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ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

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men, die Immobilienbewertung, die Miet- und Hausverwaltung<br />

und die Verkaufsabwicklung nicht im<br />

Fremdauftrag durchführen lassen muss, son<strong>de</strong>rn auch<br />

berechtigt ist, diese ganz o<strong>de</strong>r teilweise selbst, auch<br />

durch verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen, zu leisten. Soweit<br />

in diesem Zusammenhang Entscheidungen zum wirtschaftlichen<br />

Nachteil <strong>de</strong>r Objektgesellschaften o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Zbi 8 HOLDING KG getroffen wer<strong>de</strong>n, kann dies zu<br />

einer Verschlechterung <strong>de</strong>r Planprognose bis hin zum<br />

Verlust <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>r Investoren<br />

führen. (1, 2)<br />

Eingeschränkte Verfügbarkeit, Gefahr <strong>de</strong>s<br />

gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls<br />

Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet<br />

und en<strong>de</strong>t mit Verkauf <strong>de</strong>r letzten Objektgesellschaft<br />

bzw. mit Verkauf <strong>de</strong>r letzten mittelbar o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbar gehaltenen Immobilie. Eine or<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigung seitens <strong>de</strong>s Investors ist ausgeschlossen.<br />

Der Investor hat keinen Anspruch gegen die Fondsgesellschaft<br />

auf Veräußerung seines Anteiles. Die Verfügbarkeit<br />

über das gebun<strong>de</strong>ne Kapital ist damit stark<br />

eingeschränkt.<br />

Damit besteht das Risiko, dass ein Investor im Falle von<br />

unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf darauf angewiesen<br />

ist, die Beteiligung durch eigene Aktivitäten zu<br />

veräußern, statt zu kündigen. Sollte eine Veräußerung<br />

nicht möglich sein (siehe unten), wür<strong>de</strong> sich das nachteilig<br />

auf seine Liquidität auswirken können. (3)<br />

Die Anteile <strong>de</strong>r Investoren an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

sind an Dritte nur bei entsprechen<strong>de</strong>r Nachfrage zu<br />

veräußern. Einen geregelten Markt wie bei börsennotierten<br />

Wertpapieren gibt es für hier gegenständliche<br />

Beteiligungen nicht, so dass sich ein Verkauf tatsächlich<br />

schwierig gestalten kann. Es besteht die Möglichkeit,<br />

dass eine Beteiligung gar nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem geringeren<br />

als <strong>de</strong>m gewünschten Preis o<strong>de</strong>r sogar nur unter<br />

<strong>de</strong>m tatsächlichen Wert veräußert wer<strong>de</strong>n kann. (2)<br />

Darüber hinaus kann über eine Beteiligung nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

verfügt wer<strong>de</strong>n. Bei einer treuhän<strong>de</strong>rischen Beteiligung<br />

ist zusätzlich auch die Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Diese Zustimmungen dürfen nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert wer<strong>de</strong>n. Liegt ein solcher<br />

Grund vor, ist die Übertragung ausgeschlossen.<br />

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Verkauf<br />

vor Ablauf von zehn Jahren Haltedauer <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

nicht auszuschließen ist, dass <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

zur Ermittlung eines eventuell gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>ls auf <strong>de</strong>r Gesellschafterebene herangezogen<br />

wird. D. h. <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung, soweit<br />

<strong>de</strong>r anteilig gehaltene Verkehrswert <strong>de</strong>r Immobilien<br />

inklusive Fremdmittelanteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

250.000 Euro übersteigt, könnte zu einer gewerblichen<br />

Infizierung privater Immobilienverkäufe <strong>de</strong>s Gesellschafters,<br />

die sich weniger als zehn Jahre im Eigentum <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

befan<strong>de</strong>n, führen. Dies hat zur Folge, dass<br />

<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn aus privaten Immobilienverkäufen<br />

zusätzlich gewerbesteuerpflichtig wür<strong>de</strong>. Außer<strong>de</strong>m<br />

wür<strong>de</strong> beim Verkauf <strong>de</strong>r Beteiligung ein eventuell<br />

zum betreffen<strong>de</strong>n Bilanzstichtag bestehen<strong>de</strong>r gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag anteilig entfallen. Diesen<br />

Nachteil hat <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Investor zu ersetzen. (3)<br />

Risiken durch allgemeine rechtliche und steuerliche<br />

Verän<strong>de</strong>rungen<br />

Der Fonds ist so konzipiert, dass er <strong>de</strong>n aktuellen rechtlichen<br />

und steuerlichen Grundlagen entspricht. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung und/o<strong>de</strong>r<br />

die Rechtsprechung hiervon abweichen<strong>de</strong> Rechtsauffassungen<br />

vertreten und es dadurch zu einer Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Objektgesellschaften<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommt. Dies könnte<br />

zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger und<br />

<strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals inklusive Agio <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen. (1, 2)<br />

Zukünftige wirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche<br />

Entwicklungen, die jetzt nicht absehbar sind, wie<br />

40

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