18.11.2014 Aufrufe

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.4 Treuhandvertrag<br />

betreffend die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong><br />

Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co.<br />

Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG<br />

§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird sich im Außenverhältnis<br />

im eigenen Namen, im<br />

Innenverhältnis aber im Auftrag und<br />

für Rechnung <strong>de</strong>s Beitrittsinteressenten<br />

– nachfolgend Treugeber genannt – nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s § 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG – nachfolgend „Gesellschaft“<br />

genannt – an <strong>de</strong>r Gesellschaft in<br />

Höhe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r jeweiligen Beitrittserklärung<br />

eines Treugebers angegebenen<br />

Betrages beteiligen. Der Gesellschaft<br />

gegenüber erfolgt die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin unter <strong>de</strong>r auflösen<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

durch <strong>de</strong>n Treugeber.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren<br />

Beteiligungen an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund<br />

gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge nach<br />

außen als einheitliche Beteiligung halten.<br />

Die Treugeber bil<strong>de</strong>n keine Innengesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts.<br />

3. Der Treugeber trägt in Höhe seiner<br />

Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener<br />

Kommanditist und nimmt<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages am Gewinn<br />

und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft teil.<br />

Er haftet, insbeson<strong>de</strong>re auch im Verhältnis<br />

zu an<strong>de</strong>ren Treugebern, nur quotal<br />

in Höhe seiner anteiligen Beteiligung.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung <strong>de</strong>r<br />

Treugeber ist ausgeschlossen. Die sich<br />

aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n steuerlichen<br />

Wirkungen treffen ausschließlich<br />

<strong>de</strong>n Treugeber.<br />

§ 2 Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

Das Treuhandverhältnis wird durch<br />

Unterzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

(Zeichnungsschein) durch <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Treugeber und <strong>de</strong>ren Annahme durch<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin geschlossen. Seitens<br />

<strong>de</strong>s Treugebers wird auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r<br />

Annahmeerklärung verzichtet, sodass<br />

<strong>de</strong>r Treuhandvertrag mit <strong>de</strong>r Annahme<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin zustan<strong>de</strong><br />

kommt. Über die Annahme wird die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

<strong>de</strong>n Treugeber informieren.<br />

§ 3 Einzahlung <strong>de</strong>r Einlagen, Beitritt<br />

zur Gesellschaft<br />

1. Nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin ist <strong>de</strong>r Treugeber<br />

verpflichtet, die gezeichnete Einlage<br />

zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung vereinbarten<br />

Terminen bzw. wie im Gesellschaftsvertrag<br />

nie<strong>de</strong>rgelegt bzw. nach<br />

Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung und<br />

gegebenenfalls in Teilbeträgen auf das<br />

Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

2. Unabhängig vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zahlung<br />

durch <strong>de</strong>n Treugeber wird die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>n<br />

Beitritt gemäß § 3 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

erklären und das Einvernehmen<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung erbitten.<br />

3. Kommen die Treugeber ihrer Verpflichtung<br />

nicht, nur teilweise o<strong>de</strong>r<br />

nicht fristgemäß nach, so kann die Geschäftsleitung<br />

Verzugszinsen in Höhe<br />

von 12 % p. a. von <strong>de</strong>m jeweiligen säumigen<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

erheben. Die Geltendmachung eines<br />

weiteren Scha<strong>de</strong>ns bleibt unberührt.<br />

4. Kommt ein Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung<br />

trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung nicht o<strong>de</strong>r nicht in<br />

voller Höhe nach, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

auch berechtigt, von <strong>de</strong>r Beitrittsvereinbarung<br />

unter gleichzeitiger Auflösung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandvertrages zurückzutreten.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist ermächtigt, <strong>de</strong>n säumigen Treugeber<br />

gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auszuschließen.<br />

5. Der Abfindungsanspruch eines ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters kann<br />

ausschließlich gegen die Gesellschaft<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Hat <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Treugeber Einlagen erbracht,<br />

die von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin noch nicht an<br />

die Gesellschaft weitergeleitet wur<strong>de</strong>n,<br />

darf die Gesellschaft die Zahlung solange<br />

verweigern, bis die Treuhän<strong>de</strong>rin die<br />

Einlage an sie weitergeleitet hat.<br />

§ 4 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist als fremdnützige<br />

Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin tätig. Sie darf<br />

gegenüber Dritten die Beteiligung <strong>de</strong>s<br />

Treugebers nur mit <strong>de</strong>ssen ausdrücklicher<br />

schriftlicher Zustimmung offenlegen,<br />

soweit eine solche Offenlegung<br />

nicht zwingend gesetzlich – insbeson<strong>de</strong>re<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung –<br />

vorgeschrieben ist.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, das<br />

im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben erworbene<br />

Vermögen von ihrem eigenen<br />

getrennt zu halten und zu verwalten. Sie<br />

wird alles, was sie aufgrund dieses Treuhandverhältnisses<br />

und aufgrund ihrer<br />

Rechtsstellung als Treuhandkommanditistin<br />

erlangt, an die Treugeber herausgeben,<br />

soweit dieser Vertrag nichts<br />

an<strong>de</strong>res vorsieht.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die<br />

jährlichen Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben o<strong>de</strong>r<br />

-werbungskosten und eventuelle Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

spätestens zum<br />

28.02. eines Geschäftsjahres mit Fristsetzung<br />

abzufragen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

übernimmt keine Haftung für Fristversäumnis<br />

aufgrund verspäteter Abgabe<br />

bzw. auch nicht für nicht gemachte Angaben<br />

seitens <strong>de</strong>s Gesellschafters.<br />

4. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die<br />

auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto gemäß § 3 Absatz<br />

1 einbezahlten Einlagen umgehend<br />

nach Eingang auf ein Konto <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu überweisen.<br />

§ 5 Rechte <strong>de</strong>r Treugeber<br />

1. Die nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft einem Kommanditisten<br />

zustehen<strong>de</strong>n Rechte, insbeson<strong>de</strong>re<br />

sein Stimmrecht, muss <strong>de</strong>r Treugeber<br />

selbst o<strong>de</strong>r durch nach Gesellschaftsvertrag<br />

taugliche, von ihm bestimmte<br />

Bevollmächtigte wahrnehmen.<br />

191

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!