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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

Quote unter, mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>ne Gesellschafter<br />

an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt war.<br />

Das Abzugsverbot kommt jedoch nicht zum Tragen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>r Zinsaufwendungen <strong>de</strong>n Betrag<br />

<strong>de</strong>r Zinserträge, soweit er die Zinserträge übersteigt,<br />

weniger als 3 Mio. Euro beträgt und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Betrieb<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört<br />

o<strong>de</strong>r zwar eine Konzernzugehörigkeit besteht, die Eigenkapitalquote<br />

<strong>de</strong>s Betriebes aber am Schluss <strong>de</strong>s<br />

vorangegangenen Abschlussstichtages gleich hoch<br />

o<strong>de</strong>r höher ist als die Eigenkapitalquote <strong>de</strong>s Konzerns.<br />

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wur<strong>de</strong><br />

die zeitliche Befristung <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Zinsschranke<br />

von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro mit Wirkung ab <strong>de</strong>m<br />

01.01.2010 entfristet. Die Abzugsfähigkeit ist jeweils<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r einzelnen Objektgesellschaften zu prüfen.<br />

Da die Fondsinvestition sich planmäßig auf mehrere<br />

Objektgesellschaften verteilt, ist davon auszugehen,<br />

dass die sogenannte Zinsschranke in keiner dieser<br />

Objektgesellschaften überschritten wird und somit die<br />

Zinsaufwendungen jeweils uneingeschränkt abzugsfähig<br />

sind.<br />

Steuersätze in <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

Die Einkommensteuersätze betragen zwischen 14 %<br />

und 42 %, ab einem Einkommen von 250.001 Euro (zusammen<br />

veranlagte Ehegatten: 500.001 Euro) 45 %. Der<br />

Grundfreibetrag beträgt seit <strong>de</strong>m Jahr 2010 8.004 Euro.<br />

Daneben wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die<br />

festgesetzte Einkommensteuer erhoben.<br />

Nicht berücksichtigt ist bei vorstehen<strong>de</strong>n Prozentsätzen<br />

und allen Prognoseberechnungen in diesem<br />

Emissionsprospekt die gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Kirchensteuer.<br />

Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft ist im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Steuerbilanz <strong>de</strong>r Gesellschafter, die ihre Beteiligung<br />

im Betriebsvermögen halten, spiegelbildlich mit <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Kapitalkonto bei <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zu<br />

bilanzieren.<br />

Verwendung einer gebil<strong>de</strong>ten Reinvestitionsrücklage<br />

gemäß § 6b und eventuell § 6c EStG<br />

Sollte ein Anleger im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verkauf<br />

von Betriebsvermögen eine Rücklage nach § 6b bzw.<br />

§ 6c EStG gebil<strong>de</strong>t haben, kann diese unter bestimmten<br />

Voraussetzungen innerhalb von zumeist vier Jahren<br />

auf die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG übertragen<br />

und aufgelöst wer<strong>de</strong>n. Begünstigte Betriebe sind<br />

gemäß § 6b EStG Unternehmen, die ihren Gewinn gemäß<br />

§ 4 Absatz 1 o<strong>de</strong>r § 5 EStG und im Falle § 6c EStG<br />

gemäß § 4 Absatz 3 EStG o<strong>de</strong>r nach Durchschnittssätzen<br />

(Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) ermitteln.<br />

Die Auflösung <strong>de</strong>r Rücklage min<strong>de</strong>rt über eine für<br />

<strong>de</strong>n Gesellschafter zu erstellen<strong>de</strong> Ergänzungsbilanz<br />

die steuerlichen Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Immobilien<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Anteils. Infolge<strong>de</strong>ssen<br />

reduzieren sich die auf ihn entfallen<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r<br />

steuerlichen Gewinnermittlung <strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG<br />

zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Abschreibungen, was bei <strong>de</strong>m<br />

Gesellschafter über die Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds zu einem<br />

entsprechend höheren individuellen steuerlichen Ergebnis<br />

führt.<br />

Voraussetzung hierfür ist u. a., dass das ursprünglich<br />

veräußerte Betriebsvermögen, das zur Rücklagenbildung<br />

führte, i. d. R. sechs Jahre ununterbrochen zum<br />

Betriebsvermögen gehört hat. Darüber hinaus ist zu<br />

beachten, dass die Reinvestitionsobjekte ebenfalls zum<br />

Anlagevermögen eines inländischen Betriebes gehören<br />

müssen. Dies ist bei <strong>de</strong>r vorgesehenen Haltedauer <strong>de</strong>r<br />

Immobilien <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaften hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>ren Immobilien i. d. R. gegeben.<br />

Falls die Gesellschafter <strong>de</strong>r vorzeitigen Liquidation o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r Gesellschaft(en) bzw. <strong>de</strong>r Immobilien<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r 6-jährigen Behaltensfrist zustimmen,<br />

ergibt sich ein entsprechen<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn,<br />

für <strong>de</strong>n nach heute gelten<strong>de</strong>m Recht mangels ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Haltefrist keine (erneute) Rücklage nach<br />

§ 6b/6c estG gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

wird (mangels <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Betriebsergebnisses<br />

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