ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />
<strong>de</strong>stkapital vertraglich nicht geregelt. Trotz<strong>de</strong>m bedarf<br />
es zur Durchführung von Immobilieninvestitionen und<br />
auch zum Erhalt von in diesem Zusammenhang geplanten<br />
Finanzierungen eines gewissen Platzierungserfolges.<br />
Falls dieser nicht realisiert wird, entschei<strong>de</strong>n<br />
die beigetretenen Gesellschafter gegebenenfalls über<br />
die Nichtdurchführung und Rückabwicklung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
Die Gesellschaft en<strong>de</strong>t erst mit einem Beschluss<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter über die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
Ein solcher ist nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />
Zbi 8 HOLDING KG grundsätzlich nicht vor <strong>de</strong>m<br />
31.12.2023 möglich.<br />
Auf Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafter erfolgt dann die Liquidation.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Liquidationsverfahrens wer<strong>de</strong>n<br />
die Vermögenswerte <strong>de</strong>r Gesellschaft verwertet und<br />
aus <strong>de</strong>m Erlös die bestehen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten abgelöst.<br />
Ein darüber hinaus gehen<strong>de</strong>r Erlös wird an die<br />
Gesellschafter im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalanteile (Kapitalkonto<br />
I) verteilt.<br />
Eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung ist ausgeschlossen.<br />
Eine vorzeitige Beendigung durch <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Anleger ist daher nur im Falle <strong>de</strong>s Vorliegens eines<br />
wichtigen Grun<strong>de</strong>s durch außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
möglich. Als wichtiger Grund in diesem Sinne wird die<br />
länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong> ununterbrochene<br />
Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters, sowie die Feststellung<br />
<strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s<br />
Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />
und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind; es obliegt <strong>de</strong>m Gesellschafter,<br />
in geeigneter Form Nachweis für das Vorliegen<br />
dieser Kündigungsgrün<strong>de</strong> zu führen. Alternativ<br />
kann <strong>de</strong>r einzelne Investor durch zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres<br />
mit nur aus wichtigem Grun<strong>de</strong> zu verweigern<strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r<br />
Zbi 8 HOLDING KG möglichen Übertragung <strong>de</strong>s Anteils<br />
seine Beteiligung been<strong>de</strong>n.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung von einem<br />
Anleger auf einen Dritten richtet sich die Höhe <strong>de</strong>s<br />
vom Investor erzielten Erlöses nach <strong>de</strong>m zwischen ihnen<br />
vereinbarten Preis für <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />
Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, ist seitens <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ein Ausschluss eines Gesellschafters bzw. <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>m jeweiligen treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />
Anteil <strong>de</strong>s Investors möglich.<br />
Im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Investors erhält er ein<br />
Abfindungsguthaben nach Maßgabe <strong>de</strong>r Regelungen<br />
in § 20 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Liegt <strong>de</strong>r Grund für<br />
das Ausschei<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Investors, erhält er<br />
ein Abfindungsguthaben in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes seiner<br />
Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m<br />
Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres, begrenzt<br />
auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten Einlage, abzüglich<br />
zwischenzeitlicher Entnahmen und eines anteiligen<br />
Verlustes und zuzüglich anteiliger Gewinne.<br />
In an<strong>de</strong>ren Fällen richtet sich das Abfindungsguthaben<br />
nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />
Einzelheiten sind in § 20 Absatz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
vereinbart. Wird über die Höhe <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens<br />
keine Einigung erzielt, entschei<strong>de</strong>t<br />
gegebenenfalls ein Schiedsgutachter für bei<strong>de</strong> Parteien<br />
verbindlich.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r durch Entscheidung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG möglichen Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
wegen Verzuges <strong>de</strong>s Anlegers mit <strong>de</strong>r Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r übernommenen Beteiligung erhält <strong>de</strong>r Anleger<br />
als Abfindungsanspruch einen Betrag in Höhe <strong>de</strong>r<br />
geleisteten Nominaleinlage ohne Agio, abzüglich einer<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzpauschale von 25 % <strong>de</strong>r übernommenen<br />
Einlage. Der Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns<br />
bleibt <strong>de</strong>m Gesellschafter, <strong>de</strong>r eines höheren Scha<strong>de</strong>ns<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft vorbehalten.<br />
Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beendigung<br />
wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />
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