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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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Interessenkonflikt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

weitgehend auszuschließen (First-Look-<br />

Recht). Nur im Falle, dass die jeweilige(n)<br />

Gesellschaft(en) noch nicht über genügend<br />

Kapital verfügen, um die vorgeschlagene<br />

Investition durchzuführen,<br />

und eine zeitnahe Platzierung bis zum<br />

letztmöglichen Entscheidungstermin<br />

nicht gesichert ist o<strong>de</strong>r die jeweilige(n)<br />

Gesellschafterversammlung(en) das vorgeschlagene<br />

Objekt ablehnen, wird die<br />

Geschäftsleitung frei in <strong>de</strong>r Entscheidung,<br />

mit an<strong>de</strong>rem Vermögen die Investition,<br />

getrennt und ohne Fruchtziehung<br />

für die hier gegenständliche Gesellschaft,<br />

durchzuführen. Dies gilt auch für solche<br />

Investitionen, die <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Personen bekannt wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />

Geschäftsleitung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Personen an diesen zu mehr<br />

als 50 % beteiligt sind. Die Geschäftsleitung<br />

ist in diesem Falle verpflichtet,<br />

die Beachtung obigen First-Look-Rechts<br />

gegenüber <strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />

und Personen rechtlich durchzusetzen.<br />

Die Objekte wer<strong>de</strong>n im „Windhundverfahren“<br />

zuerst <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

vorgestellt, die die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel<br />

zuerst bereitstellen kann. Bestehen mehrere<br />

Gesellschaften, die dies erfüllen, ist<br />

diesen Gesellschaften eine partiarische<br />

und quotal gleiche Beteiligung an <strong>de</strong>m<br />

Investitionsobjekt/-objektpaket vorzuschlagen,<br />

wenn dieses ein Investitionsvolumen<br />

von 5 Mio. Euro überschreitet.<br />

Lehnt auch nur eine <strong>de</strong>r in<br />

Frage kommen<strong>de</strong>n Gesellschaften eine<br />

solche Beteiligung ab, entschei<strong>de</strong>t ein<br />

notariell beaufsichtigtes Losverfahren,<br />

welcher Fondsgesellschaft und gegebenenfalls<br />

in welcher Reihenfolge das/die<br />

Objekt(e)/Paket(e) vorzustellen sind.<br />

3. Absatz 2 gilt nicht für Immobilienprojektentwicklungen,<br />

da die Durchführung<br />

von solchen Investitionen im Immobilienbereich<br />

nicht Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft ist.<br />

§ 24 Gesellschaftsinterne Kommunikation<br />

182<br />

1. Die Geschäftsleitung, die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

stellen <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

die nach diesem Vertrag geschul<strong>de</strong>ten<br />

Berichte, Informationen, Daten und<br />

Anfragen grundsätzlich auf <strong>de</strong>m Wege<br />

mo<strong>de</strong>rner datenträger- o<strong>de</strong>r computergestützter<br />

e-Kommunikation zur Verfügung.<br />

2. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann darauf<br />

bestehen, dass die an ihn zu versen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Berichte, Informationen, Daten<br />

und Anfragen ihm in gedruckter Form<br />

zugehen müssen. Dieser Wunsch ist<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter ist verpflichtet,<br />

die Gesellschaft über je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung<br />

seiner ladungsfähigen Anschrift unverzüglich<br />

schriftlich zu informieren.<br />

§ 25 Erfüllungsort<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />

alle sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n<br />

Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig<br />

– Erlangen.<br />

§ 26 Schlussbestimmungen<br />

1. Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages sowie alle<br />

das Gesellschaftsverhältnis betreffen<strong>de</strong><br />

Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht<br />

kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist. Auf<br />

das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur<br />

schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene<br />

Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit<br />

o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />

so wird hierdurch die Gültigkeit<br />

<strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />

sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r<br />

Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />

Bestimmungen o<strong>de</strong>r<br />

zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />

Regelung gelten, die, soweit<br />

rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />

kommt, was die Gesellschafter gewollt<br />

haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck<br />

<strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme<br />

einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />

hätten.<br />

Erlangen, <strong>de</strong>n 15.10.2012<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />

_____________________________<br />

(geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin)<br />

gez. Dr. Bernd Ital<br />

Erlanger Consulting GmbH<br />

_____________________________<br />

(Gründungskommanditistin)<br />

gez. Christine Kasanmascheff

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