ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
Wird eine Beitrittserklärung wirksam wi<strong>de</strong>rrufen, so ist<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Investor die eventuell bereits geleistete<br />
Zeichnungssumme inklusive Agio zurückzuzahlen.<br />
Soweit die Zeichnungssumme von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zum Zeitpunkt eines Wi<strong>de</strong>rrufs bereits investiert<br />
wur<strong>de</strong>, hat die Rückzahlung aus <strong>de</strong>n übrigen liqui<strong>de</strong>n<br />
Mitteln zu erfolgen. Wer<strong>de</strong>n so viele Beitrittserklärungen<br />
wi<strong>de</strong>rrufen, dass die Rückzahlungen aus <strong>de</strong>n liqui<strong>de</strong>n<br />
Mitteln nicht geleistet wer<strong>de</strong>n können, so ist die<br />
Fondsgesellschaft gezwungen, Immobilienvermögen<br />
kurzfristig wie<strong>de</strong>r zu veräußern o<strong>de</strong>r Fremdkapital aufzunehmen.<br />
Gelingt ihr dies nicht zu <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
o<strong>de</strong>r gewünschten Preis o<strong>de</strong>r überhaupt nicht, so wird<br />
sie gegebenenfalls die Auszahlungen an die Investoren<br />
reduzieren; daneben ist die Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
und damit <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />
inklusive Agio nicht ausgeschlossen. (1, 2)<br />
Haftungsrisiken <strong>de</strong>r Investoren als Kommanditisten<br />
Eine Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch<br />
Gläubiger <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG z. B. für Fremdmittel<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft besteht für <strong>de</strong>n Fall, dass die Kommanditeinlage<br />
in Höhe <strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen<br />
Haftsumme noch nicht eingezahlt ist o<strong>de</strong>r durch<br />
Entnahmen unter die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />
Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>. Das Risiko besteht auch,<br />
wenn <strong>de</strong>m Investor Entnahmen zufließen, obwohl entsprechen<strong>de</strong><br />
Ergebnisse hierfür nicht erzielt wur<strong>de</strong>n. In<br />
diesem Fall lebt die Außenhaftung bis zur Höhe <strong>de</strong>r im<br />
Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Haftsumme wie<strong>de</strong>r auf.<br />
Dasselbe gilt für einen Investor, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />
DING KG ausschei<strong>de</strong>t, für die bis zum Zeitpunkt seines<br />
Ausschei<strong>de</strong>ns begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft, wenn diese ihm gegenüber innerhalb<br />
von fünf Jahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. (1, 2)<br />
Daneben kommt eine Haftung im Innenverhältnis in<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r §§ 30 ff. GmbHG bis<br />
zur Höhe <strong>de</strong>r empfangenen Auszahlungen in Betracht,<br />
soweit Auszahlungen erfolgt sind, obwohl die finanzielle<br />
Lage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dies nicht zugelassen<br />
hätte. Dies gilt inbeson<strong>de</strong>re dann, wenn <strong>de</strong>r Investor<br />
Ausschüttungen von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhält, <strong>de</strong>nen<br />
kein entsprechen<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlicher Gewinn<br />
gegenüber steht. (1, 2)<br />
Mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligte Investoren<br />
tragen im Ergebnis das gleiche Haftungsrisiko, da diese<br />
gemäß <strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />
verpflichtet sind, die Treuhän<strong>de</strong>rin von allen Verbindlichkeiten,<br />
die mit <strong>de</strong>m treuhän<strong>de</strong>risch übernommenen<br />
Anteil zusammenhängen, freizustellen. (1, 2)<br />
Schlüsselpersonenrisiko/Managementfehlentscheidungen<br />
Ein Ausfall <strong>de</strong>s Managements <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe kann zu<br />
Schä<strong>de</strong>n für die Fondsgesellschaft führen. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
sind die persönlichen Kontakte und das Know-how<br />
<strong>de</strong>s Managements für Einkauf, Entwicklung und Optimierung<br />
<strong>de</strong>r Mietverhältnisse und einen eventuellen<br />
späteren Verkauf von Immobilien entschei<strong>de</strong>nd.<br />
Wenn die aktuellen Vorstän<strong>de</strong>/Geschäftsführer Fehlentscheidungen<br />
treffen o<strong>de</strong>r sie sich bewusst o<strong>de</strong>r unbewusst<br />
vertragswidrig verhalten, kann dies zu einer<br />
Vermögensmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r einem Vermögensscha<strong>de</strong>n<br />
bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft führen. Je nach Ausmaß und<br />
Vielzahl <strong>de</strong>r Fehlentscheidungen und/o<strong>de</strong>r Vertragsverletzungen<br />
kann dies zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r geplanten<br />
Auszahlungen an die Investoren o<strong>de</strong>r auch zu<br />
einem Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals <strong>de</strong>r Investoren<br />
führen. (1, 2)<br />
Interessenskonflikte <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
Grundsätzlich besteht das Risiko von Interessenskonflikten,<br />
wenn die Fondsgesellschaft mit an<strong>de</strong>ren Gesellschaften<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
Geschäftsbeziehungen unterhält. So ist<br />
z. B. darauf hinzuweisen, dass die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin die Objektbeschaffung, Due-Diligence,<br />
die Finanzierungs- und Bürgschaftsvermittlung<br />
o<strong>de</strong>r auch Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnah-<br />
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