>de</strong>r unter Ziffer 5 <strong>de</strong>finierten „Ausschüttungen<br />

an die Kommanditisten kumuliert“ im Durchschnitt <strong>de</strong>r Anleger Typ A und Typ B berechnet,<br />

wobei eine Vollbeendigung <strong>de</strong>s Fonds zum Dezember 2007 unterstellt wur<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>r<br />

angegebenen „durchschnittlichen Laufzeit“ han<strong>de</strong>lt es sich um die insgesamt durchschnittliche<br />

Haltedauer, bezogen auf <strong>de</strong>n unterstellten Beendigungszeitpunkt, welche auf die tatsächlichen<br />

Einzahlungszeitpunkte und Einzahlungshöhen (Monatsdarstellung) ermittelt wor<strong>de</strong>n<br />

ist. Diese Ermittlung erfolgte getrennt zum einen für die Anleger Typ A und zum an<strong>de</strong>ren für<br />

die Anleger Typ B. Für die kumulierte Darstellung erfolgte eine Gewichtung <strong>de</strong>r durchschnittlichen<br />

Haltedauer bei<strong>de</strong>r Anlegertypen anhand <strong>de</strong>r unterschiedlichen Kommanditkapitalanteilsquoten.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Beitritte,<br />

Einzahlungszeitpunkte etc. nicht um eine Darstellung han<strong>de</strong>lt, die auf je<strong>de</strong> individuelle Beteiligung<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

51


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 3<br />

Emissionsjahr 2005<br />

Platzierungsphase 2005 bis 2006<br />

Investitionsphase 2005 bis 2007<br />

Bewirtschaftungsphase ab 2006<br />

Gestehungsfaktor 1) 11,81<br />

Fondsprofil<br />

Fondsstatus<br />

Bewirtschaftung und Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

in Bewirtschaftung<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital<br />

Euro Prozent 2)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 61.246.000 100,0 %<br />

Agio 3.061.300 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 3) 118.149.421 192,9 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 4) 182.456.721 297,9 %<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 3<br />

Mag<strong>de</strong>burg, Schillerstraße<br />

52


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Konsolidierte IST-Kapitalflussrechnung<br />

1. + Einzahlungen aus<br />

Bewirtschaftungsphase 2011<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

2005 bis 2011<br />

Euro Prozent 2) Euro Prozent 2)<br />

1.1. Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten 7.955.746 13,0 % 44.820.290 73,2 %<br />

1.2. Verkaufserlöse Han<strong>de</strong>ls GmbH 5) 2.197.150 3,6 % 7.618.197 12,4 %<br />

1.3. Sonstiges 85.358 0,1 % 4.118.107 6,7 %<br />

1.4. Zinsen 29.785 0,0 % 1.196.592 2,0 %<br />

2. -/+<br />

Zunahme/Abnahme von For<strong>de</strong>rungen und sonstige Aktiva und<br />

Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

3. - Auszahlungen für<br />

-555.840 -0,9 % -5.231.494 -8,5 %<br />

3.1. Immobilieninvestitionen Han<strong>de</strong>ls GmbH 6) -3.459.077 -5,6 % -19.873.396 -32,4 %<br />

3.2. Raumkosten umlagefähig -2.787.838 -4,6 % -15.000.812 -24,5 %<br />

3.3. Raumkosten nicht umlagefähig -454.037 -0,7 % -2.058.584 -3,4 %<br />

3.4. Reparaturen und Instandhaltungen -583.842 -1,0 % -2.973.113 -4,9 %<br />

3.5. Sanierungen -839.662 -1,4 % -4.912.250 -8,0 %<br />

3.6. Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs -580.283 -0,9 % -4.351.411 -7,1 %<br />

3.7. Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten -421.724 -0,7 % -18.524.301 -30,3 %<br />

3.8. Steuerzahlungen Han<strong>de</strong>ls GmbH -78.880 -0,1 % -134.063 -0,2 %<br />

3.9. Zinsen -2.245.390 -3,7 % -15.296.192 -25,0 %<br />

4. +/-<br />

Zunahme/Abnahme <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten, Rückstellungen, sonstige<br />

Passiva und Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

596.965 1,0 % 1.394.325 2,3 %<br />

5. = Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit 7) -1.141.569 -1,9 % -29.208.105 -47,7 %<br />

6. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen Objekt KG 8) 0 0,0 % 98.788.009 161,3 %<br />

7. - Auszahlungen für Investitionen Objekt KG 9) -468.463 -0,8 % -138.034.445 -225,4 %<br />

8. + Einzahlungen aus Abgängen <strong>de</strong>s Finanzanlagevermögens 10) 0 0,0 % 3.802.117 6,2 %<br />

9. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 11) 0 0,0 % -3.875.051 -6,3 %<br />

10. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit -468.463 -0,8 % -39.319.370 -64,2 %<br />

11. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 0,0 % 64.307.300 105,0 %<br />

12. - Auszahlungen an Kommanditisten 12) -1.301.356 -2,1 % -46.920.056 -76,6 %<br />

13. - Auszahlungen an Komplementär 13) 0 0,0 % -8.137.558 -13,3 %<br />

14. + Einzahlungen aus Darlehensauszahlungen 20.031.121 32,7 % 190.735.339 311,5 %<br />

15. - Darlehenstilgungen -16.821.177 -27,5 % -129.263.480 -211,1 %<br />

16. -/+ Verän<strong>de</strong>rung Kontokorrentkredite -10.942 0,0 % 200.915 0,3 %<br />

17. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit 1.897.646 3,1 % 70.922.460 115,8 %<br />

18.<br />

Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />

(5. + 10. + 17.) 14) 287.614 0,4 % 2.394.985 3,9 %<br />

19. + Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 2.107.371 3,5 % 0 0,0 %<br />

20. = Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 15) 2.394.985 3,9 % 2.394.985 3,9 %<br />

21. Steuerliches Ergebnis -1.600.703 -2,6 % -5.182.379 -8,5 %<br />

22. Stand Darlehen 31.12.2011 16) 61.671.859 100,7 % 61.671.859 100,7 %<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 3)<br />

1)Der Gestehungsfaktor berechnet sich gemäß § 5 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung zum 31.12.2011 <strong>de</strong>r Objekte mit Übergang von Nutzen und Lasten vor<br />

<strong>de</strong>m Stichtag.<br />

2) Darstellung in Prozent vom Kommanditkapital ohne Agio per 31.12.2011 (61.246.000,00 Euro). Aufgrund <strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs<br />

zum 31.12.2007 ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2008 von einem um 50 % reduzierten Kommanditkapital inklusive<br />

Agio auszugehen.<br />

3) Summe <strong>de</strong>r Nominaldarlehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vollinvestition; Han<strong>de</strong>lsaktivitäten bleiben unberücksichtigt, da<br />

sich diese durch Einkauf und Verkauf grundsätzlich ausgleichen sollen.<br />

4)In <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 wur<strong>de</strong> beschlossen, ca. 50 % <strong>de</strong>s Immobilienbestan<strong>de</strong>s zu veräußern.<br />

Die Werte informieren über das ursprüngliche gesamte Volumen <strong>de</strong>s Fonds nach Vollinvestition.<br />

5)Diese Position beinhaltet die Verkaufserlöse aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l erworbenen Immobilienobjekte<br />

in Höhe von insgesamt 6.407.196,50 Euro sowie mit 1.211.000 Euro eine scha<strong>de</strong>nersatzbedingte, kostenneutrale<br />

Übernahme eines Objektes durch eine Gesellschaft <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong>-Gruppe im Jahr 2009. Von <strong>de</strong>n Verkaufserlösen entfallen<br />

2.221.134,00 Euro auf <strong>de</strong>n Paketverkauf von ca. 50 % <strong>de</strong>s Immobilienvermögens im Jahr 2007.<br />

6) Diese Position enthält die Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l bestimmten Immobilienobjekte <strong>de</strong>s<br />

Umlaufvermögens sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen dieser Han<strong>de</strong>lsobjekte.<br />

7) Der Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus <strong>de</strong>n Positionen <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustverrechnung,<br />

jeweils korrigiert um die Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zugehörigen Bilanzpositionen (vgl. 2. und 4.) <strong>de</strong>r konsolidierten<br />

Bilanz und um liquiditätsneutrale Buchungspositionen.<br />

8) Die kumulierten Einzahlungen aus Anlagenabgängen betreffen mit 3.804.239,13 Euro die scha<strong>de</strong>nersatzbedingte,<br />

kostenneutrale Übernahme von zwei Objekten seitens Gesellschaften <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong>-Gruppe im Jahr 2009 sowie <strong>de</strong>n Paketverkauf<br />

von ca. 50 % <strong>de</strong>s Immobilienvermögens im Jahr 2007, bei <strong>de</strong>m ein Verkaufserlös für die im Anlagevermögen<br />

aktivierten Objekte von 94.983.770,00 Euro erzielt wur<strong>de</strong>.<br />

9) Diese Position enthält Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Bestand erworbenen Immobilienobjekte <strong>de</strong>s Anlagevermögens<br />

sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen.<br />

10)Die kumulierten Einzahlungen betreffen <strong>de</strong>n Verkaufserlös eines Anteils an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG<br />

& Co. KG Zweite Professional Immobilien Holding KG im Jahr 2006 in Höhe von 867.116,58 Euro sowie <strong>de</strong>n Verkaufserlös<br />

<strong>de</strong>s Wertpapierbestan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien Wertpapieranlagen GbR im Jahr 2006 in Höhe von<br />

2.935.000,00 Euro.<br />

11) Diese Position enthält Auszahlungen für <strong>de</strong>n Kauf von Wertpapieren durch die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien Wertpapieranlagen<br />

GbR im Jahr 2005 in Höhe von 3.001.819,27 Euro, für <strong>de</strong>n Kauf eines Anteils an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien AG & Co. KG Zweite Professional Immobilien Holding KG im Jahr 2006 in Höhe von 820.000,00 Euro sowie<br />

Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb weiterer Wirtschaftsgüter <strong>de</strong>s Finanzanlagevermögens (Beitrags<strong>de</strong>pots für Finanzierungen<br />

über Lebensversicherungen) in Höhe von 53.231,43 Euro.<br />

12) Es han<strong>de</strong>lt sich um Vorab-Entnahmen <strong>de</strong>r Gesellschafter auf zukünftig geplante Gewinne inklusive anrechenbarer<br />

Steuern. In <strong>de</strong>n kumulierten Ausschüttungen ist die 50 %ige Rückzahlung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals zuzüglich Agio<br />

aufgrund <strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs zum 31.12.2007 berücksichtigt. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2008 erfolgen die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) auf das wirtschaftlich um 50 % reduzierte Kommanditkapital inklusive Agio.<br />

13) Es han<strong>de</strong>lt sich um Auszahlungen <strong>de</strong>r Vorausgewinne an die Komplementärin <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG,<br />

gemäß § 14 Gesellschaftsvertrag sowie § 9 Gesellschaftsvertrag Objekt KG, sowie um die Auszahlung <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 beschlossenen Haftungsvergütung für <strong>de</strong>n Teilportfolioverkauf in<br />

Höhe von 2.000.000,00 Euro.<br />

14) Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds ermittelt sich aus <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit,<br />

<strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit und <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit (vgl. 5.,<br />

10. und 17.).<br />

15) Unter <strong>de</strong>r Position versteht man die Guthaben bei Kreditinstituten zum jeweiligen Bilanzstichtag.<br />

16) Es han<strong>de</strong>lt sich um <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Darlehen zum Stichtag 31.12.2011 ohne Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten<br />

und ohne Kontokorrentkredite.<br />

53


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 4<br />

Emissionsjahr 2006<br />

Platzierungsphase 2006 bis 2007<br />

Investitionsphase 2006 bis 2010<br />

Bewirtschaftungsphase ab 2007<br />

Gestehungsfaktor 1) 11,71<br />

Fondsprofil<br />

Fondsstatus<br />

Bewirtschaftung und Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

in Bewirtschaftung<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital<br />

Euro Prozent 2)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 188.810.000 100,0 %<br />

Agio 9.439.500 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 3) 332.885.436 176,3 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 531.134.936 281,3 %<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 4<br />

Berlin, Afrikanisches Viertel<br />

54


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Konsolidierte IST-Kapitalflussrechnung<br />

1. + Einzahlungen aus<br />

Bewirtschaftungsphase 2011<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

2006 bis 2011<br />

Euro Prozent 2) Euro Prozent 2)<br />

1.1. Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten 44.949.667 23,8 % 139.393.300 73,8 %<br />

1.2. Verkaufserlöse Han<strong>de</strong>ls GmbH 4) 26.083.544 13,8 % 26.937.433 14,3 %<br />

1.3. Sonstiges 550.696 0,3 % 5.401.235 2,9 %<br />

1.4. Zinsen 119.193 0,1 % 2.245.861 1,2 %<br />

2. -/+ Zunahme/Abnahme von For<strong>de</strong>rungen und sonstige Aktiva und<br />

Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

3. - Auszahlungen für<br />

206.919 0,1 % -13.114.103 -6,9 %<br />

3.1. Immobilieninvestitionen Han<strong>de</strong>ls GmbH 5) -12.143.969 -6,4 % -71.460.861 -37,9 %<br />

3.2. Raumkosten umlagefähig -15.883.725 -8,5 % -45.429.869 -24,1 %<br />

3.3. Raumkosten nicht umlagefähig -2.217.029 -1,2 % -5.865.150 -3,1 %<br />

3.4. Reparaturen und Instandhaltungen -2.687.331 -1,4 % -6.238.547 -3,3 %<br />

3.5. Sanierungen -5.149.767 -2,7 % -12.341.128 -6,5 %<br />

3.6. Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs -2.335.835 -1,2 % -40.305.829 -21,3 %<br />

3.7. Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten -2.419.654 -1,3 % -21.177.843 -11,2 %<br />

3.8. Steuerzahlungen Han<strong>de</strong>ls GmbH -763.497 -0,4 % -748.423 -0,4 %<br />

3.9. Zinsen -12.834.705 -6,8 % -36.406.734 -19,4 %<br />

4. +/- Zunahme/Abnahme <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten, Rückstellungen,<br />

sonstige Passiva und Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

958.489 0,5 % 8.215.347 4,4 %<br />

5. = Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit 6) 16.432.996 8,7 % -70.895.311 -37,5 %<br />

6. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen Objekt KG 7) 0 0,0 % 1.231.800 0,7 %<br />

7. - Auszahlungen für Investitionen Objekt KG 8) -861.401 -0,5 % -374.954.762 -198,6 %<br />

8. + Einzahlungen aus Abgängen <strong>de</strong>s Finanzanlagevermögens 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

9. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 9) 0 0,0 % -155.941 -0,1 %<br />

10. + Einzahlungen aus <strong>de</strong>m Verkauf von konsolidierten Unternehmen 10) 40.000 0,0 % 40.000 0,0 %<br />

11. - Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb von konsolidierten Unternehmen 11) 0 0,0 % -2.119.223 -1,1 %<br />

12. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit -821.401 -0,5 % -375.958.126 -199,1 %<br />

13. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 63.290 0,0 % 198.178.066 105,0 %<br />

14. - Auszahlungen an Kommanditisten 12) -9.258.232 -4,9 % -32.504.517 -17,2 %<br />

15. - Auszahlungen an Komplementär 13) -1.446.731 -0,8 % -15.366.959 -8,1 %<br />

16. + Einzahlungen aus Darlehensauszahlungen 32.731.178 17,4 % 375.564.621 198,8 %<br />

17. - Darlehenstilgungen -37.956.289 -20,1 % -71.348.189 -37,8 %<br />

18. -/+ Verän<strong>de</strong>rung Kontokorrentkredite 23.056 0,0 % 23.272 0,0 %<br />

19. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit -15.843.728 -8,4 % 454.546.294 240,7 %<br />

20. Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />

(5. + 12. + 19.) 14) -232.133 -0,2 % 7.692.857 4,1 %<br />

21. + Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 7.924.990 4,3 % 0 0,0 %<br />

22. = Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 15) 7.692.857 4,1 % 7.692.857 4,1 %<br />

23. Steuerliches Ergebnis -8.333.642 -4,4 % -49.034.191 -26,0 %<br />

24. Stand Darlehen 31.12.2011 16) 304.216.432 161,1 % 304.216.432 161,1 %<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 4)<br />

1) Der Gestehungsfaktor berechnet sich gemäß § 5 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung zum 31.12.2011 <strong>de</strong>r Objekte mit Übergang von Nutzen und Lasten vor<br />

<strong>de</strong>m Stichtag.<br />

2)Darstellung in Prozent vom Kommanditkapital ohne Agio per 31.12.2011 (188.810.000,00 Euro). Die ausstehen<strong>de</strong><br />

Einlage beträgt zum 31.12.2011 71.434,07 Euro.<br />

3) Summe <strong>de</strong>r Nominaldarlehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vollinvestition; Han<strong>de</strong>lsaktivitäten bleiben unberücksichtigt, da<br />

sich diese durch Einkauf und Verkauf grundsätzlich ausgleichen sollen.<br />

4) Diese Position beinhaltet die Verkaufserlöse aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l erworbenen Immobilienobjekte.<br />

5) Diese Position enthält die Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l bestimmten Immobilienobjekte <strong>de</strong>s<br />

Umlaufvermögens sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen dieser Han<strong>de</strong>lsobjekte.<br />

6) Der Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus <strong>de</strong>n Positionen <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustverrechnung,<br />

jeweils korrigiert um die Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zugehörigen Bilanzpositionen (vgl. 2. und 4.) <strong>de</strong>r konsolidierten<br />

Bilanz und um liquiditätsneutrale Buchungspositionen.<br />

7) Die kumulierten Einzahlungen aus Anlagenabgängen betreffen mit 1.231.800,33 Euro eine Versicherungsentschädigung<br />

im Jahr 2009 für die komplette Brandzerstörung eines Objekts in Dortmund.<br />

8) Diese Position enthält Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Bestand erworbenen Immobilienobjekte <strong>de</strong>s Anlagevermögens<br />

sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen.<br />

9) Diese Position enthält Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb von Wirtschaftsgütern <strong>de</strong>s Finanzanlagevermögens (Beitrags<strong>de</strong>pots<br />

für Finanzierungen über Lebensversicherungen).<br />

10) Die Einzahlungen aus <strong>de</strong>m Verkauf von konsolidierten Unternehmen betreffen <strong>de</strong>n Verkaufserlös <strong>de</strong>s Jahres 2011<br />

für die Beteiligung an <strong>de</strong>r Erste <strong>ZBI</strong> Beteiligungs GmbH.<br />

11) Die Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb von konsolidierten Unternehmen betreffen grundsätzlich die für die stillen Reserven<br />

bezahlten Anschaffungskosten von Beteiligungen, die im sogenannten Share-Deal erworben wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

betreffen die Beteiligung an <strong>de</strong>r Erste <strong>ZBI</strong> Beteiligungs GmbH (1.665,72 Euro), an <strong>de</strong>r I. f. Immobilien & Entwicklungs<br />

GmbH (759.244,11 Euro), an <strong>de</strong>r arco Beteiligungsgesellschaft für Grundstücksverwaltung mbH (1.358.311,97 Euro)<br />

und an <strong>de</strong>r AQuis Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Neu-Karow Gewerbe KG (1,00 Euro).<br />

12) Es han<strong>de</strong>lt sich um Vorab-Entnahmen <strong>de</strong>r Gesellschafter auf zukünftig geplante Gewinne inklusive anrechenbarer<br />

Steuern.<br />

13) Es han<strong>de</strong>lt sich um Auszahlungen <strong>de</strong>r Vorausgewinne an die Komplementärin <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG<br />

gemäß § 14 Gesellschaftsvertrag sowie § 9 Gesellschaftsverträge Objekt KGs.<br />

14) Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds ermittelt sich aus <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit,<br />

<strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit und <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit (vgl. 5.,<br />

12. und 19.).<br />

15) Unter <strong>de</strong>r Position versteht man die Guthaben bei Kreditinstituten zum jeweiligen Bilanzstichtag.<br />

16) Es han<strong>de</strong>lt sich um <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Darlehen zum Stichtag 31.12.2011 ohne Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten<br />

und ohne Kontokorrentkredite.<br />

55


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 5<br />

Emissionsjahr 2008<br />

Platzierungsphase 2008 bis 2010<br />

Investitionsphase 2008 bis 2011<br />

Bewirtschaftungsphase ab 2009<br />

Gestehungsfaktor 1) 11,42<br />

Fondsprofil<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

Fondsstatus verkauft zum Jahresen<strong>de</strong> 2012<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital<br />

Euro Prozent 2)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 44.255.000 100,0 %<br />

Agio 2.211.250 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 3) 86.561.400 195,6 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 133.027.650 300,6 %<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 5<br />

Berlin, Britzer Straße<br />

56


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Konsolidierte IST-Kapitalflussrechnung<br />

1. + Einzahlungen aus<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

2011<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

2008 bis 2011<br />

Euro Prozent 2) Euro Prozent 2)<br />

1.1. Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten 12.822.705 29,0 % 18.105.054 40,9 %<br />

1.2. Sonstiges 92.727 0,2 % 103.330 0,2 %<br />

1.3. Zinsen 30.474 0,1 % 801.572 1,8 %<br />

2. -/+ Zunahme/Abnahme von For<strong>de</strong>rungen und sonstige Aktiva und<br />

Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

3. - Auszahlungen für<br />

-327.024 -0,7 % -984.558 -2,2 %<br />

3.1. Raumkosten umlagefähig -5.155.837 -11,7 % -6.992.153 -15,8 %<br />

3.2. Raumkosten nicht umlagefähig -562.926 -1,3 % -758.599 -1,7 %<br />

3.3. Reparaturen und Instandhaltungen -891.271 -2,0 % -1.129.871 -2,6 %<br />

3.4. Sanierungen -825.756 -1,9 % -983.872 -2,2 %<br />

3.5. Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs -163.872 -0,4 % -8.728.863 -19,6 %<br />

3.6. Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten -681.749 -1,5 % -2.570.921 -5,8 %<br />

3.7. Zinsen -2.827.106 -6,4 % -3.749.989 -8,5 %<br />

4. +/- Zunahme/Abnahme <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten, Rückstellungen,<br />

sonstige Passiva und Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

-1.729.304 -3,9 % 1.824.989 4,1 %<br />

5. = Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit 4) -218.939 -0,5 % -5.063.881 -11,4 %<br />

6. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen Objekt KG 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

7. - Auszahlungen für Investitionen Objekt KG 5) -41.186.671 -93,1 % -114.118.615 -257,9 %<br />

8. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit -41.186.671 -93,1 % -114.118.615 -257,9 %<br />

9. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 50.004 0,1 % 46.278.751 104,6 %<br />

10. - Auszahlungen an Kommanditisten 6) -1.769.585 -4,0 % -2.856.089 -6,5 %<br />

11. - Auszahlungen an Komplementär 7) -1.960.377 -4,4 % -3.378.713 -7,6 %<br />

12. + Einzahlungen aus Darlehensauszahlungen 45.005.000 101,7 % 84.801.400 191,6 %<br />

13. - Darlehenstilgungen -1.161.192 -2,6 % -1.524.086 -3,4 %<br />

14. -/+ Verän<strong>de</strong>rung Kontokorrentkredite -2.748 0,0 % 0 0,0 %<br />

15. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit 40.161.102 90,8 % 123.321.263 278,7 %<br />

16. Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />

(5. + 8. + 15.) 8) -1.244.508 -2,8 % 4.138.767 9,4 %<br />

17. + Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 5.383.275 12,2 % 0 0,0 %<br />

18. = Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 9) 4.138.767 9,4 % 4.138.767 9,4 %<br />

19. Steuerliches Ergebnis -2.235.842 -5,1 % -8.403.395 -19,0 %<br />

20. Stand Darlehen 31.12.2011 10) 83.277.314 188,2 % 83.277.314 188,2 %<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 5)<br />

1) Der Gestehungsfaktor berechnet sich gemäß § 5 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft. Es han<strong>de</strong>lt sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung zum 31.12.2011<br />

<strong>de</strong>r Objekte mit Übergang von Nutzen und Lasten vor <strong>de</strong>m Stichtag.<br />

2) Darstellung in Prozent vom Kommanditkapital ohne Agio per 31.12.2011 (44.255.000,00 Euro).<br />

Die ausstehen<strong>de</strong> Einlage beträgt zum 31.12.2011 187.499,19 Euro.<br />

3) Summe <strong>de</strong>r Nominaldarlehen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vollinvestition.<br />

4) Der Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus <strong>de</strong>n Positionen <strong>de</strong>r<br />

Gewinn- und Verlustverrechnung, jeweils korrigiert um die Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zugehörigen<br />

Bilanzpositionen (vgl. 2. und 4.) <strong>de</strong>r konsolidierten Bilanz und um liquiditätsneutrale Buchungspositionen.<br />

5) Diese Position enthält Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Bestand erworbenen Immobilienobjekte<br />

<strong>de</strong>s Anlagevermögens sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen.<br />

6) Es han<strong>de</strong>lt sich um Vorab-Entnahmen <strong>de</strong>r Gesellschafter auf zukünftig geplante Gewinne<br />

inklusive anrechenbarer Steuern.<br />

7) Es han<strong>de</strong>lt sich um Auszahlungen <strong>de</strong>r Vorausgewinne an die Komplementärin gemäß § 14<br />

Gesellschaftsvertrag sowie § 9 Gesellschaftsverträge Objekt KGs.<br />

8) Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds ermittelt sich aus <strong>de</strong>m Cashflow<br />

<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit, <strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit und <strong>de</strong>m<br />

Cashflow <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit (vgl. 5., 8. und 15.).<br />

9) Unter <strong>de</strong>r Position versteht man die Guthaben bei Kreditinstituten zum jeweiligen Bilanzstichtag.<br />

10) Es han<strong>de</strong>lt sich um <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Darlehen zum Stichtag 31.12.2011 ohne Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten<br />

und ohne Kontokorrentkredite.<br />

57


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 6<br />

Emissionsjahr 2010<br />

Platzierungsphase 2010 bis 2011<br />

Investitionsphase<br />

Bewirtschaftungsphase ab 2010<br />

Gestehungsfaktor 1) 11,4<br />

Fondsprofil<br />

Fondsstatus<br />

2010 bis 2012 (geplant)<br />

Bewirtschaftung und Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

in Bewirtschaftung<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital<br />

Euro Prozent 2)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 55.295.000 100,0 %<br />

Agio 2.763.750 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 3) 85.210.420 154,1 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 143.269.170 259,1 %<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 6<br />

Berlin, Schreinerstraße<br />

58


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Konsolidierte IST-Kapitalflussrechnung<br />

1. + Einzahlungen aus<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

2011<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

2010 bis 2011<br />

Euro Prozent 2) Euro Prozent 2)<br />

1.1. Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten 2.856.156 5,2% 2.856.156 5,2%<br />

1.2. Verkaufserlöse Han<strong>de</strong>ls GmbH 4) 10.114.160 18,3% 10.114.160 18,3%<br />

1.3. Sonstiges 126 0,0% 126 0,0%<br />

1.4. Zinsen 174.031 0,3% 174.031 0,3%<br />

2. -/+ Zunahme/Abnahme von For<strong>de</strong>rungen und sonstige Aktiva und<br />

Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

3. - Auszahlungen für<br />

-10.482.766 -19,0% -10.484.070 -19,0%<br />

3.1. Immobilieninvestitionen Han<strong>de</strong>ls GmbH 5) -20.217.175 -36,6% -20.490.762 -37,1%<br />

3.2. Raumkosten umlagefähig -672.931 -1,2% -684.303 -1,2%<br />

3.3. Raumkosten nicht umlagefähig -110.485 -0,2% -110.869 -0,2%<br />

3.4. Reparaturen und Instandhaltungen -115.751 -0,2% -115.751 -0,2%<br />

3.5. Sanierungen -67.725 -0,1% -67.725 -0,1%<br />

3.6. Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs -9.491.883 -17,2% -11.732.690 -21,2%<br />

3.7. Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten -1.498.365 -2,7% -1.652.298 -3,0%<br />

3.8. Steuerzahlungen Han<strong>de</strong>ls GmbH -324.896 -0,6% -324.896 -0,6%<br />

3.9. Zinsen -415.536 -0,8% -419.391 -0,8%<br />

4. +/- Zunahme/Abnahme <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten, Rückstellungen,<br />

sonstige Passiva und Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

2.961.203 5,4% 4.253.446 7,7%<br />

5. = Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit 6) -27.291.837 -49,4% -28.684.836 -51,9%<br />

6. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen Objekt KG 0 0,0% 0 0,0%<br />

7. - Auszahlungen für Investitionen Objekt KG 7) -52.770.358 -95,4% -54.008.708 -97,7%<br />

8. + Einzahlungen aus <strong>de</strong>m Verkauf von konsolidierten Unternehmen<br />

0 0,0% 0 0,0%<br />

9. - Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb von konsolidierten Unternehmen<br />

8) -888.168 -1,6% -888.168 -1,6%<br />

10. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit -53.658.526 -97,0% -54.896.876 -99,3%<br />

11 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 47.219.500 85,4% 56.994.450 103,1%<br />

12. - Auszahlungen an Kommanditisten 9) -1.009.055 -1,8% -1.034.474 -1,9%<br />

13. - Auszahlungen an Komplementär 10) -84.127 -0,2% -84.127 -0,2%<br />

14. + Einzahlungen aus Darlehensauszahlungen 36.995.553 66,9% 37.095.553 67,1%<br />

15. - Darlehenstilgungen -3.557.021 -6,4% -3.557.021 -6,4%<br />

16. -/+ Verän<strong>de</strong>rung Kontokorrentkredite 12 0,0% 12 0,0%<br />

17. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit 79.564.862 143,9% 89.414.393 161,7%<br />

18. Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />

(5. + 10. + 17.) 11) -1.385.501 -2,5% 5.832.681 10,5%<br />

19. + Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 7.218.182 13,0% 0 0,0%<br />

20. = Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 12) 5.832.681 10,5% 5.832.681 10,5%<br />

21. Steuerliches Ergebnis -5.575.444 -10,1% -7.139.415 -12,9%<br />

22. Stand Darlehen 31.12.2011 13) 33.538.532 60,7% 33.538.532 60,7%<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 6)<br />

1) Der Gestehungsfaktor berechnet sich gemäß § 5 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung zum 31.12.2011.<br />

2) Darstellung in Prozent vom Kommanditkapital ohne Agio per 31.12.2011 (55.295.000,00 Euro). Die eingefor<strong>de</strong>rte,<br />

noch ausstehen<strong>de</strong> Einlage beträgt zum 31.12.2011 1.064.300,00 Euro.<br />

3) Es bestehen noch nicht für alle angekauften Objekte Endfinanzierungen. Dargestellt ist die Summe <strong>de</strong>r Nominaldarlehen<br />

zum Zeitpunkt November 2012.<br />

4) Diese Position beinhaltet die Verkaufserlöse aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l erworbenen Immobilienobjekte.<br />

5) Diese Position enthält die Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l bestimmten Immobilienobjekte, <strong>de</strong>s<br />

Umlaufvermögens sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen dieser Han<strong>de</strong>lsobjekte.<br />

6) Der Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus <strong>de</strong>n Positionen <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustverrechnung,<br />

jeweils korrigiert um die Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zugehörigen Bilanzpositionen (vgl. 2. und 4.) <strong>de</strong>r konsolidierten<br />

Bilanz und um liquiditätsneutrale Buchungspositionen.<br />

7) Diese Position enthält Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Bestand erworbenen Immobilienobjekte <strong>de</strong>s Anlagevermögens<br />

sowie Auszahlungen für zu aktivieren<strong>de</strong> Sanierungen.<br />

8) Die Auszahlungen für <strong>de</strong>n Erwerb von konsolidierten Unternehmen betreffen grundsätzlich die jeweils für die stillen<br />

Reserven bezahlten Anschaffungskosten von Beteiligungen, die im sogenannten Share-Deal erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Jahr 2011 sind für <strong>de</strong>n mit Nutzen/Lasten-Übergang im Jahr 2012 erfolgten Erwerb von 94 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r<br />

Kronacher Wohnungsbaugesellschaft mbH Erwerbsnebenkosten in Höhe von 888.168,29 Euro angefallen.<br />

9) Es han<strong>de</strong>lt sich um Vorab-Entnahmen <strong>de</strong>r Gesellschafter auf zukünftig geplante Gewinne inklusive anrechenbarer<br />

Steuern.<br />

10) Es han<strong>de</strong>lt sich um Auszahlungen <strong>de</strong>r Vorausgewinne an die Komplementärin gemäß § 14 Gesellschaftsvertrag<br />

sowie § 9 Gesellschaftsverträge Objekt KGs.<br />

11) Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds ermittelt sich aus <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit,<br />

<strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit und <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit (vgl. 5.,<br />

10. und 17.).<br />

12) Unter <strong>de</strong>r Position versteht man die Guthaben bei Kreditinstituten zum jeweiligen Bilanzstichtag.<br />

13) Es han<strong>de</strong>lt sich um <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Darlehen zum Stichtag 31.12.2011 ohne Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten<br />

und ohne Kontokorrentkredite.<br />

59


Leistungsbilanz<br />

<strong>ZBI</strong> PROFESSIONAL 7<br />

Emissionsjahr 2011<br />

Platzierungsphase seit 2011<br />

Investitionsphase seit 2012<br />

Bewirtschaftungsphase seit 2012<br />

Gestehungsfaktor 1) ./.<br />

Fondsprofil<br />

Fondsstatus<br />

Bewirtschaftung und Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>utscher Immobilien,<br />

investorenbestimmter Fonds.<br />

in Platzierung und Investition<br />

Fondsvolumen Eigenkapital/Fremdkapital 3) Euro Prozent 2)<br />

Kommanditkapital ohne Agio 40.000.000 100,0 %<br />

Agio 1.999.500 5,0 %<br />

Fremdkapital brutto 84.000.000 210,0 %<br />

Fondsvolumen inklusive Agio 125.999.500 315,0 %<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Germaniastraße<br />

60


<strong>ZBI</strong> 8 Leistungsbilanz<br />

Konsolidierte IST-Kapitalflussrechnung<br />

1. + Einzahlungen aus<br />

Investitionsphase 2011<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsphase<br />

15.08.2011 bis 2011<br />

Euro Prozent 2) Euro Prozent 2)<br />

1.1. Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

1.2. Verkaufserlöse Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

1.3. Sonstiges 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

1.4. Zinsen 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

2. -/+ Zunahme/Abnahme von For<strong>de</strong>rungen und sonstige Aktiva und<br />

Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

3. - Auszahlungen für<br />

-8.410 0,0 % -8.410 0,0 %<br />

3.1. Immobilieninvestitionen Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

3.2. Raumkosten umlagefähig 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

3.3. Raumkosten nicht umlagefähig 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

3.4. Reparaturen und Instandhaltungen 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

3.5. Sanierungen 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

3.6. Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs -1.020.263 -2,6 % -1.020.263 -2,6 %<br />

3.7. Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten -84.910 -0,2 % -84.910 -0,2 %<br />

3.8. Steuerzahlungen Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

3.9. Zinsen -845 0,0 % -845 0,0 %<br />

4. +/- Zunahme/Abnahme <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten, Rückstellungen,<br />

sonstige Passiva und Korrektur liquiditätsneutraler Buchungspositionen<br />

852.341 2,1 % 852.341 2,1 %<br />

5. = Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit 4) -262.087 -0,7 % -262.087 -0,7 %<br />

6. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen Objekt KG 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

7. - Auszahlungen für Investitionen Objekt KG 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

8. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

9. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.506.950 3,8 % 1.506.950 3,8 %<br />

10. - Auszahlungen an Kommanditisten 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

11. - Auszahlungen an Komplementär 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

12. + Einzahlungen aus Darlehensauszahlungen 50.000 0,1 % 50.000 0,1 %<br />

13. - Darlehenstilgungen 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

14. -/+ Verän<strong>de</strong>rung Kontokorrentkredite 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

15. = Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit 1.556.950 3,9 % 1.556.950 3,9 %<br />

16. Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />

(5. + 8. + 15.) 5) 1.294.863 3,2 % 1.294.863 3,2 %<br />

17. + Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 0 0,0 % 0 0,0 %<br />

18. = Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 6) 1.294.863 3,2 % 1.294.863 3,2 %<br />

19. Steuerliches Ergebnis -721.526 -1,8 % -721.526 -1,8 %<br />

20. Stand Darlehen 31.12.2011 7) 50.000 0,1 % 50.000 0,1 %<br />

Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung (<strong>ZBI</strong> Professional 7)<br />

1) Der Gestehungsfaktor berechnet sich gemäß § 5 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung zum 31.12.2011. Zu diesem Stichtag ist bei noch keinem Objekt Nutzen<br />

und Lasten übergegangen, so dass keine Angabe zu diesem Stichtag erfolgen kann.<br />

2) Darstellung in Prozent vom im Verkaufsprospekt geplanten gezeichneten Kommanditkapital ohne Agio<br />

(40.000.000,00 Euro). Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 beträgt das Kommanditkapital ohne Agio 5.919.000,00 Euro.<br />

Die ausstehen<strong>de</strong> Einlage beträgt zum 31.12.2011 4.707.500,00 Euro. Die Darstellung erfolgte auf Basis prospektierter<br />

Planzahlen, da sich <strong>de</strong>r Fonds im Jahr 2011 sowohl in <strong>de</strong>r Platzierungs- als auch in <strong>de</strong>r Investitionsphase befun<strong>de</strong>n hat.<br />

3) Bei <strong>de</strong>n Angaben zum Kommanditkapital und Agio sowie beim Fremdkapital brutto han<strong>de</strong>lt es sich um die Planzahlen<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospekts für die geplanten Investitionen.<br />

4) Der Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus <strong>de</strong>n Positionen <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustverrechnung,<br />

jeweils korrigiert um die Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zugehörigen Bilanzpositionen (vgl. 2. und 4.) <strong>de</strong>r konsolidierten<br />

Bilanz und um liquiditätsneutrale Buchungspositionen.<br />

5) Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds ermittelt sich aus <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit,<br />

<strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit und <strong>de</strong>m Cashflow <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit (vgl. 5.,<br />

8. und 15.).<br />

6) Unter <strong>de</strong>r Position versteht man die Guthaben bei Kreditinstituten zum jeweiligen Bilanzstichtag.<br />

7) Es han<strong>de</strong>lt sich um <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Darlehen zum Stichtag 31.12.2011 ohne Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten und<br />

ohne Kontokorrentkredite.<br />

61


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Leipzig, August-Bebel-Straße<br />

62


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

7 Emittentin, Vertragspartner,<br />

Verflechtungen<br />

7.1 Emittentin <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

ist die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Sie ist eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Fürth unter hra 9960, Sitz: Erlangen, Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen.<br />

Sie wur<strong>de</strong> am 15.10.2012 auf unbestimmte Zeit gegrün<strong>de</strong>t;<br />

eine Gesamtdauer ihres Bestehens kann daher<br />

nicht angegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Emittentin, für die die <strong>de</strong>utsche Rechtsordnung<br />

maßgebend ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine Personengesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft.<br />

Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen. Persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist die <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH mit Sitz in Erlangen; diese ist<br />

unter hrb 13092 im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Fürth eingetragen. Geschäftsführer sind Dr. Bernd Ital,<br />

Nürnberg, und Mark Münzing, Berlin, jeweils einzelvertretungsberechtigt.<br />

Das Stammkapital <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin manifestiert sich in einem<br />

Geschäftsanteil zu 25.000 Euro und ist voll eingezahlt.<br />

Den Geschäftsanteil hält die Alleingesellschafterin <strong>ZBI</strong><br />

Fondsverwaltungs GmbH, welche im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

<strong>de</strong>s Amtsgerichts Fürth unter hrb 7972 eingetragen<br />

ist. Der Sitz <strong>de</strong>r Alleingesellschafterin ist Erlangen. Die<br />

Geschäftsanschrift lautet: Henkestraße 10, 91054 Erlangen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

um eine juristische Person, <strong>de</strong>ren Haftung<br />

gesetzlich beschränkt ist. Normalerweise haftet eine<br />

Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt,<br />

vorliegend haftet die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin,<br />

jedoch nur mit ihrem Stammkapital, weil<br />

sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Insoweit<br />

weicht <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Emittentin<br />

daher von <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung <strong>de</strong>s unbeschränkt<br />

haften<strong>de</strong>n Komplementärs (§ 161 HGB) ab.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens <strong>de</strong>r Emittentin ist die<br />

Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens<br />

und die Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />

7.2 Gründungsgesellschafter und Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern/Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

insgesamt gezeichneten und eingezahlten<br />

Einlagen beträgt 10.000 Euro. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

sind an <strong>de</strong>r Emittentin folgen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

beteiligt, die diese auch gegrün<strong>de</strong>t haben:<br />

Als persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin:<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH mit Sitz in<br />

Erlangen eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Fürth unter hrb 13092, Geschäftsanschrift: Henkestraße<br />

10, 91054 Erlangen.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin hat keine Einlage<br />

übernommen. Sie ist nicht am Vermögen <strong>de</strong>r Emittentin<br />

beteiligt.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin erhält gemäß<br />

§ 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages einen auch in Verlustjahren<br />

zu zahlen<strong>de</strong>n Vorabgewinn (Haftungsvergütung)<br />

von jährlich 1.800 Euro (pro rata temporis) zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer. Daneben erhält<br />

die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin in ihrer Eigenschaft<br />

als persönlich haften<strong>de</strong> und geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG – <strong>de</strong>r<br />

Objektpersonengesellschaft, an welcher die Emittentin<br />

als alleinige Kommanditistin beteiligt ist – als Vorausgewinn<br />

eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von<br />

1.800 Euro (pro rata temporis) zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Daneben stehen <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

nach Totalgewinnerreichung und Zuweisung von<br />

Gewinnen an die Investoren in Höhe von 7,5 % p. a. (im<br />

Jahr 2013 in Höhe von 4 %), bezogen auf die einbezahlte<br />

und nicht zurückbezahlte Beteiligungssumme zuzüglich<br />

Agio, 50 % <strong>de</strong>s nach Berücksichtigung von Vorausgewinnen<br />

verbleiben<strong>de</strong>n Restgewinns zu.<br />

Soweit die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin eine<br />

Bürgschaft für eine zur Durchführung einer Immobilieninvestition<br />

aufzunehmen<strong>de</strong> Fremdfinanzierung überneh-<br />

63


men sollte, kann ihr hierfür eine Vergütung in Höhe von<br />

bis zu 0,5 % <strong>de</strong>s verbürgten Darlehensbetrages zustehen.<br />

Als Kommanditistin:<br />

Erlanger Consulting GmbH mit <strong>de</strong>m Sitz in Erlangen, eingetragen<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts Fürth unter<br />

hrb 7209, Geschäftsanschrift: Rathsberger Straße 6,<br />

91054 Erlangen.<br />

Sie hat eine Kommanditeinlage von 10.000 Euro (in Worten:<br />

Zehntausend Euro) gezeichnet. Die Kommanditeinlage<br />

ist zu 100 % eingezahlt.<br />

Sie nimmt am Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

teil. Außer<strong>de</strong>m erhält sie aufgrund <strong>de</strong>r übernommenen<br />

Funktion als Treuhän<strong>de</strong>rin für die Platzierungsphase eine<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase fällige einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,35 %, bezogen auf das rechtswirksam<br />

von Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

gezeichnete Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro, und<br />

in Höhe von 0,3 % bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,2 % bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe<br />

von 0,15 %, bezogen auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Die Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene<br />

Abschlagszahlungen nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />

Kapitals verlangen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase eine jeweils zu einem Viertel<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres fällige<br />

jährliche Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von<br />

0,09 %, bezogen auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %,<br />

bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,07 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,07 % bezogen<br />

auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche<br />

sich für die Geschäftsjahre <strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s<br />

Teilportfolioverkaufs und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,11 %, bezogen<br />

64<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 % bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer, erhöht.<br />

Sofern bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />

von 10 Mio. Euro gezeichnet ist und<br />

<strong>de</strong>shalb die Gesellschaft rückabgewickelt wird, ist eine<br />

gegebenenfalls bereits gezahlte Vergütung zinslos zu<br />

erstatten.<br />

Neben <strong>de</strong>r Berechtigung, Anteile für Investoren treuhän<strong>de</strong>risch<br />

zu halten und insoweit ihren Anteil zu erhöhen<br />

und zu eigenen Leistungen gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

nur bei entsprechen<strong>de</strong>r Deckung durch Treugeber verpflichtet<br />

zu sein, hat auch diese Kommanditistin die gleichen<br />

Rechte wie beitreten<strong>de</strong> Investoren.<br />

Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige<br />

Gesamtbezüge, insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art<br />

außer <strong>de</strong>n auf Seite 63 dargestellten Gewinnanteilen<br />

und jährlichen Haftungsvergütungen (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH) sowie <strong>de</strong>r auf Seite 64 dargestellten<br />

Gewinnbeteiligungen und Treuhandvergütung<br />

(Erlanger Consulting GmbH) stehen <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

und <strong>de</strong>n Gesellschaftern zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH und Erlanger Consulting GmbH) nicht zu.<br />

Bei <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern und <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger Consulting<br />

GmbH) han<strong>de</strong>lt es sich um juristische Personen mit Sitz<br />

in Deutschland. Eine Angabe zu ausländischen Verurteilungen<br />

ist daher nicht nötig.<br />

Über das Vermögen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter und<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftern zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

(<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger<br />

Consulting GmbH) wur<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r letzten


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r mangels<br />

Masse abgewiesen. Die Gründungsgesellschafter<br />

und die Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

(<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

und Erlanger Consulting GmbH) waren innerhalb <strong>de</strong>r<br />

letzten fünf Jahre nicht in <strong>de</strong>r Geschäftsführung einer<br />

Gesellschaft tätig, über <strong>de</strong>ren Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r mangels Masse abgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger Consulting<br />

GmbH) haben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften<br />

o<strong>de</strong>r zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.<br />

Bisher wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r eine solche Erlaubnis beantragt<br />

noch durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt aufgehoben.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger Consulting<br />

GmbH) sind we<strong>de</strong>r unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragt sind, noch an solchen,<br />

die <strong>de</strong>r Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

o<strong>de</strong>r es vermitteln, sowie auch nicht an solchen, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung o<strong>de</strong>r Anschaffung<br />

<strong>de</strong>r Anlageobjekte Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger Consulting<br />

GmbH) sind für solche Unternehmen auch nicht tätig.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger Consulting<br />

GmbH) sind we<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt, noch stellen sie <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung o<strong>de</strong>r vermitteln es, noch<br />

erbringen sie im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anschaffung<br />

o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte Lieferungen o<strong>de</strong>r<br />

Leistungen.<br />

Zu bestehen<strong>de</strong>n Verflechtungen wird auf Seite 85 verwiesen.<br />

7.3 Angaben über die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile<br />

<strong>de</strong>r Anleger und abweichen<strong>de</strong> Hauptmerkmale<br />

<strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Gesellschafter<br />

und abweichen<strong>de</strong> Rechte <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Emittentin zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile wer<strong>de</strong>n für alle Gesellschafter,<br />

also für die Gesellschafter im Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung und die Anleger durch <strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Emittentin bestimmt. Die<br />

Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Anleger sind insoweit<br />

<strong>de</strong>finiert durch Rechte auf Vermögens- und Ergebnisbeteiligung<br />

und Auszahlung von Entnahmen sowie<br />

eines etwaigen Liquidationserlöses, Mitwirkungsrechte,<br />

Informations- und Kontrollrechte, Übertragungsrechte<br />

und Ansprüche auf ein Abfindungsguthaben<br />

bei Ausschei<strong>de</strong>n (vgl. insoweit auch Rechtliche Grundlagen<br />

Seiten 135 f., 138 - 140) einerseits und die gesellschaftsrechtlichen<br />

Treuepflichten und die Pflicht zur<br />

Erbringung <strong>de</strong>r Einlage an<strong>de</strong>rerseits.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Anleger ist grundsätzlich auf die zu leisten<strong>de</strong><br />

Einlage beschränkt. Von <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

<strong>de</strong>s Anlegers wird ein Betrag von 10 % als Haftkapital im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Außenverhältnis haftet<br />

<strong>de</strong>r Anleger nur in Höhe <strong>de</strong>s Haftkapitals. Die Haftung<br />

erlischt, wenn und solange die 10 % <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

eingezahlt und nicht zurückerstattet wur<strong>de</strong>n<br />

bzw. durch Entnahmen unterschritten wer<strong>de</strong>n, die nicht<br />

durch entsprechen<strong>de</strong> Gewinne ge<strong>de</strong>ckt sind. Wird das<br />

Haftkapital zurückgezahlt, lebt die Haftung wie<strong>de</strong>r auf.<br />

Die Anteile <strong>de</strong>r Gesellschafter im Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

weisen grundsätzlich die gleichen Hauptmerkmale<br />

auf wie die Anteile <strong>de</strong>r Anleger. Jedoch ist<br />

die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung <strong>de</strong>r Emittentin und zur<br />

Übernahme <strong>de</strong>r Geschäftsführung und <strong>de</strong>r Vertretung<br />

in <strong>de</strong>n Objektpersonengesellschaften verpflichtet. Die<br />

Gründungskommanditistin hat die Pflichten übernommen,<br />

für die Anleger <strong>de</strong>ren Beteiligungen treuhän<strong>de</strong>risch<br />

zu halten, diese insoweit von ihrem eigenen Vermögen<br />

getrennt zu verwalten, die Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben <strong>de</strong>r<br />

65


Anleger jährlich abzufragen und einbezahlte Einlagen<br />

umgehend an die Emittentin weiterzuleiten. Überdies<br />

sind die Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

<strong>de</strong>n Anlegern auskunfts- und rechnungslegungspflichtig.<br />

Mit diesen Pflichten korrespondieren<br />

Son<strong>de</strong>rrechte <strong>de</strong>r Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Vergütung<br />

ihrer Leistungen, welche <strong>de</strong>ren Anteile insoweit<br />

ebenfalls <strong>de</strong>finieren. Die abweichen<strong>de</strong>n Rechte <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Emittentin im Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

stellen sich wie folgt dar:<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin leistet keine<br />

Einlage, haftet persönlich mit ihrem gesamten Vermögen<br />

und hat unabhängig von einem Kapitalanteil in<br />

Gesellschafterversammlungen eine Stimme. Sie ist zur<br />

Geschäftsführung und Vertretung <strong>de</strong>r Emittentin berechtigt<br />

und verpflichtet und kann zu ihren Gunsten<br />

Vorkaufsrechte an <strong>de</strong>n zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien einräumen.<br />

Zu Gunsten <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

bestehen darüber hinaus beson<strong>de</strong>re Regelungen hinsichtlich<br />

bestehen<strong>de</strong>r Vorausgewinne, <strong>de</strong>r Gewinnbeteiligung<br />

und <strong>de</strong>s Entnahmerechtes. Zu<strong>de</strong>m steht ihr das<br />

Recht zu, die Übertragung von Beteiligungen zu gestatten.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Gründungskommanditistin besteht die<br />

Beson<strong>de</strong>rheit, dass diese nicht zur Zahlung eines Agios<br />

verpflichtet ist. Des Weiteren erhält die Erlanger Consulting<br />

GmbH für die Übernahme <strong>de</strong>r Treuhandschaft die<br />

im Gesellschaftsvertrag geregelten Tätigkeitsvergütungen.<br />

Im Übrigen gibt es keine abweichen<strong>de</strong>n Hauptmerkmale<br />

<strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Gesellschafter sowie keine<br />

abweichen<strong>de</strong>n Rechte <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>r Emittentin<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung.<br />

Ehemalige Gesellschafter, <strong>de</strong>nen Ansprüche aus <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Emittentin zustehen könnten, gibt es<br />

nicht.<br />

7.4 Angaben über das Kapital <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Im Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung beträgt die Höhe<br />

<strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals 10.000 Euro, wovon 10 % als<br />

Hafteinlage ins Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Art <strong>de</strong>r Kapitalanteile ist Kommanditkapital. Das Kapital<br />

wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Gesellschaftsgründung von <strong>de</strong>r Gründungskommanditistin<br />

gezeichnet.<br />

Die übernommene Kommanditbeteiligung ist vollständig<br />

eingezahlt. Einlagen auf das Kapital stehen nicht aus.<br />

Es ist vorgesehen, das Kapital <strong>de</strong>r Emittentin um bis zu<br />

99,99 Mio. Euro auf bis zu 100 Mio. Euro zu erhöhen. Hinzu<br />

kommt das auf die Erhöhung von Neubeitreten<strong>de</strong>n zu<br />

leisten<strong>de</strong> Agio in Höhe von 5 % <strong>de</strong>s jeweiligen übernommenen<br />

Betrages. Von <strong>de</strong>n jeweils übernommenen Erhöhungsbeträgen<br />

sollen 10 % als Haftkapital im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen wer<strong>de</strong>n, während in Höhe von 90 %<br />

lediglich eine Pflichteinlage gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

übernommen wird.<br />

In Bezug auf die Emittentin sind bisher keine Wertpapiere<br />

o<strong>de</strong>r Vermögensanlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Absatz 2<br />

VermAnlG ausgegeben wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Emittentin han<strong>de</strong>lt<br />

es sich auch nicht um eine Aktiengesellschaft o<strong>de</strong>r<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Ein Nennbetrag umlaufen<strong>de</strong>r<br />

Wertpapiere, die <strong>de</strong>n Gläubigern ein Umtausch<br />

o<strong>de</strong>r Bezugsrecht auf Aktien einräumen, kann daher nicht<br />

angegeben wer<strong>de</strong>n. Gleiches gilt für die Nennung <strong>de</strong>r Bedingungen<br />

und das Verfahren für <strong>de</strong>n Umtausch o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Bezug.<br />

7.5 Geschäftstätigkeit<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche <strong>de</strong>r Emittentin sind<br />

die Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens<br />

und die Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />

Die Emittentin wird ausschließlich im Rahmen dieses<br />

in § 2 <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n Seiten 169 ff. abgedruckten Gesell-<br />

66


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

schaftsvertrages geregelten Unternehmensgegenstan<strong>de</strong>s<br />

tätig, ohne dass bisher Immobilieninvestitionen<br />

erfolgt sind. Weitere Tätigkeitsbereiche bestehen nicht.<br />

Über diesen Gegenstand hinaus wird keine Tätigkeit ausgeübt.<br />

Laufen<strong>de</strong> Investitionen sind nicht getätigt. Die Emittentin<br />

hat sich am 15.10.2012 an einer Objektpersonengesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG, und am<br />

15.10.2012 an einer Objektkapitalgesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Fonds 8 H / GmbH, beteiligt. Ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>r<br />

Realisierungsgrad ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht gegeben. Insbeson<strong>de</strong>re sind keine<br />

unmittelbaren o<strong>de</strong>r mittelbaren Immobilieninvestitionen<br />

getätigt. Laufen<strong>de</strong> Investitionen sind zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht existent. Von Patenten,<br />

Lizenzen, Verträgen o<strong>de</strong>r neuen Herstellungsverfahren,<br />

die von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung für die Geschäftstätigkeit<br />

o<strong>de</strong>r die Ertragslage <strong>de</strong>r Emittentin sind, ist die<br />

Emittentin nicht abhängig. Auch sind keine Gerichts-,<br />

Schieds- und Verwaltungsverfahren anhängig, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage <strong>de</strong>r<br />

Emittentin und die Vermögensanlage haben können. Die<br />

Tätigkeit <strong>de</strong>r Emittentin ist auch nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst wor<strong>de</strong>n.<br />

7.6 Anlageziel, Anlagestrategie, Anlagepolitik<br />

Es ist die Anlagepolitik <strong>de</strong>r Emittentin, sich als Kommanditistin<br />

an Objektgesellschaften zu beteiligen, die<br />

ihrerseits Immobilien erwerben und halten und gegebenenfalls<br />

auch verkaufen, und diese mit Eigenmitteln<br />

auszustatten. Anlageziel <strong>de</strong>r Emittentin ist es, aus <strong>de</strong>n<br />

Objektgesellschaften Erträge zu generieren. Darüber<br />

hinaus erlaubt <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

theoretisch auch die unmittelbare Investition in<br />

Immobilien. Eine solche unmittelbare Immobilieninvestition<br />

ist <strong>de</strong>rzeit nicht geplant.<br />

Die Anlagepolitik <strong>de</strong>r Objektgesellschaften ist es, in<br />

Wohnhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser zu investieren.<br />

Anlageziel <strong>de</strong>r Objektgesellschaften ist es aus <strong>de</strong>r<br />

Bewirtschaftung und Veräußerung dieses Immobilienvermögens<br />

einen Überschuss zu erzielen.<br />

Anlagepolitik und Anlageziel <strong>de</strong>r Emittentin bzw. <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaften ergeben die jeweilige Anlagestrategie.<br />

In Verwirklichung ihrer Anlagestrategie hat die Emittentin<br />

sich bereits an einer Objektpersonengesellschaft und<br />

einer Objektkapitalgesellschaft beteiligt und beabsichtigt,<br />

sich gegebenenfalls an weiteren Objektgesellschaften<br />

zu beteiligen.<br />

Anlagestrategie <strong>de</strong>r Objektgesellschaften ist es, Mieterträge<br />

und einen Ertrag aus möglichst niedrigen Einkaufspreisen<br />

und späteren Verkäufen <strong>de</strong>r Immobilien bzw. Gesellschaftsanteile<br />

zu erzielen. Die Objektgesellschaften<br />

haben noch keine Immobilien erworben, mit <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

ihrer Anlagestrategie also noch nicht begonnen.<br />

Der Realisierungsgrad beträgt null.<br />

Die Objektgesellschaften stellen die unmittelbaren Anlageobjekte<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dar. Die bereits eingegangenen<br />

Beteiligungen an Objektgesellschaften (Anlageobjekte)<br />

lassen sich wie folgt beschreiben:<br />

Die Objektgesellschaft in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

firmiert als <strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG.<br />

Ihr Sitz ist in Erlangen. Ihre Geschäftsanschrift ist Henkestraße<br />

10, 91054 Erlangen. Die Geschäfte führt die<br />

Komplementärin <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH. Alleinige Kommanditistin mit einer Kommandit-<br />

und Hafteinlage von 10.000 Euro ist die Emittentin.<br />

Die Gesellschaft wur<strong>de</strong> am 15.10.2012 gegrün<strong>de</strong>t und<br />

am 26.11.2012 in das Han<strong>de</strong>lsregister beim Amtsgericht<br />

Fürth unter <strong>de</strong>r Nummer hra 9962 eingetragen.<br />

Die Emittentin hat zur Anschaffung dieser Gesellschaft<br />

(Anlageobjekt) am 15.10.2012 <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Zbi f 801 GmbH & Co. KG geschlossen, <strong>de</strong>r in seinem<br />

Wortlaut auf <strong>de</strong>n Seiten 183 ff. wie<strong>de</strong>r gegeben ist.<br />

Die Objektgesellschaft in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft<br />

firmiert als <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH. Ihr Sitz ist<br />

67


in Erlangen. Ihre Geschäftsanschrift ist Henkestraße 10,<br />

91054 Erlangen. Die Geschäfte führen die Geschäftsführer,<br />

Klaus Peter Georg Fürstenberg, Dr. Bernd Ital<br />

und Mark Münzing. Alleinige Gesellschafterin mit einem<br />

übernommenen Stammkapital von 25.000 Euro ist<br />

die Emittentin. Die Gesellschaft wur<strong>de</strong> am 15.10.2012<br />

gegrün<strong>de</strong>t und am 29.11.2012 in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

beim Amtsgericht Fürth unter <strong>de</strong>r Nummer hrb 13796<br />

eingetragen. Die Emittentin hat zur Anschaffung dieser<br />

Gesellschaft (Anlageobjekt) am 15.10.2012 <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />

(Satzung) <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 H / GmbH geschlossen,<br />

<strong>de</strong>r in seinem Wortlaut auf <strong>de</strong>n Seiten 187 ff. wie<strong>de</strong>r<br />

gegeben ist.<br />

Wür<strong>de</strong> es im Ausnahmefall zu einer unmittelbaren Immobilieninvestition<br />

kommen, so wären die zu erwerben<strong>de</strong>n<br />

Immobilien die Anlageobjekte im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 9 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV. Auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

sind die anlagepolitikgemäß zu<br />

erwerben<strong>de</strong>n Immobilien die zusätzlichen Anlageobjekte.<br />

Für bei<strong>de</strong> Möglichkeiten <strong>de</strong>r Immobilieninvestitionen<br />

gelten die in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 171 f.) geregelten Investitionskriterien.<br />

Die Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>m Angebot sollen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zur Eigenmittelausstattung<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaften, an <strong>de</strong>nen sich die Fondsgesellschaft<br />

bereits beteiligt hat, sowie zum Erwerb und<br />

zur Eigenmittelausstattung weiterer Objektgesellschaften,<br />

welche ihrerseits Immobilien erwerben und<br />

halten und gegebenenfalls auch verkaufen, genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Zum Realisierungsgrad dieser Projekte ist auszuführen,<br />

dass die Fondsgesellschaft sich an <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />

<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG und <strong>ZBI</strong><br />

Fonds 8 H / GmbH beteiligt hat und das Beteiligungskapital<br />

in diesen bei<strong>de</strong>n Objektgesellschaften seitens<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Höhe von 10.000 Euro bei <strong>de</strong>r<br />

Zbi F801 GmbH & Co. KG und in Höhe von 25.000 Euro<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH einbezahlt wur<strong>de</strong>. Eine darüber<br />

hinaus gehen<strong>de</strong> Realisierung von Anlagestrategie<br />

und Anlagepolitik erfolgte nicht. Die Nettoeinnahmen<br />

aus <strong>de</strong>m Angebot reichen allein aus, um die von Anlagestrategie<br />

und Anlagepolitik vorgegebenen Projekte <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft (Erwerb und Eigenmittelausstattung<br />

von Objektgesellschaften) zu realisieren.<br />

Soweit die Nettoeinnahmen über die Fondsgesellschaft<br />

<strong>de</strong>n Objektgesellschaften zufließen, sollen sie dort gemäß<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Fonds zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Blind-Pool-<br />

Konzept zur Anschaffung bislang noch nicht feststehen<strong>de</strong>r<br />

Immobilien genutzt wer<strong>de</strong>n. Es kann daher nicht<br />

angegeben wer<strong>de</strong>n, für welche konkreten Projekte die<br />

<strong>de</strong>n Objektgesellschaften über die Emittentin zufließen<strong>de</strong>n<br />

Nettoeinnahmen auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n sollen. Da noch keine Immobilien<br />

erworben wur<strong>de</strong>n, beträgt <strong>de</strong>r Realisierungsgrad null.<br />

Die <strong>de</strong>r Objektgesellschaft über die Emittentin zufließen<strong>de</strong>n<br />

Nettoeinnahmen allein sind plangemäß für<br />

die Realisierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition nicht ausreichend.<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften (Anlageobjekte)<br />

ist daher die Aufnahme von Fremdmitteln in Höhe<br />

von 50,7 Mio. Euro vorgesehen.<br />

Eine Nutzung <strong>de</strong>r Nettoeinnahmen <strong>de</strong>r Emittentin für<br />

sonstige Zwecke erfolgt nicht. Die geplante Verwendung<br />

<strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r Emittentin ist im Abschnitt „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ dargestellt.<br />

Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Anlagestrategie o<strong>de</strong>r Anlagepolitik ist<br />

durch einen <strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Emittentin än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterbeschluss möglich, welcher einstimmig<br />

gefasst wer<strong>de</strong>n müsste. Der Einsatz von Derivaten und<br />

Termingeschäften ist nicht vorgesehen.<br />

Nach <strong>de</strong>n §§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV zu nennen<strong>de</strong>n<br />

Personen, also solchen, die die Verantwortung für<br />

<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes übernehmen, <strong>de</strong>m<br />

Anbieter, Gründungsgesellschaftern, Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung (<strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger Consulting<br />

GmbH) o<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Emittentin, Treuhän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur,<br />

stand o<strong>de</strong>r steht Eigentum an <strong>de</strong>n Anlageobjekten<br />

o<strong>de</strong>r wesentlichen Teilen <strong>de</strong>sselben nicht zu. Diesen<br />

Personen steht auch nicht aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n eine<br />

68


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

dingliche Berechtigung an <strong>de</strong>n Anlageobjekten zu. Dies<br />

ist auch künftig nicht vorgesehen. Nicht nur unerhebliche<br />

dingliche Belastungen <strong>de</strong>r Anlageobjekte sowie<br />

rechtliche o<strong>de</strong>r tatsächliche Beschränkungen <strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Anlageobjekte, insbeson<strong>de</strong>re<br />

im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht. Behördliche Genehmigungen<br />

sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich und liegen daher auch nicht vor.<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Seiten 183 ff. und 187 ff. abgedruckten<br />

Gesellschaftsverträge, betreffend die am<br />

15.10.2012 gegrün<strong>de</strong>ten Objektgesellschaften (siehe<br />

auch Ausführungen auf Seite 67 f.), hat die Emittentin<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung über die Anschaffung<br />

o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte o<strong>de</strong>r wesentlicher<br />

Teile davon noch keine Verträge geschlossen.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren keine<br />

Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte; eine Angabe<br />

<strong>de</strong>s Namens <strong>de</strong>r Person o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft, die ein<br />

Bewertungsgutachten erstellt hat, ist daher nicht möglich.<br />

Dies gilt auch für Datum und Ergebnis von Bewertungsgutachten.<br />

Die an <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Emittentin beteiligte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH, übernimmt die Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin und übt insoweit auch die<br />

Stimmrechte in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften aus. Zugleich<br />

übernimmt sie auch die Stellung <strong>de</strong>s geschäftsführen<strong>de</strong>n,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafters in <strong>de</strong>r<br />

Objektpersonengesellschaft. Die alleinvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin <strong>de</strong>r Emittentin, Herr Dr. Bernd Ital und<br />

Herr Mark Münzing, übernehmen die Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft. Die an <strong>de</strong>r Gründung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin beteiligte Treuhän<strong>de</strong>rin, die Erlanger<br />

Consulting GmbH, übernimmt treuhän<strong>de</strong>risch<br />

Beteiligungen an <strong>de</strong>r Emittentin für Investoren. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur, die Treuhand GmbH<br />

Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, übernimmt<br />

aufgrund <strong>de</strong>s abgeschlossenen Mittelwendungskontrollvertrages<br />

die Mittelverwendungskontrolle.<br />

Für das Fondsmanagement erhält die von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

insoweit beauftragte <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />

<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH mit Sitz in Erlangen<br />

(eingetragen unter HRB 13796 im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s<br />

Amtsgerichts Fürth; Geschäftsführer sind: Dr. Bernd Ital,<br />

Nürnberg, Marcus Kraft, München, Mark Münzing, Berlin,<br />

Dirk Meißner, Bruchköbel, jeweils einzelvertretungsberechtigt,<br />

Stammkapital: 25.000 Euro, voll eingezahlt)<br />

eine jährliche Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von<br />

0,25 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital (ohne<br />

Agio).<br />

Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n keine Leistungen und Lieferungen<br />

durch Personen erbracht, die nach <strong>de</strong>n §§ 3, 7 o<strong>de</strong>r 12<br />

VermVerkProspV zu nennen sind, also solchen, die die<br />

Verantwortung für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes<br />

übernehmen, <strong>de</strong>m Anbieter Gründungsgesellschaftern,<br />

Gesellschaftern zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

(<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH und Erlanger<br />

Consulting GmbH) o<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin, <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs. Zu <strong>de</strong>n voraussichtlichen<br />

Gesamtkosten und ihrer Aufglie<strong>de</strong>rung sowie <strong>de</strong>n<br />

Fälligkeiten von Eigen- und Fremdmitteln wird auf das<br />

Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“ verwiesen.<br />

7.7 Angaben über Geschäftsführung, Aufsichtsgremien,<br />

Beiräte, Treuhän<strong>de</strong>r und sonstige<br />

Personen<br />

7.7.1 Angaben über Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin<br />

Die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin obliegt <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, zu <strong>de</strong>r Angaben bereits<br />

auf Seite 63 f. gemacht sind und im folgen<strong>de</strong>n Kapitel<br />

„Wesentliche Vertragspartner“ auf Seite 77 f. noch<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

69


Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und somit mittelbar<br />

auch Geschäftsführer <strong>de</strong>r Emittentin sind Dr. Bernd Ital<br />

und Mark Münzing, jeweils einzelvertretungsberechtigt,<br />

Geschäftsanschrift: Henkestraße 10, 91054 Erlangen.<br />

Eine Funktionsaufteilung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Emittentin existiert nicht.<br />

Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin<br />

stehen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

insgesamt keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

sowie sonstige Gesamtbezüge, insbeson<strong>de</strong>re Gehälter,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art, zu.<br />

Die Führungszeugnisse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin weisen in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen Straftaten nach <strong>de</strong>n §§ 363 bis 283d <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs,<br />

§ 54 <strong>de</strong>s Kreditwesengesetzes, § 38 <strong>de</strong>s Wertpapierhan<strong>de</strong>lsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r § 369 <strong>de</strong>r Abgabenordnung<br />

keine Eintragungen auf. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

waren diese Führungszeugnisse nicht älter<br />

als sechs Monate. Auch Verurteilungen wegen einer ausländischen<br />

Straftat, die mit diesen Straftaten vergleichbar<br />

ist, lagen zu Lasten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht vor.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin haben<br />

und hatten zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

die <strong>de</strong>utsche Staatsbürgerschaft.<br />

Über das Vermögen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin wur<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf<br />

Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r mangels<br />

Masse abgewiesen. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin waren innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf<br />

Jahre nicht in <strong>de</strong>r Geschäftsführung einer Gesellschaft<br />

tätig, über <strong>de</strong>ren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

o<strong>de</strong>r mangels Masse abgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin haben<br />

keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften<br />

o<strong>de</strong>r zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Bisher<br />

wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r eine solche Erlaubnis beantragt noch<br />

durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt aufgehoben.<br />

70<br />

In folgen<strong>de</strong>r Art und Weise sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin auch für Unternehmen tätig, die<br />

mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind:<br />

• Herr Dr. Bernd Ital ist alleinvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH, die<br />

mit Vertriebsdienstleistungen betraut ist.<br />

Darüber hinaus sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb<br />

<strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage betraut sind.<br />

In folgen<strong>de</strong>r Art und Weise sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin auch für Unternehmen tätig, die<br />

<strong>de</strong>m Emittenten Fremdkapital geben:<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind<br />

Vorstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r die Finanzierungsvermittlung übernehmen<strong>de</strong>n<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG.<br />

Darüber hinaus sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die <strong>de</strong>m Emittenten<br />

Fremdkapital geben.<br />

In folgen<strong>de</strong>r Art und Weise sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin auch für Unternehmen tätig, die<br />

Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen:<br />

• Herr Dr. Bernd Ital ist alleinvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH, die<br />

mit <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s Anlageangebotes sowie<br />

die Erbringung von Marketingleistungen übernommen<br />

hat.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind alleinvertretungsberechtigte<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen und <strong>de</strong>r Fondsmanagerin<br />

<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind<br />

alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Objektkapitalgesellschaft <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH.


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind<br />

<strong>de</strong>s Weiteren jeweils alleinvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r<br />

technischen und kaufmännischen Due-Diligence-Prüfung<br />

zu beauftragen<strong>de</strong>n Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH, welche auch als Immobilienankaufs-<br />

und Immobilienverkaufsmaklerin für die<br />

Fondsgesellschaft bzw. ihre Objekttochtergesellschaften<br />

tätig wird.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital ist darüber hinaus alleinvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Asset<br />

Management GmbH, welche für die Fondsgesellschaft<br />

bzw. für ihre Objekttochtergesellschaften<br />

Asset Management-Dienstleistungen erbringen<br />

wird, und <strong>de</strong>r Vermietungsmaklerin F & M Finanzierungs-<br />

und Mietgesellschaft mbH.<br />

Darüber hinaus sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anschaffung<br />

o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin sind<br />

nicht an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar<br />

o<strong>de</strong>r mittelbar beteiligt, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r<br />

angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die <strong>de</strong>r<br />

Emittentin Fremdkapital geben o<strong>de</strong>r die Lieferungen o<strong>de</strong>r<br />

Leistungen in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r<br />

Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin<br />

sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung we<strong>de</strong>r mit<br />

<strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage betraut,<br />

noch stellen sie <strong>de</strong>r Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

o<strong>de</strong>r vermitteln es, noch erbringen sie im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte<br />

Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen.<br />

7.7.2 Angaben über Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats, Vorstands<br />

o<strong>de</strong>r Aufsichtsgremien <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Ein Beirat <strong>de</strong>r Emittentin besteht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Emissionsprospektes nicht. Darüber hinaus<br />

existiert we<strong>de</strong>r ein Vorstand noch existieren Aufsichtsgremien<br />

<strong>de</strong>r Emittentin. Mithin können zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung über die Mitglie<strong>de</strong>r solcher Organe<br />

keine Angaben gemäß § 12 Absatz 1 bis 4 VermVerkProspV<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass durch die Gesellschafterversammlung<br />

ein Beirat etabliert wird, wür<strong>de</strong>n die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates<br />

folgen<strong>de</strong> Vergütung erhalten:<br />

Für seine Tätigkeit erhält je<strong>de</strong>s Beiratsmitglied eine pauschale<br />

Vergütung. Diese beträgt für die Teilnahme an einer<br />

Beiratssitzung 1.000 Euro pro Beiratssitzung und für<br />

die Teilnahme an einem schriftlichen Umlaufverfahren<br />

200 Euro pro schriftlichem Abstimmungsverfahren. Alle<br />

übrigen Aufwendungen <strong>de</strong>s Beiratsmitglie<strong>de</strong>s sind mit<br />

<strong>de</strong>r Pauschalvergütung abgegolten. Der Beirat kann die<br />

Vergütung innerhalb dieser Höchstbeträge durch einstimmigen<br />

Beschluss abweichend auf seine Mitglie<strong>de</strong>r<br />

verteilen.<br />

Über diese zukünftigen Beiratsmitglie<strong>de</strong>r können im<br />

Hinblick auf § 12 Absatz 1 bis 4 VermVerkProspV keine<br />

Angaben gemacht wer<strong>de</strong>n, da die Gesellschafterversammlung<br />

die Beiräte gesellschaftsvertragsgemäß aus<br />

ihrer Mitte wählt.<br />

7.7.3 Angaben über Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortliche (Anbieterin) ist die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement<br />

GmbH mit <strong>de</strong>m Sitz in Erlangen, eingetragen<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts Fürth unter<br />

HRB 13796 und <strong>de</strong>r Geschäftsanschrift: Henkestraße 10,<br />

91054 Erlangen. Sie ist außer<strong>de</strong>m gemäß geson<strong>de</strong>rtem<br />

Managementvertrag vom 05.11.2012 mit <strong>de</strong>m Fondsmanagement<br />

beauftragt. Für das Fondsmanagement<br />

erhält sie eine eigenkapitalabhängige Vergütung, welche<br />

jährlich in Höhe von 0,25 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, bezogen auf das rechtswirksam von<br />

Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital (ohne Agio), zu bezahlen ist. Die<br />

<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />

Kapitals verlangen.<br />

71


Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen sind Dr.<br />

Bernd Ital, Marcus Kraft, Mark Münzing und Dirk Meißner,<br />

jeweils einzelvertretungsberechtigt, Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen. Eine Funktionsaufteilung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung ist nicht vereinbart.<br />

Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen stehen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage insgesamt keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige<br />

Gesamtbezüge, insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art, zu.<br />

Die Führungszeugnisse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

weisen in Bezug auf Verurteilungen wegen Straftaten<br />

nach <strong>de</strong>n §§ 263 bis 283d <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs, § 54 <strong>de</strong>s<br />

Kreditwesengesetzes, § 38 <strong>de</strong>s Wertpapierhan<strong>de</strong>lsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r § 369 <strong>de</strong>r Abgabenordnung keine Eintragungen<br />

auf. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung waren<br />

diese Führungszeugnisse nicht älter als sechs Monate.<br />

Auch Verurteilungen wegen einer ausländischen Straftat,<br />

die mit diesen Straftaten vergleichbar ist, lagen zu<br />

Lasten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht vor. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

haben und hatten zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

die <strong>de</strong>utsche Staatsbürgerschaft.<br />

Über das Vermögen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

wur<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r mangels Masse abgewiesen. Die<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>de</strong>r<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen waren innerhalb <strong>de</strong>r letzten<br />

fünf Jahre nicht in <strong>de</strong>r Geschäftsführung einer Gesellschaft<br />

tätig, über <strong>de</strong>ren Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r mangels Masse abgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Anbieterin und<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen haben keine Erlaubnis<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften o<strong>de</strong>r zur Erbringung<br />

von Finanzdienstleistungen. Bisher wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r eine<br />

solche Erlaubnis beantragt noch durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

aufgehoben.<br />

In folgen<strong>de</strong>r Art und Weise sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

auch für Unternehmen tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb<br />

<strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage betraut sind:<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Marcus Kraft sind alleinvertretungsberechtigte<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH, die mit Vertriebsdienstleistungen<br />

beauftragt ist.<br />

Darüber hinaus sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen nicht für<br />

Unternehmen tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind.<br />

In folgen<strong>de</strong>r Art und Weise sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

auch für Unternehmen tätig, die <strong>de</strong>m Emittenten<br />

Fremdkapital geben:<br />

• Die Herren Dr. Bernd Ital, Marcus Kraft, Dirk Meißner<br />

und Mark Münzing sind Vorstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r die Finanzierungsvermittlung<br />

übernhemen<strong>de</strong>n Zbi Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG.<br />

Darüber hinaus sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen nicht für<br />

Unternehmen tätig, die <strong>de</strong>m Emittenten Fremdkapital<br />

geben.<br />

In folgen<strong>de</strong>r Art und Weise sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

auch für Unternehmen tätig, die Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen:<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind alleinvertretungsberechtigte<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH.<br />

72


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind<br />

alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Objektkapitalgesellschaft <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Mark Münzing sind<br />

<strong>de</strong>s Weiteren jeweils alleinvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r<br />

technischen und kaufmännischen Due-Diligence-Prüfung<br />

zu beauftragen<strong>de</strong>n Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH, welche auch als Immobilienankaufs-<br />

und Immobilienverkaufsmaklerin für die<br />

Fondsgesellschaft bzw. ihre Objekttochtergesellschaften<br />

tätig wird.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Marcus Kraft sind alleinvertretungsberechtigte<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH, die mit <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s<br />

Anlageangebotes sowie die Erbringung von Marketingleistungen<br />

übernommen hat.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Dirk Meißner sind darüber<br />

hinaus alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Asset Management GmbH,<br />

welche für die Fondsgesellschaft bzw. für ihre Objekttochtergesellschaften<br />

Asset Management-<br />

Dienstleistungen erbringen wird.<br />

• Herr Dr. Bernd Ital und Herr Dirk Meißner sind darüber<br />

hinaus alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r Vermietungsmaklerin F & M Finanzierungs-<br />

und Mietgesellschaft mbH.<br />

Darüber hinaus sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen nicht für<br />

Unternehmen tätig, die Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

und <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen sind nicht an Unternehmen<br />

beteiligt, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind, die <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Fremdkapital geben o<strong>de</strong>r die Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen<br />

in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Anbieterin und<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung we<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragt, noch stellen sie<br />

<strong>de</strong>r Emittentin Fremdkapital zur Verfügung o<strong>de</strong>r vermitteln<br />

Fremdkapital, noch erbringen sie im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte<br />

Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen.<br />

Für die Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortliche existiert<br />

kein Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>res Aufsichtsgremium.<br />

7.7.4 Angaben über die Treuhandkommanditistin<br />

und die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin ist die Erlanger Consulting<br />

GmbH, mit Sitz in Erlangen, Geschäftsanschrift: Rathsberger<br />

Straße 6, 91054 Erlangen. Diese Gesellschaft wur<strong>de</strong><br />

am 08.10.1998 gegrün<strong>de</strong>t. Sie ist unter hrb 7209 im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister beim Amtsgericht Fürth eingetragen.<br />

Rechtsgrundlagen <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin sowie<br />

ihrer Aufgaben und die wesentlichen Rechte und<br />

Pflichten sowie ihre Vergütung ergeben sich aus <strong>de</strong>m<br />

Treuhandvertrag (Seite 191 ff.). Sie sind im Übrigen im<br />

Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ auf Seite 141 beschrieben.<br />

Für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

für die Platzierungsphase eine zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

fällige einmalige Vergütung in Höhe von<br />

0,35 %, bezogen auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,3 %,<br />

bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,2 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,15 %, bezogen<br />

auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

73


nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

eine jeweils zu einem Viertel zum 31.03.,<br />

30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres fällige jährliche<br />

Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 0,09 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,07 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,07 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche sich<br />

für die Geschäftsjahre <strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs<br />

und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,11 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer, erhöht.<br />

Dies ergibt, bei <strong>de</strong>m geplanten Kommanditkapital von<br />

30 Mio. Euro im prognostizierten Betrachtungszeitraum<br />

bis zum 31.12.2023 einen Gesamtbetrag in Höhe<br />

419.042 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

somit 498.660 Euro. Beim maximalen Kommanditkapital<br />

von 100 Mio. Euro ergibt dies für <strong>de</strong>nselben Zeitraum<br />

einen Gesamtbetrag von 1.159.792 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, somit 1.380.153 Euro.<br />

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

ist Christine Kasanmascheff, Geschäftsanschrift:<br />

Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen.<br />

Christine Kasanmascheff stehen im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage insgesamt keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

je<strong>de</strong>r Art, zu.<br />

74<br />

Das Führungszeugnis von Christine Kasanmascheff weist<br />

in Bezug auf Verurteilungen wegen Straftaten nach <strong>de</strong>n<br />

§§ 263 bis 283d <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs, § 54 <strong>de</strong>s Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 <strong>de</strong>s Wertpapierhan<strong>de</strong>lsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r § 369 <strong>de</strong>r Abgabenordnung keine Eintragungen<br />

auf. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung war dieses<br />

Führungszeugnis nicht älter als sechs Monate. Auch Verurteilungen<br />

wegen einer ausländischen Straftat, die mit<br />

diesen Straftaten vergleichbar ist, lagen zu Lasten von<br />

Christine Kasanmascheff zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

nicht vor. Christine Kasanmascheff hat und<br />

hatte zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung die <strong>de</strong>utsche<br />

Staatsbürgerschaft.<br />

Über das Vermögen von Christine Kasanmascheff wur<strong>de</strong><br />

innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r mangels Masse abgewiesen. Christine Kasanmascheff<br />

war innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre nicht<br />

in <strong>de</strong>r Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über<br />

<strong>de</strong>ren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r<br />

mangels Masse abgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Christine Kasanmascheff hat keine Erlaubnis zum Betreiben<br />

von Bankgeschäften o<strong>de</strong>r zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.<br />

Bisher wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r eine solche Erlaubnis<br />

beantragt noch durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt aufgehoben.<br />

Christine Kasanmascheff ist nicht an Unternehmen<br />

beteiligt, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, die <strong>de</strong>r Emittentin Fremdkapital<br />

geben o<strong>de</strong>r die Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen in<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Christine Kasanmascheff ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

we<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt, noch stellt sie <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung o<strong>de</strong>r vermittelt Fremdkapital,<br />

noch erbringt sie im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung<br />

bzw. Anschaffung <strong>de</strong>r Anlageobjekte Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen.<br />

Für die Treuhän<strong>de</strong>rin existiert kein Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>res Aufsichtsgremium.


