ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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<strong>ZBI</strong> 8 Wesentliche Verträge<br />
jektgesellschaften <strong>de</strong>r jeweilige Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />
<strong>de</strong>m im <strong>Prospekt</strong> abgedruckten Text<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r bereits<br />
gegrün<strong>de</strong>ten Objektgesellschaft <strong>de</strong>r<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Rechtsform bzw. <strong>de</strong>m<br />
gegebenenfalls von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
abweichend beschlossenen<br />
Gesellschaftsvertrag entspricht,<br />
dass alle sich aus <strong>de</strong>m Rechtsverhältnis<br />
zwischen Objektgesellschaft und Gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />
ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche gegen<br />
die Objektgesellschaft zum jeweiligen<br />
Fälligkeitstermin erfüllt wer<strong>de</strong>n und<br />
dass die Objektgesellschaft <strong>de</strong>m zwischen<br />
Gesellschaft und Mittelverwendungskontrolleur<br />
bestehen<strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
beitritt.<br />
Sie wird außer<strong>de</strong>m dafür Sorge tragen,<br />
dass in <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />
beschlossene Investitionspläne in<br />
<strong>de</strong>n Objektgesellschaften übernommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />
4. Es ist insbeson<strong>de</strong>re auch Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafterin,<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft geeignete Investitionen<br />
unter Vorlage eines konkreten<br />
Investitionsplans zur Abstimmung in<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.<br />
Bevor ein von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
genehmigtes<br />
Investitionsobjekt angekauft wird, hat<br />
die Geschäftsleitung es einer umfassen<strong>de</strong>n<br />
technischen und kaufmännischen<br />
Due-Diligence–Prüfung zu<br />
unterziehen. Die Geschäftsleitung ist<br />
ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlungen<br />
nicht ermächtigt, für<br />
die Gesellschaft unmittelbar bzw. mittelbar<br />
rechtsverbindlich Beteiligungen<br />
o<strong>de</strong>r Investitionen durchzuführen.<br />
5. Weitere wesentliche Aufgabe <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
ist es, <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
das für die von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
vorgeschlagenen und von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
beschlossenen<br />
Investitionen benötigte Fremdkapital<br />
durch Einschaltung von Kredit- und Finanzierungsinstituten<br />
zu beschaffen.<br />
Bei Finanzierungen ist die Geschäftsleitung<br />
verpflichtet, die Haftung für<br />
die Fremdfinanzierung auf das Vermögen<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft<br />
(Beteiligungsgesellschaft als<br />
Tochter <strong>de</strong>r hier gegenständlichen<br />
Gesellschaft) zu begrenzen und eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung weiterer<br />
Beteiligungsgesellschaften bzw.<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft (Holding) vertraglich<br />
mit <strong>de</strong>m Kredit gewähren<strong>de</strong>n Institut<br />
auszuschließen. Das Anlage-/Umlaufvermögen<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Objektgesellschaften<br />
soll aus diesem Grund jeweils<br />
auf ein Immobilienobjektvolumina von<br />
nicht mehr als 50 Mio. Euro pro Beteiligungsgesellschaft<br />
begrenzt bleiben.<br />
Eine vom finanzieren<strong>de</strong>n Institut und/<br />
o<strong>de</strong>r von Zwischen- o<strong>de</strong>r Untervermittlern<br />
für die Bearbeitung <strong>de</strong>r Finanzierungsanfrage<br />
in Rechnung gestellte<br />
Bearbeitungsgebühr und Wertermittlungsgebühr<br />
hat <strong>de</strong>r jeweilige Finanzierungsvermittler<br />
zu tragen, was durch<br />
die Geschäftsleitung im Finanzierungsvermittlungsvertrag<br />
zu regeln ist.<br />
6. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />
sich selbst o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Gesellschaft<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe an je<strong>de</strong>m für Investitionszwecke<br />
angeschafften Grundstück,<br />
unter Befreiung von § 181 BGB,<br />
ein unwi<strong>de</strong>rrufliches schuldrechtliches<br />
und/o<strong>de</strong>r dingliches Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />
7. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />
bei ausreichen<strong>de</strong>r Liquidität bis zu 1 %<br />
<strong>de</strong>s gesamten einbezahlten Kommanditkapitals<br />
zum Ankauf von Beteiligungen<br />
bisher emittierter <strong>ZBI</strong> Fonds zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Der Kauf solcher Beteiligungen<br />
hat zum Buchwert, maximal zum Nominalwert<br />
zuzüglich Agio zu erfolgen.<br />
8. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />
freie Liquidität mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
nach freiem Ermessen auf cash-Konten,<br />
auf Festgeldkonten o<strong>de</strong>r in festverzinslichen<br />
Wertpapieren mit einem<br />
Rating von min<strong>de</strong>stens AA (Standard &<br />
Poor‘s, Moody‘s o<strong>de</strong>r Fitch Ratings) anzulegen.<br />
Sie ist außer<strong>de</strong>m ermächtigt, freie Liquidität<br />
kurzfristig im Wege <strong>de</strong>s Darlehens<br />
an an<strong>de</strong>re Publikumsgesellschaften <strong>de</strong>r<br />
<strong>ZBI</strong>-Professional Fonds auszureichen<br />
o<strong>de</strong>r als Sicherheit für <strong>de</strong>ren kurzfristige<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen zur<br />
Verfügung zu stellen o<strong>de</strong>r sich im Wege<br />
<strong>de</strong>r stillen Gesellschaft an diesen zu beteiligen,<br />
wenn für diese Finanztransaktionen<br />
von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Publikumsgesellschaften<br />
ausreichen<strong>de</strong> Sicherheiten<br />
in Form von erstrangigen Grundschul<strong>de</strong>n<br />
bestellt wer<strong>de</strong>n. Der Zinssatz bzw.<br />
die Avalgebühr beträgt 7,50 % p. a. Die<br />
Darlehensausreichung ist in je<strong>de</strong>m Falle<br />
so einzuschränken, dass kein genehmigungspflichtiges<br />
Bankgeschäft im<br />
Sinne § 1 KWG vorliegt.<br />
9. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />
das gutachterliche Rating und Monitoring<br />
<strong>de</strong>s Fonds, sowie Mikrostandort-Analysen<br />
für einzelne o<strong>de</strong>r alle Immobilienobjekte<br />
bei einer unabhängigen<br />
Rating-Agentur in Auftrag zu geben. Die<br />
Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />
§ 5 Investitionskriterien<br />
1. Ziel <strong>de</strong>r Gesellschaft ist es unmittelbar<br />
o<strong>de</strong>r mittelbar über eine Objekttochtergesellschaft<br />
in bestehen<strong>de</strong> Wohnimmobilien,<br />
und/o<strong>de</strong>r Wohn- und Geschäftshäuser<br />
und/o<strong>de</strong>r Gewerbeimmobilien<br />
zu investieren. Zur Vorbereitung und<br />
qualitativen Eingrenzung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
jeweils durch<br />
die Geschäftsleitung vorzutragen<strong>de</strong>n<br />
Investitionsvorschläge gelten nachfolgen<strong>de</strong><br />
Investitionskriterien. Abweichungen<br />
von nachstehen<strong>de</strong>n Kriterien sind<br />
grundsätzlich <strong>de</strong>nkbar, aber nur nach<br />
Genehmigung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
mit qualifizierter Mehrheit<br />
von 75 %.<br />
2. Der Einkaufspreis <strong>de</strong>r vorgeschlagenen<br />
Immobilie darf zuzüglich zu kalkulieren<strong>de</strong>r<br />
Erhaltungsaufwendungen bei Instandhaltungsrückstand<br />
das 12,5-fache<br />
<strong>de</strong>r Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen,<br />
wenn die Immobilie auf Basis <strong>de</strong>r<br />
marktüblichen Miete erworben wird.<br />
Verfügt die vorgeschlagene Immobilie<br />
aufgrund von zum Einkaufszeitpunkt<br />
unter Markt liegen<strong>de</strong>r Miete über <strong>de</strong>utliches<br />
Wertschöpfungspotential (d. h.<br />
min<strong>de</strong>stens 15 % auf <strong>de</strong>n Kaufpreis<br />
innerhalb von maximal drei Jahren), so<br />
darf <strong>de</strong>r Gestehungsfaktor maximal das<br />
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