ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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Interessenkonflikt <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
weitgehend auszuschließen (First-Look-<br />
Recht). Nur im Falle, dass die jeweilige(n)<br />
Gesellschaft(en) noch nicht über genügend<br />
Kapital verfügen, um die vorgeschlagene<br />
Investition durchzuführen,<br />
und eine zeitnahe Platzierung bis zum<br />
letztmöglichen Entscheidungstermin<br />
nicht gesichert ist o<strong>de</strong>r die jeweilige(n)<br />
Gesellschafterversammlung(en) das vorgeschlagene<br />
Objekt ablehnen, wird die<br />
Geschäftsleitung frei in <strong>de</strong>r Entscheidung,<br />
mit an<strong>de</strong>rem Vermögen die Investition,<br />
getrennt und ohne Fruchtziehung<br />
für die hier gegenständliche Gesellschaft,<br />
durchzuführen. Dies gilt auch für solche<br />
Investitionen, die <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich<br />
verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r Personen bekannt wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />
Geschäftsleitung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren gesellschaftsrechtlich<br />
verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r Personen an diesen zu mehr<br />
als 50 % beteiligt sind. Die Geschäftsleitung<br />
ist in diesem Falle verpflichtet,<br />
die Beachtung obigen First-Look-Rechts<br />
gegenüber <strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen<br />
und Personen rechtlich durchzusetzen.<br />
Die Objekte wer<strong>de</strong>n im „Windhundverfahren“<br />
zuerst <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
vorgestellt, die die erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel<br />
zuerst bereitstellen kann. Bestehen mehrere<br />
Gesellschaften, die dies erfüllen, ist<br />
diesen Gesellschaften eine partiarische<br />
und quotal gleiche Beteiligung an <strong>de</strong>m<br />
Investitionsobjekt/-objektpaket vorzuschlagen,<br />
wenn dieses ein Investitionsvolumen<br />
von 5 Mio. Euro überschreitet.<br />
Lehnt auch nur eine <strong>de</strong>r in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Gesellschaften eine<br />
solche Beteiligung ab, entschei<strong>de</strong>t ein<br />
notariell beaufsichtigtes Losverfahren,<br />
welcher Fondsgesellschaft und gegebenenfalls<br />
in welcher Reihenfolge das/die<br />
Objekt(e)/Paket(e) vorzustellen sind.<br />
3. Absatz 2 gilt nicht für Immobilienprojektentwicklungen,<br />
da die Durchführung<br />
von solchen Investitionen im Immobilienbereich<br />
nicht Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft ist.<br />
§ 24 Gesellschaftsinterne Kommunikation<br />
182<br />
1. Die Geschäftsleitung, die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />
stellen <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
die nach diesem Vertrag geschul<strong>de</strong>ten<br />
Berichte, Informationen, Daten und<br />
Anfragen grundsätzlich auf <strong>de</strong>m Wege<br />
mo<strong>de</strong>rner datenträger- o<strong>de</strong>r computergestützter<br />
e-Kommunikation zur Verfügung.<br />
2. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann darauf<br />
bestehen, dass die an ihn zu versen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Berichte, Informationen, Daten<br />
und Anfragen ihm in gedruckter Form<br />
zugehen müssen. Dieser Wunsch ist<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsleitung schriftlich mitzuteilen.<br />
3. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter ist verpflichtet,<br />
die Gesellschaft über je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung<br />
seiner ladungsfähigen Anschrift unverzüglich<br />
schriftlich zu informieren.<br />
§ 25 Erfüllungsort<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />
alle sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n<br />
Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig<br />
– Erlangen.<br />
§ 26 Schlussbestimmungen<br />
1. Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />
dieses Vertrages sowie alle<br />
das Gesellschaftsverhältnis betreffen<strong>de</strong><br />
Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht<br />
kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere<br />
Form vorgeschrieben ist. Auf<br />
das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur<br />
schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />
o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene<br />
Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />
sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit<br />
o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />
so wird hierdurch die Gültigkeit<br />
<strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit<br />
sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r<br />
Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />
Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />
Bestimmungen o<strong>de</strong>r<br />
zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />
Regelung gelten, die, soweit<br />
rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />
kommt, was die Gesellschafter gewollt<br />
haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck<br />
<strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />
sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages<br />
o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme<br />
einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />
hätten.<br />
Erlangen, <strong>de</strong>n 15.10.2012<br />
<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs GmbH<br />
_____________________________<br />
(geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafterin)<br />
gez. Dr. Bernd Ital<br />
Erlanger Consulting GmbH<br />
_____________________________<br />
(Gründungskommanditistin)<br />
gez. Christine Kasanmascheff