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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur, bei<br />

<strong>de</strong>r ausschließlich die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH als Komplementärin zur Geschäftsführung<br />

befugt ist, gemäß § 15 Absatz 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) gewerblich geprägt.<br />

Sämtliche Einnahmen wie auch z. B. die Einnahmen aus<br />

<strong>de</strong>r verzinslichen Anlage <strong>de</strong>r Liquiditätsrücklage o<strong>de</strong>r<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n aus einer als Kapitalgesellschaft strukturierten<br />

Han<strong>de</strong>lsgesellschaft stellen aufgrund dieser<br />

gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

dar.<br />

Die Gesellschaft wird sich an verschie<strong>de</strong>nen Objektpersonengesellschaften<br />

beteiligen. Diese Objektgesellschaften<br />

erwerben und verwalten mittelbar für die <strong>ZBI</strong><br />

8 HOLDING KG Immobilien. Darüber hinaus wird sich<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG auch an verschie<strong>de</strong>nen Objektkapitalgesellschaften<br />

beteiligen, um Chancen nutzen<br />

zu können, die sich aus <strong>de</strong>m kurzfristigen Weiterverkauf<br />

von Immobilien ergeben können. Da sich insoweit<br />

unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben,<br />

wer<strong>de</strong>n diese im Folgen<strong>de</strong>n jeweils separat dargestellt.<br />

Transparenz von Personengesellschaften<br />

Der Gesellschaftsvertrag bzw. bei Treugeberkommanditisten<br />

<strong>de</strong>r Treuhandvertrag in Verbindung mit <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag gewährt jene Stimm-, Mitsprache-<br />

und Kontrollrechte, die einem Kommanditisten<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches (HGB)<br />

zustehen. Die Anleger sind damit steuerlich als Mitunternehmer<br />

anzusehen, <strong>de</strong>nen somit die Einkünfte zuzurechnen<br />

sind.<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG selbst sowie die Objektpersonengesellschaften<br />

sind einkommensteuerrechtlich<br />

keine selbstständigen Steuersubjekte. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

vielmehr einkommensteuerrechtlich um sogenannte<br />

transparente Gesellschaften. Die steuerlichen Ergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Gesellschaft und gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Betriebsstättenfinanzamt im Rahmen einer<br />

geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellungserklärung<br />

erklärt. Von dort aus wer<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>n Anleger entfallen<strong>de</strong>n<br />

steuerlich relevanten Ergebnisse entsprechend<br />

seiner Beteiligungsquote an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG an<br />

das jeweilige Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt.<br />

Die Gesellschaft ist aufgrund han<strong>de</strong>lsrechtlicher Vorschriften<br />

zur Führung von Büchern und Erstellung von<br />

Abschlüssen verpflichtet. Der steuerliche Gewinn ergibt<br />

sich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß<br />

§ 4 Absatz 1 i. V. m. § 5 Absatz 1 EStG und – im Falle<br />

<strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaften – i. V. m. § 8 Absatz 1<br />

Satz 1 KStG.<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft<br />

An<strong>de</strong>rs als bei transparenten Personengesellschaften<br />

ist die Objektkapitalgesellschaft ein selbstständiges<br />

Steuersubjekt hinsichtlich <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer und<br />

Gewerbesteuer.<br />

Zu diesem Zweck ermittelt die Objektkapitalgesellschaft<br />

ihren Gewinn und daraus abgeleitet ihr körperschaftsteuerliches<br />

Einkommen. Hierauf fällt Körperschaftsteuer<br />

in Höhe von <strong>de</strong>rzeit 15 % zuzüglich eines<br />

Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % <strong>de</strong>r festgesetzten<br />

Körperschaftsteuer an.<br />

Zu<strong>de</strong>m unterliegt die Objektkapitalgesellschaft <strong>de</strong>m<br />

Grun<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Gewerbesteuer. Ausgehend von <strong>de</strong>m zu<br />

ermitteln<strong>de</strong>n Gewerbeertrag ergibt sich <strong>de</strong>r Gewerbesteuermessbetrag<br />

(3,5 % <strong>de</strong>s auf volle Hun<strong>de</strong>rt Euro<br />

abgerun<strong>de</strong>ten Gewerbeertrages), auf <strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r<br />

Gewerbesteuerhebesatz <strong>de</strong>r Sitzgemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft anzuwen<strong>de</strong>n ist. Der Gewerbeertrag<br />

ist auf Basis <strong>de</strong>s steuerlichen Gewinns <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gesellschaft und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Hinzurechnungen<br />

und Kürzungen nach §§ 8 und 9 Gewerbesteuergesetz<br />

(GewStG) zu ermitteln.<br />

Bei <strong>de</strong>r Objektkapitalgesellschaft anfallen<strong>de</strong> Gewerbesteuer<br />

ist für die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bzw. <strong>de</strong>ren Gesellschafter<br />

nicht gemäß § 35 estG bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

auf gewerbliche Einkünfte anrechenbar.<br />

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