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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

<strong>de</strong>stkapital vertraglich nicht geregelt. Trotz<strong>de</strong>m bedarf<br />

es zur Durchführung von Immobilieninvestitionen und<br />

auch zum Erhalt von in diesem Zusammenhang geplanten<br />

Finanzierungen eines gewissen Platzierungserfolges.<br />

Falls dieser nicht realisiert wird, entschei<strong>de</strong>n<br />

die beigetretenen Gesellschafter gegebenenfalls über<br />

die Nichtdurchführung und Rückabwicklung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft en<strong>de</strong>t erst mit einem Beschluss<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter über die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Ein solcher ist nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG grundsätzlich nicht vor <strong>de</strong>m<br />

31.12.2023 möglich.<br />

Auf Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafter erfolgt dann die Liquidation.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Liquidationsverfahrens wer<strong>de</strong>n<br />

die Vermögenswerte <strong>de</strong>r Gesellschaft verwertet und<br />

aus <strong>de</strong>m Erlös die bestehen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten abgelöst.<br />

Ein darüber hinaus gehen<strong>de</strong>r Erlös wird an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile (Kapitalkonto<br />

I) verteilt.<br />

Eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung ist ausgeschlossen.<br />

Eine vorzeitige Beendigung durch <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Anleger ist daher nur im Falle <strong>de</strong>s Vorliegens eines<br />

wichtigen Grun<strong>de</strong>s durch außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

möglich. Als wichtiger Grund in diesem Sinne wird die<br />

länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong> ununterbrochene<br />

Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters, sowie die Feststellung<br />

<strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />

und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind; es obliegt <strong>de</strong>m Gesellschafter,<br />

in geeigneter Form Nachweis für das Vorliegen<br />

dieser Kündigungsgrün<strong>de</strong> zu führen. Alternativ<br />

kann <strong>de</strong>r einzelne Investor durch zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />

mit nur aus wichtigem Grun<strong>de</strong> zu verweigern<strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 HOLDING KG möglichen Übertragung <strong>de</strong>s Anteils<br />

seine Beteiligung been<strong>de</strong>n.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung von einem<br />

Anleger auf einen Dritten richtet sich die Höhe <strong>de</strong>s<br />

vom Investor erzielten Erlöses nach <strong>de</strong>m zwischen ihnen<br />

vereinbarten Preis für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, ist seitens <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ein Ausschluss eines Gesellschafters bzw. <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>m jeweiligen treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Anteil <strong>de</strong>s Investors möglich.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Investors erhält er ein<br />

Abfindungsguthaben nach Maßgabe <strong>de</strong>r Regelungen<br />

in § 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Liegt <strong>de</strong>r Grund für<br />

das Ausschei<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Investors, erhält er<br />

ein Abfindungsguthaben in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes seiner<br />

Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m<br />

Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres, begrenzt<br />

auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten Einlage, abzüglich<br />

zwischenzeitlicher Entnahmen und eines anteiligen<br />

Verlustes und zuzüglich anteiliger Gewinne.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen richtet sich das Abfindungsguthaben<br />

nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

Einzelheiten sind in § 20 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

vereinbart. Wird über die Höhe <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens<br />

keine Einigung erzielt, entschei<strong>de</strong>t<br />

gegebenenfalls ein Schiedsgutachter für bei<strong>de</strong> Parteien<br />

verbindlich.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r durch Entscheidung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG möglichen Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

wegen Verzuges <strong>de</strong>s Anlegers mit <strong>de</strong>r Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r übernommenen Beteiligung erhält <strong>de</strong>r Anleger<br />

als Abfindungsanspruch einen Betrag in Höhe <strong>de</strong>r<br />

geleisteten Nominaleinlage ohne Agio, abzüglich einer<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzpauschale von 25 % <strong>de</strong>r übernommenen<br />

Einlage. Der Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns<br />

bleibt <strong>de</strong>m Gesellschafter, <strong>de</strong>r eines höheren Scha<strong>de</strong>ns<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft vorbehalten.<br />

Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beendigung<br />

wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

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