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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

11.3 Satzung <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />

(Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

1. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />

– nachstehend Gesellschaft genannt –<br />

2. Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Erlangen.<br />

§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

1. Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l mit und die Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung von Immobilienvermögen<br />

und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.<br />

2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen<br />

treffen, die geeignet sind, <strong>de</strong>n Gesellschaftszweck<br />

zu för<strong>de</strong>rn.<br />

§ 3 Stammkapital, Stammeinlage<br />

1. Das Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

beträgt 25.000 Euro.<br />

2. Das Stammkapital ist eingeteilt in<br />

einen Geschäftsanteil von 25.000 Euro<br />

(laufen<strong>de</strong> Nummer 1), <strong>de</strong>n die alleinige<br />

Gesellschafterin, <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional<br />

Immobilien Holding KG, übernommen<br />

hat.<br />

3. Die Geschäftsanteile sind in Geld einzuzahlen.<br />

4. Mehrere voll eingezahlte Geschäftsanteile<br />

eines Gesellschafters können<br />

durch Gesellschafterbeschluss bei Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters<br />

zu einem einheitlichen Geschäftsanteil<br />

zusammengelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Die Gesellschaft hat einen o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Geschäftsführer, die von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung berufen<br />

und abberufen wer<strong>de</strong>n. Ist nur ein Geschäftsführer<br />

vorhan<strong>de</strong>n, so ist er stets<br />

alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere<br />

Geschäftsführer vorhan<strong>de</strong>n, so<br />

wird die Gesellschaft jeweils von zwei<br />

Geschäftsführern gemeinsam o<strong>de</strong>r von<br />

einem Geschäftsführer und einem Prokuristen<br />

vertreten. Auch wenn mehrere<br />

Geschäftsführer vorhan<strong>de</strong>n sind, kann<br />

einem o<strong>de</strong>r mehreren Geschäftsführern<br />

das Recht zur Alleinvertretung verliehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Die Gesellschafterversammlung kann<br />

Geschäftsführer von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB generell befreien.<br />

3. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes.<br />

4. Die Geschäftsführung hat alle Regeln<br />

und Beschränkungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Investitionen<br />

in Immobilien bedürfen eines<br />

Gesellschafterbeschlusses gemäß <strong>de</strong>n<br />

Regelungen in § 5 dieser Satzung.<br />

5. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

AG o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien Gruppe<br />

an je<strong>de</strong>m für Investitionszwecke angeschafften<br />

Grundstück, unter Befreiung<br />

von § 181 BGB, ein unwi<strong>de</strong>rrufliches<br />

schuldrechtliches und/o<strong>de</strong>r dingliches<br />

Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />

6. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

nach freiem Ermessen auf cash-Konten,<br />

auf Festgeldkonten o<strong>de</strong>r in festverzinslichen<br />

Wertpapieren mit einem<br />

Rating von min<strong>de</strong>stens AA (Standard &<br />

Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch Ratings) anzulegen.<br />

§ 5 Investitionsbeschlüsse, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Kosten<br />

1. Die Gesellschaft wird nur über solche<br />

mittel- und unmittelbaren Immobilieninvestitionsvorschläge<br />

beschließen,<br />

die die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG vorher durch wirksamen<br />

Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

für kaufenswert befun<strong>de</strong>n hat.<br />

2. Die Gesellschaft unterwirft sich <strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />

Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />

Professional Immobilien Holding KG<br />

abgeschlossenen Verträge mit Mittelverwendungskontrolleuren.<br />

3. Die Gesellschaft trägt die Kosten im<br />

Sinne von § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />

GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG, die mit ihren Immobilieninvestitionen<br />

in Zusammenhang<br />

stehen, als eigene Kosten.<br />

§ 6 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Geschäftsführung hat alljährlich<br />

nach Vorliegen <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

unter Wahrung einer Ladungsfrist von<br />

zwei Wochen, unter Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

und unter Übersendung einer<br />

Abschrift <strong>de</strong>s Jahresabschlusses zu<br />

einer or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />

einzula<strong>de</strong>n.<br />

2. Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

sind in allen Angelegenheit<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zulässig. Sie wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern im Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r<br />

im Gesetz nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist,<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit <strong>de</strong>r<br />

Erschienenen gefasst. Je 1.000 Euro eines<br />

Gesellschaftsanteils gewähren eine<br />

Stimme.<br />

3. Die Gesellschafter beschließen insbeson<strong>de</strong>re<br />

über:<br />

a) Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

vorzulegen<strong>de</strong>n Immobilienmo<strong>de</strong>rnisierungskonzepte.<br />

b) Die durchzuführen<strong>de</strong>n Investitionen<br />

gemäß <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorgelegten<br />

Investitionspläne.<br />

c) Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Beendigung<br />

von Dauerschuldverhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Darlehensverträge, Mietverträge,<br />

Pachtverträge und Leasingverträge,<br />

soweit dies nicht mit <strong>de</strong>n Investitionen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m<br />

dafür benötigten mittelbaren o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbaren Fremdkapital in Zusammenhang<br />

steht.<br />

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