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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />

jektgesellschaften <strong>de</strong>r jeweilige Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

<strong>de</strong>m im <strong>Prospekt</strong> abgedruckten Text<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r bereits<br />

gegrün<strong>de</strong>ten Objektgesellschaft <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Rechtsform bzw. <strong>de</strong>m<br />

gegebenenfalls von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

abweichend beschlossenen<br />

Gesellschaftsvertrag entspricht,<br />

dass alle sich aus <strong>de</strong>m Rechtsverhältnis<br />

zwischen Objektgesellschaft und Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />

ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche gegen<br />

die Objektgesellschaft zum jeweiligen<br />

Fälligkeitstermin erfüllt wer<strong>de</strong>n und<br />

dass die Objektgesellschaft <strong>de</strong>m zwischen<br />

Gesellschaft und Mittelverwendungskontrolleur<br />

bestehen<strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

beitritt.<br />

Sie wird außer<strong>de</strong>m dafür Sorge tragen,<br />

dass in <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

beschlossene Investitionspläne in<br />

<strong>de</strong>n Objektgesellschaften übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

4. Es ist insbeson<strong>de</strong>re auch Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft geeignete Investitionen<br />

unter Vorlage eines konkreten<br />

Investitionsplans zur Abstimmung in<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.<br />

Bevor ein von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

genehmigtes<br />

Investitionsobjekt angekauft wird, hat<br />

die Geschäftsleitung es einer umfassen<strong>de</strong>n<br />

technischen und kaufmännischen<br />

Due-Diligence–Prüfung zu<br />

unterziehen. Die Geschäftsleitung ist<br />

ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />

nicht ermächtigt, für<br />

die Gesellschaft unmittelbar bzw. mittelbar<br />

rechtsverbindlich Beteiligungen<br />

o<strong>de</strong>r Investitionen durchzuführen.<br />

5. Weitere wesentliche Aufgabe <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

ist es, <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

das für die von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

vorgeschlagenen und von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

beschlossenen<br />

Investitionen benötigte Fremdkapital<br />

durch Einschaltung von Kredit- und Finanzierungsinstituten<br />

zu beschaffen.<br />

Bei Finanzierungen ist die Geschäftsleitung<br />

verpflichtet, die Haftung für<br />

die Fremdfinanzierung auf das Vermögen<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft<br />

(Beteiligungsgesellschaft als<br />

Tochter <strong>de</strong>r hier gegenständlichen<br />

Gesellschaft) zu begrenzen und eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung weiterer<br />

Beteiligungsgesellschaften bzw.<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft (Holding) vertraglich<br />

mit <strong>de</strong>m Kredit gewähren<strong>de</strong>n Institut<br />

auszuschließen. Das Anlage-/Umlaufvermögen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Objektgesellschaften<br />

soll aus diesem Grund jeweils<br />

auf ein Immobilienobjektvolumina von<br />

nicht mehr als 50 Mio. Euro pro Beteiligungsgesellschaft<br />

begrenzt bleiben.<br />

Eine vom finanzieren<strong>de</strong>n Institut und/<br />

o<strong>de</strong>r von Zwischen- o<strong>de</strong>r Untervermittlern<br />

für die Bearbeitung <strong>de</strong>r Finanzierungsanfrage<br />

in Rechnung gestellte<br />

Bearbeitungsgebühr und Wertermittlungsgebühr<br />

hat <strong>de</strong>r jeweilige Finanzierungsvermittler<br />

zu tragen, was durch<br />

die Geschäftsleitung im Finanzierungsvermittlungsvertrag<br />

zu regeln ist.<br />

6. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

sich selbst o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m für Investitionszwecke<br />

angeschafften Grundstück,<br />

unter Befreiung von § 181 BGB,<br />

ein unwi<strong>de</strong>rrufliches schuldrechtliches<br />

und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />

7. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

bei ausreichen<strong>de</strong>r Liquidität bis zu 1 %<br />

<strong>de</strong>s gesamten einbezahlten Kommanditkapitals<br />

zum Ankauf von Beteiligungen<br />

bisher emittierter <strong>ZBI</strong> Fonds zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Der Kauf solcher Beteiligungen<br />

