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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

10 Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die folgen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen Grundlagen<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

geht davon aus, dass die Anleger Privatpersonen sind,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und in<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

sind. Soweit die Beteiligung von juristischen<br />

Personen gehalten wird, kommt es zu einer abweichen<strong>de</strong>n<br />

Besteuerung.<br />

Die im Weiteren dargestellten Erläuterungen beschränken<br />

sich auf die für die Anleger sowie für die Beteiligungsgesellschaft<br />

wesentlichen Steuerarten und<br />

Besteuerungsgrundsätze. Sie beruhen auf <strong>de</strong>r zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r <strong>Prospekt</strong>aufstellung gelten<strong>de</strong>n Steuergesetzgebung,<br />

<strong>de</strong>r veröffentlichten Rechtsprechung<br />

sowie <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung. Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung und die Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen<br />

einer ständigen Entwicklung.<br />

Es wird je<strong>de</strong>m Anleger dringend empfohlen, sich vor einer<br />

Zeichnung mit seinem steuerlichen Berater zu verständigen,<br />

da die nachstehen<strong>de</strong>n steuerlichen Grundlagen<br />

die individuellen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Anleger<br />

nur in eingeschränktem Umfang berücksichtigen können.<br />

Eine verbindliche Anfrage bei <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

wur<strong>de</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Konzeptes nicht<br />

gestellt. Die endgültige Anerkennung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Konzeption bleibt <strong>de</strong>r Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten.<br />

Allgemein<br />

Der Anleger beteiligt sich entwe<strong>de</strong>r mittelbar als Treugeber<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r unmittelbar als Direktgesellschafter<br />

(Kommanditist) an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n<br />

Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien<br />

Holding KG (nachfolgend kurz <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG genannt).<br />

Sämtliche steuerlichen Ausführungen gelten<br />

auch für treuhän<strong>de</strong>risch beteiligte Gesellschafter, da <strong>de</strong>r<br />

Treuhandvertrag die im koordinierten Län<strong>de</strong>rerlass vom<br />

01.09.1994 (iv B3 – S2253a – 15/94, BStBl 1994 I 605)<br />

geregelten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung<br />

von Treuhandverhältnissen bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

wie folgt beachtet:<br />

• Der vorgeschlagene Treuhandvertrag schließt individuelle<br />

Verhandlungen über die Ausgestaltung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses grundsätzlich nicht aus.<br />

• Das Treuhandverhältnis ist je<strong>de</strong>rzeit durch Umwandlung<br />

in eine Direktkommanditbeteiligung<br />

kündbar bzw. kann ohne erhebliche wirtschaftliche<br />

Nachteile been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Treugeber<br />

kann je<strong>de</strong>rzeit über das Treugut frei verfügen. Einwän<strong>de</strong><br />

gegen einen Erwerber bzw. Rechtsnachfolger<br />

<strong>de</strong>s Treugebers sind nur aus wichtigem<br />

Grund möglich.<br />

• Den Treugebern stehen dieselben Mitwirkungsund<br />

Kontrollrechte wie einem unmittelbar beteiligten<br />

Gesellschafter zu. Sie entfalten damit Mitunternehmerinitiative.<br />

Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers<br />

sind ungeachtet <strong>de</strong>r gegebenenfalls an<strong>de</strong>rs lauten<strong>de</strong>n<br />

Weisungen an<strong>de</strong>rer Treugeber, in je<strong>de</strong>m<br />

Fall durch die Treuhän<strong>de</strong>rin zu beachten und umzusetzen.<br />

• Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist auf frem<strong>de</strong> Rechnung und Gefahr<br />

tätig, da die Einnahmen ausschließlich <strong>de</strong>m<br />

Treugeber zustehen und dieser alle im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen stehen<strong>de</strong>n<br />

Aufwendungen zu tragen hat.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>r Anbieterin erfüllt somit <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

mit seinen umfangreichen Entscheidungs- und<br />

Weisungsrechten <strong>de</strong>s Treugebers die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung.<br />

Einkunftsart<br />

Die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG verwaltet, ausweislich <strong>de</strong>s Unternehmensgegenstands<br />

und <strong>de</strong>r beabsichtigten Tätigkeit,<br />

ausschließlich eigenes Vermögen. Sie ist jedoch<br />

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