18.11.2014 Aufrufe

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

§§ 1 bis 3 beschriebenen Umfang hinaus,<br />

ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

3. Die Parteien vereinbaren, dass – soweit<br />

gesetzlich zulässig – Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

grundsätzlich drei Jahre<br />

nach ihrer Entstehung verjähren, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, das Gesetz sieht eine kürzere Verjährungsfrist<br />

vor.<br />

4. Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist – außer in Fällen <strong>de</strong>s<br />

Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit –<br />

auf 1 Mio. Euro pro Fall begrenzt.<br />

5. Folgen<strong>de</strong> Maßnahmen gehören nicht<br />

zu <strong>de</strong>n vertragsgemäßen Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs und<br />

wur<strong>de</strong>n bzw. wer<strong>de</strong>n von ihm <strong>de</strong>mgemäß<br />

nicht durchgeführt, soweit in<br />

diesem Vertrag nichts an<strong>de</strong>res geregelt<br />

ist:<br />

a) Die Prüfung <strong>de</strong>s <strong>Prospekt</strong>materials.<br />

b) Die Prüfung <strong>de</strong>r Durchführbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Investition.<br />

c) Die Prüfung <strong>de</strong>r Rentabilität <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

d) Die Überprüfung <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />

e) Die steuerliche Beratung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

GmbH & Co. KG.<br />

§ 8 Vergütung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

1. Für die Mittelverwendungskontrolle<br />

erhält <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong><br />

fällige, jährliche Vergütung (pro<br />

rata temporis) in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25<br />

Mio. Euro, und in Höhe von 0,28 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,25 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,21 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann während<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase angemessene<br />

Abschlagszahlungen nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />

Die Vergütung ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit<br />

jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

ist verpflichtet, eine erhaltene Vergütung<br />

zinslos zurückzuerstatten, wenn<br />

das gezeichnete Kommanditkapital <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft bis zum 21.07.2013 nicht<br />

min<strong>de</strong>stens 10 Mio. Euro beträgt und<br />

die Gesellschafter daraufhin die Nichtdurchführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

3. Die Vergütung wird ausschließlich<br />

von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG geschul<strong>de</strong>t.<br />

4. Soweit beim Mittelverwendungskontrolleur<br />

im Zuge <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s<br />

Vertragsverhältnisses aufgrund beson<strong>de</strong>ren<br />

Auftrags Arbeiten anfallen, die<br />

nicht Vertragsbestandteil dieses Vertrages<br />

sind, sind diese in Form einer Zeitgebühr<br />

nach Absprache mit <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG zu üblichen Sätzen <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

zu vergüten.<br />

§ 9 Vertragsdauer<br />

1. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

wird für die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG abgeschlossen.<br />

Er kann von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG und<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

mit einer Kündigungsfrist von sechs<br />

Monaten zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres,<br />

frühestens jedoch zum 31.12.2015,<br />

or<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

dieses Vertrags durch eine <strong>de</strong>r<br />

Vertragsparteien aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.<br />

3. Der <strong>ZBI</strong> GmbH & Co. KG steht außer<strong>de</strong>m<br />

ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht für<br />

<strong>de</strong>n Fall zu, dass zur Verwahrung ihrer<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>r Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

ihrer Tochtergesellschaften<br />

eine Verwahrstelle gemäß<br />

§§ 76 ff. KAGB-E (30.10.2012) von Gesetzes<br />

wegen beauftragt wer<strong>de</strong>n muss<br />

und es <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

von Gesetzes wegen nicht gestattet<br />

ist, als Verwahrstelle für die Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> GmbH &<br />

Co. KG bzw. <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

zu agieren. Dieses Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

kann nur auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />

ausgeübt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die <strong>ZBI</strong> GmbH<br />

& Co. KG die in Satz 1 beschriebene gesetzliche<br />

Verpflichtung erstmalig trifft.<br />

4. Kündigungen bedürfen grundsätzlich<br />

<strong>de</strong>r Schriftform, die auch als gewahrt<br />

gilt, wenn eine Kündigung per Telefax<br />

erklärt wird.<br />

5. Sobald einer <strong>de</strong>r Vertragsparteien eine<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

zugegangen ist, sind <strong>de</strong>m<br />

Vertrag beigetretene Objektgesellschaften<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

§ 10 Schlussbestimmungen<br />

1. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses<br />

Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r Schriftform.<br />

2. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen<br />

nicht.<br />

3.1 Sollten einzelne Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r Vertragslücken vorliegen, so wird<br />

– soweit gesetzlich zulässig – dadurch<br />

die Gültigkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt.<br />

3.2 Die Vertragsparteien verpflichten<br />

sich, anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung einer<br />

Regelungslücke eine angemessene Regelung<br />

zu vereinbaren, die in gesetzlich<br />

zulässiger Weise <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Vertragsparteien<br />

Gewollten sowie <strong>de</strong>m Vertrag<br />

im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher<br />

und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst<br />

nahe kommt.<br />

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, Erlangen.<br />

197

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!