hat zum Buchwert, maximal zum Nominalwert<br />

zuzüglich Agio zu erfolgen.<br />

8. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

nach freiem Ermessen auf cash-Konten,<br />

auf Festgeldkonten o<strong>de</strong>r in festverzinslichen<br />

Wertpapieren mit einem<br />

Rating von min<strong>de</strong>stens AA (Standard &<br />

Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch Ratings) anzulegen.<br />

Sie ist außer<strong>de</strong>m ermächtigt, freie Liquidität<br />

kurzfristig im Wege <strong>de</strong>s Darlehens<br />

an an<strong>de</strong>re Publikumsgesellschaften <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong>-Professional Fonds auszureichen<br />

o<strong>de</strong>r als Sicherheit für <strong>de</strong>ren kurzfristige<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen zur<br />

Verfügung zu stellen o<strong>de</strong>r sich im Wege<br />

<strong>de</strong>r stillen Gesellschaft an diesen zu beteiligen,<br />

wenn für diese Finanztransaktionen<br />

von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Publikumsgesellschaften<br />

ausreichen<strong>de</strong> Sicherheiten<br />

in Form von erstrangigen Grundschul<strong>de</strong>n<br />

bestellt wer<strong>de</strong>n. Der Zinssatz bzw.<br />

die Avalgebühr beträgt 7,50 % p. a. Die<br />

Darlehensausreichung ist in je<strong>de</strong>m Falle<br />

so einzuschränken, dass kein genehmigungspflichtiges<br />

Bankgeschäft im<br />

Sinne § 1 KWG vorliegt.<br />

9. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

das gutachterliche Rating und Monitoring<br />

<strong>de</strong>s Fonds, sowie Mikrostandort-Analysen<br />

für einzelne o<strong>de</strong>r alle Immobilienobjekte<br />

bei einer unabhängigen<br />

Rating-Agentur in Auftrag zu geben. Die<br />

Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />

§ 5 Investitionskriterien<br />

1. Ziel <strong>de</strong>r Gesellschaft ist es unmittelbar<br />

o<strong>de</strong>r mittelbar über eine Objekttochtergesellschaft<br />

in bestehen<strong>de</strong> Wohnimmobilien,<br />

und/o<strong>de</strong>r Wohn- und Geschäftshäuser<br />

und/o<strong>de</strong>r Gewerbeimmobilien<br />

zu investieren. Zur Vorbereitung und<br />

qualitativen Eingrenzung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

jeweils durch<br />

die Geschäftsleitung vorzutragen<strong>de</strong>n<br />

Investitionsvorschläge gelten nachfolgen<strong>de</strong><br />

Investitionskriterien. Abweichungen<br />

von nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien sind<br />

grundsätzlich <strong>de</strong>nkbar, aber nur nach<br />

Genehmigung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

mit qualifizierter Mehrheit<br />

von 75 %.<br />

2. Der Einkaufspreis <strong>de</strong>r vorgeschlagenen<br />

Immobilie darf zuzüglich zu kalkulieren<strong>de</strong>r<br />

Erhaltungsaufwendungen bei Instandhaltungsrückstand<br />

das 12,5-fache<br />

<strong>de</strong>r Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen,<br />

wenn die Immobilie auf Basis <strong>de</strong>r<br />

marktüblichen Miete erworben wird.<br />

Verfügt die vorgeschlagene Immobilie<br />

aufgrund von zum Einkaufszeitpunkt<br />

unter Markt liegen<strong>de</strong>r Miete über <strong>de</strong>utliches<br />

Wertschöpfungspotential (d. h.<br />

min<strong>de</strong>stens 15 % auf <strong>de</strong>n Kaufpreis<br />

innerhalb von maximal drei Jahren), so<br />

darf <strong>de</strong>r Gestehungsfaktor maximal das<br />

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