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

Frau Waltraud Schorr und Frau Christine Kasanmascheff<br />

sind Gesellschafter <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin. Frau Christine Kasanmascheff<br />

ist außer<strong>de</strong>m Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Diese sind die Ehefrauen von Johann Schorr<br />

und Matthias Kasanmascheff, welche bei<strong>de</strong> zusammen<br />

mit Wolfgang Eggert Gesellschafter/Geschäftsführer <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs sind. Diese drei Herren<br />

sind gleichzeitig Gesellschafter <strong>de</strong>r die Emittentin und<br />

Konzeptionärin beraten<strong>de</strong>n Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät<br />

(Rechtsform GbR). Christine Kasanmascheff<br />

ist überdies die Tochter von Johann und Waltraud Schorr.<br />

Diese Umstän<strong>de</strong> könnten Interessenkonflikte <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begrün<strong>de</strong>n. Sonstige Umstän<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r Beziehungen, die Interessenkonflikte <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

begrün<strong>de</strong>n können, liegen nicht vor.<br />

7.7.5 Angaben über <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolleur<br />

und die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Mittelverwendungskontrolleur ist die Treuhand GmbH<br />

Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Erlangen.<br />

Sie ist eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter<br />

HRB 9121 und geschäftsansässig in Rathsberger Straße 6,<br />

91054 Erlangen.<br />

Rechtsgrundlagen <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sowie ihrer Aufgaben und die wesentlichen<br />

Rechte und Pflichten sowie ihre Vergütung ergeben<br />

sich aus <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

(Seite 195 ff.). Sie sind im Übrigen im Abschnitt „Rechtliche<br />

Grundlagen“ auf <strong>de</strong>n Seiten 143 ff. beschrieben.<br />

Für die Mittelverwendungskontrolle erhält <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong><br />

fällige, jährliche Vergütung (pro rata temporis)<br />

in Höhe von 0,3 %, bezogen auf das rechtswirksam von<br />

Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe<br />

von 0,28 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,25 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,21 %, bezogen auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann während <strong>de</strong>r Platzierungsphase angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />

Kapitals verlangen. Diese Vergütung ist ab <strong>de</strong>m Jahr<br />

2015 mit 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

Dies ergibt bei <strong>de</strong>m geplanten Kommanditkapital von<br />

30 Mio. Euro im prognostizierten Betrachtungszeitraum<br />

bis zum 31.12.2023 einen Gesamtbetrag in Höhe von<br />

1.056.108 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

somit 1.256.769 Euro. Beim maximalen Kommanditkapital<br />

von 100 Mio. Euro ergibt dies für <strong>de</strong>nselben Zeitraum<br />

einen Gesamtbetrag von 3.085.260 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, somit 3.671.460 Euro.<br />

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind Johann Schorr und<br />

Matthias Kasanmascheff, jeweils einzelvertretungsberechtigt,<br />

Geschäftsanschrift: Rathsberger Straße 6,<br />

91054 Erlangen, sowie Wolfgang Eggert, einzelvertretungsberechtigt,<br />

Geschäftsanschrift: Bayreuther Straße<br />

23, 91301 Forchheim. Eine Funktionsaufteilung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

ist nicht vereinbart.<br />

Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

stehen im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage insgesamt keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

je<strong>de</strong>r Art, zu.<br />

Die Führungszeugnisse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs weisen in<br />

Bezug auf Verurteilungen wegen Straftaten nach <strong>de</strong>n<br />

§§ 263 bis 283d <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs, § 54 <strong>de</strong>s Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 <strong>de</strong>s Wertpapierhan<strong>de</strong>lsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r § 369 <strong>de</strong>r Abgabenordnung keine Eintragungen<br />

auf. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung waren diese<br />

Führungszeugnisse nicht älter als sechs Monate. Auch<br />

Verurteilungen wegen einer ausländischen Straftat, die<br />

mit diesen Straftaten vergleichbar ist, lagen zu Lasten<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>s Mittelverwen-<br />

75


dungskontrolleurs zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

nicht vor. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs haben und hatten zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung die <strong>de</strong>utsche Staatsbürgerschaft.<br />

Über das Vermögen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs wur<strong>de</strong> innerhalb<br />

<strong>de</strong>r letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

o<strong>de</strong>r mangels Masse abgewiesen. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

waren innerhalb <strong>de</strong>r letzten fünf Jahre nicht in <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

einer Gesellschaft tätig, über <strong>de</strong>ren Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r mangels<br />

Masse abgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

haben keine Erlaubnis zum Betreiben<br />

von Bankgeschäften o<strong>de</strong>r zur Erbringung von<br />

Finanzdienstleistungen. Bisher wur<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r eine solche<br />

Erlaubnis beantragt noch durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt aufgehoben.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die<br />

mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind nicht für Unternhemen tätig, die<br />

<strong>de</strong>m Emittenten Fremdkapital geben.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die<br />

Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind nicht an Unternehmen beteiligt,<br />

die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind nicht an Unternehmen beteiligt,<br />

die <strong>de</strong>r Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind nicht an Unternehmen beteiligt,<br />

die Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen in Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte erbringen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

we<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt, noch stellen sie <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung o<strong>de</strong>r vermittelt Fremdkapital,<br />

noch erbringen sie im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Anlageobjekte Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen.<br />

Für <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolleur existiert kein<br />

Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>res Aufsichtsgremium.<br />

Gesellschafter/Geschäftsführer <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind Johann Schorr, Matthias Kasanmascheff<br />

und Wolfgang Eggert. Diese sind gleichzeitig<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r die Emittentin und Konzeptionärin<br />

beraten<strong>de</strong>n Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät<br />

(Rechtsform GbR). Die Ehefrauen von Johann Schorr und<br />

Matthias Kasanmascheff, Frau Waltraud Schorr und Frau<br />

Christine Kasanmascheff, sind Gesellschafter <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Frau Christine Kasanmascheff ist außer<strong>de</strong>m<br />

Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin. Sie ist überdies die<br />

Tochter von Johann und Waltraud Schorr. Diese Umstän<strong>de</strong><br />

könnten Interessenkonflikte <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begrün<strong>de</strong>n. Sonstige Umstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Beziehungen, die Interessenkonflikte <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begrün<strong>de</strong>n können, liegen nicht vor.<br />

Sonstige Personen, die nicht in <strong>de</strong>n Kreis <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r<br />

VermVerkProspV anzugeben<strong>de</strong>n Personen fallen, die die<br />

Herausgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Prospekt</strong>es o<strong>de</strong>r die Ab-<br />

76


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

gabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />

7.8 Angaben über Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage, über die Prüfung <strong>de</strong>r Jahresabschlüsse<br />

und <strong>de</strong>n jüngsten Geschäftsgang und<br />

die Geschäftsaussichten<br />

Die Emittentin ist vor weniger als 18 Monaten gegrün<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n. Ein geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht<br />

ist noch nicht erstellt, so dass zu diesen Punkten<br />

verringerte <strong>Prospekt</strong>anfor<strong>de</strong>rungen gegeben sind. Zu<br />

alternativ notwendigen Angaben, insbeson<strong>de</strong>re zu Eröffnungsbilanz,<br />

Zwischenübersicht und Planzahlen, wird<br />

auf das Kapitel „Weitere Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung<br />

(VermVerkProspV)“<br />

verwiesen.<br />

7.9 Gewährleistete Vermögensanlage<br />

Für die Verzinsung o<strong>de</strong>r Rückzahlung <strong>de</strong>r angebotenen<br />

Vermögensanlage hat keine juristische Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

eine Gewährleistung übernommen.<br />

1) Emittentin/Fondsgesellschaft: <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Sitz:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Erlangen<br />

Gründung: 15.10.2012<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 16.11.2012<br />

HR-Nr.: HRA 9960<br />

Registergericht:<br />

Geschäftsführer:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH (Einzelheiten<br />

siehe Angaben zur Komplementärin)<br />

Gesellschafter:<br />

a) Komplementärin: <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Gründung: 08.07.2011<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 05.08.2011<br />

HR-Nr.: HRB 13092<br />

Erlangen<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Mark Münzing, Berlin<br />

77


Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: <strong>ZBI</strong> Fondsverwaltungs GmbH (100 %)<br />

Stammkapital:<br />

25.000 Euro, voll eingezahlt<br />

b) Kommanditistin: Erlanger Consulting GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen<br />

Erlangen<br />

Christine Kasanmascheff, Bubenreuth<br />

Gründung: 08.10.1998<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 03.12.1998<br />

HR-Nr.: HRB 7209<br />

Registergericht:<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %:<br />

Stammkapital:<br />

gez. Kommanditeinlage:<br />

davon Hafteinlage:<br />

eingezahlt:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Christine Kasanmascheff, Bubenreuth<br />

Waltraud Schorr, Langensen<strong>de</strong>lbach<br />

50.000 DM, voll eingezahlt<br />

10.000 Euro<br />

1.000 Euro<br />

10.000 Euro<br />

2) Treuhän<strong>de</strong>rin: Erlanger Consulting GmbH<br />

weitere Angaben siehe vorstehend unter 1b) Kommanditistin.<br />

3) Mittelverwendungskontrolleur: Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Erlangen<br />

Gründung: 19.10.1998<br />

Johann Schorr, Langensen<strong>de</strong>lbach<br />

Matthias Kasanmascheff, Bubenreuth<br />

Wolfgang Eggert, Höchstadt/Aisch<br />

erstmals eingetragen: HRB 5624 <strong>de</strong>s Amtsgerichts Cottbus, am 11.05.1999<br />

aktuell eingetragen: HRB 9121<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

78


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im dortigen Han<strong>de</strong>lsregister: 29.10.2002<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %:<br />

Stammkapital:<br />

Johann Schorr, Langensen<strong>de</strong>lbach<br />

Matthias Kasanmascheff, Bubenreuth<br />

Wolfgang Eggert, Höchstadt/Aisch<br />

25.500 Euro, voll einbezahlt<br />

4) Objekt-Gesellschaft (KG): <strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Erlangen<br />

Gründung: 15.10.2012<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister: 26.11.2012<br />

HR-Nr.: HRA 9962<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH, Erlangen<br />

weitere Angaben siehe vorstehend unter 1a) Komplementärin<br />

Registergericht:<br />

Alleinige Kommanditistin und Gesellschafter mit Anteilen<br />

o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %:<br />

gez. Kommanditeinlage:<br />

davon Hafteinlage:<br />

eingezahlt:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG, Erlangen,<br />

weitere Angaben siehe vorstehend unter 1) Emittentin/<br />

Fondsgesellschaft<br />

10.000 Euro<br />

10.000 Euro<br />

10.000 Euro<br />

5) Objekt-Gesellschaft (GmbH): <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Erlangen<br />

Gründung: 15.10.2012<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 03.12.2012<br />

HR-Nr.: HRB 13810<br />

Klaus Peter Georg Fürstenberg, Eltville<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Mark Münzing, Berlin<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

79


Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %:<br />

Stammkapital:<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG, Erlangen,<br />

weitere Angaben siehe vorstehend unter 1) Emittentin/<br />

Fondsgesellschaft<br />

25.000 Euro, voll einbezahlt<br />

6) <strong>Prospekt</strong>verantwortliche und Fondsmanager: <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Erlangen<br />

Gründung: 15.10.2012<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 29.11.2012<br />

HR-Nr.: HRB 13796<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Marcus Kraft, München<br />

Mark Münzing, Berlin<br />

Dirk Meißner, Bruchköbel<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG (100 %)<br />

Stammkapital:<br />

25.000 Euro, voll eingezahlt<br />

7) Konzeptionärin, Vertriebs- und Marketingbeauftragter: <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Gründung:<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 15.04.2008<br />

HR-Nr.: HRB 11437<br />

Erlangen<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Marcus Kraft, München<br />

17.03.2008 unter <strong>ZBI</strong> Erste Wohnen GmbH<br />

Umfirmierung am 13.01.2010<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG (100 %)<br />

Stammkapital:<br />

100.000 Euro, voll eingezahlt<br />

80


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

8) Finanzierungsbeschaffer: <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Erlangen<br />

Vorstand:<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg (Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r)<br />

Klaus Peter Georg Fürstenberg, Eltville<br />

Marcus Kraft, München<br />

Dirk Meißner, Bruchköbel<br />

Mark Münzing, Berlin<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats:<br />

Peter Groner, Möhrendorf<br />

Gründung:<br />

20.05.1999 unter LVV Syndicus Vermögensverwaltungs AG<br />

Umfirmierung am 05.08.1999<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 19.07.1999<br />

HR-Nr.: HRB 7807<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: Peter und Bettina Groner GbR (70 %)<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r GbR:<br />

Peter Groner, Möhrendorf (57 %),<br />

Bettina Groner, Möhrendorf (43 %)<br />

Grundkapital:<br />

50.000 Euro, voll eingezahlt<br />

9) Objektvorprüfer:<br />

a) Technische und kaufmännische Due-Diligence, Ankaufsund<br />

Verkaufsmakler:<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Gründung:<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister:<br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Erlangen<br />

Klaus Peter Georg Fürstenberg, Eltville<br />

Bettina Groner, Möhrendorf<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Mark Münzing, Berlin<br />

02.11.1992 unter Zentral Bo<strong>de</strong>n Objektentwicklung GmbH<br />

Umfirmierung am 04.06.1998<br />

30.10.1997 (Fürth)<br />

HR-Nr.: HRB 6755<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GbR (100 %)<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r GbR:<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG, Erlangen (90 %) (siehe Punkt 8),<br />

Bettina Groner, Möhrendorf (10 %)<br />

81


Stammkapital:<br />

1 Mio. DM, voll eingezahlt<br />

b) Baubetreuung <strong>ZBI</strong> Baubetreuungs GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Gründung:<br />

Erlangen<br />

Erste Eintragung beim AG Traunstein: HRB 12272<br />

am: 02.08.1999<br />

Bettina Groner, Möhrendorf<br />

Torsten Himmelmann, Zeuthen<br />

Dirk Meißner, Bruchköbel<br />

22.06.1999 unter IDS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH<br />

Umfirmierung am 05.08.1999<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

beim AG Fürth:<br />

15.03.2004<br />

HR-Nr.: HRB 9688<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth, davor Charlottenburg, Traunstein, Dres<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: GbR <strong>ZBI</strong> Baubetreuungs GmbH (100 %)<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r GbR:<br />

Bettina Groner, Möhrendorf (60 %),<br />

Peter Groner, Möhrendorf (40 %)<br />

Stammkapital:<br />

25.000 Euro, voll eingezahlt<br />

10) Asset Management: <strong>ZBI</strong> Asset Management GmbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Gründung:<br />

Erlangen<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 27.04.2005<br />

HR-Nr.: HRB 10154<br />

Registergericht:<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Dirk Meißner, Bruchköbel<br />

24.03.2005 unter Erste <strong>ZBI</strong> Beteiligungs GmbH<br />

Umfirmierung am 26.07.2011<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG, Erlangen (100 %)<br />

(siehe Punkt 8)<br />

Stammkapital:<br />

25.000 Euro, voll eingezahlt<br />

82


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

11) Vermietungsmakler: F & M Finanzierungs- und Mietgesellschaft mbH<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Sitz:<br />

Geschäftsführer:<br />

Gründung:<br />

Am Steinbruch 15, 91096 Möhrendorf<br />

Möhrendorf<br />

Bettina Groner, Möhrendorf<br />

Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

Dirk Meißner, Bruchköbel<br />

Dr. Helmut Pritsch, Dres<strong>de</strong>n<br />

04.06.1998 unter F & L Finanzierungs- und<br />

Leasinggesellschaft mbH<br />

Umfirmierung am 30.06.2006<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister: 02.12.1998<br />

HR-Nr.: HRB 9777<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Gesellschafter mit Anteilen o<strong>de</strong>r Stimmrechten von mind. 25 %: F & L Finanzierungs- und Leasing GbR (100 %)<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r GbR:<br />

Peter Groner, Möhrendorf (90 %)<br />

Bettina Groner, Möhrendorf (10 %)<br />

Stammkapital:<br />

50.000 DM, voll eingezahlt<br />

12) Laufen<strong>de</strong> Steuerberatung / laufen<strong>de</strong> Rechtsberatung Die vorgesehenen Vertragspartner dürfen aus stan<strong>de</strong>srechtlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht genannt wer<strong>de</strong>n.<br />

13) Aktualisierung <strong>de</strong>r Planprognose nach Vollinvestition Der vorgesehene Vertragspartner darf aus stan<strong>de</strong>srechtlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht genannt wer<strong>de</strong>n.<br />

83


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Falkenberger Straße<br />

84


<strong>ZBI</strong> 8 Emittentin, Vertragspartner, Verflechtungen<br />

7.10 Verflechtungen<br />

Verwandtschaftliche o<strong>de</strong>r gesellschaftsrechtliche Verflechtungen<br />

zwischen <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r Emittentin, <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH bzw. ihren Gesellschaftern und<br />

Organen und <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur bzw.<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin bestehen nicht. Auch zwischen <strong>de</strong>r mit<br />

<strong>de</strong>m Fondsmanagement beauftragten <strong>Prospekt</strong>verantwortliche,<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH bzw. ihren<br />

Gesellschaftern und Organen und <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

bzw. <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin bestehen keine<br />

verwandtschaftlichen o<strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen.<br />

Es bestehen sowohl verwandtschaftliche Verflechtungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Gesellschaftern <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur, als auch zwischen<br />

<strong>de</strong>r die Emittentin und die Konzeptionärin beraten<strong>de</strong>n<br />

Steuerberater- und Anwaltssozietät (Rechtsform GbR).<br />

Weiter bestehen personelle Verflechtungen zwischen<br />

<strong>de</strong>r die Emittentin beraten<strong>de</strong>n Steuerberater- und Anwaltssozietät<br />

und <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, vgl. Seiten 73 ff. und 75 ff.<br />

dargestellten gesellschaftsrechtlichen o<strong>de</strong>r personellen<br />

Verflechtungen hinaus keine weiteren, einen möglichen<br />

Interessenkonflikt auslösen<strong>de</strong> Verflechtungen irgendwelcher<br />

Art bestehen.<br />

Vereinbarungen über Provisionen, Kommissionen, Rabatte<br />

o<strong>de</strong>r sonstige Rückgewähr, die nicht <strong>de</strong>n Anlageobjekten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vermögensanlage zugutekommen,<br />

Kompensationsgeschäfte o<strong>de</strong>r Ergebnisbeteiligungen<br />

bestehen nach Kenntnis <strong>de</strong>s Anbieters nicht.<br />

Wegen <strong>de</strong>r nach Institut <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer S 4 gefor<strong>de</strong>rten<br />

Angabe dazu, inwieweit und mit welchem Erfolg<br />

die wesentlichen Vertragspartner in <strong>de</strong>r jüngeren Vergangenheit<br />

entsprechen<strong>de</strong> Aufträge durchgeführt haben,<br />

wird auf die Darstellung <strong>de</strong>r Leistungsbilanzen auf<br />

<strong>de</strong>n Seiten 47 ff. verwiesen. Bei diesen Angeboten waren<br />

neben <strong>de</strong>n Zbi-Gesellschaften ebenfalls die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur beteiligt.<br />

Es bestehen personelle Verflechtungen zwischen <strong>de</strong>r<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin <strong>de</strong>r Emittentin,<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH bzw. <strong>de</strong>ren<br />

Organen o<strong>de</strong>r Gesellschaftern zu an<strong>de</strong>ren Unternehmen,<br />

die für die Emittentin als Eigenkapitalbeschaffer,<br />

Vertriebsdienstleister, Konzeptionärin, Finanzierungsvermittler,<br />

Hausverwalter, Makler, Baubetreuer etc. tätig<br />

wer<strong>de</strong>n. Ebenso bestehen persönliche Verflechtungen<br />

zwischen <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Fondsmanagement beauftragten<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortliche, <strong>de</strong>r Zbi Fondsmanagement<br />

GmbH bzw. <strong>de</strong>ren Organen und Gesellschaftern und <strong>de</strong>n<br />

soeben genannten Dienstleistern.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>r Emittentin,<br />

die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH und <strong>de</strong>ren<br />

gesetzliche Vertreter, sowie die mit <strong>de</strong>m Fondsmanagement<br />

beauftragte <strong>Prospekt</strong>verantwortliche, Zbi Fondsmanagement<br />

GmbH und <strong>de</strong>ren gesetzliche Vertreter,<br />

erklären hiermit, dass über die im Emissionsprospekt<br />

85


<strong>ZBI</strong> Professional 3<br />

Berlin (Birken Karree)<br />

86


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Die wirtschaftlichen Angaben unterglie<strong>de</strong>rn sich in<br />

Informationen über die Zusammensetzung <strong>de</strong>s Investitionsaufwands,<br />

die geplante Entwicklung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Emission sowie Aussagen über <strong>de</strong>n prognostizierten<br />

Anlageerfolg auch und insbeson<strong>de</strong>re unter<br />

Berücksichtigung verän<strong>de</strong>rter Parameter.<br />

8.1 Investitions- und Finanzierungsplan auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG (Planprognose)<br />

Der folgen<strong>de</strong>n Darstellung liegt die Annahme zu Grun<strong>de</strong>,<br />

dass die von <strong>de</strong>n Investoren eingeworbenen Mittel<br />

nicht direkt in Immobilien investiert wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn<br />

zunächst in Objektgesellschaften fließen, welche dann<br />

ihrerseits die Immobilieninvestitionen vornehmen. Anlageobjekte<br />

sind somit die Beteiligungen an Objektgesellschaften.<br />

Diese Annahme erscheint realistisch, weil<br />

in Nettozahlen (Euro), in Prozent vom Kommanditkapital<br />

und in Prozent vom Gesamtaufwand inklusive Agio.<br />

Der Gesamtaufwand (rund 82,2 Mio. Euro) errechnet<br />

sich aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r zum Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

an <strong>de</strong>n Objektgesellschaften (Anlageobjekt auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG) geplanten Eigenmittel<br />

(30 Mio. euro), <strong>de</strong>m Agio (rund 1,5 Mio. Euro) und <strong>de</strong>r<br />

zur Realisierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestitionen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaften gemäß Planprognose aufzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Fremdmittel (50,7 Mio. Euro). Bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Zusammenfassung <strong>de</strong>r Mittelherkunft/Mittelverwendung<br />

(PROGnose) Gesamtfonds verweisen wir auf<br />

Seite 95 f. Auf Fondsgesellschaftsebene sollen keine<br />

Fremdmittel aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Zwischenfinanzierungen<br />

sind nicht geplant.<br />

• die Fondsgesellschaft bereits zwei Objektgesellschaften,<br />

die eine in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

(Objekt KG), die an<strong>de</strong>re<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r GmbH (Han<strong>de</strong>ls GmbH),<br />

zum Zwecke <strong>de</strong>r Immobilieninvestition gegrün<strong>de</strong>t<br />

hat.<br />

• die Immobilieninvestitionen in allen Vorgängerfonds<br />

die geplante Entwicklung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Emission ausschließlich über Objektgesellschaften<br />

vollzogen wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Anlageobjekte bestehen also aus Anteilen an Gesellschaften,<br />

<strong>de</strong>n Objektgesellschaften. Diese Objektgesellschaften<br />

erwerben ihrerseits Immobilien, so dass<br />

auch diese Immobilien Anlageobjekt <strong>de</strong>s Fonds sind.<br />

Deshalb erfolgt zusätzlich eine Ergänzung <strong>de</strong>r Darstellung<br />

<strong>de</strong>r Investitionen und Finanzierungen auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaften sowie eine Zusammenfassung<br />

dieser bei<strong>de</strong>n Darstellungen.<br />

Bei einem prognostizierten Kommanditkapital auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG von 30 Mio. Euro stehen sich<br />

folgen<strong>de</strong> planmäßige Mitteleinnahmepositionen und<br />

einmalige Mittelverwendungspositionen in <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

bis Juni 2014 gegenüber. Die Angabe erfolgt<br />

87


Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Kommanditkapital Gründungsgesellschafterin 10 0,03 % 0,01 %<br />

Kommanditkapital Anleger 29.990 99,97 % 36,48 %<br />

Agio 1.500 5,00 % 1,83 %<br />

Gesamt 31.500 105,00 % 38,32 %<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

Beteiligungskapital Objekt KG 20.400 68,00 % 24,82 %<br />

Beteiligungskapital Han<strong>de</strong>ls GmbH 5.500 18,33 % 6,69 %<br />

25.900 86,33 % 31,51 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen<br />

Eigenkapitalbeschaffung 2.249 7,50 % 2,74 %<br />

Agio 1.500 5,00 % 1,83 %<br />

Marketinggebühren 450 1,50 % 0,55 %<br />

Konzeptionsgebühren 300 1,00 % 0,37 %<br />

Veranstaltungskosten, it-Dienstleistungen und<br />

sonstige Kosten Vertrieb 300 1,00 % 0,37 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 126 0,42 % 0,15 %<br />

Treuhandschaft 127 0,42 % 0,15 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 247 0,82 % 0,29 %<br />

5.299 17,66 % 6,45 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Han<strong>de</strong>lsregister 45 0,15 % 0,05 %<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung 23 0,08 % 0,03 %<br />

68 0,23 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges<br />

Sonstiges 20 0,07 % 0,02 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 4 0,01 % 0,01 %<br />

24 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 209 0,70 % 0,25 %<br />

Gesamt 31.500 105,00 % 38,32 %<br />

88


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

Objektgesellschaften (Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

Objekt KG<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

Gesamt<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

Beteiligungskapital <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG 20.400 5.500 25.900 86,33 % 31,51 %<br />

Fremdkapital 39.900 10.800 50.700 169,01 % 61,68 %<br />

Gesamt 60.300 16.300 76.600 255,34 % 93,19 %<br />

Objekt KG<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

Gesamt<br />

In Tausend<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

PROGNOSE <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Anlageobjekte<br />

einschließlich Nebenkosten<br />

(ohne Maklerkosten)<br />

Immobilienkaufpreise 50.540 13.680 64.220 214,07 % 78,13 %<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer 2.527 684 3.211 10,70 % 3,91 %<br />

Notar-/Gerichtskosten 758 205 963 3,21 % 1,17 %<br />

Kosten Due-Diligence 1.010 274 1.284 4,28 % 1,56 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 245 66 311 1,04 % 0,38 %<br />

Erhaltungsaufwand (brutto) 2.660 720 3.380 11,27 % 4,11 %<br />

57.740 15.629 73.369 244,57 % 89,26 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen<br />

Maklerkosten 1.517 410 1.927 6,42 % 2,34 %<br />

Fremdmittelbeschaffung 719 194 913 3,04 % 1,11 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 245 66 311 1,04 % 0,38 %<br />

2.481 670 3.151 10,50 % 3,83 %<br />

3. Liquiditätsreserve 79 1 80 0,27 % 0,10 %<br />

Gesamt 60.300 16.300 76.600 255,34 % 93,19 %<br />

89


<strong>ZBI</strong> Professional 2<br />

Dres<strong>de</strong>n, Glacisstraße<br />

90


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Positionen <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG (Seite 88)<br />

Kommanditkapital<br />

Die Gründungsgesellschafterin Erlanger Consulting<br />

GmbH hat Kommanditanteile in Höhe von 10.000 Euro<br />

übernommen, so dass das Kommanditkapital zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung 10.000 Euro beträgt. Die<br />

Gründung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG erfolgte bereits im Jahr<br />

2012. Die Einzahlung <strong>de</strong>s Gründungskapitals ist somit<br />

ebenfalls bereits im Jahr 2012 erfolgt. Bei <strong>de</strong>r Prognose<br />

wird unterstellt, dass Investoren ein Kommanditkapital<br />

in Höhe von 29,99 Mio. Euro im Jahr 2013 zeichnen wer<strong>de</strong>n.<br />

Agio<br />

Die Investoren haben neben <strong>de</strong>m gezeichneten Kommanditkapital<br />

einen Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe<br />

von jeweils 5 %, bezogen auf die Zeichnungssumme, an<br />

die Fondsgesellschaft zu bezahlen.<br />

Positionen <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Bei <strong>de</strong>n dargestellten Positionen wird davon ausgegangen,<br />

dass das prognostizierte Kommanditkapital von<br />

30 Mio. Euro erreicht wird. Bei einem abweichen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditkapital erhöhen o<strong>de</strong>r verringern sich die<br />

Werte <strong>de</strong>r Mittelverwendungspositionen entsprechend,<br />

da diese im Wesentlichen unmittelbar bzw. mittelbar<br />

auf Basis <strong>de</strong>s Kommanditkapitals berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Werten in <strong>de</strong>r Tabelle han<strong>de</strong>lt es<br />

sich grundsätzlich um Nettobeträge ohne die gesetzliche<br />

Mehrwertsteuer. Da die Fondsgesellschaft grundsätzlich<br />

als Unternehmer im Sinne <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes<br />

gilt, ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Allerdings beschränkt<br />

sich die Vorsteuerabzugsberechtigung auf Rechnungen,<br />

die umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen<br />

zuzuordnen sind. Davon ausgehend, dass die Fondsgesellschaft<br />

keine umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze<br />

erzielt, ist sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der<br />

nicht abzugsfähige Anteil <strong>de</strong>r einzelnen Kostenpositionen<br />

wur<strong>de</strong> entsprechend in einer Summe bei <strong>de</strong>n jeweils<br />

zugehörigen Kostenpositionen dargestellt.<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

Beteiligungskapital Objekt KG<br />

Die Immobilieninvestition und -verwaltung soll über<br />

Objektpersonengesellschaften erfolgen. An diesen Gesellschaften<br />

wird die Fondsgesellschaft prognosegemäß<br />

jeweils 100 % <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile erwerben. Die aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Mittel betragen plangemäß 20,4 Mio. Euro.<br />

Diese Mittel wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Objektpersonengesellschaften<br />

als Kommanditkapital, zum Teil auch als Darlehen o<strong>de</strong>r<br />

Kapitalrücklage, zur Verfügung gestellt.<br />

Beteiligungskapital Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

Der Han<strong>de</strong>l mit Immobilien soll durch Objektkapitalgesellschaften<br />

erfolgen. An diesen Gesellschaften wird die<br />

Fondsgesellschaft jeweils 100 % <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile<br />

erwerben. Die aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Mittel betragen<br />

plangemäß 5,5 Mio. Euro, wovon min<strong>de</strong>stens jeweils<br />

25.000 Euro in das Stammkapital eingezahlt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

verbleiben<strong>de</strong>n Mittel wer<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r in die offenen<br />

Rücklagen <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaften eingestellt<br />

o<strong>de</strong>r diesen im Darlehenswege zur Verfügung gestellt.<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen<br />

Eigenkapitalbeschaffung und Agio<br />

Für die Vergütung von mit <strong>de</strong>r Eigenkapitalbeschaffung<br />

zu beauftragen<strong>de</strong>n Personen o<strong>de</strong>r Gesellschaften wur<strong>de</strong><br />

ein Betrag in Höhe von 7,5 % <strong>de</strong>s einzuwerben<strong>de</strong>n<br />

Kommanditkapitals sowie ein weiterer Betrag in Höhe<br />

<strong>de</strong>s Agios von 5 %, bezogen auf das vermittelte Kommanditkapital,<br />

kalkuliert.<br />

Marketinggebühren<br />

Der <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH wer<strong>de</strong>n die im Vorfeld und<br />

während <strong>de</strong>r Platzierungsphase entstan<strong>de</strong>nen Marketingaufgaben<br />

pauschal mit 1,5 % vom Kommanditkapital<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vergütet. Mit<br />

dieser Vergütung sind alle Leistungen, die im Zusam-<br />

91


menhang mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Emissionsprospektes<br />

und sämtliche Begleitbroschüren sowie Layout, Texte,<br />

Grafik, Recherchen, Druck stehen, abgegolten.<br />

Konzeptionsgebühren<br />

Für entstan<strong>de</strong>ne eigene und angefallene frem<strong>de</strong> Kosten<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r wirtschaftlichen, zivilrechtlichen<br />

und steuerrechtlichen Konzeption <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Zbi Vertriebs GmbH<br />

pauschal 1 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer gezahlt.<br />

Vertriebskoordination und -steuerung<br />

Mit <strong>de</strong>r Koordination <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Platzierung beteiligten<br />

Vertriebsunternehmen wird die Zbi Vertriebs GmbH beauftragt.<br />

Für <strong>de</strong>n Sach- und Personalaufwand, <strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>r Durchführung von Informationsveranstaltungen<br />

<strong>de</strong>r Vertriebspartner und <strong>de</strong>ren Personal, IT-Dienstleistungen<br />

und sonstigen Leistungen <strong>de</strong>s Vertriebs anfällt,<br />

erhält diese Gesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von 1 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Für die Übernahme <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle erhält<br />

<strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur, die Treuhand<br />

GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, während<br />

<strong>de</strong>r Investitionsphase, unter Berücksichtigung einer<br />

vereinbarten Vergütungs<strong>de</strong>gression, eine Vergütung<br />

in Höhe von rund 0,42 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf ein Kommanditkapital von<br />

30 Mio. Euro.<br />

Treuhandschaft<br />

Für die Übernahme <strong>de</strong>r Treuhandschaft erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

die Erlanger Consulting GmbH, während <strong>de</strong>r<br />

Investitionsphase, unter Berücksichtigung einer vom<br />

endgültigen Kommanditkapital abhängigen Vergütungs<strong>de</strong>gression,<br />

eine Vergütung in Höhe von rund<br />

0,42 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen<br />

auf ein Kommanditkapital von 30 Mio. Euro.<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Die Gesellschaft kann die auf die Marketinggebühren,<br />

Konzeptionsgebühren, Veranstaltungskosten, IT-Dienstleistungen<br />

und sonstige Kosten Vertrieb, Mittelverwendungskontrolle<br />

und Treuhandschaft entfallen<strong>de</strong> Mehrwertsteuer<br />

nicht als Vorsteuer geltend machen. Dadurch<br />

fällt in <strong>de</strong>r Prognoserechnung zusätzlich ein Betrag von<br />

247.546 Euro als nicht abzugsfähige Vorsteuer bei <strong>de</strong>n<br />

Vergütungen an.<br />

2.2. Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Für Kosten, die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gründung<br />

und <strong>de</strong>r Anmeldung <strong>de</strong>r Gesellschaften entstehen,<br />

wur<strong>de</strong> mit 0,15 %, bezogen auf das Kommanditkapital,<br />

also mit 45.000 Euro, kalkuliert.<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

Für <strong>de</strong>n Abschluss einer Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

sind für die Investitionsphase 22.500 Euro<br />

geplant.<br />

3. Sonstiges<br />

Sonstiges<br />

Für die Investitionsphase wird mit einem pauschalen<br />

Aufwand für sonstige Kosten in Höhe von 20.000 Euro<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer geplant.<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Die Gesellschaft kann die auf die sonstigen Kosten entfallen<strong>de</strong><br />

Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.<br />

Dadurch fällt in <strong>de</strong>r Prognoserechnung zusätzlich<br />

ein Betrag von 3.800 Euro als nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

bei <strong>de</strong>n Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage an.<br />

4. Liquiditätsreserve<br />

Die anfängliche Liquiditätsreserve von 209.029 Euro soll<br />

Liquiditätsunter<strong>de</strong>ckungen in <strong>de</strong>r Gründungsphase vermei<strong>de</strong>n.<br />

92


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Positionen <strong>de</strong>r Mittelherkunft<br />

Objektgesellschaften (Seite 89)<br />

Beteiligungskapital <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Der auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG prognostizierte<br />

Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen stellt auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften <strong>de</strong>ren Eigenkapital dar.<br />

Der prognostizierte Eigenkapitalanteil <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

beläuft sich <strong>de</strong>mnach auf 33,82 %.<br />

Fremdkapital<br />

Auf Objektgesellschaftsebene sollen zur Realisierung<br />

<strong>de</strong>r geplanten Immobilieninvestitionen Fremdmittel<br />

in Höhe von 50.700.000 Euro (davon 39.900.000 Euro<br />

in <strong>de</strong>r Objekt KG und 10.800.000 Euro in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls<br />

GmbH) aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Fremdmittel sind nur geplant und nicht rechtsverbindlich<br />

zugesagt. Im Rahmen <strong>de</strong>r Fremdmittelplanung<br />

wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong>s unterstellt:<br />

Für die Objekt KG:<br />

Zinssatz bis einschließlich 2017: 3,00 % p. a.<br />

Zinssatz ab 2018: 4,00 % p. a.<br />

Tilgung:<br />

1,50 % p. a. (annuitätisch)<br />

Tilgungsbeginn:<br />

nach Darlehensaufnahme<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s für die Jahre 2013 und 2014 kalkulierten<br />

Zinsaufwan<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> unterstellt, dass jeweils<br />

25 % <strong>de</strong>s Fremdkapitals am 01.07.2013, am 01.11.2013,<br />

am 01.03.2014 und am 01.06.2014 valutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Han<strong>de</strong>ls GmbH:<br />

Zinssatz bis einschließlich 2017: 3,00 % p. a.<br />

Zinssatz ab 2018: 4,00 % p. a.<br />

Tilgung:<br />

1,00 % p. a. (annuitätisch)<br />

Tilgungsbeginn:<br />

nach Darlehensaufnahme<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s für 2013 kalkulierten Zinsaufwan<strong>de</strong>s<br />

wur<strong>de</strong> unterstellt, dass jeweils ein Drittel <strong>de</strong>s<br />

Fremdkapitals am 01.07.2013, am 01.09.2013 und am<br />

01.11.2013 valutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Fremdkapitalquote wur<strong>de</strong> anfänglich für die Objekt<br />

KG mit 66,17 % und für die Han<strong>de</strong>ls GmbH mit<br />

66,26 % angenommen.<br />

Durch <strong>de</strong>n Einsatz von Fremdkapital wird die Eigenkapitalrendite<br />

<strong>de</strong>r Emittentin und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger, im Vergleich zu einer Finanzierung ausschließlich<br />

über Eigenkapital, gesteigert, da das Fremdkapital<br />

niedriger verzinst wird als die Gesamtkapitalrentabilität<br />

<strong>de</strong>r geplanten Investitionen.<br />

Für die Anleger ergibt sich aus <strong>de</strong>m Hebeleffekt <strong>de</strong>r<br />

angestrebten Finanzierung ein prognostizierter Gesamtrückfluss<br />

vor Steuern in Höhe von rund 191 %,<br />

bezogen auf das Kommanditkapital zuzüglich Agio.<br />

Abweichen<strong>de</strong> Effekte können sich ergeben, wenn die<br />

Verzinsung <strong>de</strong>s Fremdkapitals von <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>prognose<br />

variiert, z. B. bei einer Anschlussfinanzierung, o<strong>de</strong>r<br />

wenn Faktoren, die die Gesamtkapitalrentabilität <strong>de</strong>r<br />

Investitionen beeinflussen, wie z. B. Mieteinnahmen,<br />

Instandhaltungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkaufsfaktor, sich<br />

gegenüber <strong>de</strong>n kalkulierten Annahmen än<strong>de</strong>rn. Abweichen<strong>de</strong><br />

Annahmen zur Prognose sind im Kapitel 8.5<br />

Sensitivitätsanalysen/Abweichung von <strong>de</strong>r Prognose<br />

dargestellt. Grundsätzlich gilt, je höher die Fremdkapitalquote<br />

einer Investition, <strong>de</strong>sto stärker sind die Auswirkungen<br />

auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss, sobald sich<br />

Finanzierungskosten o<strong>de</strong>r Faktoren mit Einfluss auf die<br />

Gesamtkapitalrentabilität verän<strong>de</strong>rn.<br />

Positionen <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

Objektgesellschaften<br />

Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Positionen wird davon ausgegangen,<br />

dass das prognostizierte Kommanditkapital auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG von 30 Mio. Euro erreicht wird.<br />

Bei einem abweichen<strong>de</strong>n Kommanditkapital erhöhen<br />

o<strong>de</strong>r verringern sich die Werte <strong>de</strong>r Mittelverwendungspositionen<br />

entsprechend, da diese im Wesentlichen un-<br />

93


mittelbar bzw. mittelbar auf Basis <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong> angenommen, dass es<br />

sich bei 85 % <strong>de</strong>r durch die Objektgesellschaften erworbenen<br />

Immobilien um Wohnimmobilien han<strong>de</strong>lt. Bei<br />

<strong>de</strong>n restlichen 15 % wur<strong>de</strong> angenommen, dass es sich jeweils<br />

um Gewerbeimmobilien han<strong>de</strong>lt, für die prognosegemäß<br />

eine Option zur Umsatzsteuer erfolgt. Der Anteil<br />

<strong>de</strong>r nicht abzugsfähigen Vorsteuer, <strong>de</strong>r auf die einzelnen<br />

Kostenpositionen entfällt, wur<strong>de</strong> entsprechend in Summe<br />

bei <strong>de</strong>n jeweils dazugehörigen Kostenpositionen dargestellt.<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Anlageobjekte einschließlich<br />

Nebenkosten (ohne Maklercourtage)<br />

Die gesamten Immobilieninvestitionen belaufen sich<br />

planmäßig auf rund 73,4 Mio. Euro und setzen sich zusammen<br />

aus <strong>de</strong>n veranschlagten Kaufpreisen (rund<br />

64,2 Mio. Euro), Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer (rund 3,2 Mio. Euro),<br />

Notar- und Gerichtskosten (rund 1,0 Mio. Euro), <strong>de</strong>n Kosten<br />

für die technische und kaufmännische Due-Diligence<br />

(rund 1,3 Mio. Euro) und <strong>de</strong>r nicht abzugsfähigen Vorsteuer<br />

aus <strong>de</strong>n Kosten für die Due-Diligence sowie <strong>de</strong>n<br />

Notargebühren (rund 0,3 Mio. Euro). Für investitionsnahe<br />

Instandsetzungsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n 5 % <strong>de</strong>r für Immobilien<br />

veranschlagten Gesamtinvestitionssumme, somit<br />

rund 3,4 Mio. Euro brutto, angenommen.<br />

Die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer wur<strong>de</strong> mit einem Mittelwert<br />

von 5 % <strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise kalkuliert. Die Notar-<br />

und Gerichtskosten wur<strong>de</strong>n mit 1,5 % <strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise<br />

prognostiziert. Für die technische und<br />

kaufmännische Due-Diligence erhält die Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH eine Vergütung von 2 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Immobilienkaufpreis.<br />

Fremdmittelbeschaffung (rund 1,0 Mio. Euro) und <strong>de</strong>r<br />

nicht abzugsfähigen Vorsteuer aus <strong>de</strong>n Maklerkosten<br />

(rund 0,3 Mio. Euro) zusammen.<br />

Dabei wur<strong>de</strong>n für die durch die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH ausgeführten Maklertätigkeiten Kosten<br />

durchgängig mit 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

<strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise kalkuliert. Für die<br />

durch die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG ausgeführte<br />

Fremdmittelbeschaffung wur<strong>de</strong>n Kosten in Höhe<br />

von 1,8 % <strong>de</strong>s aufzunehmen<strong>de</strong>n Fremdkapitals prognostiziert.<br />

3. Liquiditätsreserve<br />

Die anfängliche Liquiditätsreserve auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

von 79.808 Euro soll Liquiditätsunter<strong>de</strong>ckungen<br />

in <strong>de</strong>r Gründungsphase vermei<strong>de</strong>n.<br />

Zusammenfassung <strong>de</strong>r prognostizierten Mittelverwendung<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Die Klassifizierung <strong>de</strong>r einzelnen Kosten auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG in Hauptgruppen und die Angabe<br />

<strong>de</strong>r jeweils prozentualen Verhältnisse zum Kommanditkapital<br />

(mit und ohne Agio) bzw. zum Gesamtaufwand<br />

inklusive Agio ergibt folgen<strong>de</strong> Zusammenfassung:<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften fallen prognosegemäß<br />

Vergütungen von rund 3,2 Mio. Euro an. Diese setzen<br />

sich aus <strong>de</strong>n Maklerkosten (rund 1,9 Mio. Euro), <strong>de</strong>r<br />

94


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Zusammenfassung <strong>de</strong>r Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

inklusive Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungen 25.900.000 86,33 % 82,23 % 31,51 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 5.299.171 17,66 % 16,82 % 6,45 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

67.500 0,23 % 0,21 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges 23.800 0,08 % 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 209.029 0,70 % 0,66 % 0,25 %<br />

Gesamt 31.499.500 105,00 % 100,00 % 38,32 %<br />

Das Agio wird – im Gegensatz zu <strong>de</strong>r Verfahrensweise<br />

bei einer Vielzahl an<strong>de</strong>rer Vermögensanlagen – bei <strong>de</strong>r<br />

bevorrechtigten Gewinnzuweisung an die Investoren<br />

wie Kommanditkapital behan<strong>de</strong>lt und zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zurückgezahlt.<br />

Aus diesem Grund wird die Unterteilung <strong>de</strong>s Gesamtaufwan<strong>de</strong>s<br />

in einzelne Kostengruppen in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Übersicht ohne Agio und ohne hieraus zu entrichten<strong>de</strong><br />

Vergütungen dargestellt.<br />

Verteilung <strong>de</strong>r Gesamtkosten (PROGNOSE)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

ohne Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

ohne Agio<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen 25.900.000 86,33 % 32,09 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 3.799.671 12,66 % 4,71 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 67.500 0,23 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges 23.800 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 209.029 0,70 % 0,26 %<br />

Gesamt 30.000.000 100,00 % 37,17 %<br />

Zusammenfassung Mittelherkunft/Mittelverwendung<br />

(PROGNOSE)<br />

Gesamtfonds<br />

Die vorstehen<strong>de</strong>n Angaben beziehen sich einerseits auf<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG mit <strong>de</strong>ren Anlageobjekten (Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Objekt KG und an <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH) und<br />

an<strong>de</strong>rerseits auf die Objektgesellschaften mit <strong>de</strong>ren Anlageobjekten<br />

(Immobilien). In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Darstellung<br />

wer<strong>de</strong>n diese bei<strong>de</strong>n Ebenen konsolidiert dargestellt.<br />

Der Gesamtaufwand <strong>de</strong>s Gesamtfonds (<strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG, Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH) ergibt sich aus<br />

<strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r zum Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen an <strong>de</strong>n<br />

Objektgesellschaften (Anlageobjekte) geplanten Eigenmittel<br />

(30.000.000 Euro), <strong>de</strong>m Agio (1.499.500 Euro)<br />

und <strong>de</strong>r zur Realisierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestitionen<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften gemäß Planprognose<br />

aufzunehmen<strong>de</strong>n Fremdmittel (50.700.000 Euro).<br />

Unter Bezugnahme auf diesen Gesamtaufwand in Höhe<br />

von rund 82,2 Mio. Euro errechnet sich die folgen<strong>de</strong> Zusammenfassung<br />

<strong>de</strong>r Mittelherkunft/Mittelverwendung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtfonds:<br />

95


Zusammenfassung <strong>de</strong>r Mittelherkunft/Mittelverwendung (PROGNOSE)<br />

Gesamtfonds<br />

Zusammenfassung Prognose <strong>de</strong>r<br />

Mittelherkunft<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

inklusive Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

Kommanditkapital Gründungsgesellschafterin<br />

10.000 0,03 % 0,03 % 0,01 %<br />

Kommanditkapital Anleger 29.990.000 99,97 % 95,21 % 36,48 %<br />

Agio 1.499.500 5,00 % 4,76 % 1,83 %<br />

Fremdkapital 50.700.000 169,01 % 160,95 % 61,68 %<br />

Gesamt 82.199.500 274,01 % 260,95 % 100,00 %<br />

Zusammenfassung Prognose <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendung<br />

Euro<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

In % vom<br />

Kommanditkapital<br />

inklusive Agio<br />

In % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkapitals<br />

inklusive Agio<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Objekte einschließlich Nebenkosten<br />

(ohne Maklerkosten) 73.369.846 244,57 % 232,92 % 89,26 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 8.449.517 28,16 % 26,82 % 10,28 %<br />

2.1.1 davon <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG 5.299.171 17,66 % 16,82 % 6,45 %<br />

2.1.2 davon Objektgesellschaften 3.150.346 10,50 % 10,00 % 3,83 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

67.500 0,23 % 0,21 % 0,08 %<br />

3. Sonstiges 23.800 0,08 % 0,08 % 0,03 %<br />

4. Liquiditätsreserve 288.837 0,97 % 0,92 % 0,35 %<br />

Gesamt 82.199.500 274,01 % 260,95 % 100,00 %<br />

8.2 Planprognose Vermietungs- und Veräußerungsphase<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Gesamtfonds (konsolidierte<br />

Sicht), <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG (Fondsgesellschaft),<br />

<strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft (Objekt<br />

KG) und <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft (Han<strong>de</strong>ls<br />

GmbH)<br />

Bei <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Vermögensanlage han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um ein sogenanntes „Blind-Pool-Konzept“. Bei einem<br />

solchen Konzept liegen Erkenntnisse über die konkret in<br />

<strong>de</strong>r Zukunft zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien ebenso wenig<br />

vor wie über <strong>de</strong>n Umfang und die wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r durch die Han<strong>de</strong>ls GmbH zu tätigen<strong>de</strong>n<br />

Ein- und Verkäufe.<br />

Durch die Regelung verbindlicher Investitionskriterien<br />

und aufgrund <strong>de</strong>s Umstan<strong>de</strong>s, dass erwartete laufen<strong>de</strong><br />

Kosten <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG (Fondsgesellschaft), <strong>de</strong>r<br />

Objektpersonengesellschaft(en) und <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft(en)<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r geschlossenen<br />

vertraglichen Vereinbarungen relativ zuverlässig prognostizierbar<br />

sind, kann <strong>de</strong>nnoch aufgezeigt wer<strong>de</strong>n, in<br />

welchem Umfang Anlageerfolge erwartet bzw. angestrebt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die nachfolgend dargestellte Prognoserechnung stellt<br />

Einnahmen und Ausgaben gegenüber, <strong>de</strong>ren jeweilige<br />

Höhe und Zu- o<strong>de</strong>r Abflusszeitpunkt auf vertraglichen<br />

Vereinbarungen o<strong>de</strong>r auf Annahmen bzw. Schätzungen<br />

beruhen. Zuflüsse und Abflüsse wur<strong>de</strong>n hierbei i. d. r.<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Verursachungszeitraum gegenübergestellt.<br />

Abweichungen können sich durch zeitliche Verschiebungen<br />

einzelner Zahlungseingänge o<strong>de</strong>r -ausgänge<br />

ergeben.<br />

96


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Des Weiteren können sich Abweichungen <strong>de</strong>shalb ergeben,<br />

weil die zukünftige Entwicklung einzelner Faktoren<br />

nicht exakt vorausgesagt wer<strong>de</strong>n kann. Die Prognoserechnung<br />

ermöglicht es jedoch, die auf realistischen<br />

Annahmen beruhen<strong>de</strong>n geplanten Zahlungsströme zu<br />

veranschaulichen.<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>r Vermögensanlage ergeben sich insgesamt<br />

aus min<strong>de</strong>stens drei Gesellschaften. Die <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG (Fondsgesellschaft) selbst hält Beteiligungen<br />

sowohl an min<strong>de</strong>stens einer Objektpersonengesellschaft<br />

(Objekt KG) als auch an min<strong>de</strong>stens einer Objektkapitalgesellschaft<br />

(Han<strong>de</strong>ls GmbH). Hierbei steht die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Objektgesellschaften <strong>de</strong>rzeit noch nicht fest.<br />

Der Zufluss <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gründungskommanditistin<br />

in Höhe von 10.000 Euro ist im Jahr<br />

2012 erfolgt. Ebenfalls wur<strong>de</strong>n im Jahr 2012 das Kommanditkapital<br />

<strong>de</strong>r Objekt KG in Höhe von 10.000 Euro<br />

sowie das Gründungskapital <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH in<br />

Höhe von 25.000 Euro von <strong>de</strong>r Komplementärin für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG verauslagt. Da im Jahr<br />

2012 ansonsten keine wirtschaftlich relevanten Transaktionen<br />

erfolgt sind, wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>n Prognoserechnungen<br />

darauf verzichtet, das Jahr 2012 geson<strong>de</strong>rt darzustellen.<br />

Die vorstehen<strong>de</strong>n drei Geldflüsse wur<strong>de</strong>n somit<br />

in <strong>de</strong>n Angaben für das Jahr 2013 berücksichtigt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Prognoserechnung han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n<br />

Betragsangaben um Nettobeträge, sofern keine an<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong><br />

Erläuterung im Folgen<strong>de</strong>n gegeben wird.<br />

Es wur<strong>de</strong> somit aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n darauf<br />

verzichtet, <strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r Objektgesellschaften abzuführen<strong>de</strong>n<br />

Teil <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer aus <strong>de</strong>n umsatzsteuerpflichtigen<br />

Vermietungen sowie <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r<br />

anteilig abzugsfähigen Vorsteuern liquiditätsmäßig<br />

darzustellen, da es sich lediglich um einen durchlaufen<strong>de</strong>n<br />

Posten mit zeitlicher Verschiebung han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r jedoch<br />

keine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Auswirkungen auf die Prognoserechnung<br />

hat.<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Schillerpromena<strong>de</strong><br />

97


<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

PROGNOSE Gesamtfonds<br />

(in Euro) 2013 2014 2015 2016<br />

I. Einnahmen<br />

1. Kommanditkapital 30.000.000 0 0 0<br />

2. Agio 1 . 4 9 9. 5 0 0 0 0 0<br />

3. Fremdkapital 30.750.000 24.270.000 5.940.000 5.940.000<br />

4. Mieteinnahmen 1.138.133 4 . 9 61 . 16 0 5.650.675 5.749.249<br />

5. Mietausfall/Leerstand -56.907 -24 8 . 0 58 -282 . 53 4 -287. 4 62<br />

6. Zinseinnahmen 25 . 8 9 8 593 1 . 0 41 1 . 0 97<br />

7. Veräußerungserlöse 0 7. 213 . 824 10.018.198 10.118.380<br />

8. Einnahmen, gesamt 63.356.624 36.197.519 21.327.380 21.521.264<br />

II. Ausgaben<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

9. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten 45.856.675 3 6 . 193 . 22 0 8.858.168 8.858.168<br />

10. Fremdmittelbeschaffung 553 . 5 0 0 43 6 . 8 6 0 106.920 106.920<br />

11. Vergütungen 5.230.448 68.723 0 0<br />

12. Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 55.000 12.500 0 0<br />

13. Sonstiges 23 . 8 0 0 0 0 0<br />

ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE 51.719.423 3 6 .711 . 3 0 3 8.965.088 8.965.088<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

ba) Immobilien<br />

14. Hausverwaltung 61 . 0 4 4 267. 293 307.985 314.146<br />

15. Eigentümeranteil Nebenkosten 42 . 6 0 0 17 2 . 0 81 175 . 581 178 . 6 02<br />

16. Instandhaltung 1 21 . 4 82 5 41 . 28 4 61 2 . 92 0 623.873<br />

17. Maklerkosten Fluktuation 2 0 . 8 42 92 . 8 65 10 5 . 15 4 107. 033<br />

18. Fremdkapitalzinsen 3 07. 5 0 0 1.342.365 1 . 4 9 8 . 3 6 4 1.476.489<br />

19. Fremdkapitaltilgung 135.750 618 . 8 03 7 29. 13 6 751.011<br />

20. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 39.723 173 . 374 194.065 197. 62 0<br />

ZWISCHENSUMME 72 8 . 9 41 3 . 2 0 8 . 0 6 5 3.623.205 3 . 6 4 8 .774<br />

Übertrag 52.448.364 39.919.368 12.588.293 12.613.862<br />

98


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summen<br />

0 0 0 0 0 0 0 30.000.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 1 . 4 9 9. 5 0 0<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 0 102.540.000<br />

5.849.677 5.951.995 6.056.239 6 . 162 . 4 47 6 . 270 . 657 6.380.907 6.493.239 60.664.378<br />

-292 . 4 8 4 -297. 6 0 0 -3 02 . 81 2 -3 0 8 . 1 22 -313.533 -319. 0 45 -324.662 -3.033.219<br />

1 . 4 65 950 753 8 8 0 5 4 8 5 47 10.764 4 4 . 53 6<br />

10.219.564 10.321.760 10.424.977 10.529.227 10 . 63 4 . 519 10.740.864 100.645.200 190.866.513<br />

21.718.222 21 . 917. 10 5 22.119.157 22.324.432 22.532.191 22 .74 3 . 273 106.824.541 382.581.708<br />

8.858.168 8.858.168 8.858.168 8.858.168 8.858.168 8.858.168 0 152.915.239<br />

106.920 106.920 106.920 106.920 106.920 106.920 0 1.845.720<br />

0 0 0 0 0 0 0 5 . 2 9 9. 171<br />

0 0 0 0 0 0 0 67. 5 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 23 . 8 0 0<br />

8.965.088 8.965.088 8.965.088 8.965.088 8.965.088 8.965.088 0 16 0 . 151 . 4 3 0<br />

32 0 . 428 326.837 333.373 340.041 3 4 6 . 8 41 353.779 3 6 0 . 85 4 3 . 332 . 621<br />

181.680 18 4 . 814 18 8 . 0 0 6 191.256 194.567 197.939 2 01 . 373 1.908.499<br />

635.030 646.399 657. 9 83 669.783 6 81 . 8 07 69 4 . 0 57 70 6 . 53 8 6 . 591 . 15 6<br />

10 8 . 9 4 8 110.898 11 2 . 8 85 114.910 116 . 973 119. 074 121.216 1.130.798<br />

1.453.959 1 . 9 07. 670 1 . 874 . 597 1 . 8 4 0 . 2 01 1 . 8 0 4 . 43 0 1.767.226 1.728.536 17. 0 01 . 337<br />

7 73 . 5 41 826 . 83 0 859. 9 03 8 9 4 . 29 9 930.070 9 67. 274 1.005.964 8 . 4 92 . 5 81<br />

2 01 . 243 2 0 4 . 935 208.698 21 2 . 532 216 . 4 41 22 0 . 423 224 . 4 82 2 . 0 9 3 . 53 6<br />

3.674.829 4 . 2 0 8 . 3 8 3 4.235.445 4.263.022 4.291.129 4.319.772 4.348.963 40.550.528<br />

12.639.917 13.173.471 13.200.533 13.228.110 13.256.217 13.284.860 4.348.963 200.701.958<br />

99


<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

PROGNOSE Gesamtfonds (Fortsetzung)<br />

(in Euro) 2013 2014 2015 2016<br />

Übertrag 52.448.364 39.919.368 12.588.293 12.613.862<br />

bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten<br />

21. Haftungsvergütung 6.750 7. 2 0 0 7. 2 0 0 7. 2 0 0<br />

22. Fondsmanagement Vergütung 75.000 75.000 75.000 75.000<br />

23. Asset Management Vergütung 16.560 7 2 . 185 82 . 218 83 . 651<br />

24. Treuhand 0 13 . 25 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0<br />

25. Mittelverwendungskontrolle/Verwahrstelle 0 4 4 . 5 0 0 90.780 92.596<br />

26. Beirat/Gesellschafterversammlung 0 40.000 20.400 20.808<br />

27. Rechts- und Steuerberatung 145.000 182 . 5 0 0 216 . 15 0 18 9. 873<br />

28. Bewertungskosten 0 18.778 19. 153 19. 537<br />

29. Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung 0 12.500 25 . 5 0 0 26 . 010<br />

30. Steuern Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 23.665 352.222 3 8 4 . 6 8 6<br />

31. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 42.146 79. 078 9 4 . 652 9 0 . 287<br />

ZWISCHENSUMME 285.456 568.656 1.009.775 1.016.148<br />

c) Verkaufskosten<br />

32. Abwicklungskosten (EXIT) 0 0 0 0<br />

33. Maklerkosten EXIT 0 0 0 0<br />

34. Handlinggebühr 0 216 . 415 300.546 3 03 . 551<br />

35. Fremdkapitaltilgung Verkauf 0 4.320.000 5.940.000 5.940.000<br />

36. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 0 34.951 4 8 . 53 8 4 9. 024<br />

ZWISCHENSUMME 0 4.571.366 6 . 2 8 9. 0 8 4 6.292.575<br />

37. Ausgaben, gesamt 52.733.820 45.059.390 19.887.152 19. 922 . 5 8 5<br />

III. Liquidität<br />

38. Vortrag 0 10.384.812 262.961 4 43 . 2 0 9<br />

39. Einnahmen ohne Weiterleitungen 63.356.624 36.197.519 21.327.380 21.521.264<br />

40. Ausgaben ohne Beteiligungserwerb 52.733.820 45.059.390 19. 8 87. 152 19.922.585<br />

41. Liquidität 10.622.804 1 . 522 . 9 41 1.703.189 2.041.888<br />

42. Entnahmen/"Ausschüttungen" 237. 9 92 1 . 259. 9 8 0 1 . 259. 9 8 0 1 . 574 . 975<br />

Entnahmen/"Ausschüttungen" in % 4 % 4 % 4 % 5 %<br />

43. Stand am Jahresen<strong>de</strong> 10.384.812 262.961 4 4 3 . 2 0 9 466.913<br />

IV. Fremdkapital<br />

44. Stand am Jahresanfang 0 30.614.250 4 9. 9 45 . 4 47 4 9. 216 . 311<br />

45. Zuführung laufen<strong>de</strong>s Jahr 30.750.000 24.270.000 5.940.000 5.940.000<br />

46. Tilgung 135.750 618 . 8 03 7 29. 13 6 751.011<br />

47. Son<strong>de</strong>rtilgung 0 4.320.000 5.940.000 5.940.000<br />

48. Stand am Jahresen<strong>de</strong> 3 0 . 614 . 2 5 0 49.945.447 4 9. 216 . 311 4 8 . 4 6 5 . 3 0 0<br />

100


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summen<br />

12.639.917 13.173.471 13.200.533 13.228.110 13.256.217 13.284.860 4.348.963 200.701.958<br />

7. 2 0 0 7. 2 0 0 7. 2 0 0 7. 2 0 0 7. 2 0 0 7. 2 0 0 7. 2 0 0 78 .75 0<br />

75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 825.000<br />

85 . 113 8 6 . 6 02 8 8 . 119 89.664 91 . 23 8 92 . 8 42 9 4 . 476 882.668<br />

26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 67.000 292.250<br />

9 4 . 4 4 8 9 6 . 33 6 9 8 . 263 10 0 . 228 102 . 233 10 4 . 278 10 6 . 3 63 930.025<br />

21 . 224 21.649 22 . 0 82 22 . 523 22 . 974 23 . 433 23 . 9 02 23 8 . 9 9 5<br />

193 . 671 197. 5 4 4 2 01 . 4 9 4 2 0 5 . 525 2 0 9. 635 213 . 828 218 . 10 5 2 . 173 . 32 5<br />

19. 927 2 0 . 326 20.732 21 . 147 21 . 570 22 . 0 02 22 . 4 41 2 0 5 . 613<br />

26 . 53 0 27. 0 61 27. 6 02 28 . 15 4 28.717 29.291 29. 87 7 2 61 . 242<br />

417. 4 8 9 422 . 821 456.681 490.930 525 . 5 41 560.546 973.395 4.607.976<br />

91.648 93 . 037 9 4 . 453 95.897 97. 3 69 9 8 . 871 10 8 . 0 9 8 9 8 5 . 53 6<br />

1 . 0 5 8 .75 0 1.074.076 1.118.126 1.162.768 1.207.977 1.253.791 1 .72 5 . 8 57 11.481.380<br />

0 0 0 0 0 0 1.006.452 1 . 0 0 6 . 4 52<br />

0 0 0 0 0 0 3.019.356 3 . 019. 35 6<br />

3 0 6 . 587 3 0 9. 653 312.749 315 . 87 7 319. 03 6 322.226 3.019.356 5.725.996<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 42 . 2 07. 419 9 4 . 0 47. 419<br />

4 9. 514 5 0 . 0 0 9 50.509 51 . 014 51 . 524 52.039 1.137.794 1 . 574 . 916<br />

6.296.101 6 . 2 9 9. 6 62 6 . 3 0 3 . 2 5 8 6.306.891 6.310.560 6 . 314 . 2 6 5 50.390.377 10 5 . 374 . 13 9<br />

19.994.768 20.547.209 2 0 . 621 . 917 20.697.769 20.774.754 2 0 . 8 52 . 916 5 6 . 4 6 5 . 197 317.557.477<br />

4 6 6 . 913 615.392 410 . 313 332 . 578 3 8 4 . 26 6 251.733 252 . 1 2 0<br />

21.718.222 21.917.105 22.119.157 22.324.432 22.532.191 22.743.273 106.824.541<br />

19.994.768 20.547.209 2 0 . 621 . 917 20.697.769 20.774.754 2 0 . 852 . 916 56.465.197<br />

2 . 19 0 . 3 67 1.985.288 1 . 9 07. 553 1.959.241 2.141.703 2.142.090 50.611.464<br />

1 . 574 . 975 1 . 574 . 975 1 . 574 . 975 1 . 574 . 975 1.889.970 1.889.970 1.889.970<br />

5 % 5 % 5 % 5 % 6 % 6 % 6 %<br />

615 . 3 92 410.313 332 . 578 3 8 4 . 2 6 6 2 51 .733 252.120 48.721.494<br />

4 8 . 4 65 . 3 0 0 47.691.759 4 6 . 8 6 4 . 929 46.005.026 45.110.727 44.180.657 43.213.383<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 0<br />

7 73 . 5 41 826 . 83 0 859. 9 03 8 9 4 . 29 9 930.070 9 67. 274 1.005.964<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 42 . 2 07. 419<br />

47.691.759 46.864.929 46.005.026 45.110.727 44.180.657 43.213.383 0<br />

101


<strong>ZBI</strong> Professional 2<br />

Dres<strong>de</strong>n, Gröbelstraße<br />

102


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

In <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Prognoserechnung erfolgt eine<br />

konsolidierte Betrachtung aller drei Gesellschaften<br />

(Fondsgesellschaft, Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH). Ziel<br />

<strong>de</strong>r Darstellung ist es, <strong>de</strong>n Gesamtumfang <strong>de</strong>s Fonds<br />

mit Blick auf die Liquidität darzustellen. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Tatsache, dass im weiteren Verlauf in <strong>de</strong>n drei Planprognosen<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG (Fondsgesellschaft), <strong>de</strong>r<br />

Objekt KG und <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH <strong>de</strong>ren Einnahmen<br />

und Ausgaben dargestellt sind, wird bezüglich <strong>de</strong>r Erläuterungen<br />

auf die dortigen Angaben verwiesen.<br />

103


<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

PROGNOSE <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

(in Euro) 2013 2014 2015 2016<br />

I. Einnahmen<br />

1. Kommanditkapital 30.000.000 0 0 0<br />

2. Agio 1 . 4 9 9. 5 0 0 0 0 0<br />

3. Zinseinnahmen 25.333 593 1 . 0 41 1 . 0 97<br />

4. Liquiditätsweiterleitung Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 794.643 656.124 7 26 . 459<br />

5. Liquiditätsweiterleitung Objekt KG 0 1 . 107. 2 01 1.136.819 1.193.081<br />

6. Einnahmen, gesamt 31.524.833 1 . 9 0 2 . 4 37 1.793.984 1 . 92 0 . 637<br />

II. Ausgaben<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

7. Beteiligungserwerb Han<strong>de</strong>ls GmbH 5.500.000 0 0 0<br />

8. Beteiligungserwerb Objekt KG 10.200.000 10.200.000 0 0<br />

9. Vergütungen 5.230.448 68.723 0 0<br />

10. Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 55.000 12.500 0 0<br />

11. Sonstiges 23 . 8 0 0 0 0 0<br />

ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE 21 . 0 0 9. 24 8 10.281.223 0 0<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

Geschäftsführung und lfd. Fondskosten<br />

12. Haftungsvergütung 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0<br />

13. Fondsmanagement Vergütung 75.000 75.000 75.000 75.000<br />

14. Treuhand 0 13 . 25 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0<br />

15. Mittelverwendungskontrolle/Verwahrstelle 0 4 4 . 5 0 0 90.780 92.596<br />

16. Beirat/Gesellschafterversammlung 0 40.000 20.400 20.808<br />

17. Rechts- und Steuerberatung 23 . 25 0 30.750 61 . 3 65 31 . 9 92<br />

18. Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung 0 12.500 25 . 5 0 0 26 . 010<br />

19. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 19. 0 0 9 39.007 52 . 411 47. 252<br />

ZWISCHENSUMME 119. 0 59 2 5 6 . 8 07 353 .75 6 321 . 9 5 8<br />

20. Ausgaben, gesamt 21.128.307 10.538.030 353 .75 6 321 . 9 5 8<br />

III. Liquidität<br />

21. Vortrag 0 10 . 158 . 53 4 262.961 4 43 . 2 0 9<br />

22. Einnahmen 31.524.833 1 . 9 02 . 437 1.793.984 1 . 92 0 . 637<br />

23. Ausgaben 21 . 1 28 . 3 07 10.538.030 353.756 321.958<br />

24. Liquidität 10.396.526 1 . 522 . 9 41 1.703.189 2.041.888<br />

25. Entnahmen/"Ausschüttungen" 237. 9 92 1 . 259. 9 8 0 1 . 259. 9 8 0 1 . 574 . 975<br />

Entnahmen/"Ausschüttungen" in % 4 % 4 % 4 % 5 %<br />

26. Stand am Jahresen<strong>de</strong> 10.158.534 262.961 4 4 3 . 2 0 9 466.913<br />

104


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summen<br />

0 0 0 0 0 0 0 30.000.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 1 . 4 9 9. 5 0 0<br />

1 . 4 65 950 753 8 8 0 5 4 8 5 47 10.764 4 3 . 971<br />

797.456 78 8 . 93 8 8 6 0 . 91 2 933 . 529 1.006.826 1.080.780 7. 932 . 58 0 15.578.247<br />

1 . 25 0 . 47 2 910.007 969.715 1.030.617 1.092.736 1.156.098 42.815.746 52.662.492<br />

2 . 0 4 9. 3 9 3 1 . 6 9 9. 8 9 5 1.831.380 1.965.026 2.100.110 2.237.425 50.759.090 99.784.210<br />

0 0 0 0 0 0 0 5.500.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 20.400.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 5 . 2 9 9. 171<br />

0 0 0 0 0 0 0 67. 5 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 23 . 8 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 31 . 2 9 0 . 471<br />

1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 1 . 8 0 0 19. 8 0 0<br />

75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 825.000<br />

26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 26 . 5 0 0 67.000 292.250<br />

9 4 . 4 4 8 9 6 . 33 6 9 8 . 263 10 0 . 228 102 . 233 10 4 . 278 10 6 . 3 63 930.025<br />

21 . 224 21.649 22 . 0 82 22 . 523 22 . 974 23 . 433 23 . 9 02 23 8 . 9 9 5<br />

32.632 33.285 33.950 3 4 . 629 35 . 322 3 6 . 029 36.749 3 8 9. 9 53<br />

26 . 53 0 27. 0 61 27. 6 02 28 . 15 4 28.717 29.291 29. 87 7 2 61 . 242<br />

47. 8 0 5 4 8 . 3 6 8 4 8 . 9 43 4 9. 529 50.127 50.737 59. 0 55 512.243<br />

32 5 . 9 3 9 329.999 33 4 . 14 0 33 8 . 3 63 3 42 . 673 3 47. 0 6 8 399.746 3.469.508<br />

32 5 . 9 3 9 329.999 33 4 . 14 0 33 8 . 3 63 3 42 . 673 3 47. 0 6 8 399.746 34.759.979<br />

4 6 6 . 913 615.392 410 . 313 332 . 578 3 8 4 . 26 6 251.733 252 . 1 2 0<br />

2.049.393 1.699.895 1.831.380 1 . 9 65 . 026 2.100.110 2 . 237. 425 50.759.090<br />

325.939 329.999 33 4 . 14 0 338.363 3 42 . 673 3 47. 0 6 8 399.746<br />

2 . 19 0 . 3 67 1.985.288 1 . 9 07. 553 1.959.241 2.141.703 2.142.090 50.611.464<br />

