ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />
10 Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die folgen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen Grundlagen<br />
<strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
geht davon aus, dass die Anleger Privatpersonen sind,<br />
die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und in<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />
sind. Soweit die Beteiligung von juristischen<br />
Personen gehalten wird, kommt es zu einer abweichen<strong>de</strong>n<br />
Besteuerung.<br />
Die im Weiteren dargestellten Erläuterungen beschränken<br />
sich auf die für die Anleger sowie für die Beteiligungsgesellschaft<br />
wesentlichen Steuerarten und<br />
Besteuerungsgrundsätze. Sie beruhen auf <strong>de</strong>r zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung gelten<strong>de</strong>n Steuergesetzgebung,<br />
<strong>de</strong>r veröffentlichten Rechtsprechung<br />
sowie <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung. Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung und die Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen<br />
einer ständigen Entwicklung.<br />
Es wird je<strong>de</strong>m Anleger dringend empfohlen, sich vor einer<br />
Zeichnung mit seinem steuerlichen Berater zu verständigen,<br />
da die nachstehen<strong>de</strong>n steuerlichen Grundlagen<br />
die individuellen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Anleger<br />
nur in eingeschränktem Umfang berücksichtigen können.<br />
Eine verbindliche Anfrage bei <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
wur<strong>de</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Konzeptes nicht<br />
gestellt. Die endgültige Anerkennung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Konzeption bleibt <strong>de</strong>r Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />
vorbehalten.<br />
Allgemein<br />
Der Anleger beteiligt sich entwe<strong>de</strong>r mittelbar als Treugeber<br />
über die Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r unmittelbar als Direktgesellschafter<br />
(Kommanditist) an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />
Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />
Holding KG (nachfolgend kurz <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG genannt).<br />
Sämtliche steuerlichen Ausführungen gelten<br />
auch für treuhän<strong>de</strong>risch beteiligte Gesellschafter, da <strong>de</strong>r<br />
Treuhandvertrag die im koordinierten Län<strong>de</strong>rerlass vom<br />
01.09.1994 (iv B3 – S2253a – 15/94, BStBl 1994 I 605)<br />
geregelten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung<br />
von Treuhandverhältnissen bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />
wie folgt beachtet:<br />
• Der vorgeschlagene Treuhandvertrag schließt individuelle<br />
Verhandlungen über die Ausgestaltung<br />
<strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses grundsätzlich nicht aus.<br />
• Das Treuhandverhältnis ist je<strong>de</strong>rzeit durch Umwandlung<br />
in eine Direktkommanditbeteiligung<br />
kündbar bzw. kann ohne erhebliche wirtschaftliche<br />
Nachteile been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Treugeber<br />
kann je<strong>de</strong>rzeit über das Treugut frei verfügen. Einwän<strong>de</strong><br />
gegen einen Erwerber bzw. Rechtsnachfolger<br />
<strong>de</strong>s Treugebers sind nur aus wichtigem<br />
Grund möglich.<br />
• Den Treugebern stehen dieselben Mitwirkungsund<br />
Kontrollrechte wie einem unmittelbar beteiligten<br />
Gesellschafter zu. Sie entfalten damit Mitunternehmerinitiative.<br />
Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers<br />
sind ungeachtet <strong>de</strong>r gegebenenfalls an<strong>de</strong>rs lauten<strong>de</strong>n<br />
Weisungen an<strong>de</strong>rer Treugeber, in je<strong>de</strong>m<br />
Fall durch die Treuhän<strong>de</strong>rin zu beachten und umzusetzen.<br />
• Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist auf frem<strong>de</strong> Rechnung und Gefahr<br />
tätig, da die Einnahmen ausschließlich <strong>de</strong>m<br />
Treugeber zustehen und dieser alle im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen stehen<strong>de</strong>n<br />
Aufwendungen zu tragen hat.<br />
Nach Ansicht <strong>de</strong>r Anbieterin erfüllt somit <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />
mit seinen umfangreichen Entscheidungs- und<br />
Weisungsrechten <strong>de</strong>s Treugebers die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Finanzverwaltung.<br />
Einkunftsart<br />
Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG verwaltet, ausweislich <strong>de</strong>s Unternehmensgegenstands<br />
und <strong>de</strong>r beabsichtigten Tätigkeit,<br />
ausschließlich eigenes Vermögen. Sie ist jedoch<br />
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