ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
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men, die Immobilienbewertung, die Miet- und Hausverwaltung<br />
und die Verkaufsabwicklung nicht im<br />
Fremdauftrag durchführen lassen muss, son<strong>de</strong>rn auch<br />
berechtigt ist, diese ganz o<strong>de</strong>r teilweise selbst, auch<br />
durch verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen, zu leisten. Soweit<br />
in diesem Zusammenhang Entscheidungen zum wirtschaftlichen<br />
Nachteil <strong>de</strong>r Objektgesellschaften o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG getroffen wer<strong>de</strong>n, kann dies zu<br />
einer Verschlechterung <strong>de</strong>r Planprognose bis hin zum<br />
Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>r Investoren<br />
führen. (1, 2)<br />
Eingeschränkte Verfügbarkeit, Gefahr <strong>de</strong>s<br />
gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls<br />
Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet<br />
und en<strong>de</strong>t mit Verkauf <strong>de</strong>r letzten Objektgesellschaft<br />
bzw. mit Verkauf <strong>de</strong>r letzten mittelbar o<strong>de</strong>r<br />
unmittelbar gehaltenen Immobilie. Eine or<strong>de</strong>ntliche<br />
Kündigung seitens <strong>de</strong>s Investors ist ausgeschlossen.<br />
Der Investor hat keinen Anspruch gegen die Fondsgesellschaft<br />
auf Veräußerung seines Anteiles. Die Verfügbarkeit<br />
über das gebun<strong>de</strong>ne Kapital ist damit stark<br />
eingeschränkt.<br />
Damit besteht das Risiko, dass ein Investor im Falle von<br />
unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf darauf angewiesen<br />
ist, die Beteiligung durch eigene Aktivitäten zu<br />
veräußern, statt zu kündigen. Sollte eine Veräußerung<br />
nicht möglich sein (siehe unten), wür<strong>de</strong> sich das nachteilig<br />
auf seine Liquidität auswirken können. (3)<br />
Die Anteile <strong>de</strong>r Investoren an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
sind an Dritte nur bei entsprechen<strong>de</strong>r Nachfrage zu<br />
veräußern. Einen geregelten Markt wie bei börsennotierten<br />
Wertpapieren gibt es für hier gegenständliche<br />
Beteiligungen nicht, so dass sich ein Verkauf tatsächlich<br />
schwierig gestalten kann. Es besteht die Möglichkeit,<br />
dass eine Beteiligung gar nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem geringeren<br />
als <strong>de</strong>m gewünschten Preis o<strong>de</strong>r sogar nur unter<br />
<strong>de</strong>m tatsächlichen Wert veräußert wer<strong>de</strong>n kann. (2)<br />
Darüber hinaus kann über eine Beteiligung nur mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
verfügt wer<strong>de</strong>n. Bei einer treuhän<strong>de</strong>rischen Beteiligung<br />
ist zusätzlich auch die Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Diese Zustimmungen dürfen nur aus<br />
wichtigem Grund verweigert wer<strong>de</strong>n. Liegt ein solcher<br />
Grund vor, ist die Übertragung ausgeschlossen.<br />
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Verkauf<br />
vor Ablauf von zehn Jahren Haltedauer <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
nicht auszuschließen ist, dass <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
zur Ermittlung eines eventuell gewerblichen<br />
Grundstückshan<strong>de</strong>ls auf <strong>de</strong>r Gesellschafterebene herangezogen<br />
wird. D. h. <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung, soweit<br />
<strong>de</strong>r anteilig gehaltene Verkehrswert <strong>de</strong>r Immobilien<br />
inklusive Fremdmittelanteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
250.000 Euro übersteigt, könnte zu einer gewerblichen<br />
Infizierung privater Immobilienverkäufe <strong>de</strong>s Gesellschafters,<br />
die sich weniger als zehn Jahre im Eigentum <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />
befan<strong>de</strong>n, führen. Dies hat zur Folge, dass<br />
<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn aus privaten Immobilienverkäufen<br />
zusätzlich gewerbesteuerpflichtig wür<strong>de</strong>. Außer<strong>de</strong>m<br />
wür<strong>de</strong> beim Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung ein eventuell<br />
zum betreffen<strong>de</strong>n Bilanzstichtag bestehen<strong>de</strong>r gewerbesteuerlicher<br />
Verlustvortrag anteilig entfallen. Diesen<br />
Nachteil hat <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Investor zu ersetzen. (3)<br />
Risiken durch allgemeine rechtliche und steuerliche<br />
Verän<strong>de</strong>rungen<br />
Der Fonds ist so konzipiert, dass er <strong>de</strong>n aktuellen rechtlichen<br />
und steuerlichen Grundlagen entspricht. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung und/o<strong>de</strong>r<br />
die Rechtsprechung hiervon abweichen<strong>de</strong> Rechtsauffassungen<br />
vertreten und es dadurch zu einer Verschlechterung<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommt. Dies könnte<br />
zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger und<br />
<strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s<br />
Anlegers führen. (1, 2)<br />
Zukünftige wirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche<br />
Entwicklungen, die jetzt nicht absehbar sind, wie<br />
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