1 . 574 . 975 1 . 574 . 975 1 . 574 . 975 1 . 574 . 975 1.889.970 1.889.970 1.889.970<br />

5 % 5 % 5 % 5 % 6 % 6 % 6 %<br />

615 . 3 92 410.313 332 . 578 3 8 4 . 2 6 6 2 51 .733 252.120 48.721.494<br />

105


Positionen <strong>de</strong>r PROGNOSE<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

I. Einnahmen<br />

Die Einnahmen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft setzen sich planmäßig<br />

aus folgen<strong>de</strong>n Positionen zusammen:<br />

1. Kommanditkapital<br />

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Platzierung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungen Anlegermittel in Höhe von<br />

30 Mio. Euro im Jahr 2013 zufließen.<br />

2. Agio<br />

Der Zufluss <strong>de</strong>s Agios in Höhe von 1.499.500 Euro (5 %<br />

<strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Anleger) erfolgt plangemäß<br />

ebenfalls im Jahr 2013.<br />

3. Zinseinnahmen<br />

Auf die durchschnittlich freie Liquidität eines je<strong>de</strong>n Jahres<br />

wur<strong>de</strong>n Zinseinnahmen von 0,5 % p. a. angenommen.<br />

Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> unterstellt,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Zahlungsverkehr eines Jahres jeweils gleichmäßig<br />

auf das entsprechen<strong>de</strong> Jahr verteilt. Es wur<strong>de</strong> davon<br />

abgesehen, <strong>de</strong>n von Banken einzubehalten<strong>de</strong>n Zinsabschlag<br />

und Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen,<br />

da er durch die Anrechnung bei <strong>de</strong>n Gesellschaftern im<br />

Rahmen <strong>de</strong>ren jährlicher Steuerveranlagung ohnehin als<br />

Steuervorauszahlung zu <strong>de</strong>ren Gunsten behan<strong>de</strong>lt wird.<br />

4. Liquiditätsweiterleitung Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

Die sich auf Grundlage <strong>de</strong>r geplanten Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfte <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH ergebenen Überschüsse<br />

wer<strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 von dieser vollständig nach<br />

Abzug eigener Kosten an die Fondsgesellschaft weitergeleitet.<br />

Ob dies auf <strong>de</strong>r Grundlage von Ausschüttungsbeschlüssen<br />

o<strong>de</strong>r aus Praktikabilitätserwägungen<br />

zunächst auf <strong>de</strong>m Darlehenswege erfolgt, ist zu einem<br />

späteren Zeitpunkt durch entsprechen<strong>de</strong> Gesellschafterbeschlüsse<br />

zu bestimmen. Hier wur<strong>de</strong> aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />

unterstellt, dass die Steuerzahlungen im<br />

jeweiligen Jahr erfolgen, so dass nur die Liquidität nach<br />

Steuern an die Fondsgesellschaft ausgekehrt wird.<br />

5. Liquiditätsweiterleitung Objekt KG<br />

Die sich auf Grundlage <strong>de</strong>r geplanten Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfte <strong>de</strong>r Objekt KG ergebenen Überschüsse wer<strong>de</strong>n<br />

ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 von dieser vollständig nach Abzug<br />

eigener Kosten an die Fondsgesellschaft weitergeleitet.<br />

Dies erfolgt plangemäß auf <strong>de</strong>m Darlehenswege<br />

bzw. über Verrechnungskonten.<br />

6. Einnahmen, gesamt<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

prognostizierten Mittelzuflüsse <strong>de</strong>r einzelnen Jahre.<br />

II. Ausgaben<br />

Die Ausgaben <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wur<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong>m<br />

Umfang angenommen:<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

7. Beteiligungserwerb Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

Die finanzielle Ausstattung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH soll im<br />

Jahr 2013 in Höhe von 5,5 Mio. Euro erfolgen.<br />

8. Beteiligungserwerb Objekt KG<br />

Die finanzielle Ausstattung <strong>de</strong>r Objekt KG soll im Jahr<br />

2013 in Höhe von 10,2 Mio. Euro und im Jahr 2014 in<br />

Höhe von 10,2 Mio. Euro erfolgen, so dass die Objekt KG<br />

insgesamt über Mittel in Höhe von 20,4 Mio. Euro verfügt.<br />

9. Vergütungen<br />

Die die Fondsgesellschaft betreffen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

wur<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Einganges<br />

<strong>de</strong>s Kommanditkapitals als Abfluss behan<strong>de</strong>lt. Insgesamt<br />

fallen 5.299.171 Euro an Vergütungen an, <strong>de</strong>ren<br />

einzelne Zusammensetzung in Kapitel 8.1 Investitionsund<br />

Finanzierungsplan auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

(Basis Planprognose) ausführlich dargelegt ist. Plangemäß<br />

wer<strong>de</strong>n davon 5.230.448 Euro im Jahr 2013 und die<br />

restlichen 68.723 Euro im Jahr 2014 anfallen.<br />

106


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

10. Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Der Gesellschaft entstehen plangemäß im Jahr 2013<br />

Kosten für die Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen in Höhe<br />

von 45.000 Euro sowie für die Vermögensscha<strong>de</strong>nshaftpflichtversicherung<br />

in Höhe von 10.000 Euro. Im Jahr<br />

2014 wer<strong>de</strong>n plangemäß in <strong>de</strong>r Investitionsphase noch<br />

Kosten in Höhe von 12.500 Euro für die Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

anfallen.<br />

11. Sonstiges<br />

Die als sonstige Kosten geplanten Mittelabflüsse<br />

wer<strong>de</strong>n prognosegemäß im Jahr 2013 in Höhe von<br />

23.800 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer berücksichtigt.<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Kosten für die Geschäftsführung sowie<br />

die laufen<strong>de</strong>n Fondskosten sind in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

berücksichtigt.<br />

12. Haftungsvergütung<br />

Die Prognoserechnung kalkuliert eine jährliche Haftungsvergütung<br />

von 1.800 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer pro rata temporis.<br />

13. Fondsmanagementvergütung<br />

Für das Fondsmanagement sind jährlich Kosten in<br />

Höhe von 0,25 % <strong>de</strong>s prognostizierten Kommanditkapitals<br />

kalkuliert. Prognosegemäß fallen somit jährlich<br />

75.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an.<br />

14. Treuhandschaft<br />

Die Prognoserechnung berücksichtigt für die laufen<strong>de</strong><br />

Treuhandschaft nach Beendigung <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

ab 01.07.2014 entsprechend <strong>de</strong>s abgeschlossenen<br />

Vertrages unter Berücksichtigung einer vom endgültigen<br />

Kommanditkapital abhängigen Vergütungs<strong>de</strong>gression<br />

prognosegemäß eine jährliche Vergütung von<br />

rund 0,088 %, somit 26.500 Euro p. a. pro rata temporis<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

15. Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Prognoserechnung berücksichtigt für die laufen<strong>de</strong><br />

Mittelverwendungskontrolle nach Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Investitionsphase ab 01.07.2014 entsprechend <strong>de</strong>s abgeschlossenen<br />

Vertrages unter Berücksichtigung einer<br />

vom endgültigen Kommanditkapital abhängigen Vergütungs<strong>de</strong>gression<br />

prognosegemäß eine jährliche Vergütung<br />

von rund 0,297 %, somit 89.000 Euro p. a. pro rata<br />

temporis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ab<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2015 wird für die Mittelverwendungskontrolle<br />

eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

Bei entwurfsgemäßer Umsetzung <strong>de</strong>r aifm-Richtlinie<br />

durch das Kapitalanlagengesetzbuch wer<strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m<br />

Jahr 2014 die Aufgaben <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolle<br />

auf die durch die Neuregelungen <strong>de</strong>s Kapitalanlagengesetzbuchs<br />

eingeführte sogenannte „Verwahrstelle“<br />

übergehen.<br />

16. Beirat/Gesellschafterversammlung<br />

Die Kosten für <strong>de</strong>n Beirat und die Gesellschafterversammlungen<br />

wur<strong>de</strong>n im Jahr 2014 mit 40.000 Euro<br />

und ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit jährlich 20.000 Euro prognostiziert.<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 wird eine jährliche Steigerung<br />

von 2 % berücksichtigt.<br />

17. Rechts- und Steuerberatung<br />

Für die laufen<strong>de</strong> Rechtsberatung wur<strong>de</strong>n jährlich<br />

3.250 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie<br />

für die Erstellung <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung und <strong>de</strong>r<br />

Jahresabschlüsse jährlich 20.000 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer in <strong>de</strong>r Prognoserechnung angesetzt.<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 wur<strong>de</strong> mit jährlichen Kosten<br />

für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 7.500 Euro<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer aufgrund <strong>de</strong>r<br />

diesbezüglich voraussichtlich eintreten<strong>de</strong>n Neuregelungen<br />

<strong>de</strong>r aifm-Richtlinie geplant. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015<br />

wird für die vorstehen<strong>de</strong>n Kosten eine jährliche Steigerung<br />

von 2 % berücksichtigt. Im Jahr 2015 enthält die<br />

Position außer<strong>de</strong>m die für die Aktualisierung <strong>de</strong>r Planprognose<br />

nach Vollinvestition aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kosten<br />

in Höhe von 30.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

107


<strong>ZBI</strong> Professional 4<br />

Berlin, Afrikanisches Viertel<br />

108


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

18. Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

Für <strong>de</strong>n Abschluss einer Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

sind jährliche Kosten von 25.000 Euro in<br />

<strong>de</strong>r Prognoserechnung kalkuliert. Für das Jahr 2014 sind<br />

50 % <strong>de</strong>r geplanten Kosten <strong>de</strong>n Ausgaben <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

zugeordnet. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 wird eine jährliche<br />

Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

19. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Da die Fondsgesellschaft selbst keine umsatzsteuerpflichtigen<br />

Ausgangsumsätze tätigt, ist sie nicht zum<br />

Abzug <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Eingangsrechnungen ausgewiesenen<br />

Vorsteuern berechtigt. Dadurch ist die für die Geschäftsführung<br />

und für die laufen<strong>de</strong>n Fondskosten in Rechnung<br />

gestellte Mehrwertsteuer in <strong>de</strong>r Prognoserechnung zusätzlich<br />

als Ausgabe anzusetzen.<br />

20. Ausgaben, gesamt<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

prognostizierten Mittelabflüsse <strong>de</strong>r einzelnen Jahre.<br />

III. Liquidität<br />

Der jährliche Saldo „Liquidität“ (24.) ermittelt sich aus<br />

<strong>de</strong>m Saldo „Vortrag“ (21.) und <strong>de</strong>n jährlichen Einnahmen<br />

(22. und 6.) und Ausgaben (23. und 20.). Durch Subtraktion<br />

<strong>de</strong>r jährlichen Entnahmen <strong>de</strong>r Anleger (25.) ermittelt<br />

sich die jährliche „Liquiditätsreserve“ (26.). Die prognosegemäß<br />

am 31.12.2023 verbleiben<strong>de</strong> Liquiditätsreserve<br />

von 48.721.494 Euro wird im Rahmen <strong>de</strong>s Verkaufs entsprechend<br />

<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

fondskonzeptgemäß an die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />

Von Entnahmen in Höhe von anfänglich 4 % p. a. in <strong>de</strong>n<br />

Jahren 2013 bis 2015 steigen diese über 5 % p. a. (in <strong>de</strong>n<br />

Jahren 2016 bis 2020) auf 6 % p. a. ab <strong>de</strong>m Jahr 2021,<br />

jeweils bezogen auf das seitens <strong>de</strong>r Anleger investierte<br />

Kapital, also <strong>de</strong>s Kommanditkapitals zuzüglich Agio.<br />

Über die jeweilige Höhe <strong>de</strong>r Entnahmen entschei<strong>de</strong>t die<br />

Gesellschafterversammlung. Die Entnahmen wur<strong>de</strong>n<br />

entsprechend <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r in § 15 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

ausgewiesenen Wartezeit berechnet.<br />

109


<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

PROGNOSE Objekt KG<br />

(in Euro) 2013 2014 2015 2016<br />

I. Einnahmen<br />

1. Kommanditkapital 10.200.000 10.200.000 0 0<br />

2. Fremdkapital 19.950.000 19.950.000 0 0<br />

3. Mieteinnahmen 75 4 . 133 3.797.640 4 . 475 . 52 0 4.562.342<br />

4. Mietausfall/Leerstand -37. 707 -18 9 . 8 82 -2 23 . 7 76 -2 28 . 117<br />

5. Zinseinnahmen 371 0 0 0<br />

6. Veräußerungserlöse 0 0 0 0<br />

7. Einnahmen, gesamt 30.866.797 33.757.758 4 . 2 51 .74 4 4.334.225<br />

II. Ausgaben<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

8. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten 29 . 75 0 . 916 29 . 75 0 . 916 0 0<br />

9. Fremdmittelbeschaffung 359. 10 0 359 . 10 0 0 0<br />

ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE 30.110.016 30.110.016 0 0<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

ba) Immobilien<br />

10. Hausverwaltung 39.604 202.973 242 . 379 247. 2 27<br />

11. Eigentümeranteil Nebenkosten 26 . 6 0 0 1 23 . 6 01 1 26 . 616 1 29 . 14 8<br />

12. Instandhaltung 78 . 815 41 2 . 0 0 4 4 82 . 3 47 491.994<br />

13. Maklerkosten Fluktuation 13 . 52 2 70 . 6 85 82 . 753 84.408<br />

14. Fremdkapitalzinsen 19 9 . 5 0 0 1.019.445 1 . 178 . 716 1 . 16 0 . 21 2<br />

15. Fremdkapitaltilgung 9 9 . 75 0 5 0 9 . 7 23 616 . 78 4 635 . 28 8<br />

16. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 25.604 13 0 . 69 6 15 0 . 85 6 153 . 873<br />

ZWISCHENSUMME 483.395 2 . 4 6 9. 1 27 2 . 8 8 0 . 4 51 2.902.150<br />

bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten<br />

17. Haftungsvergütung 4 . 9 5 0 5.400 5.400 5.400<br />

18. Asset Management Vergütung 10 . 973 55 . 25 6 65 . 119 66.382<br />

19. Rechts- und Steuerberatung 91 . 5 0 0 114.000 116 . 28 0 118 . 6 0 6<br />

20. Bewertungskosten 0 14 . 7 78 15 . 073 15 . 375<br />

21. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 17. 3 4 9 3 0 . 59 4 32 . 6 02 33.231<br />

ZWISCHENSUMME 1 24 .7 72 22 0 . 0 2 8 23 4 . 474 23 8 . 9 9 4<br />

c) Verkaufskosten<br />

22. Abwicklungskosten (EXIT) 0 0 0 0<br />

23. Maklerkosten EXIT 0 0 0 0<br />

24. Handlinggebühr 0 0 0 0<br />

25. Fremdkapitaltilgung Verkauf 0 0 0 0<br />

26. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 0 0 0 0<br />

ZWISCHENSUMME 0 0 0 0<br />

27. Ausgaben, gesamt 30.718.183 32.799.171 3 . 114 . 92 5 3.141.144<br />

III. Liquidität<br />

28. Vortrag 0 148.614 0 0<br />

29. Einnahmen 3 0 . 8 6 6 . 797 33.757.758 4 . 251 . 74 4 4.334.225<br />

30. Ausgaben 30.718.183 32 . 79 9 . 171 3 . 114 . 925 3.141.144<br />

31. Liquidität 148.614 1 . 107. 2 01 1.136.819 1.193.081<br />

32. Liquiditätsweiterleitung 1.107.201 1 . 13 6 . 819 1 . 19 3 . 0 81<br />

IV. Fremdkapital<br />

33. Stand am Jahresanfang 0 19.850.250 3 9 . 29 0 . 527 3 8 . 673 . 743<br />

34. Zuführung laufen<strong>de</strong>s Jahr 19.950.000 19.950.000 0 0<br />

35. Tilgung 9 9 . 75 0 5 0 9 . 7 23 616 . 78 4 635 . 28 8<br />

36. Son<strong>de</strong>rtilgung 0 0 0 0<br />

37. Stand am Jahresen<strong>de</strong> 19.850.250 3 9. 2 9 0 . 527 3 8 . 673 .74 3 38.038.455<br />

110


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summen<br />

0 0 0 0 0 0 0 20.400.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 39.900.000<br />

4 . 65 0 . 9 01 4 . 741 . 231 4 . 833 . 3 6 8 4 . 927. 3 47 5 . 023 . 2 0 6 5 . 1 2 0 . 9 82 5 . 2 2 0 . 714 4 8 . 107. 3 8 4<br />

-232 . 5 45 -237. 0 62 -241 . 6 6 8 -24 6 . 3 67 -251 . 16 0 -25 6 . 0 4 9 -261 . 03 6 -2 . 4 0 5 . 3 6 9<br />

0 0 0 0 0 0 0 371<br />

0 0 0 0 0 0 80.921.067 80.921.067<br />

4.418.356 4.504.169 4 . 591 .70 0 4.680.980 4 .7 72 . 0 4 6 4.864.933 85.880.745 1 8 6 . 923 . 4 53<br />

0 0 0 0 0 0 0 59.501.832<br />

0 0 0 0 0 0 0 71 8 . 2 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 60.220.032<br />

252 . 171 257. 215 262 . 359 267. 6 0 6 27 2 . 9 58 278 . 418 283 . 9 8 6 2 . 6 0 6 . 8 9 6<br />

131.731 13 4 . 3 6 6 137. 0 53 13 9 . 79 4 142 . 59 0 145 . 4 42 14 8 . 351 1 . 3 8 5 . 2 92<br />

5 01 . 833 511 . 870 52 2 . 10 8 532 . 55 0 5 43 . 2 01 554.065 5 65 . 14 6 5.195.933<br />

8 6 . 0 9 6 87. 818 8 9 . 574 91 . 3 6 6 93.193 9 5 . 0 57 9 6 . 9 58 891.430<br />

1.141.154 1 . 4 9 5 . 3 6 4 1 . 4 67. 3 9 9 1.438.315 1.408.068 1.376.610 1 . 3 43 . 8 9 5 13 . 22 8 . 678<br />

654.346 69 9. 13 6 7 27. 101 75 6 . 185 78 6 . 432 817. 8 9 0 85 0 . 6 0 5 7.153.240<br />

15 6 . 9 51 16 0 . 0 9 0 163 . 292 16 6 . 557 169 . 8 8 9 173 . 28 6 176 . 752 1 . 627. 8 4 6<br />

2 . 924 . 2 8 2 3.345.859 3.368.886 3.392.373 3 . 416 . 331 3.440.768 3 . 4 6 5 . 6 9 3 32 . 0 8 9. 315<br />

5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5 8 . 9 5 0<br />

67.671 6 8 . 9 85 70 . 326 71 . 693 73 . 0 8 8 74 . 510 75 . 9 61 699.964<br />

1 2 0 . 978 1 23 . 3 97 1 25 . 8 65 128.383 13 0 . 9 5 0 133 . 5 69 13 6 . 241 1.339.769<br />

15 . 6 82 15 . 9 9 6 16.316 16.642 16 . 975 17. 315 17. 6 61 161 . 813<br />

33 . 871 3 4 . 525 35 . 192 35 . 87 2 36.566 37. 273 37. 9 9 5 3 6 5 . 070<br />

24 3 . 6 0 2 24 8 . 3 0 3 2 53 . 0 9 9 2 57. 9 9 0 2 62 . 979 2 6 8 . 0 67 273.258 2 . 62 5 . 5 6 6<br />

0 0 0 0 0 0 8 0 9 . 211 8 0 9. 211<br />

0 0 0 0 0 0 2.427.632 2.427.632<br />

0 0 0 0 0 0 2.427.632 2.427.632<br />

0 0 0 0 0 0 32.746.760 32.746.760<br />

0 0 0 0 0 0 914 . 813 914 . 813<br />

0 0 0 0 0 0 39.326.048 39.326.048<br />

3 . 167. 8 8 4 3.594.162 3 . 621 . 9 8 5 3.650.363 3.679.310 3.708.835 43.064.999 134.260.961<br />

0 0 0 0 0 0 0<br />

4 . 418 . 35 6 4.504.169 4.591.700 4.680.980 4 . 7 7 2 . 0 4 6 4.864.933 85.880.745<br />

3 . 167. 8 8 4 3 . 59 4 . 162 3 . 621 . 9 85 3 . 65 0 . 3 63 3 . 679 . 310 3 . 70 8 . 835 43.064.999<br />

1 . 25 0 . 47 2 910 . 0 07 9 69 . 715 1 . 03 0 . 617 1 . 0 92 . 73 6 1.156.098 42 . 815 . 74 6<br />

1 . 2 5 0 . 472 910 . 0 07 969.715 1 . 0 3 0 . 617 1 . 0 92 .73 6 1 . 15 6 . 0 9 8 42 . 815 .74 6<br />

38.038.455 37.384.109 3 6 . 6 8 4 . 973 35 . 9 57. 87 2 35 . 2 01 . 6 87 3 4 . 415 . 255 33.597.365<br />

0 0 0 0 0 0 0<br />

654.346 69 9. 13 6 7 27. 101 75 6 . 185 78 6 . 432 817. 8 9 0 85 0 . 6 0 5<br />

0 0 0 0 0 0 32.746.760<br />

37. 3 8 4 . 10 9 36.684.973 35.957.872 35.201.687 34.415.255 33 . 597. 3 6 5 0<br />

111


Positionen <strong>de</strong>r PROGNOSE<br />

Objekt KG<br />

I. Einnahmen<br />

Die Einnahmen <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft setzen<br />

sich planmäßig aus folgen<strong>de</strong>n Positionen zusammen:<br />

1. Kommanditkapital<br />

Es wird unterstellt, dass die für die Immobilieninvestitionen<br />

und die Fondskosten <strong>de</strong>r Investitionsphase benötigten<br />

Gel<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Form von<br />

Kommanditkapital in die Objektpersonengesellschaften<br />

gegeben wer<strong>de</strong>n. Dabei wird unterstellt, dass die<br />

Objektpersonengesellschaften im Jahr 2013 mit Kommanditkapital<br />

in Höhe von 10,2 Mio. Euro und im Jahr<br />

2014 in Höhe von 10,2 Mio. Euro ausgestattet wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Fremdkapital<br />

Das Fremdkapital beträgt plangemäß 39,9 Mio. Euro.<br />

Was <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zuflusses anbelangt, wur<strong>de</strong> davon<br />

ausgegangen, dass 50 %, mithin rund 20 Mio. Euro,<br />

im Jahr 2013 abgerufen wer<strong>de</strong>n. Die verbleiben<strong>de</strong>n<br />

50 % bzw. rund 20 Mio. Euro wur<strong>de</strong>n bis En<strong>de</strong> Juni 2014<br />

eingeplant.<br />

Basis für diese Überlegungen sind die erwarteten Zahlungsfälligkeiten<br />

aus Immobilienerwerben (vgl. nachfolgend<br />

„II. a) Ausgaben Investitionsphase, „8. Immobilienerwerb<br />

einschließlich Nebenkosten“).<br />

3. Mieteinnahmen<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Investitionskriterien wur<strong>de</strong><br />

unterstellt, dass sich anfänglich Mieteinnahmen einstellen,<br />

die einem 12,5-tel <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Erwerbskosten<br />

(Kaufpreise zuzüglich Instandsetzungsaufwand)<br />

entsprechen. Die angesetzten Erwerbskosten enthalten<br />

planmäßig einen Anteil von 5 % (Betrag inklusive<br />

Mehrwertsteuer), <strong>de</strong>r für die gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

soll.<br />

Des Weiteren wur<strong>de</strong> angenommen, dass die zu erwerben<strong>de</strong>n<br />

Objekte im Durchschnitt über einen Leerstand<br />

von 5 % verfügen. In <strong>de</strong>n Jahren 2013 bis 2015 soll dieser<br />

Leerstand um je 1 % abgebaut wer<strong>de</strong>n. Ein hiernach<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Leerstand von 2 % wur<strong>de</strong> als dauerhaft in<br />

<strong>de</strong>n Folgejahren festzustellen<strong>de</strong>r Leerstand behan<strong>de</strong>lt.<br />

Für das Jahr 2013 wur<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s sukzessive ab Juli<br />

2013 geplanten Aufbaus <strong>de</strong>s Immobilienportfolios unterstellt,<br />

dass lediglich ein Anteil einer gesamten Jahresmiete<br />

erzielt wird. Eine vollständige Investition wur<strong>de</strong><br />

ab Juni 2014 unterstellt, weshalb auch für das Jahr 2014<br />

noch kein Ansatz einer vollen Jahresmiete erfolgte.<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 wur<strong>de</strong> mit jährlichen Mietsteigerungen<br />

von 2 %, jeweils bezogen auf die Miete <strong>de</strong>s Vorjahres,<br />

kalkuliert.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Mieteinnahmen wur<strong>de</strong> aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>r Liquiditätsbetrachtung die<br />

Mehrwertsteuer, die auf die umsatzsteuerpflichtigen<br />

Vermietungen entfallen, unberücksichtigt gelassen,<br />

da diese zeitnah nach Vereinnahmung im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt in<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Höhe abzuführen sind.<br />

4. Mietausfall/Leerstand<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2013 wur<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>reinnahmen wegen<br />

Mietausfall und Leerstand in Höhe von insgesamt 5 %<br />

p. a. bezogen auf die prognostizierten Gesamtmieten,<br />

kalkuliert. Diese wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung von<br />

<strong>de</strong>n Einnahmen in Abzug gebracht.<br />

5. Zinseinnahmen<br />

Auf die durchschnittlich freie Liquidität <strong>de</strong>s Jahres<br />

2013 wur<strong>de</strong>n Zinseinnahmen von 0,5 % p. a. angenommen.<br />

Für die Folgejahre sind in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Liquiditätsweiterleitungen an die<br />

Zbi 8 holDING KG keine Zinseinnahmen mehr in Objektpersonengesellschaften<br />

geplant. Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong> unterstellt, dass sich <strong>de</strong>r Zahlungsverkehr<br />

eines Jahres jeweils gleichmäßig auf das<br />

entsprechen<strong>de</strong> Jahr verteilt. Es wur<strong>de</strong> davon abgesehen,<br />

112


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

<strong>de</strong>n von Banken einzubehalten<strong>de</strong>n Zinsabschlag und<br />

Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen, da er durch die<br />

Anrechnung bei <strong>de</strong>n Gesellschaftern im Rahmen <strong>de</strong>ren<br />

jährlicher Steuerveranlagung ohnehin als Steuervorauszahlung<br />

zu <strong>de</strong>ren Gunsten behan<strong>de</strong>lt wird.<br />

6. Veräußerungserlöse<br />

Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Betrachtungszeitraumes <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

im Jahr 2023 wur<strong>de</strong> unterstellt, dass eine<br />

Veräußerung <strong>de</strong>s Immobilienportfolios erfolgt, wobei<br />

ein Veräußerungserlös in Höhe <strong>de</strong>s 15,5-fachen <strong>de</strong>r für<br />

diesen Zeitpunkt angenommenen Jahresmiete unterstellt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

7. Einnahmen, gesamt<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

prognostizierten Mittelzuflüsse <strong>de</strong>r einzelnen Jahre.<br />

II. Ausgaben<br />

Die Ausgaben <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft wur<strong>de</strong>n<br />

in folgen<strong>de</strong>m Umfang angenommen:<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Investitionsphase, welche die Objekt KG<br />

betreffen, wur<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Immobilienerwerbes<br />

als Abfluss behan<strong>de</strong>lt.<br />

8. Immobilieninvestitionen einschließlich Nebenkosten<br />

Die gesamten Immobilieninvestitionen belaufen sich<br />

planmäßig auf rund 59,5 Mio. Euro und setzen sich<br />

zusammen aus <strong>de</strong>n veranschlagten Kaufpreisen (rund<br />

50,5 Mio. Euro), Maklerkosten (rund 1,5 Mio. Euro),<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer (rund 2,5 Mio. Euro), Notar- und<br />

Gerichtskosten (rund 0,8 Mio. Euro), <strong>de</strong>n Kosten für die<br />

technische und kaufmännische Due-Diligence (rund<br />

1,0 Mio. Euro) und <strong>de</strong>r nicht abzugsfähigen Vorsteuer<br />

aus <strong>de</strong>n Maklergebühren, <strong>de</strong>n Kosten für die Due-Diligence<br />

sowie <strong>de</strong>n Notargebühren (rund 0,5 mio. euro).<br />

Für investitionsnahe Instandsetzungsmaßnahmen<br />

wur<strong>de</strong>n 5 % <strong>de</strong>r für Immobilien veranschlagten Gesamtinvestitionssumme,<br />

somit rund 2,7 Mio. Euro brutto,<br />

angenommen.<br />

Dabei wur<strong>de</strong>n die Maklerkosten durchgängig mit 3 %<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer <strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise<br />

angenommen. Die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer wur<strong>de</strong><br />

mit einem Mittelwert von 5 % <strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise<br />

kalkuliert. Für die technische und kaufmännische<br />

Due-Diligence erhält die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH eine Vergütung von 2 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer vom Immobilienkaufpreis. Es wur<strong>de</strong><br />

davon ausgegangen, dass 50 % <strong>de</strong>r Gesamtkosten im<br />

Juli und im November <strong>de</strong>s Jahres 2013 fällig wer<strong>de</strong>n;<br />

<strong>de</strong>r Anfall <strong>de</strong>r restlichen Kosten von 50 % wur<strong>de</strong> zum<br />

März und Juni 2012 prognostiziert.<br />

9. Fremdmittelbeschaffung<br />

Für die Vermittlung <strong>de</strong>s benötigten Fremdkapitals sowie<br />

zur Bezahlung <strong>de</strong>r üblichen Bankbearbeitungsgebühren<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG<br />

jeweils 1,8 % bezogen auf das vermittelte Darlehen<br />

vergütet.<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

ba) Immobilien<br />

10. Hausverwaltung<br />

Die Prognoserechnung sieht vor, dass für die Hausverwaltung<br />

ab <strong>de</strong>m Einkaufszeitpunkt je Wohn- und<br />

Gewerbeeinheit monatlich 20,00 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer anfallen. Die Prognoserechnung<br />

geht davon aus, dass 837 Wohneinheiten und<br />

148 Gewerbeeinheiten erworben wer<strong>de</strong>n. Für die zu<br />

erwerben<strong>de</strong>n Stellplätze wer<strong>de</strong>n monatliche Kosten<br />

von 2,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

kalkuliert. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 sind für die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Hausverwaltung eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

11. Eigentümeranteil Nebenkosten<br />

In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong>n für die erwarteten<br />

nicht umlagefähigen Nebenkosten (Eigentümeranteil<br />

Nebenkosten) 10 % <strong>de</strong>r insgesamt prognostizierten<br />

Betriebskosten (pro rata temporis) angesetzt. Bei <strong>de</strong>r<br />

Berechnung wur<strong>de</strong> unterstellt, dass dieser Anteil in <strong>de</strong>n<br />

Jahren 2013 bis 2015 auf 7 % reduziert wird. Ab <strong>de</strong>m<br />

113


Jahr 2014 wird für diese Kosten eine jährliche Steigerung<br />

von 2 % berücksichtigt.<br />

12. Instandhaltung<br />

Für die laufen<strong>de</strong> Instandhaltung <strong>de</strong>r Immobilien wur<strong>de</strong>n<br />

Kosten in Höhe von monatlich 6,00 Euro pro m 2<br />

Nutzfläche sowie für Fluktuation Kosten von monatlich<br />

2,00 Euro pro m 2 Nutzfläche ab <strong>de</strong>m Einkaufszeitpunkt<br />

kalkuliert. Die Prognoserechnung geht dabei von<br />

59.111 m 2 Nutzfläche aus. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 wird für<br />

diese Kosten eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

13. Maklerkosten für Fluktuation<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2013 wur<strong>de</strong>n Maklerkosten für gegebenenfalls<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Anschlussvermietungen kalkuliert.<br />

Hierbei wur<strong>de</strong> durchgängig davon ausgegangen,<br />

dass eine Mieterfluktuation von jährlich 10 % festzustellen<br />

sein wird. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> unterstellt, dass die<br />

Maklercourtage für die Anschlussvermietung 2,25 Monatsmieten<br />

bei Wohnungen und 2,5 Monatsmieten bei<br />

Gewerbeeinheiten beträgt.<br />

14. Fremdkapitalzinsen<br />

Das planmäßige Fremdkapital soll zu folgen<strong>de</strong>n Konditionen<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />

Zinssatz bis einschließlich 2017: 3,00 % p. a.<br />

Zinssatz ab 2018: 4,00 % p. a.<br />

Tilgung:<br />

1,50 % p. a. (annuitätisch)<br />

Tilgungsbeginn:<br />

nach Darlehensaufnahme<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s für die Jahre 2013 und 2014 kalkulierten<br />

Zinsaufwan<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> unterstellt, dass jeweils<br />

25 % <strong>de</strong>s Fremdkapitals am 01.07.2013, am 01.11.2013,<br />

am 01.03.2014 und am 01.06.2014 valutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

15. Fremdkapitaltilgung<br />

Wie bereits unter „14. Fremdkapitalzinsen“ ausgeführt,<br />

wur<strong>de</strong> eine ab Darlehensaufnahme einsetzen<strong>de</strong> Annuitätentilgung<br />

von anfänglich 1,5 % p. a. veranschlagt.<br />

16. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Aus Rechnungen, mit <strong>de</strong>nen Leistungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Objekt KG abgerechnet wer<strong>de</strong>n, die sich konkret<br />

auf Wohnimmobilien beziehen, darf die Objekt KG die<br />

in diesen Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer nicht<br />

abziehen. Es wur<strong>de</strong> daher unterstellt, dass dauerhaft<br />

rund 85 % <strong>de</strong>r in Rechnung gestellten Vorsteuern, die<br />

nicht unmittelbar umsatzsteuerpflichtigen o<strong>de</strong>r umsatzsteuerfreien<br />

Ausgangsumsätzen zuzuordnen sind,<br />

nicht abzugsfähig sein wer<strong>de</strong>n, da die Objekt KG planmäßig<br />

in diesem Umfang umsatzsteuerfreie Ausgangsumsätze<br />

erzielen wird.<br />

bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten<br />

17. Haftungsvergütung<br />

Die Prognoserechnung kalkuliert eine jährliche Haftungsvergütung<br />

von 5.400 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer pro rata temporis.<br />

18. Asset Management Vergütung<br />

Für das Asset Management sind jährlich Kosten in Höhe<br />

von 1,5 % <strong>de</strong>r Mieteinnahmen abzüglich Leerstand zuzüglich<br />

Mehrwertsteuer an die <strong>ZBI</strong> Asset Management<br />

GmbH zu entrichten.<br />

19. Rechts- und Steuerberatung<br />

Für die laufen<strong>de</strong> Rechtsberatung wur<strong>de</strong>n jährlich<br />

9.750 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und<br />

für das Mahnwesen 21.750 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer in <strong>de</strong>r Prognoserechnung berücksichtigt.<br />

Für die Erstellung <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung und <strong>de</strong>r<br />

Jahresabschlüsse wur<strong>de</strong>n jährlich 60.000 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer prognostiziert. Ab <strong>de</strong>m<br />

Jahr 2014 wur<strong>de</strong> mit jährlichen Kosten für die Jahresabschlussprüfung<br />

in Höhe von 22.500 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer aufgrund <strong>de</strong>r diesbezüglich<br />

voraussichtlich eintreten<strong>de</strong>n Neuregelungen <strong>de</strong>r<br />

aifm-Richtlinie geplant. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 wird für diese<br />

Kosten eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

114


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

20. Bewertungskosten<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 berücksichtigt die Prognoserechnung<br />

Kosten für die Immobilienbewertung von 15,00 Euro<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer p. a. pro Wohnund<br />

Gewerbeeinheit. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 wird für diese<br />

Kosten eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

21. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Erläuterungen verweisen wir auf die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Ausführungen zu Nr. 16.<br />

c) Verkaufskosten<br />

22. Abwicklungskosten (EXIT)<br />

In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong>n für die Abwicklung<br />

1 % <strong>de</strong>r Verkaufserlöse zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

angesetzt, welche nach <strong>de</strong>m prognostizierten<br />

Gesamtportfolioverkauf (EXIT) entstehen. Es wur<strong>de</strong><br />

aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

unterstellt, dass diese Abwicklungskosten im Jahr 2023<br />

im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Verkaufs entstehen. Erfahrungsgemäß<br />

dauert eine Fondsabwicklung nach <strong>de</strong>m Übergang<br />

von Nutzen und Lasten <strong>de</strong>r Objekte 1 bis 1,5 Jahre. In<br />

dieser Zeit wird aus <strong>de</strong>n Veräußerungserlösen nach<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals inklusive Agio an<br />

die Anleger eine gewisse Liquiditätsreserve einbehalten,<br />

um die Abwicklung <strong>de</strong>s Fonds zu gewährleisten.<br />

23. Maklerkosten für EXIT<br />

Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH erhält plangemäß<br />

für die Maklercourtage im Jahr 2023 (EXIT) 3 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf <strong>de</strong>n Veräußerungserlös.<br />

24. Handlinggebühr<br />

Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH erhält plangemäß<br />

für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n<br />

Verkaufsabwicklungen im Jahr 2023 3 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, bezogen auf <strong>de</strong>n Veräußerungserlös.<br />

25. Fremdkapitaltilgung Verkauf<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilien zum<br />

31.12.2023 erfolgt prognosegemäß die vollständige<br />

Tilgung <strong>de</strong>r aufgenommenen Fremdmittel (2.) unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Tilgungen (15.).<br />

26. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Erläuterungen verweisen wir auf die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Ausführungen zu Nr. 16.<br />

27. Ausgaben, gesamt<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

prognostizierten Mittelabflüsse <strong>de</strong>r einzelnen Jahre.<br />

III. Liquidität<br />

Der jährliche Saldo „Liquidität“ (31.) ermittelt sich aus<br />

<strong>de</strong>m Saldo „Vortrag“ (28.) und <strong>de</strong>n jährlichen Einnahmen<br />

(29. und 7.) und <strong>de</strong>n jährlichen Ausgaben (30. und<br />

27.). Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 soll die freie Liquidität vollständig<br />

an die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG weitergeleitet wer<strong>de</strong>n<br />

(32.). Dies erfolgt plangemäß auf <strong>de</strong>m Darlehenswege<br />

bzw. über Verrechnungskonten.<br />

IV. Fremdkapital<br />

Der jährliche Stand am Jahresen<strong>de</strong> (37.) ermittelt sich<br />

aus <strong>de</strong>m Stand am Jahresanfang (33.) zuzüglich <strong>de</strong>r<br />

Zuführungen laufen<strong>de</strong>s Jahr (34.) und abzüglich <strong>de</strong>r<br />

Tilgungen (35.) und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtilgung (36.). Unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Annuitätentilgung von anfänglich<br />

1,5 % p. a. (35.) wird das Fremdkapital von ursprünglich<br />

39,9 Mio. Euro (2. und 34.) bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s rund<br />

11-jährigen Betrachtungszeitraums planmäßig auf<br />

rund 32,8 Mio. Euro abgebaut. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Gesamtportfolioverkaufs<br />

wur<strong>de</strong> eine Son<strong>de</strong>rtilgung (36.)<br />

in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe geplant.<br />

115


<strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

PROGNOSE Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

(in Euro) 2013 2014 2015 2016<br />

I. Einnahmen<br />

1. Kommanditkapital 5.500.000 0 0 0<br />

2. Fremdkapital 10.800.000 4.320.000 5.940.000 5.940.000<br />

3. Mieteinnahmen 384.000 1 . 163 . 52 0 1.175.155 1.186.907<br />

4. Mietausfall/Leerstand -19 . 2 0 0 -58.176 -58.758 -59 . 3 45<br />

5. Zinseinnahmen 19 4 0 0 0<br />

6. Veräußerungserlöse 0 7. 213 . 824 10.018.198 10.118.380<br />

7. Einnahmen, gesamt 16.664.994 1 2 . 6 3 9. 16 8 17. 074 . 5 9 5 17. 1 8 5 . 9 4 2<br />

II. Ausgaben<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

8. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten 16.105.759 6 . 4 42 . 3 0 4 8.858.168 8.858.168<br />

9. Fremdmittelbeschaffung 194.400 7 7. 76 0 106.920 106.920<br />

ZWISCHENSUMME INVESTITIONSPHASE 16 . 3 0 0 . 15 9 6.520.064 8.965.088 8.965.088<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

ba) Immobilien<br />

10. Hausverwaltung 21.440 6 4 . 32 0 65 . 6 0 6 6 6 . 919<br />

11. Eigentümeranteil Nebenkosten 16.000 48.480 4 8 . 9 65 4 9 . 45 4<br />

12. Instandhaltung 42 . 6 67 129.280 130.573 131 . 879<br />

13. Maklerkosten Fluktuation 7. 32 0 2 2 . 18 0 22.401 2 2 . 625<br />

14. Fremdkapitalzinsen 108.000 32 2 . 92 0 319.648 316 . 27 7<br />

15. Fremdkapitaltilgung 36.000 109.080 1 1 2 . 352 1 15 . 7 23<br />

16. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 14 . 1 19 42 . 678 43 . 2 0 9 43 . 747<br />

ZWISCHENSUMME 245.546 738.938 74 2 .75 4 746.624<br />

bb) Geschäftsführung und lfd. Fondskosten<br />

17. Asset Management Vergütung 5.587 16 . 929 17. 0 9 9 17.269<br />

18. Rechts- und Steuerberatung 30.250 37. 75 0 3 8 . 5 0 5 3 9 . 275<br />

19. Bewertungskosten 0 4.000 4.080 4 . 162<br />

20. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 5 . 78 8 9 . 47 7 9 . 63 9 9 . 8 0 4<br />

ZWISCHENSUMME 41 . 62 5 6 8 . 15 6 6 9. 32 3 70 . 510<br />

c) Verkaufskosten<br />

21. Abwicklungskosten (EXIT) 0 0 0 0<br />

22. Maklerkosten EXIT 0 0 0 0<br />

23. Handlinggebühr 0 216 . 415 300.546 3 03 . 551<br />

24. Fremdkapitaltilgung Verkauf 0 4.320.000 5.940.000 5.940.000<br />

25. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 0 3 4 . 9 51 4 8 . 53 8 4 9 . 024<br />

ZWISCHENSUMME 0 4 . 571 . 3 6 6 6 . 2 8 9. 0 8 4 6.292.575<br />

26. Ausgaben, gesamt 16 . 5 87. 33 0 11.898.524 16.066.249 16.074.797<br />

III. Liquidität<br />

27. Vortrag 0 77.664 0 0<br />

28. Einnahmen 16.664.994 1 2 . 63 9 . 16 8 17. 074 . 59 5 17.185.942<br />

29. Ausgaben 16.587.330 1 1 . 8 9 8 . 524 16.066.249 16 . 074 . 797<br />

30. Liquidität vor Steuern 77.664 818 . 3 0 8 1.008.346 1.111.145<br />

31. Körperschaftsteuer 0 7. 7 78 17 7. 351 19 4 . 152<br />

32. Gewerbesteuer 0 15 . 8 87 174 . 87 1 19 0 . 53 4<br />

33. Liqudität nach Steuern 77.664 794.643 65 6 . 1 24 7 26 . 459<br />

34. Liquiditätsweiterleitung 79 4 . 6 4 3 6 5 6 . 1 24 726.459<br />

IV. Fremdkapital<br />

35. Stand am Jahresanfang 0 10.764.000 10.654.920 10.542.568<br />

36. Zuführung laufen<strong>de</strong>s Jahr 10.800.000 4.320.000 5.940.000 5.940.000<br />

37. Tilgung 36.000 109.080 1 1 2 . 352 1 15 . 7 23<br />

38. Son<strong>de</strong>rtilgung 0 4.320.000 5.940.000 5.940.000<br />

39. Stand am Jahresen<strong>de</strong> 10.764.000 10.654.920 10.542.568 10.426.845<br />

116


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summen<br />

0 0 0 0 0 0 0 5.500.000<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 0 62.640.000<br />

1 . 19 8 . 7 76 1 . 210 . 76 4 1.222.871 1 . 235 . 10 0 1 . 247. 451 1.259.925 1 . 27 2 . 525 1 2 . 55 6 . 9 9 4<br />

-59.939 - 6 0 . 53 8 - 61 . 14 4 - 61 . 755 - 62 . 373 -62.996 - 63 . 626 - 627. 8 5 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 19 4<br />

10 . 219 . 5 6 4 10 . 321 . 76 0 10.424.977 10.529.227 10 . 63 4 . 519 10.740.864 19.724.133 109.945.446<br />

17. 2 9 8 . 4 0 1 17.411.986 17. 52 6 .70 4 17.642.572 17.759.597 17.877.793 2 0 . 9 33 . 0 32 19 0 . 0 14 .78 4<br />

8.858.168 8.858.168 8.858.168 8.858.168 8.858.168 8.858.168 0 93.413.407<br />

106.920 106.920 106.920 106.920 106.920 106.920 0 1 . 1 27. 52 0<br />

8.965.088 8.965.088 8.965.088 8.965.088 8.965.088 8.965.088 0 94.540.927<br />

6 8 . 257 69.622 7 1 . 014 7 2 . 435 73 . 8 83 75 . 3 61 76 . 8 6 8 725.725<br />

49.949 5 0 . 4 4 8 5 0 . 9 53 51 . 4 62 51.977 52 . 4 97 53 . 02 2 52 3 . 2 07<br />

133.197 13 4 . 529 135 . 875 137. 233 13 8 . 6 0 6 13 9 . 9 92 141 . 3 92 1.395.223<br />

22.852 23.080 23 . 31 1 23 . 5 4 4 23 . 78 0 24 . 017 24.258 2 3 9. 3 6 8<br />

31 2 . 8 0 5 41 2 . 3 0 6 4 07. 19 8 401.886 3 9 6 . 3 62 3 9 0 . 616 384.641 3.772.659<br />

119.195 127.694 132 . 8 02 13 8 . 1 14 143 . 63 8 149.384 155 . 359 1.339.341<br />

4 4 . 292 4 4 . 8 45 45.406 45 . 975 4 6 . 552 47. 137 47. 73 0 465.690<br />

750.547 862.524 8 6 6 . 55 9 870.649 874.798 879. 0 0 4 8 8 3 . 270 8 . 4 61 . 213<br />

17. 4 42 17.617 17. 793 17. 97 1 18 . 15 0 18 . 332 18 . 515 1 8 2 .70 4<br />

40.061 4 0 . 8 62 41 . 679 42 . 513 43.363 4 4 . 23 0 45 . 1 15 4 4 3 . 6 0 3<br />

4 . 245 4 . 33 0 4 . 416 4 . 5 0 5 4 . 59 5 4 . 6 87 4 . 78 0 4 3 . 8 0 0<br />

9 . 97 2 10 . 14 4 10 . 318 10 . 4 9 6 10 . 676 10 . 8 61 1 1 . 0 4 8 108.223<br />

71.720 72.953 74 . 2 0 6 75 . 4 8 5 76 .78 4 78.110 79. 4 5 8 7 78 . 33 0<br />

0 0 0 0 0 0 197. 241 197. 241<br />

0 0 0 0 0 0 591.724 591.724<br />

306.587 3 0 9 . 653 31 2 . 74 9 315 . 87 7 319 . 03 6 322.226 591.724 3 . 2 9 8 . 3 6 4<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 9.460.659 61 . 3 0 0 . 6 5 9<br />

4 9 . 514 5 0 . 0 0 9 50.509 51 . 014 51 . 524 52 . 03 9 222.981 660.103<br />

6.296.101 6 . 2 9 9. 6 62 6.303.258 6.306.891 6 . 310 . 5 6 0 6 . 314 . 2 6 5 11.064.329 66.048.091<br />

16.083.456 16.200.227 16.209.111 16.218.113 16.227.230 16.236.467 12.027.057 169.828.561<br />

0 0 0 0 0 0 0<br />

17.298.401 17. 41 1 . 9 8 6 17. 526 . 70 4 17.642.572 17.759.597 17.877.793 2 0 . 933 . 032<br />

16.083.456 16.200.227 16.209.111 16 . 218 . 1 13 16.227.230 16.236.467 12.027.057<br />

1 . 214 . 9 45 1.211.759 1.317.593 1.424.459 1.532.367 1.641.326 8.905.975<br />

211.128 21 1 . 9 6 8 229.525 247.277 265.228 283.380 4 9 6 . 3 0 9<br />

2 0 6 . 3 61 210.853 2 27. 15 6 243 . 653 260.313 27 7. 16 6 47 7. 0 8 6<br />

797. 45 6 78 8 . 93 8 860.912 933 . 529 1.006.826 1.080.780 7.932.580<br />

797.456 78 8 . 9 3 8 8 6 0 . 91 2 9 33 . 52 9 1 . 0 0 6 . 8 2 6 1.080.780 7. 9 32 . 5 8 0<br />

10 . 426 . 8 45 10.307.650 10.179.956 10 . 0 47. 15 4 9.909.040 9.765.402 9 . 616 . 018<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 0<br />

119.195 127.694 132 . 8 02 13 8 . 1 14 143 . 63 8 149.384 155 . 359<br />

5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 5.940.000 9.460.659<br />

10 . 3 07. 6 5 0 10 . 179. 9 5 6 10 . 0 47. 15 4 9.909.040 9.76 5 . 4 0 2 9. 616 . 0 1 8 0<br />

117


Positionen <strong>de</strong>r PROGNOSE<br />

Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

I. Einnahmen<br />

1. Beteiligungskapital<br />

Die finanzielle Ausstattung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH soll im<br />

Jahr 2013 in Höhe von 5,5 Mio. Euro erfolgen.<br />

2. Fremdkapital<br />

Analog zu <strong>de</strong>r Annahme in Bezug auf die Fälligkeit <strong>de</strong>r<br />

Immobilienkaufpreise wur<strong>de</strong> davon ausgegangen, dass<br />

jeweils ein Drittel <strong>de</strong>s benötigten Fremdkapitals im Juli,<br />

September und November 2013 abgerufen wer<strong>de</strong>n,<br />

um die insgesamt vorgesehenen Immobilieninvestitionen<br />

von rund 10,8 Mio. Euro zu finanzieren. Im Jahr<br />

2014 wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Prognoserechnung unterstellt, dass<br />

40 % <strong>de</strong>s Immobilienhan<strong>de</strong>lsbestan<strong>de</strong>s verkauft wird,<br />

so dass es hier für die Reinvestition zu einer Neukreditaufnahme<br />

von rund 4,3 Mio. Euro kommt. In <strong>de</strong>n Jahren<br />

2015 bis 2022 geht die Prognoserechnung davon aus,<br />

dass jeweils 55 % <strong>de</strong>s Immobilienhan<strong>de</strong>lsbestan<strong>de</strong>s<br />

verkauft wird, so dass für die Reinvestitionen weitere<br />

Neukreditaufnahmen von jeweils rund 5,9 Mio. Euro<br />

erfolgen.<br />

3. Mieteinnahmen<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Investitionskriterien wur<strong>de</strong><br />

unterstellt, dass sich anfänglich Mieteinnahmen einstellen,<br />

die einem 12,5-tel <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Erwerbskosten<br />

(Kaufpreise zuzüglich Instandsetzungsaufwand)<br />

entsprechen. Die angesetzten Erwerbskosten enthalten<br />

planmäßig einen Anteil von 5 % (Betrag inklusive Mehrwertsteuer),<br />

<strong>de</strong>r für die gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Des Weiteren wur<strong>de</strong> angenommen, dass die zu erwerben<strong>de</strong>n<br />

Objekte im Durchschnitt über einen dauerhaften<br />

Leerstand von 5 % verfügen.<br />

Für das Wirtschaftsjahr 2013 wur<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s sukzessive<br />

ab Juli 2013 geplanten Aufbaus <strong>de</strong>s Immobilienportfolios<br />

unterstellt, dass lediglich ein Anteil einer<br />

gesamten Jahresmiete erzielt wird. Eine vollständige<br />

Investition wur<strong>de</strong> dann ab November 2013 unterstellt,<br />

so dass für das Jahr 2014 <strong>de</strong>r Ansatz einer vollen Jahresmiete<br />

erfolgte.<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 wur<strong>de</strong>n jährliche Mietsteigerungen<br />

von 1 %, jeweils bezogen auf die Miete <strong>de</strong>s Vorjahres,<br />

kalkuliert.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Mieteinnahmen wur<strong>de</strong> aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>r Liquiditätsbetrachtung die<br />

Mehrwertsteuer, die auf die umsatzsteuerpflichtigen<br />

Vermietungen entfallen, unberücksichtigt gelassen,<br />

da diese zeitnah nach Vereinnahmung im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt in<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Höhe abzuführen sind.<br />

4. Mietausfall/Leerstand<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2013 wur<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>reinnahmen wegen<br />

Mietausfall und Leerstand in Höhe von insgesamt 5 %<br />

p. a., bezogen auf die prognostizierten Gesamtmieten,<br />

veranschlagt. Diese wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

von <strong>de</strong>n Einnahmen in Abzug gebracht.<br />

5. Zinseinnahmen<br />

Auf die durchschnittlich freie Liquidität <strong>de</strong>s Jahres 2013<br />

wur<strong>de</strong>n Zinseinnahmen von 0,5 % p. a. angenommen.<br />

Für die Folgejahre sind in <strong>de</strong>r Prognoserechnung aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Liquiditätsweiterleitungen an die <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG keine Zinseinnahmen mehr in Objektkapitalgesellschaften<br />

geplant.<br />

6. Veräußerungserlöse<br />

Im Jahr 2014 ist geplant 40 % sowie in <strong>de</strong>n Jahren 2015<br />

bis 2022 je 55 % <strong>de</strong>s zum jeweiligen Jahresanfang vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Immobilienportfolios zu veräußern. Am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Betrachtungszeitraumes <strong>de</strong>r Prognoserechnung im<br />

Jahr 2023 wur<strong>de</strong> unterstellt, dass eine Veräußerung <strong>de</strong>s<br />

Immobilienportfolios erfolgt. Als Veräußerungserlös<br />

wur<strong>de</strong> hierbei durchgängig das 15,5-fache <strong>de</strong>r jeweils<br />

aktuellen Jahresmiete angenommen.<br />

118


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

7. Einnahmen, gesamt<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

prognostizierten Mittelzuflüsse <strong>de</strong>r einzelnen Jahre.<br />

II. Ausgaben<br />

Die Ausgaben <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH wur<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong>m<br />

Umfang angenommen:<br />

a) Ausgaben Investitionsphase<br />

8. Immobilienerwerb einschließlich Nebenkosten<br />

Die anfänglichen Immobilieninvestitionen belaufen sich<br />

planmäßig auf rund 16,1 Mio. Euro und setzen sich zusammen<br />

aus <strong>de</strong>n veranschlagten Kaufpreisen (rund 13,7<br />

Mio. Euro), Maklerkosten (rund 0,4 Mio. Euro), Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

(rund 0,7 Mio. Euro), Notar- und Gerichtskosten<br />

(rund 0,2 Mio. Euro), <strong>de</strong>n Kosten für die technische<br />

und kaufmännische Due-Diligence (rund 0,3 Mio. Euro)<br />

und <strong>de</strong>r nicht abzugsfähigen Vorsteuer aus <strong>de</strong>n Maklergebühren,<br />

<strong>de</strong>n Kosten für die Due-Diligence sowie <strong>de</strong>n<br />

Notargebühren (rund 0,1 Mio. Euro). Für investitionsnahe<br />

Instandsetzungsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n 5 % <strong>de</strong>r für Immobilien<br />

veranschlagten Gesamtinvestitionssumme, somit<br />

rund 0,7 Mio. Euro brutto, angenommen.<br />

Dabei wur<strong>de</strong>n die Maklerkosten durchgängig mit 3 %<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer <strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise<br />

angenommen. Die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

wur<strong>de</strong> mit einem Mittelwert von 5 % <strong>de</strong>r Immobilienkaufpreise<br />

kalkuliert. Für die technische und kaufmännische<br />

Due-Diligence erhält die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH eine Vergütung von 2 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer vom Immobilienkaufpreis. Es wur<strong>de</strong><br />

prognostiziert, dass jeweils 1/3 <strong>de</strong>r Gesamtkosten im<br />

Juli, September und November 2013 anfallen.<br />

Im Jahr 2014 sollen dann rund 6,4 Mio. Euro und in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 2015 bis 2022 jährlich jeweils weitere rund<br />

8,9 Mio. Euro in <strong>de</strong>n Erwerb weiterer Immobilien investiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Für die ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 geplanten Reinvestitionen<br />

wer<strong>de</strong>n ebenfalls jeweils 5 % an Instandsetzungsmaßnahmen<br />

sowie prozentual die gleichen<br />

Erwerbsnebenkosten geplant.<br />

9. Fremdmittelbeschaffung<br />

Für die Vermittlung <strong>de</strong>s benötigten Fremdkapitals sowie<br />

zur Bezahlung <strong>de</strong>r üblichen Bankbearbeitungsgebühren<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG<br />

jeweils 1,8 %, bezogen auf das vermittelte Darlehen,<br />

vergütet.<br />

b) Ausgaben Bewirtschaftungsphase<br />

ba) Immobilien<br />

10. Hausverwaltung<br />

Die Prognoserechnung sieht vor, dass für die Hausverwaltung<br />

ab <strong>de</strong>m Einkaufszeitpunkt je Wohn- und Gewerbeeinheit<br />

monatlich 20,00 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer anfallen. Die Prognoserechnung<br />

geht davon aus, dass 227 Wohneinheiten und 40 Gewerbeeinheiten<br />

erworben wer<strong>de</strong>n. Für die zu erwerben<strong>de</strong>n<br />

Stellplätze wer<strong>de</strong>n monatliche Kosten von 2,00 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer kalkuliert. Ab <strong>de</strong>m<br />

Jahr 2015 sind für die Kosten <strong>de</strong>r Hausverwaltung eine<br />

jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

11. Eigentümeranteil Nebenkosten<br />

In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong>n für die erwarteten,<br />

nicht umlagefähigen Nebenkosten (Eigentümeranteil<br />

Nebenkosten) 10 % <strong>de</strong>r insgesamt prognostizierten Betriebskosten<br />

(pro rata temporis) angesetzt. Ab <strong>de</strong>m Jahr<br />

2014 wird für diese Kosten eine jährliche Steigerung<br />

von 1 % berücksichtigt.<br />

12. Instandhaltung<br />

Für die laufen<strong>de</strong> Instandhaltung <strong>de</strong>r Immobilien wur<strong>de</strong>n<br />

Kosten in Höhe von monatlich 6,00 Euro pro m 2<br />

Nutzfläche sowie für Fluktuation Kosten von monatlich<br />

2,00 Euro pro m 2 Nutzfläche ab <strong>de</strong>m Einkaufszeitpunkt<br />

kalkuliert. Die Prognoserechnung geht dabei von<br />

16.000 m 2 Nutzfläche aus. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 wird für<br />

diese Kosten eine jährliche Steigerung von 1 % berücksichtigt.<br />

13. Maklerkosten für Fluktuation<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2013 wur<strong>de</strong>n Maklerkosten für gegebenenfalls<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Anschlussvermietungen kalku-<br />

119


liert. Hierbei wur<strong>de</strong> durchgängig davon ausgegangen,<br />

dass eine Mieterfluktuation von jährlich 10 % festzustellen<br />

sein wird. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> unterstellt, dass die<br />

Maklercourtage für die Anschlussvermietung 2,25 Monatsmieten<br />

bei Wohnungen und 2,5 Monatsmieten bei<br />

Gewerbeeinheiten beträgt.<br />

14. Fremdkapitalzinsen<br />

Das planmäßige Fremdkapital soll zu folgen<strong>de</strong>n Konditionen<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />

Zinssatz bis einschließlich 2017: 3,00 % p. a.<br />

Zinssatz ab 2018: 4,00 % p. a.<br />

Tilgung:<br />

1,00 % p. a. (annuitätisch)<br />

Tilgungsbeginn:<br />

nach Darlehensaufnahme<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s für 2013 kalkulierten Zinsaufwan<strong>de</strong>s<br />

wur<strong>de</strong> unterstellt, dass jeweils ein Drittel <strong>de</strong>s<br />

Fremdkapitals am 01.07.2013, am 01.09.2013 und am<br />

01.11.2013 valutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

15. Fremdkapitaltilgung<br />

Wie bereits unter „14. Fremdkapitalzinsen“ ausgeführt,<br />

wur<strong>de</strong> eine ab Darlehensaufnahme einsetzen<strong>de</strong> Annuitätentilgung<br />

von anfänglich 1 % p. a. veranschlagt.<br />

Daneben ist in <strong>de</strong>r Prognoserechnung vorgesehen, dass<br />

das projektbezogene Fremdkapital aus <strong>de</strong>n geplanten<br />

Veräußerungserlösen jeweils anteilig zurückgeführt<br />

wird.<br />

16. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Aus Rechnungen, mit <strong>de</strong>nen Leistungen gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>ls GmbH abgerechnet wer<strong>de</strong>n, die sich konkret<br />

auf Wohnimmobilien beziehen, darf die Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

die in diesen Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer<br />

nicht abziehen. Es wur<strong>de</strong> daher unterstellt, dass dauerhaft<br />

rund 85 % <strong>de</strong>r in Rechnung gestellten Vorsteuern,<br />

die nicht unmittelbar umsatzsteuerpflichtigen o<strong>de</strong>r<br />

umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen zuzuordnen<br />

sind, nicht abzugsfähig sein wer<strong>de</strong>n, da die Han<strong>de</strong>ls<br />

GmbH planmäßig in diesem Umfang umsatzsteuerfreie<br />

Ausgangsumsätze erzielen wird.<br />

bb) Geschäftsführung und laufen<strong>de</strong> Fondskosten<br />

17. Asset Management Vergütung<br />

Für das Asset Management sind jährlich Kosten in Höhe<br />

von 1,5 % <strong>de</strong>r Mieteinnahmen abzüglich Leerstand zuzüglich<br />

Mehrwertsteuer an die <strong>ZBI</strong> Asset Management<br />

GmbH zu entrichten.<br />

18. Rechts- und Steuerberatung<br />

Für die laufen<strong>de</strong> Rechtsberatung wur<strong>de</strong>n jährlich<br />

3.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und<br />

für das Mahnwesen 7.250 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer in <strong>de</strong>r Prognoserechnung berücksichtigt.<br />

Für die Erstellung <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung und <strong>de</strong>r<br />

Jahresabschlüsse wur<strong>de</strong>n jährlich 20.000 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer prognostiziert. Ab<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2014 wur<strong>de</strong> mit jährlichen Kosten für die Jahresabschlussprüfung<br />

in Höhe von 7.500 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer aufgrund <strong>de</strong>r diesbezüglich<br />

voraussichtlich eintreten<strong>de</strong>n Neuregelungen <strong>de</strong>r<br />

aifm-Richtlinie geplant. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 wird für diese<br />

Kosten eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

19. Bewertungskosten<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 berücksichtigt die Prognoserechnung<br />

Kosten für die Immobilienbewertung von 15,00 Euro<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer p. a. pro Wohnund<br />

Gewerbeeinheit. Ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 wird für diese<br />

Kosten eine jährliche Steigerung von 2 % berücksichtigt.<br />

20. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Erläuterungen verweisen wir auf die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Ausführungen zu Nr. 16.<br />

c) Verkaufskosten<br />

21. Abwicklungskosten (EXIT)<br />

In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong>n für die Abwicklung<br />

1 % <strong>de</strong>r Verkaufserlöse zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

angesetzt, welche nach <strong>de</strong>m prognostizierten<br />

Gesamtportfolioverkauf (EXIT) entstehen. Es wur<strong>de</strong><br />

aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

unterstellt, dass diese Abwicklungskosten im Jahr 2023<br />

120


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Verkaufs entstehen. Erfahrungsgemäß<br />

dauert eine Fondsabwicklung nach <strong>de</strong>m Übergang<br />

von Nutzen und Lasten <strong>de</strong>r Objekte 1 bis 1,5 Jahre. In<br />

dieser Zeit wird aus <strong>de</strong>n Veräußerungserlösen nach<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals inklusive Agio an<br />

die Anleger eine gewisse Liquiditätsreserve einbehalten,<br />

um die Abwicklung <strong>de</strong>s Fonds zu gewährleisten.<br />

22. Maklerkosten EXIT<br />

Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH erhält plangemäß<br />

für die Maklercourtage im Jahr 2023 (EXIT) 3 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf <strong>de</strong>n Veräußerungserlös.<br />

23. Handlinggebühr<br />

Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH erhält plangemäß<br />

für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n<br />

Verkaufsabwicklungen <strong>de</strong>r Jahre 2014 bis 2023 3 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Veräußerungserlös.<br />

24. Fremdkapitaltilgung Verkauf<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilien zum<br />

31.12.2023 erfolgt prognosegemäß die vollständige<br />

Tilgung <strong>de</strong>r aufgenommenen Fremdmittel (2.) unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Tilgungen (15.) sowie<br />

<strong>de</strong>r in Folge <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lstätigkeiten durchzuführen<strong>de</strong>n<br />

Son<strong>de</strong>rtilgungen <strong>de</strong>r Jahre 2014 bis 2022.<br />

25. Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Erläuterungen verweisen wir auf die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Ausführungen zu Nr. 16.<br />

Der jährliche Saldo „Liquidität vor Steuern“ (30.) ermittelt<br />

sich aus <strong>de</strong>m Saldo „Vortrag“ (27.), und <strong>de</strong>n jährlichen<br />

Einnahmen (28. und 7.), und <strong>de</strong>n jährlichen Ausgaben<br />

(29. und 26.). Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Körperschaftsteuerbelastung<br />

(31.) und <strong>de</strong>r Gewerbesteuerbelastung<br />

(32.) <strong>de</strong>r einzelnen Jahre ermittelt sich <strong>de</strong>r Saldo<br />

„Liquidität nach Steuern“ (33.). Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 soll<br />

die freie Liquidität vollständig an die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

weitergeleitet wer<strong>de</strong>n (34.). Ob dies auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

von Ausschüttungsbeschlüssen o<strong>de</strong>r aus Praktikabilitätserwägungen<br />

zunächst auf <strong>de</strong>m Darlehenswege<br />

erfolgt, ist zu einem späteren Zeitpunkt durch entsprechen<strong>de</strong><br />

Gesellschafterbeschlüsse zu bestimmen. Hier<br />

wur<strong>de</strong> aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n unterstellt, dass<br />

die Steuerzahlungen im jeweiligen Jahr erfolgen, so<br />

dass nur die Liquidität nach Steuern an die Fondsgesellschaft<br />

ausgekehrt wird.<br />

IV. Fremdkapital<br />

Der jährliche Stand am Jahresen<strong>de</strong> (39.) ermittelt sich<br />

aus <strong>de</strong>m Stand am Jahresanfang (35.) zuzüglich <strong>de</strong>r Zuführungen<br />

<strong>de</strong>s jeweils laufen<strong>de</strong> Jahres (36.) und abzüglich<br />

<strong>de</strong>r Tilgungen (37.) und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtilgungen (38.).<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Annuitätentilgung von anfänglich<br />

1 % p. a. (37.) und <strong>de</strong>r jeweils zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Verkaufs von Immobilien in <strong>de</strong>n Jahren 2014 bis<br />

2022 prognostizierten Rückführung <strong>de</strong>s die verkaufte<br />

Immobilie finanzieren<strong>de</strong>n Fremdkapitals (38.) wird das<br />

Fremdkapital von ursprünglich 10,8 Mio. Euro (36.) bis<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s rund 11-jährigen Betrachtungszeitraums<br />

planmäßig auf rund 9,4 Mio. Euro abgebaut. Zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Gesamtportfolioverkaufs im Jahr 2023 wur<strong>de</strong><br />

eine Son<strong>de</strong>rtilgung (38.) in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe<br />

geplant.<br />

26. Ausgaben, gesamt<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Beträgen han<strong>de</strong>lt es sich um die<br />

prognostizierten Mittelabflüsse <strong>de</strong>r einzelnen Jahre.<br />

III. Liquidität<br />

121


8.2.1 Steuerliche Sicht zur Planprognose<br />

Das steuerliche Ergebnis auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

stellt sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r<br />

Prognoserechnungen wie folgt dar:<br />

Steuerliches Ergebnis (PROGNOSE in Euro)<br />

Jahr 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG mit Beteiligungserträgen<br />

1. Erträge 25.333 593 838.069 912.893<br />

2. Aufwendungen -1.752.542 -1.300.487 -353.756 -321.958<br />

3. Betriebsausgaben Investitionsphase -2.200.368 -81.223 0 0<br />

4. Steuerliches Ergebnis -3.927.577 -1.381.117 484.313 590.935<br />

5. Steuerliches Ergebnis, kumuliert -3.927.577 -5.308.694 -4.824.381 -4.233.446<br />

Die berücksichtigten Erträge und Aufwendungen sind<br />

nicht <strong>de</strong>ckungsgleich mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Liquiditätsprognosen<br />

enthaltenen Einnahmen und Ausgaben. Bei <strong>de</strong>r<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s steuerlichen Ergebnisses sind reine Liquiditätstransfers<br />

unbeachtlich. Bei bestimmten Erträgen<br />

und Aufwendungen sind beson<strong>de</strong>re steuerrechtliche Regelungen<br />

zu beachten. Weitere Einzelheiten hierzu sind<br />

<strong>de</strong>m Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ zu entnehmen.<br />

Im Einzelnen:<br />

1. Erträge<br />

Die steuerlich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Erträge <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft setzen sich planmäßig aus <strong>de</strong>n Zinseinnahmen<br />

und <strong>de</strong>n Beteiligungserträgen aus <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />

zusammen. Diese Beteiligungserträge<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>m auf die Fondsgesellschaft<br />

entfallen<strong>de</strong>n Ergebnisanteil, aus <strong>de</strong>n jeweiligen Jahresergebnissen<br />

<strong>de</strong>r Objekt KG sowie plangemäß am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Betrachtungszeitraums aus <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH in<br />

Form einer Gewinnausschüttung.<br />

Auf Objektgesellschaftsebene sind in <strong>de</strong>n Jahresergebnissen<br />

als Erträge die Mieteinnahmen (unter Abzug von<br />

Mietausfällen), die Zinseinnahmen und <strong>de</strong>r am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Betrachtungszeitraums angenommene Veräußerungsgewinn<br />

bzw. die laufen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsergebnisse in<br />

<strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft ausgewiesen.<br />

Die Veräußerungsgewinne <strong>de</strong>r Objekt KG im Jahr 2023<br />

wer<strong>de</strong>n mit rund 33,2 Mio. Euro prognostiziert. Dieser<br />

Wert ergibt sich aus <strong>de</strong>r Differenz <strong>de</strong>s sich unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Absetzung für Abnutzung (AfA) in<br />

diesem Jahr ergeben<strong>de</strong>n Buchwertes aller Immobilien<br />

in Höhe von plangemäß rund 47,7 Mio. Euro und <strong>de</strong>n<br />

prognostizierten Veräußerungserlösen in Höhe von<br />

rund 80,9 Mio. Euro.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Erträge aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls<br />

GmbH wur<strong>de</strong> unterstellt, dass bis zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Betrachtungszeitraums nicht steuerbare Liquiditätstransfers<br />

auf Basis von Darlehensvereinbarungen<br />

erfolgen. Erst zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r En<strong>de</strong> 2023 unterstellten<br />

Liquidation <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft sollen kumulierte<br />

Gewinne ausgeschüttet und mit bis zu diesem<br />

Zeitpunkt ausgereichten Darlehensmitteln verrechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Aufwendungen<br />

Bei <strong>de</strong>n steuerlich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>r Fondgesellschaft han<strong>de</strong>lt es sich um die Vergütungen<br />

für das Fondsmanagement, Treuhandschaft<br />

122


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />

989.708 693.519 780.995 871.108 963.142 1.057.961 37.928.566 45.061.887<br />

-325.939 -329.999 -334.140 -338.365 -342.673 -347.068 -399.747 -6.146.674<br />

0 0 0 0 0 0 -3.108.880 -5.390.471<br />

663.769 363.520 446.855 532.743 620.469 710.893 34.419.939 33.524.742<br />

-3.569.677 -3.206.157 -2.759.302 -2.226.559 -1.606.090 -895.197 33.524.742<br />

und Mittelverwendungskontrolle, die Aufwendungen<br />

für Beiratstätigkeit und Gesellschafterversammlungen,<br />

Rechts- und Steuerberatungskosten, Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

sowie die nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuer.<br />

In <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft wur<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />

für Maklerkosten für Erst- und Anschlussvermietung,<br />

Maklerkosten für <strong>de</strong>n abschließen<strong>de</strong>n<br />

Gesamtportfolioverkauf, Fremdkapitalzinsen, Instandhaltungskosten,<br />

Asset Management Gebühren, die<br />

Kosten für Hausverwaltung, nicht umlagefähige Nebenkosten,<br />

Rechts- und Steuerberatungskosten, Handlinggebühren,<br />

Abwicklungskosten (EXIT) sowie die nicht<br />

abzugsfähige Vorsteuer geplant. Die durch die Objektpersonengesellschaft(en)<br />

zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien<br />

wer<strong>de</strong>n dort als Anlagevermögen zu behan<strong>de</strong>ln sein.<br />

Nach <strong>de</strong>n steuergesetzlichen Bestimmungen wirken<br />

sich die über die Nutzungsdauer linear zu verteilen<strong>de</strong>n<br />

Anschaffungskosten (ohne Anteil <strong>de</strong>s Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>ns) im Wege <strong>de</strong>r Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />

auf das Steuerergebnis min<strong>de</strong>rnd aus. Aufgrund <strong>de</strong>r Annahmen<br />

<strong>de</strong>r Prognoserechnung erfolgt die Berechnung<br />

<strong>de</strong>r AfA mit einem Durchschnittssatz von 2,15 %. Bezüglich<br />

<strong>de</strong>r steuerlich maßgeblichen AfA-Sätze wird auf<br />

die Ausführungen im Rahmen <strong>de</strong>s Kapitels „Steuerliche<br />

Grundlagen“ (Seite 157) verwiesen. Die vorgenannten<br />

Aufwendungen verringern die Betriebsergebnisse<br />

<strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften und somit die <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft zufließen<strong>de</strong>n Beteiligungserträge.<br />

3. Betriebsausgaben Investitionsphase<br />

In bestimmtem Umfang wirken sich Aufwendungen<br />

aus einzelnen Mittelverwendungspositionen <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

ebenfalls steuerlich in <strong>de</strong>n Jahren 2013<br />

und 2014 aus. Die in diesen bei<strong>de</strong>n Jahren steuerlich<br />

nicht als sofort abzugsfähig zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Aufwendungen wer<strong>de</strong>n entsprechend aktiviert und<br />

im Verkaufszeitpunkt steuerlich als Betriebsausgaben<br />

berücksichtigt, so dass sich nur eine zeitliche Verschiebung<br />

ergibt. Bezüglich <strong>de</strong>r Zusammensetzung <strong>de</strong>r für<br />

die Jahre 2013 und 2014 angesetzten Kosten wird auf<br />

die Ausführungen im Rahmen <strong>de</strong>s Kapitels „Steuerliche<br />

Grundlagen“ (Seite 155 f.) verwiesen.<br />

4. Steuerliches Ergebnis<br />

Das steuerliche Ergebnis setzt sich aus <strong>de</strong>r Saldierung<br />

<strong>de</strong>r o. g. Positionen (1. bis 3.) zusammen. Mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Jahre 2013 und 2014 wer<strong>de</strong>n positive steuerliche<br />

Ergebnisse in <strong>de</strong>n einzelnen Jahren <strong>de</strong>s Betrachtungszeitraums<br />

prognostiziert.<br />

5. Steuerliches Ergebnis, kumuliert<br />

Die auf die Anleger entfallen<strong>de</strong>n steuerlichen Verluste<br />

<strong>de</strong>r Jahre 2013 und 2014 wer<strong>de</strong>n voraussichtlich bei<br />

123


<strong>de</strong>n Anlegern in diesen Jahren nicht mit <strong>de</strong>ren übrigen<br />

positiven Einkünften verrechenbar sein, da es sich bei<br />

<strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Fondskonzept um ein sogenanntes<br />

„Steuerstundungsmo<strong>de</strong>ll“ han<strong>de</strong>lt. Weitere Ausführungen<br />

zu diesem Thema fin<strong>de</strong>n Sie im Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“ (Seite 157).<br />

Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die steuerlichen<br />

Verluste auf zukünftige Jahre vorzutragen und<br />

dort mit <strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 plangemäß anfallen<strong>de</strong>n<br />

positiven Ergebnissen zu verrechnen sind. Da sich erst<br />

gegen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Betrachtungszeitraumes ein kumuliertes<br />

positives steuerliches Ergebnis ergibt, fallen Steuerzahlungen<br />

bis zu diesem Zeitpunkt – unabhängig von<br />

<strong>de</strong>r zwischenzeitlichen Gewährung von Entnahmen<br />

– bei <strong>de</strong>n Anlegern prognosegemäß nicht an. Die konkreten<br />

steuerlichen Ergebnisse <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers<br />

sind jedoch auch von seinen möglicherweise zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen und/o<strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben abhängig. Bitte beachten Sie<br />

diesbezüglich die Ausführungen im Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“ (Seite 158).<br />

8.2.2 Kapitalkontenentwicklung (PROGNOSE)<br />

Nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

sind die Kommanditeinlagen sowie das Agio in <strong>de</strong>n unverän<strong>de</strong>rlichen<br />

Kapitalkonten I und II zu erfassen. Des<br />

Weiteren sind ein Verlustvortragskonto sowie ein Verrechnungskonto,<br />

das <strong>de</strong>n Zahlungsverkehr zwischen<br />

Gesellschaft und Gesellschafter wi<strong>de</strong>rspiegelt, zu führen.<br />

Die han<strong>de</strong>lsrechtlichen Kapitalkonten auf Ebene<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft stellen sich unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r Prognoserechnungen wie folgt dar:<br />

