ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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GmbH (<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH), <strong>de</strong>ren Gesellschaftsverträge<br />
auf <strong>de</strong>n Seiten 183 ff. bzw. 187 ff. abgebil<strong>de</strong>t<br />
sind, begrün<strong>de</strong>t. Daneben ist es auch möglich, dass die<br />
Investitionen unmittelbar von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Bislang sind noch keine Investitionen<br />
erfolgt.<br />
Sämtliche Investitionen, sei es unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar,<br />
bedürfen vor ihrer Umsetzung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
durch die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />
DING KG bzw. <strong>de</strong>r Entscheidung eines gewählten Beirates,<br />
soweit diesem die Entscheidungsbefugnis übertragen<br />
wird. Für entsprechen<strong>de</strong> Investitionen ist das<br />
Vorliegen einer solchen Entscheidung als zwingen<strong>de</strong><br />
Voraussetzung in <strong>de</strong>n Gesellschaftsverträgen <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />
geregelt.<br />
Zur Vorbereitung und qualitativen Eingrenzung <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzutragen<strong>de</strong>n Investitionsvorschläge<br />
gelten nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
bestimmte Investitionskriterien. Diese im Einzelnen<br />
in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages (Seite 171 f.)<br />
<strong>de</strong>finierten Kriterien betreffen im Wesentlichen das<br />
Verhältnis von Kaufpreis zur Miete und die Einschätzung<br />
zur Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltig erzielbaren Miete sowie<br />
Regelungen maximal zugelassener weiterer Kosten<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Immobilieninvestitionen.<br />
Abweichungen von <strong>de</strong>n in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
(Seite 171 f.) <strong>de</strong>finierten Investitionskriterien sind<br />
in seitens <strong>de</strong>r Geschäftsleitung begrün<strong>de</strong>ten Fällen nur<br />
nach Genehmigung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
mit qualifizierter Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />
teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen zulässig.<br />
9.2.4 Geschäftsführung und Vertretung<br />
Die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH ist als<br />
persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin zur Führung <strong>de</strong>r<br />
Geschäfte und zur Vertretung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />
sowohl berechtigt als auch verpflichtet. Sie vertritt die<br />
Gesellschaft in je<strong>de</strong>m Fall alleine. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />
§ 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit und<br />
somit ermächtigt, mit sich selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren von ihr<br />
134<br />
vertretenen Unternehmen Verträge rechtswirksam zu<br />
schließen. Die übrigen Gesellschafter sind für die Dauer<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />
sind die Sorgfalt und Pflichten eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes.<br />
Es ist insbeson<strong>de</strong>re Aufgabe <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin, <strong>de</strong>r Gesellschaft geeignete Investitionen<br />
unter Vorlage eines konkreten Investitionsplans zur<br />
Abstimmung in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.<br />
Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, für die<br />
Gesellschaft unmittelbare bzw. mittelbare rechtsverbindliche<br />
Beteiligungen o<strong>de</strong>r Investitionen nicht ohne<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung bzw. <strong>de</strong>s<br />
Beirates einzugehen.<br />
Darüber hinaus hat die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
das für die Investitionen benötigte Fremdkapital<br />
durch Einschaltung von Kredit- und Finanzierungsinstituten<br />
für die Objektgesellschaften zu beschaffen, wobei<br />
die Haftung für die Fremdfinanzierung auf das Vermögen<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft zu begrenzen und eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung weiterer Beteiligungsgesellschaften<br />
bzw. <strong>de</strong>r Gesellschaft (<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG)<br />
vertraglich auszuschließen ist. Das Anlage-/Umlaufvermögen<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Beteiligungsgesellschaften soll aus<br />
diesem Grund jeweils auf Immobilienobjektvolumina von<br />
nicht mehr als 50 Mio. Euro pro Beteiligungsgesellschaft<br />
begrenzt bleiben.<br />
Die Geschäftsleitung ist auch ermächtigt, sich selbst o<strong>de</strong>r<br />
einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m für<br />
Investitionszwecke angeschafften Grundstück ein unwi<strong>de</strong>rrufliches<br />
schuldrechtliches und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht<br />
einzuräumen.<br />
Darüber hinaus ist die Geschäftsführung ermächtigt, bei<br />
ausreichen<strong>de</strong>r Liquidität bis zu 1 % <strong>de</strong>s gesamten einbezahlten<br />
Kommanditkapitals zum Ankauf von Beteiligungen<br />
bisher emittierter Zbi Fonds zu verwen<strong>de</strong>n. Der Kauf<br />
solcher Beteiligungen hat zum Buchwert, maximal zum<br />
Nominalwert zuzüglich Agio zu erfolgen.<br />
Die Geschäftsleitung darf freie Liquidität kurzfristig im<br />
Wege <strong>de</strong>s Darlehens an an<strong>de</strong>re Publikumsgesellschaften<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe ausreichen o<strong>de</strong>r als Sicherheit für <strong>de</strong>ren<br />
kurzfristige Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfü-