ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />
schafterversammlung(en) das vorgeschlagene Objekt<br />
ablehnen, steht es <strong>de</strong>r Geschäftsleitung frei, die Investition<br />
selbst o<strong>de</strong>r über Dritte durchzuführen. Dies gilt<br />
auch für solche Investitionsmöglichkeiten, die <strong>de</strong>n mit<br />
<strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich<br />
verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen o<strong>de</strong>r Personen<br />
bekannt wer<strong>de</strong>n, wenn die Geschäftsleitung und/o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r Personen an diesen zu mehr als 50 % beteiligt<br />
sind. Die Geschäftsleitung ist in diesem Falle verpflichtet,<br />
die Beachtung obigen First Look Rechts gegenüber<br />
<strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen und Personen rechtlich<br />
durchzusetzen. Die Objekte wer<strong>de</strong>n im „Windhundverfahren“<br />
zuerst <strong>de</strong>r Gesellschaft vorgestellt, die<br />
die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel zuerst bereitstellen kann. Bestehen<br />
mehrere Gesellschaften, die dies erfüllen, ist<br />
diesen Gesellschaften eine quotal gleiche Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>m Objekt/Paket vorzuschlagen, wenn dieses ein Investitionsvolumen<br />
von 5 Mio. Euro überschreitet. Lehnt<br />
auch nur eine <strong>de</strong>r in Frage kommen<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />
eine solche Beteiligung ab, entschei<strong>de</strong>t ein notariell beaufsichtigtes<br />
Losverfahren, welcher Fondsgesellschaft<br />
und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge das/die Objekt(e)/Paket(e)<br />
vorzustellen ist/sind. Das First Look Recht<br />
besteht nicht für Immobilienprojektentwicklungen, da<br />
die Durchführung von solchen Investitionen im Immobilienbereich<br />
nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist.<br />
9.2.8 Tätigkeitsvergütungen<br />
Die geplanten, von <strong>de</strong>r Gesellschaft aufzubringen<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeitsvergütungen sind in § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
(Seite 175 ff.) aufgeführt. Neben <strong>de</strong>r Nennung<br />
<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n jeweiligen Dienstleistern bereits<br />
vereinbarten Honorare (vgl. insoweit Seite 146 ff.) normiert<br />
§ 12 auch Obergrenzen für die Vergütung jener<br />
Dienstleister, mit <strong>de</strong>nen Bürgschafts-, Baubetreuungsund<br />
Maklerverträge noch nach Bedarf abzuschließen<br />
sind. Die Tätigkeitsvergütungen für solche Dienstleister<br />
sind wie folgt <strong>de</strong>finiert:<br />
Hat die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin o<strong>de</strong>r eine<br />
mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne Person<br />
o<strong>de</strong>r ein mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>nes<br />
Unternehmen auf Verlangen <strong>de</strong>s finanzieren<strong>de</strong>n<br />
Kreditinstituts/<strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n Kreditinstitute die<br />
Bürgschaft für die gesamten o<strong>de</strong>r für einen Teil <strong>de</strong>r an<br />
die Gesellschaft o<strong>de</strong>r an eine ihrer Objektgesellschaften<br />
zur Immobilienfinanzierung ausgereichten Darlehen<br />
übernommen, so erhält sie hierfür – beschränkt<br />
auf maximal 1/3 <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
(Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten I) – eine Vergütung von<br />
0,5 % <strong>de</strong>s jeweils verbürgten Darlehensbetrages. Die jeweilige<br />
Avalvergütung ist im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Bürgschaft zur Zahlung fällig.<br />
Baubetreuungsleistungen darf die <strong>ZBI</strong> Baubetreuungs<br />
GmbH maximal nach hoai gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
abrechnen.<br />
Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH vermittelt <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>n Objektgesellschaften als Makler<br />
<strong>de</strong>n Ankauf von Immobilien. Ihr wird dafür von <strong>de</strong>r erwerben<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaft eine mit Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten<br />
Kaufvertrages fällige Maklercourtage bezahlt.<br />
Diese darf 3 % <strong>de</strong>s notariellen Kaufpreises zuzüglich<br />
gesetzlicher Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Wird<br />
ein Objekt im Wege <strong>de</strong>r Zwangsversteigerung erworben,<br />
bezahlt die Gesellschaft <strong>de</strong>r Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
GmbH eine Provision in Höhe von 3 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n<br />
Zuschlag erhalten<strong>de</strong>n Gebots zuzüglich gesetzlicher<br />
Mehrwertsteuer, wenn die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
GmbH <strong>de</strong>r Gesellschaft die Gelegenheit zur Teilnahme<br />
an <strong>de</strong>r öffentlichen Versteigerung nachgewiesen hat.<br />
Für Vermietungsmaklertätigkeiten bezahlt die Gesellschaft<br />
<strong>de</strong>n tätigen Vermietungsmaklern – auch wenn<br />
es sich dabei um die F & M Finanzierungs- und Mietgesellschaft<br />
mbH han<strong>de</strong>lt – die marktübliche Maklervergütung,<br />
maximal jedoch 2,25 Nettomonatsmieten bei<br />
Wohnimmobilien und maximal 2,50 Nettomonatsmieten<br />
bei Gewerbeimmobilien, bezogen auf die vermittelten<br />
Räumlichkeiten, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Die Maklervergütung ist mit Abschluss <strong>de</strong>s<br />
jeweils vermittelten Mietvertrages zur Zahlung fällig.<br />
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