Kapitalkontenentwicklung (PROGNOSE in Euro)<br />

Jahr 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

1. Bestand Jahresanfang 0 24.225.051 21.583.954 20.808.287<br />

2. Zuführung 31.499.500 0 0 0<br />

3. Gewinn/Verlust -7.036.457 -1.381.117 484.313 590.935<br />

4. Entnahmen 237.992 1.259.980 1.259.980 1.574.975<br />

5. Bestand am Jahresen<strong>de</strong> 24.225.051 21.583.954 20.808.287 19.824.247<br />

Der in <strong>de</strong>n einzelnen Jahren dargestellte Saldo aus Gewinn/Verlust<br />

ist nicht <strong>de</strong>ckungsgleich mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

Liquiditätsprognosen bzw. <strong>de</strong>r Prognose <strong>de</strong>s steuerlichen<br />

Ergebnisses enthaltenen Werten, son<strong>de</strong>rn stellt<br />

die han<strong>de</strong>lsrechtlichen Ergebnisanteile <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

dar. Bezogen auf die gesamte prognostizierte<br />

Laufzeit entspricht die Summe <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Gewinne/Verluste <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r steuerrechtlichen<br />

Gewinne/Verluste.<br />

124<br />

Im Einzelnen<br />

1. Bestand Jahresanfang<br />

Der jeweilige Bestand <strong>de</strong>r Kapitalkonten zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Vorjahres wur<strong>de</strong> in diese Zeile vorgetragen.<br />

2. Zuführung<br />

Planmäßig erfolgen im Jahr 2013 die Zuführungen zu<br />

<strong>de</strong>n Kapitalkonten I und ii in voller Höhe.<br />

3. Gewinn/Verlust<br />

Der han<strong>de</strong>lsrechtliche Gewinn bzw. Verlust ermittelt<br />

sich abweichend von <strong>de</strong>m steuerlichen Ergebnis. Da<br />

nach § 248 Absatz 1 HGB Aufwendungen für die Grün-


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Lübeck, Hansering<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />

19.824.247 18.913.041 17.701.586 16.573.466 15.531.234 14.261.733 13.082.656 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 31.499.500<br />

663.769 363.520 446.855 532.743 620.469 710.893 37.528.819 33.524.742<br />

1.574.975 1.574.975 1.574.975 1.574.975 1.889.970 1.889.970 1.889.970 16.302.737<br />

18.913.041 17.701.586 16.573.466 15.531.234 14.261.733 13.082.656 48.721.505 48.721.505<br />

dung eines Unternehmens nicht als Aktivposten aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen und somit auch nicht anteilig<br />

– im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung – in die<br />

Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Beteiligungen fließen, wur<strong>de</strong>n<br />

die Fondskosten <strong>de</strong>r Investitionsphase han<strong>de</strong>lsrechtlich<br />

vollständig als Aufwand behan<strong>de</strong>lt. Die Verluste <strong>de</strong>r<br />

Jahre 2013 und 2014 wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages auf <strong>de</strong>m Verlustvortragskonto<br />

verbucht; Gewinne <strong>de</strong>r Folgejahre wer<strong>de</strong>n mit<br />

diesem Verlustvortrag verrechnet.<br />

4. Entnahmen<br />

Die an die Gesellschafter jährlich abzuführen<strong>de</strong>n Entnahmen<br />

sind gemäß Gesellschaftsvertrag auf <strong>de</strong>m Verrechnungskonto<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters zu verbuchen und<br />

min<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r saldierten Kapitalkonten.<br />

5. Bestand Jahresen<strong>de</strong><br />

Der Umstand, dass <strong>de</strong>n Gesellschaftern planmäßig Entnahmen<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n, die das han<strong>de</strong>lsrechtliche Ergebnis<br />

übersteigen, lässt die Kapitalkonten bis zum Jahr<br />

2022 auf 41,5 % ihres ursprünglichen Stan<strong>de</strong>s absinken.<br />

Die Gutschrift <strong>de</strong>r geplanten Gewinne im Jahr 2023 lassen<br />

die Kapitalkonten <strong>de</strong>r Kommanditisten dann auf<br />

139,3 % ihres Anfangsbestan<strong>de</strong>s anwachsen.<br />

125


8.3 Prognoserechungen pro 100.000 Euro Kommanditanteil<br />

auf Gesellschafter-Ebene<br />

Während die oben dargestellten Prognoserechnungen<br />

die Auswirkungen <strong>de</strong>r einzelnen Zahlungsströme, im<br />

Wesentlichen bezogen auf die Fondsgesellschaft, darstellen,<br />

ist es von Interesse <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers zu<br />

erkennen, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

sich beim Anleger einstellen.<br />

Der beim Anleger am En<strong>de</strong> seiner Zugehörigkeit zur<br />

Fondsgesellschaft festzustellen<strong>de</strong> Anlageerfolg wird<br />

sich rechnerisch durch die Addition <strong>de</strong>r ihm gewährten<br />

Entnahmen mit <strong>de</strong>m im Zeitpunkt seines Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

bzw. <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu zahlen<strong>de</strong>n<br />

Abfindungsguthabens bzw. anteiligen Liquidationserlöses<br />

ergeben.<br />

Auf einem Beteiligungsbetrag von 100.000 Euro heruntergebrochen,<br />

ergeben sich auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

Prognoserechnungen folgen<strong>de</strong> Investitionsergebnisse:<br />

PROGNOSE pro 100.000 Euro Kommanditanteil<br />

Zahlungseingänge in Euro 200.646<br />

Eingesetztes Kapital in Euro -105.000<br />

Überschuss vor Steuern in Euro 95.646<br />

In % vom eingesetzten Kapital 91,09%<br />

Linear p. a. 8,59%<br />

Erläuterungen<br />

Die Summe <strong>de</strong>r Entnahmen einschließlich <strong>de</strong>r bei Investitionsen<strong>de</strong><br />

auszuzahlen<strong>de</strong>n Überschüsse betragen<br />

anteilig für <strong>de</strong>n Investor insgesamt 200.646 Euro. Nach<br />

Abzug <strong>de</strong>r hierin enthaltenen Rückzahlung <strong>de</strong>s Nominalkapitals<br />

zuzüglich Agio in Höhe von 105.000 Euro verbleibt<br />

ein Gesamtüberschuss von 95.646 Euro, <strong>de</strong>r insgesamt<br />

91,09 % <strong>de</strong>s vom Investor eingesetzten Kapitals<br />

entspricht.<br />

Die Kapitalbindungsdauer für die Berechnung <strong>de</strong>r Verzinsung<br />

p. a. ermittelt sich anhand <strong>de</strong>r geplanten Einzahlungen<br />

(jeweils zum Monatsersten) in 2013 sowie <strong>de</strong>r<br />

vollen Jahre 2014 bis 2023. Es wird unterstellt, dass zum<br />

31.12.2023 das Kommanditkapital zuzüglich Agio vollständig<br />

zurückbezahlt ist und nur eine Liquiditätsreserve<br />

zur Abwicklung <strong>de</strong>s Fonds einbehalten wird, die im Anschluss<br />

gegebenenfalls an die Kommanditisten ausbezahlt<br />

wird.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Laufzeitjahre – unterstellt<br />

wur<strong>de</strong> eine durchschnittliche Kapitalbindungsdauer von<br />

10,61 Jahren – entfallen auf je<strong>de</strong>s Laufzeitjahr Erträge in<br />

Höhe von 8,59 %.<br />

Bei dieser Berechnung ist zu berücksichtigen, dass es<br />

sich nicht um eine auf finanzmathematischen Metho<strong>de</strong>n<br />

basieren<strong>de</strong> Renditeberechnung han<strong>de</strong>lt. Bei einer<br />

solchen Berechnung wür<strong>de</strong>n nicht nur die insgesamt<br />

erwirtschafteten Überschüsse, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r jeweilige<br />

Auszahlungszeitpunkt berücksichtigt. Eine unter vollständiger<br />

Berücksichtigung dieser Faktoren ermittelte<br />

Effektivverzinsung wür<strong>de</strong> unterhalb <strong>de</strong>s dargestellten<br />

Wertes liegen. Die Art <strong>de</strong>r gewählten überschlägigen<br />

Ermittlung ist jedoch geeignet, <strong>de</strong>m Anleger aufzuzeigen,<br />

von welchem auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

in <strong>de</strong>r Prognoserechnung ausgegangen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

8.4 Kapitalrückflussrechnung gemäß Institut <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüfer IDW S 4 (PROGNOSE)<br />

Will man die Aussagekraft <strong>de</strong>r erwarteten Investitionsergebnisse<br />

noch verfeinern, besteht die Möglichkeit, im<br />

Rahmen einer Kapitalrückflussrechnung die Zahlungsströme<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Laufzeitjahre – einschließlich erwarteter<br />

Steuerzahlungen – und das zum jeweiligen En<strong>de</strong><br />

eines Jahres aus Sicht <strong>de</strong>s Investors gebun<strong>de</strong>ne Kapital<br />

darzustellen. Bei Annahme eines Beteiligungsbetrages<br />

von 100.000 Euro und unter Heranziehung eines Einkommensteuersatzes<br />

von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

(<strong>de</strong>r individuell für <strong>de</strong>n Investor maßgebliche Steuersatz<br />

kann hiervon abweichen) ergibt sich folgen<strong>de</strong>r Ablauf:<br />

126


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Kapitalrückflussrechnung (PROGNOSE in Euro)<br />

<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />

Beteiligung: 100.000 Euro<br />

Steuersatz inklusive SolZ: 44,31 %<br />

1. Gebun<strong>de</strong>nes Kapital 0 104.207 100.007 95.807 90.557 85.307 80.057 74.807 69.557 63.257 56.957<br />

2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 95.647 95.647<br />

2.2 Steuererstattungen (+) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Steuerzahlungen (./.) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -36.427 -36.427<br />

2.3 Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -105.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -105.000<br />

Eigenkapitalrückzahlung (+) 793 4.200 4.200 5.250 5.250 5.250 5.250 5.250 6.300 6.300 56.957 105.000<br />

2.4 Summe <strong>de</strong>s Rückflusses -104.207 4.200 4.200 5.250 5.250 5.250 5.250 5.250 6.300 6.300 116.177 59.220<br />

3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.000<br />

4. Anteiliges Fremdkapital 102.049 166.487 164.057 161.554 158.975 156.219 153.353 150.371 147.271 144.047 0<br />

Anmerkung<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>s „anteiligen Fremdkapitals“ soll lediglich<br />

aufzeigen, in welchem Umfang Fremdkapital<br />

rechnerisch auf <strong>de</strong>n einzelnen Gesellschaftsanteil entfällt.<br />

Eine Haftung <strong>de</strong>s Anlegers hierfür besteht nicht.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Investoren ist grundsätzlich auf die zu<br />

leisten<strong>de</strong> Einlage beschränkt. Von <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

<strong>de</strong>s Anlegers wird ein Betrag von 10 % als Haftkapital<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Außenverhältnis<br />

haftet <strong>de</strong>r Investor nur in Höhe <strong>de</strong>s Haftkapitals. Bitte<br />

beachten Sie diesbezüglich die Ausführungen im Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen“ (Seite 132).<br />

8.5 Sensitivitätsanalysen/Abweichung von <strong>de</strong>r<br />

Prognose<br />

Das Institut <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. v.<br />

(IDW) empfiehlt, im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse<br />

aufzuzeigen, in welchem Umfang <strong>de</strong>r prognostizierte<br />

Anlageerfolg abweicht, wenn sich für die Prognose wesentliche<br />

Parameter än<strong>de</strong>rn.<br />

Vorüberlegungen<br />

Es ist erkennbar, dass <strong>de</strong>r Anlageerfolg durch eine<br />

Reihe von Faktoren bestimmt wird. Dies sind im Wesentlichen<br />

die erzielbaren Veräußerungsgewinne, die<br />

Umschlagshäufigkeit <strong>de</strong>s Immobilienportfolios <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>ls GmbH, die Miethöhe sowie die Höhe <strong>de</strong>r Zinsen<br />

für das Fremdkapital.<br />

Alternative Szenarien<br />

Um aufzuzeigen, wie sich <strong>de</strong>r Anlageerfolg bei geän<strong>de</strong>rten<br />

Parametern darstellt, wur<strong>de</strong>n die Ergebnisse eines<br />

für die Fondsgesellschaft ungünstigeren Verlaufes<br />

(„Low-Case“), <strong>de</strong>s prognostizierten Verlaufes („Mid-Case“)<br />

und eines günstigeren Verlaufes („High-Case“)<br />

einan<strong>de</strong>r gegenübergestellt. Dabei beziehen sich die<br />

127


Angaben auf die Prämissen <strong>de</strong>r Objekt KG. Da die Prämissen<br />

in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH teilweise von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

Objekt KG abweichen, wur<strong>de</strong>n diese hinter <strong>de</strong>r Angabe<br />

<strong>de</strong>r Objekt KG in Klammern angegeben, um <strong>de</strong>n Text<br />

nicht noch einmal wie<strong>de</strong>rholen zu müssen.<br />

Das Mid-Case-Szenario geht bekanntlich davon aus,<br />

dass sich die Fremdkapitalzinsen bis einschließlich <strong>de</strong>m<br />

Jahr 2017 bei 3 % p. a. und ab <strong>de</strong>m Jahr 2018 dauerhaft<br />

bei 4 % p. a. einstellen. Langfristige Mieterträge<br />

wer<strong>de</strong>n, ausgehend von einer bei einem Vermietungsstand<br />

von 98 % (GmbH 95 %) anzusehen<strong>de</strong>n Vollvermietung,<br />

in <strong>de</strong>r Prognoserechnung noch mit einem<br />

Abschlag für Leerstand und Mietausfall in Höhe von<br />

5 % (bezogen auf <strong>de</strong>n Wert von 98 % bzw. GmbH 95 %)<br />

versehen, so dass dauerhaft mit einem Mietertrag von<br />

93,1 % (GmbH 90,25 %), bezogen auf die rechnerische<br />

Gesamtmiete, kalkuliert wird. Überdies wer<strong>de</strong>n Mietsteigerungen<br />

in Höhe von 2 % (GmbH 1 %) p. a. ab <strong>de</strong>m<br />

Jahr 2013 kalkuliert. Die Erlöse aus <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

von Immobilien wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m 15,5-fachen <strong>de</strong>r für<br />

das jeweilige geplante Veräußerungsjahr prognostizierten<br />

Miete angenommen. Bei <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

wird unterstellt, dass innerhalb <strong>de</strong>s gewählten Betrachtungszeitraums<br />

das Portfolio insgesamt 4,8-mal (2014<br />

zu 40 % und ab 2015 jährlich zu jeweils 55 %) umgeschlagen<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Bei <strong>de</strong>m Low-Case-Szenario wur<strong>de</strong> die Entwicklung dieser<br />

Parameter nun in bestimmtem Umfang ungünstiger<br />

angenommen. Die Fremdkapitalzinsen wur<strong>de</strong>n bis<br />

einschließlich <strong>de</strong>m Jahr 2017 mit 3,5 % p. a. und ab <strong>de</strong>m<br />

Jahr 2018 dauerhaft mit 4,5 % p. a. angesetzt, langfristige<br />

Mieterträge sollen – bei laufen<strong>de</strong>n Mietsteigerungen<br />

von nur 1 % (GmbH 0,5 %) p. a. – 91,18 % (GmbH<br />

88,35 %) <strong>de</strong>r rechnerischen Gesamtmiete betragen,<br />

und Veräußerungserlöse wur<strong>de</strong>n auf das 15-fache <strong>de</strong>r<br />

für das jeweilige geplante Veräußerungsjahr prognostizierten<br />

Mieten gesenkt, wobei das Portfolio <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls<br />

GmbH insgesamt lediglich 3-mal (im Jahr 2014 zu<br />

20 % und ab 2015 jährlich zu jeweils 35 %) umgeschlagen<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Bei <strong>de</strong>m High-Case-Szenario wur<strong>de</strong> hingegen eine<br />

günstigere Entwicklung dieser Parameter angenommen.<br />

Hier betragen die Fremdkapitalzinsen bis einschließlich<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2017 2,5 % p. a. und ab <strong>de</strong>m Jahr<br />

2018 dauerhaft 3,5 % p. a. Langfristige Mieterträge<br />

sollen 95,04 % (GmbH 93,12 %) <strong>de</strong>r rechnerischen Gesamtmiete<br />

betragen, wobei jährliche Mietsteigerungen<br />

von 3 % (GmbH 1,5 %) unterstellt wur<strong>de</strong>n. Die Veräußerungserlöse<br />

wur<strong>de</strong>n schließlich auf das 16-fache <strong>de</strong>r<br />

für das jeweilige geplante Veräußerungsjahr prognostizierten<br />

Mieten angehoben, wobei das Portfolio <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>ls GmbH nun insgesamt 6,6-mal (im Jahr 2014<br />

zu 60 % und ab 2015 jährlich zu jeweils 75 %) umgeschlagen<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Die gewählten Bandbreiten und die hieraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:<br />

Sensitivitätsanalyse (PROGNOSE)<br />

Parameter Low-Case Mid-Case High-Case<br />

Abweichung von PROGnose PROGnose Abweichung von PROGnose<br />

Fremdkapitalzinsen bis 2017 3,50% 3,00% 2,50%<br />

Fremdkapitalzinsen ab 2018 4,50% 4,00% 3,50%<br />

Langfristige Mieterträge 91,18 %<br />

(88,35 %)<br />

93,10 %<br />

(90,25 %)<br />

95,04 %<br />

(93,12 %)<br />

Mietsteigerungen 1,00 %<br />

(0,50 %)<br />

2,00 %<br />

(1,00 %)<br />

3,00 %<br />

(1,50 %)<br />

Verkaufsfaktor 15,0 15,5 16,0<br />

Umschlaghäufigkeit (Han<strong>de</strong>ls GmbH) 3,0 4,8 6,6<br />

Anlegerergebnis 4,15% 8,59% 12,44%<br />

128


<strong>ZBI</strong> 8 Wirtschaftliche Angaben<br />

Anmerkung<br />

Auf die rechnerische Darstellung weiterer möglicher<br />

Kombinationen von abweichen<strong>de</strong>n Szenarien soll an<br />

dieser Stelle verzichtet wer<strong>de</strong>n. Es liegt auf <strong>de</strong>r Hand,<br />

dass naturgemäß keine Gewissheit darüber besteht,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Anlageerfolg nur und ausschließlich innerhalb<br />

<strong>de</strong>r aufgezeigten Bandbreite bewegt. Bereits<br />

die ausgewiesenen Ergebnisse zeigen auf, dass selbst<br />

geringfügige Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Erstellung<br />

<strong>de</strong>r Prognoserechnungen unterstellten Parametern<br />

größere Abweichungen zur Folge haben können.<br />

Wenngleich die Prognoserechnungen auf <strong>de</strong>r Basis<br />

langjähriger Erfahrungen erstellt wur<strong>de</strong>n, kann für das<br />

zukünftige Eintreten <strong>de</strong>r diesbezüglichen Annahmen<br />

keine Gewähr übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>ZBI</strong> Professional 5<br />

Berlin, Sie<strong>de</strong>lmeisterweg<br />

129


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Leipzig, Wilhelm-Sammet-Straße<br />

130


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

9 Rechtliche Grundlagen<br />

Vorbemerkungen<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen sollen <strong>de</strong>m Investor einen<br />

Überblick über die rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

verschaffen, insbeson<strong>de</strong>re ihn über<br />

die wesentlichen Vertragsgrundlagen informieren.<br />

Da diese Darstellungen jedoch lediglich eine Zusammenfassung<br />

<strong>de</strong>r wesentlichen Aspekte sind, ist darüber<br />

hinaus dringend zu empfehlen, <strong>de</strong>n <strong>Prospekt</strong> und die<br />

eigentlichen Vertragstexte, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, vollständig und<br />

sorgfältig zu lesen.<br />

Eine Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft erfolgt durch<br />

Zeichnung einer privatschriftlichen Beitrittserklärung<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG (nachfolgend: „<strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG“) (siehe Seite 77) und <strong>de</strong>s Treuhandvertrages.<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG, <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG (siehe<br />

Seite 79), <strong>de</strong>r auch als Mustervertrag für eventuelle<br />

weitere Objektpersonengesellschaften dient, und die<br />

Satzung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH (siehe Seite 79 f.), die<br />

auch als Mustervertrag für eventuelle weitere Objektkapitalgesellschaften<br />

dient, <strong>de</strong>r Treuhandvertrag und<br />

<strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrollvertrag fin<strong>de</strong>n sich im<br />

vollständigen Wortlaut im <strong>Prospekt</strong> ab Seite 169 und<br />

sind Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes. Der Investor<br />

erkennt mit seiner Unterschrift auf <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag, <strong>de</strong>n<br />

Treuhandvertrag sowie <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

an.<br />

9.1 Rechtsstellung <strong>de</strong>s Investors<br />

9.1.1 Zustan<strong>de</strong>kommen und Arten <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist als mittelbare<br />

Beteiligung über einen Registertreuhän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

als unmittelbar ins Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener Kommanditist<br />

möglich. In <strong>de</strong>r privatschriftlichen Beitrittserklärung<br />

zur Gesellschaft obliegt <strong>de</strong>m Investor die Wahl<br />

einer dieser bei<strong>de</strong>n Beteiligungsarten. Dabei ist es auch<br />

möglich, sich über zwei Zeichnungen für bei<strong>de</strong> Beteiligungsarten<br />

kumulativ zu entschei<strong>de</strong>n, wobei hinsichtlich<br />

je<strong>de</strong>r Beteiligung die Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme<br />

erfüllt sein muss. Soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res<br />

genannt ist, wird im Folgen<strong>de</strong>n von Investoren<br />

bei<strong>de</strong>r Beteiligungsarten einheitlich von Kommanditisten<br />

gesprochen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Beitrittserklärung gibt <strong>de</strong>r Investor ein Angebot<br />

auf Abschluss <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n Seiten 191 ff. abgedruckten<br />

Treuhandvertrages unter Verzicht auf Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />

ab.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin entschei<strong>de</strong>t über die Annahme dieses<br />

Angebotes und informiert <strong>de</strong>n Investor über die erfolgte<br />

Annahme. Nach Annahme ist <strong>de</strong>r Treugeber gemäß<br />

Treuhandvertrag verpflichtet, die gezeichnete Einlage<br />

zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung vereinbarten Terminen<br />

bzw., wie im Gesellschaftsvertrag nie<strong>de</strong>rgelegt, nach<br />

Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung gegebenenfalls in<br />

Teilbeträgen auf das Treuhandkonto <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

einzuzahlen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin teilt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG <strong>de</strong>n Beitritt hinsichtlich <strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>risch<br />

übernommenen Anteils mit und erbittet das Einvernehmen<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung. Erst mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist<br />

<strong>de</strong>r Beitritt wirksam erfolgt. Die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG beantragt dann die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen.<br />

Ein mittelbar beteiligter Treugeber kann gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin je<strong>de</strong>rzeit verlangen, im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

als unmittelbar beteiligter Kommanditist eingetragen<br />

zu wer<strong>de</strong>n. Hierzu erhält <strong>de</strong>r Investor von seinem zuständigen<br />

Vermittler bzw. von <strong>de</strong>r Vertriebsbeauftragten<br />

auf Anfrage eine Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht, die mit<br />

einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung zu versehen<br />

ist. Die Kosten <strong>de</strong>r Unterschriftsbeglaubigung und<br />

Han<strong>de</strong>lsregistereintragung trägt <strong>de</strong>r Anleger. Die Eintragung<br />

erfolgt analog <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>reintragung mit<br />

einer Haftsumme von 10 % <strong>de</strong>r gezeichneten Nominaleinlage<br />

(ohne Agio). Bei Beantragung einer direkten<br />

131


Eintragung als Kommanditist durch <strong>de</strong>n Investor ist dieser<br />

in <strong>de</strong>r Zeit zwischen <strong>de</strong>r Annahme seiner Beitrittserklärung<br />

und seiner Eintragung ins Han<strong>de</strong>lsregister<br />

zum Schutz vor <strong>de</strong>r unbeschränkten Gesellschafterhaftung<br />

<strong>de</strong>s § 176 Absatz 1 HGB vorübergehend trotz<strong>de</strong>m<br />

Treugeberkommanditist. Mit Eintragung en<strong>de</strong>t aber die<br />

bloße mittelbare Beteiligung als Treugeberkommanditist.<br />

Das Treuhandverhältnis besteht als Verwaltungsverhältnis<br />

fort, d. h., die Treuhän<strong>de</strong>rin dient fortan nur<br />

noch als Kontaktperson für <strong>de</strong>n nunmehr direkt eingetragenen<br />

Kommanditisten.<br />

9.1.2 Haftung <strong>de</strong>s Investors<br />

Der Investor bzw. <strong>de</strong>ssen Treuhän<strong>de</strong>rin wird mit einer<br />

Haftsumme von 10 % <strong>de</strong>s gezeichneten einzuzahlen<strong>de</strong>n<br />

Kapitals in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Darauf<br />

beschränkt sich dann die Haftung gegenüber Dritten.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nach Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r eingetragenen Haftsumme grundsätzlich nicht,<br />

soweit die Einlage nicht an <strong>de</strong>n Anleger zurückgezahlt<br />

wird. Die Haftung lebt wie<strong>de</strong>r auf, wenn Gewinnanteile<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n, soweit das Kapitalkonto i<br />

(100 % geleistete Bareinlage) und das Kapitalkonto ii<br />

(5 % einbezahltes Agio) durch Verluste unter die im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt<br />

sind, o<strong>de</strong>r die Kapitalkonten durch Entnahmen<br />

unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt sind<br />

(§§ 171 ff. HGB).<br />

Schei<strong>de</strong>t ein Kommanditist aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus<br />

und erhält er seine Einlage zurück, so haftet er ab<br />

Eintragung seines Ausschei<strong>de</strong>ns im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

für alle bis zu seinem Ausschei<strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft für die Dauer von fünf<br />

Jahren bis zur Höhe seiner Haftsumme, wenn die Ansprüche<br />

innerhalb dieser Frist fällig und gerichtlich<br />

o<strong>de</strong>r schriftlich gegen ihn geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft verjähren Ansprüche<br />

von Gläubigern gegenüber <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

fünf Jahre nach Eintragung <strong>de</strong>r Auflösung, wer<strong>de</strong>n sie<br />

erst nach <strong>de</strong>r Eintragung fällig, fünf Jahre nach Eintritt<br />

<strong>de</strong>r Fälligkeit.<br />

132<br />

Hat sich ein Anleger mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

beteiligt, so haftet er zwar nicht unmittelbar gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Gläubigern, da nicht er, son<strong>de</strong>rn die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen ist. Da er diese<br />

jedoch von je<strong>de</strong>r Inanspruchnahme freihalten muss, ist<br />

<strong>de</strong>r mittelbar beigetretene Anleger <strong>de</strong>m unmittelbar<br />

beigetretenen Kommanditisten auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Haftung wirtschaftlich gleichgestellt.<br />

9.2 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

9.2.1 Gesellschaftsgegenstand<br />

Der in § 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>finierte Gegenstand<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens besteht in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens<br />

und <strong>de</strong>r Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />

Die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG beabsichtigt,<br />

mittelbar über Objektgesellschaften Bestandsimmobilien,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Wohnimmobilien, zu<br />

erwerben und gegebenenfalls durch Instandsetzung<br />

bzw. Mo<strong>de</strong>rnisierungsaufwendungen für die Vermietung<br />

und spätere Veräußerung zu optimieren.<br />

9.2.2 Gesellschaftskapital<br />

Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und<br />

ist am Vermögen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG nicht beteiligt.<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Kommanditkapital<br />

von bislang 10.000 Euro durch Aufnahme von Investoren<br />

zu erhöhen.<br />

Es ist kein Platzierungsziel <strong>de</strong>finiert. Das zu zeichnen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital besteht somit, neben <strong>de</strong>m<br />

bereits gezeichneten, im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen<br />

und einbezahlten Gründungskommanditanteil in<br />

Höhe von 10.000 Euro, min<strong>de</strong>stens aus einem (Min<strong>de</strong>stanzahl)<br />

zusätzlichen Kommanditanteil in Höhe<br />

von 25.000 Euro (Min<strong>de</strong>stbetrag). Das im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan genannte Gesellschaftskapital<br />

in höhe von 30 Mio. Euro ist daher beispielhaft<br />

und aufgrund <strong>de</strong>r Werte in <strong>de</strong>n Vorgängerfonds<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe in dieser Größenordnung realistisch.


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

Nach Platzierung <strong>de</strong>s Kapitals ist die Emittentin nicht<br />

in einen Konzern eingebun<strong>de</strong>n. Die Min<strong>de</strong>steinlage<br />

für neu beitreten<strong>de</strong> Kommanditisten beträgt 25.000<br />

Euro, höhere Zeichnungen müssen durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein. Die Geschäftsleitung kann für bis<br />

zu 25 % <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals eine geringere<br />

Min<strong>de</strong>steinlage pro Einzelfall zulassen. Jedoch darf<br />

die Beteiligungssumme auch in diesen Einzelfällen<br />

10.000 Euro nicht unterschreiten. Die Zahl <strong>de</strong>r Anteile<br />

hängt von <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r jeweils übernommenen<br />

Anteile ab. Die rechnerische Maximalanzahl <strong>de</strong>r<br />

angebotenen Kommanditanteile, die sich auf Basis<br />

<strong>de</strong>s geplanten Kommanditkapitals von 30 Mio. Euro und<br />

<strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Absenkung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>steinlage auf<br />

bis zu 10.000 Euro ergibt, beträgt 1.649. Die Anleger<br />

können das Angebot ab <strong>de</strong>m Werktag nach Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes bis zur Schließung zeichnen.<br />

Diese ist für <strong>de</strong>n 21.07.2013 vorgesehen. Bis dahin<br />

ist die Geschäftsleitung berechtigt, Kapital erhöhen<strong>de</strong><br />

Kommanditeinlagen bis zu 100 Mio. Euro anzunehmen.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann allerdings beschließen,<br />

die Aufnahmefrist für weitere Beitritte bis<br />

längstens zum 31.12.2013 zu verlängern.<br />

Die Vermögensanlage wird nur in Deutschland angeboten.<br />

Die Kommanditisten haben ohne Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

20 % <strong>de</strong>r Einlage zuzüglich eines Agios<br />

in Höhe von 5 % <strong>de</strong>r Zeichnungssumme innerhalb von<br />

zehn Tagen nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung,<br />

<strong>de</strong>n Rest ihrer Einlage, gegebenenfalls in weiteren<br />

Raten, innerhalb von zehn Tagen nach Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung, jedoch frühestens zum in <strong>de</strong>r<br />

Beitrittserklärung <strong>de</strong>finierten Termin, zu leisten. Die<br />

Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Resteinlage erfolgt frühestens, wenn<br />

gesichert erscheint, dass das für die Durchführung<br />

<strong>de</strong>s Fonds erfor<strong>de</strong>rliche Kommanditkapital gezeichnet<br />

wird. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Einzahlung <strong>de</strong>r übernommenen<br />

Einlage nur insoweit verpflichtet, als <strong>de</strong>r<br />

Treugeber seine Einzahlungspflicht erfüllt.<br />

Leistet ein Anleger seine Einlage trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Androhung <strong>de</strong>s Ausschlusses nicht,<br />

nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig, so kann er<br />

durch einseitige Erklärung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Alternativ<br />

hierzu kann sein Anteil an einen von ihm zu benennen<strong>de</strong>n<br />

Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n. Ein Abfindungsanspruch<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters besteht<br />

in Höhe seiner geleisteten Nominaleinlage ohne Agio.<br />

Die Geschäftsleitung ist ermächtigt, von <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter die Zahlung <strong>de</strong>r durch<br />

die Ausschließung entstan<strong>de</strong>nen Kosten sowie einen<br />

pauschalisierten Scha<strong>de</strong>nsersatz in Höhe von 25 %<br />

<strong>de</strong>r Einlage zu verlangen. Dem Gesellschafter bleibt<br />

<strong>de</strong>r Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines höheren Scha<strong>de</strong>ns.<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s Ausschlusses,<br />

ist die Geschäftsleitung ermächtigt, einen säumigen<br />

Gesellschafter auf die verspätete Einzahlung zur Zahlung<br />

von Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 12 % p. a. zu<br />

verpflichten.<br />

Kommt ein Treugeber gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

seiner Einzahlungsverpflichtung nicht, nicht vollständig<br />

o<strong>de</strong>r nicht fristgerecht nach, so ermächtigt die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin die Geschäftsleitung, <strong>de</strong>n Treugeber<br />

analog einem unmittelbaren Gesellschafter und mit<br />

<strong>de</strong>nselben Folgen auszuschließen.<br />

Reduzierungen einer rechtskräftig gezeichneten Beteiligung<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />

Auf Verlangen <strong>de</strong>r Geschäftsführung fällt<br />

ein pauschaler Scha<strong>de</strong>nsersatz von 25 % <strong>de</strong>s Reduzierungsbetrages<br />

vorbehaltlich <strong>de</strong>s Nachweises eines geringeren<br />

Scha<strong>de</strong>ns an.<br />

9.2.3 Investitionen<br />

Die Investitionen sollen i. d. R. über Objektpersonengesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r – soweit Immobilien kurzfristig wie<strong>de</strong>r<br />

veräußert wer<strong>de</strong>n sollen – über Objektkapitalgesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r GmbH erfolgen, bei<br />

<strong>de</strong>nen die Zbi 8 HOLDING KG i. d. R. alleinige Kommanditistin<br />

bzw. Gesellschafterin ist. Bisher sind Gesellschaftsbeteiligungen<br />

in Form <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

(<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG) und in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r<br />

133


GmbH (<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH), <strong>de</strong>ren Gesellschaftsverträge<br />

auf <strong>de</strong>n Seiten 183 ff. bzw. 187 ff. abgebil<strong>de</strong>t<br />

sind, begrün<strong>de</strong>t. Daneben ist es auch möglich, dass die<br />

Investitionen unmittelbar von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Bislang sind noch keine Investitionen<br />

erfolgt.<br />

Sämtliche Investitionen, sei es unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar,<br />

bedürfen vor ihrer Umsetzung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

durch die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG bzw. <strong>de</strong>r Entscheidung eines gewählten Beirates,<br />

soweit diesem die Entscheidungsbefugnis übertragen<br />

wird. Für entsprechen<strong>de</strong> Investitionen ist das<br />

Vorliegen einer solchen Entscheidung als zwingen<strong>de</strong><br />

Voraussetzung in <strong>de</strong>n Gesellschaftsverträgen <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

geregelt.<br />

Zur Vorbereitung und qualitativen Eingrenzung <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzutragen<strong>de</strong>n Investitionsvorschläge<br />

gelten nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmte Investitionskriterien. Diese im Einzelnen<br />

in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages (Seite 171 f.)<br />

<strong>de</strong>finierten Kriterien betreffen im Wesentlichen das<br />

Verhältnis von Kaufpreis zur Miete und die Einschätzung<br />

zur Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltig erzielbaren Miete sowie<br />

Regelungen maximal zugelassener weiterer Kosten<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Immobilieninvestitionen.<br />

Abweichungen von <strong>de</strong>n in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 171 f.) <strong>de</strong>finierten Investitionskriterien sind<br />

in seitens <strong>de</strong>r Geschäftsleitung begrün<strong>de</strong>ten Fällen nur<br />

nach Genehmigung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

mit qualifizierter Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen zulässig.<br />

9.2.4 Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH ist als<br />

persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin zur Führung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfte und zur Vertretung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

sowohl berechtigt als auch verpflichtet. Sie vertritt die<br />

Gesellschaft in je<strong>de</strong>m Fall alleine. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />

§ 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit und<br />

somit ermächtigt, mit sich selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren von ihr<br />

134<br />

vertretenen Unternehmen Verträge rechtswirksam zu<br />

schließen. Die übrigen Gesellschafter sind für die Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

sind die Sorgfalt und Pflichten eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes.<br />

Es ist insbeson<strong>de</strong>re Aufgabe <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin, <strong>de</strong>r Gesellschaft geeignete Investitionen<br />

unter Vorlage eines konkreten Investitionsplans zur<br />

Abstimmung in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.<br />

Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, für die<br />

Gesellschaft unmittelbare bzw. mittelbare rechtsverbindliche<br />

Beteiligungen o<strong>de</strong>r Investitionen nicht ohne<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung bzw. <strong>de</strong>s<br />

Beirates einzugehen.<br />

Darüber hinaus hat die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

das für die Investitionen benötigte Fremdkapital<br />

durch Einschaltung von Kredit- und Finanzierungsinstituten<br />

für die Objektgesellschaften zu beschaffen, wobei<br />

die Haftung für die Fremdfinanzierung auf das Vermögen<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft zu begrenzen und eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung weiterer Beteiligungsgesellschaften<br />

bzw. <strong>de</strong>r Gesellschaft (<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG)<br />

vertraglich auszuschließen ist. Das Anlage-/Umlaufvermögen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Beteiligungsgesellschaften soll aus<br />

diesem Grund jeweils auf Immobilienobjektvolumina von<br />

nicht mehr als 50 Mio. Euro pro Beteiligungsgesellschaft<br />

begrenzt bleiben.<br />

Die Geschäftsleitung ist auch ermächtigt, sich selbst o<strong>de</strong>r<br />

einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m für<br />

Investitionszwecke angeschafften Grundstück ein unwi<strong>de</strong>rrufliches<br />

schuldrechtliches und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht<br />

einzuräumen.<br />

Darüber hinaus ist die Geschäftsführung ermächtigt, bei<br />

ausreichen<strong>de</strong>r Liquidität bis zu 1 % <strong>de</strong>s gesamten einbezahlten<br />

Kommanditkapitals zum Ankauf von Beteiligungen<br />

bisher emittierter Zbi Fonds zu verwen<strong>de</strong>n. Der Kauf<br />

solcher Beteiligungen hat zum Buchwert, maximal zum<br />

Nominalwert zuzüglich Agio zu erfolgen.<br />

Die Geschäftsleitung darf freie Liquidität kurzfristig im<br />

Wege <strong>de</strong>s Darlehens an an<strong>de</strong>re Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe ausreichen o<strong>de</strong>r als Sicherheit für <strong>de</strong>ren<br />

kurzfristige Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfü-


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

gung stellen o<strong>de</strong>r sich im Wege <strong>de</strong>r stillen Gesellschaft<br />

an diesen beteiligen, wenn für diese Finanztransaktionen<br />

von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Publikumsgesellschaften ausreichen<strong>de</strong><br />

Sicherheiten in Form von erstrangigen Grundschul<strong>de</strong>n<br />

bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Von <strong>de</strong>r Geschäftsführung in <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist<br />

die Geschäftsführung in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften zu<br />

unterschei<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Objektgesellschaften kann eine an<strong>de</strong>re Person<br />

o<strong>de</strong>r Gesellschaft die Geschäftsführung innehaben.<br />

I. d. r. wird aber die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG auch die Geschäftsführungsaufgaben in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />

übernehmen. Da die Zbi 8 HOLDING<br />

KG in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften i. d. R. Mehrheitsgesellschafterin<br />

ist, wird sie, vertreten durch ihre Geschäftsleitung,<br />

mit ihren Stimmen in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />

gemäß <strong>de</strong>m in diesem <strong>Prospekt</strong> abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaften die<br />

maßgeblichen Entscheidungen treffen. Dieser Gesellschaftsvertrag<br />

sieht eine Bindung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaften an <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

und einen Beschlusskatalog vor,<br />

<strong>de</strong>r eine Umsetzung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in<br />

<strong>de</strong>n Objektgesellschaften sicherstellt.<br />

9.2.5 Informations- und Kontrollrechte<br />

Die Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG fassen ihre<br />

Entscheidungen grundsätzlich durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

in Gesellschafterversammlungen.<br />

Die Gesellschafter wer<strong>de</strong>n mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Wochen über die Einberufung zu einer or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Gesellschafterversammlung informiert. In<br />

dieser Einladung wer<strong>de</strong>n Ort und Zeit <strong>de</strong>r Versammlung<br />

sowie die Tagesordnungspunkte bekannt gegeben. Bei<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung wird u. a. über die Auswahl<br />

und die tatsächlich zu realisieren<strong>de</strong>n Investitionen<br />

entschie<strong>de</strong>n.<br />

Wenn min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

o<strong>de</strong>r die Geschäftsführung es verlangen, kann je<strong>de</strong>rzeit<br />

eine außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung<br />

einberufen wer<strong>de</strong>n. Die Einladungsfrist beträgt<br />

hierbei eine Woche, wobei <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Absendung und<br />

<strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Versammlung nicht mitzählen. Die außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Gesellschafterversammlung kann auch im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn Gesellschafter, die insgesamt min<strong>de</strong>stens 30 %<br />

<strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Gesellschaft auf sich vereinen, anwesend<br />

o<strong>de</strong>r vertreten sind. Ein Gesellschafter kann<br />

sich bei <strong>de</strong>r Versammlung durch einen mit Einzelfallvollmacht<br />

versehenen an<strong>de</strong>ren Gesellschafter, einen<br />

Verwandten gemäß Steuerklasse I o<strong>de</strong>r II im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 15 Absatz 1 ErbStG, ein von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtetes Mitglied <strong>de</strong>r steuer- o<strong>de</strong>r<br />

rechtsberaten<strong>de</strong>n Berufe, <strong>de</strong>n Beirat, ein Beiratsmitglied<br />

o<strong>de</strong>r durch einen Finanzdienstleister vertreten lassen.<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann je<strong>de</strong>rzeit in Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft Auskunft von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung,<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur, <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und gegebenenfalls vom Beirat verlangen. Sollte<br />

er in einer angemessenen Frist keine Auskunft erhalten,<br />

kann er einen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Sachverständigen mit <strong>de</strong>r Einsichtnahme <strong>de</strong>r Bücher<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beauftragen. Die Auskunftserteilung<br />

sowie die Einsichtnahme in Bücher und Schriften darf<br />

von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

zu befürchten ist, dass diese Rechte zu gesellschaftsfrem<strong>de</strong>n<br />

Zwecken ausgeübt wer<strong>de</strong>n und hierdurch <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.<br />

Die Gesellschaft entschei<strong>de</strong>t grundsätzlich mit einfacher<br />

Mehrheit <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen.<br />

Bestimmte Beschlüsse, wie z. B. die Abweichung<br />

von <strong>de</strong>n Investitionskriterien im Einzelfall o<strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages selbst, bedürfen einer<br />

qualifizierten Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als<br />

nicht abgegebene Stimmen.<br />

Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht begrün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft än<strong>de</strong>rn, bedürfen <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

135


Je 1.000 Euro Beteiligung am Gesellschaftskapital gewähren<br />

eine Stimme. Solange ein Gesellschafter seine<br />

Beitrittserklärung noch wi<strong>de</strong>rrufen kann, ruht sein<br />

Stimmrecht. Der Komplementärin (persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin) steht eine Stimme zu.<br />

Die Unrichtigkeit von Nie<strong>de</strong>rschriften über Beschlussfassungen<br />

im schriftlichen Verfahren sowie über Gesellschafterversammlungen<br />

und die Anfechtung von Beschlüssen<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

einem Monat nach Absendung <strong>de</strong>r jeweiligen Unterlage<br />

<strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n Beschluss gefertigten Nie<strong>de</strong>rschrift durch<br />

Klage gegen die Gesellschaft geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

9.2.6 Beirat<br />

Für die Gesellschaft kann ein aus min<strong>de</strong>stens drei Personen<br />

bestehen<strong>de</strong>r Beirat bestellt wer<strong>de</strong>n. Wird ein Beirat<br />

gewählt, beginnt das Amt <strong>de</strong>r Beiratsmitglie<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />

Annahme <strong>de</strong>r Wahl und en<strong>de</strong>t im dritten auf die Wahl<br />

folgen<strong>de</strong>n Jahr mit <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung, die<br />

turnusmäßig die Neuwahl <strong>de</strong>s Beirates durchzuführen<br />

hat. Eine Wie<strong>de</strong>rwahl ist zulässig. Für die Beiratswahl<br />

können nur nicht initiatorennahe Gesellschafter zur<br />

Wahl vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird ein Beirat gewählt, berät dieser die geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

überwacht die Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen<br />

und beschließt selbstständig in<br />

Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann <strong>de</strong>m Beirat die<br />

ihr zustehen<strong>de</strong> gesellschaftsrechtliche Entscheidungsbefugnis<br />

für bestimmte Angelegenheiten durch einfachen<br />

Mehrheitsbeschluss übertragen. Die Entscheidungsbefugnis<br />

über unmittelbare und mittelbare<br />

Immobilieninvestitionen gilt mit Einrichtung eines Beirats<br />

als an diesen übertragen, bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu<br />

<strong>de</strong>m die Gesellschafterversammlung generell o<strong>de</strong>r für<br />

<strong>de</strong>n Einzelfall etwas an<strong>de</strong>res beschließt.<br />

Der Beirat kann je<strong>de</strong>rzeit Auskünfte verlangen und die<br />

Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie die <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaften nach vorheriger min<strong>de</strong>stens einwöchiger<br />

Ankündigung einsehen.<br />

Der Beirat haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Haftungsansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft gegen <strong>de</strong>n Beirat<br />

als gesellschaftsrechtliches Gremium sind auf höchstens<br />

50.000 Euro pro Haftungsfall beschränkt. Die einzelnen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates haften als Gesamtschuldner.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche gegen <strong>de</strong>n Beirat verjähren<br />

drei Jahre nach Kenntniserlangung über <strong>de</strong>n die Ersatzpflicht<br />

begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Sachverhalt, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetz einer kürzeren Verjährung unterliegen.<br />

Für seine Tätigkeit erhält je<strong>de</strong>s Beiratsmitglied eine<br />

pauschale Vergütung. Diese beträgt für die Teilnahme<br />

an einer Beiratssitzung 1.000 Euro pro Beiratssitzung<br />

und für die Teilnahme an einem schriftlichen Umlaufverfahren<br />

200 Euro pro schriftlichem Abstimmungsverfahren.<br />

Alle übrigen Aufwendungen <strong>de</strong>s Beiratsmitglie<strong>de</strong>s<br />

sind mit <strong>de</strong>r Pauschalvergütung abgegolten.<br />

Der Beirat kann die Vergütung innerhalb dieser Höchstbeträge<br />

durch einstimmigen Beschluss abweichend auf<br />

seine Mitglie<strong>de</strong>r verteilen.<br />

9.2.7 Wettbewerbsverbot, First Look Recht<br />

Die Gesellschafter sowie die Geschäftsleitung unterliegen<br />

keinem Wettbewerbsverbot. Die Geschäftsleitung<br />

sowie verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen und Personen sind<br />

jedoch verpflichtet, alle ihr bekannt gewor<strong>de</strong>nen Investitionsmöglichkeiten<br />

ab 1 Mio. Euro pro Objekt, die die<br />

Investitionskriterien <strong>de</strong>s § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

erfüllen, <strong>de</strong>n Publikumsgesellschaften <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe<br />

(ab 5 Mio. Euro pro Objekt auch <strong>de</strong>n <strong>ZBI</strong> Invest Aktiengesellschaften,<br />

<strong>de</strong>m luxemburgischen sicar-Fonds<br />

und <strong>de</strong>n geplanten offenen Immobilienfonds Kapitalanlagegesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe) zur Investition<br />

vorzuschlagen, um einen Interessenkonflikt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

weitgehend auszuschließen (First Look<br />

Recht). Sollte(n) die jeweilige(n) Gesellschaft(en) noch<br />

nicht über genügend Kapital verfügen, um die vorgeschlagene<br />

Investition durchzuführen, und eine zeitnahe<br />

Platzierung bis zum letztmöglichen Entscheidungstermin<br />

nicht gesichert sein o<strong>de</strong>r die jeweilige(n) Gesell-<br />

136


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

schafterversammlung(en) das vorgeschlagene Objekt<br />

ablehnen, steht es <strong>de</strong>r Geschäftsleitung frei, die Investition<br />

selbst o<strong>de</strong>r über Dritte durchzuführen. Dies gilt<br />

auch für solche Investitionsmöglichkeiten, die <strong>de</strong>n mit<br />

<strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen o<strong>de</strong>r Personen<br />

bekannt wer<strong>de</strong>n, wenn die Geschäftsleitung und/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Personen an diesen zu mehr als 50 % beteiligt<br />

sind. Die Geschäftsleitung ist in diesem Falle verpflichtet,<br />

die Beachtung obigen First Look Rechts gegenüber<br />

<strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen und Personen rechtlich<br />

durchzusetzen. Die Objekte wer<strong>de</strong>n im „Windhundverfahren“<br />

zuerst <strong>de</strong>r Gesellschaft vorgestellt, die<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel zuerst bereitstellen kann. Bestehen<br />

mehrere Gesellschaften, die dies erfüllen, ist<br />

diesen Gesellschaften eine quotal gleiche Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>m Objekt/Paket vorzuschlagen, wenn dieses ein Investitionsvolumen<br />

von 5 Mio. Euro überschreitet. Lehnt<br />

auch nur eine <strong>de</strong>r in Frage kommen<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

eine solche Beteiligung ab, entschei<strong>de</strong>t ein notariell beaufsichtigtes<br />

Losverfahren, welcher Fondsgesellschaft<br />

und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge das/die Objekt(e)/Paket(e)<br />

vorzustellen ist/sind. Das First Look Recht<br />

besteht nicht für Immobilienprojektentwicklungen, da<br />

die Durchführung von solchen Investitionen im Immobilienbereich<br />

nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist.<br />

9.2.8 Tätigkeitsvergütungen<br />

Die geplanten, von <strong>de</strong>r Gesellschaft aufzubringen<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeitsvergütungen sind in § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 175 ff.) aufgeführt. Neben <strong>de</strong>r Nennung<br />

<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n jeweiligen Dienstleistern bereits<br />

vereinbarten Honorare (vgl. insoweit Seite 146 ff.) normiert<br />

§ 12 auch Obergrenzen für die Vergütung jener<br />

Dienstleister, mit <strong>de</strong>nen Bürgschafts-, Baubetreuungsund<br />

Maklerverträge noch nach Bedarf abzuschließen<br />

sind. Die Tätigkeitsvergütungen für solche Dienstleister<br />

sind wie folgt <strong>de</strong>finiert:<br />

Hat die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin o<strong>de</strong>r eine<br />

mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne Person<br />

o<strong>de</strong>r ein mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen auf Verlangen <strong>de</strong>s finanzieren<strong>de</strong>n<br />

Kreditinstituts/<strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n Kreditinstitute die<br />

Bürgschaft für die gesamten o<strong>de</strong>r für einen Teil <strong>de</strong>r an<br />

die Gesellschaft o<strong>de</strong>r an eine ihrer Objektgesellschaften<br />

zur Immobilienfinanzierung ausgereichten Darlehen<br />

übernommen, so erhält sie hierfür – beschränkt<br />

auf maximal 1/3 <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

(Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten I) – eine Vergütung von<br />

0,5 % <strong>de</strong>s jeweils verbürgten Darlehensbetrages. Die jeweilige<br />

Avalvergütung ist im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Bürgschaft zur Zahlung fällig.<br />

Baubetreuungsleistungen darf die <strong>ZBI</strong> Baubetreuungs<br />

GmbH maximal nach hoai gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

abrechnen.<br />

Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH vermittelt <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>n Objektgesellschaften als Makler<br />

<strong>de</strong>n Ankauf von Immobilien. Ihr wird dafür von <strong>de</strong>r erwerben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaft eine mit Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Kaufvertrages fällige Maklercourtage bezahlt.<br />

Diese darf 3 % <strong>de</strong>s notariellen Kaufpreises zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Wird<br />

ein Objekt im Wege <strong>de</strong>r Zwangsversteigerung erworben,<br />

bezahlt die Gesellschaft <strong>de</strong>r Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH eine Provision in Höhe von 3 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n<br />

Zuschlag erhalten<strong>de</strong>n Gebots zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, wenn die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH <strong>de</strong>r Gesellschaft die Gelegenheit zur Teilnahme<br />

an <strong>de</strong>r öffentlichen Versteigerung nachgewiesen hat.<br />

Für Vermietungsmaklertätigkeiten bezahlt die Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>n tätigen Vermietungsmaklern – auch wenn<br />

es sich dabei um die F & M Finanzierungs- und Mietgesellschaft<br />

mbH han<strong>de</strong>lt – die marktübliche Maklervergütung,<br />

maximal jedoch 2,25 Nettomonatsmieten bei<br />

Wohnimmobilien und maximal 2,50 Nettomonatsmieten<br />

bei Gewerbeimmobilien, bezogen auf die vermittelten<br />

Räumlichkeiten, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Die Maklervergütung ist mit Abschluss <strong>de</strong>s<br />

jeweils vermittelten Mietvertrages zur Zahlung fällig.<br />

137


Für das Handling von Fondsimmobilienverkäufen erhält<br />

die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH eine Zahlung in<br />

Höhe von 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf <strong>de</strong>n jeweiligen Abgabepreis <strong>de</strong>r verkauften<br />

Fondsimmobilie. Dieser Betrag ist jeweils fällig mit Eingang<br />

<strong>de</strong>s Kaufpreises bei <strong>de</strong>r verkaufen<strong>de</strong>n Gesellschaft.<br />

Dem Verkauf von Fondsimmobilien vermitteln<strong>de</strong>n<br />

Makler – auch wenn es sich bei diesem um die Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH o<strong>de</strong>r um ein mit ihr mittelbar<br />

o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen o<strong>de</strong>r<br />

um eine mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne<br />

Person han<strong>de</strong>lt – wird eine mit Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Verkaufsvertrages fällige Maklercourtage bezahlt,<br />

soweit diese 3 % <strong>de</strong>s jeweiligen Abgabepreises<br />

<strong>de</strong>r verkauften Fondsimmobilie, zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, nicht überschreitet. Eine höhere Maklervergütung<br />

kann von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für <strong>de</strong>n Einzelfall beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

9.2.9 Übertragung von Beteiligungen, Erbfolge<br />

Die Veräußerung einer Beteiligung ist grundsätzlich nur<br />

zum 31.12., 24 Uhr, eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Je<strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil durch<br />

Abtretung übertragen o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen.<br />

Die Abtretung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Verpfändung <strong>de</strong>s Geschäftsanteils bedarf zu ihrer<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin. Die Zustimmung<br />

kann nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Als solcher gilt stets ein fälliger Zahlungsanspruch <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gegen <strong>de</strong>n Gesellschaftern.<br />

Eine Abtretung, sonstige Verfügung o<strong>de</strong>r<br />

Belastung ist nur möglich, wenn sowohl die verbleiben<strong>de</strong><br />

als auch die übertragene Beteiligung min<strong>de</strong>stens<br />

10.000 Euro beträgt und durch 1.000 teilbar ist.<br />

Für die erstmalige Verpfändung <strong>de</strong>r Beteiligung zum<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Refinanzierung an ein inländisches Kreditinstitut<br />

gilt die Zustimmung als erteilt. Dies gilt auch,<br />

wenn das Treuhandverhältnis zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und einem Treugeberkommanditisten, gleich aus<br />

welchem Grun<strong>de</strong>, en<strong>de</strong>t und die Treuhän<strong>de</strong>rin nach<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages verpflichtet<br />

ist, die treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene Beteiligung auf<br />

<strong>de</strong>n Treugeberkommanditisten o<strong>de</strong>r auf einen von diesem<br />

benannten Ersatztreuhän<strong>de</strong>r zu übertragen. Der<br />

übertragen<strong>de</strong> Gesellschafter bzw. <strong>de</strong>r für diesen selbstschuldnerisch<br />

haftend eintreten<strong>de</strong> Gesellschafter stellt<br />

die Gesellschaft und die Gesellschafter von allen aus<br />

<strong>de</strong>m Übergang resultieren<strong>de</strong>n Nachteilen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

von einem etwaigen Steuermehraufwand, frei. Für<br />

Kosten einer Übertragung o<strong>de</strong>r sonstiger Verfügungen<br />

über Gesellschaftsanteile, insbeson<strong>de</strong>re die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen, haften im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft <strong>de</strong>r übertragen<strong>de</strong> Gesellschafter und<br />

<strong>de</strong>r Neugesellschafter gesamtschuldnerisch. Die Geschäftsleitung<br />

ist berechtigt, eine Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von pauschal 250 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer zu erheben, für die ebenfalls<br />

<strong>de</strong>r Übertragen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Neugesellschafter gesamtschuldnerisch<br />

haften. Die Geschäftsleitung ist berechtigt,<br />

bei Zahlungsverzug die Kosten mit Entnahmen <strong>de</strong>s<br />

betreffen<strong>de</strong>n Gesellschafters zu verrechnen.<br />

Die Übertragung von treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditanteilen<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin ist nur zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r gleichzeitigen Übertragung <strong>de</strong>r Rechte und<br />

Pflichten aus <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>m jeweiligen Treugeber und<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin abzuschließen<strong>de</strong>n Treuhandvertrag<br />

möglich. Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übertragung hat die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von<br />

pauschal 250 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft von<br />

<strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern mit <strong>de</strong>n nachrücken<strong>de</strong>n<br />

Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Gesellschafters<br />

fortgesetzt. Die Erben haben sich durch Vorlage eines<br />

Erbscheines o<strong>de</strong>r eines notariellen Testaments nebst<br />

Eröffnungsprotokoll, jeweils im Original o<strong>de</strong>r in beglaubigter<br />

Kopie, zu legitimieren. Rücken mehrere Erben, die<br />

bislang noch nicht an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt waren,<br />

in die Gesellschafterstellung <strong>de</strong>s Erblassers ein, so kön-<br />

138


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

nen sie die aus <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n<br />

Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte nur<br />

einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben.<br />

Die Erben sind verpflichtet, unverzüglich einen<br />

solchen gemeinsamen Vertreter gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu benennen. Gemeinsamer Vertreter kann nur<br />

ein Gesellschafter/Erbe o<strong>de</strong>r ein kraft Gesetz zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtetes Mitglied <strong>de</strong>r rechts-, wirtschafts-<br />

o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n Berufe sein.<br />

Soll eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung unter <strong>de</strong>n Erben erfolgen,<br />

müssen die sich nach Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ergeben<strong>de</strong>n<br />

einzelnen Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage) min<strong>de</strong>stens<br />

einen Betrag von 10.000 Euro aufweisen und<br />

durch 1.000 teilbar sein. Ist dies nicht möglich, kann<br />

eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

nicht erfolgen, und die Erben haben sich weiter durch<br />

einen einheitlichen Vertreter vertreten zu lassen.<br />

Solange die Erben sich nicht legitimiert haben und/<br />

o<strong>de</strong>r ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen<br />

die Gesellschafterrechte <strong>de</strong>r Erben mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Rechts auf Gewinn- und Verlustbeteiligung und auf<br />

Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechtes, soweit Beschlussfassungen<br />

die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zum Gegenstand haben.<br />

9.2.10 Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft, Kündigung, Ausschei<strong>de</strong>n<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Sie en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Stichtag <strong>de</strong>s letzten Immobilienverkaufs<br />

o<strong>de</strong>r im Falle eines Liquidationsbeschlusses <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung. Zum Liquidator ist ein Mitglied<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung zu bestellen. Über die Höhe<br />

<strong>de</strong>r Liquidationsvergütung beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages ist<br />

ausgeschlossen, das Recht zur fristlosen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund<br />

in diesem Sinne wird die länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong><br />

ununterbrochene Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

sowie die Feststellung <strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im<br />

Sinne <strong>de</strong>s § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />

und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind; es obliegt <strong>de</strong>m Gesellschafter,<br />

in geeigneter Form Nachweis für das Vorliegen<br />

dieser Kündigungsgrün<strong>de</strong> zu führen.<br />

Durch die Kündigung eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, vielmehr schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong><br />

Gesellschafter aus <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern<br />

fortgesetzten Gesellschaft aus.<br />

Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird über sein<br />

Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Eröffnung mangels Masse abgelehnt, schei<strong>de</strong>t er mit<br />

sofortiger Wirkung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, auch wenn<br />

diese bereits ihre Auflösung beschlossen hat. Wird gegen<br />

einen Gesellschafter o<strong>de</strong>r sein Vermögen eine Maßnahme<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung aus einem nicht nur<br />

vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen Gesellschaftsanteil<br />

eingeleitet, so schei<strong>de</strong>t er nach Ablauf von acht Wochen,<br />

gerechnet vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung an, aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch<br />

wenn diese bereits ihre Auflösung beschlossen hat – aus,<br />

wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahme innerhalb<br />

dieser Frist aufgehoben wird. Ein Gesellschafter, <strong>de</strong>r<br />

Klage auf Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhebt, schei<strong>de</strong>t<br />

mit Rechtsanhängigkeit <strong>de</strong>r Klage aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

aus, die auch in diesem Falle von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern fortgesetzt wird. Darüber hinaus kann<br />

ein Investor aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn in seiner Person ein wichtiger Grund gemäß<br />

§ 133 Absatz 1 und 2 HGB gegeben ist. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Gesellschafter hat bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung kein<br />

Stimmrecht.<br />

Schei<strong>de</strong>t die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin aus,<br />

so ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

die eine o<strong>de</strong>r mehrere neue, persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafter wählt.<br />

139


Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, erhält<br />

er eine Abfindung in Geld. Die Abfindung beläuft<br />

sich beim Ausschei<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>s Gesellschafters,<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil,<br />

<strong>de</strong>r Auflösungsklage o<strong>de</strong>r im Falle <strong>de</strong>s Ausschlusses<br />

aus wichtigem Grund bzw. wegen nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht vollständig geleisteter Einlage auf <strong>de</strong>n Buchwert<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung zum 31.12. <strong>de</strong>s vorangegangenen Jahres,<br />

höchstens aber auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten<br />

Einlage, jeweils abzüglich zwischenzeitlicher Entnahmen,<br />

zuzüglich <strong>de</strong>s anteiligen Gewinnes und abzüglich<br />

eines etwaigen anteiligen Verlustes.<br />

In allen an<strong>de</strong>ren Fällen erhält er ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes seiner Beteiligung. Die diesbezüglichen<br />

Einzelheiten sind in § 20 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 180) geregelt.<br />

Das Abfindungsguthaben ist vier Wochen nach Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Gesellschafters in<br />

einem Betrag zur Zahlung fällig. Sollte aufgrund <strong>de</strong>r Liquiditätslage<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eine Auszahlung eines Abfindungsguthabens<br />

nicht möglich sein, ist <strong>de</strong>r Anspruch<br />

in drei gleichen, zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres fälligen<br />

Jahresraten fällig, die erste zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s auf die vorstehend<br />

genannte Fälligkeit folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres.<br />

Eine Verzinsung sowie eine Sicherheitsleistung sind nicht<br />

geschul<strong>de</strong>t. Mehrere fällige Abwicklungsansprüche sind<br />

gleich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Ergibt sich eine Zahllast <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, muss dieser<br />

<strong>de</strong>n offenen Betrag bis zum Höchstbetrag seiner<br />

Einlage binnen vier Wochen nach Anfor<strong>de</strong>rung durch die<br />

Geschäftsleitung an die Gesellschaft leisten. Zahlt er innerhalb<br />

dieser Frist nicht, hat er <strong>de</strong>n fälligen Betrag ab<br />

<strong>de</strong>m Fälligkeitszeitpunkt mit 5 % p. a. über <strong>de</strong>m Basiszins<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Zentralbank (EZB) zu verzinsen.<br />

Sicherheitsleistung für die Zahlung <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens<br />

kann <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter nicht<br />

verlangen.<br />

die Gesellschaft und kann daher nicht gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

9.2.11 Vermögensbeteiligung, Verlust und Gewinnverteilung,<br />

Entnahmen<br />

Am Ergebnis und am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft sind die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten zueinan<strong>de</strong>r<br />

beteiligt. Die Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses ergibt<br />

sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorabgewinnansprüche<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n, persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

aus <strong>de</strong>n §§ 13 und 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 177 f.). Im Hinblick auf mögliche unterschiedliche<br />

Beitrittszeitpunkte von Investoren sieht eine<br />

disquotale Verrechnung vor, dass Gewinne bzw. Verluste<br />

anfänglich <strong>de</strong>n einzelnen Investoren so zugerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n, dass ein Gleichstand <strong>de</strong>r Ergebniszuweisung <strong>de</strong>s<br />

Rumpfgeschäftsjahres herbeigeführt wird. Die Möglichkeit<br />

von Entnahmen aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />

bzw. im Rahmen vorhan<strong>de</strong>ner Liquidität durch Entscheidung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung ist in § 15 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 178) geregelt. Die Geschäftsführung hat<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung einen Vorschlag über<br />

die Höhe <strong>de</strong>r Entnahmen vorzulegen.<br />

Über Entnahmen entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit, soweit nicht die<br />

Komplementärin zur Entnahme ohne Gesellschafterbeschluss<br />

ermächtigt ist.<br />

9.2.12 Gesellschaftsinterne Kommunikation<br />

Die Geschäftsleitung, die Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

stellen <strong>de</strong>n Investoren die nach<br />

diesem Vertrag geschul<strong>de</strong>ten Berichte, Informationen,<br />

Daten und Anfragen grundsätzlich auf <strong>de</strong>m Wege mo<strong>de</strong>rner<br />

datenträger- o<strong>de</strong>r computergestützter E-Kommunikation<br />

zur Verfügung. Je<strong>de</strong>r Investor kann jedoch<br />

darauf bestehen, dass ihm Informationen in gedruckter<br />

Form zugehen.<br />

Der Abfindungsanspruch eines ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Treugeberkommanditisten<br />

richtet sich ausschließlich gegen<br />

140


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

9.3 Treuhandvertrag<br />

9.3.1 Aufgaben und Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Der Treuhandvertrag bil<strong>de</strong>t die Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und ist als Muster auf <strong>de</strong>n Seiten<br />

191 ff. abgedruckt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird für <strong>de</strong>n<br />

Treugeber (Investor) mit 10 % Hafteinlage pro tatsächlich<br />

eingezahltem Einlagebetrag ohne Agio im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe die<br />

im eigenen Namen zu übernehmen<strong>de</strong> Beteiligung für<br />

Rechnung und auf Risiko <strong>de</strong>s Treugebers zu begrün<strong>de</strong>n<br />

und zu halten. Der <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG gegenüber erfolgt<br />

die Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch<br />

<strong>de</strong>n Treugeber. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungen<br />

an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge<br />

nach außen als einheitliche Beteiligung halten. Der<br />

Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige<br />

wirtschaftliche Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener<br />

Kommanditist und nimmt nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages am Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft teil. Die sich aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n<br />

steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich <strong>de</strong>n<br />

Treugeber.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gegenüber <strong>de</strong>m Treugeber stets<br />

weisungsgebun<strong>de</strong>n. Die Beteiligungen <strong>de</strong>r direkt eingetragenen<br />

Kommanditisten verwaltet die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

als unechte Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin.<br />

9.3.2 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

sind folgen<strong>de</strong>:<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist als fremdnützige Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />

tätig. Sie darf gegenüber Dritten die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers nur mit <strong>de</strong>ssen ausdrücklicher<br />

schriftlicher Zustimmung offenlegen, soweit eine solche<br />

Offenlegung nicht zwingend gesetzlich – insbeson<strong>de</strong>re<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung – vorgeschrieben ist.<br />

Sie ist verpflichtet, das im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben<br />

erworbene Vermögen von ihrem eigenen getrennt<br />

zu halten und zu verwalten. Sie wird alles, was sie aufgrund<br />

dieses Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrer<br />

Rechtsstellung als Treuhandkommanditistin erlangt, an<br />

die Treugeber herausgeben, soweit <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

nichts an<strong>de</strong>res vorsieht.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die jährlichen Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

und eventuelle Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

mit Fristsetzung spätestens zum 28.02. eines<br />

Geschäftsjahres abzufragen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt<br />

keine Haftung für Fristversäumnis aufgrund<br />

verspäteter Abgabe bzw. auch nicht für nicht gemachte<br />

Angaben seitens <strong>de</strong>s Gesellschafters.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto<br />

einbezahlten Einlagen umgehend nach Eingang<br />

auf ein Konto <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zu überweisen.<br />

Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber die Treuhän<strong>de</strong>rin zur<br />

Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte, hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

allen Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers Folge zu leisten.<br />

Die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte kann<br />

nur durch pro Gesellschafterversammlung ausgestellte<br />

Einzelvollmacht erfolgen, auf <strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />

konkrete Weisungen vermerkt sein müssen.<br />

Differieren die Weisungen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen, die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen<strong>de</strong>n Treugeber, so ist die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin verpflichtet und berechtigt, ihre Rechte<br />

entsprechend <strong>de</strong>n unterschiedlichen Weisungen unterschiedlich<br />

auszuüben. Soweit Stimmrechtsvollmachten<br />

o<strong>de</strong>r Weisungen nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nicht berechtigt, selbstständig nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu entschei<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für Fälle unabweisbarer<br />

Dringlichkeit o<strong>de</strong>r bei Gefahr im Verzug.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat Anspruch auf Freistellung von allen<br />

Verbindlichkeiten, die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />

Erwerb und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung <strong>de</strong>r Treugeber ist ausgeschlossen.<br />

141


9.3.3 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

Die Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist in § 12 Absatz 5 und 9<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages (Seite 175 f.) geregelt. Die Vergütung<br />

wird von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bezahlt.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Platzierungsphase eine<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase fällige einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,35 %, bezogen auf das rechtswirksam<br />

von Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,30 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe<br />

von 0,20 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,15 %, bezogen auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Die Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene<br />

Abschlagszahlungen nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />

Kapitals verlangen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

eine jeweils zu einem Viertel zum 31.03.,<br />

30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres fällige jährliche<br />

Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 0,09 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu 50<br />

Mio. Euro, und in Höhe von 0,07 %, bezogen auf das darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu 75 Mio.<br />

Euro und in Höhe von 0,07 %, bezogen auf das 75 Mio.<br />

Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche sich für<br />

die Geschäftsjahre <strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s Teilportfolioverkauf<br />

und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14 % erhöht, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,11 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

142<br />

Eine gezahlte Vergütung ist zinslos zurückzuzahlen, sofern<br />

bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />

von 10 Mio. Euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />

die Gesellschaft rückabgewickelt wird.<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

vereinbarten Vergütung beträgt bei <strong>de</strong>m geplanten<br />

Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten<br />

Betrachtungszeitraum bis zum 31.12.2023<br />

419.042 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

somit 498.660 Euro, bei <strong>de</strong>m maximalen Kommanditkapital<br />

von 100 Mio. Euro 1.159.792 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, somit 1.380.153 Euro.<br />

9.3.4 Verantwortlichkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat ihre Aufgaben mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes wahrzunehmen. Die Ausführung<br />

von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit frei, soweit <strong>de</strong>m<br />

nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen<br />

haften für ein vor <strong>de</strong>m Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s<br />

Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n kann. Ansprüche<br />

gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin aus Schä<strong>de</strong>n infolge nicht vorsätzlicher<br />

Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />

sechs Monate nach Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers, ohne Rücksicht<br />

auf die Kenntnis zwölf Monate nach Eintritt <strong>de</strong>s<br />

Scha<strong>de</strong>n stiften<strong>de</strong>n Ereignisses. Soweit auf Kenntnis <strong>de</strong>s<br />

Treugebers abgestellt wird, genügt die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen Umstän<strong>de</strong>, die eine<br />

Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit<br />

wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet, wenn die Umstän<strong>de</strong> sich<br />

aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem<br />

schriftlichen Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ergeben. Die Frist<br />

beginnt mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene<br />

Adresse <strong>de</strong>s Treugebers.<br />

9.3.5 Übertragung<br />

Der Treugeber kann die für ihn gehaltene mittelbare<br />

Beteiligung mit Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsleitung ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf einen Dritten


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

übertragen o<strong>de</strong>r diese verpfän<strong>de</strong>n. Ein Erwerber tritt<br />

mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle <strong>de</strong>s bisherigen<br />

Treugebers. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r<br />

Übertragung hat die Treuhän<strong>de</strong>rin Anspruch auf eine<br />

pauschale Vergütung in Höhe von 250 Euro, zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die erstmalige Verpfändung<br />

an ein inländisches Kreditinstitut bedarf nicht <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung, Gebühren fallen insoweit nicht an.<br />

Eine Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung<br />

ist nur möglich, wenn die verbleiben<strong>de</strong> und/o<strong>de</strong>r<br />

die entstehen<strong>de</strong> Beteiligung min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro<br />

beträgt. Je<strong>de</strong> Beteiligung muss durch 1.000 teilbar sein.<br />

Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte aus diesem<br />

Vertrag auf seine Rechtsnachfolger über. Sind mehrere<br />

Rechtsnachfolger vorhan<strong>de</strong>n, so haben diese einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, <strong>de</strong>r gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin für alle Rechtsnachfolger nur<br />

einheitlich han<strong>de</strong>ln kann. Bis zu <strong>de</strong>ssen Bestellung kann<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin Zustellungen an je<strong>de</strong>n Rechtsnachfolger<br />

vornehmen, mit Wirkung für und gegen je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Rechtsnachfolger. Weisungen <strong>de</strong>r Rechtsnachfolger<br />

braucht die Treuhän<strong>de</strong>rin bis zur Bestellung <strong>de</strong>s gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten nur zu berücksichtigen, wenn<br />

diese von allen Rechtsnachfolgern einheitlich ergehen.<br />

Der Treugeber ist entsprechend <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft je<strong>de</strong>rzeit berechtigt,<br />

sich selbst anstelle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>r von<br />

dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlage in<br />

das Han<strong>de</strong>lsregister eintragen zu lassen. Macht <strong>de</strong>r Treugeber<br />

von diesem Recht Gebrauch, wird das Treuhandverhältnis<br />

als Verwaltungsverhältnis fortgesetzt. Die<br />

Regelungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages gelten fort, soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>r unmittelbaren Beteiligung nicht zwingend<br />

etwas an<strong>de</strong>res ergibt.<br />

Das Treuhandverhältnis wird auf die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

geschlossen. Die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle <strong>de</strong>r Kündigung<br />

ist die Treuhän<strong>de</strong>rin stets berechtigt, die Umwandlung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers in eine unmittelbare<br />

Beteiligung zu verlangen, wenn nicht <strong>de</strong>r Treugeber eine<br />

an<strong>de</strong>re Treuhän<strong>de</strong>rin bestellt und diese eine <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage<br />

übernimmt und im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird.<br />

Das Treuhandverhältnis en<strong>de</strong>t, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf,<br />

a) mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Ablehnung mangels<br />

Masse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vollstreckung in die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

b) wenn <strong>de</strong>r Treugeber von seinem Recht auf Umwandlung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Gesellschaft Gebrauch gemacht hat, mit Eintragung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers im Han<strong>de</strong>lsregister,<br />

c) wenn zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs einer Kündigung<br />

<strong>de</strong>r Treugeber nicht als Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen ist, mit Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister,<br />

d) in allen an<strong>de</strong>ren Fällen mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Neben <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG<br />

und <strong>de</strong>m Treuhandvertrag gibt es weitere Verträge mit<br />

verschie<strong>de</strong>nen Dienstleistern, die für das Fondskonzept<br />

von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung sind. Der Inhalt dieser Verträge<br />

wird im Folgen<strong>de</strong>n dargestellt:<br />

9.4 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

9.4.1 Aufgaben und Rechtsgrundlagen <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG hat mit <strong>de</strong>r Treuhand GmbH<br />

Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

geschlossen, welcher die<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

bil<strong>de</strong>t und auf <strong>de</strong>n Seiten 195 ff. im gesamten<br />

Wortlaut abgedruckt ist.<br />

Aus ihm ergeben sich die Aufgaben <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

Dies sind insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong>:<br />

1. Die Prüfung <strong>de</strong>s Eigentums <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Tochtergesellschaften <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG<br />

an <strong>de</strong>n von diesen fondskonzeptgemäß erworbenen<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die<br />

143


Führung von Aufzeichnungen <strong>de</strong>rjenigen Grundstücke<br />

und grundstücksgleichen Rechte, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

sich vergewissert hat, dass die<br />

Zbi 8 HOLDING KG o<strong>de</strong>r ihre Tochtergesellschaften an<br />

Grundstücken und/o<strong>de</strong>r grundstücksgleichen Rechten<br />

das Eigentum hat.<br />

2. Die Kontrolle, dass<br />

a) die Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG und die Ermittlung <strong>de</strong>s Wertes<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in Übereinstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Gesetzen, <strong>de</strong>n Anlagebedingungen<br />

und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG erfolgen.<br />

b) bei <strong>de</strong>n für gemeinschaftliche Rechnung <strong>de</strong>r Anleger<br />

getätigten Geschäften <strong>de</strong>r Gegenwert innerhalb <strong>de</strong>r<br />

üblichen Fristen an die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG o<strong>de</strong>r an ihre<br />

Tochtergesellschaften überwiesen wird,<br />

c) die Erträge <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG und ihrer Tochtergesellschaften<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n<br />

Gesetze, <strong>de</strong>r Anlagebedingungen und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Die Überprüfung <strong>de</strong>r Vermögensaufstellungen <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG bzw. ihrer Tochtergesellschaften<br />

zum Bewertungszeitpunkt, wenn für die <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG o<strong>de</strong>r für ihre Tochtergesellschaften die gesetzliche<br />

