ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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9.3.3 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
Die Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist in § 12 Absatz 5 und 9<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages (Seite 175 f.) geregelt. Die Vergütung<br />
wird von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG bezahlt.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Platzierungsphase eine<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase fällige einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,35 %, bezogen auf das rechtswirksam<br />
von Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />
Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro, und in<br />
Höhe von 0,30 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital bis zu 50 Mio. Euro, und in Höhe<br />
von 0,20 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />
0,15 %, bezogen auf das 75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer. Die Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene<br />
Abschlagszahlungen nach Maßgabe <strong>de</strong>s eingeworbenen<br />
Kapitals verlangen.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />
eine jeweils zu einem Viertel zum 31.03.,<br />
30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres fällige jährliche<br />
Vergütung (pro rata temporis) in Höhe von 0,09 %, bezogen<br />
auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />
bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />
das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu 50<br />
Mio. Euro, und in Höhe von 0,07 %, bezogen auf das darüber<br />
hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu 75 Mio.<br />
Euro und in Höhe von 0,07 %, bezogen auf das 75 Mio.<br />
Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils zuzüglich<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche sich für<br />
die Geschäftsjahre <strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s Teilportfolioverkauf<br />
und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14 % erhöht, bezogen<br />
auf das rechtswirksam von Investoren zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete Kommanditkapital<br />
bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von 0,11 %, bezogen<br />
auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis<br />
zu 50 Mio. Euro und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />
das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital bis zu<br />
75 Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf das<br />
75 Mio. Euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />
zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
142<br />
Eine gezahlte Vergütung ist zinslos zurückzuzahlen, sofern<br />
bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />
von 10 Mio. Euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />
die Gesellschaft rückabgewickelt wird.<br />
Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />
vereinbarten Vergütung beträgt bei <strong>de</strong>m geplanten<br />
Kommanditkapital von 30 Mio. Euro im prognostizierten<br />
Betrachtungszeitraum bis zum 31.12.2023<br />
419.042 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />
somit 498.660 Euro, bei <strong>de</strong>m maximalen Kommanditkapital<br />
von 100 Mio. Euro 1.159.792 Euro zuzüglich gesetzlicher<br />
Mehrwertsteuer, somit 1.380.153 Euro.<br />
9.3.4 Verantwortlichkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat ihre Aufgaben mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines<br />
or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes wahrzunehmen. Die Ausführung<br />
von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit frei, soweit <strong>de</strong>m<br />
nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen<br />
haften für ein vor <strong>de</strong>m Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s<br />
Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n kann. Ansprüche<br />
gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin aus Schä<strong>de</strong>n infolge nicht vorsätzlicher<br />
Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />
sechs Monate nach Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers, ohne Rücksicht<br />
auf die Kenntnis zwölf Monate nach Eintritt <strong>de</strong>s<br />
Scha<strong>de</strong>n stiften<strong>de</strong>n Ereignisses. Soweit auf Kenntnis <strong>de</strong>s<br />
Treugebers abgestellt wird, genügt die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />
Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen Umstän<strong>de</strong>, die eine<br />
Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit<br />
wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet, wenn die Umstän<strong>de</strong> sich<br />
aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem<br />
schriftlichen Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ergeben. Die Frist<br />
beginnt mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene<br />
Adresse <strong>de</strong>s Treugebers.<br />
9.3.5 Übertragung<br />
Der Treugeber kann die für ihn gehaltene mittelbare<br />
Beteiligung mit Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsleitung ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf einen Dritten