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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

9.3 Treuhandvertrag<br />

9.3.1 Aufgaben und Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Der Treuhandvertrag bil<strong>de</strong>t die Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und ist als Muster auf <strong>de</strong>n Seiten<br />

191 ff. abgedruckt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird für <strong>de</strong>n<br />

Treugeber (Investor) mit 10 % Hafteinlage pro tatsächlich<br />

eingezahltem Einlagebetrag ohne Agio im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe die<br />

im eigenen Namen zu übernehmen<strong>de</strong> Beteiligung für<br />

Rechnung und auf Risiko <strong>de</strong>s Treugebers zu begrün<strong>de</strong>n<br />

und zu halten. Der <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG gegenüber erfolgt<br />

die Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch<br />

<strong>de</strong>n Treugeber. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungen<br />

an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge<br />

nach außen als einheitliche Beteiligung halten. Der<br />

Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige<br />

wirtschaftliche Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener<br />

Kommanditist und nimmt nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages am Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft teil. Die sich aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n<br />

steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich <strong>de</strong>n<br />

Treugeber.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gegenüber <strong>de</strong>m Treugeber stets<br />

weisungsgebun<strong>de</strong>n. Die Beteiligungen <strong>de</strong>r direkt eingetragenen<br />

Kommanditisten verwaltet die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

als unechte Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin.<br />

9.3.2 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

sind folgen<strong>de</strong>:<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist als fremdnützige Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />

tätig. Sie darf gegenüber Dritten die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers nur mit <strong>de</strong>ssen ausdrücklicher<br />

schriftlicher Zustimmung offenlegen, soweit eine solche<br />

Offenlegung nicht zwingend gesetzlich – insbeson<strong>de</strong>re<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung – vorgeschrieben ist.<br />

Sie ist verpflichtet, das im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben<br />

erworbene Vermögen von ihrem eigenen getrennt<br />

zu halten und zu verwalten. Sie wird alles, was sie aufgrund<br />

dieses Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrer<br />

Rechtsstellung als Treuhandkommanditistin erlangt, an<br />

die Treugeber herausgeben, soweit <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

nichts an<strong>de</strong>res vorsieht.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die jährlichen Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />

und eventuelle Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

mit Fristsetzung spätestens zum 28.02. eines<br />

Geschäftsjahres abzufragen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt<br />

keine Haftung für Fristversäumnis aufgrund<br />

verspäteter Abgabe bzw. auch nicht für nicht gemachte<br />

Angaben seitens <strong>de</strong>s Gesellschafters.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto<br />

einbezahlten Einlagen umgehend nach Eingang<br />

auf ein Konto <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zu überweisen.<br />

Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber die Treuhän<strong>de</strong>rin zur<br />

Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte, hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

allen Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers Folge zu leisten.<br />

Die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte kann<br />

nur durch pro Gesellschafterversammlung ausgestellte<br />

Einzelvollmacht erfolgen, auf <strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />

konkrete Weisungen vermerkt sein müssen.<br />

Differieren die Weisungen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen, die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen<strong>de</strong>n Treugeber, so ist die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin verpflichtet und berechtigt, ihre Rechte<br />

entsprechend <strong>de</strong>n unterschiedlichen Weisungen unterschiedlich<br />

auszuüben. Soweit Stimmrechtsvollmachten<br />

o<strong>de</strong>r Weisungen nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nicht berechtigt, selbstständig nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu entschei<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für Fälle unabweisbarer<br />

Dringlichkeit o<strong>de</strong>r bei Gefahr im Verzug.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat Anspruch auf Freistellung von allen<br />

Verbindlichkeiten, die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />

Erwerb und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung <strong>de</strong>r Treugeber ist ausgeschlossen.<br />

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