Pflicht zur Fertigung solcher Vermögensaufstellungen<br />

besteht.<br />

4. Die Überwachung <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Verfügungsbeschränkung<br />

bei inländischen Immobilien in das Grundbuch<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Sicherstellung <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Verfügungsbeschränkung<br />

bei ausländischen Immobilien,<br />

wenn eine solche Eintragung/Sicherstellung sachenrechtlich<br />

und grundbuchrechtlich möglich ist.<br />

5. Die Sicherstellung, dass<br />

a) die Zahlungsströme <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. ihrer<br />

Tochtergesellschaften ordnungsgemäß überwacht<br />

wer<strong>de</strong>n und insbeson<strong>de</strong>re, dass sämtliche Zahlungen<br />

von Anlegern o<strong>de</strong>r im Namen von Anlegern bei <strong>de</strong>r<br />

Zeichnung von Anteilen geleistet wur<strong>de</strong>n.<br />

b) die gesamten Geldmittel <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG<br />

bzw. <strong>de</strong>r Tochtergesellschaften <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG auf einem Geldkonto verbucht wur<strong>de</strong>n, das für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. für Rechnung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Tochtergesellschaft, bei einer Stelle<br />

nach Artikel 18 Absatz 1a, 1b und 1c <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

2006/73/EG o<strong>de</strong>r bei einer Stelle <strong>de</strong>r gleichen Art in<br />

<strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Markt, in <strong>de</strong>m Geldkonten verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n, eröffnet wur<strong>de</strong>, solange eine solche<br />

Stelle einer wirksamen aufsichtlichen Regulierung<br />

und Aufsicht unterliegt, die <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften<br />

<strong>de</strong>r Union entsprechen und wirksam durchgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>n Grundsätzen in Artikel 16 <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 2006/73 EG.<br />

6. Die Zustimmung zu nachstehen<strong>de</strong>n Geschäften <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG bzw. ihrer Tochtergesellschaften:<br />

a) die Anlage von Mitteln <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw.<br />

ihrer Tochtergesellschaften in Bankguthaben bei an<strong>de</strong>ren<br />

Kreditinstituten, als <strong>de</strong>n in Ziffer 5b) genannten,<br />

sowie Verfügungen über solche Bankguthaben.<br />

b) die Verfügung über <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. ihren<br />

Tochtergesellschaften gehören<strong>de</strong> Grundstücke und<br />

grundstücksgleiche Rechte.<br />

c) die Belastung <strong>de</strong>r in lit. b) genannten Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte, sowie die Abtretung<br />

von For<strong>de</strong>rungen aus Rechtsverhältnissen, die sich<br />

auf diese Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

beziehen.<br />

d) Verfügungen über Beteiligungen an Gesellschaften.<br />

e) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung.<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag orientiert sich<br />

im Hinblick auf die dort geregelten Verwahrungs- und<br />

Kontrollpflichten bereits an <strong>de</strong>n Aufgaben, die <strong>de</strong>r Diskussionsentwurf<br />

für ein Kapitalanlegengesetzbuch<br />

(KAGB-E (30.10.2012)) für die nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>s<br />

Gesetzgebers in allen geschlossenen Fonds zu etab-<br />

144


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

lieren<strong>de</strong> Verwahrstelle vorsieht. Wenn die Fondsgesellschaft<br />

durch das zukünftige Kapitalanlagengesetzbuch<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r sich in <strong>de</strong>m Fonds befindlichen<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong> tatsächlich zur Beauftragung<br />

einer Verwahrstelle verpflichtet wer<strong>de</strong>n wird, so wird es<br />

gleichwohl zu Vertragsanpassungen kommen müssen,<br />

<strong>de</strong>ren genauer Umfang heute noch nicht abzusehen<br />

ist. Dies hat seine Ursache darin, dass die <strong>de</strong>taillierten<br />

Vorgaben an <strong>de</strong>n konkreten Inhalt eines gesetzeskonformen<br />

Verwahrstellenvertrages noch <strong>de</strong>r Präzisierung<br />

durch eine zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht erlassene eu-Verordung bedürfen.<br />

Sollte es <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur von Gesetzes<br />

wegen verboten wer<strong>de</strong>n, die Aufgaben einer<br />

Verwahrstelle für die sich im Fonds befindlichen Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

zu übernehmen, sieht <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vor. In diesem Fall wür<strong>de</strong><br />

die Fondsgesellschaft dann einen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r<br />

oben genannten EU-Verordnung entsprechen<strong>de</strong>n Verwahrstellenvertrag<br />

mit einer insoweit zugelassenen<br />

Bank o<strong>de</strong>r einem Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

abschließen.<br />

Der Vertrag wird auf die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG geschlossen. Er kann zuvor mit einer Frist<br />

von sechs Monaten erstmals zum 31.12.2015 or<strong>de</strong>ntlich<br />

gekündigt wer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r Kündigung ist <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet, unverzüglich<br />

die von ihm verwalteten Mittel an einen von <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft mit Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

benannten Dritten zu übertragen<br />

und alle für die Fortführung <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zu übergeben.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs ist<br />

außer in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Vorsatzes o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />

auf 1 Mio. Euro pro Fall begrenzt. Ansprüche<br />

verjähren, sofern nicht nach <strong>de</strong>m Gesetz eine kürzere<br />

Verjährungsfrist eingreift, drei Jahre nach Scha<strong>de</strong>nsentstehung.<br />

Für die Einhaltung von <strong>Prospekt</strong>angaben<br />

ist eine Verantwortlichkeit und Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ausgeschlossen.<br />

9.4.2 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Die wesentlichen Pflichten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind die Erfüllung <strong>de</strong>r vorgenannten Aufgaben<br />

(Prüfung <strong>de</strong>s Eigentums, Kontrolle <strong>de</strong>r Ausgabe und<br />

Rücknahme von Gesellschaftsanteilen, Kontrolle <strong>de</strong>r<br />

Überweisung <strong>de</strong>s Gegenwertes, Kontrolle <strong>de</strong>r Ertragsverwendung,<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Vermögensaufstellungen,<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Eintragung von Verfügungsbeschränkungen,<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Zahlungsströme, Sicherstellung <strong>de</strong>r<br />

Geldmittelverbuchung bei einem geeigneten Kreditinstitut,<br />

Zustimmung zur Anlage von Geldmitteln, Vergütungen,<br />

Belastungen und Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung).<br />

Dem Mittelverwendungskontrolleur steht das Recht auf<br />

eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong> fällige, jährliche<br />

Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,28 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,25 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,21 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung<br />

ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

Eine gezahlte Vergütung ist zinslos zurückzuzahlen,<br />

sofern bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />

von 10 Mio. Euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />

die Gesellschaft rückabgewickelt wird.<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

vereinbarten Vergütung beträgt bei <strong>de</strong>m geplanten<br />

Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten<br />

Betrachtungszeitraum bis zum 31.12.2023<br />

1.056.108 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

somit 1.256.769 Euro, bei <strong>de</strong>m maximalen Kommanditkapital<br />

von 100 Mio. euro 3.085.260 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer, somit 3.671.460 Euro.<br />

145


Außer<strong>de</strong>m stehen <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

Informations- und Auskunftsrechte zu.<br />

9.5 Gesellschaftsverträge <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

Zur Durchführung <strong>de</strong>r Investitionen hat sich die <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG an Objektgesellschaften beteiligt, für die<br />

die auf <strong>de</strong>n Seiten 183 ff. bzw. 187 ff. abgedruckten<br />

Verträge (Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> F 801 GmbH &<br />

Co. KG sowie Satzung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH) abgeschlossen<br />

wur<strong>de</strong>n. Die Einlagen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

für die bereits gegrün<strong>de</strong>ten Objektgesellschaften wur<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

verauslagt. Für Beteiligungen an weiteren Objektgesellschaften<br />

dienen diese Gesellschaftsverträge als Muster.<br />

Die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Objektgesellschaft und die<br />

Stellung als persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

Objektpersonengesellschaft hat die <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH, also die persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG, übernommen.<br />

Die Geschäftsführung bei <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

wird durch die Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH ausgeübt.<br />

Die alleinvertretungsberechtigte, persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft erhält<br />

als Vorausgewinn eine jährliche Haftungsvergütung in<br />

Höhe von 1.800 Euro (pro rata temporis) zuzüglich <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

Objektkapitalgesellschaft erhält für seine Tätigkeit keine<br />

Vergütung.<br />

Alleiniger Kommanditist <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft<br />

bzw. alleiniger Gesellschafter <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

ist i. d. R. die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG, die daher auch<br />

die Mehrheit in <strong>de</strong>r Objektgesellschaft und damit die<br />

dortige Entscheidungsbefugnis innehat. Entscheidungen<br />

über Immobilieninvestitionen sollen nur nach vorheriger<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Entscheidungsfindung in <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungen sollen auch<br />

bei möglichen weiteren Objektgesellschaften gewählt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

146<br />

9.6 Konzeptionsvertrag<br />

Mit <strong>de</strong>m zwischen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG und <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Vertriebs GmbH unter <strong>de</strong>m 19.10.2012 abgeschlossenen<br />

Konzeptionsvertrag wird die <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH<br />

beauftragt, die Konzeption <strong>de</strong>s prospektierten Angebotes<br />

zu erarbeiten. Hierfür erhält sie eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von 1 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, bezogen auf die gezeichneten Kommanditbeteiligungen.<br />

Die Vergütung ist jeweils anteilig<br />

nach Einzahlung <strong>de</strong>r jeweiligen ersten Rate von 20 %<br />

<strong>de</strong>s jeweils gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

5 % Agio fällig. Eine gezahlte Vergütung ist von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Vertriebs GmbH zu erstatten, wenn bis zum 21.07.2013<br />

kein Kommanditkapital von min<strong>de</strong>stens 10 Mio. Euro<br />

gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb die Gesellschaft rückabgewickelt<br />

wird.<br />

9.7 Managementvertrag<br />

Mit <strong>de</strong>m Managementvertrag vom 05.11.2012 wur<strong>de</strong><br />

die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH mit <strong>de</strong>r Übernahme<br />

<strong>de</strong>s Fondsmanagements beauftragt. Die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagemt<br />

GmbH erhält hierfür eine eigenkapitalabhängige<br />

Managementvergütung, welche jährlich in Höhe<br />

von 0,25 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

(ohne Agio), zu bezahlen ist. Die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement<br />

GmbH kann angemessene Abschlagszahlungen nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />

9.8 Marketingvertrag<br />

Mit <strong>de</strong>m zwischen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG und <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Vertriebs GmbH am 05.11.2012 abgeschlossenen<br />

Marketingvertrag wird die <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH beauftragt,<br />

Marketingaktivitäten wie die Erstellung <strong>de</strong>s Emissionsprospektes<br />

und sonstiger Werbematerialien durchzuführen.<br />

Dies wird ihr mit pauschal 1,5 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer (ohne Agio) vergütet. Die


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

Vergütung ist jeweils anteilig nach Einzahlung <strong>de</strong>r ersten<br />

Rate von 20 % zuzüglich 5 % Agio <strong>de</strong>s jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals fällig. Eine gezahlte Vergütung<br />

ist von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH zu erstatten, wenn bis<br />

zum 21.07.2013 kein Kommanditkapital von min<strong>de</strong>stens<br />

10 Mio. Euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb die Gesellschaft<br />

rückabgewickelt wird.<br />

9.9 Vertrag über die Durchführung von Veranstaltungen,<br />

IT-Dienstleistungen und sonstige<br />

Vertriebsdienstleistungen<br />

Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Durchführung<br />

von Veranstaltungen, mit IT-Dienstleistungen und<br />

mit sonstigen Leistungen <strong>de</strong>s Vertriebs erhält die <strong>ZBI</strong><br />

Vertriebs GmbH aufgrund <strong>de</strong>s zwischen dieser Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG am 05.11.2012 geschlossenen<br />

Vertrages eine Vergütung in Höhe von 1 %<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen auf<br />

die gezeichneten Kommanditeinlagen (ohne Agio). Die<br />

Vergütung ist anteilig fällig nach Einzahlung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

ersten Rate von 20 % zuzüglich 5 % Agio, bezogen<br />

auf das jeweils gezeichnete Kommanditkapital. Eine<br />

gezahlte Vergütung ist von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH zu<br />

erstatten, wenn bis zum 21.07.2013 kein Kommanditkapital<br />

von min<strong>de</strong>stens 10 Mio. Euro gezeichnet ist und<br />

<strong>de</strong>shalb die Gesellschaft rückabgewickelt wird.<br />

9.10 Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

Mit <strong>de</strong>r Vermittlung bzw. <strong>de</strong>m Nachweis von Investorenbeteiligungen<br />

an <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG wer<strong>de</strong>n Personen<br />

und/o<strong>de</strong>r Gesellschaften durch Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

beauftragt und erhalten hierfür eine<br />

Vertriebsprovision in Höhe von 7,5 % <strong>de</strong>s jeweils vermittelten<br />

Kommanditkapitals sowie einen weiteren Betrag<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Agios von jeweils 5 %, bezogen auf das vermittelte<br />

Kommanditkapital.<br />

Die Vergütung ist fällig mit Einzahlung <strong>de</strong>r ersten Rate<br />

von 20 % sowie <strong>de</strong>s Agios <strong>de</strong>r jeweiligen Kommanditeinlage.<br />

9.11 Vertrag über die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH mit <strong>de</strong>r Durchführung einer technischen und<br />

kaufmännischen Due-Diligence-Prüfung <strong>de</strong>r als mögliche<br />

Anlageobjekte in Betracht kommen<strong>de</strong>n Immobilien<br />

beauftragen, welche einen schriftlichen Due-Diligence-Bericht<br />

über das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung vorzulegen hat.<br />

Entschließen sich die Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG zum unmittelbaren eigenen o<strong>de</strong>r mittelbaren Erwerb<br />

über eine Objektgesellschaft, so erhält die Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH für die technische und kaufmännische<br />

Due-Diligence-Prüfung eine Vergütung in Höhe von<br />

2 %, bezogen auf <strong>de</strong>n notariellen Kaufpreis, zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist fällig mit<br />

Vorlage <strong>de</strong>s Due-Diligence-Prüfungsberichtes.<br />

9.12 Finanzierungsbeschaffungsvertrag<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien AG mittels Finanzierungsbeschaffungvertrag<br />

beauftragen, in <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG gewünschten und mitgeteilten<br />

Höhe für anstehen<strong>de</strong> Immobilieninvestitionen eine<br />

Finanzierung zu vermitteln. Über <strong>de</strong>n Abschluss eines<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Darlehensvertrages entschei<strong>de</strong>t jedoch<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG. Im Falle <strong>de</strong>s Abschlusses<br />

eines von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG vermittelten<br />

bzw. nachgewiesenen Darlehensvertrages erhält<br />

diese eine Vergütung in Höhe von 1,8 %, bezogen auf<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Darlehensbetrag, gegebenenfalls zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese Vergütung ist<br />

fällig mit Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrages. Diese Vergütung<br />

ist unabhängig davon, ob und gegebenenfalls<br />

in welcher Höhe die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG bzw. eine mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

verbun<strong>de</strong>ne Person o<strong>de</strong>r ein mit ihr unmittelbar o<strong>de</strong>r<br />

mittelbar verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r gewährten Finanzierung eine Bürgschaft<br />

übernimmt und hierfür eine Vergütung erhält.<br />

147


9.13 Steuer- und Rechtsberatungsvertrag<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird mit einem Steuerberater<br />

sowie mit einem Rechtsanwalt jeweils einen Vertrag<br />

über laufen<strong>de</strong> Beratungsleistungen abschließen. Dabei<br />

wird die Höhe <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>r Steuerberatungstätigkeit<br />

in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n erbrachten Buchhaltungsund<br />

Steuerberatungsleistungen vereinbart.<br />

Für die Rechtsberatung wird ein Honorar auf Stun<strong>de</strong>nbasis<br />

vereinbart.<br />

9.14 Vertrag über die Aktualisierung <strong>de</strong>r Planprognose<br />

Mit Vertrag vom 05.11.2012 wur<strong>de</strong> eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>r Aktualisierung <strong>de</strong>r Planprognose<br />

nach Vollinvestition beauftragt. Mit <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wur<strong>de</strong> hierfür ein<br />

Honorar in Höhe von 30.000 Euro (in Worten: Dreißigtausend<br />

Euro) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

vereinbart. Es ist mit Fertigstellung <strong>de</strong>r aktualisierten<br />

Planprognose zur Zahlung fällig.<br />

9.15 Asset Management-Vertrag<br />

Mit Vertrag vom 05.11.2012 wur<strong>de</strong> die <strong>ZBI</strong> Asset<br />

Management GmbH mit <strong>de</strong>m Asset Management beauftragt.<br />

Hierfür erhält sie eine jährliche Vergütung (pro<br />

rata temporis) für die Verwaltung und Bewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschaft mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar gehaltenen<br />

Immobilien (Fondsimmobilien) in Höhe von<br />

1,5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen<br />

auf die im Jahresabschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer Objektgesellschaften<br />

ausgewiesenen Nettokaltmietenumsätze,<br />

Stellplatzmietumsätze und Garagenmietumsätze.<br />

Die <strong>ZBI</strong> Asset Management GmbH kann monatlich angemessene<br />

Abschlagszahlungen verlangen.<br />

9.16 Miet- und Verwalterverträge<br />

Die Gesellschaft tritt mit Erwerb <strong>de</strong>r Immobilienobjekte<br />

in die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Mietverträge<br />

ein. Soweit Verwalterverträge bestehen, entschei<strong>de</strong>t<br />

die erwerben<strong>de</strong> Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Erwerb über einen eventuellen Eintritt<br />

bzw. <strong>de</strong>n Abschluss eines neuen Verwaltervertrages.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Miet- und Hausverwaltung sind in <strong>de</strong>r<br />

Prognoserechnung mit 20 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer pro Wohn-/Gewerbeeinheit und<br />

mit 2 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

pro Stellplatz kalkuliert. Sie sind in <strong>de</strong>r Planrechnung ab<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2015 mit 2 % in<strong>de</strong>xiert. Übernimmt die Hausverwaltung<br />

das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren,<br />

so ist sie hierfür zusätzlich gemäß <strong>de</strong>r einschlägigen<br />

Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)<br />

zu vergüten. Insoweit wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

mit jährlich 29.000 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer kalkuliert.<br />

9.17 Vertrag über die laufen<strong>de</strong> Immobilienbewertung<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2014 wird die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG aller<br />

Voraussicht nach gesetzlich verpflichtet sein, ihre mittelbar<br />

und unmittelbar gehaltenen Immobilien jährlich<br />

bewerten zu lassen. Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird<br />

diesbezüglich dann einen Vertrag über die laufen<strong>de</strong><br />

Immobilienbewertung mit einer sachkundigen Person,<br />

die zur Durchführung <strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Immobilienbewertung berechtigt ist, abschließen. Die<br />

aus diesem Vertrag für die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung mit<br />

15 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

pro Wohn-/Gewerbeeinheit angesetzt und ab <strong>de</strong>m Jahr<br />

2015 mit 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

9.18 Beendigung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Die Laufzeit bzw. die Beendigung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

ist nicht festgelegt. Auch ist ein notwendiges Min-<br />

148


<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

<strong>de</strong>stkapital vertraglich nicht geregelt. Trotz<strong>de</strong>m bedarf<br />

es zur Durchführung von Immobilieninvestitionen und<br />

auch zum Erhalt von in diesem Zusammenhang geplanten<br />

Finanzierungen eines gewissen Platzierungserfolges.<br />

Falls dieser nicht realisiert wird, entschei<strong>de</strong>n<br />

die beigetretenen Gesellschafter gegebenenfalls über<br />

die Nichtdurchführung und Rückabwicklung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft en<strong>de</strong>t erst mit einem Beschluss<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter über die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Ein solcher ist nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG grundsätzlich nicht vor <strong>de</strong>m<br />

31.12.2023 möglich.<br />

Auf Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafter erfolgt dann die Liquidation.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Liquidationsverfahrens wer<strong>de</strong>n<br />

die Vermögenswerte <strong>de</strong>r Gesellschaft verwertet und<br />

aus <strong>de</strong>m Erlös die bestehen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten abgelöst.<br />

Ein darüber hinaus gehen<strong>de</strong>r Erlös wird an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile (Kapitalkonto<br />

I) verteilt.<br />

Eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung ist ausgeschlossen.<br />

Eine vorzeitige Beendigung durch <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Anleger ist daher nur im Falle <strong>de</strong>s Vorliegens eines<br />

wichtigen Grun<strong>de</strong>s durch außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

möglich. Als wichtiger Grund in diesem Sinne wird die<br />

länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong> ununterbrochene<br />

Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters, sowie die Feststellung<br />

<strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />

und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind; es obliegt <strong>de</strong>m Gesellschafter,<br />

in geeigneter Form Nachweis für das Vorliegen<br />

dieser Kündigungsgrün<strong>de</strong> zu führen. Alternativ<br />

kann <strong>de</strong>r einzelne Investor durch zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

mit nur aus wichtigem Grun<strong>de</strong> zu verweigern<strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG möglichen Übertragung <strong>de</strong>s Anteils<br />

seine Beteiligung been<strong>de</strong>n.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung von einem<br />

Anleger auf einen Dritten richtet sich die Höhe <strong>de</strong>s<br />

vom Investor erzielten Erlöses nach <strong>de</strong>m zwischen ihnen<br />

vereinbarten Preis für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, ist seitens <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ein Ausschluss eines Gesellschafters bzw. <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>m jeweiligen treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Anteil <strong>de</strong>s Investors möglich.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Investors erhält er ein<br />

Abfindungsguthaben nach Maßgabe <strong>de</strong>r Regelungen<br />

in § 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Liegt <strong>de</strong>r Grund für<br />

das Ausschei<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Investors, erhält er<br />

ein Abfindungsguthaben in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes seiner<br />

Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m<br />

Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres, begrenzt<br />

auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten Einlage, abzüglich<br />

zwischenzeitlicher Entnahmen und eines anteiligen<br />

Verlustes und zuzüglich anteiliger Gewinne.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen richtet sich das Abfindungsguthaben<br />

nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

Einzelheiten sind in § 20 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

vereinbart. Wird über die Höhe <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens<br />

keine Einigung erzielt, entschei<strong>de</strong>t<br />

gegebenenfalls ein Schiedsgutachter für bei<strong>de</strong> Parteien<br />

verbindlich.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r durch Entscheidung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG möglichen Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

wegen Verzuges <strong>de</strong>s Anlegers mit <strong>de</strong>r Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r übernommenen Beteiligung erhält <strong>de</strong>r Anleger<br />

als Abfindungsanspruch einen Betrag in Höhe <strong>de</strong>r<br />

geleisteten Nominaleinlage ohne Agio, abzüglich einer<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzpauschale von 25 % <strong>de</strong>r übernommenen<br />

Einlage. Der Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns<br />

bleibt <strong>de</strong>m Gesellschafter, <strong>de</strong>r eines höheren Scha<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft vorbehalten.<br />

Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beendigung<br />

wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

149


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Leipzig, Johannisallee<br />

150


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

10 Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die folgen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen Grundlagen<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

geht davon aus, dass die Anleger Privatpersonen sind,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und in<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

sind. Soweit die Beteiligung von juristischen<br />

Personen gehalten wird, kommt es zu einer abweichen<strong>de</strong>n<br />

Besteuerung.<br />

Die im Weiteren dargestellten Erläuterungen beschränken<br />

sich auf die für die Anleger sowie für die Beteiligungsgesellschaft<br />

wesentlichen Steuerarten und<br />

Besteuerungsgrundsätze. Sie beruhen auf <strong>de</strong>r zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung gelten<strong>de</strong>n Steuergesetzgebung,<br />

<strong>de</strong>r veröffentlichten Rechtsprechung<br />

sowie <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung. Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung und die Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen<br />

einer ständigen Entwicklung.<br />

Es wird je<strong>de</strong>m Anleger dringend empfohlen, sich vor einer<br />

Zeichnung mit seinem steuerlichen Berater zu verständigen,<br />

da die nachstehen<strong>de</strong>n steuerlichen Grundlagen<br />

die individuellen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Anleger<br />

nur in eingeschränktem Umfang berücksichtigen können.<br />

Eine verbindliche Anfrage bei <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

wur<strong>de</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Konzeptes nicht<br />

gestellt. Die endgültige Anerkennung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Konzeption bleibt <strong>de</strong>r Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten.<br />

Allgemein<br />

Der Anleger beteiligt sich entwe<strong>de</strong>r mittelbar als Treugeber<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r unmittelbar als Direktgesellschafter<br />

(Kommanditist) an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG (nachfolgend kurz <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG genannt).<br />

Sämtliche steuerlichen Ausführungen gelten<br />

auch für treuhän<strong>de</strong>risch beteiligte Gesellschafter, da <strong>de</strong>r<br />

Treuhandvertrag die im koordinierten Län<strong>de</strong>rerlass vom<br />

01.09.1994 (iv B3 – S2253a – 15/94, BStBl 1994 I 605)<br />

geregelten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung<br />

von Treuhandverhältnissen bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

wie folgt beachtet:<br />

• Der vorgeschlagene Treuhandvertrag schließt individuelle<br />

Verhandlungen über die Ausgestaltung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses grundsätzlich nicht aus.<br />

• Das Treuhandverhältnis ist je<strong>de</strong>rzeit durch Umwandlung<br />

in eine Direktkommanditbeteiligung<br />

kündbar bzw. kann ohne erhebliche wirtschaftliche<br />

Nachteile been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Treugeber<br />

kann je<strong>de</strong>rzeit über das Treugut frei verfügen. Einwän<strong>de</strong><br />

gegen einen Erwerber bzw. Rechtsnachfolger<br />

<strong>de</strong>s Treugebers sind nur aus wichtigem<br />

Grund möglich.<br />

• Den Treugebern stehen dieselben Mitwirkungsund<br />

Kontrollrechte wie einem unmittelbar beteiligten<br />

Gesellschafter zu. Sie entfalten damit Mitunternehmerinitiative.<br />

Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers<br />

sind ungeachtet <strong>de</strong>r gegebenenfalls an<strong>de</strong>rs lauten<strong>de</strong>n<br />

Weisungen an<strong>de</strong>rer Treugeber, in je<strong>de</strong>m<br />

Fall durch die Treuhän<strong>de</strong>rin zu beachten und umzusetzen.<br />

• Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist auf frem<strong>de</strong> Rechnung und Gefahr<br />

tätig, da die Einnahmen ausschließlich <strong>de</strong>m<br />

Treugeber zustehen und dieser alle im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen stehen<strong>de</strong>n<br />

Aufwendungen zu tragen hat.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>r Anbieterin erfüllt somit <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

mit seinen umfangreichen Entscheidungs- und<br />

Weisungsrechten <strong>de</strong>s Treugebers die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung.<br />

Einkunftsart<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG verwaltet, ausweislich <strong>de</strong>s Unternehmensgegenstands<br />

und <strong>de</strong>r beabsichtigten Tätigkeit,<br />

ausschließlich eigenes Vermögen. Sie ist jedoch<br />

151


aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur, bei<br />

<strong>de</strong>r ausschließlich die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH als Komplementärin zur Geschäftsführung<br />

befugt ist, gemäß § 15 Absatz 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) gewerblich geprägt.<br />

Sämtliche Einnahmen wie auch z. B. die Einnahmen aus<br />

<strong>de</strong>r verzinslichen Anlage <strong>de</strong>r Liquiditätsrücklage o<strong>de</strong>r<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n aus einer als Kapitalgesellschaft strukturierten<br />

Han<strong>de</strong>lsgesellschaft stellen aufgrund dieser<br />

gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

dar.<br />

Die Gesellschaft wird sich an verschie<strong>de</strong>nen Objektpersonengesellschaften<br />

beteiligen. Diese Objektgesellschaften<br />

erwerben und verwalten mittelbar für die <strong>ZBI</strong><br />

8 HOLDING KG Immobilien. Darüber hinaus wird sich<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG auch an verschie<strong>de</strong>nen Objektkapitalgesellschaften<br />

beteiligen, um Chancen nutzen<br />

zu können, die sich aus <strong>de</strong>m kurzfristigen Weiterverkauf<br />

von Immobilien ergeben können. Da sich insoweit<br />

unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben,<br />

wer<strong>de</strong>n diese im Folgen<strong>de</strong>n jeweils separat dargestellt.<br />

Transparenz von Personengesellschaften<br />

Der Gesellschaftsvertrag bzw. bei Treugeberkommanditisten<br />

<strong>de</strong>r Treuhandvertrag in Verbindung mit <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag gewährt jene Stimm-, Mitsprache-<br />

und Kontrollrechte, die einem Kommanditisten<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches (HGB)<br />

zustehen. Die Anleger sind damit steuerlich als Mitunternehmer<br />

anzusehen, <strong>de</strong>nen somit die Einkünfte zuzurechnen<br />

sind.<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG selbst sowie die Objektpersonengesellschaften<br />

sind einkommensteuerrechtlich<br />

keine selbstständigen Steuersubjekte. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

vielmehr einkommensteuerrechtlich um sogenannte<br />

transparente Gesellschaften. Die steuerlichen Ergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Gesellschaft und gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Betriebsstättenfinanzamt im Rahmen einer<br />

geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellungserklärung<br />

erklärt. Von dort aus wer<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>n Anleger entfallen<strong>de</strong>n<br />

steuerlich relevanten Ergebnisse entsprechend<br />

seiner Beteiligungsquote an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG an<br />

das jeweilige Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt.<br />

Die Gesellschaft ist aufgrund han<strong>de</strong>lsrechtlicher Vorschriften<br />

zur Führung von Büchern und Erstellung von<br />

Abschlüssen verpflichtet. Der steuerliche Gewinn ergibt<br />

sich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß<br />

§ 4 Absatz 1 i. V. m. § 5 Absatz 1 EStG und – im Falle<br />

<strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaften – i. V. m. § 8 Absatz 1<br />

Satz 1 KStG.<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

An<strong>de</strong>rs als bei transparenten Personengesellschaften<br />

ist die Objektkapitalgesellschaft ein selbstständiges<br />

Steuersubjekt hinsichtlich <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer und<br />

Gewerbesteuer.<br />

Zu diesem Zweck ermittelt die Objektkapitalgesellschaft<br />

ihren Gewinn und daraus abgeleitet ihr körperschaftsteuerliches<br />

Einkommen. Hierauf fällt Körperschaftsteuer<br />

in Höhe von <strong>de</strong>rzeit 15 % zuzüglich eines<br />

Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % <strong>de</strong>r festgesetzten<br />

Körperschaftsteuer an.<br />

Zu<strong>de</strong>m unterliegt die Objektkapitalgesellschaft <strong>de</strong>m<br />

Grun<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Ausgehend von <strong>de</strong>m zu<br />

ermitteln<strong>de</strong>n Gewerbeertrag ergibt sich <strong>de</strong>r Gewerbesteuermessbetrag<br />

(3,5 % <strong>de</strong>s auf volle Hun<strong>de</strong>rt Euro<br />

abgerun<strong>de</strong>ten Gewerbeertrages), auf <strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r<br />

Gewerbesteuerhebesatz <strong>de</strong>r Sitzgemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft anzuwen<strong>de</strong>n ist. Der Gewerbeertrag<br />

ist auf Basis <strong>de</strong>s steuerlichen Gewinns <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Hinzurechnungen<br />

und Kürzungen nach §§ 8 und 9 Gewerbesteuergesetz<br />

(GewStG) zu ermitteln.<br />

Bei <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft anfallen<strong>de</strong> Gewerbesteuer<br />

ist für die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. <strong>de</strong>ren Gesellschafter<br />

nicht gemäß § 35 estG bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

auf gewerbliche Einkünfte anrechenbar.<br />

152


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

Soweit sich auf Ebene <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft in<br />

einzelnen Geschäftsjahren negative Ergebnisse ergeben,<br />

min<strong>de</strong>rn diese nicht das Ergebnis <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG, son<strong>de</strong>rn sind innerhalb <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

im Wege <strong>de</strong>s Verlustabzugs nach § 10d EStG<br />

zurück- bzw. vorzutragen und mit späteren positiven<br />

Ergebnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft auszugleichen.<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nausschüttungen seitens <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

und Gewinne aus <strong>de</strong>ren Veräußerung unterliegen<br />

hingegen <strong>de</strong>m Teileinkünfteverfahren. Dies<br />

be<strong>de</strong>utet, dass die bereits auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

mit Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls mit Gewerbesteuer<br />

belasteten Gewinne in Höhe eines hiernach verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Betrages im Falle ihrer Ausschüttung auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

Anleger in Höhe von 60 % <strong>de</strong>r Einkommensteuer zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag unterliegen.<br />

Die auf Ebene <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft einzubehalten<strong>de</strong><br />

Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich eines<br />

Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % <strong>de</strong>r Kapitalertragsteuer<br />

<strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> wird bei unbeschränkt steuerpflichtigen<br />

Anlegern auf <strong>de</strong>ren persönliche Einkommensteuer<br />

angerechnet. Bei ausländischen, gegebenenfalls<br />

beschränkt steuerpflichtigen Anlegern ist die jeweilige<br />

Bestimmung <strong>de</strong>s Doppelbesteuerungsabkommens mit<br />

<strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Wohnsitzstaat <strong>de</strong>s Anlegers maßgeblich.<br />

Eine individuelle Beratung durch <strong>de</strong>n persönlichen<br />

Steuerberater wird bei Anlegern mit erstem Wohnsitz<br />

im Ausland (gegebenenfalls beschränkt steuerpflichtig<br />

in Deutschland) aufgrund unterschiedlicher Regelungen<br />

im jeweiligen ausländischen Staat und im jeweiligen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen dringend empfohlen.<br />

Für Veräußerungsgewinne aus <strong>de</strong>m Verkauf von Anteilen<br />

an <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft ist grundsätzlich ebenfalls<br />

das Teileinkünfteverfahren anzuwen<strong>de</strong>n. Die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

stehen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten<br />

sind bei Anwendung <strong>de</strong>s Teileinkünfteverfahrens<br />

nur in Höhe von 60 % steuerlich zu berücksichtigen.<br />

Gewinn- bzw. Einkünfteerzielungsabsicht<br />

Die Anerkennung einer steuerlich relevanten Betätigung<br />

mit (anfänglich) negativen steuerlichen Ergebnissen<br />

erfor<strong>de</strong>rt eine Darlegung <strong>de</strong>r sogenannten Einkünfteerzielungsabsicht.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes<br />

zu <strong>de</strong>n sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

bejaht die Finanzverwaltung nur dann das Vorliegen<br />

einer Gewinnerzielungsabsicht, wenn bei Gründung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r bei Beitritt <strong>de</strong>r Gesellschafter die<br />

Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns, sowohl auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Gesellschaft als auch auf Ebene <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Anlegers, vorgelegen hat. An<strong>de</strong>rnfalls wür<strong>de</strong> eine<br />

steuerlich nicht relevante Tätigkeit (sogenannte „Liebhaberei“)<br />

vorliegen.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung (län<strong>de</strong>rkoordinierter<br />

Erlass IV C3-S2253-91/04, BStBl 2004 I 933) vom<br />

08.10.2004, allerdings dort ergangen für die Einkunftsart<br />

Vermietung und Verpachtung, ist bei <strong>de</strong>r Prognosebetrachtung<br />

für das Totalgewinnstreben grundsätzlich<br />

von einem Betrachtungszeitraum von 30 Jahren auszugehen,<br />

soweit nicht an<strong>de</strong>re Tatbestän<strong>de</strong> dafür sprechen,<br />

dass die Beteiligung bzw. die Immobilien weniger als 30<br />

Jahre gehalten wer<strong>de</strong>n. Da dies die restriktive Sicht <strong>de</strong>r<br />

Finanzverwaltung wi<strong>de</strong>rspiegelt, wur<strong>de</strong> aus Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Vorsicht als Betrachtungszeitraum für die Ermittlung<br />

eines steuerpflichtigen Totalgewinnes nur elf Jahre<br />

in <strong>de</strong>r Planprognose unterstellt. In diesem relativ kurzen<br />

Zeitraum wird in <strong>de</strong>r Planprognose <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG ein steuerpflichtiger Totalüberschuss am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Betrachtungszeitraums erzielt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Frage, ob auch auf Ebene <strong>de</strong>s jeweiligen Gesellschafters<br />

eine Totalgewinnerzielungsabsicht vorliegt,<br />

sind die beim jeweiligen Anleger entstehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

(z. B. Darlehenszinsen, Disagio einer<br />

individuellen Anteilsfinanzierung etc.) und die beabsichtigte<br />

Dauer seiner Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

zu berücksichtigen.<br />

153


Sollte sich z. B. durch die Zinsaufwendungen für die<br />

Refinanzierung <strong>de</strong>r Einlage o<strong>de</strong>r durch an<strong>de</strong>re Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

ein negatives Totalergebnis auf<br />

Ebene <strong>de</strong>s Gesellschafters ergeben, kann die<br />

steuerliche Anerkennung <strong>de</strong>r Beteiligungsergebnisse<br />

für diesen Anleger im Einzelfall entfallen.<br />

Im Falle einer beabsichtigten Finanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG und/o<strong>de</strong>r bei weiteren<br />

umfangreichen Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben sollten die<br />

konkreten steuerlichen Konsequenzen mit <strong>de</strong>m persönlichen<br />

Steuerberater unter Zugrun<strong>de</strong>legung einer<br />

individualisierten Wirtschaftlichkeitsprognose für <strong>de</strong>n<br />

Anleger besprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Verfahrensrecht<br />

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die auf Ebene einer<br />

Personengesellschaft (hier Zbi 8 HOLDING KG) erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n, sind gemäß § 180 Absatz 1 Nr. 2a AO geson<strong>de</strong>rt<br />

und einheitlich festzustellen. Zuständig für die<br />

geson<strong>de</strong>rte und einheitliche Feststellung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

ist das Finanzamt, in <strong>de</strong>ssen Bezirk sich die Geschäftsleitung<br />

befin<strong>de</strong>t. Der endgültigen Feststellung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

geht regelmäßig eine steuerliche Außenprüfung<br />

(Betriebsprüfung) voraus.<br />

Der Feststellungsbescheid für die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

ist Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer- bzw.<br />

Körperschaftsteuerveranlagung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

(§ 182 Absatz 1 ao) mit <strong>de</strong>r Folge, dass die Wohnsitzfinanzämter/Betriebsstättenfinanzämter<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

an die amtsintern mitgeteilten anteiligen Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb gebun<strong>de</strong>n sind.<br />

Soweit bei <strong>de</strong>r Anlage von liqui<strong>de</strong>n Mitteln <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag bzw.<br />

bei Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft Kapitalertragsteuer<br />

bzw. Solidaritätszuschlag einbehalten und<br />

unmittelbar an das Finanzamt abgeführt wird, wer<strong>de</strong>n<br />

die insgesamt in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr einbehaltenen<br />

Steuern im Rahmen <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen<br />

Feststellung <strong>de</strong>r Einkünfte ermittelt und anteilig<br />

entsprechend <strong>de</strong>r jeweiligen Beteiligungsquote auf die<br />

einzelnen Gesellschafter verteilt. Die sogenannten anrechenbaren<br />

Steuern fin<strong>de</strong>n dann bei <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Steuererklärung <strong>de</strong>s Anlegers Berücksichtigung, so dass<br />

diese auf die persönliche Steuerlast angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sollten Feststellungsbeschei<strong>de</strong>, bsw. aufgrund steuerlicher<br />

Außenprüfungen, geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, sind gegebenenfalls<br />

bereits ergangene Einkommensteuerbeschei<strong>de</strong>/Körperschaftsteuerbeschei<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter ungeachtet<br />

einer bereits gegebenen Bestandskraft gemäß<br />

§ 175 Absatz 1 Nr. 1 ao von Amts wegen zu än<strong>de</strong>rn.<br />

Soweit <strong>de</strong>r sofortige Betriebsausgabenabzug im Rechtsbehelfsverfahren<br />

durchgesetzt wer<strong>de</strong>n muss, kann eine<br />

vorläufige Anerkennung im Wege <strong>de</strong>r Aussetzung <strong>de</strong>r<br />

Vollziehung gemäß § 361 AO erreicht wer<strong>de</strong>n, sofern<br />

ernstliche Zweifel an <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s angefochtenen<br />

Verwaltungsaktes bestehen.<br />

Eine gegebenenfalls auch anteilige Aussetzung <strong>de</strong>r<br />

Vollziehung <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s als Grundlagenbescheid<br />

hat zur Folge, dass die Einkommensteuerbzw.<br />

Körperschaftsteuerbeschei<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

als Folgebeschei<strong>de</strong> ebenfalls von <strong>de</strong>r Vollziehung auszusetzen<br />

sind, so dass <strong>de</strong>r ausgesetzte Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerbetrag<br />

regelmäßig erst<br />

nach Beendigung <strong>de</strong>s Rechtsbehelfsverfahrens gezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n muss. Sofern das Rechtsbehelfsverfahren allerdings<br />

nicht mit Erfolg abgeschlossen wird, ist die ausgesetzte<br />

Steuer nachzuzahlen und gemäß § 237 i. V. m.<br />

§ 233a ao ab <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Aussetzung mit 0,5 % pro<br />

Monat für je<strong>de</strong>n vollen Monat zu verzinsen.<br />

Die voraussichtlichen steuerlichen Ergebnisse wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Anlegern für Zwecke <strong>de</strong>r Fertigung <strong>de</strong>r Einkommen-<br />

bzw. Körperschaftsteuererklärung jeweils durch<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>r Gesellschaft mitgeteilt. Die persönliche<br />

Steuererklärung kann unabhängig von <strong>de</strong>r<br />

Mitteilung über die Höhe <strong>de</strong>r steuerlichen Werte aus<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung abgegeben wer<strong>de</strong>n, da die Werte amtsintern<br />

mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Es genügt bei <strong>de</strong>r Anlage G<br />

154


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

zur Einkommensteuererklärung <strong>de</strong>n Namen und die<br />

Steuernummer <strong>de</strong>r Gesellschaft anzuführen.<br />

Investitions- bzw. Erwerbsphase<br />

Einkommensteuer<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

ist nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag die Verwaltung und<br />

Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens und<br />

die Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften. Die<br />

Gesellschaft erzielt hierbei jedoch wegen <strong>de</strong>r gewerblichen<br />

Prägung gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 estG gewerbliche<br />

Einkünfte.<br />

Steuerliche Behandlung <strong>de</strong>r investitions- und fondsbedingten<br />

Nebenkosten<br />

Die Anbieterin geht davon aus, dass die fondsbedingten<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>r Investitionsphase gemäß <strong>de</strong>m<br />

koordinierten Län<strong>de</strong>rerlass (sogenannter 5. Bauherrenerlass<br />

bzw. Fondserlass) vom 20.10.2003 teilweise sofort<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen und<br />

nicht als Anschaffungsnebenkosten aktiviert wer<strong>de</strong>n<br />

müssen. Mit diesem Erlass <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums<br />

wur<strong>de</strong> u. a. für Immobilienfonds geregelt, unter<br />

welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe<br />

Fondsnebenkosten wie z. B. Finanzierungskosten und<br />

Eigenkapitalvermittlungsvergütungen als laufen<strong>de</strong> Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n können bzw.<br />

wann diese Aufwendungen <strong>de</strong>n Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten <strong>de</strong>s jeweiligen Objektes und damit<br />

– gegebenenfalls anteilig – lediglich <strong>de</strong>r AfA-Bemessungsgrundlage<br />

zugewiesen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Hiernach sind die Nebenkosten dann zu aktivieren,<br />

wenn ein auf einem Gesamtplan beruhen<strong>de</strong>s einheitliches<br />

Gesamtkonzept vorliegt. Soweit die Anleger<br />

tatsächlich über mehrere wirtschaftlich ernsthaft zur<br />

Diskussion stehen<strong>de</strong> Investitionsalternativen zu entschei<strong>de</strong>n<br />

haben und nicht die Geschäftsleitung, <strong>de</strong>r<br />

Konzeptionär o<strong>de</strong>r die Treuhän<strong>de</strong>rin automatisch kraft<br />

Gesellschaftsvertrag etc. diese Entscheidung ohne<br />

objektbezogene Einzelweisung <strong>de</strong>s Anlegers pro Tagesordnungspunkt<br />

treffen können, liegt kein auf einem Gesamtplan<br />

beruhen<strong>de</strong>s einheitliches Gesamtkonzept mit<br />

<strong>de</strong>r Folge <strong>de</strong>r Aktivierung von Nebenkosten vor. Nach <strong>de</strong>r<br />

aktuell gelten<strong>de</strong>n Rechtsauffassung ist die tatsächliche<br />

Entscheidungsfreiheit <strong>de</strong>r Anleger über die Investitionsgegenstän<strong>de</strong><br />

und auch <strong>de</strong>ren tatsächlicher Einfluss auf<br />

die Gestaltung <strong>de</strong>r Verträge entschei<strong>de</strong>nd. D. h., es muss<br />

eine wesentliche bzw. tatsächliche Einflussnahme <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter bei einer Gesellschaft vorliegen.<br />

Eine lediglich theoretische bzw. nur vertraglich gestaltete<br />

Entscheidungsfreiheit genügt somit nicht. Die<br />

inzwischen erfolgte Betriebsprüfung <strong>de</strong>s Betriebsstättenfinanzamtes<br />

Erlangen hinsichtlich vergleichbar konzipierter<br />

Vorgängerfonds hat ergeben, dass die „Herstellereigenschaft“<br />

für die geprüften Fonds anerkannt<br />

wur<strong>de</strong>, wenngleich sich hieraus keine Bindungswirkung<br />

für dieses Beteiligungsangebot ergibt.<br />

Soweit die Investitionsentscheidung durch einen Investitionsbeirat<br />

erfolgt, än<strong>de</strong>rt dies ebenfalls nichts<br />

an <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Ergebnis, soweit sich <strong>de</strong>ssen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r nicht ganz o<strong>de</strong>r teilweise aus <strong>de</strong>m Initiator<br />

nahestehen<strong>de</strong>n Personen zusammensetzen und die<br />

Beiratsentscheidung frühestens zu einem Zeitpunkt<br />

erfolgt, zu <strong>de</strong>m bereits zumin<strong>de</strong>st 50 % <strong>de</strong>s prospektierten<br />

Fondskommanditkapitals eingeworben sind.<br />

Im Gegensatz zu <strong>de</strong>m Investitionsbeirat ist auch eine<br />

pro Gesellschafterversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht<br />

bereits vor Platzierung von 50 % <strong>de</strong>s Kapitals<br />

steuerunschädlich, da diese zu <strong>de</strong>m allgemeinen<br />

Rechtsgebrauch eines Gesellschafters gehört.<br />

Da im vorliegen<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Investitionsbeirat erst ab<br />

Platzierung von min<strong>de</strong>stens 50 % <strong>de</strong>s prospektierten<br />

Kapitals bzw. darüber hinausgehend mit 50 % <strong>de</strong>r beschlossenen<br />

Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Gesellschaft entschei<strong>de</strong>n<br />

kann und <strong>de</strong>r Beirat auch nicht aus initiatornahen<br />

Personen bestehen wird, geht die Anbieterin<br />

davon aus, dass Nebenkosten und Vergütungen <strong>de</strong>r Investitions-<br />

und Erwerbsphase in gewissem Umfang als<br />

Betriebsausgaben zu behan<strong>de</strong>ln sind.<br />

Von folgen<strong>de</strong>r steuerlicher Qualifikation <strong>de</strong>r Investitionskosten<br />

wird ausgegangen:<br />

155


Steuerliche Absetzbarkeit von Investitionskosten<br />

PROGNOSE<br />

Position <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

in <strong>de</strong>r Investitionsphase <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Betriebsausgaben<br />

Euro<br />

Aktivierung<br />

Euro<br />

Gesamt<br />

Euro<br />

Beteiligungskapital Objekt KG 0 20.400.000 20.400.000<br />

Beteiligungskapital Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 5.500.000 5.500.000<br />

Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligungen 0 25.900.000 25.900.000<br />

Eigenkapitalbeschaffung 1.889.370 359.880 2.249.250<br />

Agio 0 1.499.500 1.499.500<br />

Marketinggebühren 0 450.000 450.000<br />

Konzeptionsgebühren 0 300.000 300.000<br />

Veranstaltungskosten, IT-Dienstleistungen und<br />

sonstige Kosten Vertrieb 0 300.000 300.000<br />

Mittelverwendungskontrolle 126.083 0 126.083<br />

Treuhandschaft 126.792 0 126.792<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer 48.046 199.500 247.546<br />

Vergütungen 2.190.291 3.108.880 5.299.171<br />

Han<strong>de</strong>lsregister 45.000 0 45.000<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung 22.500 0 22.500<br />

Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 67.500 0 67.500<br />

Sonstiges 20.000 0 20.000<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer 3.800 0 3.800<br />

Sonstiges 23.800 0 23.800<br />

Gesamt 2.281.591 29.008.880 31.290.471<br />

Liquiditätsreserve 209.029<br />

Mittelverwendung Investitionsphase 31.499.500<br />

Im Übrigen unterliegen die in Frage kommen<strong>de</strong>n typischen<br />

Kosten und Vergütungen <strong>de</strong>r Bewirtschaftungsphase,<br />

also nach Beendigung <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

nach Übergang von Nutzen und Lasten pro Objekt,<br />

nicht <strong>de</strong>n Einschränkungen <strong>de</strong>s Fondserlasses und sind<br />

somit im Rahmen <strong>de</strong>r allgemeinen Regelungen als Betriebsausgaben<br />

in <strong>de</strong>n jeweiligen Gesellschaften abzugsfähig.<br />

Von <strong>de</strong>r Frage, ob Aufwendungen zu aktivieren o<strong>de</strong>r als<br />

Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, ist die weitere<br />

Frage zu unterschei<strong>de</strong>n, inwieweit ein sich dabei<br />

ergeben<strong>de</strong>s negatives steuerliches Ergebnis mit an<strong>de</strong>ren<br />

positiven Einkünften <strong>de</strong>s Anlegers ausgeglichen<br />

wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r ob dieses nach § 15b EStG nur mit<br />

späteren Gewinnen aus <strong>de</strong>rselben Beteiligung verrechnet<br />

wer<strong>de</strong>n kann (vgl. hierzu Seite 157).<br />

156


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

Absetzungen für Abnutzungen, Mo<strong>de</strong>rnisierungsaufwendungen<br />

Die auf <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>anteil entfallen<strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>r durch die Objektpersonengesellschaften zu<br />

erwerben<strong>de</strong>n Immobilien wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Absetzungen<br />

für Abnutzungen (Abschreibungen) steuerlich<br />

berücksichtigt. Hierzu sind die Anschaffungskosten<br />

auf die Restnutzungsdauer von 40 Jahren (Altgebäu<strong>de</strong><br />

hergestellt bis 31.12.1924) mit 2,5 % p. a. bzw. in an<strong>de</strong>ren<br />

Fällen auf 50 Jahren linear mit 2 % p. a. abzuschreiben.<br />

Bei Gewerbeimmobilien, <strong>de</strong>ren Bau nach<br />

<strong>de</strong>m 31.03.1985 beantragt wur<strong>de</strong>, beträgt die jährliche<br />

Absetzung für Abnutzung 3 % (§ 7 Absatz 4 EStG). Im<br />

Einzelfall können geringere Restnutzungsdauern vorliegen,<br />

was zu entsprechend höheren linearen Abschreibungssätzen<br />

führt. Aufwendungen für Instandsetzungen<br />

und Mo<strong>de</strong>rnisierungen können, soweit diese nicht<br />

zu einer wesentlichen Verbesserung <strong>de</strong>s Bauwerkes<br />

führen und somit nicht <strong>de</strong>n Gebrauchswert <strong>de</strong>utlich<br />

steigern, innerhalb <strong>de</strong>r ersten 3 Jahre nach Erwerb bis<br />

maximal 15 % <strong>de</strong>r Anschaffungskosten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>anteils<br />

sofort als Betriebsausgabe berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 6 Absatz 1 Nr. 1a estG). Übersteigen sie die Grenze<br />

von 15 %, sind sie insgesamt zu aktivieren.<br />

Verlustausgleichsbeschränkung auf die Einkunftsquelle<br />

durch § 15b EStG<br />

Auch bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist<br />

zu prüfen, ob anfänglich auftreten<strong>de</strong> negative Ergebnisanteile<br />

aus <strong>de</strong>r Beteiligung beim Anleger sofort<br />

steuerlich zu berücksichtigen sind o<strong>de</strong>r ob diese unter<br />

die Verlustverrechnungsbeschränkung <strong>de</strong>s § 15b EStG<br />

fallen.<br />

Durch § 15b estG wer<strong>de</strong>n bei „mo<strong>de</strong>llhaften Gestaltungen“,<br />

wie <strong>de</strong>r hier vorliegen<strong>de</strong>n, Verluste, soweit sie in<br />

<strong>de</strong>r Anlaufphase mehr als 10 % bezogen auf das Eigenkapital<br />

<strong>de</strong>r Investition betragen, in <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Einkunftsquelle „eingekapselt“, d. h. eine Verrechnung<br />

<strong>de</strong>r anteilig auf die Gesellschafter entfallen<strong>de</strong>n Verluste<br />

mit <strong>de</strong>ren an<strong>de</strong>ren positiven Einkünften im Verlustentstehungsjahr<br />

ist nicht möglich.<br />

Nach<strong>de</strong>m die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

plangemäß Anlaufverluste von mehr als 10 % <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals erwartet, greift die Verlustverrechnungsbeschränkung<br />

<strong>de</strong>s § 15b EStG. Dies hat zur Folge, dass<br />

die jeweils anfallen<strong>de</strong>n Verluste nur mit künftigen Gewinnen<br />

aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

verrechnet wer<strong>de</strong>n können. Die nicht ausgleichsfähigen<br />

Verluste wer<strong>de</strong>n jährlich durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />

festgestellt und durch die geson<strong>de</strong>rte und<br />

einheitliche Feststellungserklärung anteilig auf die Anleger<br />

verteilt.<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt <strong>de</strong>r<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer. Diese variiert in einzelnen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />

und beträgt zwischen 3,5 % und 5 % <strong>de</strong>s für die<br />

Immobilie aufgewen<strong>de</strong>ten Kaufpreises, gegebenenfalls<br />

inklusive <strong>de</strong>r Vergütungen für Dienstleistungen bzw.<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsaufwendungen, insbeson<strong>de</strong>re wenn<br />

diese Leistungen durch <strong>de</strong>n Verkäufer erbracht wer<strong>de</strong>n<br />

und/o<strong>de</strong>r die Gesellschafter keinen wesentlichen Einfluss<br />

auf die Auswahl von verschie<strong>de</strong>nen Dienstleistern<br />

haben. Zur Frage, welche konkreten weiteren Kosten<br />

zur grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

gehören, existieren umfangreiche und unterschiedliche<br />

Rechtsprechungen und Literaturmeinungen. Immer<br />

dann, wenn es sich bei separaten Vergütungen lediglich<br />

um die Offenlegung von Kalkulationsbestandteilen <strong>de</strong>s<br />

Veräußerers han<strong>de</strong>lt und <strong>de</strong>r Erwerber ein vorgefertigtes<br />

Vertragsbün<strong>de</strong>l vorfin<strong>de</strong>t, bei <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r<br />

Abwahl bestimmter Leistungen <strong>de</strong>r Gesamtaufwand<br />

<strong>de</strong>nnoch ungemin<strong>de</strong>rt zu zahlen ist, wird davon ausgegangen,<br />

dass auch diese Aufwendungen, bis hin zum<br />

nahezu vollständigen Gesamtaufwand <strong>de</strong>r Investition,<br />

zur Bemessungsgrundlage zählen können.<br />

Für das vorliegen<strong>de</strong> Blind-Pool-Konzept wird nicht von<br />

<strong>de</strong>r Notwendigkeit einer restriktiven Betrachtungsweise<br />

ausgegangen. Der Investitionsplan beinhaltet einerseits<br />

Positionen, die <strong>de</strong>nknotwendig nicht zur grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage gehören<br />

können (wie <strong>de</strong>r Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Anteile an<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH, Han<strong>de</strong>lsregisterkosten, Liquiditäts-<br />

157


eserve), und an<strong>de</strong>rerseits solche Aufwendungen, die<br />

<strong>de</strong>r Schaffung einer eigenen, funktionieren<strong>de</strong>n Struktur<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft dienen.<br />

Darüber hinaus fällt Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer an, wenn min<strong>de</strong>stens<br />

95 % <strong>de</strong>r mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar gehaltenen<br />

Anteile an einer grundbesitzen<strong>de</strong>n Personengesellschaft<br />

innerhalb von 5 Jahren auf einen o<strong>de</strong>r mehrere<br />

neue Gesellschafter übergehen. Diese Regelung <strong>de</strong>s<br />

§ 1 absatz 2a Grun<strong>de</strong>rwerbsteuergesetz (GrEStG) gilt<br />

nach herrschen<strong>de</strong>r Auffassung auch dann, wenn eine<br />

Kapitalaufstockung durch neu beitreten<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

erfolgt. Dies hat zur Konsequenz, dass hinsichtlich<br />

bereits von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG direkt o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n<br />

Objektpersonengesellschaften erworbener Grundstücke<br />

auch dann Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer anfallen kann, wenn<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Platzierung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG mehr als 95 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG übergehen. Diese Auffassung vertritt die<br />

Finanzverwaltung darüber hinaus auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

erst nach Platzierung erworbenen Grundstücke, wenn<br />

dies insgesamt aufgrund eines vorgefassten Gesamtplanes<br />

erfolgt. Letzteres wird in <strong>de</strong>r Literatur jedoch<br />

abgelehnt, da es an einer gesetzlichen Grundlage fehle.<br />

Als Bemessungsgrundlage ist in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 1 Absatz<br />

2a GrEStG in diesem Fall <strong>de</strong>r Grundbesitzwert nach<br />

§ 138 Bewertungsgesetz (BewG) anzusetzen. Schuldner<br />

<strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ist in diesem Fall die Personengesellschaft<br />

selbst.<br />

Nutzungs- und Verwaltungsphase<br />

Einkommensteuer<br />

Steuerliche Behandlung von Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

und Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Anleger können Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

und Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen entstehen.<br />

Hierzu gehören alle Kosten, die für die Beteiligung als<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Betriebsausgabenbegriffs betrieblich notwendig<br />

veranlasst angesehen wer<strong>de</strong>n, wie z. B. Fremdkapitalzinsen<br />

für eine eventuelle Refinanzierung <strong>de</strong>r<br />

Zeichnungssumme o<strong>de</strong>r Reisekosten zur Gesellschafterversammlung.<br />

Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen sind Einnahmen, die ein<br />

Anleger zwar in eigenem Namen erzielt, die jedoch im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beteiligung stehen. So z. B. bei<br />

Anlagevermittlern, die Vermittlungsprovision für die<br />

Vermittlung von Eigenkapital dieses Fonds vereinnahmen<br />

und selbst an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt sind.<br />

Diese Aufwendungen bzw. Einnahmen sind im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellungserklärung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zu berücksichtigen, eine Erfassung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r individuellen Steuererklärung <strong>de</strong>s<br />

Anlegers ist hingegen nicht möglich.<br />

Schuldzinsenabzug<br />

Gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Schuldzinsen sind nicht als<br />

Betriebsausgaben abziehbar, wenn sogenannte Überentnahmen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 4 Absatz 4a EStG getätigt<br />

wor<strong>de</strong>n sind. Da diese Regelung allerdings nicht bei <strong>de</strong>r<br />

Finanzierung von Anlagevermögen anzuwen<strong>de</strong>n ist,<br />

dürfte sich insoweit keine Einschränkung <strong>de</strong>s Schuldzinsenabzuges<br />

ergeben. Eine weitere Beschränkung <strong>de</strong>s<br />

Betriebsausgabenabzuges von Fremdkapitalzinsen resultiert<br />

grundsätzlich aus <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s § 4h<br />

EStG (sogenannte „Zinsschranke“), die sowohl auf Kapitalgesellschaften<br />

als auch auf Personengesellschaften<br />

anwendbar sind. Danach dürfen Zinsaufwendungen<br />

grundsätzlich nur dann als Betriebsausgaben für Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Besteuerung in Abzug gebracht wer<strong>de</strong>n, wenn sie<br />

die Zinserträge zuzüglich 30 % <strong>de</strong>s steuerlichen ebitDA<br />

(earnings before interest, taxes, <strong>de</strong>priciation and amortization;<br />

d. h. „Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen<br />

auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>“) nicht übersteigen. Der in einem<br />

Veranlagungszeitraum nicht abziehbare Betrag <strong>de</strong>r<br />

Zinsaufwendungen kann jedoch vorgetragen wer<strong>de</strong>n<br />

und erhöht in <strong>de</strong>n Folgejahren die für die Berechnung<br />

maßgeblichen Zinsaufwendungen. Bei Aufgabe o<strong>de</strong>r<br />

Übertragung <strong>de</strong>s Betriebes geht ein nicht verbrauchter<br />

Zinsvortrag unter, schei<strong>de</strong>t ein Mitunternehmer aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus, geht <strong>de</strong>r Zinsvortrag anteilig mit <strong>de</strong>r<br />

158


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

Quote unter, mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>ne Gesellschafter<br />

an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt war.<br />

Das Abzugsverbot kommt jedoch nicht zum Tragen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>r Zinsaufwendungen <strong>de</strong>n Betrag<br />

<strong>de</strong>r Zinserträge, soweit er die Zinserträge übersteigt,<br />

weniger als 3 Mio. Euro beträgt und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Betrieb<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört<br />

o<strong>de</strong>r zwar eine Konzernzugehörigkeit besteht, die Eigenkapitalquote<br />

<strong>de</strong>s Betriebes aber am Schluss <strong>de</strong>s<br />

vorangegangenen Abschlussstichtages gleich hoch<br />

o<strong>de</strong>r höher ist als die Eigenkapitalquote <strong>de</strong>s Konzerns.<br />

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wur<strong>de</strong><br />

die zeitliche Befristung <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Zinsschranke<br />

von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro mit Wirkung ab <strong>de</strong>m<br />

01.01.2010 entfristet. Die Abzugsfähigkeit ist jeweils<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r einzelnen Objektgesellschaften zu prüfen.<br />

Da die Fondsinvestition sich planmäßig auf mehrere<br />

Objektgesellschaften verteilt, ist davon auszugehen,<br />

dass die sogenannte Zinsschranke in keiner dieser<br />

Objektgesellschaften überschritten wird und somit die<br />

Zinsaufwendungen jeweils uneingeschränkt abzugsfähig<br />

sind.<br />

Steuersätze in <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

Die Einkommensteuersätze betragen zwischen 14 %<br />

und 42 %, ab einem Einkommen von 250.001 Euro (zusammen<br />

veranlagte Ehegatten: 500.001 Euro) 45 %. Der<br />

Grundfreibetrag beträgt seit <strong>de</strong>m Jahr 2010 8.004 Euro.<br />

Daneben wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die<br />

festgesetzte Einkommensteuer erhoben.<br />

Nicht berücksichtigt ist bei vorstehen<strong>de</strong>n Prozentsätzen<br />

und allen Prognoseberechnungen in diesem<br />

Emissionsprospekt die gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Kirchensteuer.<br />

Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft ist im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Steuerbilanz <strong>de</strong>r Gesellschafter, die ihre Beteiligung<br />

im Betriebsvermögen halten, spiegelbildlich mit <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Kapitalkonto bei <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zu<br />

bilanzieren.<br />

Verwendung einer gebil<strong>de</strong>ten Reinvestitionsrücklage<br />

gemäß § 6b und eventuell § 6c EStG<br />

Sollte ein Anleger im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verkauf<br />

von Betriebsvermögen eine Rücklage nach § 6b bzw.<br />

§ 6c EStG gebil<strong>de</strong>t haben, kann diese unter bestimmten<br />

Voraussetzungen innerhalb von zumeist vier Jahren<br />

auf die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG übertragen<br />

und aufgelöst wer<strong>de</strong>n. Begünstigte Betriebe sind<br />

gemäß § 6b EStG Unternehmen, die ihren Gewinn gemäß<br />

§ 4 Absatz 1 o<strong>de</strong>r § 5 EStG und im Falle § 6c EStG<br />

gemäß § 4 Absatz 3 EStG o<strong>de</strong>r nach Durchschnittssätzen<br />

(Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) ermitteln.<br />

Die Auflösung <strong>de</strong>r Rücklage min<strong>de</strong>rt über eine für<br />

<strong>de</strong>n Gesellschafter zu erstellen<strong>de</strong> Ergänzungsbilanz<br />

die steuerlichen Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Immobilien<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Anteils. Infolge<strong>de</strong>ssen<br />

reduzieren sich die auf ihn entfallen<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r<br />

steuerlichen Gewinnermittlung <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG<br />

zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Abschreibungen, was bei <strong>de</strong>m<br />

Gesellschafter über die Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds zu einem<br />

entsprechend höheren individuellen steuerlichen Ergebnis<br />

führt.<br />

Voraussetzung hierfür ist u. a., dass das ursprünglich<br />

veräußerte Betriebsvermögen, das zur Rücklagenbildung<br />

führte, i. d. R. sechs Jahre ununterbrochen zum<br />

Betriebsvermögen gehört hat. Darüber hinaus ist zu<br />

beachten, dass die Reinvestitionsobjekte ebenfalls zum<br />

Anlagevermögen eines inländischen Betriebes gehören<br />

müssen. Dies ist bei <strong>de</strong>r vorgesehenen Haltedauer <strong>de</strong>r<br />

Immobilien <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>ren Immobilien i. d. R. gegeben.<br />

Falls die Gesellschafter <strong>de</strong>r vorzeitigen Liquidation o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r Gesellschaft(en) bzw. <strong>de</strong>r Immobilien<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r 6-jährigen Behaltensfrist zustimmen,<br />

ergibt sich ein entsprechen<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn,<br />

für <strong>de</strong>n nach heute gelten<strong>de</strong>m Recht mangels ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Haltefrist keine (erneute) Rücklage nach<br />

§ 6b/6c estG gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

wird (mangels <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Betriebsergebnisses<br />

159


durch Vermögensvergleich) keine Rücklage gebil<strong>de</strong>t<br />

und statt<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Übertragungswert <strong>de</strong>r hier gezeichneten<br />

Beteiligung als Betriebsausgabe (Gewinn<br />

min<strong>de</strong>rnd) und die Auflösung als Betriebseinnahme<br />

Gewinn erhöhend erfasst.<br />

Die durch die Erstellung <strong>de</strong>r Ergänzungsbilanz entstehen<strong>de</strong>n<br />

Mehrkosten <strong>de</strong>r Gesellschaft trägt <strong>de</strong>r jeweilige<br />

Gesellschafter, soweit die Geschäftsleitung einer Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zur steuerneutralen<br />

Übertragung einer § 6b- o<strong>de</strong>r § 6c-Rücklage zustimmt.<br />

Hierfür ist eine geson<strong>de</strong>rte schriftliche individuelle<br />

Vereinbarung und Haftungsbelehrung zwischen <strong>de</strong>r<br />

Emittentin und <strong>de</strong>m jeweils Beitrittswilligen vor rechtswirksamer<br />

Zeichnung einer Beteiligung zu schließen.<br />

In je<strong>de</strong>m Fall ist die individuelle Beratung durch einen<br />

Steuerberater für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Gesellschafter vor<br />

Zeichnung einer Beteiligung für § 6b- o<strong>de</strong>r § 6c-Rücklagen<br />

unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich, da in diesem <strong>Prospekt</strong> nicht<br />

alle Aspekte <strong>de</strong>r hier wirken<strong>de</strong>n Vorschriften angesprochen<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Gewerbesteuer<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG sowie die Objektgesellschaften<br />

unterliegen mit ihrem jeweiligen laufen<strong>de</strong>n Gewinn<br />

grundsätzlich <strong>de</strong>r Gewerbesteuer und sind insoweit –<br />

an<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer – selbst Steuersubjekt.<br />

Ausgehend von <strong>de</strong>m zu ermitteln<strong>de</strong>n Gewerbeertrag<br />

ergibt sich nach Abzug <strong>de</strong>s Freibetrages von<br />

24.500 Euro <strong>de</strong>r Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %<br />

<strong>de</strong>s auf volle Hun<strong>de</strong>rt Euro abgerun<strong>de</strong>ten Gewerbeertrages),<br />

auf <strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r Gewerbesteuerhebesatz<br />

<strong>de</strong>r Sitzgemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Gesellschaft anzuwen<strong>de</strong>n<br />

ist. Der Gewerbeertrag ist auf Basis <strong>de</strong>s steuerlichen<br />

Gewinns <strong>de</strong>r jeweiligen Gesellschaft und unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Hinzurechnungen und Kürzungen<br />

nach §§ 8 und 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zu ermitteln.<br />

Mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Unternehmenssteuerreform<br />

2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe<br />

anzusetzen und min<strong>de</strong>rt daher nicht<br />

mehr <strong>de</strong>n einkommensteuerlichen Gewinn bzw. das<br />

körperschaftsteuerliche Einkommen und damit die Bemessungsgrundlage<br />

<strong>de</strong>r Gewerbesteuer selbst.<br />

Als Hinzurechnungen kommen insbeson<strong>de</strong>re die Entgelte<br />

für Schul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft<br />

bzw. <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in Betracht. Hierzu gehören<br />

nach bisheriger Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

auch diejenigen Zinsen, die ein Anleger für die Refinanzierung<br />

seiner Beteiligung aufwen<strong>de</strong>t. Hinzuzurechnen<br />

sind bei <strong>de</strong>r jeweiligen Gesellschaft die Zinsen zu 25 %,<br />

soweit sie einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen.<br />

Soweit die Zinsen <strong>de</strong>r Verwaltung und Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Grundbesitzes hinzuzurechnen sind, sind diese zwar<br />

zunächst hinzuzurechnen, im Rahmen <strong>de</strong>r erweiterten<br />

Kürzung jedoch wie<strong>de</strong>r auszuson<strong>de</strong>rn (s. u.). Die erweiterte<br />

Kürzung gilt also nicht in <strong>de</strong>n auf Immobilienhan<strong>de</strong>l<br />

ausgerichteten Objektkapitalgesellschaften.<br />

Soweit im steuerlichen Gewinn <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

Ergebnisanteile <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften enthalten<br />

sind, die bereits (zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach)<br />

<strong>de</strong>r Gewerbesteuer unterlegen haben, ist insoweit eine<br />

Kürzung vorzunehmen, um eine gewerbesteuerliche<br />

Doppelbelastung zu vermei<strong>de</strong>n. Für Ergebnisanteile aus<br />

einer Objektkapitalgesellschaft ist dies nur dann möglich,<br />

wenn die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zu Beginn <strong>de</strong>s Erhebungszeitraumes<br />

zu min<strong>de</strong>stens 15 % beteiligt war.<br />

Anfängliche Gewerbeverluste sind nach <strong>de</strong>rzeitigem<br />

Recht begrenzt auf 1 Mio. Euro zuzüglich 60 % <strong>de</strong>s<br />

übersteigen<strong>de</strong>n Gewerbeertrages <strong>de</strong>s/r betreffen<strong>de</strong>n<br />

bzw. folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahre(s) vortragsfähig. Schei<strong>de</strong>t<br />

ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft aus, so<br />

kann ein Verlustvortrag und damit die Verrechnung mit<br />

späteren Gewerbeerträgen hinsichtlich <strong>de</strong>s anteilig auf<br />

<strong>de</strong>n Ausgeschie<strong>de</strong>nen entfallen<strong>de</strong>n Gewerbeverlustes<br />

nicht mehr stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Da je<strong>de</strong>nfalls die Objektpersonengesellschaften<br />

konzeptgemäß ausschließlich eigenen, in ihrem Betriebsvermögen<br />

befindlichen Grundbesitz verwalten,<br />

ist <strong>de</strong>r Gewinn um <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Gewerbeertrages<br />

zu kürzen, <strong>de</strong>r auf die Verwaltung und Nutzung <strong>de</strong>s<br />

160


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

eigenen Grundbesitzes entfällt (erweiterte Kürzung<br />

nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Die Objektkapitalgesellschaften<br />

sind dagegen auf Immobilienhan<strong>de</strong>l<br />

ausgelegt. Die sogenannte erweiterte Kürzung kann<br />

somit nicht angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>ren Objektpersonengesellschaften<br />

sind somit bei ausschließlicher Verwaltung<br />

eigenen Vermögens durch die erweiterte Kürzung<br />

<strong>de</strong>s Gewerbeertrages für unmittelbar gehaltene<br />

Immobilien nach § 9 Nr. 1 Satz 2 bzw. die Kürzung<br />

gemäß § 9 Nr. 2 GewStG bei bloß mittelbarer Immobilienbeteiligung<br />

in Form einer Beteiligungspersonengesellschaft<br />

<strong>de</strong> facto gewerbesteuerfrei.<br />

Anrechnung von Gewerbesteuer bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

Sofern auf Ebene <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften<br />

Gewerbesteuer anfallen sollte, wäre diese über die <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG bei <strong>de</strong>ren Gesellschaftern im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

§ 35 EStG auf die persönliche Einkommensteuer <strong>de</strong>r Anleger<br />

anrechenbar, soweit diese auf im zu versteuern<strong>de</strong>n<br />

Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt.<br />

Gleiches gilt, falls sich auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

selbst ein positiver Gewerbeertrag ergeben wür<strong>de</strong>. Die<br />

Anrechnung erfolgt bis zur Höhe <strong>de</strong>s 3,8-fachen <strong>de</strong>s Gewerbesteuermessbetrages,<br />

maximal jedoch in Höhe <strong>de</strong>r<br />

jeweils festgesetzten Gewerbesteuer.<br />

Bei Personengesellschaften wer<strong>de</strong>n die auf die Gesellschafter<br />

entfallen<strong>de</strong>n anteiligen Anrechnungsbeträge<br />

durch das Betriebsstättenfinanzamt geson<strong>de</strong>rt und<br />

einheitlich festgestellt, wobei sich <strong>de</strong>r Anteil eines Gesellschafters<br />

am Gewerbesteuermessbetrag nach <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Gewinnverteilungsschlüssel richtet. Die<br />

Wohnsitzfinanzämter berücksichtigen nach entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Mitteilung durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />

die Anrechnungsbeträge dann von Amts wegen,<br />

ohne dass es eines zusätzlichen Antrags <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

bedarf. Die Gewerbesteueranrechnung ist<br />

beschränkt auf die im zu versteuern<strong>de</strong>n Einkommen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter enthaltenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

und die darauf entfallen<strong>de</strong> Einkommensteuer.<br />

Zahlt <strong>de</strong>r Gesellschafter keine solche Einkommensteuer,<br />

so kann keine Gewerbesteueranrechnung erfolgen.<br />

Die konkrete Entlastungswirkung ist folglich von<br />

<strong>de</strong>n individuellen steuerlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s Anlegers<br />

abhängig und kann daher hier nicht abschließend<br />

dargestellt wer<strong>de</strong>n. Die Konsultierung <strong>de</strong>s persönlichen<br />

Steuerberaters wird daher empfohlen.<br />

Gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

a) Objektpersonengesellschaften<br />

Wie oben dargestellt, liegen hinsichtlich <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften,<br />

die sich ausschließlich mit Verwaltung<br />

und Nutzung von Grundvermögen befassen,<br />

die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vor.<br />

Dies hat zur Konsequenz, dass <strong>de</strong>ren Einkünfte trotz <strong>de</strong>r<br />

an sich gewerblichen Prägung <strong>de</strong>r Gesellschaften nicht<br />

<strong>de</strong>r Gewerbesteuer unterliegen, da es sich um eine rein<br />

vermögensverwalten<strong>de</strong> Tätigkeit han<strong>de</strong>lt.<br />

Diese an sich rein vermögensverwalten<strong>de</strong> Tätigkeit verän<strong>de</strong>rt<br />

jedoch ihren Charakter, wenn durch An- und Verkäufe<br />

von Grundstücken die Schwelle <strong>de</strong>r bloßen Fruchtziehung<br />

aus <strong>de</strong>m Vermögen überschritten und die Gesellschaften<br />

durch gezielte Umschichtung von Vermögen quasi<br />

als Grundstückshändler tätig wird. In diesem Falle entfielen<br />

die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG<br />

und sowohl die laufen<strong>de</strong>n Einkünfte als auch die Veräußerungsgewinne<br />

unterlägen <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Das<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom<br />

26.03.2004 Abgrenzungskriterien zu <strong>de</strong>r Frage erlassen,<br />

unter welchen Voraussetzungen im Zusammenhang mit<br />

Grundstücksveräußerungen nicht mehr von privater Vermögensverwaltung,<br />

son<strong>de</strong>rn von gewerblichem Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

auszugehen ist.<br />

Bei <strong>de</strong>m vorgenannten Erlass han<strong>de</strong>lt es sich im Wesentlichen<br />

um eine Zusammenfassung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Jahren durch die Rechtsprechung entwickelten<br />

Grundsätze zur Frage <strong>de</strong>r Abgrenzung zwischen<br />

privater Vermögensverwaltung und gewerblichem<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l.<br />

161


Hiernach ist die in einem Zeitraum von fünf Jahren<br />

erfolgte Veräußerung von bis zu drei Grundstücken,<br />

Grundstücksanteilen bzw. Anteilen an Grundbesitz halten<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaften (sogenannte „Drei-Objekt-Grenze“),<br />

die innerhalb von fünf Jahren vor <strong>de</strong>ren Veräußerungen<br />

erworben wur<strong>de</strong>n, noch im Rahmen <strong>de</strong>r privaten<br />

