ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />
9.3 Treuhandvertrag<br />
9.3.1 Aufgaben und Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Der Treuhandvertrag bil<strong>de</strong>t die Rechtsgrundlage <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und ist als Muster auf <strong>de</strong>n Seiten<br />
191 ff. abgedruckt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird für <strong>de</strong>n<br />
Treugeber (Investor) mit 10 % Hafteinlage pro tatsächlich<br />
eingezahltem Einlagebetrag ohne Agio im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eingetragen.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe die<br />
im eigenen Namen zu übernehmen<strong>de</strong> Beteiligung für<br />
Rechnung und auf Risiko <strong>de</strong>s Treugebers zu begrün<strong>de</strong>n<br />
und zu halten. Der <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG gegenüber erfolgt<br />
die Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n<br />
Bedingung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch<br />
<strong>de</strong>n Treugeber. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungen<br />
an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge<br />
nach außen als einheitliche Beteiligung halten. Der<br />
Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige<br />
wirtschaftliche Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener<br />
Kommanditist und nimmt nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages am Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft teil. Die sich aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n<br />
steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich <strong>de</strong>n<br />
Treugeber.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gegenüber <strong>de</strong>m Treugeber stets<br />
weisungsgebun<strong>de</strong>n. Die Beteiligungen <strong>de</strong>r direkt eingetragenen<br />
Kommanditisten verwaltet die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
als unechte Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin.<br />
9.3.2 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Die wesentlichen Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
sind folgen<strong>de</strong>:<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist als fremdnützige Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />
tätig. Sie darf gegenüber Dritten die Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Treugebers nur mit <strong>de</strong>ssen ausdrücklicher<br />
schriftlicher Zustimmung offenlegen, soweit eine solche<br />
Offenlegung nicht zwingend gesetzlich – insbeson<strong>de</strong>re<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung – vorgeschrieben ist.<br />
Sie ist verpflichtet, das im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben<br />
erworbene Vermögen von ihrem eigenen getrennt<br />
zu halten und zu verwalten. Sie wird alles, was sie aufgrund<br />
dieses Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrer<br />
Rechtsstellung als Treuhandkommanditistin erlangt, an<br />
die Treugeber herausgeben, soweit <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />
nichts an<strong>de</strong>res vorsieht.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die jährlichen Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben<br />
und eventuelle Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />
mit Fristsetzung spätestens zum 28.02. eines<br />
Geschäftsjahres abzufragen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt<br />
keine Haftung für Fristversäumnis aufgrund<br />
verspäteter Abgabe bzw. auch nicht für nicht gemachte<br />
Angaben seitens <strong>de</strong>s Gesellschafters.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto<br />
einbezahlten Einlagen umgehend nach Eingang<br />
auf ein Konto <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zu überweisen.<br />
Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber die Treuhän<strong>de</strong>rin zur<br />
Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte, hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
allen Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers Folge zu leisten.<br />
Die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte kann<br />
nur durch pro Gesellschafterversammlung ausgestellte<br />
Einzelvollmacht erfolgen, auf <strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />
konkrete Weisungen vermerkt sein müssen.<br />
Differieren die Weisungen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen, die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen<strong>de</strong>n Treugeber, so ist die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin verpflichtet und berechtigt, ihre Rechte<br />
entsprechend <strong>de</strong>n unterschiedlichen Weisungen unterschiedlich<br />
auszuüben. Soweit Stimmrechtsvollmachten<br />
o<strong>de</strong>r Weisungen nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
nicht berechtigt, selbstständig nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen zu entschei<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für Fälle unabweisbarer<br />
Dringlichkeit o<strong>de</strong>r bei Gefahr im Verzug.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat Anspruch auf Freistellung von allen<br />
Verbindlichkeiten, die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />
Erwerb und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen. Eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung <strong>de</strong>r Treugeber ist ausgeschlossen.<br />
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