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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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<strong>ZBI</strong> 8 RisikEN in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Bei einer beson<strong>de</strong>rs nachteiligen Entwicklung <strong>de</strong>r Mieterträge<br />

ist nicht auszuschließen, dass die Mieteinnahmen<br />

die laufen<strong>de</strong>n Kosten einer Objektgesellschaft,<br />

vor allem <strong>de</strong>n Kapitaldienst für die Fremdfinanzierung,<br />

nicht mehr <strong>de</strong>cken. In diesem Fall besteht das Risiko,<br />

dass die finanzieren<strong>de</strong>(n) Bank(en) die Darlehensverträge<br />

kündigen und eine o<strong>de</strong>r mehrere Immobilien unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

zwangsverwerten. Mit <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Mieteinnahmen<br />

aus <strong>de</strong>n betroffenen Immobilien geht <strong>de</strong>r Verlust<br />

<strong>de</strong>s insoweit investierten Kapitals <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

und damit anteilig auch <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals <strong>de</strong>s<br />

Investors einher. (2)<br />

Beschädigungen, Untergang, Mängel <strong>de</strong>r Immobilien,<br />

Versicherungsschutz<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass durch Gewalteinwirkung<br />

auf das Gebäu<strong>de</strong> (Schä<strong>de</strong>n durch Feuer, Wasser,<br />

Sturm, Erdbeben, Schneedruck, Krieg und Terrorismus<br />

usw.) Vermögensschä<strong>de</strong>n für die Gesellschaft eintreten,<br />

die nicht o<strong>de</strong>r nur zum Teil versichert bzw. nicht versicherbar<br />

sind.<br />

Der teilweise o<strong>de</strong>r vollständige Verlust <strong>de</strong>r Immobilie<br />

ginge – soweit kein Versicherungsschutz besteht o<strong>de</strong>r eine<br />

Selbstbeteiligung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers zum Tragen<br />

kommt – zu Lasten <strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaft, was<br />

neben erheblichen Einnahmeausfällen die zwangsweise<br />

Verwertung <strong>de</strong>r Immobilie durch die finanzieren<strong>de</strong> Bank<br />

sowie gegebenenfalls auch die Insolvenz <strong>de</strong>r Objektgesellschaft<br />

be<strong>de</strong>uten kann. Dies wür<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Reduzierung bzw. <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n<br />

Anleger sowie anteilig <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals<br />

inklusive Agio <strong>de</strong>s Anlegers zur Folge haben. (1, 2)<br />

Auch die vorherige technische Due-Diligence Prüfung<br />

<strong>de</strong>r zu erwerben<strong>de</strong>n Immobilien kann nicht verhin<strong>de</strong>rn,<br />

dass sich nach <strong>de</strong>m Erwerb Mängel herausstellen o<strong>de</strong>r<br />

neu auftreten. Wenn in einem solchen Fall <strong>de</strong>r Verkäufer<br />

die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen<br />

hat o<strong>de</strong>r diese nicht erfüllt, muss die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />

KG die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel auf eigene Kosten vornehmen.<br />

Diese Aufwendungen verschlechtern das Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Objektgesellschaft. Dies führt wie<strong>de</strong>rum zu einer<br />

Reduzierung <strong>de</strong>s Ergebnisses für <strong>de</strong>n Investor. (1) Im Falle<br />

einer beson<strong>de</strong>rs starken Beschädigung und einem damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen langfristigen Nutzungsausfall kann auch<br />

die Insolvenz <strong>de</strong>r Objektgesellschaft nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies kann anteilig zum Verlust <strong>de</strong>s vom Anleger<br />

gezeichneten Kapitals inklusive Agio führen. (2)<br />

Außer<strong>de</strong>m ist nicht auszuschließen, dass bei <strong>de</strong>r Verwirklichung<br />

von versicherten Risiken mögliche Leistungen<br />

<strong>de</strong>r Versicherung nicht ausreichen, <strong>de</strong>n gesamten<br />

Scha<strong>de</strong>n, wie Beschädigung und Nutzungsausfall<br />

zu kompensieren. Hierdurch können <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Objektgesellschaft erhebliche Kosten entstehen, die zu<br />

einer Reduzierung o<strong>de</strong>r zum Wegfall <strong>de</strong>r Auszahlungen<br />

an die Fondsgesellschaft und damit auch an die Investoren<br />

führen können. Im Falle einer beson<strong>de</strong>rs starken<br />

Beschädigung und einem damit verbun<strong>de</strong>nen langfristigen<br />

Nutzungsausfall kann auch die Insolvenz <strong>de</strong>r<br />

Objektgesellschaft nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Dies<br />

wür<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong> Reduzierung bzw. <strong>de</strong>n Wegfall<br />

<strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger sowie anteilig <strong>de</strong>n<br />

Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s<br />

Anlegers zur Folge haben. (1, 2)<br />

Immobilienbetriebskosten, Instandhaltungskosten,<br />

Altlasten<br />

Soweit die Betriebskosten <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

kalkulierten Umfang übersteigen und die<br />

Kosten nicht auf die Mieter umzulegen sind, sind diese<br />

vom Eigentümer zu tragen. Insofern tragen die Objektgesellschaften<br />

das Risiko <strong>de</strong>r Kostensteigerung. Unerwartet<br />

starke Kostensteigerungen können zu geringeren<br />

Auszahlungen an die Fondsgesellschaft und damit auch<br />

an die Investoren führen. (1)<br />

Die bei Instandhaltung, Umbau, Mo<strong>de</strong>rnisierung und Entwicklung<br />

einer Immobilie eingeschalteten Handwerker<br />

können Insolvenz anmel<strong>de</strong>n. Es besteht das Risiko, dass<br />

Teilzahlungen an das insolvente Unternehmen geleistet<br />

wer<strong>de</strong>n, für die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Insolvenz noch<br />

keine entsprechen<strong>de</strong> Gegenleistung im Gewerk ge-<br />

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