18.11.2014 Aufrufe

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte,<br />

hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

allen Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers Folge<br />

zu leisten. Bevollmächtigt <strong>de</strong>r Treugeber<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterrechte, so kann dies nur<br />

durch pro Gesellschafterversammlung<br />

ausgestellte Einzelvollmacht erfolgen,<br />

auf <strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt<br />

konkrete Weisungen vermerkt sein<br />

müssen. Differieren die Weisungen <strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>nen, die Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen<strong>de</strong>n<br />

Treugeber, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

verpflichtet und berechtigt,<br />

ihre Rechte entsprechend <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Weisungen unterschiedlich<br />

auszuüben (gesplittete Stimmabgabe<br />

nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen).<br />

3. Soweit Stimmrechtsvollmachten o<strong>de</strong>r<br />

Weisungen nicht erteilt wer<strong>de</strong>n ist die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin nicht berechtigt, selbstständig<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

zu entschei<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für<br />

Fälle unabweisbarer Dringlichkeit o<strong>de</strong>r<br />

bei Gefahr im Verzug.<br />

§ 6 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Platzierungsphase<br />

eine zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

fällige einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,35 %, bezogen<br />

auf das rechtswirksam von Investoren<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25<br />

Mio. euro, und in Höhe von 0,3 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50 Mio.<br />

Euro, und in Höhe von 0,2 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,15 %, bezogen auf<br />

das 75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin kann angemessene Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

eingeworbenen Kapitals verlangen.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Platzierungsphase eine jeweils<br />

zu einem Viertel zum 31.03., 30.06.,<br />

30.09. und 31.12. eines Jahres fällige<br />

jährliche Vergütung (pro rata temporis)<br />

192<br />

in Höhe von 0,09 %, bezogen auf das<br />

rechtswirksam von Investoren zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase gezeichnete<br />

Kommanditkapital bis zu 25 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das darüber hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 50 Mio. Euro, und in<br />

Höhe von 0,07 %, bezogen auf das darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kommanditkapital<br />

bis zu 75 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,07 % bezogen auf das 75 Mio. Euro<br />

übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital, jeweils<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />

sich für die Geschäftsjahre<br />

<strong>de</strong>s Portfolioverkaufs, <strong>de</strong>s Teilportfolioverkaufs<br />

und <strong>de</strong>r Liquidation um 0,14<br />

%, bezogen auf das rechtswirksam von<br />

Investoren zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

gezeichnete Kommanditkapital<br />

bis zu 25 Mio. Euro, und in Höhe von<br />

0,11 %, bezogen auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 50<br />

Mio. Euro, und in Höhe von 0,08 %, bezogen<br />

auf das darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kommanditkapital bis zu 75 Mio. Euro,<br />

und in Höhe von 0,08 %, bezogen auf<br />

das 75 Mio. euro übersteigen<strong>de</strong> Kommanditkapital,<br />

jeweils zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer erhöht.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, eine<br />

bereits erhaltene Vergütung zinslos zurückzuerstatten,<br />

wenn das gezeichnete<br />

Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bis zum 21.07.2013 nicht min<strong>de</strong>stens<br />

10 Mio. Euro beträgt und die Gesellschafter<br />

daraufhin die Nichtdurchführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

§ 7 Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nur für die<br />

ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r ihr<br />

nach diesem Vertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben. Zu ihren Aufgaben gehört<br />

we<strong>de</strong>r die Prüfung <strong>de</strong>s Fondsprospekts<br />

noch die Überwachung <strong>de</strong>r Anbieterin,<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs,<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsbesorger <strong>de</strong>r<br />

<strong>ZBI</strong> Zentral Bo<strong>de</strong>n Immobilien GmbH &<br />

Co. Achte Professional Immobilien Holding<br />

KG. Sie ist für die Treugeber we<strong>de</strong>r<br />

prüferisch noch beratend tätig.<br />

2. Die Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag sind von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit<br />

<strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes<br />

wahrzunehmen. Die Ausführung<br />

von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers<br />

stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit<br />

frei, soweit <strong>de</strong>m nicht<br />

zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen<br />

haften für ein vor <strong>de</strong>m<br />

Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s Verhalten<br />

nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

4. Ansprüche gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

aus Schä<strong>de</strong>n infolge nicht vorsätzlicher<br />

Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />

sechs Monate nach Kenntnis <strong>de</strong>s<br />

Treugebers, ohne Rücksicht auf Kenntnis<br />

zwölf Monate nach Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>n<br />

stiften<strong>de</strong>n Ereignisses.<br />

Soweit auf Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers<br />

abgestellt wird, genügt die Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Umstän<strong>de</strong>, die eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit<br />

wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet, wenn<br />

die Umstän<strong>de</strong> sich aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem<br />

schriftlichen Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ergeben. Die Frist beginnt mit En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s achten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt<br />

schriftlich bekanntgegebene Adresse<br />

<strong>de</strong>s Treugebers.<br />

5. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat Anspruch auf<br />

Freistellung von allen Verbindlichkeiten,<br />

die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />

und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers entstehen.<br />

§ 8 Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung,<br />

Rechtsnachfolge<br />

1. Der Treugeber kann seine von <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin für ihn gehaltene Beteiligung<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und <strong>de</strong>r Geschäftsleitung ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise auf einen Dritten übertragen<br />

o<strong>de</strong>r diese verpfän<strong>de</strong>n. Ein Erwerber<br />

tritt mit allen Rechten und Pflichten an

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!