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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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6. Die Kommanditisten haben ohne Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsleitung 20 %<br />

<strong>de</strong>r Einlage jeweils zuzüglich 5 % Agio innerhalb<br />

von zehn Tagen nach Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

<strong>de</strong>n Rest ihrer Einlage – gegebenenfalls<br />

in weiteren Raten – innerhalb<br />

von zehn Tagen nach Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsleitung, jedoch frühestens<br />

zum in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>finierten<br />

Termin, zu leisten. Die Einlageverpflichtung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin wird jedoch<br />

erst dann und nur insoweit zur Zahlung<br />

fällig, als sie ihrerseits Zahlungen von<br />

<strong>de</strong>n Treugebern erhält.<br />

7. Die Geschäftsleitung wird ermächtigt,<br />

einen Gesellschafter, <strong>de</strong>r die Einlage<br />

trotz schriftlicher Fristsetzung<br />

mit Androhung <strong>de</strong>s Ausschlusses nicht,<br />

nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />

leistet, durch einseitige Erklärung aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft auszuschließen. Der<br />

Ausschluss wird mit Zugang <strong>de</strong>r Ausschließungserklärung<br />

an die <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zuletzt schriftlich mitgeteilte<br />

Adresse <strong>de</strong>s jeweiligen Gesellschafters<br />

wirksam. Die Geschäftsleitung ist unter<br />

Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB berechtigt, <strong>de</strong>n Anteil<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

an einen von ihm zu benennen<strong>de</strong>n<br />

Dritten zu übertragen. Ein Abfindungsanspruch<br />

<strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

besteht in Höhe seiner geleisteten<br />

Nominaleinlage ohne Agio.<br />

Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

von <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

die Zahlung <strong>de</strong>r durch die Ausschließung<br />

entstan<strong>de</strong>nen Kosten sowie einen<br />

pauschalisierten Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

in Höhe von 25 % <strong>de</strong>r Einlage zu verlangen.<br />

Dem Gesellschafter bleibt <strong>de</strong>r<br />

Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines<br />

höheren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Für<br />

<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Ausschlusses erhält die alleinvertretungsberechtigte,<br />

persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin von allen übrigen<br />

Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rrufliche<br />

Vollmacht für die Vollziehung im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>s<br />

Ausschlusses ist die Geschäftsleitung<br />

ermächtigt, einen <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber<br />

säumigen Gesellschafter auf<br />

170<br />

die verspätete Einzahlung zur Zahlung<br />

von Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von<br />

12 % p. a. zu verpflichten. Kommt ein<br />

Treugeber gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

seiner Einzahlungsverpflichtung nicht,<br />

nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht fristgerecht<br />

nach, so ermächtigt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

die Geschäftsleitung, <strong>de</strong>n Treugeber<br />

analog einem unmittelbaren Gesellschafter<br />

und mit <strong>de</strong>nselben Folgen auszuschließen.<br />

Auch insoweit erhält die<br />

alleinvertretungsberechtigte, persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin von<br />

allen übrigen Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rrufliche<br />

und von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreite Vollmacht.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zu Scha<strong>de</strong>nsersatz-<br />

und Zinszahlungen jedoch nur<br />

insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits<br />

entsprechen<strong>de</strong> Zahlungen von ihren<br />

säumigen Treugebern erhält. Sie schei<strong>de</strong>t<br />

mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, <strong>de</strong>n<br />

sie treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n säumigen<br />

Treugeber hält. Eine Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

durch die Beitrittserklärung vertraglich<br />

zugesagten Kommanditkapitals ist nur<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

und gegebenenfalls gegen Leistung<br />

eines Scha<strong>de</strong>nsersatzes in Höhe von<br />

25 % <strong>de</strong>s Reduzierungsbetrages möglich.<br />

Dem Gesellschafter bleibt <strong>de</strong>r<br />

Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines<br />

höheren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Die Geschäftsleitung<br />

soll einer Reduzierung<br />

nur zustimmen, wenn Anhaltspunkte<br />

dafür vorliegen, dass das vertraglich zugesagte<br />

Kommanditkapital nicht eintreibbar<br />

sein wird.<br />

8. Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wer<strong>de</strong>n ein<br />

Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II und als<br />

Unterkonten <strong>de</strong>r Kapitalkonten I und II<br />

ein Verrechnungskonto und gegebenenfalls<br />

ein Verlustvortragskonto geführt.<br />

Das Kapitalkonto I wird in <strong>de</strong>r ursprünglich<br />

einbezahlten Höhe als Festkonto für<br />

die Kommanditeinlage <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

geführt. Es ist maßgebend für das<br />

Stimmrecht. Auf <strong>de</strong>m Kapitalkonto II<br />

wird das Agio gebucht. Die Kapitalkonten<br />

I und ii sind unverän<strong>de</strong>rlich.<br />

Auf <strong>de</strong>m Verrechnungskonto wer<strong>de</strong>n<br />

sämtliche nicht das Kapitalkonto I betreffen<strong>de</strong><br />

finanziellen Vorfälle zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und ihren Gesellschaftern<br />

gebucht. Die Verluste wer<strong>de</strong>n auf<br />

einem beson<strong>de</strong>ren Verlustvortragskonto<br />

gebucht und sind nur mit künftigen<br />

Gewinnen zu verrechnen.<br />

9. Für die Treugeber-Kommanditisten<br />

gilt § 3 Absatz 8 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass<br />

für je<strong>de</strong>n Kommanditanteil, <strong>de</strong>n die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin für einen Treugeber hält,<br />

eigene Konten geführt wer<strong>de</strong>n, und<br />

diese Konten <strong>de</strong>n rechnerischen Anteil<br />

<strong>de</strong>s Treugebers an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

wie<strong>de</strong>rgeben.<br />

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Die Gesellschaft wird durch die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />

<strong>ZBI</strong> Professional Fondsverwaltungs<br />

GmbH, vertreten. Sie ist zur Geschäftsführung<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt<br />

und verpflichtet und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsleitung.<br />

Die übrigen Gesellschafter sind für<br />

die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen. Geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern kann die Geschäftsführungsbefugnis<br />

nur aus wichtigem<br />

Grund entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung<br />

ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes.<br />

Beim Abschluss von Verträgen namens<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit <strong>de</strong>n Fonds-Dienstleistern<br />

(Treuhän<strong>de</strong>rin, Mittelverwendungskontrolleur<br />

und Konzeptionärin)<br />

hat die Geschäftsleitung eine Regelung<br />

aufzunehmen, nach welcher in <strong>de</strong>m<br />

Fall, dass nicht bis zum 21.07.2013 ein<br />

Kommanditkapital von min<strong>de</strong>stens<br />

10 Mio. euro gezeichnet ist und <strong>de</strong>shalb<br />

die Gesellschaft rückabgewickelt wird,<br />

Vergütungs- und sonstige Zahlungsansprüche<br />

entfallen und gegebenenfalls<br />

bereits geleistete Zahlungen zu<br />

erstatten sind.<br />

3. Die Geschäftsleitung hat alle Regeln<br />

und Beschränkungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin hat dafür Sorge<br />

zu tragen, dass bei <strong>de</strong>r Gründung von<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beteiligung an weiteren Ob-

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