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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

lieren<strong>de</strong> Verwahrstelle vorsieht. Wenn die Fondsgesellschaft<br />

durch das zukünftige Kapitalanlagengesetzbuch<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r sich in <strong>de</strong>m Fonds befindlichen<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong> tatsächlich zur Beauftragung<br />

einer Verwahrstelle verpflichtet wer<strong>de</strong>n wird, so wird es<br />

gleichwohl zu Vertragsanpassungen kommen müssen,<br />

<strong>de</strong>ren genauer Umfang heute noch nicht abzusehen<br />

ist. Dies hat seine Ursache darin, dass die <strong>de</strong>taillierten<br />

Vorgaben an <strong>de</strong>n konkreten Inhalt eines gesetzeskonformen<br />

Verwahrstellenvertrages noch <strong>de</strong>r Präzisierung<br />

durch eine zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht erlassene eu-Verordung bedürfen.<br />

Sollte es <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur von Gesetzes<br />

wegen verboten wer<strong>de</strong>n, die Aufgaben einer<br />

Verwahrstelle für die sich im Fonds befindlichen Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

zu übernehmen, sieht <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vor. In diesem Fall wür<strong>de</strong><br />

die Fondsgesellschaft dann einen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r<br />

oben genannten EU-Verordnung entsprechen<strong>de</strong>n Verwahrstellenvertrag<br />

mit einer insoweit zugelassenen<br />

Bank o<strong>de</strong>r einem Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

abschließen.<br />

Der Vertrag wird auf die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8<br />

HOLDING KG geschlossen. Er kann zuvor mit einer Frist<br />

von sechs Monaten erstmals zum 31.12.2015 or<strong>de</strong>ntlich<br />

gekündigt wer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r Kündigung ist <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet, unverzüglich<br />

die von ihm verwalteten Mittel an einen von <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft mit Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

benannten Dritten zu übertragen<br />

und alle für die Fortführung <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zu übergeben.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs ist<br />

außer in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Vorsatzes o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />

auf 1 Mio. Euro pro Fall begrenzt. Ansprüche<br />

verjähren, sofern nicht nach <strong>de</strong>m Gesetz eine kürzere<br />

Verjährungsfrist eingreift, drei Jahre nach Scha<strong>de</strong>nsentstehung.<br />

Für die Einhaltung von <strong>Prospekt</strong>angaben<br />

ist eine Verantwortlichkeit und Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ausgeschlossen.<br />

9.4.2 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Die wesentlichen Pflichten <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind die Erfüllung <strong>de</strong>r vorgenannten Aufgaben<br />

(Prüfung <strong>de</strong>s Eigentums, Kontrolle <strong>de</strong>r Ausgabe und<br />

Rücknahme von Gesellschaftsanteilen, Kontrolle <strong>de</strong>r<br />

Überweisung <strong>de</strong>s Gegenwertes, Kontrolle <strong>de</strong>r Ertragsverwendung,<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Vermögensaufstellungen,<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Eintragung von Verfügungsbeschränkungen,<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Zahlungsströme, Sicherstellung <strong>de</strong>r<br />

Geldmittelverbuchung bei einem geeigneten Kreditinstitut,<br />

Zustimmung zur Anlage von Geldmitteln, Vergütungen,<br />

Belastungen und Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung).<br />

Dem Mittelverwendungskontrolleur steht das Recht auf<br />

eine jeweils anteilig zum Quartalsen<strong>de</strong> fällige, jährliche<br />

Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,28 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />

zu 50 Mio. Euro, und in Höhe von 0,25 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />

75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,21 %, bezogen auf das<br />

75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung<br />

ist ab <strong>de</strong>m Jahr 2015 mit jährlich 2 % in<strong>de</strong>xiert.<br />

Eine gezahlte Vergütung ist zinslos zurückzuzahlen,<br />

sofern bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />

von 10 Mio. Euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />

die Gesellschaft rückabgewickelt wird.<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

vereinbarten Vergütung beträgt bei <strong>de</strong>m geplanten<br />

Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten<br />

Betrachtungszeitraum bis zum 31.12.2023<br />

1.056.108 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

somit 1.256.769 Euro, bei <strong>de</strong>m maximalen Kommanditkapital<br />

von 100 Mio. euro 3.085.260 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer, somit 3.671.460 Euro.<br />

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