ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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Sollte die Objektgesellschaft <strong>de</strong>n Kaufpreis gar nicht<br />
bezahlen, wäre sie <strong>de</strong>m Verkäufer gegenüber gegebenenfalls<br />
zusätzlich zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verpflichtet.<br />
Solche Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen und die Vermögenseinbußen<br />
infolge von Vollstreckungsmaßnahmen können<br />
dann zum Totalverlust <strong>de</strong>r bis dahin investierten<br />
Gel<strong>de</strong>r führen. Dies kann geringere o<strong>de</strong>r ganz ausbleiben<strong>de</strong><br />
Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger sowie <strong>de</strong>n Verlust<br />
<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers<br />
zur Folge haben. (1, 2)<br />
Darlehensgewährungen an an<strong>de</strong>re <strong>ZBI</strong> Professional<br />
Fonds<br />
Bei <strong>de</strong>r Zwischenanlage von Liquidität gemäß § 4 Absatz<br />
8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages in Form von Darlehensausreichungen<br />
an an<strong>de</strong>re verbun<strong>de</strong>ne Publikumsgesellschaften<br />
<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fonds o<strong>de</strong>r in Form<br />
von stillen Beteiligungen besteht das Risiko, dass die<br />
ausgereichten Mittel nicht, nicht zum vertraglich vorgesehenen<br />
Zeitpunkt o<strong>de</strong>r nicht vollständig zurückgezahlt<br />
wer<strong>de</strong>n. Somit wür<strong>de</strong>n diese Mittel nicht o<strong>de</strong>r<br />
erst später als geplant o<strong>de</strong>r nur teilweise zur Investition<br />
in Immobilien zur Verfügung stehen. Dies kann insbeson<strong>de</strong>re<br />
dann eintreten, wenn das zwischenfinanzierte<br />
Beleihungsobjekt ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r erst<br />
später als geplant durch eine Bank endfinanziert wür<strong>de</strong>.<br />
Dies kann die Ausschüttungen an die Investoren negativ<br />
beeinflussen bzw. bei Ausbleiben <strong>de</strong>r Rückzahlung<br />
kann auch <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals eintreten.<br />
(1, 2)<br />
Immobilien- und finanzierungsbezogene Risiken auf<br />
Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />
unmittelbaren Erwerbs einer o<strong>de</strong>r mehrerer Immobilien<br />
Gebrauch macht, können sich sämtliche für die<br />
Objektgesellschaften beschriebenen, immobilien- und<br />
finanzierungsbezogenen Risiken auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft realisieren.<br />
Dies kann zu einer Reduzierung o<strong>de</strong>r einem Wegfall <strong>de</strong>r<br />
Auszahlungen an Investoren führen. Zu<strong>de</strong>m besteht<br />
36<br />
das Risiko, dass es zu einem teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen<br />
Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals im Falle <strong>de</strong>r Insolvenz<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommen kann. Von diesem<br />
Verlust wären auch die von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
gehaltenen Objektgesellschaften betroffen. (2)<br />
Insofern kann sich ein auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />
an sich Prognose gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Risiko bei einer<br />
Realisierung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wegen<br />
<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Abschirmungswirkung zu einem Anlage<br />
gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiko verstärken. Neben <strong>de</strong>r negativen<br />
Auswirkung auf die Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger, kann<br />
es zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio<br />
<strong>de</strong>s Anlegers kommen. (1, 2)<br />
Sofern Einnahmeausfälle bei Objektgesellschaften<br />
dazu führen, dass die Gesellschaft <strong>de</strong>n Kapitaldienst für<br />
die Immobilie nicht bedienen kann und die Verwertung<br />
<strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n Darlehensgeber droht, kann<br />
die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG faktisch o<strong>de</strong>r bei Mitunterzeichnung<br />
<strong>de</strong>s Darlehensvertrages bzw. bei Stellung von<br />
Sicherheiten auch rechtlich gezwungen sein, für an<strong>de</strong>re<br />
Zwecke vorgesehene Liquidität zur Rettung <strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />
bzw. <strong>de</strong>r in dieser vorhan<strong>de</strong>nen Immobilie<br />
einzusetzen. Die Zwecke, für die die Liquidität vorgesehen<br />
war, z. B. Tätigung an<strong>de</strong>rer Investitionen o<strong>de</strong>r Vornahme<br />
von Ausschüttungen, können in einem solchen<br />
Fall nicht verfolgt wer<strong>de</strong>n. Dies kann zu Ausfällen von<br />
Ausschüttungen und von Liquidationserlösen beim Investor<br />
bis hin zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />
und <strong>de</strong>s Agios führen. (1, 2)<br />
Zinsentwicklung (Guthabenzinsen)<br />
Sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften als auch<br />
auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht das Risiko,<br />
dass die auf die freie Liquidität kalkulierten Zinsen nicht<br />
in <strong>de</strong>r prospektierten Höhe erzielt wer<strong>de</strong>n können. Ein<br />
geringerer Zinssatz kann sich negativ auf die auszahlbare<br />
Liquidität sowohl auf Objekt- als auch auf Fondsgesellschaftsebene<br />
und damit auf die Auszahlungen an<br />
die Investoren auswirken. (1)