ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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6. Die Kommanditisten haben ohne Anfor<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsleitung 20 %<br />
<strong>de</strong>r Einlage jeweils zuzüglich 5 % Agio innerhalb<br />
von zehn Tagen nach Annahme<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />
<strong>de</strong>n Rest ihrer Einlage – gegebenenfalls<br />
in weiteren Raten – innerhalb<br />
von zehn Tagen nach Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsleitung, jedoch frühestens<br />
zum in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>finierten<br />
Termin, zu leisten. Die Einlageverpflichtung<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin wird jedoch<br />
erst dann und nur insoweit zur Zahlung<br />
fällig, als sie ihrerseits Zahlungen von<br />
<strong>de</strong>n Treugebern erhält.<br />
7. Die Geschäftsleitung wird ermächtigt,<br />
einen Gesellschafter, <strong>de</strong>r die Einlage<br />
trotz schriftlicher Fristsetzung<br />
mit Androhung <strong>de</strong>s Ausschlusses nicht,<br />
nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />
leistet, durch einseitige Erklärung aus<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft auszuschließen. Der<br />
Ausschluss wird mit Zugang <strong>de</strong>r Ausschließungserklärung<br />
an die <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
zuletzt schriftlich mitgeteilte<br />
Adresse <strong>de</strong>s jeweiligen Gesellschafters<br />
wirksam. Die Geschäftsleitung ist unter<br />
Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB berechtigt, <strong>de</strong>n Anteil<br />
<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />
an einen von ihm zu benennen<strong>de</strong>n<br />
Dritten zu übertragen. Ein Abfindungsanspruch<br />
<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />
besteht in Höhe seiner geleisteten<br />
Nominaleinlage ohne Agio.<br />
Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />
von <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />
die Zahlung <strong>de</strong>r durch die Ausschließung<br />
entstan<strong>de</strong>nen Kosten sowie einen<br />
pauschalisierten Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
in Höhe von 25 % <strong>de</strong>r Einlage zu verlangen.<br />
Dem Gesellschafter bleibt <strong>de</strong>r<br />
Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns,<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines<br />
höheren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Für<br />
<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Ausschlusses erhält die alleinvertretungsberechtigte,<br />
persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin von allen übrigen<br />
Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rrufliche<br />
Vollmacht für die Vollziehung im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />
Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />
Ausschlusses ist die Geschäftsleitung<br />
ermächtigt, einen <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber<br />
säumigen Gesellschafter auf<br />
170<br />
die verspätete Einzahlung zur Zahlung<br />
von Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von<br />
12 % p. a. zu verpflichten. Kommt ein<br />
Treugeber gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
seiner Einzahlungsverpflichtung nicht,<br />
nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht fristgerecht<br />
nach, so ermächtigt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
die Geschäftsleitung, <strong>de</strong>n Treugeber<br />
analog einem unmittelbaren Gesellschafter<br />
und mit <strong>de</strong>nselben Folgen auszuschließen.<br />
Auch insoweit erhält die<br />
alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin von<br />
allen übrigen Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rrufliche<br />
und von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB befreite Vollmacht.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zu Scha<strong>de</strong>nsersatz-<br />
und Zinszahlungen jedoch nur<br />
insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits<br />
entsprechen<strong>de</strong> Zahlungen von ihren<br />
säumigen Treugebern erhält. Sie schei<strong>de</strong>t<br />
mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, <strong>de</strong>n<br />
sie treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n säumigen<br />
Treugeber hält. Eine Reduzierung <strong>de</strong>s<br />
durch die Beitrittserklärung vertraglich<br />
zugesagten Kommanditkapitals ist nur<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
und gegebenenfalls gegen Leistung<br />
eines Scha<strong>de</strong>nsersatzes in Höhe von<br />
25 % <strong>de</strong>s Reduzierungsbetrages möglich.<br />
Dem Gesellschafter bleibt <strong>de</strong>r<br />
Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns,<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines<br />
höheren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Die Geschäftsleitung<br />
soll einer Reduzierung<br />
nur zustimmen, wenn Anhaltspunkte<br />
dafür vorliegen, dass das vertraglich zugesagte<br />
Kommanditkapital nicht eintreibbar<br />
sein wird.<br />
8. Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wer<strong>de</strong>n ein<br />
Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II und als<br />
Unterkonten <strong>de</strong>r Kapitalkonten I und II<br />
ein Verrechnungskonto und gegebenenfalls<br />
ein Verlustvortragskonto geführt.<br />
Das Kapitalkonto I wird in <strong>de</strong>r ursprünglich<br />
einbezahlten Höhe als Festkonto für<br />
die Kommanditeinlage <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
geführt. Es ist maßgebend für das<br />
Stimmrecht. Auf <strong>de</strong>m Kapitalkonto II<br />
wird das Agio gebucht. Die Kapitalkonten<br />
I und ii sind unverän<strong>de</strong>rlich.<br />
Auf <strong>de</strong>m Verrechnungskonto wer<strong>de</strong>n<br />
sämtliche nicht das Kapitalkonto I betreffen<strong>de</strong><br />
finanziellen Vorfälle zwischen<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihren Gesellschaftern<br />
gebucht. Die Verluste wer<strong>de</strong>n auf<br />
einem beson<strong>de</strong>ren Verlustvortragskonto<br />
gebucht und sind nur mit künftigen<br />
Gewinnen zu verrechnen.<br />
9. Für die Treugeber-Kommanditisten<br />
gilt § 3 Absatz 8 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass<br />
für je<strong>de</strong>n Kommanditanteil, <strong>de</strong>n die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin für einen Treugeber hält,<br />
eigene Konten geführt wer<strong>de</strong>n, und<br />
diese Konten <strong>de</strong>n rechnerischen Anteil<br />
<strong>de</strong>s Treugebers an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
wie<strong>de</strong>rgeben.<br />
§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Die Gesellschaft wird durch die persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />
<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />
GmbH, vertreten. Sie ist zur Geschäftsführung<br />
in <strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt<br />
und verpflichtet und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung.<br />
Die übrigen Gesellschafter sind für<br />
die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ausgeschlossen. Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern kann die Geschäftsführungsbefugnis<br />
nur aus wichtigem<br />
Grund entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />
ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kaufmannes.<br />
Beim Abschluss von Verträgen namens<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft mit <strong>de</strong>n Fonds-Dienstleistern<br />
(Treuhän<strong>de</strong>rin, Mittelverwendungskontrolleur<br />
und Konzeptionärin)<br />
hat die Geschäftsleitung eine Regelung<br />
aufzunehmen, nach welcher in <strong>de</strong>m<br />
Fall, dass nicht bis zum 21.07.2013 ein<br />
Kommanditkapital von min<strong>de</strong>stens<br />
10 Mio. euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />
die Gesellschaft rückabgewickelt wird,<br />
Vergütungs- und sonstige Zahlungsansprüche<br />
entfallen und gegebenenfalls<br />
bereits geleistete Zahlungen zu<br />
erstatten sind.<br />
3. Die Geschäftsleitung hat alle Regeln<br />
und Beschränkungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
zu beachten. Die persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin hat dafür Sorge<br />
zu tragen, dass bei <strong>de</strong>r Gründung von<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beteiligung an weiteren Ob-