ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />
sellschafter erhält eine Abfindung gemäß<br />
§ 13.<br />
7. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter<br />
ist sodann verpflichtet, nach Wahl <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft seinen Anteil (ganz o<strong>de</strong>r<br />
geteilt) an die Gesellschaft selbst, an einen<br />
o<strong>de</strong>r mehrere Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />
an einen o<strong>de</strong>r mehrere von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
zu benennen<strong>de</strong> Dritte abzutreten<br />
o<strong>de</strong>r die Einziehung seines Anteils<br />
zu dul<strong>de</strong>n.<br />
§ 13 Abfindung<br />
1. Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft aus, erhält er für seine<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
eine Abfindung in Geld. Die Abfindung<br />
errechnet sich bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />
aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen in § 12 Absatz<br />
2 bis 5 o<strong>de</strong>r aufgrund eines vom<br />
ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter zu vertreten<strong>de</strong>n<br />
Kündigungsgrun<strong>de</strong>s sowie im<br />
Falle <strong>de</strong>s Ausschlusses wegen nicht vollständig<br />
o<strong>de</strong>r nicht gehörig geleisteter<br />
Einlage nach Absatz 2, in allen an<strong>de</strong>ren<br />
Fällen gemäß Absatz 3.<br />
2. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />
in Höhe <strong>de</strong>s Buchwertes<br />
seiner Beteiligung nach <strong>de</strong>m Stand<br />
vom 31.12. <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n vorangehen<strong>de</strong>n<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres, höchstens<br />
aber <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r von ihm geleisteten<br />
Einlage, jeweils abzüglich zwischenzeitlicher<br />
Entnahmen, zuzüglich<br />
<strong>de</strong>s anteiligen Gewinnes und abzüglich<br />
eines etwaigen anteiligen Verlustes.<br />
3. Der Gesellschafter erhält ein Abfindungsguthaben<br />
in Höhe <strong>de</strong>s Verkehrswertes<br />
seiner Beteiligung. Hierzu wer<strong>de</strong>n<br />
die beweglichen Wirtschaftsgüter<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft mit einem anhand einschlägiger<br />
Listen o<strong>de</strong>r Indizes zu schätzen<strong>de</strong>n<br />
Teilwert angesetzt, <strong>de</strong>r Grundbesitz<br />
bei einem Ausschei<strong>de</strong>n während<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsjahre 2013 bis einschließlich<br />
2017 mit <strong>de</strong>m 12,5-fachen <strong>de</strong>r<br />
durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />
drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten<br />
Jahresnettomiete (ohne Nebenkosten<br />
und Mehrwertsteuer), bei einem Ausschei<strong>de</strong>n<br />
während <strong>de</strong>r Geschäftsjahre<br />
2018 ff. mit <strong>de</strong>m 13,5-fachen <strong>de</strong>r<br />
durchschnittlich für die vorausgegangenen<br />
drei Kalen<strong>de</strong>rjahre erzielten Jahresnettomiete<br />
(ohne Nebenkosten und<br />
Mehrwertsteuer) bzw. jeweils maximal<br />
mit 20 % über <strong>de</strong>m jeweils ursprünglich<br />
bezahlten Einkaufspreis im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 5 Absatz 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
GmbH & Co. Achte Professional<br />
Immobilien Holding KG. Die durch das<br />
Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gesellschafters bedingten<br />
Kosten und Abgaben sind in<br />
Abzug zu bringen. Ein Geschäftswert<br />
wird nicht angesetzt. Das Ergebnis<br />
schweben<strong>de</strong>r Geschäfte wird nicht<br />
berücksichtigt. Der Abfindungsbetrag<br />
wird von <strong>de</strong>m für die Gesellschaft tätigen<br />
Steuerberater gemäß § 317 BGB<br />
auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns ermittelt,<br />
wobei, falls zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
und <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />
keine Einstimmigkeit über<br />
das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />
<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafters durch das Gutachten<br />
eines an<strong>de</strong>ren Wirtschaftsprüfers als<br />
Schiedsgutachter nach billigem Ermessen<br />
festzustellen ist. Die Entscheidung<br />
<strong>de</strong>s Schiedsgutachters ist für die<br />
Gesellschaft und <strong>de</strong>n ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafter verbindlich. Können<br />
die Parteien sich nicht auf einen Wirtschaftsprüfer<br />
einigen, hat auf Antrag<br />
einer <strong>de</strong>r Parteien die Wirtschaftsprüferkammer<br />
einen Wirtschaftsprüfer zu<br />
benennen. Die Kosten <strong>de</strong>s Gutachters<br />
tragen die Parteien unter entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Anwendung <strong>de</strong>s § 91 Absatz 1 ZPO.<br />
Über die Kostentragung entschei<strong>de</strong>t<br />
<strong>de</strong>r Schiedsgutachter.<br />
4. Das Abfindungsguthaben ist mit<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />
Gesellschafters in einem Betrag zur<br />
Zahlung fällig. Einen sich zu Lasten <strong>de</strong>s<br />
ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters ergeben<strong>de</strong>n<br />
Negativsaldo muss dieser <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft bis zum Höchstbetrag seiner<br />
Einlage binnen vier Wochen nach<br />
Anfor<strong>de</strong>rung durch die Geschäftsleitung<br />
einzahlen.<br />
5. Sicherheitsleistung für die Zahlung<br />
<strong>de</strong>s Abfindungsguthabens kann <strong>de</strong>r<br />
ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter nicht<br />
verlangen.<br />
§ 14 Liquidation<br />
1. Die Liquidation erfolgt durch <strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r die Geschäftsführer.<br />
2. Über eine Liquidationsvergütung beschließt<br />
die Gesellschafterversammlung.<br />
3. Das nach Befriedigung <strong>de</strong>r Gläubiger<br />
verbleiben<strong>de</strong> Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
wird nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsanteile verteilt.<br />
§ 15 Erfüllungsort<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />
alle sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n<br />
Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig<br />
– Erlangen.<br />
§ 16 Schlussbestimmungen<br />
1. Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />
dieses Vertrages sowie alle<br />
das Gesellschaftsverhältnis betreffen<strong>de</strong>n<br />
Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht<br />
kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere<br />
Form vorgeschrieben ist. Auf<br />
das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur<br />
schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />
o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene<br />
Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />
sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit<br />
o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />
so wird hierdurch die Gültigkeit<br />
<strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />
sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r<br />
Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />
Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />
Bestimmungen o<strong>de</strong>r<br />
zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />
Regelung gelten, die, soweit<br />
rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />
kommt, was die Gesellschafter gewollt<br />
haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck<br />
<strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />
sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages<br />
o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme<br />
einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />
hätten.<br />
189