Vermögensverwaltung möglich. Bei Anzeichen, dass<br />

bereits bei Anschaffung <strong>de</strong>r Immobilien o<strong>de</strong>r danach in<br />

einem kürzeren zeitlichen Zusammenhang bereits <strong>de</strong>r<br />

Veräußerungsauftrag z. B. an einen Makler erteilt wur<strong>de</strong>,<br />

kann es bereits bei einem Objektverkauf zur Anwendung<br />

<strong>de</strong>r Grundsätze <strong>de</strong>s gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls<br />

durch die Finanzverwaltung kommen.<br />

Bei Verkäufen nach zehn Jahren Haltedauer wird<br />

grundsätzlich kein gewerblicher Grundstückhan<strong>de</strong>l<br />

unterstellt. Vor diesem Hintergrund ist eine Gewerbesteuerpflicht<br />

in <strong>de</strong>n Objektpersonengesellschaften<br />

unwahrscheinlich, da ein Verkauf vor Ablauf von zehn<br />

Jahren nicht geplant ist.<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Frage, ob die „Drei-Objekt-Grenze“<br />

überschritten wur<strong>de</strong>, sind auch Auswirkungen aus<br />

Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften einzubeziehen,<br />

sofern eine Beteiligung von min<strong>de</strong>stens 10 %<br />

an <strong>de</strong>r jeweiligen Gesellschaft besteht. Neben <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

relativen Beteiligungsgrenze, die bereits in<br />

<strong>de</strong>n vorangegangenen Erlassen <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

zu dieser Thematik Eingang gefun<strong>de</strong>n hat, sieht <strong>de</strong>r Erlass<br />

zusätzlich eine absolute Grenze von 250.000 Euro<br />

vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Objektgesellschaft<br />

Grundstücke, die Fondsgesellschaft eine Beteiligung an<br />

<strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Steuerpflichtige<br />

seine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG veräußert.<br />

Sollte ein Verkauf <strong>de</strong>r Objekte vor Ablauf von zehn Jahren<br />

erwogen wer<strong>de</strong>n, so ist dann die aktuelle Rechtslage<br />

zu prüfen. Nach <strong>de</strong>rzeitigem Recht wäre eine eventuelle<br />

Gewerbesteuerzahlung auf Ebene <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften<br />

bei <strong>de</strong>n Anlegern als Mitunternehmer<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG mit <strong>de</strong>m 3,8-fachen <strong>de</strong>s anteiligen<br />

Gewerbesteuermessbetrages, maximal jedoch<br />

in Höhe <strong>de</strong>r tatsächlichen Gewerbesteuer auf <strong>de</strong>ren<br />

Einkommensteuerschuld anrechenbar, so dass – ohne<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r gegebenenfalls weiteren Auswirkungen<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers – eine zumin<strong>de</strong>st teilweise<br />

Steuerneutralität erreicht wür<strong>de</strong>.<br />

b) Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

Zusätzlich zur Ebene <strong>de</strong>r Fonds- bzw. Objektgesellschaften<br />

sind gegebenenfalls auch Auswirkungen eines<br />

gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter zu beachten.<br />

Denn auch hier ist zu prüfen, ob ein Gesellschafter<br />

mehr als drei Objekte innerhalb <strong>de</strong>s Fünf- bzw. Zehnjahreszeitraumes<br />

veräußert hat. Als Objekt in diesem<br />

Sinne gilt nicht nur die unmittelbar vom Anleger, son<strong>de</strong>rn<br />

auch <strong>de</strong>r mittelbar über eine Personengesellschaft<br />

gehaltene Anteil an Immobilien.<br />

Veräußert die Fondsgesellschaft bzw. veräußern die Objektgesellschaften<br />

ihre Immobilien, ist die Veräußerung<br />

bei <strong>de</strong>n an ihr beteiligten Gesellschaftern bei <strong>de</strong>r Frage,<br />

ob auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r beteiligten Gesellschafter ein gewerblicher<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l begrün<strong>de</strong>t wird, zu berücksichtigen,<br />

wenn Gesellschafter an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

entwe<strong>de</strong>r zu min<strong>de</strong>stens 10 % beteiligt sind o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Verkehrswert <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteil an<br />

<strong>de</strong>m veräußerten Objekt mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />

Dies kann dazu führen, dass Verkäufe an sich privat gehaltener<br />

Immobilien <strong>de</strong>s Anlegers im Rahmen eines gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>ls zu erfassen sind. Veräußert<br />

<strong>de</strong>r Anleger seinen Anteil an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG,<br />

ist diese Veräußerung einer anteiligen Grundstücksveräußerung<br />

gleichzustellen. Für die Prüfung <strong>de</strong>r Frage, ob<br />

die „Drei-Objekt-Grenze“ überschritten wird, kommt es<br />

auf die Zahl <strong>de</strong>r im Gesellschaftsvermögen (mittelbar<br />

o<strong>de</strong>r unmittelbar) befindlichen Grundstücke an. Voraussetzung<br />

für eine Zurechnung <strong>de</strong>r Anteilsveräußerung ist<br />

jedoch in diesen Fällen stets, dass <strong>de</strong>r jeweilige Gesellschafter<br />

zu min<strong>de</strong>stens 10 % an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt<br />

ist bzw. war o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkehrswert <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

mehr als 250.000 Euro beträgt. An<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

<strong>de</strong>s Grundstücks durch die Objektpersonengesellschaft<br />

kommt <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Anteil veräußern<strong>de</strong>n Gesell-<br />

162


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

schafter zuzurechnen<strong>de</strong>n anteiligen Verkehrswert <strong>de</strong>s<br />

Grundstückes in diesen Fällen keine Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Gewerbesteuer bei <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

Verkauft eine Objektkapitalgesellschaft kurzzeitig Immobilien,<br />

so ergeben sich insoweit keine Auswirkungen<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Anleger, da die Rechtsform <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft<br />

eine Abschirmwirkung entfaltet.<br />

Auch <strong>de</strong>r Verkauf von Anteilen an <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

vor Ablauf einer Haltedauer von 10 Jahren<br />

führt nicht zu <strong>de</strong>r Infizierung <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft<br />

bzw. <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG. Eine an<strong>de</strong>re<br />

Auffassung könnte vertreten wer<strong>de</strong>n, wenn eine<br />

Objektpersonengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft<br />

umgewan<strong>de</strong>lt wird und die Anteile an <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft<br />

zeitnah nach <strong>de</strong>r Umwandlung verkauft wer<strong>de</strong>n,<br />

ohne dass hierfür außersteuerliche wirtschaftliche<br />

Grün<strong>de</strong> vorliegen.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r gegebenenfalls weitreichen<strong>de</strong>n<br />

Auswirkungen, die sich bei Vorliegen eines gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>ls ergeben können, wird<br />

je<strong>de</strong>m Anleger ausdrücklich empfohlen, vor einer Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG <strong>de</strong>n Rat seines steuerlichen<br />

Beraters einzuholen.<br />

Vermögensteuer<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />

(BVerfG) vom 22.06.1995 und <strong>de</strong>r vom Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

gefor<strong>de</strong>rten, aber nicht erfolgten<br />

gesetzlichen Neuregelung kann die Vermögensteuer<br />

ab 01.01.1997 nicht mehr erhoben wer<strong>de</strong>n. Ob eine<br />

künftige gesetzliche Neuregelung zu einer Wie<strong>de</strong>reinführung<br />

<strong>de</strong>r Vermögensteuer kommt, ist <strong>de</strong>rzeit nicht<br />

absehbar.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Übertragungsvorgänge im Wege <strong>de</strong>r Schenkung o<strong>de</strong>r<br />

von To<strong>de</strong>s wegen unterliegen <strong>de</strong>r Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer,<br />

sofern entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schenken<strong>de</strong> bzw. Erblasser<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschenkte bzw. Erbe in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Besteuerung bei<strong>de</strong>r<br />

Vorgänge ergibt sich aus <strong>de</strong>m Erbschaftsteuergesetz.<br />

Die Bewertungsregelungen sehen eine Bewertung <strong>de</strong>r<br />

Immobilien nach einem sogenannten Ertragswertverfahren<br />

vor, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Wert auf Basis <strong>de</strong>r nachhaltig erzielbaren<br />

Erträge ermittelt wird. Dabei sind Bo<strong>de</strong>n- und Gebäu<strong>de</strong>wert<br />

jeweils separat zu ermitteln. Ist ein übliches<br />

Nutzungsentgelt nicht zu ermitteln, kommt es zu einer<br />

Bewertung im Sachwertverfahren. Bei <strong>de</strong>r Bewertung<br />

von Betriebsvermögen bestehen zwar grundsätzlich gewisse<br />

Vergünstigungen, die jedoch für Beteiligungen an<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG nicht in Betracht kommen, da das<br />

Betriebsvermögen <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG zu mehr als<br />

50 % aus Immobilien und somit aus sogenanntem Verwaltungsvermögen<br />

besteht. Die Immobilien sind daher<br />

– soweit es sich um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke<br />

han<strong>de</strong>lt – mit 90 %, im Übrigen mit 100 % ihres<br />

Wertes anzusetzen.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei <strong>de</strong>ren<br />

Ermittlung verschie<strong>de</strong>ne persönliche Freibeträge zu<br />

berücksichtigen sind, hängt neben <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r<br />

Bereicherung auch von <strong>de</strong>m Verwandtschaftsgrad zu<br />

<strong>de</strong>m Schenker bzw. Erblasser ab und beträgt zwischen<br />

7 % und 50 %, je nach Steuerklasse und Höhe <strong>de</strong>s steuerpflichtigen<br />

Erwerbs. Gemäß § 16 ErbStG bestehen<br />

gewisse persönliche Freibeträge, insbeson<strong>de</strong>re für Ehegatten<br />

und Lebenspartner von 500.000 Euro, für Kin<strong>de</strong>r<br />

von 400.000 Euro und für Enkel von 200.000 Euro.<br />

Beteiligt sich ein Anleger nicht unmittelbar als Kommanditist,<br />

son<strong>de</strong>rn als Treugeber an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft,<br />

so sahen die koordinierten Erlasse <strong>de</strong>r<br />

Finanzverwaltung (z. B. Erlass <strong>de</strong>s Finanzministeriums<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg vom 27.06.2005, DB 2005<br />

Seite 1493) vor, dass <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r Übertragung<br />

eines Anteils an <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft nicht die<br />

jeweilige Kommanditbeteiligung, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Herausgabeanspruch<br />

<strong>de</strong>s Treugebers gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

sei. Dieser sei zum Zwecke <strong>de</strong>r Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

mit <strong>de</strong>m gemeinen Wert zu bewerten.<br />

163


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Leipzig, Breite Straße<br />

164


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

Der gemeine Wert wur<strong>de</strong> dabei durch <strong>de</strong>n fiktiven Veräußerungspreis<br />

bestimmt, <strong>de</strong>r bei einer zum Bewertungsstichtag<br />

angenommenen Veräußerung <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Beteiligung zu erzielen wäre<br />

(Verkehrswert). Außer<strong>de</strong>m konnten danach bei <strong>de</strong>r<br />

Schenkung/Übertragung von To<strong>de</strong>s wegen einer treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Beteiligung die oben genannten<br />

Begünstigungen nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Damit wur<strong>de</strong> bislang bei <strong>de</strong>r Übertragung solcher<br />

Beteiligungen <strong>de</strong>r gesamte Verkehrswert <strong>de</strong>s Anteils<br />

<strong>de</strong>r Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen. Des<br />

Weiteren entfiel damit u. a. die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Freibetrag<br />

und <strong>de</strong>n Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen.<br />

Durch <strong>de</strong>n Erlass <strong>de</strong>s Bayerischen Finanzministeriums<br />

vom 16.09.2010 (S 8311 - 035 - 38476/10) wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r bis dahin gelten<strong>de</strong>n Rechtsprechung im Bezug auf<br />

die Bewertung von Beteiligungen als sogenannter Treuhandkommanditist<br />

eine Absage erteilt. Treuhandkommanditisten<br />

sind unter Beachtung <strong>de</strong>s § 39 Absatz 2<br />

Nr. 1 Satz 2 AO wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten bei Schenkungen<br />

Wird die Beteiligung z. B. unter Übernahme von Verbindlichkeiten<br />

schenkweise übertragen, ist zu beachten,<br />

dass <strong>de</strong>r entgeltliche Teil <strong>de</strong>r Schenkung (z. B. die<br />

Übernahme einer Beteiligungsfinanzierung) ertragsteuerlich<br />

als teilentgeltlicher Immobilienverkauf qualifiziert<br />

wird, was neben erbschaftsteuerlichen gegebenenfalls<br />

auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach<br />

sich ziehen kann. Insoweit wird angeraten, vor einer<br />

Übertragung einen steuerlichen Berater zu befragen.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist, soweit diese sich auf das<br />

Halten von Beteiligungen an Objektgesellschaften<br />

beschränkt, gemäß Urteil <strong>de</strong>s EuGH vom 29.04.2004<br />

(„Empresa <strong>de</strong> Desenvolvimento Mineiro SGPS SA<br />

(EDM)“) nicht Unternehmer im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Absatz 1<br />

Umsatzsteuergesetz (UStG) und damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Die Objektgesellschaften hingegen<br />

erbringen mit <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r Immobilien steuerbare<br />

Ausgangsumsätze und sind somit Unternehmer<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes.<br />

Die Vermietung und Verpachtung und <strong>de</strong>r Verkauf von<br />

Immobilien sind grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 9a bzw.<br />

Nr. 12a UStG umsatzsteuerbefreit. Jedoch besteht für<br />

Gewerbeimmobilien nach § 9 ustG die Möglichkeit, zur<br />

Regelbesteuerung zu optieren, falls <strong>de</strong>r mieten<strong>de</strong> Unternehmer<br />

keine Ausgangsumsätze ausführt, die <strong>de</strong>n<br />

Vorsteuerabzug ausschließen. Soweit diese Voraussetzungen<br />

vorliegen und zur Umsatzsteuerpflicht optiert<br />

wird, sind die Objektgesellschaften berechtigt, die ihnen<br />

von an<strong>de</strong>ren Unternehmern in Rechnung gestellten<br />

Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern abzuziehen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Objektgesellschaften mit Gewerbeobjekten<br />

bzw. Wohn- und Geschäftshäusern wird i. d. R. eine<br />

Option zur Regelbesteuerung sinnvoll sein, da die Umsatzsteuer<br />

von <strong>de</strong>n Mietern zusätzlich erhoben wer<strong>de</strong>n<br />

kann, ohne dass dies für die Mieter zu einer Mehrbelastung<br />

führt, sofern diese ebenfalls aufgrund ihrer Tätigkeit<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. In Höhe <strong>de</strong>s<br />

umsatzsteuerpflichtigen Anteiles <strong>de</strong>r Vermietung ist<br />

die jeweilige Objektgesellschaft dann zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass aus Sicht eines o<strong>de</strong>r mehrerer Verkäufer<br />

<strong>de</strong>r Verkauf einer Immobilie als nicht umsatzsteuerbare<br />

Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. v.<br />

§ 1 Absatz 1a UStG beurteilt wird, tritt die Fondsgesellschaft<br />

umsatzsteuerlich in die Rechtsstellung <strong>de</strong>s Verkäufers<br />

ein (§ 1 Absatz 1a ustG).<br />

Grundsteuer<br />

Die Grundsteuer wird durch die jeweilige Gemein<strong>de</strong>, in<br />

<strong>de</strong>r die Immobilien liegen, erhoben. Bemessungsgrundlage<br />

ist <strong>de</strong>r sogenannte Einheitswert (§§ 19 ff. bewG),<br />

<strong>de</strong>r sich nach §§ 78 ff. BewG ermittelt. Der Einheitswert<br />

repräsentiert i. d. R. nur einen Bruchteil <strong>de</strong>s Verkehrswertes,<br />

<strong>de</strong>r sich aufbauend auf einer theoretischen Jahresmiete<br />

auf <strong>de</strong>n 01.01.1964 durch Multiplikation mit<br />

Vervielfältigern, die u. a. von <strong>de</strong>r Bausubstanz und <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>größe abhängen, errechnet. Ausgehend vom<br />

165


Einheitswert, ergeben 3,5 Promille multipliziert mit<br />

<strong>de</strong>m Hebesatz <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> die Grundsteuer.<br />

Beendigung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Einkommensteuer<br />

Veräußerungsgewinne bzw. <strong>de</strong>r Gewinn bei Betriebsaufgabe<br />

(Liquidation) sind bei <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

und <strong>de</strong>ren Objektpersonengesellschaften unabhängig<br />

von <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung grundsätzlich<br />

steuerpflichtig. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich<br />

aus <strong>de</strong>m Veräußerungserlös abzüglich <strong>de</strong>r Summe aus<br />

<strong>de</strong>n damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben<br />

und <strong>de</strong>n Restbuchwerten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anlagevermögens<br />

(aktivierte Anschaffungskosten abzüglich <strong>de</strong>r<br />

geltend gemachten Abschreibungen).<br />

Veräußerungsgewinne, die unter § 16 EStG fallen (bsw.<br />

solche aus Betriebsveräußerung, Veräußerung von Mitunternehmeranteilen<br />

etc.), zählen, gegebenenfalls nach<br />

<strong>de</strong>m Abzug <strong>de</strong>s Freibetrags gemäß § 16 Absatz 4 estG,<br />

zu <strong>de</strong>n sogenannten außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünften<br />

i. s. d. § 34 Absatz 2 Nr. 1 estG. Sie sind unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r sogenannten Fünftelregelung zu versteuern. Dabei<br />

wird in einem ersten Schritt die tarifliche Einkommensteuer<br />

ohne die außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte ermittelt.<br />

Sodann wird ein Fünftel <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte<br />

<strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einkünften hinzugerechnet und<br />

die auf das so ermittelte Einkommen entfallen<strong>de</strong> Steuer<br />

errechnet. Die auf die außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte<br />

entfallen<strong>de</strong> Steuer beträgt das Fünffache <strong>de</strong>r Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>r Steuer unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Einkünfte und <strong>de</strong>r Steuer ohne Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte.<br />

Hiervon abweichend, kann <strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betrag von 5 Mio. Euro nicht übersteigt, auf<br />

Antrag <strong>de</strong>n Begünstigungen <strong>de</strong>s § 34 Absatz 3 EStG<br />

unterliegen, wenn die dort genannten Voraussetzungen<br />

vollständig erfüllt sind. Hiernach ist ein ermäßigter<br />

Steuersatz anzuwen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r sich auf 56 % <strong>de</strong>s normalen<br />

Steuersatzes beläuft, <strong>de</strong>r sich ergäbe, wenn die<br />

tarifliche Einkommensteuer nach <strong>de</strong>m gesamten zu<br />

versteuern<strong>de</strong>n Einkommen zuzüglich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Progressionsvorbehalt<br />

unterliegen<strong>de</strong>n Einkünfte zu bemessen<br />

wäre, min<strong>de</strong>stens jedoch 15 %. Voraussetzung hierfür<br />

ist u. a., dass <strong>de</strong>r Anleger das 55. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t<br />

hat o<strong>de</strong>r dauernd berufsunfähig ist. Die Vergünstigung<br />

<strong>de</strong>s § 34 Absatz 3 estG kann nur einmal im Leben eines<br />

Steuerpflichtigen und – wenn <strong>de</strong>r Steuerpflichtige in<br />

einem Veranlagungszeitraum mehrere Veräußerungsgewinne<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 34 Absatz 3 EStG erzielt – nur<br />

für einen dieser Veräußerungsgewinne in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Veräußert <strong>de</strong>r Anleger nur einen<br />

Teil seiner Beteiligung, führt dies nicht zu außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Einkünften, ein hierbei realisierter Gewinn ist als<br />

laufen<strong>de</strong>r Gewinn zu versteuern.<br />

Keine Vorteile aus § 34 EStG haben körperschaftsteuerpflichtige<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG. Erfolgt<br />

die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG vor Ablauf von zehn Jahren, kann dies die Annahme<br />

eines gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls begrün<strong>de</strong>n.<br />

Veräußert die Zbi 8 HOLDING KG ihre Beteiligung an<br />

einer Objektkapitalgesellschaft, so unterliegen daraus<br />

resultieren<strong>de</strong> Veräußerungsgewinne <strong>de</strong>m Teileinkünfteverfahren,<br />

d. h. zu 60 % <strong>de</strong>r Einkommen- und Gewerbesteuer.<br />

Gewerbesteuer<br />

Veräußert die Objektpersonengesellschaft die von ihr<br />

gehaltenen Immobilien, ohne dass dies als gewerblicher<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l zu beurteilen ist, so kommt insoweit<br />

die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG<br />

zum Tragen. Bei <strong>de</strong>r Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob ein<br />

gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l vorliegt, ist maßgebend,<br />

ob die Veräußerung noch (letzter) Teilakt <strong>de</strong>r auf<br />

die Fruchtziehung aus zu erhalten<strong>de</strong>r Substanz gerichtete<br />

Tätigkeit ist o<strong>de</strong>r die Substanzverwertung durch<br />

Umschichtung in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund tritt (dann wäre gewerblicher<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l anzunehmen). Gleiches<br />

gilt, wenn die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG unmittelbar von ihr<br />

gehaltene Grundstücke veräußert.<br />

Ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 holDING KG durch <strong>de</strong>n Anleger ist nach<br />

166


<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

gelten<strong>de</strong>m Recht gewerbesteuerfrei, soweit dieser auf<br />

eine unmittelbar beteiligte natürliche Person entfällt.<br />

Hingegen gehört <strong>de</strong>r Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft durch<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zum Gewerbeertrag <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

da er gera<strong>de</strong> nicht „auf eine natürliche Person<br />

als unmittelbar beteiligten Mitunternehmer entfällt“,<br />

son<strong>de</strong>rn auf die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG, über die <strong>de</strong>r Anleger<br />

nur mittelbar an <strong>de</strong>r Objektgesellschaft beteiligt<br />

ist. Dies gilt aufgrund <strong>de</strong>r ausdrücklichen Regelung <strong>de</strong>s<br />

§ 9 Nr. 1 Satz 6 GewStG auch dann, wenn hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Einkünfte <strong>de</strong>r veräußerten Objektpersonengesellschaft<br />

an sich die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Kürzungsvorschrift<br />

§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorliegen.<br />

Ausschüttungsempfänger abgeführt und wirken somit<br />

als Steuerzahlung für die an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG beteiligten<br />

Anleger entsprechend <strong>de</strong>ren jeweiliger Beteiligungsquote.<br />

Steuerzahlungen für <strong>de</strong>n Anleger<br />

Die Emittentin, die Objektpersonengesellschaften und<br />

die Objektkapitalgesellschaften übernehmen die Zahlung<br />

von Steuern für die Anleger. Dies geschieht in Folgen<strong>de</strong>m<br />

Umfang. Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG und die<br />

Objektpersonengesellschaften für ihre liqui<strong>de</strong>n Mittel<br />

Guthabenzinsen erhalten, müssen sie Kapitalertragsteuer<br />

und Solidaritätszuschlag für diese Zinsen bezahlen.<br />

Die insoweit geschul<strong>de</strong>te Kapitalertragsteuer<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag wird von <strong>de</strong>n die Zinsen<br />

gutschreiben<strong>de</strong>n Kreditinstituten einbehalten und für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r jeweiligen Gesellschaft an die Finanzverwaltung<br />

ausgekehrt.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Transparenz <strong>de</strong>r Personengesellschaften<br />

wirkt diese Kapitalertragsteuer- und Solidaritätszuschlagszahlung<br />

letztendlich für die Anleger <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 holDING KG. Die Kreditinstitute haben also die<br />

Kapitalertragsteuer und <strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag mittelbar<br />

für Rechnung <strong>de</strong>r Anleger abgeführt. Die Anleger<br />

können sich diese Steuerzahlung anteilig entsprechend<br />

ihrer jeweiligen Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

auf die persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen.<br />

Gleiches gilt bezüglich <strong>de</strong>r von Objektkapitalgesellschaften<br />

bei Gewinnausschüttungen abzuführen<strong>de</strong>n<br />

Kapitalertragsteuer und <strong>de</strong>s Solidaritätszuschlages.<br />

Auch diese Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

wird für Rechnung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG als<br />

167


<strong>ZBI</strong> Professional 7<br />

Berlin, Mehringdamm<br />

168


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11 Wesentliche Verträge<br />

11.1 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

1. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG<br />

– nachstehend Gesellschaft genannt –<br />

2. Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Erlangen,<br />

Amtsgericht Fürth/Bayern.<br />

§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist die<br />

Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen<br />

Immobilienvermögens und die<br />

Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,<br />

Einlagen<br />

1. Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist:<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH mit Sitz in Erlangen<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

leistet keine Kapitaleinlagen und<br />

ist am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht<br />

beteiligt.<br />

Kommanditistin ist die<br />

Erlanger Consulting GmbH, Erlangen,<br />

– nachfolgend „Treuhän<strong>de</strong>rin“ genannt –<br />

mit einer Kommanditeinlage von<br />

10.000 Euro (in Worten: Zehntausend<br />

Euro), davon als Hafteinlage im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen 1.000 Euro.<br />

2. Die Geschäftsleitung ist berechtigt<br />

und bevollmächtigt, die Aufnahme<br />

weiterer Gesellschafter und/o<strong>de</strong>r<br />

die Aufstockung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin ohne Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Mitgesellschafter unter Befreiung von<br />

<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB zu<br />

beschließen. Die für aufgenommene<br />

Kommanditisten bzw. für die Aufstockung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen<strong>de</strong><br />

Haftsumme entspricht 10 % <strong>de</strong>r auf<br />

<strong>de</strong>n aufgenommenen Kommanditisten<br />

entfallen<strong>de</strong>n Kommanditeinlage bzw.<br />

<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

jeweils ohne Agio. Die Min<strong>de</strong>steinlage<br />

beträgt 25.000 Euro. Die<br />

Kapitaleinlage muss durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein und versteht sich zuzüglich<br />

5 % Agio. Die Geschäftsleitung ist<br />

nicht ermächtigt, einzelnen neu beitreten<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern Agionachlässe<br />

zu gewähren. Weiter ist die Geschäftsleitung<br />

ermächtigt, durch Einzelfallentscheidung<br />

für maximal 25 % <strong>de</strong>s jeweils<br />

gezeichneten Kapitals eine niedrigere<br />

Einlage von min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro zu<br />

akzeptieren. Die Geschäftsleitung ist<br />

bis zum 21.07.2013 ermächtigt, Kapitalaufstockungen<br />

für beitreten<strong>de</strong> Kommanditisten<br />

bis zu einem maximalen<br />

Kommanditkapital von 100 Mio. Euro<br />

anzunehmen, vorausgesetzt <strong>de</strong>n Investitionskriterien<br />

<strong>de</strong>s § 5 entsprechen<strong>de</strong><br />

entscheidungsreife Investitionen sind<br />

gemäß Auffassung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

zeitnah vorhan<strong>de</strong>n. Nach diesem<br />

Zeitpunkt sollen keine weiteren Beitritte<br />

mehr erfolgen. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann allerdings beschließen,<br />

die Aufnahmefrist für weitere Beitritte<br />

bis längstens zum 31.12.2013 zu verlängern.<br />

3. Die Kapitalaufstockung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erfolgt über die Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Dies geschieht in <strong>de</strong>r Weise, dass die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin im eigenen Namen, jedoch<br />

für Rechnung <strong>de</strong>r neuen Gesellschafter<br />

Kommanditbeteiligungen im<br />

Außenverhältnis als einheitliche Kommanditbeteiligung<br />

übernimmt und<br />

hält. Nur die Treuhän<strong>de</strong>rin wird für die<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

– nachstehend Treugeber-Kommanditisten<br />

genannt – im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Entsprechend<br />

<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

zueinan<strong>de</strong>r und zur Gesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n die Treugeber-Kommanditisten<br />

mit ihrem jeweiligen Anteil an <strong>de</strong>r von<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

unmittelbar berechtigt<br />

und verpflichtet. Die Annahme <strong>de</strong>r<br />

auf Beitritt zur Gesellschaft als Treu-<br />

geber-Kommanditist gerichteten Erklärung<br />

bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsleitung gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r übernommenen Einlage<br />

nur insoweit verpflichtet, als <strong>de</strong>r Treugeber-Kommanditist<br />

seine Einzahlungsverpflichtung<br />

erfüllt. Die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin steht unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r<br />

Beitrittserklärung durch <strong>de</strong>n Treugeber.<br />

Treugeber-Kommanditisten, die sich<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligt haben,<br />

können je<strong>de</strong>rzeit die Umwandlung ihrer<br />

Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

(Direktkommanditist)<br />

verlangen. Die Direktkommanditisten<br />

sowie die Anteilserhöhungen<br />

<strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin wer<strong>de</strong>n<br />

jeweils mit einer Hafteinlage in Höhe<br />

von 10 % (vgl. § 3 Absatz 2) <strong>de</strong>r Einlagen<br />

eingetragen, die sie tatsächlich an die<br />

Gesellschaft geleistet haben.<br />

4. Bis zur auf Antrag <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

erfolgen<strong>de</strong>n Eintragung eines <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft unmittelbar beitreten<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

wird mit Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

vorerst eine mittelbare Treugeber-Kommanditistenstellung<br />

begrün<strong>de</strong>t. Die<br />

Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

gelten analog, soweit nicht zwingen<strong>de</strong><br />

Grün<strong>de</strong> entgegenstehen. Ohne<br />

dass es einer geson<strong>de</strong>rten Erklärung<br />

seitens <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

bedarf, wird die mittelbare<br />

Treugeber-Kommanditbeteiligung<br />

mit Eintragung <strong>de</strong>s bisherigen Treugeber-Kommanditisten<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

zur unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />

als Direktkommanditist.<br />

5. Alle unmittelbar im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

einzutragen<strong>de</strong>n Kommanditisten sind<br />

verpflichtet, vor ihrem Beitritt die Geschäftsleitung<br />

in notariell beglaubigter<br />

Form zu bevollmächtigen, alle Anmeldungen<br />

zum Han<strong>de</strong>lsregister auch in<br />

ihrem Namen vorzunehmen. Alle mit<br />

dieser Vollmacht und <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragung<br />

verbun<strong>de</strong>nen Kosten<br />

trägt <strong>de</strong>r betroffene Direktkommanditist.<br />

169


6. Die Kommanditisten haben ohne Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung 20 %<br />

<strong>de</strong>r Einlage jeweils zuzüglich 5 % Agio innerhalb<br />

von zehn Tagen nach Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

<strong>de</strong>n Rest ihrer Einlage – gegebenenfalls<br />

in weiteren Raten – innerhalb<br />

von zehn Tagen nach Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsleitung, jedoch frühestens<br />

zum in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>finierten<br />

Termin, zu leisten. Die Einlageverpflichtung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin wird jedoch<br />

erst dann und nur insoweit zur Zahlung<br />

fällig, als sie ihrerseits Zahlungen von<br />

<strong>de</strong>n Treugebern erhält.<br />

7. Die Geschäftsleitung wird ermächtigt,<br />

einen Gesellschafter, <strong>de</strong>r die Einlage<br />

trotz schriftlicher Fristsetzung<br />

mit Androhung <strong>de</strong>s Ausschlusses nicht,<br />

nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />

leistet, durch einseitige Erklärung aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft auszuschließen. Der<br />

Ausschluss wird mit Zugang <strong>de</strong>r Ausschließungserklärung<br />

an die <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zuletzt schriftlich mitgeteilte<br />

Adresse <strong>de</strong>s jeweiligen Gesellschafters<br />

wirksam. Die Geschäftsleitung ist unter<br />

Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB berechtigt, <strong>de</strong>n Anteil<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

an einen von ihm zu benennen<strong>de</strong>n<br />

Dritten zu übertragen. Ein Abfindungsanspruch<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

besteht in Höhe seiner geleisteten<br />

Nominaleinlage ohne Agio.<br />

Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

von <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

die Zahlung <strong>de</strong>r durch die Ausschließung<br />

entstan<strong>de</strong>nen Kosten sowie einen<br />

pauschalisierten Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

in Höhe von 25 % <strong>de</strong>r Einlage zu verlangen.<br />

Dem Gesellschafter bleibt <strong>de</strong>r<br />

Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines<br />

höheren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Für<br />

<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Ausschlusses erhält die alleinvertretungsberechtigte,<br />

persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin von allen übrigen<br />

Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rrufliche<br />

Vollmacht für die Vollziehung im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />

Ausschlusses ist die Geschäftsleitung<br />

ermächtigt, einen <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber<br />

säumigen Gesellschafter auf<br />

170<br />

die verspätete Einzahlung zur Zahlung<br />

von Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von<br />

12 % p. a. zu verpflichten. Kommt ein<br />

Treugeber gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

seiner Einzahlungsverpflichtung nicht,<br />

nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht fristgerecht<br />

nach, so ermächtigt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

die Geschäftsleitung, <strong>de</strong>n Treugeber<br />

analog einem unmittelbaren Gesellschafter<br />

und mit <strong>de</strong>nselben Folgen auszuschließen.<br />

Auch insoweit erhält die<br />

alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin von<br />

allen übrigen Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rrufliche<br />

und von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreite Vollmacht.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zu Scha<strong>de</strong>nsersatz-<br />

und Zinszahlungen jedoch nur<br />

insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits<br />

entsprechen<strong>de</strong> Zahlungen von ihren<br />

säumigen Treugebern erhält. Sie schei<strong>de</strong>t<br />

mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, <strong>de</strong>n<br />

sie treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n säumigen<br />

Treugeber hält. Eine Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

durch die Beitrittserklärung vertraglich<br />

zugesagten Kommanditkapitals ist nur<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

und gegebenenfalls gegen Leistung<br />

eines Scha<strong>de</strong>nsersatzes in Höhe von<br />

25 % <strong>de</strong>s Reduzierungsbetrages möglich.<br />

Dem Gesellschafter bleibt <strong>de</strong>r<br />

Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines<br />

höheren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Die Geschäftsleitung<br />

soll einer Reduzierung<br />

nur zustimmen, wenn Anhaltspunkte<br />

dafür vorliegen, dass das vertraglich zugesagte<br />

Kommanditkapital nicht eintreibbar<br />

sein wird.<br />

8. Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wer<strong>de</strong>n ein<br />

Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II und als<br />

Unterkonten <strong>de</strong>r Kapitalkonten I und II<br />

ein Verrechnungskonto und gegebenenfalls<br />

ein Verlustvortragskonto geführt.<br />

Das Kapitalkonto I wird in <strong>de</strong>r ursprünglich<br />

einbezahlten Höhe als Festkonto für<br />

die Kommanditeinlage <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

geführt. Es ist maßgebend für das<br />

Stimmrecht. Auf <strong>de</strong>m Kapitalkonto II<br />

wird das Agio gebucht. Die Kapitalkonten<br />

I und ii sind unverän<strong>de</strong>rlich.<br />

Auf <strong>de</strong>m Verrechnungskonto wer<strong>de</strong>n<br />

sämtliche nicht das Kapitalkonto I betreffen<strong>de</strong><br />

finanziellen Vorfälle zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihren Gesellschaftern<br />

gebucht. Die Verluste wer<strong>de</strong>n auf<br />

einem beson<strong>de</strong>ren Verlustvortragskonto<br />

gebucht und sind nur mit künftigen<br />

Gewinnen zu verrechnen.<br />

9. Für die Treugeber-Kommanditisten<br />

gilt § 3 Absatz 8 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass<br />

für je<strong>de</strong>n Kommanditanteil, <strong>de</strong>n die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin für einen Treugeber hält,<br />

eigene Konten geführt wer<strong>de</strong>n, und<br />

diese Konten <strong>de</strong>n rechnerischen Anteil<br />

<strong>de</strong>s Treugebers an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

wie<strong>de</strong>rgeben.<br />

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Die Gesellschaft wird durch die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH, vertreten. Sie ist zur Geschäftsführung<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt<br />

und verpflichtet und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung.<br />

Die übrigen Gesellschafter sind für<br />

die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen. Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern kann die Geschäftsführungsbefugnis<br />

nur aus wichtigem<br />

Grund entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes.<br />

Beim Abschluss von Verträgen namens<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit <strong>de</strong>n Fonds-Dienstleistern<br />

(Treuhän<strong>de</strong>rin, Mittelverwendungskontrolleur<br />

und Konzeptionärin)<br />

hat die Geschäftsleitung eine Regelung<br />

aufzunehmen, nach welcher in <strong>de</strong>m<br />

Fall, dass nicht bis zum 21.07.2013 ein<br />

Kommanditkapital von min<strong>de</strong>stens<br />

10 Mio. euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />

die Gesellschaft rückabgewickelt wird,<br />

Vergütungs- und sonstige Zahlungsansprüche<br />

entfallen und gegebenenfalls<br />

bereits geleistete Zahlungen zu<br />

erstatten sind.<br />

3. Die Geschäftsleitung hat alle Regeln<br />

und Beschränkungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin hat dafür Sorge<br />

zu tragen, dass bei <strong>de</strong>r Gründung von<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beteiligung an weiteren Ob-


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

jektgesellschaften <strong>de</strong>r jeweilige Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

<strong>de</strong>m im <strong>Prospekt</strong> abgedruckten Text<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r bereits<br />

gegrün<strong>de</strong>ten Objektgesellschaft <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Rechtsform bzw. <strong>de</strong>m<br />

gegebenenfalls von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

abweichend beschlossenen<br />

Gesellschaftsvertrag entspricht,<br />

dass alle sich aus <strong>de</strong>m Rechtsverhältnis<br />

zwischen Objektgesellschaft und Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />

ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche gegen<br />

die Objektgesellschaft zum jeweiligen<br />

Fälligkeitstermin erfüllt wer<strong>de</strong>n und<br />

dass die Objektgesellschaft <strong>de</strong>m zwischen<br />

Gesellschaft und Mittelverwendungskontrolleur<br />

bestehen<strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

beitritt.<br />

Sie wird außer<strong>de</strong>m dafür Sorge tragen,<br />

dass in <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

beschlossene Investitionspläne in<br />

<strong>de</strong>n Objektgesellschaften übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

4. Es ist insbeson<strong>de</strong>re auch Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft geeignete Investitionen<br />

unter Vorlage eines konkreten<br />

Investitionsplans zur Abstimmung in<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.<br />

Bevor ein von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

genehmigtes<br />

Investitionsobjekt angekauft wird, hat<br />

die Geschäftsleitung es einer umfassen<strong>de</strong>n<br />

technischen und kaufmännischen<br />

Due-Diligence–Prüfung zu<br />

unterziehen. Die Geschäftsleitung ist<br />

ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />

nicht ermächtigt, für<br />

die Gesellschaft unmittelbar bzw. mittelbar<br />

rechtsverbindlich Beteiligungen<br />

o<strong>de</strong>r Investitionen durchzuführen.<br />

5. Weitere wesentliche Aufgabe <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

ist es, <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

das für die von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

vorgeschlagenen und von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

beschlossenen<br />

Investitionen benötigte Fremdkapital<br />

durch Einschaltung von Kredit- und Finanzierungsinstituten<br />

zu beschaffen.<br />

Bei Finanzierungen ist die Geschäftsleitung<br />

verpflichtet, die Haftung für<br />

die Fremdfinanzierung auf das Vermögen<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft<br />

(Beteiligungsgesellschaft als<br />

Tochter <strong>de</strong>r hier gegenständlichen<br />

Gesellschaft) zu begrenzen und eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung weiterer<br />

Beteiligungsgesellschaften bzw.<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft (Holding) vertraglich<br />

mit <strong>de</strong>m Kredit gewähren<strong>de</strong>n Institut<br />

auszuschließen. Das Anlage-/Umlaufvermögen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Objektgesellschaften<br />

soll aus diesem Grund jeweils<br />

auf ein Immobilienobjektvolumina von<br />

nicht mehr als 50 Mio. Euro pro Beteiligungsgesellschaft<br />

begrenzt bleiben.<br />

Eine vom finanzieren<strong>de</strong>n Institut und/<br />

o<strong>de</strong>r von Zwischen- o<strong>de</strong>r Untervermittlern<br />

für die Bearbeitung <strong>de</strong>r Finanzierungsanfrage<br />

in Rechnung gestellte<br />

Bearbeitungsgebühr und Wertermittlungsgebühr<br />

hat <strong>de</strong>r jeweilige Finanzierungsvermittler<br />

zu tragen, was durch<br />

die Geschäftsleitung im Finanzierungsvermittlungsvertrag<br />

zu regeln ist.<br />

6. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

sich selbst o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m für Investitionszwecke<br />

angeschafften Grundstück,<br />

unter Befreiung von § 181 BGB,<br />

ein unwi<strong>de</strong>rrufliches schuldrechtliches<br />

und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />

7. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

bei ausreichen<strong>de</strong>r Liquidität bis zu 1 %<br />

<strong>de</strong>s gesamten einbezahlten Kommanditkapitals<br />

zum Ankauf von Beteiligungen<br />

bisher emittierter <strong>ZBI</strong> Fonds zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Der Kauf solcher Beteiligungen<br />

hat zum Buchwert, maximal zum Nominalwert<br />

zuzüglich Agio zu erfolgen.<br />

8. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

nach freiem Ermessen auf cash-Konten,<br />

auf Festgeldkonten o<strong>de</strong>r in festverzinslichen<br />

Wertpapieren mit einem<br />

Rating von min<strong>de</strong>stens AA (Standard &<br />

Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch Ratings) anzulegen.<br />

Sie ist außer<strong>de</strong>m ermächtigt, freie Liquidität<br />

kurzfristig im Wege <strong>de</strong>s Darlehens<br />

an an<strong>de</strong>re Publikumsgesellschaften <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong>-Professional Fonds auszureichen<br />

o<strong>de</strong>r als Sicherheit für <strong>de</strong>ren kurzfristige<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen zur<br />

Verfügung zu stellen o<strong>de</strong>r sich im Wege<br />

<strong>de</strong>r stillen Gesellschaft an diesen zu beteiligen,<br />

wenn für diese Finanztransaktionen<br />

von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Publikumsgesellschaften<br />

ausreichen<strong>de</strong> Sicherheiten<br />

in Form von erstrangigen Grundschul<strong>de</strong>n<br />

bestellt wer<strong>de</strong>n. Der Zinssatz bzw.<br />

die Avalgebühr beträgt 7,50 % p. a. Die<br />

Darlehensausreichung ist in je<strong>de</strong>m Falle<br />

so einzuschränken, dass kein genehmigungspflichtiges<br />

Bankgeschäft im<br />

Sinne § 1 KWG vorliegt.<br />

9. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

das gutachterliche Rating und Monitoring<br />

<strong>de</strong>s Fonds, sowie Mikrostandort-Analysen<br />

für einzelne o<strong>de</strong>r alle Immobilienobjekte<br />

bei einer unabhängigen<br />

Rating-Agentur in Auftrag zu geben. Die<br />

Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />

§ 5 Investitionskriterien<br />

1. Ziel <strong>de</strong>r Gesellschaft ist es unmittelbar<br />

o<strong>de</strong>r mittelbar über eine Objekttochtergesellschaft<br />

in bestehen<strong>de</strong> Wohnimmobilien,<br />

und/o<strong>de</strong>r Wohn- und Geschäftshäuser<br />

und/o<strong>de</strong>r Gewerbeimmobilien<br />

zu investieren. Zur Vorbereitung und<br />

qualitativen Eingrenzung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

jeweils durch<br />

die Geschäftsleitung vorzutragen<strong>de</strong>n<br />

Investitionsvorschläge gelten nachfolgen<strong>de</strong><br />

Investitionskriterien. Abweichungen<br />

von nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien sind<br />

grundsätzlich <strong>de</strong>nkbar, aber nur nach<br />

Genehmigung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

mit qualifizierter Mehrheit<br />

von 75 %.<br />

2. Der Einkaufspreis <strong>de</strong>r vorgeschlagenen<br />

Immobilie darf zuzüglich zu kalkulieren<strong>de</strong>r<br />

Erhaltungsaufwendungen bei Instandhaltungsrückstand<br />

das 12,5-fache<br />

<strong>de</strong>r Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen,<br />

wenn die Immobilie auf Basis <strong>de</strong>r<br />

marktüblichen Miete erworben wird.<br />

Verfügt die vorgeschlagene Immobilie<br />

aufgrund von zum Einkaufszeitpunkt<br />

unter Markt liegen<strong>de</strong>r Miete über <strong>de</strong>utliches<br />

Wertschöpfungspotential (d. h.<br />

min<strong>de</strong>stens 15 % auf <strong>de</strong>n Kaufpreis<br />

innerhalb von maximal drei Jahren), so<br />

darf <strong>de</strong>r Gestehungsfaktor maximal das<br />

171


13,5-fache <strong>de</strong>r Jahresnettomiete betragen.<br />

3. Die Jahresnettokaltmiete im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Absatzes 2 versteht sich als Nettomiete<br />

ohne Umsatzsteuer und umlagefähige<br />

Nebenkosten nach <strong>de</strong>m jeweiligen Mieto<strong>de</strong>r<br />

Pachtvertrag. Sie ist aber maximal<br />

mit <strong>de</strong>m laut Due-Diligence-Prüfung<br />

aktuell am Markt zu erzielen<strong>de</strong>n Wert<br />

anzusetzen. Leerstandsflächen von bis<br />

zu 30 % <strong>de</strong>r Gesamtfläche können mit<br />

50 % <strong>de</strong>r durchschnittlichen Quadratmetermiete<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Investitionsobjektes<br />

pro leerstehen<strong>de</strong>n m 2 zur<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Einkaufsfaktorgrenzen<br />

erhöhend berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n; dies gilt nicht für Gewerbebzw.<br />

Büroflächen.<br />

4. Einkaufspreis im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 2<br />

ist: Notarieller Kaufpreis für Grundstück<br />

und Gebäu<strong>de</strong>, gegebenenfalls nach Abzug<br />

aller geldwerten Vorteile, die mit<br />

Kaufvertragsabschluss <strong>de</strong>m Käufer zustehen.<br />

Erhaltungsaufwendungen zur<br />

Beseitigung von Instandhaltungsstau<br />

und die Kosten jener Renovierungsmaßnahmen,<br />

die zur Schaffung eines<br />

marktüblichen mittleren Mietstandards<br />

nötig sind, sind <strong>de</strong>m Einkaufspreis zur<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Einkaufsfaktorgrenzen<br />

hinzuzurechnen. Alle weiteren Nebenkosten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Objektgesellschaften<br />

zählen nicht zu <strong>de</strong>m<br />

Einkaufspreis in <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Definition.<br />

5. Eine nachhaltige Vermietung muss<br />

bei Gewerbeflächen für min<strong>de</strong>stens<br />

80 % <strong>de</strong>r Fläche o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st kapitaldienst<strong>de</strong>ckend<br />

gesichert sein.<br />

6. Die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Investition<br />

ist anhand mitzuteilen<strong>de</strong>r Detailinformationen,<br />

mit einer Darstellung zur<br />

Investitionshöhe, Finanzierung, Ertrag<br />

und Liquidität vor Steuern als Mid-Case-<br />

Szenario zu kalkulieren und in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

auf Basis <strong>de</strong>r<br />

Ist-Miete(n), zuzüglich eventueller Leerstands-Soll-Mieten<br />

gemäß Absatz 3,<br />

vorzustellen.<br />

7. Die Geschäftsleitung und <strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen<br />

und Personen dürfen we<strong>de</strong>r<br />

172<br />

mittelbar noch unmittelbar bei <strong>de</strong>r<br />

Einbringung von Investitionsobjekten<br />

in <strong>de</strong>n Fonds individualvertraglich Han<strong>de</strong>lsaufschläge<br />

vereinbaren.<br />

8. Die Geschäftsleitung hat sicherzustellen,<br />

dass bei <strong>de</strong>r Vereinbarung und<br />

Bezahlung von mit <strong>de</strong>m Immobilienankauf,<br />

<strong>de</strong>r Immobilienfinanzierung, <strong>de</strong>r<br />

Erstvermietung und <strong>de</strong>r Immobiliensanierung<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Vergütungen<br />

die in § 12 Absätze 12 bis 17<br />

nie<strong>de</strong>rgelegten Maximalgebühren nicht<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

9. Wird <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

genehmigte Gestehungsfaktor<br />

im Einzelfall überschritten, so hat die<br />

Geschäftsleitung darüber in <strong>de</strong>r nächsten<br />

Gesellschafterversammlung zu berichten,<br />

wenn es sich um eine prozentuale<br />

Kostenüberschreitung von mehr als<br />

10 % han<strong>de</strong>lt, die gleichzeitig zu einer<br />

absoluten Kostenüberschreitung von<br />

mehr als 100.000 Euro (in Worten: Einhun<strong>de</strong>rttausend<br />

Euro) führt.<br />

§ 6 Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolle in <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s geson<strong>de</strong>rt abgeschlossenen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />

§ 7 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

erfolgt durch die Geschäftsleitung.<br />

Die Einberufung erfolgt<br />

unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und<br />

<strong>de</strong>r Tagesordnung schriftlich an je<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter an seine zuletzt <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

schriftlich bekannt gegebene<br />

Anschrift mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Wochen. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>s Briefes und <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Versammlung<br />

wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Fristberechnung<br />

nicht mitgerechnet.<br />

2. Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung<br />

fin<strong>de</strong>t jährlich nach Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Abschlusses für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr statt. Die<br />

Geschäftsleitung und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

haben über das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten.<br />

Weitere Gesellschafterversammlungen<br />

wer<strong>de</strong>n jeweils zur Auswahl<br />

und Entscheidung über unmittelbare<br />

und mittelbare Investitionen in Immobilien<br />

über eine o<strong>de</strong>r mehrere Objekttochtergesellschaft(en)<br />

einberufen.<br />

3. Außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen<br />

sind außer in <strong>de</strong>n gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Fällen einzuberufen,<br />

wenn es im Interesse <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Einberufung<br />

einer außeror<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />

erfolgt auf Verlangen<br />

von min<strong>de</strong>stens 10 vom Hun<strong>de</strong>rt<br />

<strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r wenn<br />

die Geschäftsleitung es verlangt. Sie können<br />

auch fernschriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r<br />

auch per E-Mail einberufen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Einberufungsfrist beträgt hierbei eine<br />

Woche, wobei <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>r Ladung und <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Versammlung<br />

nicht mitgerechnet wer<strong>de</strong>n. Im<br />

Übrigen gelten die Bestimmungen über<br />

die Einberufung <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />

entsprechend.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist<br />

beschlussfähig, wenn bei ihr Gesellschafter<br />

anwesend o<strong>de</strong>r vertreten sind,<br />

die min<strong>de</strong>stens 30 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r<br />

Stimmen <strong>de</strong>r Gesellschaft auf sich vereinigen.<br />

Die Treugeber-Kommanditisten sind<br />

stets berechtigt, selbst o<strong>de</strong>r durch einen<br />

Bevollmächtigten an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen; sie<br />

haben alle Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-,<br />

Kontroll- und Stimmrechte<br />

wie ein unmittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beteiligter Kommanditist.<br />

5. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann sich in <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung durch einen,<br />

pro Gesellschaftsversammlung mit<br />

schriftlicher Einzelvollmacht versehenen<br />

an<strong>de</strong>ren Gesellschafter, einen Verwandten<br />

<strong>de</strong>r Steuerklassen I und II i. s. d.<br />

§ 15 Absatz 1 ErbStG, ein von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpflichtetes<br />

Mitglied <strong>de</strong>r steuer- o<strong>de</strong>r rechtsberaten<strong>de</strong>n<br />

Berufe, <strong>de</strong>n Beirat, vertreten<br />

durch <strong>de</strong>n Beiratsvorsitzen<strong>de</strong>n, ein Beiratsmitglied<br />

o<strong>de</strong>r durch einen Finanzdienstleister<br />

vertreten lassen. Das Recht<br />

auf eigene Teilnahme bleibt davon un-


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

berührt. Für die Hinzuziehung einer dieser<br />

Personen bedarf es ihres I<strong>de</strong>ntitätsnachweises.<br />

Finanzdienstleister wer<strong>de</strong>n<br />

als Vertreter in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

nur zugelassen, wenn sie<br />

<strong>de</strong>n Beitritt für einen o<strong>de</strong>r mehrere Gesellschafter<br />

vermittelt haben. Über die<br />

Zulassung an<strong>de</strong>rer Personen entschei<strong>de</strong>t<br />

die Gesellschafterversammlung mit<br />

einfacher Mehrheit.<br />

6. Ist eine ordnungsgemäß einberufene<br />

Gesellschafterversammlung beschlussunfähig,<br />

so hat die Geschäftsleitung<br />

innerhalb von zwei Wochen die Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Frist<br />

von min<strong>de</strong>stens einer Woche erneut<br />

zur Beschlussfassung über dieselben<br />

Tagesordnungspunkte einzuberufen.<br />

Die so einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist ohne Rücksicht auf die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen<br />

Gesellschafter für alle in <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

<strong>de</strong>r beschlussunfähig gewesenen<br />

Versammlung angegebenen<br />

Punkte beschlussfähig. Darauf ist in <strong>de</strong>r<br />

Einberufung ausdrücklich hinzuweisen.<br />

7. Die Gesellschafterversammlung wird<br />

durch die Geschäftsleitung geleitet.<br />

8. Über die Gesellschafterversammlung<br />

und die gefassten Beschlüsse ist durch<br />

die Geschäftsleitung eine Ergebnisnie<strong>de</strong>rschrift<br />

zu fertigen, die von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin zu unterzeichnen<br />

und allen Gesellschaftern zuzuleiten<br />

ist. Die Ergebnisnie<strong>de</strong>rschrift<br />

gilt als genehmigt, wenn nicht binnen<br />

eines Monats nach Aufgabe <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

zur Post beim or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Gericht eine Protokollanfechtungsklage<br />

gegen die Gesellschaft eingereicht wird.<br />

§ 8 Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung beschließt<br />

über:<br />

1. Die Beteiligung <strong>de</strong>r Gesellschaft zum<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Immobilieninvestition an<br />

an<strong>de</strong>ren Gesellschaften und <strong>de</strong>ren vertragliche<br />

Gestaltung. Die Beschlussvorlage<br />

hat die Anteilsquote <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

im Verhältnis zum stimmberechtigten<br />

Gesellschaftskapital <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft<br />

zu enthalten. Dies gilt nicht<br />

für die Gründung/die Beteiligung an<br />

reinen Vorratsgesellschaften.<br />

2. Die von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung vorzulegen<strong>de</strong>n<br />

Immobilienmo<strong>de</strong>rnisierungskonzepte.<br />

3. Die durchzuführen<strong>de</strong>n Investitionen,<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorgelegten<br />

Investitionspläne.<br />

4. Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Beendigung<br />

von Dauerschuldverhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Darlehensverträge, Mietverträge,<br />

Pachtverträge und Leasingverträge,<br />

soweit dies nicht mit <strong>de</strong>n Investitionen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m dafür benötigten<br />

mittelbaren o<strong>de</strong>r unmittelbaren<br />

Fremdkapital in Zusammenhang steht.<br />

5. Die Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen.<br />

6. Die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses,<br />

die Entnahmen sowie die Entlastung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

7. Die Wahl und Entlastung eines Beirats.<br />

8. Die Führung von Aktivprozessen und<br />

Prozess been<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Handlungen und<br />

Erklärungen ab einem Streitwert von<br />

500.000 Euro.<br />

9. Den Verkauf von mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

gehaltenen Immobilien <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft. Ausgenommen ist <strong>de</strong>r Verkauf<br />

von über eine Kapitalgesellschaft<br />

mittelbar gehaltenen Immobilien. Hier<br />

ist die entsprechen<strong>de</strong> Auflage gemäß<br />

Satzung <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft maßgebend.<br />

10. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

11. Die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

gemäß § 1 UmwG.<br />

12. Eine eventuelle Notierung (Listung)<br />

an <strong>de</strong>r Börse und/o<strong>de</strong>r Börsengang <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft (IPO).<br />

13. Entlastung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

14. Stimmabgabe <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung von<br />

Tochtergesellschaften über vorgenannte<br />

Punkte.<br />

15. Sowie alle sonstigen von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Beirat zur Beschlussfassung<br />

vorgelegten Angelegenheiten.<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Entscheidungen in Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft treffen die Gesellschafter<br />

durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />

wer<strong>de</strong>n in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst.<br />

2. Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung<br />

bedarf es nicht, wenn die<br />

Geschäftsleitung eine Beschlussfassung<br />

in schriftlicher Form verlangt. Die Auffor<strong>de</strong>rung<br />

hierzu ist unter Mitteilung<br />

sämtlicher Beschlussgegenstän<strong>de</strong> mit<br />

einem Beschlussvorschlag und dazugehörigen<br />

aussagefähigen Erläuterungen,<br />

<strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>s Abstimmverfahrens<br />

sowie <strong>de</strong>r Frist zur Stimmabgabe<br />

einschließlich <strong>de</strong>s letzten Abstimmungstages<br />

an die Gesellschafter zu<br />

richten. Die Frist zur Stimmabgabe muss<br />

min<strong>de</strong>stens drei Wochen, bei außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Gesellschafterversammlungen<br />

min<strong>de</strong>stens eine Woche betragen.<br />

Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n nur Stimmabgaben,<br />

die bis zum letzten Abstimmungstag<br />

bei <strong>de</strong>r Gesellschaft eingegangen<br />

sind. Die Nichtbeantwortung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung<br />

zur Stimmabgabe gilt ebenso<br />

wie verspätet eingegangene Stimmabgaben<br />

als Enthaltung.<br />

3. Die Geschäftsleitung ist berechtigt,<br />

im Einzelfall und nach eigenem Ermessen<br />

im Umlaufverfahren die Frist zur Abgabe<br />

<strong>de</strong>r Stimmen einmalig und angemessen,<br />

längstens bis zu sechs Wochen<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r ersten Frist zur Stimmabgabe<br />

zu verlängern, um <strong>de</strong>n fristgerechten<br />

Eingang weiterer Stimmabgaben<br />

zu ermöglichen. Voraussetzung ist,<br />

dass mit <strong>de</strong>r ersten Ladung auf diese<br />

Möglichkeit hingewiesen wur<strong>de</strong> und die<br />

Fristverlängerung mit o<strong>de</strong>r nach Ablauf<br />

173


<strong>de</strong>r ersten Frist zur ersten Stimmabgabe<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftern mitgeteilt wird.<br />

4. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind<br />

mit Eingang <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Stimmen<br />

bei <strong>de</strong>r Gesellschaft mit Ablauf <strong>de</strong>s letzten,<br />

gegebenenfalls nach Absatz 3 verlängerten<br />

Abstimmungstages gefasst.<br />

Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren<br />

sind nur wirksam, wenn min<strong>de</strong>stens<br />

30 Prozent <strong>de</strong>r Stimmen aller<br />

Gesellschafter an <strong>de</strong>r Abstimmung teilnehmen<br />

(Beteiligungsquorum). Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

nach <strong>de</strong>n Absätzen 6,<br />

7 und 8 bleiben hiervon unberührt.<br />

5. Über die im Umlaufverfahren gefassten<br />

Beschlüsse hat die Geschäftsleitung<br />

eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu fertigen und diese<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftern zuzuleiten. Die<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift gilt als genehmigt, wenn<br />

nicht binnen eines Monats nach Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift zur Post beim<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Gericht eine Protokollanfechtungsklage<br />

gegen die Gesellschaft<br />

eingereicht wird.<br />

6. Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n, soweit<br />

das Gesetz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag<br />

nicht eine an<strong>de</strong>re Mehrheit vorsehen,<br />

mit <strong>de</strong>r einfachen Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

7. Folgen<strong>de</strong> Beschlüsse bedürfen <strong>de</strong>r<br />

qualifizierten Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r<br />

sich an <strong>de</strong>r Abstimmung beteiligen<strong>de</strong>n<br />

Stimmen, wobei Stimmenthaltungen<br />

als nicht abgegeben zählen:<br />

f) Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

und im Falle von negativen Abweichungen<br />

bei <strong>de</strong>n Investitionskriterien<br />

gemäß § 5 für Objektvorschläge mit<br />

Einzelfallentscheidung ohne eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r vorgenannten Auswahlkriterien<br />

in diesem Vertrag.<br />

g) Ausschluss eines Kommanditisten aus<br />

wichtigem Grund außerhalb <strong>de</strong>s Anwendungsbereichs<br />

<strong>de</strong>s § 3 Absatz 7.<br />

h) Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft gemäß<br />

§ 1 UmwG.<br />

i) Übernahme von Bürgschaften, Abschluss<br />

von Garantieverträgen, Schuldbeitritten,<br />

Abgabe von Patronats-<br />

174<br />

erklärungen und die Übernahme jeglicher<br />

sonstiger Sicherheiten einschließlich<br />

solcher zugunsten von Gesellschaftern,<br />

wenn dies nicht im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

gemäß § 8 Absatz 3 beschlossenen Investitionsplanes<br />

vorgesehen ist.<br />

j) Der Verkauf von mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

gehaltenen Immobilien <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Ausgenommen ist <strong>de</strong>r Verkauf<br />

von über eine Kapitalgesellschaft<br />

mittelbar gehaltenen Immobilien. Hier<br />

ist die entsprechen<strong>de</strong> Auflage gemäß<br />

Satzung <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft maßgebend.<br />

k) Die Beteiligung an einer ausländischen<br />

Gesellschaft.<br />

l) Die Beteiligung <strong>de</strong>r Gesellschaft zum<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Immobilieninvestition an<br />

an<strong>de</strong>ren Gesellschaften (Share-Deal)<br />

und <strong>de</strong>ren vertragliche Gestaltung. Die<br />

Beschlussvorlage hat die Anteilsquote<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung im Verhältnis zum<br />

stimmberechtigten Gesellschaftskapital<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft zu<br />

enthalten.<br />

8. Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht<br />

begrün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

än<strong>de</strong>rn, bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

aller Gesellschafter.<br />

9. Je 1.000 Euro Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />

gewähren eine Stimme.<br />

Solange ein Gesellschafter seine Beitrittserklärung<br />

noch wi<strong>de</strong>rrufen kann, ruht<br />

sein Stimmrecht. Der persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin steht eine Stimme<br />

zu.<br />

10. Die Anfechtung von Beschlüssen<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat nach Zugang <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

durch Einreichung einer Klage<br />

beim or<strong>de</strong>ntlichen Gericht gegen die<br />

Gesellschaft geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 10 Auskunfts- und Einsichtsrechte,<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

1. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann in Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft Auskunft<br />

von <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern,<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur,<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und gegebenenfalls<br />

<strong>de</strong>m Beirat verlangen. Die<br />

Geschäftsleitung ist <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur,<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

gegebenenfalls <strong>de</strong>m Beirat auskunftspflichtig.<br />

Kommen die Treuhän<strong>de</strong>rin, <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendungskontrolleur, gegebenenfalls<br />

<strong>de</strong>r Beirat o<strong>de</strong>r die Geschäftsleitung<br />

einem zulässigen Auskunftsverlangen<br />

nicht binnen angemessener Frist<br />

nach, kann <strong>de</strong>r Gesellschafter selbst<br />

o<strong>de</strong>r auf seine Kosten ein von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpflichteter<br />

Sachverständiger (Rechtsanwalt,<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) Einsichtnahme<br />

in die Bücher und Schriften<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft nehmen. Die Rechte <strong>de</strong>r<br />

Kommanditisten nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>r §§ 164 und 166 HGB bleiben unberührt.<br />

2. Die Geschäftsleitung darf dann gegenüber<br />

einem Kommanditisten die<br />

Erteilung von Auskünften und die Einsichtnahme<br />

in die Bücher und Schriften<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft verweigern, wenn zu<br />

befürchten ist, dass <strong>de</strong>r Kommanditist<br />

diese Rechte zu gesellschaftsfrem<strong>de</strong>n<br />

Zwecken ausübt und dadurch <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ein nicht unerheblicher Nachteil<br />

droht.<br />

3. Alle Gesellschafter haben über vertrauliche<br />

Angaben und Geheimnisse <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,<br />

wie insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Informationen über Objektvorschläge<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

zur Investitionsentscheidung, Dritten<br />

gegenüber Stillschweigen zu bewahren<br />

und nicht für sich selbst o<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>ne<br />

Personen/Unternehmen außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zu nutzen. Von <strong>de</strong>r Verschwiegenheitsverpflichtung<br />

umfasst,<br />

sind insbeson<strong>de</strong>re auch die Namen und<br />

persönliche Daten <strong>de</strong>r Mitgesellschafter.<br />

An<strong>de</strong>rnfalls ist <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

verpflichtet, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen.


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

4. Die Geschäftsleitung ist in Abweichung<br />

von Absatz 3 allerdings ermächtigt,<br />

Anlageberatern, Analysten und <strong>de</strong>n<br />

Rechts- und Steuerberatern von Beitrittsinteressenten<br />

Daten zur Leistungsbilanz<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft, zu <strong>de</strong>n bereits<br />

angekauften Objekten und die Jahresabschlüsse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

5. Treugeber-Kommanditisten stehen<br />

unmittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligten<br />

Kommanditisten auch hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Regelungen dieses Abschnitts<br />

gleich.<br />

§ 11 Jahresabschluss<br />

1. Die geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

sind gehalten, die Bilanz sowie die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Fristen aufzustellen<br />

und zu unterzeichnen. Für die Aufstellung<br />

<strong>de</strong>r Bilanz sowie <strong>de</strong>r Gewinn- und<br />

Verlustrechnung gelten die gesetzlichen<br />

Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung.<br />

2. Die Geschäftsleitung hat <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />

einem Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r<br />

einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zur vollumfänglichen Prüfung vorzulegen,<br />

soweit sie hierzu gesetzlich verpflichtet<br />

ist.<br />

3. Der Jahresabschluss in Kurzform ist<br />

allen Gesellschaftern zuzuleiten. Dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur ist <strong>de</strong>r<br />

Prüfungsbericht <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu übermitteln.<br />

4. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet,<br />

bei Beteiligungsunternehmen die Bestellung<br />

<strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>rselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gemäß § 11 Absatz 2 für die Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Jahresabschlusses herbeizuführen,<br />

soweit auch im Beteiligungsunternehmen<br />

die gesetzliche Pflicht zur<br />

Jahresabschlussprüfung besteht.<br />

§ 12 Tätigkeitsvergütungen<br />

Vergütungen für die Fondskonzeption<br />

und -platzierung<br />

1. Für die Konzeption <strong>de</strong>s Emissionsprospektes<br />

erhält die von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin beauftragte<br />

Konzeptionärin, die <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH,<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

1 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf die gezeichneten<br />

Kommanditbeteiligungen (ohne Agio).<br />

Diese Vergütung ist nach Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen ersten Rate von 20 % zuzüglich<br />

5 % Agio <strong>de</strong>s jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals fällig. Mit dieser<br />

Vergütung sind auch die Leistungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s<br />

Emissionsprospektes und Begleitbroschüren<br />

(Flyer) wie Layout, Texte, Grafik,<br />

Recherchen, Druck u. Ä. abgegolten.<br />

2. Für Marketingtätigkeiten erhält die<br />

von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

beauftragte <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH außer<strong>de</strong>m<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 1,5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf die gezeichneten<br />

Kommanditbeteiligungen (ohne<br />

Agio). Diese Vergütung ist nach Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen ersten Rate von 20 %<br />

zuzüglich 5 % Agio <strong>de</strong>s jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals fällig.<br />

3. Für Tätigkeiten im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Durchführung von Veranstaltungen,<br />

IT-Dienstleistungen und sonstigen<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Vertriebs erhält<br />

die <strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH eine bei Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen ersten Rate von<br />

20 % zuzüglich 5 % Agio <strong>de</strong>s jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals fällige<br />

Vergütung in Höhe von 1 % zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer, bezogen<br />

auf die gezeichneten Kommanditbeteiligungen<br />

(ohne Agio).<br />

4. Für die Vermittlung von Kommanditbeteiligungen<br />

wird die Gesellschaft<br />

Personen und/o<strong>de</strong>r Gesellschaften mit<br />

<strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>s Eigenkapitals beauftragen<br />

und gemäß abzuschließen<strong>de</strong>n<br />

Eigenkapitalbeschaffungsverträgen eine<br />

Vergütung in Höhe von 7,5 % <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio)<br />

sowie einen weiteren Betrag in Höhe <strong>de</strong>s<br />

Agios von 5 % bezogen auf das vermittelte<br />

Kommanditkapital (ohne Agio) zahlen.<br />

Die Vergütung ist fällig mit Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r ersten Rate von 20 % zuzüglich 5 %<br />

Agio <strong>de</strong>r jeweiligen Kommanditeinlage.<br />

5. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Platzierungsphase<br />

eine zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

fällige einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,35 %, bezogen auf<br />

das rechtswirksam von Investoren zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,3 %, bezogen auf das<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe<br />

von 0,2 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 75<br />

Mio. Euro und in Höhe von 0,15 % bezogen<br />

auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />

Kapitals verlangen.<br />

6. Für die Mittelverwendungskontrolle<br />

während <strong>de</strong>r Platzierungsphase erhält<br />

<strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur eine<br />

jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong> fällige,<br />

jährliche Vergütung (pro rata temporis)<br />

in Höhe von 0,3 %, bezogen auf<br />

das rechtswirksam von Investoren zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,28 %, bezogen auf das<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe<br />

von 0,25 %, bezogen auf das darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,21 %,<br />

bezogen auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital, jeweils zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen Kapitals<br />

verlangen.<br />

7. Für die Genehmigung nach <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

hat die Gesellschaft behördliche<br />

Gebühren nach <strong>de</strong>m einschlägigen<br />

Gebührenverzeichnis zu entrichten.<br />

175


Vergütungen für die Fondsverwaltung<br />

8. Für das Fondsmanagement erhält die<br />

von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

insoweit beauftragte <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement<br />

GmbH eine jährliche Vergütung<br />

(pro rata temporis) in Höhe von 0,25 %<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

gezeichnete Kommanditkapital (ohne<br />

Agio). Die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH<br />

kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />

Kapitals verlangen.<br />

9. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase eine jeweils<br />

zu einem Viertel zum 31.03., 30.06.,<br />

30.09. und 31.12. eines Jahres fällige<br />

jährliche Vergütung (pro rata temporis)<br />

in Höhe von 0,09 %, bezogen auf das<br />

rechtswirksam von Investoren zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,07 %, bezogen auf das<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,07 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer, welche sich<br />

für die Geschäftsjahre <strong>de</strong>s Portfolioverkaufs,<br />

<strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs und<br />

<strong>de</strong>r Liquidation um 0,14 %, bezogen auf<br />

das rechtswirksam von Investoren zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,11 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,08 %, bezogen auf das darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,08 % bezogen auf das 75 Mio. Euro<br />

übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

erhöht.<br />

176<br />

10. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

erhält nach Beendigung <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

eine jeweils anteilig zum<br />

Quartalsen<strong>de</strong> fällige, jährliche Vergütung<br />

(pro rata temporis) in Höhe von<br />

0,3 %, bezogen auf das rechtswirksam<br />

von Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe<br />

von 0,28 %, bezogen auf das darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,25 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. euro, und in Höhe von 0,21 %,<br />

bezogen auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital, jeweils zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Diese Vergütung ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015<br />

mit jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

11. Für die laufen<strong>de</strong> Rechtsberatung,<br />

Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschlüsse,<br />

Steuererklärungen, gegebenenfalls<br />

Rechtsbehelfe und Begleitung<br />

von Betriebsprüfungen fallen Kosten<br />

gemäß geson<strong>de</strong>rtem Vertrag an. Für die<br />

Aktualisierung <strong>de</strong>r Planprognose nach<br />

Vollinvestition wird die Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>m insoweit beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />

30.000 Euro (in Worten:<br />

Dreißigtausend Euro) zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer bezahlen. Es ist<br />

mit Fertigstellung <strong>de</strong>r aktualisierten<br />

Planprognose zur Zahlung fällig.<br />

Vergütungen für die Immobilieninvestition<br />

und -sanierung, Vermietung<br />

und Finanzierung<br />

12. Für die Durchführung einer technischen<br />

und kaufmännischen Due-Diligence-Prüfung<br />

erhält die von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin beauftragte<br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH im<br />

Falle <strong>de</strong>s Objektankaufs durch die Gesellschaft<br />

bzw. eine Objekttochtergesellschaft<br />

eine mit Vorlage <strong>de</strong>r Due-Diligence-Prüfung<br />

fällige Vergütung in<br />

Höhe von 2 %, bezogen auf <strong>de</strong>n notariellen<br />

Kaufpreis, zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer.<br />

13. Für die Beschaffung einer Objektfremdfinanzierung<br />

erhält die von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin beauftragte<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien AG im<br />

Falle <strong>de</strong>s Abschlusses eines Darlehensvertrages<br />

durch die Gesellschaft bzw.<br />

eine Objekttochtergesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von 1,8 %, bezogen auf<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Darlehensbetrag, gegebenenfalls<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

Diese Vergütung ist unabhängig<br />

von einer gegebenenfalls nach<br />

Absatz 14 anfallen<strong>de</strong>n Avalvergütung.<br />

14. Hat die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

o<strong>de</strong>r eine mit ihr mittelbar<br />

o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne Person<br />

o<strong>de</strong>r ein mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen auf Verlangen<br />

<strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n Kreditinstituts/-institute<br />

die Bürgschaft für die<br />

gesamten o<strong>de</strong>r für einen Teil <strong>de</strong>r an die<br />

Gesellschaft o<strong>de</strong>r an eine ihrer Tochtergesellschaften<br />

zur Immobilienfinanzierung<br />

ausgereichten Darlehen übernommen,<br />

so erhält sie hierfür – beschränkt<br />

auf maximal 1/3 <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft (Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten<br />

I) – eine Vergütung von 0,5 % <strong>de</strong>s<br />

jeweils verbürgten Darlehensbetrages.<br />

Die jeweilige Avalvergütung ist im Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Bürgschaft zur Zahlung fällig.<br />

15. Baubetreuungsleistungen darf die<br />

von <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

mit <strong>de</strong>r Erbringung dieser Leistungen<br />

beauftragte Gesellschaft, auch<br />

wenn es sich bei dieser um die <strong>ZBI</strong> Baubetreuungs<br />

GmbH han<strong>de</strong>lt, nach hoai<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft abrechnen.<br />

16. Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH<br />

vermittelt <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>n<br />

Objekttochtergesellschaften als Makler<br />

<strong>de</strong>n Ankauf von Immobilien. Ihr wird dafür<br />

von <strong>de</strong>r erwerben<strong>de</strong>n Gesellschaft<br />

eine mit Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Kaufvertrages fällige Maklercourtage<br />

bezahlt. Diese darf 3 % <strong>de</strong>s notariellen<br />

Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer nicht überschreiten.<br />

Wird ein Objekt im Wege <strong>de</strong>r Zwangsversteigerung<br />

erworben, bezahlt die Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>r Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH eine Provision in Höhe von 3 %<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten<strong>de</strong>n Gebots<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

wenn die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH <strong>de</strong>r Gesellschaft die Gelegenheit<br />

zur Teilnahme an <strong>de</strong>r öffentlichen Versteigerung<br />

nachgewiesen hat.


