ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />
lieren<strong>de</strong> Verwahrstelle vorsieht. Wenn die Fondsgesellschaft<br />
durch das zukünftige Kapitalanlagengesetzbuch<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r sich in <strong>de</strong>m Fonds befindlichen<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong> tatsächlich zur Beauftragung<br />
einer Verwahrstelle verpflichtet wer<strong>de</strong>n wird, so wird es<br />
gleichwohl zu Vertragsanpassungen kommen müssen,<br />
<strong>de</strong>ren genauer Umfang heute noch nicht abzusehen<br />
ist. Dies hat seine Ursache darin, dass die <strong>de</strong>taillierten<br />
Vorgaben an <strong>de</strong>n konkreten Inhalt eines gesetzeskonformen<br />
Verwahrstellenvertrages noch <strong>de</strong>r Präzisierung<br />
durch eine zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
noch nicht erlassene eu-Verordung bedürfen.<br />
Sollte es <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur von Gesetzes<br />
wegen verboten wer<strong>de</strong>n, die Aufgaben einer<br />
Verwahrstelle für die sich im Fonds befindlichen Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
zu übernehmen, sieht <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vor. In diesem Fall wür<strong>de</strong><br />
die Fondsgesellschaft dann einen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r<br />
oben genannten EU-Verordnung entsprechen<strong>de</strong>n Verwahrstellenvertrag<br />
mit einer insoweit zugelassenen<br />
Bank o<strong>de</strong>r einem Finanzdienstleistungsunternehmen<br />
abschließen.<br />
Der Vertrag wird auf die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />
HOLDING KG geschlossen. Er kann zuvor mit einer Frist<br />
von sechs Monaten erstmals zum 31.12.2015 or<strong>de</strong>ntlich<br />
gekündigt wer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r Kündigung ist <strong>de</strong>r<br />
Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet, unverzüglich<br />
die von ihm verwalteten Mittel an einen von <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft mit Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
benannten Dritten zu übertragen<br />
und alle für die Fortführung <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zu übergeben.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs ist<br />
außer in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Vorsatzes o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />
auf 1 Mio. Euro pro Fall begrenzt. Ansprüche<br />
verjähren, sofern nicht nach <strong>de</strong>m Gesetz eine kürzere<br />
Verjährungsfrist eingreift, drei Jahre nach Scha<strong>de</strong>nsentstehung.<br />
Für die Einhaltung von <strong>Prospekt</strong>angaben<br />
ist eine Verantwortlichkeit und Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ausgeschlossen.<br />
9.4.2 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />
Die wesentlichen Pflichten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />
sind die Erfüllung <strong>de</strong>r vorgenannten Aufgaben<br />
(Prüfung <strong>de</strong>s Eigentums, Kontrolle <strong>de</strong>r Ausgabe und<br />
Rücknahme von Gesellschaftsanteilen, Kontrolle <strong>de</strong>r<br />
Überweisung <strong>de</strong>s Gegenwertes, Kontrolle <strong>de</strong>r Ertragsverwendung,<br />
Überprüfung <strong>de</strong>r Vermögensaufstellungen,<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Eintragung von Verfügungsbeschränkungen,<br />
Sicherstellung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Zahlungsströme, Sicherstellung <strong>de</strong>r<br />
Geldmittelverbuchung bei einem geeigneten Kreditinstitut,<br />
Zustimmung zur Anlage von Geldmitteln, Vergütungen,<br />
Belastungen und Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung).<br />
Dem Mittelverwendungskontrolleur steht das Recht auf<br />
eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong> fällige, jährliche<br />
Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />
auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />
bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,28 %, bezogen<br />
auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />
zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,25 %, bezogen auf<br />
das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />
75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,21 %, bezogen auf das<br />
75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />
zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung<br />
ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />
Eine gezahlte Vergütung ist zinslos zurückzuzahlen,<br />
sofern bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />
von 10 Mio. Euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />
die Gesellschaft rückabgewickelt wird.<br />
Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />
vereinbarten Vergütung beträgt bei <strong>de</strong>m geplanten<br />
Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten<br />
Betrachtungszeitraum bis zum 31.12.2023<br />
1.056.108 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />
somit 1.256.769 Euro, bei <strong>de</strong>m maximalen Kommanditkapital<br />
von 100 Mio. euro 3.085.260 Euro zuzüglich<br />
gesetzlicher Mehrwertsteuer, somit 3.671.460 Euro.<br />
145