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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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Dauer <strong>de</strong>r Beteiligung, Übertragung, Einschränkung<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist grundsätzlich auf unbestimmte<br />

Zeit errichtet. Eine Liquidation kann in <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung beschlossen wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

solcher Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r<br />

an <strong>de</strong>r Abstimmung teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen.<br />

Die Beteiligung wird vom Investor grundsätzlich auf<br />

unbestimmte Zeit übernommen. Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages ist ausgeschlossen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund in diesem<br />

Sinne wird die länger als 18 Monate andauern<strong>de</strong> ununterbrochene<br />

Arbeitslosigkeit <strong>de</strong>s Gesellschafters sowie<br />

die Feststellung <strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VI in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters anerkannt, soweit die Arbeitslosigkeit<br />

und die volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung während <strong>de</strong>r Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eingetreten sind.<br />

Eine Beendigung seiner Beteiligung kann <strong>de</strong>r Investor<br />

durch Übertragung seiner Beteiligung auf Dritte erreichen.<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligung<br />

erfolgt durch vertraglichen Eintritt <strong>de</strong>s Erwerbers in<br />

die Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>m Treuhandvertrag<br />

anstelle <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Treugebers. Bei einem<br />

Direktkommanditisten vollzieht sich die Übertragung<br />

durch Abtretung <strong>de</strong>s Kommanditanteils. Verfügungen<br />

über Teile <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteiles sind nur zulässig,<br />

wenn <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Verfügung betroffene<br />

Gesellschaftsanteil min<strong>de</strong>stens 10.000 Euro<br />

beträgt und durch 1.000 teilbar ist. Die Veräußerung<br />

<strong>de</strong>s Geschäftsanteils ist grundsätzlich nur zum 31.12.<br />

eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Einen geregelten Markt wie<br />

bei börsennotierten Wertpapieren gibt es für die hier<br />

gegenständlichen Beteiligungen nicht, so dass sich ein<br />

Verkauf tatsächlich schwierig gestalten kann.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Beteiligung gar<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem geringeren als <strong>de</strong>m gewünschten<br />

Preis o<strong>de</strong>r sogar nur unter <strong>de</strong>m tatsächlichen Wert<br />

veräußert wer<strong>de</strong>n kann. Weitere Ausführungen hierzu<br />

können <strong>de</strong>m Unterkapitel „Eingeschränkte Verfügbarkeit,<br />

Gefahr <strong>de</strong>s gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls“ im<br />

Kapitel „Risiken in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage“<br />

auf Seite 40 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern mit <strong>de</strong>n<br />

nachrücken<strong>de</strong>n Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Gesellschafters<br />

fortgesetzt. Die Erben haben sich durch Vorlage eines<br />

notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll o<strong>de</strong>r<br />

eines Erbscheines jeweils im Original o<strong>de</strong>r in beglaubigter<br />

Kopie zu legitimieren. Mehrere Erben können<br />

die aus <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n<br />

Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich<br />

durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben.<br />

Die Erben sind verpflichtet, einen solchen gemeinsamen<br />

Vertreter zu benennen.<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG wird gewerblich tätig, so dass<br />

<strong>de</strong>r jeweilige Anleger ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

erzielt. Diese Einkünfte unterliegen zusammen<br />

mit seinen übrigen Einkünften bei seinem Wohnsitzfinanzamt<br />

<strong>de</strong>r individuellen Besteuerung. Gemäß<br />

aufgestellter Planprognose ergibt sich aus <strong>de</strong>r Investitionsphase<br />

ein steuerlicher Verlust. Dies führt gemäß<br />

§ 15b estG zu einem mit <strong>de</strong>n künftigen Gewinnen aus<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG verrechenbaren Verlustvortrag<br />

mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die jährlich <strong>de</strong>n Anlegern zuzurechnen<strong>de</strong>n<br />

Ergebnisanteile bis voraussichtlich einschließlich<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2023 nicht zu Einkommensteuerzahlungen<br />

bei <strong>de</strong>m jeweiligen Investor führen. (Siehe<br />

hierzu auch Kapitel „Steuerliche Grundlagen“).<br />

Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

können <strong>de</strong>m Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“ auf <strong>de</strong>n Seiten 151 ff. entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

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