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

17. Für Vermietungsmaklertätigkeit bezahlt<br />

die Gesellschaft <strong>de</strong>n tätigen Vermietungsmaklern<br />

– auch wenn es sich<br />

bei diesem um die F & M Finanzierungsund<br />

Mietgesellschaft mbH han<strong>de</strong>lt – die<br />

marktübliche Maklervergütung, maximal<br />

jedoch 2,25 Nettomonatsmieten<br />

bei Wohnimmobilien und maximal 2,5<br />

Nettomonatsmieten bei Gewerbeimmobilien<br />

bezogen auf die vermittelten<br />

Räumlichkeiten jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Die Maklervergütung<br />

ist mit Abschluss <strong>de</strong>s jeweils<br />

vermittelten Mietvertrages zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Vergütungen für das Asset Management,<br />

Immobilienbewertung und<br />

Haus- und Mietverwaltung<br />

18. Für das Asset Management erhält die<br />

von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

insoweit beauftragte <strong>ZBI</strong> Asset Management<br />

GmbH eine jährliche Vergütung<br />

(pro rata temporis) für die Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar gehaltenen<br />

Immobilien (Fondsimmobilien)<br />

in Höhe von 1,5 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, bezogen auf die im Jahresabschluss<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer<br />

Objekttochtergesellschaften ausgewiesenen<br />

Nettokaltmietenumsätze, Stellplatzmietumsätze<br />

und Garagenmietumsätze<br />

Die <strong>ZBI</strong> Asset Management<br />

GmbH kann monatlich angemessene<br />

Abschlagszahlungen verlangen.<br />

Darüber hinaus fallen zu Lasten <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aufgrund geson<strong>de</strong>rt abzuschließen<strong>de</strong>r<br />

Verträge und Vereinbarungen<br />

Kosten für die Miet- und Hausverwaltung<br />

und ab 2014 Kosten für die<br />

laufen<strong>de</strong> Immobilienbewertung an.<br />

Übernimmt die Hausverwaltung das gerichtliche<br />

Mahn- und Klageverfahren, so<br />

ist sie gemäß <strong>de</strong>r einschlägigen Gebührenordnung<br />

(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)<br />

zu vergüten.<br />

Vergütungen für die Immobilienverkäufe<br />

19. Für das Handling von Fondsimmobilienverkäufen<br />

erhält die Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH eine Zahlung in Höhe<br />

von 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Abgabepreis <strong>de</strong>r verkauften Fondsimmobilie.<br />

Dieser Betrag ist jeweils fällig<br />

mit Eingang <strong>de</strong>s Kaufpreises bei <strong>de</strong>r verkaufen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaft.<br />

20. Dem <strong>de</strong>n Verkauf von Fondsimmobilien<br />

vermitteln<strong>de</strong>n Makler – auch<br />

wenn es sich bei diesem um die Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH o<strong>de</strong>r um ein<br />

mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r um eine<br />

mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne<br />

Person han<strong>de</strong>lt – wird eine mit<br />

Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten Verkaufsvertrages<br />

fällige Maklercourtage bezahlt,<br />

soweit diese 3 % <strong>de</strong>s jeweiligen Abgabepreises<br />

<strong>de</strong>r verkauften Fondsimmobilie<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

nicht überschreitet. Eine höhere Maklervergütung<br />

kann von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für <strong>de</strong>n Einzelfall beschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Allgemeine Regelungen<br />

21. Die Vergütungen gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Absätzen 12 bis 20 sollen von<br />

<strong>de</strong>r die jeweilige Immobilie erwerben<strong>de</strong>n<br />

und halten<strong>de</strong>n Objekttochtergesellschaft<br />

getragen wer<strong>de</strong>n. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin wird in ihrer<br />

Eigenschaft als Komplementärin und<br />

Vertreterin <strong>de</strong>s Hauptgesellschafters<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objekttochtergesellschaft<br />

sicherstellen, dass zwischen <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Objekttochtergesellschaft und <strong>de</strong>m<br />

Vergütungsempfänger im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />

Leistungserbringung entsprechen<strong>de</strong> Verträge<br />

abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

22. Die Vergütungen gemäß vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Absätzen 1, 2, 3, 5 und 6 sind vom<br />

Zahlungsempfänger an die Gesellschaft<br />

zinslos zurückzuzahlen, sofern bis zum<br />

21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />

von 10 Mio. Euro gezeichnet<br />

ist und <strong>de</strong>shalb die Gesellschaft<br />

rückabgewickelt wird.<br />

§ 13 Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses<br />

1. Die alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin erhält<br />

<strong>de</strong>n in § 14 <strong>de</strong>finierten Vorausgewinn<br />

vorab zugewiesen.<br />

2. Am laufen<strong>de</strong>n Verlust sind persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter nicht beteiligt.<br />

Verluste, die in <strong>de</strong>r Liquidation entstehen,<br />

bekommen sie in <strong>de</strong>m Maße zugewiesen,<br />

in <strong>de</strong>m sie am Jahresergebnis<br />

gemäß <strong>de</strong>m nächsten Jahresabschluss<br />

und gegebenenfalls weiteren folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahresabschlüssen beteiligt sind.<br />

3. Ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r Vorausgewinne<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Verlust wird im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten I auf alle<br />

Kommanditisten verteilt. Ein negatives<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s ersten Rumpfgeschäftsjahres<br />

wird allen Kommanditisten unabhängig<br />

vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beitrittes<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I zugerechnet.<br />

4. Ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r Vorausgewinne<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Gewinn wird im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten I solange<br />

ausschließlich auf die Kommanditisten<br />

verteilt, bis ihnen Gewinne in Höhe<br />

<strong>de</strong>r anfänglich gemäß Absatz 3 unter<br />

ihnen verteilten Verluste zugewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

5. Haben die Kommanditisten Gewinne<br />

in Höhe <strong>de</strong>r anfänglich unter ihnen<br />

verteilten Verluste zugewiesen bekommen,<br />

wird ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r<br />

Vorausgewinne verbleiben<strong>de</strong>r Restgewinn<br />

wie folgt verteilt:<br />

Ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r Vorausgewinne<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Restgewinn wird<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten I so<br />

lange auf die Kommanditisten verteilt,<br />

bis je<strong>de</strong>r Kommanditist Gewinne<br />

in Höhe einer ab <strong>de</strong>m vierten auf die<br />

Einzahlung <strong>de</strong>s zu verzinsen<strong>de</strong>n Kommanditkapitals<br />

folgen<strong>de</strong>n Monatsersten<br />

beginnen<strong>de</strong>n nachläufigen Verzinsung<br />

seines auf <strong>de</strong>n Kapitalkonten I<br />

und II <strong>de</strong>s jeweiligen Kommanditisten<br />

zum 31.12. <strong>de</strong>s jeweiligen Geschäftsjahres<br />

ausgewiesenen, tatsächlich einbezahlten<br />

und nicht zurückbezahlten<br />

Kommanditkapitals erhalten hat. Entnahmen<br />

gemäß § 15 Absatz 3 zählen<br />

nicht als Kapitalrückzahlungen im Sinne<br />

<strong>de</strong>s vorherigen Satzes. Der Zinssatz<br />

beträgt für die Zeit vom 01.01.2013<br />

bis 31.12.2013 4 % p. a., und ab <strong>de</strong>m<br />

01.01.2014 7,5 % p. a.<br />

177


Haben die Kommanditisten die Gewinnzuteilung<br />

erhalten, wird <strong>de</strong>r nach Verbuchung<br />

<strong>de</strong>r Vorausgewinne verbleiben<strong>de</strong><br />

Restgewinn zu 50 % im Verhältnis <strong>de</strong>r<br />

Kapitalkonten I auf die Kommanditisten<br />

verteilt und zu 50 % <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin zugewiesen.<br />

6. Die in <strong>de</strong>n Absätzen 4 und 5 <strong>de</strong>finierten<br />

Ergebniszuweisungsgrenzwerte beziehen<br />

sich nicht auf das konkret zu verteilen<strong>de</strong><br />

Jahresergebnis, son<strong>de</strong>rn auf die<br />

während <strong>de</strong>r gesamten Laufzeit <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft <strong>de</strong>m jeweiligen Gewinnberechtigten<br />

zugewiesenen Betriebsergebnisse.<br />

7. Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben (wie Reisekosten,<br />

Bewirtung o<strong>de</strong>r Darlehenszinsen<br />

für eine evtl. teilweise Refinanzierung<br />

<strong>de</strong>r Kommanditeinlage) o<strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen muss je<strong>de</strong>r<br />

Kommanditist und Treugeber spätestens<br />

am 31.03. <strong>de</strong>s auf ein Geschäftsjahr<br />

folgen<strong>de</strong>n Jahres <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

schriftlich bekannt geben. Die<br />

Geschäftsleitung bedient sich zur Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Verpflichtungen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eines Steuerberaters<br />

o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfers. Der entsprechen<strong>de</strong><br />

Dienstleistungsvertrag sieht vor,<br />

dass später gemel<strong>de</strong>te Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

/ Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

nur gegen Zusatzhonorar bearbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Mehrkosten treffen <strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter. Die Zulassung nachträglich<br />

gemel<strong>de</strong>ter Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

/ Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

kann die Geschäftsleitung von <strong>de</strong>r vorschussweisen<br />

Zahlung dieser Kosten abhängig<br />

machen.<br />

§ 14 Vorausgewinn<br />

Die alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin erhält<br />

als Vorausgewinn eine jährliche<br />

Haftungsvergütung in Höhe von 1.800<br />

Euro (in Worten: Eintausendachthun<strong>de</strong>rt<br />

euro) pro rata temporis zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

§ 15 Entnahmen<br />

178<br />

1. Über die Entnahmen entschei<strong>de</strong>t die<br />

Gesellschafterversammlung auf <strong>de</strong>r Basis<br />

eines Vorschlages <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

mit einfacher Mehrheit, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

die folgen<strong>de</strong>n Absätze regeln etwas an<strong>de</strong>res.<br />

2. Entnahmen sind nur zulässig, wenn<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve verbleibt. Über die<br />

Angemessenheit <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve<br />

entschei<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung. Sie<br />

hat ihre Entscheidung für <strong>de</strong>n Einzelfall<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

3. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

für Kommanditisten eine angemessene<br />

Entnahme von bis zu 6 % – jedoch<br />

in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren 2013 bis 2015<br />

nur bis zu 4 % und in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />

2016, 2017, 2018, 2019 und<br />

2020 nur bis zu 5 % – p. a. <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n<br />

Kapitalkonten I und II <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Kommanditisten zum 31.12. <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Geschäftsjahres ausgewiesenen,<br />

tatsächlich einbezahlten und nicht zurückbezahlten<br />

Kommanditkapitals, gemäß<br />

individuellem Beitritt, beginnend<br />

jedoch nicht vor <strong>de</strong>m vierten auf die<br />

Einzahlung <strong>de</strong>s zu verzinsen<strong>de</strong>n Kommanditkapitals<br />

folgen<strong>de</strong>n Monatsersten,<br />

ohne Gesellschafterbeschluss in<br />

drei Raten zum 31.03, 31.07. und 30.11.<br />

<strong>de</strong>s Jahres auszuzahlen. Nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Investitionsphase ist die Geschäftsleitung<br />

ermächtigt, die Entnahmen<br />

ohne Gesellschafterbeschluss nach<br />

ihrer Wahl auch in monatlichen Raten<br />

auszubezahlen.<br />

4. Die alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin darf<br />

die ihr gemäß § 14 zustehen<strong>de</strong> Haftungsvergütung<br />

am letzten Tag eines je<strong>de</strong>n<br />

Monates in Teilbeträgen von jeweils 1/12<br />

entnehmen.<br />

5. Soweit Liquiditätsüberschüsse entnommen<br />

wer<strong>de</strong>n, welche <strong>de</strong>n kumulierten<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlichen Jahresergebnissen<br />

entsprechen, wer<strong>de</strong>n diese in <strong>de</strong>m<br />

Verhältnis ausgekehrt, wie es <strong>de</strong>r Gewinnverteilung<br />

gemäß § 13 entspricht.<br />

Die Entnahme erfolgt unabhängig von<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>r Entnahme<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />

und berücksichtigt auch die Vorausgewinnzuweisungen<br />

<strong>de</strong>s § 14, individuell<br />

berechnet für je<strong>de</strong>n Gesellschafter.<br />

6. Verursacht ein Gesellschafter durch<br />

Entnahmen in seinem Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen<br />

wegen § 4 Absatz 4a EStG<br />

für die Gesellschaft nicht abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben, so gehen die<br />

daraus folgen<strong>de</strong>n steuerlichen Folgen<br />

(Gewinnerhöhung, gegebenenfalls Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Gewerbesteuer) zu Lasten<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters, <strong>de</strong>r durch seine<br />

Überentnahmen im Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen<br />

die Nichtabzugsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Betriebsausgaben verursacht hat.<br />

§ 16 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

1. Die Veräußerung <strong>de</strong>s Geschäftsanteils<br />

ist grundsätzlich nur zum 31.12.,<br />

24:00 Uhr/01.01., 0:00 Uhr, eines je<strong>de</strong>n<br />

Jahres möglich. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

kann seinen Gesellschaftsanteil übertragen<br />

o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen. Verfügungen über Teile <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsanteiles sind nur zulässig,<br />

wenn <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Verfügung betroffene Gesellschaftsanteil<br />

min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro beträgt<br />

und durch 1.000 teilbar ist. Die Übertragung<br />

o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung über<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftsanteil einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Verpfändung bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin, <strong>de</strong>r die beabsichtigte<br />

Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung<br />

zum Zwecke <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

in angemessener Zeit vorab<br />

schriftlich anzuzeigen ist. Die Zustimmung<br />

kann nur aus wichtigem Grund<br />

versagt wer<strong>de</strong>n, als <strong>de</strong>r stets ein fälliger<br />

Zahlungsanspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gegen <strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

gilt. Für die erstmalige Verpfändung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung zum Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Refinanzierung an ein inländisches<br />

Kreditinstitut gilt die Zustimmung als<br />

erteilt. En<strong>de</strong>t das Treuhandverhältnis<br />

zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und einem<br />

Treugeber-Kommanditisten, gleich aus<br />

welchem Grun<strong>de</strong> und ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Treuhandvertrages verpflichtet, die<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene Beteiligung<br />

auf <strong>de</strong>n Treugeber-Kommanditisten<br />

o<strong>de</strong>r auf einen von diesem benannten<br />

Ersatztreuhän<strong>de</strong>r zu übertragen, so


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

gilt die erfor<strong>de</strong>rliche Zustimmung als<br />

erteilt.<br />

2. Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

sonstigen Übergangs <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils<br />

auf einen Dritten wer<strong>de</strong>n die<br />

Gesellschafterkonten unverän<strong>de</strong>rt und<br />

einheitlich fortgeführt.<br />

3. Der übertragen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

bzw., für diesen selbstschuldnerisch<br />

haftend, <strong>de</strong>r eintreten<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

stellt die Gesellschaft und die Gesellschafter<br />

von allen aus <strong>de</strong>m Übergang<br />

resultieren<strong>de</strong>n Nachteilen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

von einem etwaigen Steuermehraufwand,<br />

frei.<br />

4. Für Kosten einer Übertragung o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Verfügung über Gesellschaftsanteile,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen,<br />

haften im Verhältnis zur Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>r übertragen<strong>de</strong> Gesellschafter und<br />

<strong>de</strong>r Neugesellschafter gesamtschuldnerisch.<br />

Die Geschäftsleitung ist berechtigt,<br />

eine Verwaltungsgebühr in<br />

Höhe von pauschal 250 Euro (in Worten:<br />

Zweihun<strong>de</strong>rtfünfzig Euro) zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />

zu erheben, für die ebenfalls <strong>de</strong>r Übertragen<strong>de</strong><br />

und <strong>de</strong>r Neugesellschafter<br />

gesamtschuldnerisch haften. Die Geschäftsleitung<br />

ist berechtigt, bei Zahlungsverzug<br />

die Kosten mit Entnahmen<br />

<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gesellschafters zu<br />

verrechnen.<br />

5. Die Übertragung von treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kommanditanteilen durch<br />

die Treuhandkommanditistin ist nur zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r gleichzeitigen Übertragung<br />

<strong>de</strong>r Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>m<br />

mit <strong>de</strong>m jeweiligen Treugeber und <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin abzuschließen<strong>de</strong>n Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag möglich.<br />

Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übertragung<br />

hat die Treuhän<strong>de</strong>rin Anspruch auf<br />

eine Vergütung in Höhe von pauschal<br />

250 Euro (in Worten: Zweihun<strong>de</strong>rtfünfzig<br />

Euro) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

§ 17 Erbfolge<br />

1. Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters<br />

wird die Gesellschaft von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern mit <strong>de</strong>n<br />

nachrücken<strong>de</strong>n Erben <strong>de</strong>s verstorbenen<br />

Gesellschafters fortgesetzt. Die<br />

Erben haben sich durch Vorlage eines<br />

notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll<br />

o<strong>de</strong>r eines Erbscheines<br />

jeweils im Original o<strong>de</strong>r in beglaubigter<br />

Kopie zu legitimieren.<br />

2. Rücken mehrere Erben, die bislang<br />

noch nicht an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt<br />

waren, in die Gesellschafterstellung <strong>de</strong>s<br />

Erblassers ein, so können sie die aus <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n<br />

Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte<br />

nur einheitlich durch einen<br />

gemeinsamen Vertreter ausüben. Die<br />

Erben sind verpflichtet, unverzüglich<br />

einen solchen gemeinsamen Vertreter<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft zu benennen.<br />

Gemeinsamer Vertreter kann nur<br />

ein Gesellschafter/Erbe o<strong>de</strong>r ein kraft<br />

Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtetes<br />

Mitglied <strong>de</strong>r rechts-, wirtschaftso<strong>de</strong>r<br />

steuerberaten<strong>de</strong>n Berufe sein.<br />

3. Soll eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung unter<br />

<strong>de</strong>n Erben erfolgen, müssen die sich<br />

nach Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ergeben<strong>de</strong>n<br />

einzelnen Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage)<br />

min<strong>de</strong>stens einen Betrag<br />

von 10.000 Euro aufweisen und durch<br />

1.000 teilbar sein. Ist dies nicht möglich,<br />

kann eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht erfolgen,<br />

und die Erben haben sich weiter<br />

durch einen einheitlichen Vertreter vertreten<br />

zu lassen.<br />

4. Solange die Erben sich nicht gemäß<br />

Absatz 1 legitimiert haben und/o<strong>de</strong>r<br />

ein gemeinsamer Vertreter gemäß Absatz<br />

2 nicht bestellt ist, ruhen die Gesellschafterrechte<br />

<strong>de</strong>r Erben mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Rechts auf Gewinn- und<br />

Verlustbeteiligung und auf Ausübung<br />

<strong>de</strong>s Stimmrechtes, soweit Beschlussfassungen<br />

die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages zum<br />

Gegenstand haben.<br />

§ 18 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist grundsätzlich auf<br />

unbestimmte Zeit errichtet. Sie wird<br />

aufgelöst mit Veräußerung <strong>de</strong>r letzten<br />

mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar gehaltenen<br />

Immobilie, jedoch nicht vor <strong>de</strong>m<br />

31.12.2023.<br />

§ 19 Kündigung und Ausschei<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft aus wichtigem Grund<br />

1. Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Als wichtiger Grund in diesem Sinne<br />

wird die länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong><br />

ununterbrochene Arbeitslosigkeit<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters sowie die Feststellung<br />

<strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 43 Absatz 2 Satz 2 und<br />

3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />

und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung<br />

während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

eingetreten sind. Es obliegt <strong>de</strong>m Gesellschafter,<br />

in geeigneter Form Nachweis<br />

für das Vorliegen dieser Kündigungsgrün<strong>de</strong><br />

zu führen.<br />

Durch die Kündigung eines Gesellschafters<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst,<br />

vielmehr schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong><br />

Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus.<br />

2. Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig,<br />

wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Eröffnung mangels Masse abgelehnt,<br />

so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

mit sofortiger Wirkung aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft – auch wenn diese bereits<br />

ihre Auflösung beschlossen hat – aus,<br />

ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gerichtlichen Klage<br />

bedarf.<br />

3. Wird gegen einen Gesellschafter<br />

o<strong>de</strong>r sein Vermögen eine Maßnahme<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung aus einem<br />

nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titel<br />

in seinen Gesellschaftsanteil eingeleitet,<br />

so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

nach Ablauf von acht Wochen,<br />

gerechnet vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung an,<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch wenn diese<br />

bereits ihre Auflösung beschlossen<br />

hat – aus, wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

innerhalb dieser<br />

Frist aufgehoben wird.<br />

179


4. Ein Gesellschafter, <strong>de</strong>r Klage auf<br />

Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhebt,<br />

schei<strong>de</strong>t mit Rechtshängigkeit <strong>de</strong>r Klage<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, die auch<br />

in diesem Falle von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern fortgesetzt wird.<br />

5. Ein Gesellschafter kann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

in seiner Person ein wichtiger Grund<br />

gemäß § 133 Absatz 1 und 2 HGB gegeben<br />

ist. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

hat bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung kein<br />

Stimmrecht.<br />

6. Der aufgrund Kündigung o<strong>de</strong>r Ausschluss<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

erhält eine Abfindung gemäß § 20. Die<br />

Regelungen in § 3 Absatz 7 gelten entsprechend.<br />

7. Die Absätze 1 bis 6 gelten entsprechend<br />

für die Treugeber-Kommanditisten<br />

mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass in <strong>de</strong>n dort<br />

genannten Fällen die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

anteilig mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>t,<br />

<strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch für<br />

<strong>de</strong>n jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />

Für die Kündigung eines Treugeberkommanditisten<br />

ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

empfangsbevollmächtigt.<br />

8. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur teilweisen<br />

Kündigung ihrer treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung stets<br />

dann und insoweit berechtigt, als ein<br />

zwischen ihr und einem Treugeber-Kommanditisten<br />

bestehen<strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

en<strong>de</strong>t.<br />

9. Schei<strong>de</strong>t die persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich<br />

eine Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen, die eine o<strong>de</strong>r mehrere<br />

neue persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

wählt.<br />

§ 20 Abfindung, Anteilsbewertung,<br />

Auszahlung<br />

1. Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen<br />

eine Abfindung in Geld. Die Abfindung<br />

errechnet sich bei Ausschei<strong>de</strong>n aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Regelungen in § 19 Absätze 2 bis 5<br />

180<br />

o<strong>de</strong>r aufgrund eines vom ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter zu vertreten<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r in seiner Person liegen<strong>de</strong>n (Arbeitslosigkeit,<br />

volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung)<br />

Kündigungsgrun<strong>de</strong>s nach Absatz 2, in<br />

allen an<strong>de</strong>ren Fällen gemäß Absatz 3.<br />

2. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes<br />

seiner Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand<br />

vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres, höchstens<br />

aber <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten<br />

Einlage, jeweils abzüglich zwischenzeitlicher<br />

Entnahmen, zuzüglich <strong>de</strong>s anteiligen<br />

Gewinnes und abzüglich eines<br />

etwaigen anteiligen Verlustes.<br />

3. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes<br />

seiner Beteiligung. Hierzu wer<strong>de</strong>n<br />

die beweglichen Wirtschaftsgüter<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit einem anhand einschlägiger<br />

Listen o<strong>de</strong>r Indizes zu schätzen<strong>de</strong>n<br />

Teilwert angesetzt, <strong>de</strong>r Grundbesitz<br />

bei einem Ausschei<strong>de</strong>n während<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsjahre 2013 bis einschließlich<br />

2017 mit <strong>de</strong>m 12,5-fachen <strong>de</strong>r<br />

durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />

drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten<br />

Jahresnettomiete (ohne Nebenkosten<br />

und Mehrwertsteuer), bei einem Ausschei<strong>de</strong>n<br />

während <strong>de</strong>r Geschäftsjahre<br />

2018 ff. mit <strong>de</strong>m 13,5-fachen <strong>de</strong>r<br />

durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />

drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten Jahresnettomiete<br />

(ohne Nebenkosten und<br />

Mehrwertsteuer) bzw. jeweils maximal<br />

mit 20 % über <strong>de</strong>n jeweils ursprünglich<br />

bezahlten Einkaufspreis im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 5 Absatz 2. Die durch das Ausschei<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters bedingten<br />

Kosten und Abgaben sind in Abzug zu<br />

bringen. Ein Geschäftswert wird nicht<br />

angesetzt. Das Ergebnis schweben<strong>de</strong>r<br />

Geschäfte wird nicht berücksichtigt.<br />

Der Abfindungsbetrag wird von <strong>de</strong>m<br />

für die Gesellschaft tätigen Steuerberater<br />

gemäß § 317 BGB auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>s<br />

Ausschei<strong>de</strong>ns ermittelt, wobei, falls<br />

zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter keine<br />

Einstimmigkeit über das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben <strong>de</strong>s<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters durch<br />

das Gutachten eines an<strong>de</strong>ren Wirtschaftsprüfers<br />

als Schiedsgutachter<br />

nach billigem Ermessen festzustellen<br />

ist. Die Entscheidung <strong>de</strong>s Schiedsgutachters<br />

ist für die Gesellschaft und <strong>de</strong>n<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter verbindlich.<br />

Können die Parteien sich nicht<br />

auf einen Wirtschaftsprüfer einigen,<br />

hat auf Antrag einer <strong>de</strong>r Parteien die<br />

Wirtschaftsprüferkammer einen Wirtschaftsprüfer<br />

zu benennen. Die Kosten<br />

<strong>de</strong>s Gutachtens tragen die Parteien<br />

unter entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s<br />

§ 91 Absatz 1 ZPO. Über die Kostentragung<br />

entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Schiedsgutachter.<br />

4. Das Abfindungsguthaben ist – vorbehaltlich<br />

nachfolgend geregeltem<br />

Stundungsanspruch – vier Wochen nach<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters in einem Betrag zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Sofern die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

eine Auszahlung eines Abfindungsanspruches<br />

nicht zulässt, ist <strong>de</strong>r<br />

Anspruch in drei gleichen Jahresraten,<br />

die erste zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s auf die vorstehend<br />

geregelte Fälligkeit folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres<br />

und die weiteren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahre, fällig.<br />

Eine Verzinsung ist nicht geschul<strong>de</strong>t.<br />

Mehrere fällige Abfindungsansprüche<br />

sind gleich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Einen sich zu Lasten <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters ergeben<strong>de</strong>n Negativsaldo<br />

muss dieser <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bis zum Höchstbetrag seiner Einlage<br />

binnen vier Wochen nach Anfor<strong>de</strong>rung<br />

durch die Geschäftsleitung einzahlen.<br />

Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, hat<br />

er <strong>de</strong>n fälligen Betrag ab <strong>de</strong>m Fälligkeitszeitpunkt<br />

mit Fünf vom Hun<strong>de</strong>rt<br />

p. a. über <strong>de</strong>m Basiszins <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Zentralbank (EZB) zu verzinsen.<br />

5. Sicherheitsleistung für die Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Abfindungsguthabens kann <strong>de</strong>r<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter nicht<br />

verlangen.<br />

§ 21 Beirat<br />

1. Für die Gesellschaft kann ein aus<br />

min<strong>de</strong>stens drei natürlichen Personen<br />

bestehen<strong>de</strong>r Beirat bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird ein Beirat gewählt, beginnt das


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

Amt <strong>de</strong>r Beiratsmitglie<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Annahme<br />

<strong>de</strong>r Wahl und en<strong>de</strong>t im dritten<br />

auf die Wahl folgen<strong>de</strong> Jahr mit <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung, die turnusmäßig<br />

die Neuwahl <strong>de</strong>s Beirats<br />

durchzuführen hat. Eine Wie<strong>de</strong>rwahl<br />

ist zulässig. Für die Beiratswahl können<br />

nur nicht initiatorennahe Gesellschafter<br />

zur Wahl vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Wird ein Beirat gewählt, berät dieser<br />

die geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

überwacht die Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen<br />

und beschließt<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Unterabsätze<br />

selbstständig in Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann <strong>de</strong>m Beirat die<br />

ihr zustehen<strong>de</strong> gesellschaftsrechtliche<br />

Entscheidungsbefugnis für bestimmte<br />

Angelegenheiten durch einfachen<br />

Mehrheitsbeschluss übertragen. Die<br />

Entscheidungsbefugnis über unmittelbare<br />

und mittelbare Immobilieninvestitionen<br />

gilt mit Einrichtung eines<br />

Beirats als an diesen übertragen bis zu<br />

<strong>de</strong>m Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m die Gesellschafterversammlung<br />

generell o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

Einzelfall etwas an<strong>de</strong>res beschließt.<br />

Für <strong>de</strong>n Willensbildungs- und Abstimmungsprozess<br />

<strong>de</strong>s Beirats gelten die<br />

Regelungen <strong>de</strong>r §§ 7 bis 9 in analoger<br />

Anwendung. Je<strong>de</strong>s Beiratsmitglied hat<br />

bei Abstimmungen eine Stimme. Entscheidungen<br />

<strong>de</strong>s Beirats bezüglich <strong>de</strong>r<br />

ihm übertragenen Angelegenheiten<br />

haben gesellschaftsrechtlich die Wirkung<br />

eines Gesellschafterbeschlusses.<br />

Über die Entscheidungen <strong>de</strong>s Beirats<br />

erstattet die Geschäftsleitung <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n<br />

– min<strong>de</strong>stens halbjährlich – Bericht.<br />

3. Der Beirat kann je<strong>de</strong>rzeit Auskünfte<br />

verlangen und die Bücher und Schriften<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft sowie die <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaften nach vorheriger<br />

min<strong>de</strong>stens einwöchiger Ankündigung<br />

einsehen.<br />

4. Auf <strong>de</strong>n Beirat sind die Vorschriften<br />

über <strong>de</strong>n Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft<br />

nicht analog anwendbar.<br />

Der Beirat haftet nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft gegen <strong>de</strong>n Beirat<br />

als gesellschaftsrechtliches Gremium<br />

sind auf höchstens 50.000 Euro pro<br />

Haftungsfall beschränkt. Die einzelnen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats haften als<br />

Gesamtschuldner. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

gegen <strong>de</strong>n Beirat verjähren<br />

drei Jahre nach Kenntniserlangung<br />

über <strong>de</strong>n die Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Sachverhalt, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen.<br />

5. Wird ein Beiratsmitglied während<br />

laufen<strong>de</strong>r Amtsdauer zur Ausübung<br />

seines Beiratsamtes dauernd unfähig<br />

o<strong>de</strong>r legt er sein Amt nie<strong>de</strong>r, so ist eine<br />

Ersatzwahl im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

unverzüglich vorzubereiten<br />

und durchzuführen o<strong>de</strong>r eine<br />

außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen. Die Amtszeit<br />

eines Ersatzmitglie<strong>de</strong>s en<strong>de</strong>t mit<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung, die<br />

turnusmäßig die Neuwahl <strong>de</strong>s Beirats<br />

durchzuführen hat.<br />

6. Für seine Tätigkeit erhält je<strong>de</strong>s Beiratsmitglied<br />

eine pauschale Vergütung.<br />

Diese beträgt für die Teilnahme an einer<br />

Beiratssitzung 1.000 Euro pro Beiratssitzung<br />

und für die Teilnahme an<br />

einem schriftlichen Umlaufverfahren<br />

200 Euro pro schriftlichem Abstimmungsverfahren.<br />

Alle übrigen Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>s Beiratsmitglie<strong>de</strong>s (Spesen,<br />

Telefon, Porti, Fahrtkosten etc.), die er<br />

in Ausübung seines Beiratsamtes für<br />

die Gesellschaft tätigt, sind mit <strong>de</strong>r<br />

Pauschalvergütung abgegolten. Der<br />

Beirat kann die Vergütung innerhalb<br />

<strong>de</strong>r in diesem Absatz dargestellten<br />

Höchstbeträge durch einstimmigen<br />

Beschluss abweichend auf seine Mitglie<strong>de</strong>r<br />

verteilen.<br />

§ 22 Liquidation, Teilportfolioverkäufe<br />

1. Zum Liquidator ist ein Mitglied <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsleitung zu bestellen.<br />

2. Über eine Liquidationsvergütung beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung.<br />

3. Die Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft vollzieht<br />

sich gemäß <strong>de</strong>r Absätze 4 bis 8.<br />

4. Gegenstän<strong>de</strong>, die ein Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zur Benutzung<br />

überlassen hat, sind ihm zurückzugeben.<br />

Für einen durch Zufall in Abgang<br />

gekommenen o<strong>de</strong>r verschlechterten<br />

Gegenstand kann er nicht Ersatz verlangen.<br />

5. Aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen<br />

sind sodann die Gesellschaftsschul<strong>de</strong>n<br />

zu berichtigen (vgl. § 733 Absatz 1 BGB).<br />

6. Aus <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>r Berichtigung <strong>de</strong>r<br />

Schul<strong>de</strong>n übrig bleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftsvermögen<br />

sind zunächst die<br />

noch nicht zurückbezahlten Einlagen<br />

<strong>de</strong>r Kommanditisten (Kapitalkonten I<br />

und ii) zurückzuerstatten.<br />

7. Zur Berichtigung <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n und<br />

zur Rückerstattung <strong>de</strong>r Einlagen ist das<br />

Gesellschaftsvermögen in Geld umzusetzen.<br />

8. Verbleibt nach <strong>de</strong>r Berichtigung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaftsschul<strong>de</strong>n und nach <strong>de</strong>r<br />

Rückerstattung <strong>de</strong>r Einlagen ein Überschuss,<br />

so gebührt er <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 13 und 14<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

9. Verkäufe von Teilimmobilienportfolien<br />

wer<strong>de</strong>n in analoger Anwendung <strong>de</strong>r<br />

Vorschriften dieses Paragraphen als<br />

Teilliquidation abgewickelt.<br />

§ 23 Wettbewerbsverbot<br />

1. Die Gesellschafter, auch die Geschäftsleitung,<br />

unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

2. Die Geschäftsleitung erklärt jedoch,<br />

alle ihr bekannt gewor<strong>de</strong>nen Investitionsmöglichkeiten<br />

im Immobilienbereich<br />

ab 1 Mio. Euro pro Objekt, welche<br />

die Investitionskriterien <strong>de</strong>s § 5 dieses<br />

Vertrages erfüllen, <strong>de</strong>n Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Unternehmensgruppe<br />

– ab 5 Mio. euro pro Objekt auch <strong>de</strong>n<br />

<strong>ZBI</strong> Invest Aktiengesellschaften, <strong>de</strong>n<br />

luxemburgischen sicar-Fonds und <strong>de</strong>n<br />

geplanten offenen Immobilienfonds (Kapitalanlagegesellschaften)<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe,<br />

die sich zu diesem Zeitpunkt in <strong>de</strong>r<br />

Immobilieninvestitionsphase befin<strong>de</strong>n,<br />

zur Investition vorzuschlagen, um einen<br />

181


Interessenkonflikt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

weitgehend auszuschließen (First-Look-<br />

Recht). Nur im Falle, dass die jeweilige(n)<br />

Gesellschaft(en) noch nicht über genügend<br />

Kapital verfügen, um die vorgeschlagene<br />

Investition durchzuführen,<br />

und eine zeitnahe Platzierung bis zum<br />

letztmöglichen Entscheidungstermin<br />

nicht gesichert ist o<strong>de</strong>r die jeweilige(n)<br />

Gesellschafterversammlung(en) das vorgeschlagene<br />

Objekt ablehnen, wird die<br />

Geschäftsleitung frei in <strong>de</strong>r Entscheidung,<br />

mit an<strong>de</strong>rem Vermögen die Investition,<br />

getrennt und ohne Fruchtziehung<br />

für die hier gegenständliche Gesellschaft,<br />

durchzuführen. Dies gilt auch für solche<br />

Investitionen, die <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Personen bekannt wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />

Geschäftsleitung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Personen an diesen zu mehr<br />

als 50 % beteiligt sind. Die Geschäftsleitung<br />

ist in diesem Falle verpflichtet,<br />

die Beachtung obigen First-Look-Rechts<br />

gegenüber <strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

und Personen rechtlich durchzusetzen.<br />

Die Objekte wer<strong>de</strong>n im „Windhundverfahren“<br />

zuerst <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

vorgestellt, die die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel<br />

zuerst bereitstellen kann. Bestehen mehrere<br />

Gesellschaften, die dies erfüllen, ist<br />

diesen Gesellschaften eine partiarische<br />

und quotal gleiche Beteiligung an <strong>de</strong>m<br />

Investitionsobjekt/-objektpaket vorzuschlagen,<br />

wenn dieses ein Investitionsvolumen<br />

von 5 Mio. Euro überschreitet.<br />

Lehnt auch nur eine <strong>de</strong>r in<br />

Frage kommen<strong>de</strong>n Gesellschaften eine<br />

solche Beteiligung ab, entschei<strong>de</strong>t ein<br />

notariell beaufsichtigtes Losverfahren,<br />

welcher Fondsgesellschaft und gegebenenfalls<br />

in welcher Reihenfolge das/die<br />

Objekt(e)/Paket(e) vorzustellen sind.<br />

3. Absatz 2 gilt nicht für Immobilienprojektentwicklungen,<br />

da die Durchführung<br />

von solchen Investitionen im Immobilienbereich<br />

nicht Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft ist.<br />

§ 24 Gesellschaftsinterne Kommunikation<br />

182<br />

1. Die Geschäftsleitung, die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

stellen <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

die nach diesem Vertrag geschul<strong>de</strong>ten<br />

Berichte, Informationen, Daten und<br />

Anfragen grundsätzlich auf <strong>de</strong>m Wege<br />

mo<strong>de</strong>rner datenträger- o<strong>de</strong>r computergestützter<br />

e-Kommunikation zur Verfügung.<br />

2. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann darauf<br />

bestehen, dass die an ihn zu versen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Berichte, Informationen, Daten<br />

und Anfragen ihm in gedruckter Form<br />

zugehen müssen. Dieser Wunsch ist<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter ist verpflichtet,<br />

die Gesellschaft über je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung<br />

seiner ladungsfähigen Anschrift unverzüglich<br />

schriftlich zu informieren.<br />

§ 25 Erfüllungsort<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n<br />

Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig<br />

– Erlangen.<br />

§ 26 Schlussbestimmungen<br />

1. Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages sowie alle<br />

das Gesellschaftsverhältnis betreffen<strong>de</strong><br />

Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht<br />

kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist. Auf<br />

das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur<br />

schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene<br />

Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit<br />

o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />

so wird hierdurch die Gültigkeit<br />

<strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />

sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r<br />

Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />

Bestimmungen o<strong>de</strong>r<br />

zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />

Regelung gelten, die, soweit<br />

rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />

kommt, was die Gesellschafter gewollt<br />

haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck<br />

<strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme<br />

einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />

hätten.<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 15.10.2012<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

_____________________________<br />

(geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin)<br />

gez. Dr. Bernd Ital<br />

Erlanger Consulting GmbH<br />

_____________________________<br />

(Gründungskommanditistin)<br />

gez. Christine Kasanmascheff


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.2 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG<br />

(Objekt KG)<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

1. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

„<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG“<br />

– nachstehend Gesellschaft genannt –<br />

2. Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Erlangen.<br />

§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist die<br />

Verwaltung und Bewirtschaftung von<br />

eigenem Immobilienvermögen und die<br />

Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,<br />

Einlagen<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist<br />

die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH mit Sitz in Erlangen. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin leistet<br />

keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Kommanditist ist:<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG mit einer Kommanditeinlage<br />

von 10.000 Euro (in Worten: Zehntausend<br />

Euro).<br />

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Die Gesellschaft wird durch die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>ZBI</strong><br />

Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

vertreten. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist zur Geschäftsführung<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt und verpflichtet<br />

und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

Die übrigen Gesellschafter sind für die<br />

Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen.<br />

Der geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin kann die Geschäftsführungsbefugnis<br />

nur aus wichtigem<br />

Grund entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes.<br />

3. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

sich selbst o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren<br />

Gesellschaft <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m<br />

für Investitionszwecke angeschafften<br />

Grundstück, unter Befreiung von<br />

§ 181 BGB, ein unwi<strong>de</strong>rrufliches schuldrechtliches<br />

und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht<br />

einzuräumen.<br />

4. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbar nach freiem Ermessen<br />

auf Cash-Konten, auf Festgeldkonten<br />

o<strong>de</strong>r in festverzinslichen Wertpapieren<br />

mit einem Rating von min<strong>de</strong>stens AA<br />

(Standard & Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch<br />

Ratings) anzulegen.<br />

5. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

das gutachterliche Rating und Monitoring<br />

<strong>de</strong>s Fonds, sowie Mikrostandort-<br />

Analysen für einzelne o<strong>de</strong>r alle Immobilienobjekte<br />

bei einer unabhängigen Rating-Agentur<br />

in Auftrag zu geben. Die<br />

Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />

§ 5 Investitionsbeschlüsse, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Kosten<br />

1. Die Gesellschaft wird nur über solche<br />

mittel- und unmittelbaren Immobilieninvestitionsvorschläge<br />

beschließen,<br />

die die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG vorher durch wirksamen<br />

Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für kaufenswert befun<strong>de</strong>n<br />

hat.<br />

2. Die Gesellschaft unterwirft sich <strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG<br />

abgeschlossenen Verträge mit Mittelverwendungskontrolleuren.<br />

3. Die Gesellschaft trägt im Übrigen<br />

auch die Kosten im Sinne von § 12 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG,<br />

die mit ihren Immobilieninvestitionen<br />

in Zusammenhang stehen, als eigene<br />

Kosten.<br />

§ 6 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafter entschei<strong>de</strong>n über<br />

die ihnen nach <strong>de</strong>m Gesetz o<strong>de</strong>r diesem<br />

Vertrag zugewiesenen Angelegenheiten<br />

durch Beschluss.<br />

2. Das Stimmrecht eines je<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

richtet sich nach <strong>de</strong>r Höhe<br />

seines Geschäftsanteils. Je 1.000 Euro<br />

Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />

gewähren eine Stimme. Der persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin steht eine<br />

Stimme zu.<br />

3. Die Gesellschafter beschließen insbeson<strong>de</strong>re<br />

über:<br />

a) Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

vorzulegen<strong>de</strong>n Immobilienmo<strong>de</strong>rnisierungskonzepte.<br />

b) Die durchzuführen<strong>de</strong>n Investitionen<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r vorgelegten Investitionspläne.<br />

c) Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Beendigung<br />

von Dauerschuldverhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Darlehensverträge, Mietverträge,<br />

Pachtverträge und Leasingverträge,<br />

soweit dies nicht mit <strong>de</strong>n<br />

Investitionen <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

<strong>de</strong>m dafür benötigten mittelbaren<br />

o<strong>de</strong>r unmittelbaren Fremdkapital in<br />

Zusammenhang steht.<br />

d) Die Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen.<br />

e) Die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses,<br />

die Entnahmen sowie die Entlastung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr.<br />

f) Die Führung von Aktivprozessen und<br />

Prozess been<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Handlungen und<br />

Erklärungen ab einem Streitwert von<br />

500.000 Euro.<br />

183


g) Den Verkauf von Immobilien <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

h) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

i) Die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft gemäß<br />

§ 1 UmwG.<br />

j) Eine eventuelle Notierung (Listung)<br />

an <strong>de</strong>r Börse und/o<strong>de</strong>r Börsengang<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft (IPO).<br />

Über Maßnahmen gemäß lit. g) bis j)<br />

beschließt die Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Mehrheit von dreiviertel<br />

<strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen.<br />

4. Beschließen die Gesellschafter über<br />

Investitionen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Angelegenheiten,<br />

die <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, so wer<strong>de</strong>n sie § 5<br />

beachten.<br />

5. Gesellschafterbeschlüsse können, vorbehaltlich<br />

zwingen<strong>de</strong>r gesetzlicher Formvorschriften,<br />

wenn alle Gesellschafter<br />

mit diesem Verfahren einverstan<strong>de</strong>n<br />

sind, auch fernschriftlich durch Telex<br />

o<strong>de</strong>r Telefax o<strong>de</strong>r schriftlich ohne förmliche<br />

Gesellschafterversammlung gefasst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 7 Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />

Die Gesellschafter haben je<strong>de</strong>rzeit das<br />

Recht, die Unterlagen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

einzusehen.<br />

§ 8 Jahresabschluss<br />

1. Die geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

sind gehalten, die Bilanz sowie<br />

die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen Fristen aufzustellen<br />

und zu unterzeichnen. Für die<br />

Aufstellung <strong>de</strong>r Bilanz sowie <strong>de</strong>r Gewinn-<br />

und Verlustrechnung gelten die<br />

gesetzlichen Bestimmungen und die<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.<br />

2. Die Geschäftsleitung hat <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />

einem Wirtschaftsprüfer<br />

o<strong>de</strong>r einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zur vollumfänglichen Prüfung<br />

vorzulegen, soweit sie hierzu gesetzlich<br />

verpflichtet ist.<br />

§ 9 Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses<br />

1. Die alleinvertretungsberechtigte persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin erhält<br />

als Vorausgewinn eine jährliche<br />

Haftungsvergütung in Höhe von 1.800<br />

Euro (in Worten: Eintausendachthun<strong>de</strong>rt<br />

Euro) pro rata temporis zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer.<br />

2. Am laufen<strong>de</strong>n Verlust sind persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter nicht beteiligt.<br />

Ihr Verlustrisiko ist auf <strong>de</strong>n Liquidationsfall<br />

beschränkt.<br />

3. An Restgewinn und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

sind die Kommanditisten<br />

nach <strong>de</strong>m Verhältnis ihrer Nominaleinlage<br />

zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Nominaleinlagen<br />

aller Kommanditisten beteiligt.<br />

4. Die Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

gilt auch für die Beteiligung am Liquidationsergebnis.<br />

§ 10 Entnahmen<br />

1. Die alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin darf<br />

die ihr zustehen<strong>de</strong> Haftungsvergütung<br />

am letzten Tag eines je<strong>de</strong>n Monates in<br />

Teilbeträgen von jeweils 1/12 entnehmen.<br />

2. Die Geschäftsleitung hat <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

im Übrigen<br />

einen Vorschlag über die Höhe <strong>de</strong>r Entnahmen<br />

vorzulegen.<br />

3. Über die Entnahmen entschei<strong>de</strong>t<br />

dann die Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit.<br />

4. Entnahmen sind nur zulässig, wenn<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve verbleibt. Über die<br />

Angemessenheit <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve<br />

entschei<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung. Sie<br />

hat ihre Entscheidung für <strong>de</strong>n Einzelfall<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

§ 11 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist grundsätzlich auf<br />

unbestimmte Zeit errichtet. Sie wird<br />

aufgelöst mit Veräußerung <strong>de</strong>r letzten<br />

gehaltenen Immobilie, jedoch nicht vor<br />

<strong>de</strong>m 31.12.2023.<br />

§ 12 Kündigung und Ausschei<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

1. Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

ist ausgeschlossen. Das<br />

Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Durch die<br />

Kündigung eines Gesellschafters wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, vielmehr<br />

schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus.<br />

2. Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig,<br />

wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so<br />

schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

mit sofortiger Wirkung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

– auch wenn diese bereits ihre<br />

Auflösung beschlossen hat – aus, ohne<br />

dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gerichtlichen Klage bedarf.<br />

3. Wird gegen einen Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />

sein Vermögen eine Maßnahme <strong>de</strong>r<br />

Zwangsvollstreckung aus einem nicht<br />

nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen<br />

Gesellschaftsanteil eingeleitet, so<br />

schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

nach Ablauf von vier Wochen, gerechnet<br />

vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung an, aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft – auch wenn diese bereits<br />

ihre Auflösung beschlossen hat – aus,<br />

wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

innerhalb dieser Frist aufgehoben<br />

wird.<br />

4. Ein Gesellschafter, <strong>de</strong>r Klage auf Auflösung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft erhebt, schei<strong>de</strong>t<br />

mit Rechtshängigkeit <strong>de</strong>r Klage aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus, die auch in diesem Falle<br />

von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

fortgesetzt wird.<br />

5. Ein Gesellschafter kann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn in seiner Person ein wichtiger<br />

184


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

Grund gemäß § 133 Absatz 1 und 2<br />

HGB gegeben ist.<br />

6. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter hat<br />

bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung kein Stimmrecht.<br />

7. Der aufgrund Kündigung o<strong>de</strong>r Ausschluss<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

erhält eine Abfindung gemäß § 13.<br />

§ 13 Abfindung<br />

1. Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen<br />

eine Abfindung in Geld. Die Abfindung<br />

errechnet sich bei einem Ausschei<strong>de</strong>n<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen in § 12 Absatz<br />

2 bis 5 o<strong>de</strong>r aufgrund eines vom<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter zu vertreten<strong>de</strong>n<br />

Kündigungsgrun<strong>de</strong>s sowie<br />

im Falle <strong>de</strong>s Ausschlusses wegen nicht<br />

vollständig o<strong>de</strong>r nicht gehörig geleisteter<br />

Einlage nach Absatz 2, in allen an<strong>de</strong>ren<br />

Fällen gemäß Absatz 3.<br />

2. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes<br />

seiner Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand<br />

vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres, höchstens<br />

aber <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten<br />

Einlage, jeweils abzüglich zwischenzeitlicher<br />

Entnahmen, zuzüglich <strong>de</strong>s anteiligen<br />

Gewinnes und abzüglich eines etwaigen<br />

anteiligen Verlustes.<br />

3. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes<br />

seiner Beteiligung. Hierzu wer<strong>de</strong>n<br />

die beweglichen Wirtschaftsgüter<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit einem anhand<br />

einschlägiger Listen o<strong>de</strong>r Indizes zu<br />

schätzen<strong>de</strong>n Teilwertes angesetzt, <strong>de</strong>r<br />

Grundbesitz bei einem Ausschei<strong>de</strong>n<br />

während <strong>de</strong>r Geschäftsjahre 2013 bis<br />

einschließlich 2017 mit <strong>de</strong>m 12,5-fachen<br />

<strong>de</strong>r durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />

drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten<br />

Jahresnettomiete (ohne Nebenkosten<br />

und Mehrwertsteuer), bei einem Ausschei<strong>de</strong>n<br />

während <strong>de</strong>r Geschäftsjahre<br />

2018 ff. mit <strong>de</strong>m 13,5-fachen <strong>de</strong>r durchschnittlich<br />

für die vorausgegangenen<br />

drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten Jahresnettomiete<br />

(ohne Nebenkosten und Mehrwertsteuer)<br />

bzw. jeweils maximal mit<br />

20 % über <strong>de</strong>m jeweils ursprünglich<br />

bezahlten Einkaufspreis im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 5 Absatz 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH<br />

& Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG. Die durch das Ausschei<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters bedingten Kosten<br />

und Abgaben sind in Abzug zu bringen.<br />

Ein Geschäftswert wird nicht angesetzt.<br />

Das Ergebnis schweben<strong>de</strong>r Geschäfte<br />

wird nicht berücksichtigt. Der Abfindungsbetrag<br />

wird von <strong>de</strong>m für die Gesellschaft<br />

tätigen Steuerberater gemäß<br />

§ 317 BGB auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

ermittelt, wobei, falls zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

keine Einstimmigkeit über<br />

das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann, das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters durch das Gutachten<br />

eines an<strong>de</strong>ren Wirtschaftsprüfers als<br />

Schiedsgutachter nach billigem Ermessen<br />

festzustellen ist. Die Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s Schiedsgutachters ist für die Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

verbindlich. Können die Parteien<br />

sich nicht auf einen Wirtschaftsprüfer<br />

einigen, hat auf Antrag einer <strong>de</strong>r Parteien<br />

die Wirtschaftsprüferkammer einen<br />

Wirtschaftsprüfer zu benennen. Die Kosten<br />

<strong>de</strong>s Gutachtens tragen die Parteien<br />

unter entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s<br />

§ 91 Absatz 1 ZPO. Über die Kostentragung<br />

entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Schiedsgutachter.<br />

4. Das Abfindungsguthaben ist vier<br />

Wochen nach Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafters in einem<br />

Betrag zur Zahlung fällig. Einen sich zu<br />

Lasten <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

ergeben<strong>de</strong>n Negativsaldo muss dieser<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft bis zum Höchstbetrag<br />

seiner Einlage binnen vier Wochen<br />

nach Anfor<strong>de</strong>rung durch die Geschäftsleitung<br />

einzahlen.<br />

5. Sicherheitsleistung für die Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Abfindungsguthabens kann <strong>de</strong>r<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter nicht verlangen.<br />

§ 14 Liquidation<br />

1. Die Liquidation erfolgt durch die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin.<br />

2. Über eine Liquidationsvergütung beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung.<br />

3. Das nach Befriedigung <strong>de</strong>r Gläubiger<br />

verbleiben<strong>de</strong> Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ist im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile<br />

unter <strong>de</strong>n Kommanditisten zu<br />

verteilen. Die persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

nehmen am Liquidationsgewinn<br />

o<strong>de</strong>r -verlust nicht teil.<br />

§ 15 Erfüllungsort<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle<br />

sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche<br />

ist – soweit gesetzlich zulässig – Erlangen.<br />

§ 16 Schlussbestimmungen<br />

1. Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages sowie alle<br />

das Gesellschaftsverhältnis betreffen<strong>de</strong><br />

Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht<br />

kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist. Auf<br />

das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur<br />

schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene<br />

Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit<br />

o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />

so wird hierdurch die Gültigkeit<br />

<strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />

sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r<br />

Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />

Bestimmungen o<strong>de</strong>r<br />

zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />

Regelung gelten, die, soweit<br />

rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />

kommt, was die Gesellschafter gewollt<br />

haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck<br />

185


<strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme<br />

einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />

hätten.<br />

3. Die Kosten dieses Vertrages und <strong>de</strong>r<br />

notwendigen Registereintragungen trägt<br />

die Gesellschaft.<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 15.10.2012<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

_____________________________<br />

gez. Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG<br />

_____________________________<br />

gez. Dr. Bernd Ital, Nürnberg<br />

186


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.3 Satzung <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />

(Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

1. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />

– nachstehend Gesellschaft genannt –<br />

2. Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Erlangen.<br />

§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

1. Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l mit und die Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung von Immobilienvermögen<br />

und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.<br />

2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen<br />

treffen, die geeignet sind, <strong>de</strong>n Gesellschaftszweck<br />

zu för<strong>de</strong>rn.<br />

§ 3 Stammkapital, Stammeinlage<br />

1. Das Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beträgt 25.000 Euro.<br />

2. Das Stammkapital ist eingeteilt in<br />

einen Geschäftsanteil von 25.000 Euro<br />

(laufen<strong>de</strong> Nummer 1), <strong>de</strong>n die alleinige<br />

Gesellschafterin, <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG, übernommen<br />

hat.<br />

3. Die Geschäftsanteile sind in Geld einzuzahlen.<br />

4. Mehrere voll eingezahlte Geschäftsanteile<br />

eines Gesellschafters können<br />

durch Gesellschafterbeschluss bei Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters<br />

zu einem einheitlichen Geschäftsanteil<br />

zusammengelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Die Gesellschaft hat einen o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Geschäftsführer, die von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung berufen<br />

und abberufen wer<strong>de</strong>n. Ist nur ein Geschäftsführer<br />

vorhan<strong>de</strong>n, so ist er stets<br />

alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere<br />

Geschäftsführer vorhan<strong>de</strong>n, so<br />

wird die Gesellschaft jeweils von zwei<br />

Geschäftsführern gemeinsam o<strong>de</strong>r von<br />

einem Geschäftsführer und einem Prokuristen<br />

vertreten. Auch wenn mehrere<br />

Geschäftsführer vorhan<strong>de</strong>n sind, kann<br />

einem o<strong>de</strong>r mehreren Geschäftsführern<br />

das Recht zur Alleinvertretung verliehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Die Gesellschafterversammlung kann<br />

Geschäftsführer von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB generell befreien.<br />

3. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes.<br />

4. Die Geschäftsführung hat alle Regeln<br />

und Beschränkungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Investitionen<br />

in Immobilien bedürfen eines<br />

Gesellschafterbeschlusses gemäß <strong>de</strong>n<br />

Regelungen in § 5 dieser Satzung.<br />

5. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

AG o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien Gruppe<br />

an je<strong>de</strong>m für Investitionszwecke angeschafften<br />

Grundstück, unter Befreiung<br />

von § 181 BGB, ein unwi<strong>de</strong>rrufliches<br />

schuldrechtliches und/o<strong>de</strong>r dingliches<br />

Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />

6. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

nach freiem Ermessen auf cash-Konten,<br />

auf Festgeldkonten o<strong>de</strong>r in festverzinslichen<br />

Wertpapieren mit einem<br />

Rating von min<strong>de</strong>stens AA (Standard &<br />

Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch Ratings) anzulegen.<br />

§ 5 Investitionsbeschlüsse, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Kosten<br />

1. Die Gesellschaft wird nur über solche<br />

mittel- und unmittelbaren Immobilieninvestitionsvorschläge<br />

beschließen,<br />

die die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG vorher durch wirksamen<br />

Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für kaufenswert befun<strong>de</strong>n hat.<br />

2. Die Gesellschaft unterwirft sich <strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG<br />

abgeschlossenen Verträge mit Mittelverwendungskontrolleuren.<br />

3. Die Gesellschaft trägt die Kosten im<br />

Sinne von § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG, die mit ihren Immobilieninvestitionen<br />

in Zusammenhang<br />

stehen, als eigene Kosten.<br />

§ 6 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Geschäftsführung hat alljährlich<br />

nach Vorliegen <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

unter Wahrung einer Ladungsfrist von<br />

zwei Wochen, unter Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

und unter Übersendung einer<br />

Abschrift <strong>de</strong>s Jahresabschlusses zu<br />

einer or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />

einzula<strong>de</strong>n.<br />

2. Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

sind in allen Angelegenheit<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zulässig. Sie wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern im Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r<br />

im Gesetz nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist,<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit <strong>de</strong>r<br />

Erschienenen gefasst. Je 1.000 Euro eines<br />

Gesellschaftsanteils gewähren eine<br />

Stimme.<br />

3. Die Gesellschafter beschließen insbeson<strong>de</strong>re<br />

über:<br />

a) Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

vorzulegen<strong>de</strong>n Immobilienmo<strong>de</strong>rnisierungskonzepte.<br />

b) Die durchzuführen<strong>de</strong>n Investitionen<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorgelegten<br />

Investitionspläne.<br />

c) Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Beendigung<br />

von Dauerschuldverhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Darlehensverträge, Mietverträge,<br />

Pachtverträge und Leasingverträge,<br />

soweit dies nicht mit <strong>de</strong>n Investitionen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m<br />

dafür benötigten mittelbaren o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbaren Fremdkapital in Zusammenhang<br />

steht.<br />

187


d) Die Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen.<br />

e) Die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses,<br />

die Entnahmen sowie die Entlastung<br />

<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführer(s)<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

f) Die Führung von Aktivprozessen und<br />

prozessbeen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Handlungen und<br />

Erklärungen ab einem Streitwert von<br />

500.000 Euro.<br />

g) Den Verkauf von Immobilien <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

soweit diese mit einem<br />

Han<strong>de</strong>lsgewinnaufschlag (nach Abzug<br />

<strong>de</strong>r Courtage für <strong>de</strong>n/die Verkaufsmakler)<br />

von weniger als 15 %<br />

auf <strong>de</strong>n Gestehungspreis gemäß<br />

§ 5 Absatz 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG veräußert wer<strong>de</strong>n<br />

sollen.<br />

h) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

i) Die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

gemäß § 1 UmwG.<br />

j) Eine evtl. Notierung (Listung) an <strong>de</strong>r<br />

Börse und/o<strong>de</strong>r Börsengang <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

(IPO).<br />

Über Maßnahmen gem. lit. h) bis j) beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Mehrheit von dreiviertel <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

4. Beschließen die Gesellschafter über<br />

Investitionen o<strong>de</strong>r über an<strong>de</strong>re Angelegenheiten,<br />

die <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, so wer<strong>de</strong>n sie <strong>de</strong>n<br />

§ 5 beachten.<br />

5. Gesellschafterbeschlüsse können,<br />

vorbehaltlich zwingen<strong>de</strong>r gesetzlicher<br />

Formvorschriften, wenn alle Gesellschafter<br />

mit diesem Verfahren einverstan<strong>de</strong>n<br />

sind, auch fernschriftlich durch Telex<br />

o<strong>de</strong>r Telefax o<strong>de</strong>r schriftlich ohne förmliche<br />

Gesellschafterversammlung gefasst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 7 Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />

Die Gesellschafter haben je<strong>de</strong>rzeit das<br />

Recht, die Unterlagen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

einzusehen.<br />

§ 8 Jahresabschluss<br />

1. Die Geschäftsführung ist gehalten,<br />

die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Fristen aufzustellen und zu unterzeichnen.<br />

Für die Aufstellung <strong>de</strong>r Bilanz<br />

sowie <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung.<br />

2. Die Geschäftsführung hat <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />

einem Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r<br />

einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zur vollumfänglichen Prüfung vorzulegen,<br />

soweit sie hierzu gesetzlich verpflichtet<br />

ist.<br />

§ 9 Geschäftsführervergütung<br />

Die Gesellschaft ist nicht zur Zahlung<br />

einer Geschäftsführervergütung verpflichtet.<br />

Die Tätigkeiten <strong>de</strong>s Geschäftsführers<br />

wer<strong>de</strong>n nicht entgolten.<br />

§ 10 Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses<br />

1. Über die Verwendung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses<br />

(Summe aus Jahresüberschuss<br />

und Gewinnvortrag abzüglich<br />

Verlustvortrag) o<strong>de</strong>r – soweit einschlägig<br />

– über die Verwendung <strong>de</strong>s Bilanzgewinnes<br />

entschei<strong>de</strong>n die Gesellschafter<br />

spätestens bis zum Ablauf <strong>de</strong>r<br />

ersten zehn Monate <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

mit einfacher Mehrheit.<br />

2. Die Gewinnausschüttung hat binnen<br />

einer Frist von vier Wochen – gerechnet<br />

ab Beschlussfassung – zu erfolgen.<br />

§ 11 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist grundsätzlich auf<br />

unbestimmte Zeit errichtet. Sie wird<br />

aufgelöst mit Veräußerung <strong>de</strong>r letzten<br />

gehaltenen Immobilie, jedoch nicht vor<br />

<strong>de</strong>m 31.12.2023.<br />

§ 12 Kündigung und Ausschei<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

1. Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Durch die Kündigung eines Gesellschafters<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst,<br />

vielmehr schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong><br />

Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus.<br />

2. Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig,<br />

wird über sein Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ssen Eröffnung mangels Masse abgelehnt,<br />

so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong><br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch wenn diese<br />

bereits ihre Auflösung beschlossen hat<br />

– aus, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />

o<strong>de</strong>r einer gerichtlichen<br />

Klage bedarf.<br />

3. Wird gegen einen Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />

sein Vermögen eine Maßnahme <strong>de</strong>r<br />

Zwangsvollstreckung aus einem nicht<br />

nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen<br />

Gesellschaftsanteil eingeleitet, so<br />

schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

nach Ablauf von vier Wochen, gerechnet<br />

vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung an, aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft – auch wenn diese bereits<br />

ihre Auflösung beschlossen hat – aus,<br />

wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

innerhalb dieser Frist aufgehoben<br />

wird.<br />

4. Ein Gesellschafter, <strong>de</strong>r Klage auf<br />

Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhebt,<br />

schei<strong>de</strong>t mit Rechtshängigkeit <strong>de</strong>r Klage<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, die auch<br />

in diesem Falle von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern fortgesetzt wird.<br />

5. Ein Gesellschafter kann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn in<br />

seiner Person ein wichtiger Grund gemäß<br />

§ 133 Absatz 1 und 2 HGB gegeben ist.<br />

Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter hat bei<br />

<strong>de</strong>r Beschlussfassung kein Stimmrecht.<br />

6. Der aufgrund <strong>de</strong>r Kündigung o<strong>de</strong>r<br />

durch Ausschluss ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ge-<br />

188


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

sellschafter erhält eine Abfindung gemäß<br />

§ 13.<br />

7. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

ist sodann verpflichtet, nach Wahl <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft seinen Anteil (ganz o<strong>de</strong>r<br />

geteilt) an die Gesellschaft selbst, an einen<br />

o<strong>de</strong>r mehrere Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />

an einen o<strong>de</strong>r mehrere von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu benennen<strong>de</strong> Dritte abzutreten<br />

o<strong>de</strong>r die Einziehung seines Anteils<br />

zu dul<strong>de</strong>n.<br />

§ 13 Abfindung<br />

1. Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus, erhält er für seine<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

eine Abfindung in Geld. Die Abfindung<br />

errechnet sich bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen in § 12 Absatz<br />

2 bis 5 o<strong>de</strong>r aufgrund eines vom<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter zu vertreten<strong>de</strong>n<br />

Kündigungsgrun<strong>de</strong>s sowie im<br />

Falle <strong>de</strong>s Ausschlusses wegen nicht vollständig<br />

o<strong>de</strong>r nicht gehörig geleisteter<br />

Einlage nach Absatz 2, in allen an<strong>de</strong>ren<br />

Fällen gemäß Absatz 3.<br />

2. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes<br />

seiner Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand<br />

vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres, höchstens<br />

aber <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten<br />

Einlage, jeweils abzüglich zwischenzeitlicher<br />

Entnahmen, zuzüglich<br />

<strong>de</strong>s anteiligen Gewinnes und abzüglich<br />

eines etwaigen anteiligen Verlustes.<br />

3. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />

in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes<br />

seiner Beteiligung. Hierzu wer<strong>de</strong>n<br />

die beweglichen Wirtschaftsgüter<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit einem anhand einschlägiger<br />

Listen o<strong>de</strong>r Indizes zu schätzen<strong>de</strong>n<br />

Teilwert angesetzt, <strong>de</strong>r Grundbesitz<br />

bei einem Ausschei<strong>de</strong>n während<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsjahre 2013 bis einschließlich<br />

2017 mit <strong>de</strong>m 12,5-fachen <strong>de</strong>r<br />

durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />

drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten<br />

Jahresnettomiete (ohne Nebenkosten<br />

und Mehrwertsteuer), bei einem Ausschei<strong>de</strong>n<br />

während <strong>de</strong>r Geschäftsjahre<br />

2018 ff. mit <strong>de</strong>m 13,5-fachen <strong>de</strong>r<br />

durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />

drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten Jahresnettomiete<br />

(ohne Nebenkosten und<br />

Mehrwertsteuer) bzw. jeweils maximal<br />

mit 20 % über <strong>de</strong>m jeweils ursprünglich<br />

bezahlten Einkaufspreis im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 5 Absatz 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG. Die durch das<br />

Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gesellschafters bedingten<br />

Kosten und Abgaben sind in<br />

Abzug zu bringen. Ein Geschäftswert<br />

wird nicht angesetzt. Das Ergebnis<br />

schweben<strong>de</strong>r Geschäfte wird nicht<br />

berücksichtigt. Der Abfindungsbetrag<br />

wird von <strong>de</strong>m für die Gesellschaft tätigen<br />

Steuerberater gemäß § 317 BGB<br />

auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns ermittelt,<br />

wobei, falls zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

keine Einstimmigkeit über<br />

das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann, das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters durch das Gutachten<br />

eines an<strong>de</strong>ren Wirtschaftsprüfers als<br />

Schiedsgutachter nach billigem Ermessen<br />

festzustellen ist. Die Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s Schiedsgutachters ist für die<br />

Gesellschaft und <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter verbindlich. Können<br />

die Parteien sich nicht auf einen Wirtschaftsprüfer<br />

einigen, hat auf Antrag<br />

einer <strong>de</strong>r Parteien die Wirtschaftsprüferkammer<br />

einen Wirtschaftsprüfer zu<br />

benennen. Die Kosten <strong>de</strong>s Gutachters<br />

tragen die Parteien unter entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Anwendung <strong>de</strong>s § 91 Absatz 1 ZPO.<br />

Über die Kostentragung entschei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r Schiedsgutachter.<br />

4. Das Abfindungsguthaben ist mit<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters in einem Betrag zur<br />

Zahlung fällig. Einen sich zu Lasten <strong>de</strong>s<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters ergeben<strong>de</strong>n<br />

Negativsaldo muss dieser <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft bis zum Höchstbetrag seiner<br />

Einlage binnen vier Wochen nach<br />

Anfor<strong>de</strong>rung durch die Geschäftsleitung<br />

einzahlen.<br />

5. Sicherheitsleistung für die Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Abfindungsguthabens kann <strong>de</strong>r<br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter nicht<br />

verlangen.<br />

§ 14 Liquidation<br />

1. Die Liquidation erfolgt durch <strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r die Geschäftsführer.<br />

2. Über eine Liquidationsvergütung beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung.<br />

3. Das nach Befriedigung <strong>de</strong>r Gläubiger<br />

verbleiben<strong>de</strong> Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

wird nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsanteile verteilt.<br />

§ 15 Erfüllungsort<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n<br />

Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig<br />

– Erlangen.<br />

§ 16 Schlussbestimmungen<br />

1. Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages sowie alle<br />

das Gesellschaftsverhältnis betreffen<strong>de</strong>n<br />

Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht<br />

kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist. Auf<br />

das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur<br />

schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene<br />

Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit<br />

o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />

so wird hierdurch die Gültigkeit<br />

<strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />

sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r<br />

Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />

Bestimmungen o<strong>de</strong>r<br />

zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />

Regelung gelten, die, soweit<br />

rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />

kommt, was die Gesellschafter gewollt<br />

haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck<br />

<strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme<br />

einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />

hätten.<br />

189


3. Die Kosten dieses Vertrages und<br />

<strong>de</strong>r notwendigen Registereintragungen<br />

(Gründungskosten) trägt die Gesellschaft<br />

bis zu einem Betrag von<br />

2.500 Euro.<br />

4. Alle Bekanntmachungen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erfolgen im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger.<br />

190


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.4 Treuhandvertrag<br />

betreffend die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG<br />

§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird sich im Außenverhältnis<br />

im eigenen Namen, im<br />

Innenverhältnis aber im Auftrag und<br />

für Rechnung <strong>de</strong>s Beitrittsinteressenten<br />

– nachfolgend Treugeber genannt – nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s § 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG – nachfolgend „Gesellschaft“<br />

genannt – an <strong>de</strong>r Gesellschaft in<br />

Höhe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r jeweiligen Beitrittserklärung<br />

eines Treugebers angegebenen<br />

Betrages beteiligen. Der Gesellschaft<br />

gegenüber erfolgt die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

durch <strong>de</strong>n Treugeber.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren<br />

Beteiligungen an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund<br />

gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge nach<br />

außen als einheitliche Beteiligung halten.<br />

Die Treugeber bil<strong>de</strong>n keine Innengesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts.<br />

3. Der Treugeber trägt in Höhe seiner<br />

Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener<br />

Kommanditist und nimmt<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages am Gewinn<br />

und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft teil.<br />

Er haftet, insbeson<strong>de</strong>re auch im Verhältnis<br />

zu an<strong>de</strong>ren Treugebern, nur quotal<br />

in Höhe seiner anteiligen Beteiligung.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung <strong>de</strong>r<br />

Treugeber ist ausgeschlossen. Die sich<br />

aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n steuerlichen<br />

Wirkungen treffen ausschließlich<br />

<strong>de</strong>n Treugeber.<br />

§ 2 Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

Das Treuhandverhältnis wird durch<br />

Unterzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

(Zeichnungsschein) durch <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Treugeber und <strong>de</strong>ren Annahme durch<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin geschlossen. Seitens<br />

<strong>de</strong>s Treugebers wird auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r<br />

Annahmeerklärung verzichtet, sodass<br />

<strong>de</strong>r Treuhandvertrag mit <strong>de</strong>r Annahme<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin zustan<strong>de</strong><br />

kommt. Über die Annahme wird die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

<strong>de</strong>n Treugeber informieren.<br />

§ 3 Einzahlung <strong>de</strong>r Einlagen, Beitritt<br />

zur Gesellschaft<br />

1. Nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin ist <strong>de</strong>r Treugeber<br />

verpflichtet, die gezeichnete Einlage<br />

zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung vereinbarten<br />

Terminen bzw. wie im Gesellschaftsvertrag<br />

nie<strong>de</strong>rgelegt bzw. nach<br />

Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung und<br />

gegebenenfalls in Teilbeträgen auf das<br />

Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

2. Unabhängig vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zahlung<br />

durch <strong>de</strong>n Treugeber wird die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>n<br />

Beitritt gemäß § 3 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

erklären und das Einvernehmen<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung erbitten.<br />

3. Kommen die Treugeber ihrer Verpflichtung<br />

nicht, nur teilweise o<strong>de</strong>r<br />

nicht fristgemäß nach, so kann die Geschäftsleitung<br />

Verzugszinsen in Höhe<br />

von 12 % p. a. von <strong>de</strong>m jeweiligen säumigen<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

erheben. Die Geltendmachung eines<br />

weiteren Scha<strong>de</strong>ns bleibt unberührt.<br />

4. Kommt ein Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung<br />

trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung nicht o<strong>de</strong>r nicht in<br />

voller Höhe nach, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

auch berechtigt, von <strong>de</strong>r Beitrittsvereinbarung<br />

unter gleichzeitiger Auflösung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandvertrages zurückzutreten.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist ermächtigt, <strong>de</strong>n säumigen Treugeber<br />

gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auszuschließen.<br />

5. Der Abfindungsanspruch eines ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters kann<br />

ausschließlich gegen die Gesellschaft<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Hat <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Treugeber Einlagen erbracht,<br />

die von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin noch nicht an<br />

die Gesellschaft weitergeleitet wur<strong>de</strong>n,<br />

darf die Gesellschaft die Zahlung solange<br />

verweigern, bis die Treuhän<strong>de</strong>rin die<br />

Einlage an sie weitergeleitet hat.<br />

§ 4 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist als fremdnützige<br />

Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin tätig. Sie darf<br />

gegenüber Dritten die Beteiligung <strong>de</strong>s<br />

Treugebers nur mit <strong>de</strong>ssen ausdrücklicher<br />

schriftlicher Zustimmung offenlegen,<br />

soweit eine solche Offenlegung<br />

nicht zwingend gesetzlich – insbeson<strong>de</strong>re<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung –<br />

vorgeschrieben ist.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, das<br />

im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben erworbene<br />

Vermögen von ihrem eigenen<br />

getrennt zu halten und zu verwalten. Sie<br />

wird alles, was sie aufgrund dieses Treuhandverhältnisses<br />

und aufgrund ihrer<br />

Rechtsstellung als Treuhandkommanditistin<br />

erlangt, an die Treugeber herausgeben,<br />

soweit dieser Vertrag nichts<br />

an<strong>de</strong>res vorsieht.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die<br />

jährlichen Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben o<strong>de</strong>r<br />

-werbungskosten und eventuelle Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

spätestens zum<br />

28.02. eines Geschäftsjahres mit Fristsetzung<br />

abzufragen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

übernimmt keine Haftung für Fristversäumnis<br />

aufgrund verspäteter Abgabe<br />

bzw. auch nicht für nicht gemachte Angaben<br />

seitens <strong>de</strong>s Gesellschafters.<br />

4. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die<br />

auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto gemäß § 3 Absatz<br />

1 einbezahlten Einlagen umgehend<br />

nach Eingang auf ein Konto <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu überweisen.<br />

§ 5 Rechte <strong>de</strong>r Treugeber<br />

1. Die nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft einem Kommanditisten<br />

zustehen<strong>de</strong>n Rechte, insbeson<strong>de</strong>re<br />

sein Stimmrecht, muss <strong>de</strong>r Treugeber<br />

selbst o<strong>de</strong>r durch nach Gesellschaftsvertrag<br />

taugliche, von ihm bestimmte<br />

Bevollmächtigte wahrnehmen.<br />

191


2. Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte,<br />

hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

allen Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers Folge<br />

zu leisten. Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterrechte, so kann dies nur<br />

durch pro Gesellschafterversammlung<br />

ausgestellte Einzelvollmacht erfolgen,<br />

auf <strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />

konkrete Weisungen vermerkt sein<br />

müssen. Differieren die Weisungen <strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>nen, die Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen<strong>de</strong>n<br />

Treugeber, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

verpflichtet und berechtigt,<br />

ihre Rechte entsprechend <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Weisungen unterschiedlich<br />

auszuüben (gesplittete Stimmabgabe<br />

nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen).<br />

3. Soweit Stimmrechtsvollmachten o<strong>de</strong>r<br />

Weisungen nicht erteilt wer<strong>de</strong>n ist die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin nicht berechtigt, selbstständig<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

zu entschei<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für<br />

Fälle unabweisbarer Dringlichkeit o<strong>de</strong>r<br />

bei Gefahr im Verzug.<br />

§ 6 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Platzierungsphase<br />

eine zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

fällige einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,35 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25<br />

Mio. euro, und in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio.<br />

Euro, und in Höhe von 0,2 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,15 %, bezogen auf<br />

das 75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase eine jeweils<br />

zu einem Viertel zum 31.03., 30.06.,<br />

30.09. und 31.12. eines Jahres fällige<br />

jährliche Vergütung (pro rata temporis)<br />

192<br />

in Höhe von 0,09 %, bezogen auf das<br />

rechtswirksam von Investoren zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,07 %, bezogen auf das darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,07 % bezogen auf das 75 Mio. Euro<br />

übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />

sich für die Geschäftsjahre<br />

<strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs<br />

und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14<br />

%, bezogen auf das rechtswirksam von<br />

Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,11 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50<br />

Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 75 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das 75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer erhöht.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, eine<br />

bereits erhaltene Vergütung zinslos zurückzuerstatten,<br />

wenn das gezeichnete<br />

Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens<br />

10 Mio. Euro beträgt und die Gesellschafter<br />

daraufhin die Nichtdurchführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

§ 7 Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nur für die<br />

ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r ihr<br />

nach diesem Vertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben. Zu ihren Aufgaben gehört<br />

we<strong>de</strong>r die Prüfung <strong>de</strong>s Fondsprospekts<br />

noch die Überwachung <strong>de</strong>r Anbieterin,<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs,<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsbesorger <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG. Sie ist für die Treugeber we<strong>de</strong>r<br />

prüferisch noch beratend tätig.<br />

2. Die Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag sind von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit<br />

<strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes<br />

wahrzunehmen. Die Ausführung<br />

von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers<br />

stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit<br />

frei, soweit <strong>de</strong>m nicht<br />

zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen<br />

haften für ein vor <strong>de</strong>m<br />

Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s Verhalten<br />

nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

4. Ansprüche gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

aus Schä<strong>de</strong>n infolge nicht vorsätzlicher<br />

Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />

sechs Monate nach Kenntnis <strong>de</strong>s<br />

Treugebers, ohne Rücksicht auf Kenntnis<br />

zwölf Monate nach Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>n<br />

stiften<strong>de</strong>n Ereignisses.<br />

Soweit auf Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers<br />

abgestellt wird, genügt die Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Umstän<strong>de</strong>, die eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit<br />

wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet, wenn<br />

die Umstän<strong>de</strong> sich aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem<br />

schriftlichen Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ergeben. Die Frist beginnt mit En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s achten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt<br />

schriftlich bekanntgegebene Adresse<br />

<strong>de</strong>s Treugebers.<br />

5. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat Anspruch auf<br />

Freistellung von allen Verbindlichkeiten,<br />

die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />

und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers entstehen.<br />

§ 8 Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung,<br />

Rechtsnachfolge<br />

1. Der Treugeber kann seine von <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin für ihn gehaltene Beteiligung<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und <strong>de</strong>r Geschäftsleitung ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise auf einen Dritten übertragen<br />

o<strong>de</strong>r diese verpfän<strong>de</strong>n. Ein Erwerber<br />

tritt mit allen Rechten und Pflichten an


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

die Stelle <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers. Die<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Für die Mitwirkung<br />

bei <strong>de</strong>r Übertragung hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Anspruch auf eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von 250 Euro (in<br />

Worten: Zweihun<strong>de</strong>rtfünfzig Euro) zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Schuldner ist <strong>de</strong>r übertragen<strong>de</strong> Treugeber.<br />

