ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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2. Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte,<br />
hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
allen Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers Folge<br />
zu leisten. Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber<br />
die Treuhän<strong>de</strong>rin zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschafterrechte, so kann dies nur<br />
durch pro Gesellschafterversammlung<br />
ausgestellte Einzelvollmacht erfolgen,<br />
auf <strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />
konkrete Weisungen vermerkt sein<br />
müssen. Differieren die Weisungen <strong>de</strong>r<br />
verschie<strong>de</strong>nen, die Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen<strong>de</strong>n<br />
Treugeber, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
verpflichtet und berechtigt,<br />
ihre Rechte entsprechend <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />
Weisungen unterschiedlich<br />
auszuüben (gesplittete Stimmabgabe<br />
nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen).<br />
3. Soweit Stimmrechtsvollmachten o<strong>de</strong>r<br />
Weisungen nicht erteilt wer<strong>de</strong>n ist die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin nicht berechtigt, selbstständig<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
zu entschei<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für<br />
Fälle unabweisbarer Dringlichkeit o<strong>de</strong>r<br />
bei Gefahr im Verzug.<br />
§ 6 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Platzierungsphase<br />
eine zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />
fällige einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,35 %, bezogen<br />
auf das rechtswirksam von Investoren<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />
Kommanditkapital bis zu 25<br />
Mio. euro, und in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />
auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital bis zu 50 Mio.<br />
Euro, und in Höhe von 0,2 %, bezogen<br />
auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />
bis zu 75 Mio. Euro,<br />
und in Höhe von 0,15 %, bezogen auf<br />
das 75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />
jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene Abschlagszahlungen<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />
eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />
2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>r Platzierungsphase eine jeweils<br />
zu einem Viertel zum 31.03., 30.06.,<br />
30.09. und 31.12. eines Jahres fällige<br />
jährliche Vergütung (pro rata temporis)<br />
192<br />
in Höhe von 0,09 %, bezogen auf das<br />
rechtswirksam von Investoren zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />
Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />
und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />
das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />
bis zu 50 Mio. Euro, und in<br />
Höhe von 0,07 %, bezogen auf das darüber<br />
hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />
bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />
0,07 % bezogen auf das 75 Mio. Euro<br />
übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />
zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />
sich für die Geschäftsjahre<br />
<strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs<br />
und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14<br />
%, bezogen auf das rechtswirksam von<br />
Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />
gezeichnete Kommanditkapital<br />
bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von<br />
0,11 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital bis zu 50<br />
Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen<br />
auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Kommanditkapital bis zu 75 Mio. Euro,<br />
und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />
das 75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />
jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer erhöht.<br />
3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, eine<br />
bereits erhaltene Vergütung zinslos zurückzuerstatten,<br />
wenn das gezeichnete<br />
Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens<br />
10 Mio. Euro beträgt und die Gesellschafter<br />
daraufhin die Nichtdurchführung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />
§ 7 Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nur für die<br />
ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r ihr<br />
nach diesem Vertrag zugewiesenen<br />
Aufgaben. Zu ihren Aufgaben gehört<br />
we<strong>de</strong>r die Prüfung <strong>de</strong>s Fondsprospekts<br />
noch die Überwachung <strong>de</strong>r Anbieterin,<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs,<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsbesorger <strong>de</strong>r<br />
<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />
Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />
KG. Sie ist für die Treugeber we<strong>de</strong>r<br />
prüferisch noch beratend tätig.<br />
2. Die Rechte und Pflichten aus diesem<br />
Vertrag sind von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit<br />
<strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes<br />
wahrzunehmen. Die Ausführung<br />
von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers<br />
stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit<br />
frei, soweit <strong>de</strong>m nicht<br />
zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen<br />
haften für ein vor <strong>de</strong>m<br />
Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s Verhalten<br />
nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
4. Ansprüche gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
aus Schä<strong>de</strong>n infolge nicht vorsätzlicher<br />
Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />
sechs Monate nach Kenntnis <strong>de</strong>s<br />
Treugebers, ohne Rücksicht auf Kenntnis<br />
zwölf Monate nach Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>n<br />
stiften<strong>de</strong>n Ereignisses.<br />
Soweit auf Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers<br />
abgestellt wird, genügt die Möglichkeit<br />
<strong>de</strong>r Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Umstän<strong>de</strong>, die eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit<br />
wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet, wenn<br />
die Umstän<strong>de</strong> sich aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem<br />
schriftlichen Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
ergeben. Die Frist beginnt mit En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s achten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt<br />
schriftlich bekanntgegebene Adresse<br />
<strong>de</strong>s Treugebers.<br />
5. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat Anspruch auf<br />
Freistellung von allen Verbindlichkeiten,<br />
die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />
und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Treugebers entstehen.<br />
§ 8 Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung,<br />
Rechtsnachfolge<br />
1. Der Treugeber kann seine von <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin für ihn gehaltene Beteiligung<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
und <strong>de</strong>r Geschäftsleitung ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise auf einen Dritten übertragen<br />
o<strong>de</strong>r diese verpfän<strong>de</strong>n. Ein Erwerber<br />
tritt mit allen Rechten und Pflichten an