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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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GmbH (<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH), <strong>de</strong>ren Gesellschaftsverträge<br />

auf <strong>de</strong>n Seiten 183 ff. bzw. 187 ff. abgebil<strong>de</strong>t<br />

sind, begrün<strong>de</strong>t. Daneben ist es auch möglich, dass die<br />

Investitionen unmittelbar von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Bislang sind noch keine Investitionen<br />

erfolgt.<br />

Sämtliche Investitionen, sei es unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar,<br />

bedürfen vor ihrer Umsetzung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

durch die Gesellschafterversammlung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOL-<br />

DING KG bzw. <strong>de</strong>r Entscheidung eines gewählten Beirates,<br />

soweit diesem die Entscheidungsbefugnis übertragen<br />

wird. Für entsprechen<strong>de</strong> Investitionen ist das<br />

Vorliegen einer solchen Entscheidung als zwingen<strong>de</strong><br />

Voraussetzung in <strong>de</strong>n Gesellschaftsverträgen <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

geregelt.<br />

Zur Vorbereitung und qualitativen Eingrenzung <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzutragen<strong>de</strong>n Investitionsvorschläge<br />

gelten nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmte Investitionskriterien. Diese im Einzelnen<br />

in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages (Seite 171 f.)<br />

<strong>de</strong>finierten Kriterien betreffen im Wesentlichen das<br />

Verhältnis von Kaufpreis zur Miete und die Einschätzung<br />

zur Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltig erzielbaren Miete sowie<br />

Regelungen maximal zugelassener weiterer Kosten<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Immobilieninvestitionen.<br />

Abweichungen von <strong>de</strong>n in § 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 171 f.) <strong>de</strong>finierten Investitionskriterien sind<br />

in seitens <strong>de</strong>r Geschäftsleitung begrün<strong>de</strong>ten Fällen nur<br />

nach Genehmigung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

mit qualifizierter Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen zulässig.<br />

9.2.4 Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH ist als<br />

persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin zur Führung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfte und zur Vertretung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

sowohl berechtigt als auch verpflichtet. Sie vertritt die<br />

Gesellschaft in je<strong>de</strong>m Fall alleine. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />

§ 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit und<br />

somit ermächtigt, mit sich selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren von ihr<br />

134<br />

vertretenen Unternehmen Verträge rechtswirksam zu<br />

schließen. Die übrigen Gesellschafter sind für die Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

sind die Sorgfalt und Pflichten eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes.<br />

Es ist insbeson<strong>de</strong>re Aufgabe <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin, <strong>de</strong>r Gesellschaft geeignete Investitionen<br />

unter Vorlage eines konkreten Investitionsplans zur<br />

Abstimmung in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.<br />

Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, für die<br />

Gesellschaft unmittelbare bzw. mittelbare rechtsverbindliche<br />

Beteiligungen o<strong>de</strong>r Investitionen nicht ohne<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung bzw. <strong>de</strong>s<br />

Beirates einzugehen.<br />

Darüber hinaus hat die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

das für die Investitionen benötigte Fremdkapital<br />

durch Einschaltung von Kredit- und Finanzierungsinstituten<br />

für die Objektgesellschaften zu beschaffen, wobei<br />

die Haftung für die Fremdfinanzierung auf das Vermögen<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft zu begrenzen und eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung weiterer Beteiligungsgesellschaften<br />

bzw. <strong>de</strong>r Gesellschaft (<strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG)<br />

vertraglich auszuschließen ist. Das Anlage-/Umlaufvermögen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Beteiligungsgesellschaften soll aus<br />

diesem Grund jeweils auf Immobilienobjektvolumina von<br />

nicht mehr als 50 Mio. Euro pro Beteiligungsgesellschaft<br />

begrenzt bleiben.<br />

Die Geschäftsleitung ist auch ermächtigt, sich selbst o<strong>de</strong>r<br />

einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m für<br />

Investitionszwecke angeschafften Grundstück ein unwi<strong>de</strong>rrufliches<br />

schuldrechtliches und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht<br />

einzuräumen.<br />

Darüber hinaus ist die Geschäftsführung ermächtigt, bei<br />

ausreichen<strong>de</strong>r Liquidität bis zu 1 % <strong>de</strong>s gesamten einbezahlten<br />

Kommanditkapitals zum Ankauf von Beteiligungen<br />

bisher emittierter Zbi Fonds zu verwen<strong>de</strong>n. Der Kauf<br />

solcher Beteiligungen hat zum Buchwert, maximal zum<br />

Nominalwert zuzüglich Agio zu erfolgen.<br />

Die Geschäftsleitung darf freie Liquidität kurzfristig im<br />

Wege <strong>de</strong>s Darlehens an an<strong>de</strong>re Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe ausreichen o<strong>de</strong>r als Sicherheit für <strong>de</strong>ren<br />

kurzfristige Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfü-

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