Für eine erstmalige Verpfändung<br />

an ein inländisches Kreditinstitut gilt<br />

die Zustimmung als erteilt. Sie löst keine<br />

Vergütungspflicht aus Satz 4 aus.<br />

2. Die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Verfügung über eine Beteiligung<br />

mit direkter Eintragung <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister richtet sich<br />

ausschließlich nach <strong>de</strong>n diesbezüglichen<br />

Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

3. Eine Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung<br />

o<strong>de</strong>r Belastung ist nur möglich,<br />

wenn die verbleiben<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r die<br />

entstehen<strong>de</strong> Beteiligung min<strong>de</strong>stens<br />

10.000 Euro beträgt. Je<strong>de</strong> Beteiligung<br />

muss durch 1.000 teilbar sein.<br />

4. Stirbt ein Treugeber, so gehen alle<br />

Rechte aus diesem Vertrag auf seine<br />

Rechtsnachfolger über. Sind mehrere<br />

Rechtsnachfolger vorhan<strong>de</strong>n, so haben<br />

diese ohne Auffor<strong>de</strong>rung einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu bestellen,<br />

<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft für alle Rechtsnachfolger<br />

nur einheitlich han<strong>de</strong>ln kann. Bis zu<br />

<strong>de</strong>ssen Bestellung kann die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Zustellungen an je<strong>de</strong>n Rechtsnachfolger<br />

vornehmen mit Wirkung für und<br />

gegen je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Rechtsnachfolger.<br />

Weisungen <strong>de</strong>r Rechtsnachfolger<br />

braucht die Treuhän<strong>de</strong>rin bis zur Bestellung<br />

<strong>de</strong>s gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

nur zu berücksichtigen, wenn diese<br />

von allen Rechtsnachfolgern einheitlich<br />

ergehen.<br />

§ 9 Umwandlung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treugeber ist entsprechend <strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft – vorbehaltlich gesellschaftsvertraglicher<br />

Auflagen insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Erteilung gehöriger Vollmacht<br />

an die geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

– je<strong>de</strong>rzeit berechtigt, sich selbst<br />

anstelle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>r von<br />

dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlage<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eintragen zu lassen und die gesamte<br />

Kommanditeinlage auch im Außenverhältnis<br />

zu übernehmen. Macht <strong>de</strong>r<br />

Treugeber von diesem Recht Gebrauch,<br />

nimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin die Rechte <strong>de</strong>s<br />

bisherigen Treugebers fortan als unechte<br />

Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin wahr.<br />

Die Regelungen dieses Vertrages gelten<br />

fort, soweit sich aus <strong>de</strong>r unmittelbaren<br />

Beteiligung nicht zwingend etwas an<strong>de</strong>res<br />

ergibt.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin tritt hiermit eine<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong><br />

Kommanditeinlage unter <strong>de</strong>r<br />

aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Umwandlung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>s Treugebers und <strong>de</strong>r<br />

Eintragung <strong>de</strong>s jeweiligen Treugebers<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister an <strong>de</strong>n Treugeber<br />

ab, dieser nimmt die Abtretung an.<br />

§ 10 Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

1. Das Treuhandverhältnis wird auf die<br />

Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft geschlossen. Die<br />

Zulässigkeit <strong>de</strong>r Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Im Falle<br />

<strong>de</strong>r Kündigung ist die Treuhän<strong>de</strong>rin stets<br />

berechtigt, die Umwandlung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers in eine unmittelbare<br />

Beteiligung (§ 9) zu verlangen, wenn<br />

nicht <strong>de</strong>r Treugeber einen an<strong>de</strong>ren Treuhän<strong>de</strong>r<br />

bestellt und dieser eine <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong><br />

Kommanditeinlage übernimmt und im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen ist.<br />

2. Das Treuhandverhältnis en<strong>de</strong>t, ohne<br />

dass es einer Kündigung bedarf,<br />

a) mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Ablehnung mangels<br />

Masse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vollstreckung in<br />

die Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

b) wenn <strong>de</strong>r Treugeber von seinem Recht<br />

auf Umwandlung <strong>de</strong>r Beteiligung in<br />

eine unmittelbare Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft Gebrauch gemacht hat,<br />

mit Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister. § 9 Absatz 1 bleibt<br />

hinsichtlich weiter bestehen<strong>de</strong>r Verwaltungstreuhandschaft<br />

unberührt.<br />

c) wenn im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs einer<br />

Kündigung <strong>de</strong>r Treugeber nicht<br />

als Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen ist, mit Eintragung <strong>de</strong>s<br />

Treugebers im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

d) in allen an<strong>de</strong>ren Fällen mit Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung<br />

<strong>de</strong>s Eintritts <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>r<br />

Teilziffern a) o<strong>de</strong>r c) tritt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

hiermit eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers<br />

entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage<br />

unter <strong>de</strong>r weiteren aufschieben<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

an <strong>de</strong>n Treugeber ab. Dieser nimmt die<br />

Abtretung an.<br />

En<strong>de</strong>t das Treuhandverhältnis gemäß<br />

Absatz 2d) und ist die Treuhän<strong>de</strong>rin nicht<br />

noch als unechte Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />

gemäß § 9 Absatz 1 für <strong>de</strong>n Treugeber<br />

tätig, hat sie nach ihrer Wahl eine<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong><br />

Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>n<br />

Treugeber abzutreten o<strong>de</strong>r das an <strong>de</strong>n<br />

Treugeber weiterzuleiten, was aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsregelung <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages auf die <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong><br />

Kommanditbeteiligung entfällt. Weitergehen<strong>de</strong><br />

Ansprüche <strong>de</strong>s Treugebers sind<br />

ausgeschlossen.<br />

3. Die in diesem Vertrag vereinbarten<br />

o<strong>de</strong>r genannten Vergütungsansprüche<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin bleiben von <strong>de</strong>r Umwandlung<br />

einer treuhän<strong>de</strong>rischen Beteiligung<br />

in eine unmittelbare Beteiligung<br />

und von einer Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

gleich zu welchem Zeitpunkt<br />

unberührt.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

1. Sollten Bestimmungen dieses Treuhandvertrages<br />

gleich aus welchem<br />

Grund ganz o<strong>de</strong>r teilweise unwirksam<br />

sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird dadurch die<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmun-<br />

193


gen bzw. Teile dieses Vertrages nicht<br />

berührt. Die Parteien sind verpflichtet,<br />

die unwirksame Bestimmung durch<br />

eine wirksame Bestimmung zu ersetzen,<br />

die im rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Gehalt <strong>de</strong>r rechtsunwirksamen<br />

Bestimmung und <strong>de</strong>m Gesamtzweck<br />

<strong>de</strong>s Vertrages entspricht. Gleiches gilt,<br />

wenn sich nach Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke<br />

ergibt.<br />

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />

ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, soweit<br />

nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen<br />

entgegenstehen.<br />

3. Schriftliche Mitteilungen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

an die zuletzt schriftlich bekannt<br />

gegebene Anschrift <strong>de</strong>r Treugeber<br />

gelten nach <strong>de</strong>m gewöhnlichen Postlauf<br />

als <strong>de</strong>m Treugeber zugegangen.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, sämtliche<br />

Än<strong>de</strong>rungen bezüglich <strong>de</strong>r Daten<br />

zu seiner Person (Wohnsitz, Anschrift<br />

Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin schriftlich mitzuteilen.<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 05.11.2012<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG<br />

_____________________________<br />

gez. Dr. Bernd Ital<br />

Erlanger Consulting GmbH<br />

(Treuhän<strong>de</strong>rin)<br />

_____________________________<br />

gez. Christine Kasanmascheff<br />

194


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.5 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH<br />

& Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG, vertreten durch die <strong>ZBI</strong><br />

Professional Fondsverwaltungs GmbH,<br />

diese wie<strong>de</strong>rum vertreten durch <strong>de</strong>ren<br />

Geschäftsführer<br />

– nachfolgend „<strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG“<br />

genannt –<br />

und <strong>de</strong>r<br />

Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

– nachstehend „Mittelverwendungskontrolleur“<br />

genannt –<br />

Präambel:<br />

Dieser Vertrag hat die Beauftragung <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs mit <strong>de</strong>r<br />

Verwahrung und Kontrolle von sonstigen<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n analog<br />

§§ 76 ff. KAGB-E (30.10.2012) zum Gegenstand.<br />

Die konkret zu verwahren<strong>de</strong>n<br />

und zu kontrollieren<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

sind Grundstücke und<br />

grundstücksgleiche Rechte.<br />

§ 1 Verwahrung<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

prüft das Eigentum <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

an <strong>de</strong>n von diesen fondskonzeptgemäß<br />

erworbenen Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten<br />

und führt Aufzeichnungen <strong>de</strong>rjenigen<br />

Grundstücke und grundstücksgleichen<br />

Rechte, bei <strong>de</strong>nen er sich vergewissert<br />

hat, dass die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften an Grundstücken<br />

und/o<strong>de</strong>r grundstücksgleichen<br />

Rechten das Eigentum hat.<br />

2. Die Beurteilung, ob die <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

Eigentümer sind, beruht auf Informationen<br />

o<strong>de</strong>r Unterlagen, die von <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>ren<br />

Tochtergesellschaften vorgelegt wer<strong>de</strong>n<br />

und, soweit verfügbar, auf externen<br />

Nachweisen.<br />

3. Der Mittelverwendungskontrolleur hält<br />

seine Aufzeichnungen gemäß Absatz 1<br />

stets auf <strong>de</strong>m neuesten Stand.<br />

§ 2 Kontrolle<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat sicherzustellen, dass<br />

a) die Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG und die Ermittlung <strong>de</strong>s Wertes<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

GmbH & Co. KG in Übereinstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Gesetzen, <strong>de</strong>n<br />

Anlagebedingungen und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co.<br />

KG erfolgen.<br />

b) bei <strong>de</strong>n für gemeinschaftliche Rechnung<br />

<strong>de</strong>r Anleger getätigten Geschäften<br />

<strong>de</strong>r Gegenwert innerhalb<br />

<strong>de</strong>r üblichen Fristen an die <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

überwiesen wird.<br />

c) die Erträge <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG<br />

und <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n<br />

Gesetze, <strong>de</strong>r Anlagebedingungen und<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

GmbH & Co. KG verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat die Vermögensaufstellungen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

GmbH & Co. KG bzw. <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

zum Bewertungszeitpunkt<br />

zu überprüfen, wenn für die <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG o<strong>de</strong>r für ihre Tochtergesellschaften<br />

die gesetzliche Pflicht zur Fertigung<br />

solcher Vermögensaufstellungen<br />

besteht.<br />

3. Um die Verfügungsbeschränkung<br />

gemäß § 3 sicherzustellen, hat <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

bei inländischen<br />

Immobilien die Eintragung <strong>de</strong>r<br />

Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch<br />

o<strong>de</strong>r bei ausländischen Immobilien<br />

die Sicherstellung <strong>de</strong>r Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r Verfügungsbeschränkung zu überwachen,<br />

wenn eine solche Eintragung/<br />

Sicherstellung sachenrechtlich und<br />

grundbuchrechtlich möglich ist.<br />

4. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat sicherzustellen, dass die Zahlungsströme<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw.<br />

<strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften ordnungsgemäß<br />

überwacht wer<strong>de</strong>n und sorgt<br />

insbeson<strong>de</strong>re dafür, dass sämtliche<br />

Zahlungen von Anlegern o<strong>de</strong>r im Namen<br />

von Anlegern bei <strong>de</strong>r Zeichnung<br />

von Anteilen geleistet wur<strong>de</strong>n. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur hat dafür<br />

zu sorgen, dass die gesamten Geldmittel<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw.<br />

<strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften auf einem<br />

Geldkonto verbucht wur<strong>de</strong>n, das für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw.<br />

für Rechnung <strong>de</strong>r jeweiligen Tochtergesellschaft,<br />

bei einer Stelle nach Artikel<br />

18 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c)<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 2006/73/EG o<strong>de</strong>r bei einer<br />

Stelle <strong>de</strong>r gleichen Art in <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Markt, in <strong>de</strong>m Geldkonten<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n, eröffnet wur<strong>de</strong>,<br />

solange eine solche Stelle einer wirksamen<br />

aufsichtlichen Regulierung und<br />

Aufsicht unterliegt, die <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften<br />

<strong>de</strong>r Union entsprechen und<br />

wirksam durchgesetzt wer<strong>de</strong>n, nach<br />

<strong>de</strong>n Grundsätzen nach Artikel 16 <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 2006/73/EG.<br />

§ 3 Zustimmungspflichtige Geschäfte<br />

1. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw. ihre<br />

Tochtergesellschaften dürfen die nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Geschäfte nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

durchführen:<br />

a) die Anlage von Mitteln <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG bzw. ihrer Tochtergesellschaften<br />

in Bankguthaben bei an<strong>de</strong>ren<br />

Kreditinstituten als <strong>de</strong>m in<br />

§ 2 Absatz 4 genannten sowie Verfügungen<br />

über solche Bankguthaben,<br />

b) die Verfügung über <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG bzw. ihren Tochtergesellschaften<br />

gehören<strong>de</strong> Grundstücke und<br />

grundstücksgleiche Rechte.<br />

c) die Belastung <strong>de</strong>r in lit. b) genannten<br />

Grundstücke und grundstücksgleichen<br />

Rechte, sowie die Abtretung von<br />

For<strong>de</strong>rungen aus Rechtsverhältnissen,<br />

die sich auf diese Grundstücke und<br />

195


grundstücksgleichen Rechte beziehen.<br />

d) Verfügungen über Beteiligungen an<br />

Gesellschaften.<br />

e) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung.<br />

2. Der mittelverwendungskontrolleur hat<br />

<strong>de</strong>n Geschäften nach Absatz 1 zuzustimmen,<br />

wenn diese <strong>de</strong>n dort genannten<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen und mit gelten<strong>de</strong>n<br />

Gesetzen und mit <strong>de</strong>n Anlagebedingungen<br />

übereinstimmen.<br />

§ 4 Obliegenheiten <strong>de</strong>r Zbi GmbH &<br />

Co. KG<br />

1. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw. ihre<br />

Tochtergesellschaften verpflichten sich,<br />

mit <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

ehrlich, redlich und professionell<br />

zusammenzuarbeiten und ihn bei <strong>de</strong>r<br />

Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem<br />

Vertrag nach Kräften zu unterstützen.<br />

2. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG und ihre<br />

Tochterunternehmen haben durch entsprechen<strong>de</strong><br />

Regelungen in <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n<br />

ihnen bzw. mit ihrer Geschäftsführung<br />

verbun<strong>de</strong>n Unternehmen abzuschließen<strong>de</strong>n<br />

Verträgen sicherzustellen, dass<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur alle<br />

zur Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben nach diesem<br />

Vertrag notwendigen Unterlagen unverzüglich<br />

zur Verfügung gestellt und<br />

umfassen<strong>de</strong> Informations-, Einsichtsund<br />

Prüfungsrechte gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG ist verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolleur<br />

über die Entwicklung je<strong>de</strong>s einzelnen<br />

Objektes auf Anfrage umfassend zu informieren.<br />

4. Soweit die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG <strong>de</strong>m<br />

Mittelverwendungskontrolleur zu Informationszwecken<br />

Vertragsunterlagen<br />

zur Verfügung zu stellen hat, betrifft<br />

dies nur die Letztfassung <strong>de</strong>r unterschriftsreifen<br />

Vertragsentwürfe und die<br />

unterschriebenen Verträge.<br />

5. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG hat <strong>de</strong>m<br />

Mittelverwendungskontrolleur die Einsichtnahme<br />

in Vertrags- und sonstige<br />

196<br />

Objektunterlagen in ihren Büroräumen<br />

zu gestatten.<br />

6. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG und ihre<br />

Tochtergesellschaften haben dafür zu<br />

sorgen, dass die gesamten Geldmittel<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw. <strong>de</strong>ren<br />

Tochtergesellschaften auf einem Geldkonto<br />

verbucht wer<strong>de</strong>n, das für Rechnung<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw. für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r jeweiligen Tochtergesellschaft,<br />

bei einer Stelle nach Artikel 18<br />

Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 2006/73/EG o<strong>de</strong>r bei einer<br />

Stelle <strong>de</strong>r gleichen Art in <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Markt, in <strong>de</strong>m Geldkonten<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n, eröffnet wur<strong>de</strong>, solange<br />

eine solche Stelle einer wirksamen<br />

aufsichtlichen Regulierung und<br />

Aufsicht unterliegt, die <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften<br />

<strong>de</strong>r Union entsprechen und<br />

wirksam durchgesetzt wer<strong>de</strong>n, nach<br />

<strong>de</strong>n Grundsätzen nach Artikel 16 <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 2006/73/EG.<br />

7. Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG bzw. ihre Tochtergesellschaften<br />

wer<strong>de</strong>n bei allen zu<br />

ihrem Vermögen gehören<strong>de</strong>n inländischen<br />

Immobilien die Eintragung einer<br />

Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch<br />

bzw. bei allen zu ihrem Vermögen<br />

gehören<strong>de</strong>n ausländischen Immobilien<br />

die Sicherstellung <strong>de</strong>r Wirksamkeit einer<br />

Verfügungsbeschränkung zur Sicherstellung<br />

<strong>de</strong>s in § 3 nie<strong>de</strong>rgelegten Zustimmungsvorbehaltes<br />

veranlassen, wenn<br />

eine solche Eintragung/Sicherstellung<br />

sachenrechtlich und grundbuchrechtlich<br />

möglich ist.<br />

§ 5 Obliegenheiten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

1. Bei Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />

han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

ehrlich, redlich, professionell,<br />

unabhängig und im Interesse <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

GmbH & Co. KG und ihrer Kommanditisten.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur hat<br />

die Weisungen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG<br />

auszuführen, sofern diese nicht gegen gesetzliche<br />

Vorschriften, diesen Vertrag, die<br />

Anlagebedingungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag<br />

verstoßen.<br />

§ 6 Erfüllungsgehilfen<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur darf<br />

sich zur Erfüllung seiner vertraglichen<br />

Aufgaben qualifizierter Erfüllungsgehilfen<br />

bedienen.<br />

§ 7 Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs,<br />

Scha<strong>de</strong>nersatz<br />

1.1 Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

ist nicht verantwortlich für die Übereinstimmung<br />

<strong>de</strong>s Emissionsprospektes<br />

mit <strong>de</strong>n tatsächlichen Gegebenheiten.<br />

Hierfür ist ausschließlich die <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement<br />

GmbH als Anbieter <strong>de</strong>r<br />

prospektierten Kapitalanlage verantwortlich.<br />

1.2 Die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG erkennt an,<br />

dass <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

we<strong>de</strong>r zu einer solchen Prüfung<br />

verpflichtet war, noch dass daraus Ansprüche<br />

gleich welcher Art gegen <strong>de</strong>n<br />

Mittelverwendungskontrolleur hergeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

1.3 Die Parteien sind sich darüber einig,<br />

dass <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Nichteintretens<br />

<strong>de</strong>r durch die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG geplanten<br />

Zielsetzungen <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

im steuerrechtlichen o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Sinn und für die ordnungsgemäße<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r durch die <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG eingegangenen vertraglichen<br />

Pflichten nicht haftet.<br />

1.4 Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

haftet nicht für die Einhaltung <strong>de</strong>r prospektierten<br />

Kosten und Aufwendungen<br />

durch die <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG. Er<br />

ist gegenüber <strong>de</strong>n Kommanditisten <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG nicht zur geson<strong>de</strong>rten<br />

Auffor<strong>de</strong>rung hinsichtlich <strong>de</strong>r fristgerechten<br />

Geltendmachung von Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

verpflichtet und<br />

übernimmt auch keine Haftung für die<br />

Folgen einer etwaigen Fristversäumnis.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet<br />

nur für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r ihm in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

übertragenen Aufgaben.<br />

Eine Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG, <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Investitionen über <strong>de</strong>n in


<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

§§ 1 bis 3 beschriebenen Umfang hinaus,<br />

ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

3. Die Parteien vereinbaren, dass – soweit<br />

gesetzlich zulässig – Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

grundsätzlich drei Jahre<br />

nach ihrer Entstehung verjähren, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, das Gesetz sieht eine kürzere Verjährungsfrist<br />

vor.<br />

4. Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist – außer in Fällen <strong>de</strong>s<br />

Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit –<br />

auf 1 Mio. Euro pro Fall begrenzt.<br />

5. Folgen<strong>de</strong> Maßnahmen gehören nicht<br />

zu <strong>de</strong>n vertragsgemäßen Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs und<br />

wur<strong>de</strong>n bzw. wer<strong>de</strong>n von ihm <strong>de</strong>mgemäß<br />

nicht durchgeführt, soweit in<br />

diesem Vertrag nichts an<strong>de</strong>res geregelt<br />

ist:<br />

a) Die Prüfung <strong>de</strong>s <strong>Prospekt</strong>materials.<br />

b) Die Prüfung <strong>de</strong>r Durchführbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Investition.<br />

c) Die Prüfung <strong>de</strong>r Rentabilität <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

d) Die Überprüfung <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />

e) Die steuerliche Beratung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

GmbH & Co. KG.<br />

§ 8 Vergütung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

1. Für die Mittelverwendungskontrolle<br />

erhält <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong><br />

fällige, jährliche Vergütung (pro<br />

rata temporis) in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25<br />

Mio. Euro, und in Höhe von 0,28 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,25 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,21 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann während<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase angemessene<br />

Abschlagszahlungen nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />

Die Vergütung ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit<br />

jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

ist verpflichtet, eine erhaltene Vergütung<br />

zinslos zurückzuerstatten, wenn<br />

das gezeichnete Kommanditkapital <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft bis zum 21.07.2013 nicht<br />

min<strong>de</strong>stens 10 Mio. Euro beträgt und<br />

die Gesellschafter daraufhin die Nichtdurchführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

3. Die Vergütung wird ausschließlich<br />

von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG geschul<strong>de</strong>t.<br />

4. Soweit beim Mittelverwendungskontrolleur<br />

im Zuge <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s<br />

Vertragsverhältnisses aufgrund beson<strong>de</strong>ren<br />

Auftrags Arbeiten anfallen, die<br />

nicht Vertragsbestandteil dieses Vertrages<br />

sind, sind diese in Form einer Zeitgebühr<br />

nach Absprache mit <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG zu üblichen Sätzen <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

zu vergüten.<br />

§ 9 Vertragsdauer<br />

1. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

wird für die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG abgeschlossen.<br />

Er kann von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG und<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

mit einer Kündigungsfrist von sechs<br />

Monaten zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres,<br />

frühestens jedoch zum 31.12.2015,<br />

or<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

dieses Vertrags durch eine <strong>de</strong>r<br />

Vertragsparteien aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.<br />

3. Der <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG steht außer<strong>de</strong>m<br />

ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht für<br />

<strong>de</strong>n Fall zu, dass zur Verwahrung ihrer<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

ihrer Tochtergesellschaften<br />

eine Verwahrstelle gemäß<br />

§§ 76 ff. KAGB-E (30.10.2012) von Gesetzes<br />

wegen beauftragt wer<strong>de</strong>n muss<br />

und es <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

von Gesetzes wegen nicht gestattet<br />

ist, als Verwahrstelle für die Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG bzw. <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

zu agieren. Dieses Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

kann nur auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />

ausgeübt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG die in Satz 1 beschriebene gesetzliche<br />

Verpflichtung erstmalig trifft.<br />

4. Kündigungen bedürfen grundsätzlich<br />

<strong>de</strong>r Schriftform, die auch als gewahrt<br />

gilt, wenn eine Kündigung per Telefax<br />

erklärt wird.<br />

5. Sobald einer <strong>de</strong>r Vertragsparteien eine<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

zugegangen ist, sind <strong>de</strong>m<br />

Vertrag beigetretene Objektgesellschaften<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

§ 10 Schlussbestimmungen<br />

1. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses<br />

Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r Schriftform.<br />

2. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen<br />

nicht.<br />

3.1 Sollten einzelne Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r Vertragslücken vorliegen, so wird<br />

– soweit gesetzlich zulässig – dadurch<br />

die Gültigkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt.<br />

3.2 Die Vertragsparteien verpflichten<br />

sich, anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung einer<br />

Regelungslücke eine angemessene Regelung<br />

zu vereinbaren, die in gesetzlich<br />

zulässiger Weise <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Vertragsparteien<br />

Gewollten sowie <strong>de</strong>m Vertrag<br />

im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher<br />

und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst<br />

nahe kommt.<br />

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, Erlangen.<br />

197


Erlangen, <strong>de</strong>n 05.11.2012<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG<br />

_____________________________<br />

gez. Dr. Bernd Ital<br />

Treuhand GmbH Franken<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Mittelverwendungskontrolleur)<br />

_____________________________<br />

gez. Johann Schorr<br />

<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH<br />

_____________________________<br />

gez. Dr. Bernd Ital<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

_____________________________<br />

gez. Dr. Bernd Ital<br />

198


<strong>ZBI</strong> 8 WEITERE ANGABEN Gemäss VermVerkProsV<br />

12 Weitere Angaben GemäSS<br />

Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV)<br />

Die Emittentin ist vor weniger als 18 Monaten gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n und hat noch keinen geprüften Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach § 24 <strong>de</strong>s Vermögensanlagengesetzes erstellt. Deshalb muss <strong>de</strong>r Verkaufsprospekt nach <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

bestimmte Angaben zu Bilanzen und Planzahlen <strong>de</strong>r Emittentin enthalten, die daher nachstehend<br />

wie<strong>de</strong>rgegeben wer<strong>de</strong>n:<br />

ERÖFFNUNGSBILANZ UND ZWISCHENÜBERSICHT (nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />

ERÖFFUNGSBILANZ <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG auf <strong>de</strong>n<br />

15.10.2012<br />

(in Euro)<br />

AKTIVA<br />

PASSIVA<br />

A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital<br />

I. For<strong>de</strong>rungen und sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong> I. Kommanditkapital<br />

1. Eingefor<strong>de</strong>rtes, noch nicht eingezahltes Kapital 1. Kommanditkapital<br />

Erlanger Consulting Gmbh 10.000 Erlanger Consulting GmbH 10.000<br />

Summe AKTIVA zum 15.10.2012 10.000 Summe PASSIVA zum 15.10.2012 10.000<br />

ZWISCHENÜBERSICHT <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG auf <strong>de</strong>n<br />

31.12.2012<br />

(in Euro)<br />

AKTIVA<br />

PASSIVA<br />

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />

ii. Finanzanlagen I. Kommanditkapital<br />

1. Beteiligungen 1. Kommanditkapital<br />

<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG 10.000 Erlanger Consulting GmbH 10.000<br />

<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / Gmbh 25.000 Fehlbetrag <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> - 5.000<br />

B. Rückstellungen 4.881<br />

II. Kassenbestand, Bun<strong>de</strong>sbankguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12<br />

2. Sonstige Verbindlichkeiten 25.107<br />

Summe AKTIVA zum 31.12.2012 35.000 Summe PASSIVA zum 31.12.2012 35.000<br />

GUV zur ZWISCHENÜBERSICHT <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

vom 15.10.2012 bis 31.12.2012<br />

(in Euro)<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

a) Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten<br />

aa) Han<strong>de</strong>lsregister 101<br />

ab) Sonstiges 4.117<br />

ac) nicht abzugsfähige Vorsteuer 782<br />

2. Betriebsergebnis -5.000<br />

3. Fehlbetrag <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> -5.000<br />

199


Angaben nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 VermVerkProspV<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

PROGNOSE<br />

Planbilanz zum<br />

31.12.2013<br />

PROGNOSE<br />

Planbilanz zum<br />

31.12.2014<br />

PROGNOSE<br />

Planbilanz zum<br />

31.12.2015<br />

PROGNOSE<br />

Planbilanz zum<br />

31.12.2016<br />

Vermögenslage/Bilanzen und<br />

Planbilanzen (in Tausend Euro)<br />

Bilanz zum<br />

31.12.2012<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Finanzanlagen<br />

1. Beteiligungen 35 15.700 25.900 25.900 25.900<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Kassenbestand, Bun<strong>de</strong>sbankguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten<br />

und Schecks 0 10.158 263 443 467<br />

Bilanzsumme (Aktiva) 35 25.858 26.163 26.343 26.367<br />

A. Eigenkapital 5 24.225 21.584 20.808 19.824<br />

B. Rückstellungen 5 0 0 0 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten 0 0 0 0 0<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht 0 1.633 4.579 5.535 6.543<br />

3. Sonstige Verbindlichkeiten 25 0 0 0 0<br />

Bilanzsumme (Passiva) 35 25.858 26.163 26.343 26.367<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Finanzlage<br />

15.10.2012-<br />

31.12.2012<br />

PROGNOSE<br />

Finanzlage<br />

01.01.2013-<br />

31.12.2013<br />

PROGNOSE<br />

Finanzlage<br />

01.01.2014-<br />

01.12.2014<br />

PROGNOSE<br />

Finanzlage<br />

01.01.2015-<br />

31.12.2015<br />

PROGNOSE<br />

Finanzlage<br />

01.01.2016-<br />

31.12.2016<br />

Finanzlage/Plankapitalflussrechnungen nach DRS 2<br />

(in Tausend Euro)<br />

- Auszahlungen für Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs 0 4.799 0 0 0<br />

- Auszahlungen für sonstige Kosten 0 629 338 354 322<br />

+ Sonstige Einzahlungen für Zinsen 0 25 1 1 1<br />

= Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit<br />

0 -5.403 -337 -353 -321<br />

- Auszahlungen für Finanzanlagen 35 15.665 10.200 0 0<br />

= Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit -35 -15.665 -10.200 0 0<br />

+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 10 31.489 0 0 0<br />

- Auszahlungen an Gesellschafter 0 238 1.260 1.260 1.575<br />

+ Einzahlungen aus Liquiditätsweiterleitungen 0 0 1.902 1.793 1.920<br />

+ Einzahlungen aus Auslagenersatz 25 0 0 0 0<br />

- Auszahlungen für Auslagenersatz 0 25 0 0 0<br />

= Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit 35 31.226 642 533 345<br />

Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Finanzmittelfonds 0 10.158 -9.895 180 24<br />

+ Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 0 0 10.158 263 443<br />

= Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 0 10.158 263 443 467<br />

200


<strong>ZBI</strong> 8 WEITERE ANGABEN Gemäss VermVerkProsV<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Ertragslage/Plan-, Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

nach DRS 2 (in Tausend Euro)<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

a) Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs<br />

Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

15.10.2012-<br />

31.12.2012<br />

PROGNOSE<br />

Ertragslage<br />

01.01.2013-<br />

31.12.2013<br />

PROGNOSE<br />

Ertragslage<br />

01.01.2014-<br />

31.12.2014<br />

PROGNOSE<br />

Ertragslage<br />

01.01.2015-<br />

31.12.2015<br />

PROGNOSE<br />

Ertragslage<br />

01.01.2016-<br />

31.12.2016<br />

aa) Eigenkapitalbeschaffung 0 3.749 0 0 0<br />

ab) Marketing 0 450 0 0 0<br />

ac) Konzeption 0 300 0 0 0<br />

ad) Veranstaltungskosten, it-Dienstleistungen<br />

und sonstige Kosten Vertrieb 0 300 0 0 0<br />

b) Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten<br />

ba) Han<strong>de</strong>lsregister 0 45 0 0 0<br />

bb) Gebühr für Treuhandvergütung 0 114 27 27 27<br />

bc) Gebühr für Mittelverwendungskontrolle 0 82 89 91 93<br />

bd) Fondsmanagement Vergütung 0 75 75 75 75<br />

be) Rechts- und Steuerberatungskosten 0 23 31 61 32<br />

bf) Beirat/Gesellschafterversammlung 0 0 40 20 21<br />

bg) Vermögensscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung 0 10 25 26 26<br />

bh) Sonstiges 5 15 0 0 0<br />

bi) Haftungsvergütung 0 2 2 2 2<br />

bj) Vorsteuer nicht abzugsfähig 0 258 49 52 46<br />

2. Betriebsergebnis -5 -5.423 -338 -354 -322<br />

3. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 837 912<br />

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 25 1 1 1<br />

5. Aufwendungen aus Verlustübernahmen 0 1.633 1.044 0 0<br />

6. Ergebnis <strong>de</strong>r gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -5 -7.031 -1.381 484 591<br />

7. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -5 -7.031 -1.381 484 591<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding KG<br />

Planzahlen/Investition, Umsatz, Ergebnis und<br />

Produktion (in Tausend Euro)<br />

2012<br />

PROGNOSE<br />

Planzahlen<br />

2013<br />

PROGNOSE<br />

Planzahlen<br />

2014<br />

PROGNOSE<br />

Planzahlen<br />

2015<br />

PROGNOSE<br />

Planzahlen<br />

2016<br />

I. Investitionen (Kapitalausstattung Objektgesellschaften)<br />

35 15.665 10.200 0 0<br />

II. Han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis -5 -7.031 -1.381 484 591<br />

iii. Umsatz (Mieteinnahmen) 0 0 0 0 0<br />

IV. Produktion 0 0 0 0 0<br />

201


Anmerkungen zu <strong>de</strong>n Seiten 200<br />

und 201<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

zu vorgenannten prognostizierten<br />

Angaben:<br />

Zur PROGNOSE <strong>de</strong>r Vermögenslage:<br />

1) Die in <strong>de</strong>n Jahren 2012 bis 2014 zu erwerben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftsbeteiligungen<br />

wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

angesetzt. Es wird unterstellt, dass die<br />

Ausstattung <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

mit Finanzmitteln ausschließlich auf Eigenkapitalbasis<br />

erfolgt.<br />

2) Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,<br />

mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, setzen sich aus <strong>de</strong>n<br />

Verbindlichkeiten, die ihre Ursache darin<br />

haben, dass die Objektgesellschaften<br />

freie Liquidität über Darlehen o<strong>de</strong>r<br />

Verrechnungskonten an die Fondsgesellschaft<br />

weiterleiten und aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft zugewiesenen Ergebnisanteilen<br />

aus <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />

zusammen.<br />

3) Bei <strong>de</strong>n Sonstigen Verbindlichkeiten<br />

im Jahr 2012 han<strong>de</strong>lt es sich um <strong>de</strong>n<br />

Anspruch <strong>de</strong>r Komplementärin auf Ersatz<br />

<strong>de</strong>r von ihr in Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

getätigten Auslagen.<br />

Zur PROGNOSE <strong>de</strong>r Finanzlage:<br />

1) In <strong>de</strong>n Auszahlungen für Finanzanlagen<br />

fin<strong>de</strong>n sich die mit <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

angesetzten Mittelabflüsse<br />

für die Kapitalausstattung <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

wie<strong>de</strong>r.<br />

2) Die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />

stellen <strong>de</strong>n Zufluss von<br />

Gel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Investoren in Höhe <strong>de</strong>s von<br />

<strong>de</strong>n Investoren gezeichneten Kommanditkapitals<br />

und <strong>de</strong>s Agios dar.<br />

Konsolidierte PROGNOSE-Bilanzen Gesamtfonds <strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

(in Tausend Euro) 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Sachanlagen<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und<br />

Bauten 28.268 55.906 54.990<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte<br />

1. Immobilien 15.386 15.386 15.386<br />

II. Kassenbestand, Bun<strong>de</strong>sbankguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.385 263 443<br />

Bilanzsumme (Aktiva) 54.039 71.555 70.819<br />

A. Eigenkapital<br />

I. <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG 24.225 21.584 20.808<br />

II. Kumulierte Ergebnisse Han<strong>de</strong>ls GmbH -800 26 795<br />

B. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.614 49.945 49.216<br />

Bilanzsumme (Passiva) 54.039 71.555 70.819<br />

202


<strong>ZBI</strong> 8 WEITERE ANGABEN Gemäss VermVerkProsV<br />

3) In <strong>de</strong>n Auszahlungen an Gesellschafter<br />

sind die Entnahmen <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

enthalten. Die Entnahmen erfolgen<br />

planmäßig ab <strong>de</strong>m Jahr 2013 und<br />

stellen Eigenkapitalrückgewähr dar.<br />

4) Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Finanzmittelfonds ergibt sich jeweils<br />

aus <strong>de</strong>r Addition <strong>de</strong>s Cashflows<br />

aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit,<br />

<strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit<br />

und <strong>de</strong>m Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit.<br />

Addiert mit <strong>de</strong>m<br />

Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong><br />

ergibt sich jeweils <strong>de</strong>r Finanzmittelfonds<br />

am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong>.<br />

Zur PROGNOSE <strong>de</strong>r Ertragslage:<br />

1) Die einzelnen Aufwendungen entsprechen<br />

<strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n vertraglichen<br />

Vereinbarungen.<br />

2) Die Erträge aus Beteiligungen und<br />

die Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

stellen die Ergebniszuweisungen<br />

aus <strong>de</strong>n Objektgesellschaften dar.<br />

Im Prognosezeitraum sind dies ausschließlich<br />

Ergebniszuweisungen aus<br />

<strong>de</strong>n Objektpersonengesellschaften. Ausschüttungen<br />

aus <strong>de</strong>n Objektkapitalgesellschaften<br />

sind erst für das Jahr 2023<br />

geplant.<br />

3) Zinseinnahmen aus <strong>de</strong>r kurz- und<br />

mittelfristigen Anlage temporär nicht<br />

benötigter Liquidität wur<strong>de</strong> durchgängig<br />

mit 0,5 % p. a. (pro rata temporis)<br />

veranschlagt.<br />

Wegen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten Zusammensetzung<br />

<strong>de</strong>r vorgenannten Planzahlen und<br />

ergänzen<strong>de</strong>r Informationen wird auf die<br />

Ausführungen im Kapitel „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ verwiesen. Wegen <strong>de</strong>r<br />

Darstellung in Tausend Euro kann es zu<br />

Rundungsdifferenzen im Vergleich mit<br />

an<strong>de</strong>ren in diesem <strong>Prospekt</strong> enthaltenen<br />

Betragsangaben kommen.<br />

31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023<br />

54.073 53.156 52.240 51.323 50.407 49.490 48.574 0<br />

15.386 15.386 15.386 15.386 15.386 15.386 15.386 0<br />

467 615 410 333 384 252 252 48.721<br />

69.926 69.157 68.036 67.042 66.177 65.128 64.212 48.721<br />

19.824 18.913 17.702 16.573 15.531 14.262 13.083 48.721<br />

1.637 2.552 3.469 4.464 5.535 6.685 7.916 0<br />

48.465 47.692 46.865 46.005 45.111 44.181 43.213 0<br />

69.926 69.157 68.036 67.042 66.177 65.128 64.212 48.721<br />

203


Konsolidierte PROGNOSE-Kapitalflussrechnung nach DRS 2 Gesamtfonds <strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

(in Tausend Euro) 2013 2014 2015<br />

+ Einzahlungen aus Mieteinnahmen 1.081 4.713 5.368<br />

+ Einzahlungen aus Verkaufserlösen Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 7.214 10.018<br />

+ Einzahlungen aus Zinsen 26 1 1<br />

- Auszahlungen für Immobilieninvestitionen Han<strong>de</strong>ls GmbH 15.386 6.154 8.462<br />

- Auszahlungen für Raumkosten 120 512 566<br />

- Auszahlungen für Reparaturen und Instandhaltungen 2.171 2.159 1.009<br />

- Auszahlungen für Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs 5.373 746 513<br />

- Auszahlungen für Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten 818 763 818<br />

- Auszahlungen für Steuerzahlungen Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 24 352<br />

- Auszahlungen für Zinsen 308 1.342 1.498<br />

= Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit -23.069 228 2.169<br />

+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen Objekt KG 0 0 0<br />

- Auszahlungen für Investitionen Objekt KG 28.421 28.421 0<br />

= Cashflow aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit -28.421 -28.421 0<br />

+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 31.499 0 0<br />

- Auszahlungen an Gesellschafter 238 1.260 1.260<br />

+ Einzahlungen aus Darlehensauszahlungen 30.750 24.270 5.940<br />

- Auszahlungen für Darlehenstilgungen 136 4.939 6.669<br />

= Cashflow aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit 61.875 18.071 -1.989<br />

Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds 10.385 -10.122 180<br />

+ Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 0 10.385 263<br />

= Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 10.385 263 443<br />

204


<strong>ZBI</strong> 8 WEITERE ANGABEN Gemäss VermVerkProsV<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

5.462 5.557 5.654 5.753 5.854 5.957 6.062 6.169<br />

10.118 10.220 10.322 10.425 10.529 10.635 10.741 19.724<br />

1 1 1 1 1 1 1 11<br />

8.462 8.462 8.462 8.462 8.462 8.462 8.462 0<br />

576 587 598 609 621 633 645 657<br />

1.020 1.031 1.042 1.054 1.066 1.078 1.090 707<br />

518 522 527 533 538 543 548 6.160<br />

794 808 820 831 846 859 874 3.027<br />

385 417 423 457 491 526 561 973<br />

1.476 1.454 1.908 1.875 1.840 1.804 1.767 1.729<br />

2.350 2.497 2.197 2.358 2.520 2.688 2.857 12.651<br />

0 0 0 0 0 0 0 80.921<br />

0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 80.921<br />

0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.890 1.890 50.611<br />

5.940 5.940 5.940 5.940 5.940 5.940 5.940 0<br />

6.691 6.714 6.767 6.800 6.834 6.870 6.907 43.213<br />

-2.326 -2.349 -2.402 -2.435 -2.469 -2.820 -2.857 -93.824<br />

24 148 -205 -77 51 -132 0 -252<br />

443 467 615 410 333 384 252 252<br />

467 615 410 333 384 252 252 0<br />

205


Konsolidierte PROGNOSE-Gewinn- und Verlustrechnung nach DRS 2 Gesamtfonds <strong>ZBI</strong> Professional 8<br />

(in Tausend Euro) 2013 2014 2015<br />

1. Umsatzerlöse<br />

a) Mieteinnahmen 1.081 4.713 5.368<br />

b) Verkaufserlöse Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 7.214 10.018<br />

2. Bestandsverän<strong>de</strong>rung Han<strong>de</strong>ls GmbH 0 -6.154 -8.462<br />

3. Gesamtleistung 1.081 5.773 6.924<br />

4. Sonstige betriebliche Erträge<br />

a) Verkaufserlöse Objekt KG 0 0 0<br />

b) Buchwertabgang Objekt KG 0 0 0<br />

5. Rohergebnis 1.081 5.773 6.924<br />

6. Abschreibungen 153 783 917<br />

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

a) Raumkosten 120 512 566<br />

b) Reparaturen und Instandhaltungen 2.171 2.159 1.009<br />

c) Kosten <strong>de</strong>s Vertriebs 5.373 746 513<br />

d) Verschie<strong>de</strong>ne betriebliche Kosten 818 763 818<br />

8. Betriebsergebnis -7.554 810 3.101<br />

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26 1 1<br />

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 308 1.342 1.498<br />

11. Finanzergebnis -282 -1.341 -1.497<br />

12. Ergebnis <strong>de</strong>r gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -7.836 -531 1.604<br />

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 24 352<br />

14. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -7.836 -555 1.252<br />

Anmerkungen<br />

1) Bei <strong>de</strong>n Prognosebilanzen, Prognose-Kapitalflussrechnungen<br />

nach DRS 2<br />

und Prognose-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

han<strong>de</strong>lt es sich jeweils um konsolidierte<br />

Darstellungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

Objekt KG und Han<strong>de</strong>ls GmbH für<br />

die Jahre 2013 bis 2023.<br />

2) Die Immobilieninvestitionen <strong>de</strong>r Objekt<br />

KG erfolgen im Anlagevermögen und<br />

spiegeln sich in <strong>de</strong>n Prognose-Kapitalflussrechnungen<br />

im Cashflow aus <strong>de</strong>r<br />

Investitionstätigkeit wie<strong>de</strong>r. Die Immobilieninvestitionen<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls GmbH<br />

erfolgen im Umlaufvermögen und spiegeln<br />

sich in <strong>de</strong>r Prognose-Kapitalflussrechnung<br />

im Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n<br />

Geschäftstätigkeit wie<strong>de</strong>r.<br />

3) Die einzelnen Erlöse und Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>r Prognose-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

entsprechen zum einen <strong>de</strong>n<br />

vorliegen<strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />

und zum an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>n prognostizierten<br />

Werten entsprechend <strong>de</strong>n Angaben<br />

im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“.<br />

206


<strong>ZBI</strong> 8 WEITERE ANGABEN Gemäss VermVerkProsV<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

5.462 5.557 5.654 5.753 5.854 5.957 6.062 6.169<br />

10.118 10.220 10.322 10.425 10.529 10.635 10.741 19.724<br />

-8.462 -8.462 -8.462 -8.462 -8.462 -8.462 -8.462 -15.386<br />

7.118 7.315 7.514 7.716 7.921 8.130 8.341 10.507<br />

0 0 0 0 0 0 0 80.921<br />

0 0 0 0 0 0 0 47.657<br />

7.118 7.315 7.514 7.716 7.921 8.130 8.341 43.771<br />

917 917 917 917 917 917 917 917<br />

576 587 598 609 621 633 645 657<br />

1.020 1.031 1.042 1.054 1.066 1.078 1.090 707<br />

518 522 527 533 538 543 548 6.160<br />

794 808 820 831 846 859 874 3.027<br />

3.293 3.450 3.610 3.772 3.933 4.100 4.267 32.303<br />

1 1 1 1 1 1 1 11<br />

1.476 1.454 1.908 1.875 1.840 1.804 1.767 1.729<br />

-1.475 -1.453 -1.907 -1.874 -1.839 -1.803 -1.766 -1.718<br />

1.818 1.997 1.703 1.898 2.094 2.297 2.501 30.585<br />

385 417 423 457 491 526 561 973<br />

1.433 1.580 1.280 1.441 1.603 1.771 1.940 29.612<br />

4) Wegen <strong>de</strong>r Darstellung in Tausend<br />

Euro kann es zu Rundungsdifferenzen im<br />

Vergleich mit an<strong>de</strong>ren in diesem <strong>Prospekt</strong><br />

enthaltenen Betragsangaben kommen.<br />

207


<strong>ZBI</strong> Zentrale Erlangen<br />

208


<strong>ZBI</strong> 8 Glossar<br />

13 Glossar<br />

AfA/Absetzung für Abnutzung<br />

Steuerrechtlich zu ermitteln<strong>de</strong> Wertmin<strong>de</strong>rung<br />

eines Wirtschaftsgutes, die das zu versteuern<strong>de</strong><br />

Einkommen senkt, ohne dass damit<br />

Auszahlungen verbun<strong>de</strong>n sind. Mit Hilfe<br />

<strong>de</strong>r Abschreibungen wer<strong>de</strong>n die Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaftsgüter über die<br />

Nutzungsdauer verteilt und in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Höhe als Aufwand behan<strong>de</strong>lt.<br />

Agio<br />

Das Agio ist ein Aufgeld bzw. eine Gebühr,<br />

die auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Höhe<br />

von 5 % auf das Emissionskapital (Kommanditeinlage)<br />

zu leisten ist. Mit diesem Aufgeld<br />

wird ein Teil <strong>de</strong>r Vertriebskosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

abge<strong>de</strong>ckt.<br />

AIFM-Richtlinie<br />

Die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter<br />

alternativer Investmentfonds, auch<br />

aifm-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie,<br />

die am 11.11.2010 vom Europäischen<br />

Parlament angenommen wur<strong>de</strong>.<br />

In dieser Richtlinie wer<strong>de</strong>n die Verwalter<br />

alternativer Investmentfonds reguliert. Betroffen<br />

sind sowohl Verwalter mit Sitz in <strong>de</strong>r<br />

EU als auch Verwalter aus Drittlän<strong>de</strong>rn, die<br />

ihre Fonds in <strong>de</strong>r EU vertreiben möchten. Der<br />

<strong>de</strong>rzeitige Zeitplan sieht ein Inkrafttreten<br />

<strong>de</strong>r nationalen Umsetzung Mitte <strong>de</strong>s Jahres<br />

2013 vor.<br />

Anlageobjekt<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>ren voller<br />

o<strong>de</strong>r teilweiser Finanzierung die von <strong>de</strong>n<br />

Investoren einbezahlten Mittel unmittelbar<br />

bestimmt sind. Im Falle <strong>de</strong>r geplanten<br />

Immobilieninvestition über Objektgesellschaften<br />

sind die Objektgesellschaften das<br />

Anlageobjekt. Sollte es entgegen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Planung zu einer unmittelbaren<br />

Immobilieninvestition kommen, wären die<br />

direkt erworbenen Immobilien das Anlageobjekt.<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

stellen die zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien das<br />

Anlageobjekt dar.<br />

Anschaffungskosten<br />

Summe aller Aufwendungen für <strong>de</strong>n Immobilieneinkauf.<br />

Diese setzen sich u. a. aus <strong>de</strong>m<br />

Kaufpreis <strong>de</strong>r Immobilien und <strong>de</strong>n sonstigen<br />

übernommenen Leistungen, wie Kosten<br />

<strong>de</strong>r Vertragsvermittlung, <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses,<br />

<strong>de</strong>r Besichtigung sowie Steuern,<br />

die mit <strong>de</strong>r Anschaffung zusammenhängen<br />

(z. B. Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer), und <strong>de</strong>n anschaffungsnahen<br />

Aufwendungen zusammen.<br />

Ausschüttung/Entnahme<br />

Die vorhan<strong>de</strong>nen Liquiditätsüberschüsse<br />

wer<strong>de</strong>n regelmäßig an die Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen ausgezahlt.<br />

Über die Höhe <strong>de</strong>r Entnahme beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Entnahme ist nicht zwingend i<strong>de</strong>ntisch<br />

mit <strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lsrechtlichen Gewinn <strong>de</strong>s<br />

Fonds. Dieser kann höher o<strong>de</strong>r niedriger sein<br />

als die Auszahlung.<br />

BaFin<br />

Kürzel für „Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“.<br />

Beitrittserklärung<br />

Vereinbarung, mit welcher <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft beitritt, auch „Zeichnungsschein“<br />

genannt.<br />

Bewirtschaftungsphase<br />

Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um <strong>de</strong>n Zeitraum, in<br />

welchem die Fondsgesellschaft die angekauften<br />

Immobilien bewirtschaftet und<br />

damit Erträge für <strong>de</strong>n Fonds generiert. Es<br />

wer<strong>de</strong>n grundsätzlich – mit Ausnahme von<br />

Immobilienhan<strong>de</strong>lsgeschäften – keine Investitionen<br />

mehr getätigt.<br />

Blind Pool<br />

Bei einem Blind Pool wissen die Anleger<br />

zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung<br />

noch nicht, in welche Projekte (Immobilien)<br />

ihr Kapital investiert wird. D. h., dass die<br />

Immobilien noch nicht, bzw. erst zum Teil<br />

angekauft sind, so dass <strong>de</strong>r tatsächliche Gegenstand<br />

<strong>de</strong>r Investitionen noch nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht vollständig feststeht.<br />

Due-Diligence<br />

Detaillierte und umfangreiche Überprüfung<br />

von zumeist steuerlichen, rechtlichen,<br />

wirtschaftlichen und/o<strong>de</strong>r technischen Gegebenheiten<br />

bei Immobilien zur Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Investitionsentscheidung.<br />

Eigenkapital<br />

Summe <strong>de</strong>s von allen Gesellschaftern einer<br />

Gesellschaft erbrachten Kapitals (gegebenenfalls<br />

inklusive Agio).<br />

First Look Recht<br />

Beim First Look Recht verpflichtet sich die Geschäftsleitung,<br />

alle ihr bekannt gewor<strong>de</strong>nen<br />

Investitionsmöglichkeiten im Immobilienbereich<br />

ab 1 Mio. Euro pro Objekt, welche die<br />

Investitionskriterien <strong>de</strong>s § 5 Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG erfüllen, <strong>de</strong>n Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r Zbi Gruppe – ab 5 Mio. Euro<br />

pro Objekt auch <strong>de</strong>n Zbi Invest Aktiengesellschaften,<br />

<strong>de</strong>n luxemburgischen SICAR-Fonds<br />

und <strong>de</strong>n geplanten offenen Immobilienfonds<br />

(Kapitalanlagegesellschaften) <strong>de</strong>r Zbi Gruppe<br />

– die sich zu diesem Zeitpunkt in <strong>de</strong>r Immobilieninvestitionsphase<br />

befin<strong>de</strong>n – zur<br />

Investition vorzuschlagen.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Gesellschaft (Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG), an <strong>de</strong>r die Anleger<br />

mit ihrer jeweiligen Kommanditeinlage als<br />

Direktkommanditist o<strong>de</strong>r über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

als Treugeber beteiligt sind.<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafter(in), persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter(in)<br />

siehe Komplementär(in).<br />

Gesetzestexte und Verordnungen<br />

(Abkürzungen)<br />

AO<br />

BewG<br />

BStBl I und ii<br />

ErbStG<br />

EStG<br />

GewStG<br />

GmbHG<br />

GrEStG<br />

HGB<br />

HOAI<br />

KStG<br />

UStG<br />

VermAnlG<br />

VermVerk-<br />

ProspV<br />

Abgabeordnung<br />

Bewertungsgesetz<br />

Bun<strong>de</strong>ssteuerblatt I und ii<br />

Erbschaftsteuer- und<br />

Schenkungsteuergesetz<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Gewerbesteuergesetz<br />

Gesetz betreffend die<br />

Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuergesetz<br />

Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch<br />

Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure<br />

Körperschaftsteuergesetz<br />

Umsatzsteuergesetz<br />

Vermögensanlagengesetz<br />

Verordnung für Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

209


Han<strong>de</strong>lsgesellschaft (Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

So wird im <strong>Prospekt</strong> die Objektkapitalgesellschaft<br />

bezeichnet, die konzeptionsgemäß<br />

nicht nur aus Vermietung, son<strong>de</strong>rn auch aus<br />

Objektverkäufen Erträge erzielt.<br />

Instandhaltung/Instandsetzung<br />

Alle baulichen Maßnahmen, die erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, um das Mietobjekt im funktionsfähigen<br />

Zustand zu erhalten, sowie die Behebung von<br />

baulichen Mängeln bzw. die Durchführung<br />

von Wert steigern<strong>de</strong>n Maßnahmen, die zur<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung o<strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>s<br />

Gebrauchs dienen.<br />

Instandsetzungsaufwand im Sinne <strong>de</strong>s in<br />

diesem Emissionsprospekt verwen<strong>de</strong>ten Terminus<br />

zur Ermittlung <strong>de</strong>s Grenzkauffaktors<br />

(12,5-fach)<br />

Die Einkaufsfaktoren gemäß § 5 Ziff. 2 Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG müssen einen<br />

eventuellen Instandhaltungsstau berücksichtigen.<br />

Also sind die Kosten für gegebenenfalls<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Erhaltungs- und<br />

o<strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen, die zur<br />

Schaffung eines marktüblichen mittleren<br />

Mietstandards nötig sind, zu ermitteln. Diese<br />

Instandsetzungsaufwendungen sind im<br />

Basiswert zur Faktorermittlung nach Abzug<br />

eventueller geldwerter Vorteile einzukalkulieren.<br />

Investitionsphase<br />

Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um <strong>de</strong>n Zeitraum, in<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Fonds Investitionen tätigt, also Immobilien<br />

ankauft. Die Investitionsphase en<strong>de</strong>t<br />

grundsätzlich mit Erreichen <strong>de</strong>r Vollinvestition,<br />

also wenn das verfügbare Kapital<br />

investiert ist.<br />

Investor<br />

Als Investor ist <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

bezeichnet.<br />

Investorenbestimmter Fonds<br />

Die Entscheidung, welche Immobilien angekauft<br />

wer<strong>de</strong>n, treffen ausschließlich die Investoren<br />

o<strong>de</strong>r ein durch sie gewählter Beirat.<br />

Juristische Personen<br />

Unter juristische Personen sind Personenvereinigungen<br />

zu verstehen, die rechtlich<br />

verselbstständigt sind, insbeson<strong>de</strong>re Kapitalgesellschaften.<br />

210<br />

KAGB-E/Kapitalanlagengesetzbuch-(Entwurf)<br />

Herzstück <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie 2011/61/EU über<br />

die Verwalter Alternativer Investmentfonds<br />

vom 30.10.2012. Durch das Kapitalanlagengesetzbuch<br />

soll das <strong>de</strong>utsche Investmentrecht<br />

umfassend neu ausgestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieser Neuregelung wür<strong>de</strong> auch die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Fondsgeschäftsführung<br />

insoweit unterfallen, als neue Kontroll- und<br />

Reporting-Mechanismen installiert wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, um die Fondsgesellschaft gesetzeskonform<br />

führen zu können.<br />

Kapitalgesellschaft<br />

Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH o<strong>de</strong>r<br />

AG sind juristische Personen und kraft<br />

Rechtsform gewerblich tätig. Ihre Einkünfte<br />

unterliegen grundsätzlich <strong>de</strong>r Gewerbesteuer,<br />

<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer sowie <strong>de</strong>m<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

Kapitalkonto<br />

Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n zur Erfassung seiner Anteile an<br />

<strong>de</strong>n Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Verbindlichkeiten<br />

han<strong>de</strong>lsrechtliche Kapitalkonten<br />

geführt. Diese dienen u. a. zur Bestimmung<br />

<strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens. Die für<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Besteuerung <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

zu führen<strong>de</strong>n steuerlichen Kapitalkonten <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters können von <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Kapitalkonten abweichen.<br />

Kapitalkontoverzinsung<br />

Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wird ein Kapitalkonto<br />

I für das Kommanditkapital und ein Kapitalkonto<br />

II für das Agio geführt. Der Stand<br />

dieser Konten ist Grundlage für die Ergebnisbeteiligung<br />

<strong>de</strong>s Investors und die Durchführung<br />

von Entnahmen/Ausschüttungen. Im<br />

<strong>Prospekt</strong> genannte Zinssätze geplanter Entnahmen/Ausschüttungen<br />

entsprechen nicht<br />

<strong>de</strong>r Verzinsung einer Spareinlage, son<strong>de</strong>rn<br />

sind eine rechnerische Größe im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Gewinnverteilung.<br />

Kauffaktor<br />

Beschreibt <strong>de</strong>n Vervielfältiger <strong>de</strong>r Jahresnettokaltmiete<br />

bei Einkauf bzw. Kaufpreis<br />

<strong>de</strong>r Immobilie.<br />

Kommanditist<br />

Der Kommanditist ist ein beschränkt haften<strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

Seine Haftung ist grundsätzlich<br />

auf die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />

Haftsumme begrenzt. Die persönliche Haftung<br />

<strong>de</strong>s Kommanditisten erlischt, wenn er<br />

seine Kommanditeinlage geleistet hat. Er ist<br />

im Gegensatz zum unbeschränkt haften<strong>de</strong>n<br />

Komplementär <strong>de</strong>r nur beschränkt haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

(Investor). Die Haftung ist summenmäßig<br />

beschränkt auf die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />

Haftsumme (im Falle <strong>de</strong>s Zbi Professional<br />

8 mit 10 % <strong>de</strong>r Einlage). Die Haftung<br />

lebt bis zur Haftsumme wie<strong>de</strong>r auf, wenn das<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Haftkapital<br />

zurückgezahlt o<strong>de</strong>r unterschritten wird, z. B.<br />

auch durch Entnahme von nicht durch Gewinne<br />

ge<strong>de</strong>ckter Beträge.<br />

Komplementär(in)<br />

Ist <strong>de</strong>r unbeschränkt haften<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft, <strong>de</strong>r i. d. R. zugleich<br />

geschäftsführungs- und vertretungsbefugt<br />

ist.<br />

Leverage-Effekt<br />

Unter Leverage-Effekt wird die Hebelwirkung<br />

<strong>de</strong>r Finanzierungskosten <strong>de</strong>s Fremdkapitals<br />

auf die Eigenkapitalverzinsung verstan<strong>de</strong>n.<br />

So kann durch Einsatz von Fremdkapital die<br />

Eigenkapitalrendite einer Investition gesteigert<br />

wer<strong>de</strong>n, was möglich ist, wenn das<br />

Fremdkapital zu günstigeren Konditionen<br />

aufgenommen wird, als die Investition an<br />

Gesamtkapitalrentabilität erzielt.<br />

Liquidation<br />

Verkauf aller Vermögensgegenstän<strong>de</strong> eines<br />

Unternehmens und Begleichung bestehen<strong>de</strong>r<br />

Verbindlichkeiten mit <strong>de</strong>m Ziel, die Gesellschaft<br />

aufzulösen.<br />

Liquidationserlös<br />

Verkaufserlös aller Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

abzüglich aller Transaktionskosten, eventueller<br />

Steuerzahlungen sowie bestehen<strong>de</strong>r<br />

Kredite.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Barmittelreserve <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft für<br />

unvorhergesehene Ausgaben. Im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan wird diese als<br />

Teil <strong>de</strong>r Mittelverwendung aufgeführt.<br />

Objektgesellschaft<br />

Im Falle <strong>de</strong>s Zbi Professional 8 wird darunter<br />

eine Beteiligungsgesellschaft (Tochtergesellschaft)<br />

<strong>de</strong>r übergeordneten Zbi 8 HOLDinG KG<br />

(Muttergesellschaft) verstan<strong>de</strong>n.


<strong>ZBI</strong> 8 Glossar<br />

Personengesellschaft<br />

Darunter sind Gesellschaften mit natürlichen<br />

und juristischen Personen in <strong>de</strong>r Rechtsform<br />

<strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft (KG), offenen<br />

Han<strong>de</strong>lsgesellschaft (OHG) und Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>s bürgerlichen Rechts (GbR) zu verstehen.<br />

Dabei können auch juristische Personen Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Personengesellschaft sein,<br />

z. B. bei einer GmbH & Co. KG o<strong>de</strong>r einer AG<br />

& Co. KG. Pro rata temporis (p. r. t.) be<strong>de</strong>utet<br />

ratierlich o<strong>de</strong>r zeitanteilig.<br />

Platzierungsphase<br />

Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um <strong>de</strong>n Zeitraum, in<br />

<strong>de</strong>m Kapital von <strong>de</strong>n Anlegern für <strong>de</strong>n Fonds<br />

eingeworben wird. Die Platzierungsphase<br />

en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Schließungstermin.<br />

Quorum<br />

Erfor<strong>de</strong>rliche Min<strong>de</strong>stquote von Stimmrechten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter, die auf einer Gesellschafterversammlung<br />

anwesend o<strong>de</strong>r<br />

durch Vollmacht vertreten sein müssen, um<br />

Beschlüsse fassen zu können.<br />

Restbuchwert<br />

Darunter sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

eines Wirtschaftsgutes, gekürzt<br />

um die vorgenommenen Abschreibungen,<br />

zu verstehen.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Stellt die mögliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Anlageerfolges<br />

bei Verän<strong>de</strong>rung von verschie<strong>de</strong>nen<br />

Einflussfaktoren dar.<br />

SolZ<br />

Kürzel für Solidaritätszuschlag zur Einkommen-<br />

o<strong>de</strong>r Körperschaftsteuer.<br />

Totalgewinn<br />

Unter Totalgewinn versteht man <strong>de</strong>n über<br />

die gesamte Beteiligungsdauer akkumuliert<br />

erzielten Gewinn.<br />

Treugeber<br />

Beteiligt sich <strong>de</strong>r Investor mittelbar an <strong>de</strong>r<br />

Zbi Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding KG,<br />

so hält die Treuhän<strong>de</strong>rin die Beteiligung formell<br />

im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />

und auf Risiko <strong>de</strong>s Treugebers. D. h. nicht <strong>de</strong>r<br />

Treugeber, son<strong>de</strong>rn die Treuhän<strong>de</strong>rin ist im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Es ist nicht öffentlich<br />

erkennbar, wer <strong>de</strong>r Treugeber ist. Im<br />

Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Treugeber<br />

mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin an <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft beteiligt mit allen Rechten und<br />

Pflichten wie ein eingetragener Kommanditist.<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin bei geschlossenen Immobilienfonds,<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin verpflichtet sich schuldrechtlich<br />

gegenüber ihrem Treugeber (<strong>de</strong>m<br />

Anleger), gemäß Treuhandvertrag über das<br />

ihr anvertraute Treugut treuhän<strong>de</strong>risch zu<br />

verfügen. Der Treuhandvertrag ist im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Verkaufsprospekt vollständig<br />

abgedruckt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin fungiert hier<br />

als Treuhandkommanditistin, sie wird also<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister entsprechend <strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen eingetragen.<br />

Sie ist Kommanditist und hält und<br />

verwaltet die Beteiligung für <strong>de</strong>n Investor/<br />

Anleger/Treugeber. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gegenüber<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Treugebern stets<br />

weisungsgebun<strong>de</strong>n. Damit wird sichergestellt,<br />

dass <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>rische Treugeberkommanditist<br />

die gleichen Rechte und<br />

Pflichten hat wie ein direkt eingetragener<br />

Kommanditist.<br />

Vere<strong>de</strong>lungsgeschäft<br />

Darunter versteht man in <strong>de</strong>r Immobilienbranche,<br />

Objekte durch Instandhaltung, wenn<br />

nötig Teilsanierung und verbesserte Vermietung,<br />

aufzuwerten.<br />

Verkaufsfaktor<br />

Der Verkaufsfaktor ergibt sich durch Division<br />

<strong>de</strong>s Kaufpreises durch die Jahresnettokaltmiete.<br />

Teilt man 100 durch <strong>de</strong>n Kauf- bzw. Verkaufsfaktor<br />

so erhält man <strong>de</strong>n Kehrwert, z. B.<br />

100 : 12,5 = 8,00 % Mietrendite, bezogen auf<br />

<strong>de</strong>n Kaufpreis.<br />

Verkehrswert<br />

Der Verkehrswert bzw. Marktwert bezeichnet<br />

<strong>de</strong>n aktuellen Wert einer Immobilie. Bei<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Verkehrswertes wird im Falle<br />

<strong>de</strong>s Zbi Professional 8 ein Verkauf ohne persönlichen<br />

Zeit- und Finanzdruck und nach<br />

<strong>de</strong>m sogenannten Ertragswertverfahren unterstellt<br />

(§ 194 Baugesetzbuch i. V. m. § 13 bis<br />

§ 20 Wertverordnung). Dieser Wert wird nur<br />

unter wirtschaftlich normalen Umstän<strong>de</strong>n<br />

ohne Zeit- und Finanzdruck realisierbar sein.<br />

Verrechnungskonto<br />

Ist ein buchhalterisch geführtes Konto für<br />

die Bilanz. Hier wer<strong>de</strong>n die Entnahmen und<br />

anteilige Gewinne und Verluste gebucht.<br />

Das Verrechnungskonto wird dann mit <strong>de</strong>m<br />

Kapitalkonto saldiert. Dies ergibt <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />

Kapitalkontostand, siehe „Kapitalkonto“.<br />

Vorausgewinn<br />

Gewinnanteil, <strong>de</strong>r vorrangig an<strong>de</strong>ren einem<br />

o<strong>de</strong>r mehreren Gesellschaftern zugewiesen<br />

wird und zwar gegebenenfalls auch unabhängig<br />

davon, ob ein Gewinn o<strong>de</strong>r Verlust erzielt<br />

wur<strong>de</strong>. Im Falle eines bilanziellen Verlustes<br />

erhöht sich <strong>de</strong>r Verlustvortrag <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter<br />

um <strong>de</strong>n Vorausgewinn.<br />

211


<strong>ZBI</strong> Professional 4<br />

Berlin, Liebenwal<strong>de</strong>r Straße<br />

212


<strong>ZBI</strong> 8 Abwicklungshinweise/Angabenvorbehalt<br />

14 Abwicklungshinweise/<br />

Angabenvorbehalt<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft vollzieht<br />

sich wie folgt:<br />

Sie unterzeichnen <strong>de</strong>n vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsschein, mit <strong>de</strong>m<br />

Sie gegenüber <strong>de</strong>r Erlanger Consulting<br />

GmbH erklären, dass Sie sich entwe<strong>de</strong>r<br />

als Treugeber über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

o<strong>de</strong>r als Direktkommanditist an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG beteiligen wollen. Füllen Sie bitte<br />

<strong>de</strong>n Zeichnungsschein mit <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />

und <strong>de</strong>r Bestätigung<br />

<strong>de</strong>s Empfangs <strong>de</strong>s Emissionsprospekts<br />

vollständig aus und unterschreiben<br />

Sie diesen. Da wir sicherstellen wollen,<br />

dass Ihr Vermittler Sie auch über das<br />

Angebot und seine Risiken aufgeklärt<br />

hat, bitten wir Sie, ein Beratungsprotokoll<br />

zu unterzeichnen. Eine Annahme<br />

<strong>de</strong>s Zeichnungsscheins/<strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

kann zu Ihrer und unserer<br />

Sicherheit erst erfolgen, wenn diesem<br />

bei <strong>de</strong>r Übersendung ein unterschriebenes<br />

Beratungsprotokoll beigefügt ist.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat Ihr Vermittler in Ihrem<br />

Beisein eine I<strong>de</strong>ntitätsprüfung Ihrer<br />

Person vorzunehmen. Bitte beachten<br />

Sie, dass die Annahme Ihrer Beitrittserklärung<br />

nur erfolgen kann, wenn auch<br />

das Protokoll <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung vollständig<br />

ausgefüllt und unterschrieben<br />

ist und im Original vorliegt.<br />

Ihre Beteiligung wird mit Gegenzeichnung<br />

<strong>de</strong>s Zeichnungsscheins/<strong>de</strong>r Beitrittsvereinbarung<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

wirksam, da Sie gemäß § 151 BGB<br />

mit Unterzeichnung und Übersendung<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung im Interesse einer<br />

schnellen Abwicklung auf <strong>de</strong>n Zugang<br />

<strong>de</strong>r Annahmeerklärung verzichten.<br />

Wenn Sie eine Beteiligung als Direktkommanditist<br />

wünschen, wer<strong>de</strong>n Sie<br />

anschließend <strong>de</strong>n Text <strong>de</strong>r für die Eintragung<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister notwendigen<br />

Vollmacht erhalten. Diese<br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht ist von<br />

Ihnen zu unterzeichnen, wobei Ihre<br />

Unterschrift von einem Notar beglaubigt<br />

wer<strong>de</strong>n muss. Daraufhin ist das<br />

Original <strong>de</strong>r mit notariell beglaubigter<br />

Unterschrift versehenen Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

an die Treuhän<strong>de</strong>rin zu<br />

sen<strong>de</strong>n. Die Kosten <strong>de</strong>r notariellen<br />

Unterschriftsbeglaubigung und <strong>de</strong>r<br />

Eintragung als Direktkommanditist<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister trägt <strong>de</strong>r jeweilige<br />

Anleger.<br />

Interessenten, die beabsichtigen, ihre<br />

Beteiligung im Betriebsvermögen aufgrund<br />

einer gewünschten steuerneutralen<br />

Übertragung von Reinvestitionsrücklagen<br />

gemäß § 6b o<strong>de</strong>r 6c EStG<br />

halten zu wollen, benötigen eine geson<strong>de</strong>rte<br />

individualvertragliche regelung<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG und Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung. Siehe hierzu auch<br />

„Steuerliche Grundlagen“ Seite 159 f.<br />

20 % <strong>de</strong>r Zeichnungssumme zuzüglich<br />

5 % Agio sind nach Annahme <strong>de</strong>s<br />

Beitrittes zur <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ohne weitere Auffor<strong>de</strong>rung<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Die restliche Einlage wird im Ganzen<br />

o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen erst nach Anfor<strong>de</strong>rung<br />

durch die Geschäftsleitung innerhalb<br />

von zehn Tagen nach Zugang<br />

<strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Die Zahlungen sind zu leisten an:<br />

Empfänger: Erlanger Consulting GmbH<br />

Bank: Sparkasse Erlangen<br />

Konto-Nr.: 12957<br />

BLZ: 763 500 00<br />

bic: BYLADEM1ERH<br />

iban: DE83 7635 0000 0000 0129 57<br />

Beachten Sie, dass die Berechnung <strong>de</strong>s<br />

Beginns <strong>de</strong>r Auszahlungen erst nach jeweiliger<br />

Einzahlung erfolgt. Insoweit ist<br />

ausschließlich <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>r Zahlung<br />

bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und nicht<br />

bei <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin maßgeblich. Wir<br />

empfehlen daher, nicht am En<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn<br />

Anfang o<strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Monats zu<br />

überweisen.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Dieser Verkaufsprospekt gibt die bis<br />

zum 19.02.2013 bekannten und erkennbaren<br />

Tatsachen und Rechtsauffassungen<br />

wie<strong>de</strong>r. Die zu diesem Zeitpunkt<br />

aktuellen rechtlichen und steuerlichen<br />

Vorschriften wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />

Erstellung beachtet. Er wur<strong>de</strong> unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r vielfältigen und unterschiedlichen<br />

Interessen <strong>de</strong>r potentiellen<br />

Anleger erstellt. Es ist jedoch nicht<br />

möglich, <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen und Interessen<br />

aller potentiellen Anleger gerecht<br />

zu wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re ist eine<br />

Darstellung aller <strong>de</strong>nkbaren ökonomischen<br />

und gesetzlichen Zusammenhänge<br />

nicht möglich.<br />

Der Anleger geht mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft eine unternehmerische<br />

Beteiligung ein, <strong>de</strong>ren<br />

Zweck unter Umstän<strong>de</strong>n nicht erreicht<br />

213


wird. Dem Anleger wird daher nahegelegt,<br />

sich vor einer Unterzeichnung<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung eingehend mit<br />

<strong>de</strong>n im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Informationen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>n in<br />

Kapitel 5 „Risiken in Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage“ enthaltenen<br />

Risikohinweisen zu befassen<br />

und diese <strong>de</strong>tailliert zu überprüfen.<br />

Es wird je<strong>de</strong>m Anleger, aber insbeson<strong>de</strong>re<br />

unerfahrenen Anlegern geraten,<br />

sich vor Zeichnung <strong>de</strong>r Beitrittsunterlagen<br />

durch einen Rechts- o<strong>de</strong>r Steuerberater<br />

beraten lassen.<br />

Sollten Dritte, bsw. Vermittler und<br />

Anlageberater, beauftragt wer<strong>de</strong>n,<br />

die Beteiligung zu bewerben und zu<br />

vertreiben, dürfen sie keine über <strong>de</strong>n<br />

<strong>Prospekt</strong> hinausgehen<strong>de</strong>n Zusicherungen<br />

und Angaben machen. Solche<br />

Zusicherungen und Angaben sind<br />

nur verbindlich, wenn sie durch <strong>de</strong>n<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen vor <strong>de</strong>m<br />

Beitritt <strong>de</strong>s Anlegers schriftlich bestätigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Im <strong>Prospekt</strong> enthaltene Berechnungen<br />

geben ausschließlich die bei <strong>Prospekt</strong>aufstellungen<br />

prognostizierte Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Investition wie<strong>de</strong>r. Aus<br />

diesem Grund sind Abweichungen<br />

von <strong>de</strong>m prognostizierten Investitionsverlauf<br />

und <strong>de</strong>m prognostizierten<br />

Investitionserfolg nicht auszuschließen<br />

und sogar wahrscheinlich. Die<br />

vorausgesagten Ergebnisse, insbeson<strong>de</strong>re<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Erträge, können<br />

variieren, da sie durch eine Vielzahl<br />

von Faktoren beeinflusst wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann daher keine Gewährleistung für<br />

das Eintreffen im <strong>Prospekt</strong> dargestellter<br />

Kalkulationen, Kostenübersichten<br />

o<strong>de</strong>r für das prognostizierte Gesamtergebnis<br />

übernommen wer<strong>de</strong>n. Neben<br />

<strong>de</strong>r künftigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung müssen auch Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r einschlägigen Gesetzesvorschriften,<br />

<strong>de</strong>r Rechtsprechung sowie<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungsansichten vorbehalten<br />

bleiben.<br />

Eine über die gesetzliche <strong>Prospekt</strong>haftung<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Haftung <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH<br />

& Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG, <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH, <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Fondsmanagement<br />

GmbH und <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Vertriebs<br />

GmbH sowie <strong>de</strong>r Vertriebspartner wie<br />

Anlagevermittler o<strong>de</strong>r -berater, Banken<br />

und Makler ist ausgeschlossen.<br />

Gleichermaßen ist die Haftung <strong>de</strong>r<br />

Organe <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG, <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fondsverwaltungs GmbH, <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH und <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH, soweit gesetzlich<br />

zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

begrenzt.<br />

Diese Haftungsausschlüsse erstrecken<br />

sich auch auf alle an<strong>de</strong>ren Veröffentlichungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Werbematerialien.<br />

214


<strong>ZBI</strong> 8 Notizen<br />

215


<strong>ZBI</strong> 8 Notizen<br />

216


Herausgeber:<br />

H<br />

Verantwortlich<br />

für <strong>de</strong>n Inhalt:<br />

Konzeption:<br />

Gestaltung:<br />

Zbi Fondsmanagement GmbH<br />

henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

Dr. Bernd Ital<br />

<strong>ZBI</strong> Vertriebs GmbH<br />

henkestraße 10, 91054 Erlangen<br />

doctima GmbH<br />

melli-Beese-Straße 19<br />

90768 Fürth<br />

Bildnachweis: <strong>ZBI</strong>: S. 7, 208<br />

V vincent Mosch: Titel, S. 6, 8, 10, 17, 18, 20, 46, 47, 48, 50, 52, 54, 58, 60, 62, 84, 86, 90, 97, 102, 108,<br />

125, 129, 130, 150, 164, 168, 212<br />

Philipp Dubrau: S. 56<br />

217


<strong>ZBI</strong> Fondsmanagement GmbH<br />

Henkestraße 10<br />

91054 Erlangen<br />

Tel.: 09131 / 48009-0<br />

Fax: 09131 / 48009-1200<br />

www.zbi-ag.<strong>de</strong>

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