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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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Sollte die Objektgesellschaft <strong>de</strong>n Kaufpreis gar nicht<br />

bezahlen, wäre sie <strong>de</strong>m Verkäufer gegenüber gegebenenfalls<br />

zusätzlich zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verpflichtet.<br />

Solche Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen und die Vermögenseinbußen<br />

infolge von Vollstreckungsmaßnahmen können<br />

dann zum Totalverlust <strong>de</strong>r bis dahin investierten<br />

Gel<strong>de</strong>r führen. Dies kann geringere o<strong>de</strong>r ganz ausbleiben<strong>de</strong><br />

Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger sowie <strong>de</strong>n Verlust<br />

<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers<br />

zur Folge haben. (1, 2)<br />

Darlehensgewährungen an an<strong>de</strong>re <strong>ZBI</strong> Professional<br />

Fonds<br />

Bei <strong>de</strong>r Zwischenanlage von Liquidität gemäß § 4 Absatz<br />

8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages in Form von Darlehensausreichungen<br />

an an<strong>de</strong>re verbun<strong>de</strong>ne Publikumsgesellschaften<br />

<strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> Professional Fonds o<strong>de</strong>r in Form<br />

von stillen Beteiligungen besteht das Risiko, dass die<br />

ausgereichten Mittel nicht, nicht zum vertraglich vorgesehenen<br />

Zeitpunkt o<strong>de</strong>r nicht vollständig zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n. Somit wür<strong>de</strong>n diese Mittel nicht o<strong>de</strong>r<br />

erst später als geplant o<strong>de</strong>r nur teilweise zur Investition<br />

in Immobilien zur Verfügung stehen. Dies kann insbeson<strong>de</strong>re<br />

dann eintreten, wenn das zwischenfinanzierte<br />

Beleihungsobjekt ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r erst<br />

später als geplant durch eine Bank endfinanziert wür<strong>de</strong>.<br />

Dies kann die Ausschüttungen an die Investoren negativ<br />

beeinflussen bzw. bei Ausbleiben <strong>de</strong>r Rückzahlung<br />

kann auch <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals eintreten.<br />

(1, 2)<br />

Immobilien- und finanzierungsbezogene Risiken auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />

unmittelbaren Erwerbs einer o<strong>de</strong>r mehrerer Immobilien<br />

Gebrauch macht, können sich sämtliche für die<br />

Objektgesellschaften beschriebenen, immobilien- und<br />

finanzierungsbezogenen Risiken auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft realisieren.<br />

Dies kann zu einer Reduzierung o<strong>de</strong>r einem Wegfall <strong>de</strong>r<br />

Auszahlungen an Investoren führen. Zu<strong>de</strong>m besteht<br />

36<br />

das Risiko, dass es zu einem teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen<br />

Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals im Falle <strong>de</strong>r Insolvenz<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommen kann. Von diesem<br />

Verlust wären auch die von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

gehaltenen Objektgesellschaften betroffen. (2)<br />

Insofern kann sich ein auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

an sich Prognose gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Risiko bei einer<br />

Realisierung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wegen<br />

<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Abschirmungswirkung zu einem Anlage<br />

gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiko verstärken. Neben <strong>de</strong>r negativen<br />

Auswirkung auf die Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger, kann<br />

es zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio<br />

<strong>de</strong>s Anlegers kommen. (1, 2)<br />

Sofern Einnahmeausfälle bei Objektgesellschaften<br />

dazu führen, dass die Gesellschaft <strong>de</strong>n Kapitaldienst für<br />

die Immobilie nicht bedienen kann und die Verwertung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n Darlehensgeber droht, kann<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG faktisch o<strong>de</strong>r bei Mitunterzeichnung<br />

<strong>de</strong>s Darlehensvertrages bzw. bei Stellung von<br />

Sicherheiten auch rechtlich gezwungen sein, für an<strong>de</strong>re<br />

Zwecke vorgesehene Liquidität zur Rettung <strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

bzw. <strong>de</strong>r in dieser vorhan<strong>de</strong>nen Immobilie<br />

einzusetzen. Die Zwecke, für die die Liquidität vorgesehen<br />

war, z. B. Tätigung an<strong>de</strong>rer Investitionen o<strong>de</strong>r Vornahme<br />

von Ausschüttungen, können in einem solchen<br />

Fall nicht verfolgt wer<strong>de</strong>n. Dies kann zu Ausfällen von<br />

Ausschüttungen und von Liquidationserlösen beim Investor<br />

bis hin zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />

und <strong>de</strong>s Agios führen. (1, 2)<br />

Zinsentwicklung (Guthabenzinsen)<br />

Sowohl auf Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften als auch<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft besteht das Risiko,<br />

dass die auf die freie Liquidität kalkulierten Zinsen nicht<br />

in <strong>de</strong>r prospektierten Höhe erzielt wer<strong>de</strong>n können. Ein<br />

geringerer Zinssatz kann sich negativ auf die auszahlbare<br />

Liquidität sowohl auf Objekt- als auch auf Fondsgesellschaftsebene<br />

und damit auf die Auszahlungen an<br />

die Investoren auswirken. (1)

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