ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />
§§ 1 bis 3 beschriebenen Umfang hinaus,<br />
ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />
3. Die Parteien vereinbaren, dass – soweit<br />
gesetzlich zulässig – Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />
grundsätzlich drei Jahre<br />
nach ihrer Entstehung verjähren, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, das Gesetz sieht eine kürzere Verjährungsfrist<br />
vor.<br />
4. Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ist – außer in Fällen <strong>de</strong>s<br />
Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit –<br />
auf 1 Mio. Euro pro Fall begrenzt.<br />
5. Folgen<strong>de</strong> Maßnahmen gehören nicht<br />
zu <strong>de</strong>n vertragsgemäßen Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
Mittelverwendungskontrolleurs und<br />
wur<strong>de</strong>n bzw. wer<strong>de</strong>n von ihm <strong>de</strong>mgemäß<br />
nicht durchgeführt, soweit in<br />
diesem Vertrag nichts an<strong>de</strong>res geregelt<br />
ist:<br />
a) Die Prüfung <strong>de</strong>s <strong>Prospekt</strong>materials.<br />
b) Die Prüfung <strong>de</strong>r Durchführbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Investition.<br />
c) Die Prüfung <strong>de</strong>r Rentabilität <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />
d) Die Überprüfung <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />
e) Die steuerliche Beratung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />
GmbH & Co. KG.<br />
§ 8 Vergütung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />
1. Für die Mittelverwendungskontrolle<br />
erhält <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />
eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong><br />
fällige, jährliche Vergütung (pro<br />
rata temporis) in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />
auf das rechtswirksam von Investoren<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />
Kommanditkapital bis zu 25<br />
Mio. Euro, und in Höhe von 0,28 %, bezogen<br />
auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro,<br />
und in Höhe von 0,25 %, bezogen auf<br />
das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />
bis zu 75 Mio. Euro, und in<br />
Höhe von 0,21 %, bezogen auf das<br />
75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />
jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
kann während<br />
<strong>de</strong>r Platzierungsphase angemessene<br />
Abschlagszahlungen nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>s eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />
Die Vergütung ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit<br />
jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />
2. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
ist verpflichtet, eine erhaltene Vergütung<br />
zinslos zurückzuerstatten, wenn<br />
das gezeichnete Kommanditkapital <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft bis zum 21.07.2013 nicht<br />
min<strong>de</strong>stens 10 Mio. Euro beträgt und<br />
die Gesellschafter daraufhin die Nichtdurchführung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />
3. Die Vergütung wird ausschließlich<br />
von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG geschul<strong>de</strong>t.<br />
4. Soweit beim Mittelverwendungskontrolleur<br />
im Zuge <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s<br />
Vertragsverhältnisses aufgrund beson<strong>de</strong>ren<br />
Auftrags Arbeiten anfallen, die<br />
nicht Vertragsbestandteil dieses Vertrages<br />
sind, sind diese in Form einer Zeitgebühr<br />
nach Absprache mit <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH<br />
& Co. KG zu üblichen Sätzen <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />
zu vergüten.<br />
§ 9 Vertragsdauer<br />
1. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
wird für die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG abgeschlossen.<br />
Er kann von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG und<br />
<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />
mit einer Kündigungsfrist von sechs<br />
Monaten zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres,<br />
frühestens jedoch zum 31.12.2015,<br />
or<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />
dieses Vertrags durch eine <strong>de</strong>r<br />
Vertragsparteien aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt.<br />
3. Der <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG steht außer<strong>de</strong>m<br />
ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht für<br />
<strong>de</strong>n Fall zu, dass zur Verwahrung ihrer<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
ihrer Tochtergesellschaften<br />
eine Verwahrstelle gemäß<br />
§§ 76 ff. KAGB-E (30.10.2012) von Gesetzes<br />
wegen beauftragt wer<strong>de</strong>n muss<br />
und es <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />
von Gesetzes wegen nicht gestattet<br />
ist, als Verwahrstelle für die Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />
Co. KG bzw. <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />
zu agieren. Dieses Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
kann nur auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />
ausgeübt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die <strong>ZBI</strong> GmbH<br />
& Co. KG die in Satz 1 beschriebene gesetzliche<br />
Verpflichtung erstmalig trifft.<br />
4. Kündigungen bedürfen grundsätzlich<br />
<strong>de</strong>r Schriftform, die auch als gewahrt<br />
gilt, wenn eine Kündigung per Telefax<br />
erklärt wird.<br />
5. Sobald einer <strong>de</strong>r Vertragsparteien eine<br />
Kündigung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
zugegangen ist, sind <strong>de</strong>m<br />
Vertrag beigetretene Objektgesellschaften<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
§ 10 Schlussbestimmungen<br />
1. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses<br />
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
<strong>de</strong>r Schriftform.<br />
2. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen<br />
nicht.<br />
3.1 Sollten einzelne Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r Vertragslücken vorliegen, so wird<br />
– soweit gesetzlich zulässig – dadurch<br />
die Gültigkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen<br />
nicht berührt.<br />
3.2 Die Vertragsparteien verpflichten<br />
sich, anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmungen<br />
o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung einer<br />
Regelungslücke eine angemessene Regelung<br />
zu vereinbaren, die in gesetzlich<br />
zulässiger Weise <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Vertragsparteien<br />
Gewollten sowie <strong>de</strong>m Vertrag<br />
im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher<br />
und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst<br />
nahe kommt.<br />
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />
ist, soweit gesetzlich zulässig, Erlangen.<br />
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