ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur, bei<br />
<strong>de</strong>r ausschließlich die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />
GmbH als Komplementärin zur Geschäftsführung<br />
befugt ist, gemäß § 15 Absatz 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) gewerblich geprägt.<br />
Sämtliche Einnahmen wie auch z. B. die Einnahmen aus<br />
<strong>de</strong>r verzinslichen Anlage <strong>de</strong>r Liquiditätsrücklage o<strong>de</strong>r<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n aus einer als Kapitalgesellschaft strukturierten<br />
Han<strong>de</strong>lsgesellschaft stellen aufgrund dieser<br />
gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
dar.<br />
Die Gesellschaft wird sich an verschie<strong>de</strong>nen Objektpersonengesellschaften<br />
beteiligen. Diese Objektgesellschaften<br />
erwerben und verwalten mittelbar für die <strong>ZBI</strong><br />
8 HOLDING KG Immobilien. Darüber hinaus wird sich<br />
die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG auch an verschie<strong>de</strong>nen Objektkapitalgesellschaften<br />
beteiligen, um Chancen nutzen<br />
zu können, die sich aus <strong>de</strong>m kurzfristigen Weiterverkauf<br />
von Immobilien ergeben können. Da sich insoweit<br />
unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben,<br />
wer<strong>de</strong>n diese im Folgen<strong>de</strong>n jeweils separat dargestellt.<br />
Transparenz von Personengesellschaften<br />
Der Gesellschaftsvertrag bzw. bei Treugeberkommanditisten<br />
<strong>de</strong>r Treuhandvertrag in Verbindung mit <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag gewährt jene Stimm-, Mitsprache-<br />
und Kontrollrechte, die einem Kommanditisten<br />
nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches (HGB)<br />
zustehen. Die Anleger sind damit steuerlich als Mitunternehmer<br />
anzusehen, <strong>de</strong>nen somit die Einkünfte zuzurechnen<br />
sind.<br />
Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG selbst sowie die Objektpersonengesellschaften<br />
sind einkommensteuerrechtlich<br />
keine selbstständigen Steuersubjekte. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
vielmehr einkommensteuerrechtlich um sogenannte<br />
transparente Gesellschaften. Die steuerlichen Ergebnisse<br />
wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Gesellschaft und gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Betriebsstättenfinanzamt im Rahmen einer<br />
geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellungserklärung<br />
erklärt. Von dort aus wer<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>n Anleger entfallen<strong>de</strong>n<br />
steuerlich relevanten Ergebnisse entsprechend<br />
seiner Beteiligungsquote an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG an<br />
das jeweilige Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt.<br />
Die Gesellschaft ist aufgrund han<strong>de</strong>lsrechtlicher Vorschriften<br />
zur Führung von Büchern und Erstellung von<br />
Abschlüssen verpflichtet. Der steuerliche Gewinn ergibt<br />
sich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß<br />
§ 4 Absatz 1 i. V. m. § 5 Absatz 1 EStG und – im Falle<br />
<strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaften – i. V. m. § 8 Absatz 1<br />
Satz 1 KStG.<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />
An<strong>de</strong>rs als bei transparenten Personengesellschaften<br />
ist die Objektkapitalgesellschaft ein selbstständiges<br />
Steuersubjekt hinsichtlich <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer und<br />
Gewerbesteuer.<br />
Zu diesem Zweck ermittelt die Objektkapitalgesellschaft<br />
ihren Gewinn und daraus abgeleitet ihr körperschaftsteuerliches<br />
Einkommen. Hierauf fällt Körperschaftsteuer<br />
in Höhe von <strong>de</strong>rzeit 15 % zuzüglich eines<br />
Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % <strong>de</strong>r festgesetzten<br />
Körperschaftsteuer an.<br />
Zu<strong>de</strong>m unterliegt die Objektkapitalgesellschaft <strong>de</strong>m<br />
Grun<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Ausgehend von <strong>de</strong>m zu<br />
ermitteln<strong>de</strong>n Gewerbeertrag ergibt sich <strong>de</strong>r Gewerbesteuermessbetrag<br />
(3,5 % <strong>de</strong>s auf volle Hun<strong>de</strong>rt Euro<br />
abgerun<strong>de</strong>ten Gewerbeertrages), auf <strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r<br />
Gewerbesteuerhebesatz <strong>de</strong>r Sitzgemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Gesellschaft anzuwen<strong>de</strong>n ist. Der Gewerbeertrag<br />
ist auf Basis <strong>de</strong>s steuerlichen Gewinns <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Gesellschaft und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Hinzurechnungen<br />
und Kürzungen nach §§ 8 und 9 Gewerbesteuergesetz<br />
(GewStG) zu ermitteln.<br />
Bei <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft anfallen<strong>de</strong> Gewerbesteuer<br />
ist für die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. <strong>de</strong>ren Gesellschafter<br />
nicht gemäß § 35 estG bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />
auf gewerbliche Einkünfte anrechenbar.<br />
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