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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />

schafterversammlung(en) das vorgeschlagene Objekt<br />

ablehnen, steht es <strong>de</strong>r Geschäftsleitung frei, die Investition<br />

selbst o<strong>de</strong>r über Dritte durchzuführen. Dies gilt<br />

auch für solche Investitionsmöglichkeiten, die <strong>de</strong>n mit<br />

<strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen o<strong>de</strong>r Personen<br />

bekannt wer<strong>de</strong>n, wenn die Geschäftsleitung und/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Personen an diesen zu mehr als 50 % beteiligt<br />

sind. Die Geschäftsleitung ist in diesem Falle verpflichtet,<br />

die Beachtung obigen First Look Rechts gegenüber<br />

<strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen und Personen rechtlich<br />

durchzusetzen. Die Objekte wer<strong>de</strong>n im „Windhundverfahren“<br />

zuerst <strong>de</strong>r Gesellschaft vorgestellt, die<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel zuerst bereitstellen kann. Bestehen<br />

mehrere Gesellschaften, die dies erfüllen, ist<br />

diesen Gesellschaften eine quotal gleiche Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>m Objekt/Paket vorzuschlagen, wenn dieses ein Investitionsvolumen<br />

von 5 Mio. Euro überschreitet. Lehnt<br />

auch nur eine <strong>de</strong>r in Frage kommen<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

eine solche Beteiligung ab, entschei<strong>de</strong>t ein notariell beaufsichtigtes<br />

Losverfahren, welcher Fondsgesellschaft<br />

und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge das/die Objekt(e)/Paket(e)<br />

vorzustellen ist/sind. Das First Look Recht<br />

besteht nicht für Immobilienprojektentwicklungen, da<br />

die Durchführung von solchen Investitionen im Immobilienbereich<br />

nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist.<br />

9.2.8 Tätigkeitsvergütungen<br />

Die geplanten, von <strong>de</strong>r Gesellschaft aufzubringen<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeitsvergütungen sind in § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 175 ff.) aufgeführt. Neben <strong>de</strong>r Nennung<br />

<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n jeweiligen Dienstleistern bereits<br />

vereinbarten Honorare (vgl. insoweit Seite 146 ff.) normiert<br />

§ 12 auch Obergrenzen für die Vergütung jener<br />

Dienstleister, mit <strong>de</strong>nen Bürgschafts-, Baubetreuungsund<br />

Maklerverträge noch nach Bedarf abzuschließen<br />

sind. Die Tätigkeitsvergütungen für solche Dienstleister<br />

sind wie folgt <strong>de</strong>finiert:<br />

Hat die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin o<strong>de</strong>r eine<br />

mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne Person<br />

o<strong>de</strong>r ein mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen auf Verlangen <strong>de</strong>s finanzieren<strong>de</strong>n<br />

Kreditinstituts/<strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n Kreditinstitute die<br />

Bürgschaft für die gesamten o<strong>de</strong>r für einen Teil <strong>de</strong>r an<br />

die Gesellschaft o<strong>de</strong>r an eine ihrer Objektgesellschaften<br />

zur Immobilienfinanzierung ausgereichten Darlehen<br />

übernommen, so erhält sie hierfür – beschränkt<br />

auf maximal 1/3 <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

(Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten I) – eine Vergütung von<br />

0,5 % <strong>de</strong>s jeweils verbürgten Darlehensbetrages. Die jeweilige<br />

Avalvergütung ist im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übernahme<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Bürgschaft zur Zahlung fällig.<br />

Baubetreuungsleistungen darf die <strong>ZBI</strong> Baubetreuungs<br />

GmbH maximal nach hoai gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

abrechnen.<br />

Die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH vermittelt <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>n Objektgesellschaften als Makler<br />

<strong>de</strong>n Ankauf von Immobilien. Ihr wird dafür von <strong>de</strong>r erwerben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaft eine mit Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Kaufvertrages fällige Maklercourtage bezahlt.<br />

Diese darf 3 % <strong>de</strong>s notariellen Kaufpreises zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Wird<br />

ein Objekt im Wege <strong>de</strong>r Zwangsversteigerung erworben,<br />

bezahlt die Gesellschaft <strong>de</strong>r Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH eine Provision in Höhe von 3 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n<br />

Zuschlag erhalten<strong>de</strong>n Gebots zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, wenn die Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH <strong>de</strong>r Gesellschaft die Gelegenheit zur Teilnahme<br />

an <strong>de</strong>r öffentlichen Versteigerung nachgewiesen hat.<br />

Für Vermietungsmaklertätigkeiten bezahlt die Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>n tätigen Vermietungsmaklern – auch wenn<br />

es sich dabei um die F & M Finanzierungs- und Mietgesellschaft<br />

mbH han<strong>de</strong>lt – die marktübliche Maklervergütung,<br />

maximal jedoch 2,25 Nettomonatsmieten bei<br />

Wohnimmobilien und maximal 2,50 Nettomonatsmieten<br />

bei Gewerbeimmobilien, bezogen auf die vermittelten<br />

Räumlichkeiten, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Die Maklervergütung ist mit Abschluss <strong>de</strong>s<br />

jeweils vermittelten Mietvertrages zur Zahlung fällig.<br />

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