ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
Investitionsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt einer geplanten<br />
Investition bzw. Reinvestition <strong>de</strong>r Erlöse aus <strong>de</strong>m<br />
Immobilienhan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>n Objekt-GmbHs nicht genügend<br />
<strong>de</strong>n Investitionskriterien entsprechen<strong>de</strong> Immobilien<br />
am Markt zur Verfügung stehen. Mit <strong>de</strong>r Folge,<br />
dass die Fondsmittel nicht, nicht vollständig o<strong>de</strong>r erst<br />
zu einem späteren Zeitpunkt investiert wer<strong>de</strong>n können.<br />
Dies kann zu geringeren Einnahmen führen, was die<br />
geplanten Auszahlungen an die Investoren reduzieren<br />
wür<strong>de</strong>. (1)<br />
Weiter ist es <strong>de</strong>nkbar, dass die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG mangels<br />
Angebot an interessanten Immobilien das Gesellschaftskapital<br />
nicht o<strong>de</strong>r nur zu höheren Kaufpreisen<br />
als vorgesehen investieren kann. Hierdurch kann es zu<br />
einer geringeren Rentabilität <strong>de</strong>r jeweiligen Immobilien<br />
kommen, und damit können sich die geplanten Auszahlungen<br />
an die Investoren reduzieren. (1)<br />
Soweit für die geplante Gesamtinvestition nicht ausreichend<br />
passen<strong>de</strong> Anlageobjekte erworben wer<strong>de</strong>n<br />
können, wird dies zu einem insgesamt schlechteren<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Vermögensanlage <strong>de</strong>r Anleger führen und<br />
sich zu<strong>de</strong>m negativ auf die Risikostreuung <strong>de</strong>s Fonds auswirken.<br />
(1, 2)<br />
Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG über eine Objektkapitalgesellschaft<br />
erworbene Immobilien kurzfristig wie<strong>de</strong>r<br />
veräußert, besteht insoweit das dargestellte Investitionsrisiko<br />
auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Reinvestitionen. Dieses<br />
Risiko kann zu geringeren bzw. gänzlich unterbleiben<strong>de</strong>n<br />
Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen. (1)<br />
Bei Zusammentreffen mehrerer dieser Risiken, ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei geringer Vermögensstreuung aufgrund<br />
eines geringen Investitionsvolumens und einer nicht<br />
nachhaltigen, kapitaldienst<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Vermietung (z. B.<br />
aufgrund schlechter Bauqualität o<strong>de</strong>r höherer Finanzierungskosten),<br />
ein Totalverlust <strong>de</strong>r Kapitaleinlage einschließlich<br />
Agio nicht auszuschließen. (1, 2)<br />
Platzierungsrisiko für das Gesellschaftskapital,<br />
Rückabwicklung<br />
Der Investitionsplan <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sieht Investitionen<br />
in Immobilien mit einem konsolidierten Gesamtaufwand<br />
von rund 82,2 Mio. Euro bei einem einzuwerben<strong>de</strong>n<br />
Eigenkapital von über 30 Mio. Euro vor. Es<br />
wur<strong>de</strong> keine Platzierungsgarantie für die Beschaffung<br />
<strong>de</strong>s Eigenkapitals (Kommanditkapital <strong>de</strong>r Investoren)<br />
gegeben. Für <strong>de</strong>n Fall, dass weniger Eigenkapital platziert<br />
wer<strong>de</strong>n kann, kann die Risikostreuung nicht wie<br />
beabsichtigt umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Negative Entwicklungen<br />
bei einem o<strong>de</strong>r mehreren <strong>de</strong>r erworbenen Objekte<br />
können sich in diesem Fall auf die wirtschaftliche<br />
Gesamtentwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gravierend<br />
auswirken. Es besteht das Risiko einer Reduzierung bzw.<br />
<strong>de</strong>s Wegfalls <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger sowie <strong>de</strong>r<br />
Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers.<br />
(1, 2)<br />
Ein Min<strong>de</strong>stkapital ist zwar vertraglich nicht vorgesehen,<br />
tatsächlich aber zum Erwerb von Immobilien und<br />
auch zum Erhalt einer Finanzierung notwendig. Sofern<br />
die Gesellschafter beschließen, mangels ausreichend<br />
eingeworbenem Kapitals die Fondsgesellschaft nicht<br />
durchzuführen, son<strong>de</strong>rn rückabzuwickeln, ist nicht gewährleistet,<br />
dass die Investoren ihre Kapitaleinlage und<br />
das Agio vollständig zurückerhalten, weil Kosten und<br />
Gebühren gezahlt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zu zahlen sind und daher<br />
nicht mehr die gesamten von <strong>de</strong>n Investoren eingezahlten<br />
Gel<strong>de</strong>r zur Rückzahlung zur Verfügung stehen.<br />
(2)<br />
Soweit die Fondsgesellschaft nicht aufgelöst wird, wür<strong>de</strong>n<br />
sich Kosten <strong>de</strong>r Investitionsphase, die sich nicht<br />
nach <strong>de</strong>m platzierten Eigenkapital bemessen (z. B. Beratungskosten,<br />
Tagungskosten in <strong>de</strong>r Investitionsphase),<br />
verhältnismäßig stärker auf die Investitionsquote<br />
auswirken. Dies könnte eine Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Anlagerentabilität<br />
beim Investor zur Folge haben. Letzteres<br />
wür<strong>de</strong> auch in <strong>de</strong>m Fall gelten, in <strong>de</strong>m zwar weiteres<br />
Kommanditkapital platziert wer<strong>de</strong>n kann, das geplante<br />
Eigenkapital aber gleichwohl nicht vollständig erreicht<br />
wird. (1)<br />
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