ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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Eintragung als Kommanditist durch <strong>de</strong>n Investor ist dieser<br />
in <strong>de</strong>r Zeit zwischen <strong>de</strong>r Annahme seiner Beitrittserklärung<br />
und seiner Eintragung ins Han<strong>de</strong>lsregister<br />
zum Schutz vor <strong>de</strong>r unbeschränkten Gesellschafterhaftung<br />
<strong>de</strong>s § 176 Absatz 1 HGB vorübergehend trotz<strong>de</strong>m<br />
Treugeberkommanditist. Mit Eintragung en<strong>de</strong>t aber die<br />
bloße mittelbare Beteiligung als Treugeberkommanditist.<br />
Das Treuhandverhältnis besteht als Verwaltungsverhältnis<br />
fort, d. h., die Treuhän<strong>de</strong>rin dient fortan nur<br />
noch als Kontaktperson für <strong>de</strong>n nunmehr direkt eingetragenen<br />
Kommanditisten.<br />
9.1.2 Haftung <strong>de</strong>s Investors<br />
Der Investor bzw. <strong>de</strong>ssen Treuhän<strong>de</strong>rin wird mit einer<br />
Haftsumme von 10 % <strong>de</strong>s gezeichneten einzuzahlen<strong>de</strong>n<br />
Kapitals in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Darauf<br />
beschränkt sich dann die Haftung gegenüber Dritten.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nach Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r eingetragenen Haftsumme grundsätzlich nicht,<br />
soweit die Einlage nicht an <strong>de</strong>n Anleger zurückgezahlt<br />
wird. Die Haftung lebt wie<strong>de</strong>r auf, wenn Gewinnanteile<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n, soweit das Kapitalkonto i<br />
(100 % geleistete Bareinlage) und das Kapitalkonto ii<br />
(5 % einbezahltes Agio) durch Verluste unter die im<br />
Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt<br />
sind, o<strong>de</strong>r die Kapitalkonten durch Entnahmen<br />
unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt sind<br />
(§§ 171 ff. HGB).<br />
Schei<strong>de</strong>t ein Kommanditist aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus<br />
und erhält er seine Einlage zurück, so haftet er ab<br />
Eintragung seines Ausschei<strong>de</strong>ns im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
für alle bis zu seinem Ausschei<strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft für die Dauer von fünf<br />
Jahren bis zur Höhe seiner Haftsumme, wenn die Ansprüche<br />
innerhalb dieser Frist fällig und gerichtlich<br />
o<strong>de</strong>r schriftlich gegen ihn geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft verjähren Ansprüche<br />
von Gläubigern gegenüber <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
fünf Jahre nach Eintragung <strong>de</strong>r Auflösung, wer<strong>de</strong>n sie<br />
erst nach <strong>de</strong>r Eintragung fällig, fünf Jahre nach Eintritt<br />
<strong>de</strong>r Fälligkeit.<br />
132<br />
Hat sich ein Anleger mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
beteiligt, so haftet er zwar nicht unmittelbar gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Gläubigern, da nicht er, son<strong>de</strong>rn die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen ist. Da er diese<br />
jedoch von je<strong>de</strong>r Inanspruchnahme freihalten muss, ist<br />
<strong>de</strong>r mittelbar beigetretene Anleger <strong>de</strong>m unmittelbar<br />
beigetretenen Kommanditisten auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Haftung wirtschaftlich gleichgestellt.<br />
9.2 Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />
9.2.1 Gesellschaftsgegenstand<br />
Der in § 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>finierte Gegenstand<br />
<strong>de</strong>s Unternehmens besteht in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
und Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens<br />
und <strong>de</strong>r Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften.<br />
Die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG beabsichtigt,<br />
mittelbar über Objektgesellschaften Bestandsimmobilien,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Wohnimmobilien, zu<br />
erwerben und gegebenenfalls durch Instandsetzung<br />
bzw. Mo<strong>de</strong>rnisierungsaufwendungen für die Vermietung<br />
und spätere Veräußerung zu optimieren.<br />
9.2.2 Gesellschaftskapital<br />
Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und<br />
ist am Vermögen <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 holDING KG nicht beteiligt.<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, das Kommanditkapital<br />
von bislang 10.000 Euro durch Aufnahme von Investoren<br />
zu erhöhen.<br />
Es ist kein Platzierungsziel <strong>de</strong>finiert. Das zu zeichnen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital besteht somit, neben <strong>de</strong>m<br />
bereits gezeichneten, im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen<br />
und einbezahlten Gründungskommanditanteil in<br />
Höhe von 10.000 Euro, min<strong>de</strong>stens aus einem (Min<strong>de</strong>stanzahl)<br />
zusätzlichen Kommanditanteil in Höhe<br />
von 25.000 Euro (Min<strong>de</strong>stbetrag). Das im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan genannte Gesellschaftskapital<br />
in höhe von 30 Mio. Euro ist daher beispielhaft<br />
und aufgrund <strong>de</strong>r Werte in <strong>de</strong>n Vorgängerfonds<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Gruppe in dieser Größenordnung realistisch.