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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

17. Für Vermietungsmaklertätigkeit bezahlt<br />

die Gesellschaft <strong>de</strong>n tätigen Vermietungsmaklern<br />

– auch wenn es sich<br />

bei diesem um die F & M Finanzierungsund<br />

Mietgesellschaft mbH han<strong>de</strong>lt – die<br />

marktübliche Maklervergütung, maximal<br />

jedoch 2,25 Nettomonatsmieten<br />

bei Wohnimmobilien und maximal 2,5<br />

Nettomonatsmieten bei Gewerbeimmobilien<br />

bezogen auf die vermittelten<br />

Räumlichkeiten jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Die Maklervergütung<br />

ist mit Abschluss <strong>de</strong>s jeweils<br />

vermittelten Mietvertrages zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Vergütungen für das Asset Management,<br />

Immobilienbewertung und<br />

Haus- und Mietverwaltung<br />

18. Für das Asset Management erhält die<br />

von <strong>de</strong>r alleinvertretungsberechtigten,<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

insoweit beauftragte <strong>ZBI</strong> Asset Management<br />

GmbH eine jährliche Vergütung<br />

(pro rata temporis) für die Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar gehaltenen<br />

Immobilien (Fondsimmobilien)<br />

in Höhe von 1,5 % zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer, bezogen auf die im Jahresabschluss<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer<br />

Objekttochtergesellschaften ausgewiesenen<br />

Nettokaltmietenumsätze, Stellplatzmietumsätze<br />

und Garagenmietumsätze<br />

Die <strong>ZBI</strong> Asset Management<br />

GmbH kann monatlich angemessene<br />

Abschlagszahlungen verlangen.<br />

Darüber hinaus fallen zu Lasten <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aufgrund geson<strong>de</strong>rt abzuschließen<strong>de</strong>r<br />

Verträge und Vereinbarungen<br />

Kosten für die Miet- und Hausverwaltung<br />

und ab 2014 Kosten für die<br />

laufen<strong>de</strong> Immobilienbewertung an.<br />

Übernimmt die Hausverwaltung das gerichtliche<br />

Mahn- und Klageverfahren, so<br />

ist sie gemäß <strong>de</strong>r einschlägigen Gebührenordnung<br />

(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)<br />

zu vergüten.<br />

Vergütungen für die Immobilienverkäufe<br />

19. Für das Handling von Fondsimmobilienverkäufen<br />

erhält die Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH eine Zahlung in Höhe<br />

von 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

bezogen auf <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Abgabepreis <strong>de</strong>r verkauften Fondsimmobilie.<br />

Dieser Betrag ist jeweils fällig<br />

mit Eingang <strong>de</strong>s Kaufpreises bei <strong>de</strong>r verkaufen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaft.<br />

20. Dem <strong>de</strong>n Verkauf von Fondsimmobilien<br />

vermitteln<strong>de</strong>n Makler – auch<br />

wenn es sich bei diesem um die Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH o<strong>de</strong>r um ein<br />

mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>nes<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r um eine<br />

mit ihr mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar verbun<strong>de</strong>ne<br />

Person han<strong>de</strong>lt – wird eine mit<br />

Abschluss <strong>de</strong>s vermittelten Verkaufsvertrages<br />

fällige Maklercourtage bezahlt,<br />

soweit diese 3 % <strong>de</strong>s jeweiligen Abgabepreises<br />

<strong>de</strong>r verkauften Fondsimmobilie<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

nicht überschreitet. Eine höhere Maklervergütung<br />

kann von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für <strong>de</strong>n Einzelfall beschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Allgemeine Regelungen<br />

21. Die Vergütungen gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Absätzen 12 bis 20 sollen von<br />

<strong>de</strong>r die jeweilige Immobilie erwerben<strong>de</strong>n<br />

und halten<strong>de</strong>n Objekttochtergesellschaft<br />

getragen wer<strong>de</strong>n. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin wird in ihrer<br />

Eigenschaft als Komplementärin und<br />

Vertreterin <strong>de</strong>s Hauptgesellschafters<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objekttochtergesellschaft<br />

sicherstellen, dass zwischen <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Objekttochtergesellschaft und <strong>de</strong>m<br />

Vergütungsempfänger im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />

Leistungserbringung entsprechen<strong>de</strong> Verträge<br />

abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

22. Die Vergütungen gemäß vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Absätzen 1, 2, 3, 5 und 6 sind vom<br />

Zahlungsempfänger an die Gesellschaft<br />

zinslos zurückzuzahlen, sofern bis zum<br />

21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens ein Kommanditkapital<br />

von 10 Mio. Euro gezeichnet<br />

ist und <strong>de</strong>shalb die Gesellschaft<br />

rückabgewickelt wird.<br />

§ 13 Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses<br />

1. Die alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin erhält<br />

<strong>de</strong>n in § 14 <strong>de</strong>finierten Vorausgewinn<br />

vorab zugewiesen.<br />

2. Am laufen<strong>de</strong>n Verlust sind persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter nicht beteiligt.<br />

Verluste, die in <strong>de</strong>r Liquidation entstehen,<br />

bekommen sie in <strong>de</strong>m Maße zugewiesen,<br />

in <strong>de</strong>m sie am Jahresergebnis<br />

gemäß <strong>de</strong>m nächsten Jahresabschluss<br />

und gegebenenfalls weiteren folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahresabschlüssen beteiligt sind.<br />

3. Ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r Vorausgewinne<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Verlust wird im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten I auf alle<br />

Kommanditisten verteilt. Ein negatives<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s ersten Rumpfgeschäftsjahres<br />

wird allen Kommanditisten unabhängig<br />

vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beitrittes<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I zugerechnet.<br />

4. Ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r Vorausgewinne<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Gewinn wird im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten I solange<br />

ausschließlich auf die Kommanditisten<br />

verteilt, bis ihnen Gewinne in Höhe<br />

<strong>de</strong>r anfänglich gemäß Absatz 3 unter<br />

ihnen verteilten Verluste zugewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

5. Haben die Kommanditisten Gewinne<br />

in Höhe <strong>de</strong>r anfänglich unter ihnen<br />

verteilten Verluste zugewiesen bekommen,<br />

wird ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r<br />

Vorausgewinne verbleiben<strong>de</strong>r Restgewinn<br />

wie folgt verteilt:<br />

Ein nach Verbuchung <strong>de</strong>r Vorausgewinne<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Restgewinn wird<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten I so<br />

lange auf die Kommanditisten verteilt,<br />

bis je<strong>de</strong>r Kommanditist Gewinne<br />

in Höhe einer ab <strong>de</strong>m vierten auf die<br />

Einzahlung <strong>de</strong>s zu verzinsen<strong>de</strong>n Kommanditkapitals<br />

folgen<strong>de</strong>n Monatsersten<br />

beginnen<strong>de</strong>n nachläufigen Verzinsung<br />

seines auf <strong>de</strong>n Kapitalkonten I<br />

und II <strong>de</strong>s jeweiligen Kommanditisten<br />

zum 31.12. <strong>de</strong>s jeweiligen Geschäftsjahres<br />

ausgewiesenen, tatsächlich einbezahlten<br />

und nicht zurückbezahlten<br />

Kommanditkapitals erhalten hat. Entnahmen<br />

gemäß § 15 Absatz 3 zählen<br />

nicht als Kapitalrückzahlungen im Sinne<br />

<strong>de</strong>s vorherigen Satzes. Der Zinssatz<br />

beträgt für die Zeit vom 01.01.2013<br />

bis 31.12.2013 4 % p. a., und ab <strong>de</strong>m<br />

01.01.2014 7,5 % p. a.<br />

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