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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.2 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG<br />

(Objekt KG)<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

1. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

„<strong>ZBI</strong> F 801 GmbH & Co. KG“<br />

– nachstehend Gesellschaft genannt –<br />

2. Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Erlangen.<br />

§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist die<br />

Verwaltung und Bewirtschaftung von<br />

eigenem Immobilienvermögen und die<br />

Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,<br />

Einlagen<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist<br />

die <strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH mit Sitz in Erlangen. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin leistet<br />

keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Kommanditist ist:<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG mit einer Kommanditeinlage<br />

von 10.000 Euro (in Worten: Zehntausend<br />

Euro).<br />

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Die Gesellschaft wird durch die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>ZBI</strong><br />

Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

vertreten. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist zur Geschäftsführung<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt und verpflichtet<br />

und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

Die übrigen Gesellschafter sind für die<br />

Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen.<br />

Der geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin kann die Geschäftsführungsbefugnis<br />

nur aus wichtigem<br />

Grund entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes.<br />

3. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

sich selbst o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren<br />

Gesellschaft <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m<br />

für Investitionszwecke angeschafften<br />

Grundstück, unter Befreiung von<br />

§ 181 BGB, ein unwi<strong>de</strong>rrufliches schuldrechtliches<br />

und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht<br />

einzuräumen.<br />

4. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbar nach freiem Ermessen<br />

auf Cash-Konten, auf Festgeldkonten<br />

o<strong>de</strong>r in festverzinslichen Wertpapieren<br />

mit einem Rating von min<strong>de</strong>stens AA<br />

(Standard & Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch<br />

Ratings) anzulegen.<br />

5. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

das gutachterliche Rating und Monitoring<br />

<strong>de</strong>s Fonds, sowie Mikrostandort-<br />

Analysen für einzelne o<strong>de</strong>r alle Immobilienobjekte<br />

bei einer unabhängigen Rating-Agentur<br />

in Auftrag zu geben. Die<br />

Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />

§ 5 Investitionsbeschlüsse, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Kosten<br />

1. Die Gesellschaft wird nur über solche<br />

mittel- und unmittelbaren Immobilieninvestitionsvorschläge<br />

beschließen,<br />

die die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG vorher durch wirksamen<br />

Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für kaufenswert befun<strong>de</strong>n<br />

hat.<br />

2. Die Gesellschaft unterwirft sich <strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG<br />

abgeschlossenen Verträge mit Mittelverwendungskontrolleuren.<br />

3. Die Gesellschaft trägt im Übrigen<br />

auch die Kosten im Sinne von § 12 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG,<br />

die mit ihren Immobilieninvestitionen<br />

in Zusammenhang stehen, als eigene<br />

Kosten.<br />

§ 6 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafter entschei<strong>de</strong>n über<br />

die ihnen nach <strong>de</strong>m Gesetz o<strong>de</strong>r diesem<br />

Vertrag zugewiesenen Angelegenheiten<br />

durch Beschluss.<br />

2. Das Stimmrecht eines je<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

richtet sich nach <strong>de</strong>r Höhe<br />

seines Geschäftsanteils. Je 1.000 Euro<br />

Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />

gewähren eine Stimme. Der persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin steht eine<br />

Stimme zu.<br />

3. Die Gesellschafter beschließen insbeson<strong>de</strong>re<br />

über:<br />

a) Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

vorzulegen<strong>de</strong>n Immobilienmo<strong>de</strong>rnisierungskonzepte.<br />

b) Die durchzuführen<strong>de</strong>n Investitionen<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r vorgelegten Investitionspläne.<br />

c) Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Beendigung<br />

von Dauerschuldverhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Darlehensverträge, Mietverträge,<br />

Pachtverträge und Leasingverträge,<br />

soweit dies nicht mit <strong>de</strong>n<br />

Investitionen <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

<strong>de</strong>m dafür benötigten mittelbaren<br />

o<strong>de</strong>r unmittelbaren Fremdkapital in<br />

Zusammenhang steht.<br />

d) Die Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen.<br />

e) Die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses,<br />

die Entnahmen sowie die Entlastung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr.<br />

f) Die Führung von Aktivprozessen und<br />

Prozess been<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Handlungen und<br />

Erklärungen ab einem Streitwert von<br />

500.000 Euro.<br />

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