ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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Dauer <strong>de</strong>r Beteiligung, Übertragung, Einschränkung<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />
Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist grundsätzlich auf unbestimmte<br />
Zeit errichtet. Eine Liquidation kann in <strong>de</strong>r<br />
Gesellschafterversammlung beschlossen wer<strong>de</strong>n. Ein<br />
solcher Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r<br />
an <strong>de</strong>r Abstimmung teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen.<br />
Die Beteiligung wird vom Investor grundsätzlich auf<br />
unbestimmte Zeit übernommen. Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages ist ausgeschlossen.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund in diesem<br />
Sinne wird die länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong> ununterbrochene<br />
Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters sowie<br />
die Feststellung <strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s<br />
Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />
und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind.<br />
Eine Beendigung seiner Beteiligung kann <strong>de</strong>r Investor<br />
durch Übertragung seiner Beteiligung auf Dritte erreichen.<br />
Die Übertragung <strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligung<br />
erfolgt durch vertraglichen Eintritt <strong>de</strong>s Erwerbers in<br />
die Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>m Treuhandvertrag<br />
anstelle <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Treugebers. Bei einem<br />
Direktkommanditisten vollzieht sich die Übertragung<br />
durch Abtretung <strong>de</strong>s Kommanditanteils. Verfügungen<br />
über Teile <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteiles sind nur zulässig,<br />
wenn <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Verfügung betroffene<br />
Gesellschaftsanteil min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro<br />
beträgt und durch 1.000 teilbar ist. Die Veräußerung<br />
<strong>de</strong>s Geschäftsanteils ist grundsätzlich nur zum 31.12.<br />
eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Einen geregelten Markt wie<br />
bei börsennotierten Wertpapieren gibt es für die hier<br />
gegenständlichen Beteiligungen nicht, so dass sich ein<br />
Verkauf tatsächlich schwierig gestalten kann.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Beteiligung gar<br />
nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem geringeren als <strong>de</strong>m gewünschten<br />
Preis o<strong>de</strong>r sogar nur unter <strong>de</strong>m tatsächlichen Wert<br />
veräußert wer<strong>de</strong>n kann. Weitere Ausführungen hierzu<br />
können <strong>de</strong>m Unterkapitel „Eingeschränkte Verfügbarkeit,<br />
Gefahr <strong>de</strong>s gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls“ im<br />
Kapitel „Risiken in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage“<br />
auf Seite 40 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern mit <strong>de</strong>n<br />
nachrücken<strong>de</strong>n Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Gesellschafters<br />
fortgesetzt. Die Erben haben sich durch Vorlage eines<br />
notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll o<strong>de</strong>r<br />
eines Erbscheines jeweils im Original o<strong>de</strong>r in beglaubigter<br />
Kopie zu legitimieren. Mehrere Erben können<br />
die aus <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n<br />
Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />
durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben.<br />
Die Erben sind verpflichtet, einen solchen gemeinsamen<br />
Vertreter zu benennen.<br />
Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption<br />
Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird gewerblich tätig, so dass<br />
<strong>de</strong>r jeweilige Anleger ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
erzielt. Diese Einkünfte unterliegen zusammen<br />
mit seinen übrigen Einkünften bei seinem Wohnsitzfinanzamt<br />
<strong>de</strong>r individuellen Besteuerung. Gemäß<br />
aufgestellter Planprognose ergibt sich aus <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />
ein steuerlicher Verlust. Dies führt gemäß<br />
§ 15b estG zu einem mit <strong>de</strong>n künftigen Gewinnen aus<br />
<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG verrechenbaren Verlustvortrag<br />
mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die jährlich <strong>de</strong>n Anlegern zuzurechnen<strong>de</strong>n<br />
Ergebnisanteile bis voraussichtlich einschließlich<br />
<strong>de</strong>m Jahr 2023 nicht zu Einkommensteuerzahlungen<br />
bei <strong>de</strong>m jeweiligen Investor führen. (Siehe<br />
hierzu auch Kapitel „Steuerliche Grundlagen“).<br />
Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />
können <strong>de</strong>m Kapitel „Steuerliche<br />
Grundlagen“ auf <strong>de</strong>n Seiten 151 ff. entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
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