18.11.2014 Aufrufe

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einheitswert, ergeben 3,5 Promille multipliziert mit<br />

<strong>de</strong>m Hebesatz <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> die Grundsteuer.<br />

Beendigung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Einkommensteuer<br />

Veräußerungsgewinne bzw. <strong>de</strong>r Gewinn bei Betriebsaufgabe<br />

(Liquidation) sind bei <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

und <strong>de</strong>ren Objektpersonengesellschaften unabhängig<br />

von <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung grundsätzlich<br />

steuerpflichtig. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich<br />

aus <strong>de</strong>m Veräußerungserlös abzüglich <strong>de</strong>r Summe aus<br />

<strong>de</strong>n damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Betriebsausgaben<br />

und <strong>de</strong>n Restbuchwerten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anlagevermögens<br />

(aktivierte Anschaffungskosten abzüglich <strong>de</strong>r<br />

geltend gemachten Abschreibungen).<br />

Veräußerungsgewinne, die unter § 16 EStG fallen (bsw.<br />

solche aus Betriebsveräußerung, Veräußerung von Mitunternehmeranteilen<br />

etc.), zählen, gegebenenfalls nach<br />

<strong>de</strong>m Abzug <strong>de</strong>s Freibetrags gemäß § 16 Absatz 4 estG,<br />

zu <strong>de</strong>n sogenannten außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünften<br />

i. s. d. § 34 Absatz 2 Nr. 1 estG. Sie sind unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r sogenannten Fünftelregelung zu versteuern. Dabei<br />

wird in einem ersten Schritt die tarifliche Einkommensteuer<br />

ohne die außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte ermittelt.<br />

Sodann wird ein Fünftel <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte<br />

<strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einkünften hinzugerechnet und<br />

die auf das so ermittelte Einkommen entfallen<strong>de</strong> Steuer<br />

errechnet. Die auf die außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte<br />

entfallen<strong>de</strong> Steuer beträgt das Fünffache <strong>de</strong>r Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>r Steuer unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Einkünfte und <strong>de</strong>r Steuer ohne Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Einkünfte.<br />

Hiervon abweichend, kann <strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betrag von 5 Mio. Euro nicht übersteigt, auf<br />

Antrag <strong>de</strong>n Begünstigungen <strong>de</strong>s § 34 Absatz 3 EStG<br />

unterliegen, wenn die dort genannten Voraussetzungen<br />

vollständig erfüllt sind. Hiernach ist ein ermäßigter<br />

Steuersatz anzuwen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r sich auf 56 % <strong>de</strong>s normalen<br />

Steuersatzes beläuft, <strong>de</strong>r sich ergäbe, wenn die<br />

tarifliche Einkommensteuer nach <strong>de</strong>m gesamten zu<br />

versteuern<strong>de</strong>n Einkommen zuzüglich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Progressionsvorbehalt<br />

unterliegen<strong>de</strong>n Einkünfte zu bemessen<br />

wäre, min<strong>de</strong>stens jedoch 15 %. Voraussetzung hierfür<br />

ist u. a., dass <strong>de</strong>r Anleger das 55. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t<br />

hat o<strong>de</strong>r dauernd berufsunfähig ist. Die Vergünstigung<br />

<strong>de</strong>s § 34 Absatz 3 estG kann nur einmal im Leben eines<br />

Steuerpflichtigen und – wenn <strong>de</strong>r Steuerpflichtige in<br />

einem Veranlagungszeitraum mehrere Veräußerungsgewinne<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 34 Absatz 3 EStG erzielt – nur<br />

für einen dieser Veräußerungsgewinne in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Veräußert <strong>de</strong>r Anleger nur einen<br />

Teil seiner Beteiligung, führt dies nicht zu außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Einkünften, ein hierbei realisierter Gewinn ist als<br />

laufen<strong>de</strong>r Gewinn zu versteuern.<br />

Keine Vorteile aus § 34 EStG haben körperschaftsteuerpflichtige<br />

Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG. Erfolgt<br />

die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG vor Ablauf von zehn Jahren, kann dies die Annahme<br />

eines gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls begrün<strong>de</strong>n.<br />

Veräußert die Zbi 8 HOLDING KG ihre Beteiligung an<br />

einer Objektkapitalgesellschaft, so unterliegen daraus<br />

resultieren<strong>de</strong> Veräußerungsgewinne <strong>de</strong>m Teileinkünfteverfahren,<br />

d. h. zu 60 % <strong>de</strong>r Einkommen- und Gewerbesteuer.<br />

Gewerbesteuer<br />

Veräußert die Objektpersonengesellschaft die von ihr<br />

gehaltenen Immobilien, ohne dass dies als gewerblicher<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l zu beurteilen ist, so kommt insoweit<br />

die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG<br />

zum Tragen. Bei <strong>de</strong>r Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob ein<br />

gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l vorliegt, ist maßgebend,<br />

ob die Veräußerung noch (letzter) Teilakt <strong>de</strong>r auf<br />

die Fruchtziehung aus zu erhalten<strong>de</strong>r Substanz gerichtete<br />

Tätigkeit ist o<strong>de</strong>r die Substanzverwertung durch<br />

Umschichtung in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund tritt (dann wäre gewerblicher<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l anzunehmen). Gleiches<br />

gilt, wenn die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG unmittelbar von ihr<br />

gehaltene Grundstücke veräußert.<br />

Ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 holDING KG durch <strong>de</strong>n Anleger ist nach<br />

166

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!