ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />
11.3 Satzung <strong>de</strong>r<br />
<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />
(Han<strong>de</strong>ls GmbH)<br />
§ 1 Firma und Sitz<br />
1. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />
<strong>ZBI</strong> Fonds 8 H / GmbH<br />
– nachstehend Gesellschaft genannt –<br />
2. Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Erlangen.<br />
§ 2 Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
1. Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l mit und die Verwaltung<br />
und Bewirtschaftung von Immobilienvermögen<br />
und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.<br />
2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen<br />
treffen, die geeignet sind, <strong>de</strong>n Gesellschaftszweck<br />
zu för<strong>de</strong>rn.<br />
§ 3 Stammkapital, Stammeinlage<br />
1. Das Stammkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
beträgt 25.000 Euro.<br />
2. Das Stammkapital ist eingeteilt in<br />
einen Geschäftsanteil von 25.000 Euro<br />
(laufen<strong>de</strong> Nummer 1), <strong>de</strong>n die alleinige<br />
Gesellschafterin, <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
GmbH & Co. Achte Professional<br />
Immobilien Holding KG, übernommen<br />
hat.<br />
3. Die Geschäftsanteile sind in Geld einzuzahlen.<br />
4. Mehrere voll eingezahlte Geschäftsanteile<br />
eines Gesellschafters können<br />
durch Gesellschafterbeschluss bei Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters<br />
zu einem einheitlichen Geschäftsanteil<br />
zusammengelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Die Gesellschaft hat einen o<strong>de</strong>r<br />
mehrere Geschäftsführer, die von <strong>de</strong>r<br />
Gesellschafterversammlung berufen<br />
und abberufen wer<strong>de</strong>n. Ist nur ein Geschäftsführer<br />
vorhan<strong>de</strong>n, so ist er stets<br />
alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere<br />
Geschäftsführer vorhan<strong>de</strong>n, so<br />
wird die Gesellschaft jeweils von zwei<br />
Geschäftsführern gemeinsam o<strong>de</strong>r von<br />
einem Geschäftsführer und einem Prokuristen<br />
vertreten. Auch wenn mehrere<br />
Geschäftsführer vorhan<strong>de</strong>n sind, kann<br />
einem o<strong>de</strong>r mehreren Geschäftsführern<br />
das Recht zur Alleinvertretung verliehen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Die Gesellschafterversammlung kann<br />
Geschäftsführer von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB generell befreien.<br />
3. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />
ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kaufmannes.<br />
4. Die Geschäftsführung hat alle Regeln<br />
und Beschränkungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
zu beachten. Investitionen<br />
in Immobilien bedürfen eines<br />
Gesellschafterbeschlusses gemäß <strong>de</strong>n<br />
Regelungen in § 5 dieser Satzung.<br />
5. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
AG o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft <strong>de</strong>r<br />
<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien Gruppe<br />
an je<strong>de</strong>m für Investitionszwecke angeschafften<br />
Grundstück, unter Befreiung<br />
von § 181 BGB, ein unwi<strong>de</strong>rrufliches<br />
schuldrechtliches und/o<strong>de</strong>r dingliches<br />
Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />
6. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />
freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
nach freiem Ermessen auf cash-Konten,<br />
auf Festgeldkonten o<strong>de</strong>r in festverzinslichen<br />
Wertpapieren mit einem<br />
Rating von min<strong>de</strong>stens AA (Standard &<br />
Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch Ratings) anzulegen.<br />
§ 5 Investitionsbeschlüsse, Mittelverwendungskontrolle,<br />
Kosten<br />
1. Die Gesellschaft wird nur über solche<br />
mittel- und unmittelbaren Immobilieninvestitionsvorschläge<br />
beschließen,<br />
die die <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />
Holding KG vorher durch wirksamen<br />
Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
für kaufenswert befun<strong>de</strong>n hat.<br />
2. Die Gesellschaft unterwirft sich <strong>de</strong>n<br />
Regelungen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral<br />
Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH & Co. Achte<br />
Professional Immobilien Holding KG<br />
abgeschlossenen Verträge mit Mittelverwendungskontrolleuren.<br />
3. Die Gesellschaft trägt die Kosten im<br />
Sinne von § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien<br />
GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />
Holding KG, die mit ihren Immobilieninvestitionen<br />
in Zusammenhang<br />
stehen, als eigene Kosten.<br />
§ 6 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Die Geschäftsführung hat alljährlich<br />
nach Vorliegen <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
unter Wahrung einer Ladungsfrist von<br />
zwei Wochen, unter Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />
und unter Übersendung einer<br />
Abschrift <strong>de</strong>s Jahresabschlusses zu<br />
einer or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />
einzula<strong>de</strong>n.<br />
2. Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
sind in allen Angelegenheit<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft zulässig. Sie wer<strong>de</strong>n,<br />
sofern im Gesellschaftsvertrag o<strong>de</strong>r<br />
im Gesetz nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist,<br />
mit einfacher Stimmenmehrheit <strong>de</strong>r<br />
Erschienenen gefasst. Je 1.000 Euro eines<br />
Gesellschaftsanteils gewähren eine<br />
Stimme.<br />
3. Die Gesellschafter beschließen insbeson<strong>de</strong>re<br />
über:<br />
a) Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
vorzulegen<strong>de</strong>n Immobilienmo<strong>de</strong>rnisierungskonzepte.<br />
b) Die durchzuführen<strong>de</strong>n Investitionen<br />
gemäß <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorgelegten<br />
Investitionspläne.<br />
c) Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Beendigung<br />
von Dauerschuldverhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Darlehensverträge, Mietverträge,<br />
Pachtverträge und Leasingverträge,<br />
soweit dies nicht mit <strong>de</strong>n Investitionen<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m<br />
dafür benötigten mittelbaren o<strong>de</strong>r<br />
unmittelbaren Fremdkapital in Zusammenhang<br />
steht.<br />
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